Herzogtum Baltikum
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit ihn zu verbessern und entferne anschließend diese Markierung. |
Vereinigtes Baltisches Herzogtum | |||||
|
|||||
Amtssprache | Deutsch | ||||
Hauptstadt | Riga | ||||
Staatsoberhaupt | Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg | ||||
Regierungschef | Regent Adolf Pilar von Pilchau | ||||
Gründung | 1918 |
Das Vereinigte Baltisches Herzogtum war ein kurzlebiges staatliches Gebilde, welches von der deutschen Besatzung des Baltikums gegründet wurde. Die Kaiserlich-Deutsche Armee eroberte am 3. September 1917 die bis dahin zu Russland gehörende lettische Stadt Riga. Wie bereits zuvor bei der provisorischen russischen Regierung sollte auch die Haltung der deutschen Besatzer von einer weitgehenden Unterschätzung des Nationalitätenproblems bestimmt sein. Während die lettischen Bolschewiki die Vereinigung mit Sowjetrussland wollten, und lettische Sozialdemokraten, Liberale und konservative Bauern für einen unabhängigen Staat eintraten, erstrebten die konservative lettische Volkspartei und ein großer Teil der Deutsch-Balten den Anschluss an das Deutsche Kaiserreich.
Die deutsche Besatzungspolitik bestand aus einem Geflecht von Sicherheitserfordernissen und imperialistischen Herrschaftsansprüchen. Die annexionistischen Ziele sollten mit Hilfe des Landadels erreicht werden. Durch Massenansiedlung deutscher Bauern und einer zielgerichteten Schulpolitik sollten lettische und estnische Kultur assimiliert werden. Beispielsweise beförderten die Besatzungsbehörden den deutschsprachigen Unterricht in allen Oberschulen. In Riga gelang es aber der lettischen städtischen Bildungsschicht, zusammen mit deutschbaltischen Pädagogen, die lettische Sprache an allen Schulen zu erhalten. Gleiches gelang deutschbaltischen und estnischen Lehrern Anfang 1918 in Estland.
Die deutschbaltische Führungsschicht verband sich jedoch eng mit der deutschen Besatzungspolitik. So kämpfte sie nicht nur gegen die Bolschewiken, sondern auch gegen die Errichtung selbstständiger demokratischer baltischer Staaten (die offiziell 1917/1918 stattfand). Da sie sich als "Träger der ältesten Kultur im Lande" sahen, wollten sich ihre Angehörigen auch weiterhin die Führung sichern. Sie versuchten ein einheitliches baltisches Herzogtum zu bilden und wandten sich mit einem Hilfeersuchen an den deutschen Kaiser. Einsprüche der Esten und Letten wurden nicht berücksichtigt. Der Staat in spe wurde undemokratisch organisiert: In den Regierungsinstitutionen sollte die deutsche Minderheit mehr Abgeordnete als die Letten und Esten zusammen haben.
Im Frieden von Brest-Litowsk (3. März 1918) verzichtete Sowjetrussland u. a. auf seine Hoheitsrechte in Kurland, dessen künftige Verhältnisse vom Deutschen Reich im Einvernehmen mit den dortigen Völkern nach dem Selbstbestimmungrecht gelöst werden sollen. Estland und Livland bleiben vorläufig von deutscher Polizeimacht besetzt. Das unter ritterschaftlicher Führung stehende Gremium, das auch als "Vereinigter Landesrat" bezeichnet wurde, beschloss zudem am 12. April 1918, den Deutschen Kaiser zu bitten, das Baltische Herzogtum unter dem Schutz des Deutschen Reiches zu stellen. Derartige Pläne offenbarten den illusionären Charakter der damaligen deutschen Ostpolitik und der politischen Hoffnungen deutschbaltischer Führungskräfte.
Im September 1918 erkannte Wilhelm II die Selbstständigkeit der baltischen Länder (d.h die deutsche Besatzungsbehörden der Länder) an und am 5. November 1918 wurde das Herzogtum in Riga ausgerufen. Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg sollte die Krone des neuen "Vereinigten baltischen Herzogtums" tragen. Bis zu seiner Ankunft sollte er von einem 10-köpfigen "Regentschaftsrat" unter Führung des livländischen Landmarschalls, Baron Adolf Pilar von Pilchau, vertreten werden.
Nach dem Ausbruch der Revolution in Deutschland unterschrieb Generalbevollmächtigter für die besetzten baltischen Länder August Winnig (am 19. November 1918) in Riga einen Vertrag mit der Estnischen Provisorischen Regierung. Aufgrund dieses Vertrages übernahm die EPR die Macht im estnischen Territorium.
[Bearbeiten] Quellen
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht oder unzureichend durch Quellenangaben (Literatur, Webseiten usw.) belegt worden, wodurch den fraglichen Inhalten eine Löschung droht. Bitte hilf der Wikipedia, indem du gute Belege für die Informationen nennst. |