Dayton-Vertrag
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Der Dayton-Vertrag (auch Dayton-Friedensabkommen genannt) beendete 1995 nach dreieinhalb Jahren den Krieg in Bosnien und Herzegowina. Der Vertrag wurde unter Vermittlung der USA mit Beteiligung der EU und unter der Leitung des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton am 21. November 1995 in Dayton, Ohio paraphiert und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet. Die Unterzeichner waren der serbische Präsident Slobodan Milošević, der kroatische Präsident Franjo Tuđman und der bosnisch-herzegowinische Präsident Alija Izetbegović.
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[Bearbeiten] Beteiligte der Friedensgespräche
[Bearbeiten] Unterzeichner
- Alija Izetbegović, damaliger Präsident von Bosnien und Herzegowina
- Franjo Tuđman, damaliger Staatspräsident der Republik Kroatien
- Slobodan Milošević, damaliger Präsident der Republik Serbien (damals Bundesrepublik Jugoslawien)
[Bearbeiten] Weitere Personen
- Richard Holbrooke (zu der Zeit US-Sonderbeauftragter für den Balkan)
- Bill Clinton (damaliger US-Präsident)
- Warren Christopher (damaliger US-Außenminister)
[Bearbeiten] Vorgeschichte und Verhandlungen
Die Initiative für die Verhandlungen zur Beilegung des Krieges in Bosnien ging von den USA aus. Medienberichte von den grausamen Kämpfen auf dem Balkan hatten einen erheblichen öffentlichen Druck ausgelöst, der sich in massivem diplomatischen Zwang der Regierung unter Bill Clinton gegenüber den Konfliktparteien niederschlug, Verhandlungen zu beginnen.
Die Verhandlungen begannen am 1. November 1995 und fanden unter den Bedingungen strenger Klausur statt. Die amerikanische Seite zwang die drei Präsidenten zu ununterbrochenen, dreiwöchigen Verhandlungen, während denen der Kontakt zur Außenwelt weitgehend unterbunden war. Vor allem ging es in dieser Zeit um die zukünftige Grenzziehung in Bosnien.
[Bearbeiten] Die wichtigsten Inhalte des Dayton-Vertrages
- Bosnien und Herzegowina, das sich 1992 für unabhängig von Jugoslawien erklärt hatte, bleibt als souveräner und ungeteilter Staat in den international anerkannten Grenzen bestehen.
- Bosnien und Herzegowina, so der neue Name, setzt sich aus zwei Teilrepubliken zusammen: der Republika Srpska (Serbische Republik) mit 49% und der (bosniakisch-kroatischen) Föderation von Bosnien und Herzegowina mit 51% des Territoriums.
- Über die Zugehörigkeit des Brčko-Distrikts zu einer der beiden Teilrepubliken sollte erst später entschieden werden. (In der Zwischenzeit ist diese Entscheidung dahingehend gefallen, dass Brčko ein Kondominium zwischen beiden Teilrepubliken ist, tatsächlich untersteht der Distrikt jedoch der Zentralregierung bei lokaler Selbstverwaltung.)
- Sarajevo bleibt Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina.
- Bosnien und Herzegowina wird von Kroatien und von der Bundesrepublik Jugoslawien anerkannt.
Das Abkommen verlangt die völlige Bewegungsfreiheit der Bewohner und gewährt den Flüchtlingen und Vertriebenen das Recht auf Rückkehr in ihre ursprünglichen Wohnorte. Die neue Verfassung sieht Demokratie und Marktwirtschaft vor und setzt fünf gesamtstaatliche Institutionen ein: das Zwei-Kammer-Parlament, das Präsidium, den Ministerrat, das Verfassungsgericht und die Zentralbank. Die Staatsebene erhält nur wenige Kompetenzen: Außen- und Außenhandelspolitik, Zoll- und Geldpolitik, Einwanderungsfragen sowie weniger bedeutende Bereiche wie die Kontrolle des Luftverkehrs. Die Macht der Teilrepubliken umfasst alle Bereiche, die die Verfassung nicht den Zentralinstitutionen zuordnet. Auch die Verteidigungspolitik bestimmen die Teilstaaten.
Im militärischen Teil des Friedensabkommens vereinbarten die Konfliktparteien, gegeneinander keine Gewalt mehr anzudrohen oder anzuwenden. Heute überwacht und sichert dies eine europäische Friedenstruppe (EUFOR). Sie übernahm diese Aufgabe von einer der NATO unterstehenden Schutztruppe (erst IFOR, später SFOR).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Richard Holbrooke: Meine Mission. Vom Krieg zum Frieden in Bosnien, Piper Verlag München 1998