Sachsen-Eisenach
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Sachsen-Eisenach war ein Land des Heiligen Römischen Reiches auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Thüringen und wurde von den ernestinischen Wettinern regiert (vgl. Ernestinische Herzogtümer). Die Hauptstadt war Eisenach.
Im Zuge der komplizierten Landesteilungen innerhalb der Ernestiner entstand Sachsen-Eisenach mehrfach als unabhängige politische Einheit und verlor seine Unabhängigkeit auch wieder, wenn die regierende Herzogenlinie ausstarb und das Land deshalb mit anderen ernestinischen Ländern vereinigt wurde. Endgültig endete die eigenständige Geschichte des Herzogtums mit der Vereinigung des Landes 1741 mit Sachsen-Weimar. Sachsen-Eisenach bildete seitdem einen Landesteil des Herzogtums bzw. seit 1815 Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.
Sachsen-Eisenach wurde im Heiligen Römischen Reich als Fürstentum geführt und war als solches Mitglied im Obersächsischen Reichskreis. Seit das Haus Wettin 1423 durch Übertragung des Herzogtums Sachsen-Wittenberg die Kurfürstenwürde und den Herzogentitel des alten Herzogtums Sachsen erwarb, trugen alle Mitglieder der Familie, unabhängig davon, ob sie regierten oder nicht, den Titel eines "Herzogs zu Sachsen". Als ältester und vornehmster Titel ging dieser Titel allen anderen Titeln voran (mit Ausnahme des Kurfürstentitel, diesen hatten die Ernestiner allerdings 1547 dauerhaft an die Albertiner verloren). Da der "Fürst von Eisenach" als Ernestiner also zugleich auch "Herzog zu Sachsen" war, und dieser Titel dem Fürstentitel voranging, wird oft auch vom "Herzogtum Sachsen-Eisenach" gesprochen.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Vor der Inbesitznahme durch die Wettiner
Die Stadt Eisenach spielte schon vor den Wettinern eine bedeutende Rolle in der Geschichte Thüringens. Dies verdankt die Stadt vor allem der in ihrer unmittelbaren Nähe gelegenen Wartburg, die der Legende nach 1067 von dem Grafen Ludwig dem Springer aus dem Hause der Ludowinger gegründet wurde. 1131 erwarben die Ludowinger den Titel eines Landgrafen von Thüringen und damit eine Vorherrschaft unter allen thüringischen Adligen. Außerdem gelang es der Familie ebenfalls die Landgrafschaft Hessen zu erwerben. Die Wartburg wurde von den Ludowingern zu ihrer Hauptburg und zum Zentrum ihrer Herrschaft in Thüringen ausgebaut. Um die gleiche Zeit (Mitte des 12. Jahrhunderts) entstand auch der Ort Eisenach durch Verschmelzung dreier Marktflecken zu Fuße der Burg. 1247 starben die Ludowinger mit dem Tode Heinrich Raspe aus, es kam zu komplizierten Erbstreitigkeiten und einem Erbfolgekrieg, in dessen Folge die Wettiner (Heinrich der Erlauchte) 1264 die Landgrafschaft Thüringen erwerben konnte, während das Haus Brabant (siehe Sophie von Brabant und Heinrich I.) die hessischen Landesteile erstritt. Somit gerieten auch Eisenach und die Wartburg in den Besitz der Wettiner.
[Bearbeiten] Eisenach unter den Wettinern bis zur ersten Abspaltung als eigenständiges Fürstentum
Eisenach wurde so Teil des Wettinischen Gesamtbesitzes. Zentrum wettinischer Macht war zu diesem Zeitpunkt noch die Markgrafschaft Meißen, Eisenach hatte deshalb keine besondere Funktion. 1485 teilen die Brüder Kurfürst Ernst von Sachsen und Herzog Albrecht III. ihren Besitz (Leipziger Teilung). Es entstanden die ernestinische und die albertinische Linie der Wettiner, die beide noch heute bestehen. Eisenach fiel den Ernestinern zu, deren Hauptresidenz Wittenberg war. Während der Reformation unterstützen besonders die Ernestiner Martin Luther (vgl. Friedrich der Weise), der sich mehrmals auch in Eisenach aufhält und auf der Wartburg das Neue Testament übersetzt. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges verlieren die Ernestiner 1547 die sächsische Kurwürde und alle außerhalb Thüringens gelegenen Gebiete an die Albertiner (Wittenberger Kapitulation), da so auch die bisherige Hauptresidenz Wittenberg verloren geht, tritt Weimar an ihre Stelle. Eisenach verbleibt bei den Ernestinern und gehört zu dem von Weimar aus regierten, jetzt stark verkleinerten, Ernestinischen Gesamtbesitz.
