Herzogtum
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Herzogtum, lat. ducatus, ist der stammesbezogene bzw. territoriale Amts- und Herrschaftsbereich eines Herzogs.
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[Bearbeiten] Herzogtümer in fränkischer Zeit
[Bearbeiten] Stammesherzogtümer
Nachdem im Frühmittelalter die Merowinger das fränkische Reich durch Eroberungen gallischer und germanischer Gebiete gebildet hatten, entstanden in den Zeiten der Schwächung der Zentralgewalt zuerst die Teilreiche Neustrien, Austrasien, Aquitanien und Burgund, danach im germanischen Siedlungsraum die Stammesherzogtümer der Franken, Alemannen, Baiern und Thüringer. Aus den Teilreichen im gallischen Raum konnten sich für die Randgebiete, in denen der königliche Einfluss geringer war, ebenfalls Herzogtümer wie Aquitanien, Bretagne und Burgund bilden. Vermutlich gehen die Herzogtümer auf die Versuche einflussreicher Adliger zurück, im jeweiligen Stammesgebiet zu Vertretern der Frankenkönige aufzusteigen. Inwiefern dies gelang war davon abhängig, ob sich der Adel der Stammesgebiete den Herzögen anschloss. Unter den Karolingern wurden diese Stammesherzogtümer aufgelöst, sie entstanden aber in den Zeiten der Auflösung der karolingischen Macht ab Ende des 9. Jahrhunderts wieder neu.
[Bearbeiten] Amtsherzogtümer
Unter den Karolingern wurden die Stammesherzogtümer im Frankenreich für historisch kurze Zeit aufgehoben. In der Endzeit der Karolinger wurden sie durch vom König relativ unabhängige Amtsherzogtümer ersetzt. Kaiser Otto der Große unternahm im 10. Jahrhundert den Versuch, die deutschen Stammesherzogtümer in abhängige Verwaltungsbereiche seines Reiches umzuwandeln. In harten Kämpfen war er dabei kurzfristig erfolgreich. Letztendlich erwarben die Herzogtümer ihre Unabhängigkeit jedoch wieder zurück.
[Bearbeiten] Herzogtümer im Heiligen Römischen Reich
[Bearbeiten] Stammesherzogtümer
in der letzten Zeit der Karolingerherrschaft (s.oben) bildeten sich im Ostfränkischen reich die alten Stammesherzogtümer neu. Zuerst hatte der zuletzt dem Reich unterworfene Stamm der Sachsen wieder einen eigenen Herzog. 911 war die Macht der Stammesherzöge schon so groß, dass sie einen eigenen König für das Ostfrankenreich unter Verletzung des Geblütsrechts des westfränkischen Karolingers wählten. Auch die 919 durch Wahl ins Königamt gelangte sächsische Herzogsdynastie der Liudolfinger musste diese Herzöge anerkennen. Immerhin gelang es ihr in harten Kämpfen, die Bestätigung der Herzogswürde als vom König verliehenes Amt durchzusetzen. Der Vorteil für die Stammesherzöge war die doppelte Absicherung, durch die adlige Gefolgschaft von "unten" und durch das vom König verliehene Amt von "oben". Inwiefern sie sich aber in den Territorien insbesondere den Grafen gegenüber durchsetzen konnten, war immer davon abhängig, wie sehr sie selbst mit eigenen Grafschaften und anderen Besitztümern im jeweiligen Herzogtum präsent waren. Bis ins 11. Jahrhundert wurden die Stammesherzogtümer mehr oder weniger abhängig von der königlichen Zentralgewalt geführt, indem oft stammesfremde Herren als Herzöge eingesetzt worden waren, und dienten den konkurrierenden Fürsten als Machtbasis im Kampf um das Königtum. Danach bildeten sich meist erbliche Territorialherzogtümer auf Grundlage der jeweiligen Besitztümer der Herzogsdynastien unter Verzicht auf die Besitztümer, welche die Herzöge nicht mehr unter ihre Gewalt bringen konnten.
