Vignette
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Das Wort Vignette bezeichnet ursprünglich eine Randverzierung; im Ursprung des Wortes um Weinranken, die ornamentartig den Text oder den Titel eines Buches verzierten (Titelvignette). Auch kleinere Zeichnungen, die einem gedruckten Text begleitend beigestellt werden und aufgrund ihrer Belanglosigkeit nicht als Karikatur o. ä. betrachtet werden können, werden manchmal als Vignetten bezeichnet. Inzwischen wird das Wort meist synonym für Aufkleber oder Siegel gebraucht.
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[Bearbeiten] Literarische Gattung
In der Literaturwissenschaft sind Vignetten kurze, impressionistische Szenen, die auf einen Moment fokussieren oder einen Eindruck über eine Figur, eine Idee oder einen Ort vermitteln. Diese Vignetten finden sich insbesondere bei Theaterstücken und Drehbüchern, aber auch in narrativen Texten wie Hemingways In Our Time. Die Vignette grenzt dabei an lyrische Formen.
In der qualitativen Forschung bezieht sich der Terminus auch auf kurze, in sich abgeschlossene Szenen in Beobachtungsprotokollen.
[Bearbeiten] Verwendung im Straßenverkehr
Häufig werden Mautgebühren mittels einer Vignette bezahlt. Die Vignette ist in diesem Fall ein Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe geklebt wird und den Gültigkeitszeitraum angibt; bei einer Kontrolle kann somit schnell festgestellt werden, ob die Maut bezahlt wurde oder nicht. So werden Vignetten für die Maut auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz verwendet, weiters in Tschechien, der Slowakei und Ungarn.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland gab es vor Toll Collect die Euro-Vignette für Lastkraftwagen. Diese war am 31. August 2003 ausgelaufen. Diese Lkw-Vignette brachte dem Staat ehemals 38 Mio. Euro im Monat ein. Die 1995 eingeführte Vignette kostete 750 bis 1550 Euro im Jahr für schwere Lkw ohne Schadstoff-Filter. Das Autobahnmautgesetz vom 5. April 2002 umfasste diese Regelungen. Wegen der geltenden EU-Wegekostenrichtlinie dürfen die Vignettengebühren nicht erhöht werden.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Vignetten:
- Die Autobahnvignette dient zur Bezahlung der Autobahn-Mautgebühr
- Die Velovignette ist eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrräder
[Bearbeiten] Österreich
Für alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich sind Gebühren fällig. Man muss vorher eine Vignette (in Österreich je nach Soziolekt als "Vignette" oder umgangssprachlich als „Autobahnpickerl“ bezeichnet) ordnungsgemäß von innen an die Windschutzscheibe kleben. Das „Autobahnpickerl“ (nicht einfach „Pickerl“, damit ist die § 57a Prüfplakette in Österreich gemeint) kostet für PKW, PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 72,60 Euro fürs ganze Jahr, 21,80 Euro für 2 Monate und 7,60 Euro für 10 Tage. Der Anhänger benötigt keine eigene Vignette. Motorradfahrer zahlen 29,00 Euro, 10,90 Euro und 4,30 Euro. Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Wer in Österreich ohne gültige Vignette erwischt wird, musste früher 120 Euro Ersatzmaut (berechtigt zur Fahrt auf dem vignettenpflichtigen Straßennetz am Tag der Ersatzmautzahlung sowie am Folgetag) bezahlen. Laut dem Plenum vom 25. Jänner 2005 gibt es künftig kein Recht mehr auf Ersatzmaut, es liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten, ob die Zahlung einer Ersatzmaut angeboten wird. Entscheidet sich der Kontrollierende gegen ein Ersatzmaut-Angebot müssen Fahrzeuglenker, die keine Vignette besitzen, zwischen 400 und 4.000 Euro Strafe bezahlen. Fahrzeuge über 3,5 t benötigen seit 2004 eine sogenannte „GO-Box“ zur elektronischen Erfassung der Maut. Die Vignette kann bei folgenden Stellen bezogen werden:
- In Zollämtern
- In Raststätten
- Bei der Post
- In Geschäftsstellen der österreichischen Automobilclubs
- In Tankstellen
- In Trafiken
- In Deutschland bei Geschäftsstellen der deutschen Automobilclubs
Farben der österreichischen Vignetten seit 1997:
- 1997: rot
- 1998: zitronengelb
- 1999: blau
- 2000: grün
- 2001: orange
- 2002: violett
- 2003: safrangelb
- 2004: rubinrot
- 2005: mintgrün
- 2006: goldgelb
- 2007: türkisblau
[Bearbeiten] Tschechien
Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist die Benutzung von Autobahnen und Schnellstrassen durch Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern oder Fahrgespanne gebührenpflichtig. Nachgewiesen wird die Bezahlung dieser Gebühr durch eine zweiteilige Vignette. Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gibt es ab 2007 folgende drei Arten von Vignetten:
- 7 Tage-Vignette (Preis 200 Kronen, etwa 7 Euro)
- 1 Monats-Vignette (Preis 300 Kronen, etwa 11 Euro)
- 1 Jahres-Vignette (Preis 900 Kronen, etwa 32 Euro)