Bald nach der Wittenberger Kapitulation begann eine Reihe komplizierter Landesteilungen, bei denen auch das Herzogtum Sachsen-Eisenach als unabhängige politische Einheit entstand. Den Anfang machte die Erfurter Teilung des Jahres 1572. Johann Friedrich der Großmütige, der letzte ernestinische Kurfürst und Verlierer des Schmalkaldischen Krieges, hatte drei Kinder, Johann Friedrich den Mittleren, Johann Wilhelm I. und Johann Friedrich den Jüngeren. Schon 1565 hatten die beiden älteren Söhne ihre Besitzungen vorläufig geteilt, wobei Johann Friedrich dem Mittleren Gotha, Johann Wilhelm I. Weimar zufiel. Eisenach gehörte zum Herrschaftsbereich Johann Friedrich des Mittleren. Dieser begab sich bald auf einen abenteuerlichen politischen Kurs, gerichtet gegen den Kaiser und die Albertiner, mit dem Ziel die Kurwürde zurückzuerhalten. (vgl. auch Grumbachscher Händel). Über Johann Friedrich wurde deshalb die Reichsacht verhängt, er wurde schließlich 1566 von kaiserlichen Truppen ergriffen und verbrachte den Rest seines Lebens in kaiserlicher Gefangenschaft in Österreich. Seine Besitzungen wurden eingezogen und seinem Bruder Johann Wilhelm I. übergeben. Zum letzten Mal, und nur für kurze Zeit, war damit der ernestinische Besitz in Thüringen in einer Hand vereinigt.
Auch Johann Wilhelm I. zog sich wegen seiner Dienst für den französischen König Karl IX. bald den Zorn des Kaisers zu. Dieser erinnerte sich deshalb des immer noch gefangen gehaltenen Johann Friedrich des Mittleren, bzw. der Tatsache, dass dieser zwei Kinder hatte, Johann Casimir und Johann Ernst. Auf Betreiben des Kaisers wurden nun diese beiden Kinder durch den Reichstag von Speyer (1570) wieder in die Erbfolge des gefangengehaltenen Vaters eingesetzt. Mit dem Erfurter Teilungsvertrag zwang der Kaiser zusammen mit den Albertinern, Johann Wilhelm I. das ehemals von Johann Friedrich dem Mittleren beherrschte Gebiet zu Gunsten von dessen Kindern wieder herauszugeben.
Es entstand so 1572 das kurzlebige Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach (nicht zu verwechseln mit dem späteren Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum)). Regiert wurde das neue Fürstentum nominell von den beiden Brüdern Johann Casimir und Johann Ernst gemeinsam, da diese jedoch beide noch minderjährig waren, wurde eine Regentschaft eingerichtet, die von Kurfürst August von Sachsen (Albertiner) geführt wurde. 1586 übernehmen die beiden Brüder dann selbst die Regierung. Die beiden Brüder regieren das Land zunächst für zehn Jahre gemeinsam, 1596 verständigen sie sich jedoch auf eine weitere Landesteilung, Johann Casimir regierte danach in Sachsen-Coburg allein, für Johann Ernst wurde Sachsen-Eisenach als eigenständiger Landesteil abgetrennt. Johann Ernst wurde somit zum ersten Herzog von Sachsen-Eisenach, das zum ersten Mal als politisch unabhängiges Land in Erscheinung tritt.