Stammesherzogtümer im Ostfrankenreich
Das Stammesherzogtum in Franken erlosch bereits 936. Das Lothringische Stammesherzogtum wurde 959 in ein oberlothringisches und ein niederlothringeisches Gebiet geteilt. Im Zuge des Konfliktes zwischen den Staufern und den Welfen im 12. Jahrhundert, wurden Heinrich dem Löwen 1180 vom staufischen Kaiser Friedrich Barbarossa die Herzogtümer Sachsen und Bayern entzogen und zerschlagen. Sachsen zerfiel im wesentlichen in drei Teile. Der Westliche wurde als Herzogtum Westfalen den Kölner Erzbischöfen unterstellt, der östliche mit der Herzogwürde von Sachsen an die Askanier vergeben. Das Gebiet um Braunschwieg und Lüneburg verblieb als eigenständiges Herzogtum bei den Welfen. Bayern musste einige Gebiete abgeben und verlor die Oberhoheit uber die Steiermark. Das restliche Gebiet wurde den Wittelsbachern als Herzogtum gegeben. Mit dem Ende der Staufer zerfällt Schwaben als Letztes der alten Stammesherzogtümer in viele kleinere Gebiete.
[Bearbeiten] Territorialherzogtümer
Im 12. Jahrhundert begann Friedrich Barbarossa mit der Errichtung neuer, teils räumlich zerrissener Territorialherzogtümer. Dabei griff er auch auf Einfluss- und Hoheitsgebiete alter Stammesherzogtümer zurück und beschleunigte den Erosionsprozess der Stammesbezogenheit. Dieser Prozess führte im 13. Jahrhundert unter Kaiser Friedrich II. zur völligen Territorialisierung des Heiligen Römischen Reichs. An die Stelle der Stammesherzogtümer waren mehr oder weniger bedeutende Territorialherzogtümer und Titularherzogtümer getreten.
Territorial- und Titular-Herzogtümer des Heiligen Römischen Reichs
- Anhaltinische Herzogtümer:
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- Herzogtum Anhalt-Bernburg (nur 1806)
- Herzogtum Anhalt-Dessau (nur 1806)
- Herzogtum Anhalt-Köthen (nur 1806)
- Herzogtum Arenberg (1644-1801 in der Eifel, 1803-1918 im Münsterland)
- Herzogtum Bar (1354-1473, dann mit Lothringen vereinigt)
- Herzogtum Bayern (1180-1623) danach Kurfürstentum mehrfach geteilt in
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- Herzogtum Oberbayern (1253-1340)
- Herzogtum Niederbayern (1253-1340) danach mit Oberbayern vereinigt, 1349 erneut geteilt
- Herzogtum Oberbayern (1349-1363) danch vereint mit Niederbayern-Landhut
- Herzogtum Bayern-Straubing (1349-1425)
- Herzogtum Niederbayern-Landshut (1349-1375) erneut geteilt in
- Herzogtum Bayern-Ingolstadt (1375-1445)
- Herzogtum Bayern Landshut (1375-1503)
- Herzogtum Bayern-München (1375-1503) 1503 werden alle Landesteile wieder vereint
- Herzogtum Berg (1380-1815, ab 1806 Großherzogtum)danach Teil der preußischen Rheinprovinz
- Herzogtum Böhmen seit 835 unter Ostfränkischer Oberhoheit, ab 1198 Königreich
- Herzogtum Bouillon (1552- )
- Herzogtum Brabant (seit 1183, 1351 mit Luxemburg vereinigt, seit 1477 an Österreich/Habsburg)
- Herzogtum Braunschweig-Lüneburg (1235-1806) ab 1269 mehrfach geteilt
- Herzogtum Bremen (1648-1866) seit 1715 Teil des Kurfürstentums Hannover
- Herzogtum Geldern (1339-1581, in der Folge div. Teilungen)
- Herzogtum Holstein (1474-1866) danach Teil Preußens
- Herzogtum Jülich (1356-1801) danach bis 1815 unter französischer Herrschaft, anschließend Teil der Rheinprovinz
- Herzogtum Kärnten (976-1335) danach an Österreich/Habsburg
- Herzogtum Kleve (1417-1609, danach an Brandenburg)
- Herzogtum Krain (1394-)