Die Teilung von 1596 war allerdings nicht von Dauer. Johann Casimir von Sachsen-Gotha verstarb 1633 kinderlos, so dass sein Land seinem jüngeren Bruder Johann Ernst zufiel. Somit entstand das Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach erneut. Auch diese Konstellation war nicht von Dauer, denn 1638 verstarb auch Johann Ernst. Da dessen einziger Sohn bereits kurz nach der Geburt verstorben war, war damit die Linie der Herzöge von Sachsen-Coburg-Eisenach bereits wieder erloschen. Das Land wurde unter den noch bestehenden ernestinischen Linien aufgeteilt, 2/3, darunter auch die Stadt Eisenach selbst und die Wartburg, fielen an Sachsen-Weimar, das restliche Drittel an Sachsen-Altenburg. (vgl. Ernestinische Teilung)
[Bearbeiten] Die zweite Unabhängigkeit von Sachsen-Eisenach
Zum Zeitpunkt des Anfalls von Eisenach-Gotha regierte in Sachsen-Weimar Herzog Wilhelm IV., allerdings nicht allein, er musste seine beiden Brüder Albrecht und Ernst an der Regierung beteiligen. Die Vergrößerung des Herzogtums durch den Anfall der 2/3 des Eisenachisch-gothaischen Territorium bot dem Herzog nun die Gelegenheit einer neuen Landesteilung, für die beiden jüngeren Brüder wurden 1641 eigene Landesteile abgetrennt, so dass Wilhelm in Sachsen-Weimar allein herrschen konnte. Es entstanden so erneut die beiden Fürstentümer Sachsen-Gotha und Sachsen-Eisenach, Sachsen-Gotha fiel an Ernst, der dort als Ernst I., der Fromme, regierte, Sachsen-Eisenach erhielt Albrecht.
Albrecht von Sachsen-Eisenach regierte nur drei Jahre, er verstarb bereits 1644 ohne Nachkommen. Damit war auch die zweite Unabhängigkeit des Landes beendet, Sachsen-Eisenach wurde hälftig zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Weimar geteilt, die Stadt Eisenach und die Wartburg fielen an Sachsen-Weimar zurück.
[Bearbeiten] Die dritte Unabhängigkeit des Landes
Fast 20 Jahre wurde Sachsen-Eisenach von Sachsen-Weimar aus regiert. 1662 kommt es jedoch zu einer erneuten Landesteilung, Sachsen-Eisenach erstand damit wieder als eigenständiges Fürstentum. In diesem Jahr war der Weimarer Herzog Wilhelm IV. verstorben. Er hinterließ vier Kinder, Johann Ernst, Adolf Wilhelm, Johann Georg und Bernhard. Diese teilten nach dem Tode ihres Vaters das Herzogtum Sachsen-Weimar erneut. Der älteste bestieg als Johann Ernst II. in Weimar den herzoglichen Thron. Adolf Wilhelm dagegen erhielt das von Weimar abgeteilte Herzogtum Sachsen-Eisenach und nahm seine Residenz in Eisenach. Er musste sich das Land allerdings mit seinem jüngeren Bruder Johann Georg I. teilen, dem die Einkünfte aus einer Reihe von Ämtern in Sachsen-Eisenach zustanden und der seine Residenz in Marksuhl nahm. Adolf Wilhelm heiratete 1663 Marie Elisabeth, eine Tochter des Herzogs August von Braunschweig. Mit ihr hatte er fünf Kinder, von denen die ältesten vier jeweils bereits kurz nach ihrer Geburt verstarben. 1668 verstarb Adolf Wilhelm in Eisenach, kurz vor der Geburt seines fünften Kindes Wilhelm August. Sachsen-Eisenach wurde nun von Johann Georg I. verwaltet, als Vormund für Wilhelm August. 1671 verstarb auch Wilhelm August. Johann Georg I. herrschte damit in Sachsen-Eisenach allein.
1672 erlosch mit dem Tode von Friedrich Wilhelm III. die Linie der Herzöge von Sachsen-Altenburg, 1/4 ihres Territoriums fiel an die Weimarer Linie. Nunmehr wurde auch für Bernhard ein eigenes Herzogtum abgeteilt, er erhielt Sachsen-Jena, Sachsen-Eisenach erhielt eine Reihe weiterer Ämter und somit die Gestalt, die es bis zu seinem Ende 1741 haben sollte.