- Herzogtum Limburg (1081-1793, seit 1289 mit Brabant vereinigt) danach unter französischer Herrschaft
- Herzogtum Lothringen entstand aus Oberlothringen (959-1766) danach unter französischer Herrschaft
- Herzogtum Luxemburg (1354-1795, seit 1482 Habsburgisch) danach unter französischer Herrschaft, seit 1815 souveränes Großherzogtum
- Herzogtum Magdeburg (1648-1803, seit 1680 teil Kurbrandenburgs
- Herzogtum Mecklenburg (1348-1918, dabei mehrfach geteilt)
- Herzogtum Meranien (1153-1248)
- Herzogtum Oldenburg (1773-1918)
- Herzogtum Österreich (1156-1453) danach Erzherzogtum
- Erzherzogtum Österreich (1453-1806) danach Teil des Kaiserreich Österreichs
- Pfälzische Herzogtümer:
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- Herzogtum Pfalz-Mosbach (1410-1499) danach zurück an die Kurpfalz
- Herzogtum Pfalz-Neumarkt (1410-1448) danach an Pfalz-Mosbach
- Herzogtum Pfalz-Simmern (1410-1559) danach mit der Kurpfalz vereint
- Herzogtum Pfalz-Zweibrücken (1444-1799, dabei mehrfach geteilt) danach Teil des Kurfürstentums Pfalz
- Herzogtum Pfalz-Neuburg (1505-1685) danach mit der Kurpfalz vereint
- Herzogtum Pommerellen
- Herzogtum Pommern
- Herzogtum Preußen(1525-1701) danach Königreich
- Sächsische Herzogtümer:
- als Nachfolger des Stammesherzogtums Sachsen:
- Herzogtum Sachsen-Lauenburg (1296-1826) danach von Preußen annektiert
- Herzogtum Sachsen-Wittenberg (1296-1553) ab 1356 Kurfürstentum Sachsen danach mit Meißen vereint
- Albetinische Herzogtümer
- Herzogtum Sachsen-Merseburg (1656-1738) danach zurück an Kursachsen
- Herzogtum Sachsen-Weißenfels (1656-1746) danach zurück an Kursachsen
- Herzogtum Sachsen-Zeitz (1656-1718) danach zurück an Kursachsen
- Ernestinische Herzogtümer
- Herzogtum Savoyen (1416-1946, seit 1720 Teil des Königreich Piemont-Sardinien
- Herzogtum Steiermark (1180-1918, seit 1192 unter Österreichischer Hoheit)
- Herzogtum Teck (1187-1439)
- Herzogtum Verden (1648-1866) seit 1715 Teil des Kurfürstentums Hannover
- Herzogtum Westfalen (1180-1792, unter Hoheit der Kurfürsten von Köln)
- Herzogtum Württemberg (1495-1806) danach Königreich
- Herzogtum Zähringen (1100-1218) danach geteilt
[Bearbeiten] Herzögtumer im Deutschen Bund und im Deutschen Reich
Nach dem Wiener Kongress bildete sich der neue Deutsche Bund als Zusammenschluss Souveräner Staaten. Einige davon wurden als Herzogtümer regiert. 1866 löste sich der Bund auf, 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet, dass bis zum Ende des Ersten Weltkrieges Bestand hatte.
- Anhaltinische Herzogtümer, vereint als Herzogtum Anhalt 1863
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- Herzogtum Anhalt-Bernburg (1815-1863) fällt danach an Anhalt-Dessau
- Herzogtum Anhalt-Dessau (1815-1863)
- Herzogtum Anhalt-Köthen (1815-1847) fällt danach an Anhat-Dessau
- Herzogtum Braunschweig (1815-1918)
- Herzogtum Holstein (1815-1866) danach von Preußen annektiert
- Herzogtum Lauenburg (1815-1876, seit 1866 Preußisch)
- Herzogtum Limburg (1839-1866)
- Herzogtum Nassau (1806-1866) danach von Preußen annektiert
- Herzogtum Sachsen-Altenburg (1815-1918)
- Herzogtum Sachsen-Coburg (1815-1918)
- Herzogtum Sachsen-Gotha (1815-1826) danach an Sachsen-Coburg
- Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (1815-1826) danach an Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Meiningen (1815-1918)