1685 führte Johann Georg I. für Sachsen-Eisenach die Primogenitur ein, um weitere Landesteilungen zu verhindern.
Diesmal war die Unabhängigkeit des Landes von längerer Dauer, insgesamt vier Herzöge regierten Sachsen-Eisenach. Erst 1741 erlosch die Linie mit dem Tod Herzogs Wilhelm Heinrichs und das Land fiel, diesmal endgültig, an Sachsen-Weimar zurück.
Seit 1741 hatte also das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach seine endgültige Gestalt. Es bestand aus zwei verschiedenen größeren Landesteilen, Weimar und Eisenach, die territorial nicht miteinander verbunden waren. Staatsrechtlich bestanden die beiden Teile jedoch noch getrennt fort, lediglich durch Personalunion in der Person ihres Herrschers miteinander verbunden. In beiden Landesteilen galten unterschiedliche Rechte, insbesondere was die Beteilungsrechte der Landstände betraf, und Herzog Ernst August I., der erste Herrscher, der wieder beide Territorien regierte, hatte deshalb auch einige Schwierigkeiten, seinen weimarer, am Absolutismus ausgerichteten Regierungsstil, in Eisenach durchzusetzen. Erst 1809 wurde die staatsrechtliche Vereinigung von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach durch die "Konstitution der vereinigten Landschaft des Herzoglich Weimarischen und Eisenachischen Landes mit Einschluß der Jenaischen Landesportion" vollzogen.
[Bearbeiten] Zeittafel und Herrschertabelle
- 1067: sagenhafte Gründung der Wartburg.
- 1131: Gründung der Landgrafschaft Thüringen unter den Ludowingern
- Mitte 12. Jahrhundert: Entstehung der Stadt Eisenach.
- 1264: Die Wettiner erwerben die Landgrafschaft Thüringen, Eisenach fällt an Wettin.
- 1485: Leipziger Teilung, es entstehen die Ernestinische und die Albertinische Linie der Wettiner, Eisenach fällt an die Ernestiner.
- 1547: Die Ernestiner verlieren die sächsische Kurwürde.
- bis 1572: Eisenach ist Teil des Ernestinischen Gesamtbesitzes.
- 1572: Erfurter Teilung. Eisenach ist Teil des Fürstentums Sachsen-Coburg-Eisenach.
- 1596: Eisenach wird von Sachsen-Coburg getrennt.
- 1596-1638: Herzog Johann Ernst (geboren 1566, gestorben 1638).
- 1633: Johann Ernst erwirbt Sachsen-Coburg, Eisenach ist wiederum Teil von Sachsen-Coburg-Eisenach.
- 1638: Eisenach wird unter Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg aufgeteilt, die Stadt Eisenach fällt an Sachsen-Weimar.
- 1638-1641: Eisenach ist Teil von Sachsen-Weimar.
- 1641: Eisenach wird von Sachsen-Weimar getrennt.
- 1641-1644: Herzog Albrecht (geboren 1599, gestorben 1644).
- 1644: Teilung von Eisenach zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha.
- 1644-1662: Eisenach ist Teil von Sachsen-Weimar.
- 1662-1668: Herzog Adolf Wilhelm (geboren 1632, gestorben 1668).
- 1668-1671: Herzog Wilhelm August (geboren 1668, verstorben 1671) unter der Vormundschaft seines Onkels Johann Georg I.
- 1672-1686: Herzog Johann Georg I. (geboren 1634, verstorben 1686).
- 1672: Sachsen-Eisenach erhält nach dem Erlöschen von Sachsen-Altenburg zusätzliche Territorien.
- 1685: Johann Georg I. führt für Sachsen-Eisenach das Prinzip der Primogenitur ein.
- 1686-1698: Herzog Johann Georg II. (geboren 1665, verstorben 1698).
- 1698-1729: Herzog Johann Wilhelm (geboren 1666, verstorben 1729).
- 1729-1741: Herzog Wilhelm Heinrich (geboren 1691, verstorben 1741).
- 1741 Eisenach fällt erneut, diesmal endgültig an Sachsen-Weimar
- 1809 Staatsrechtliche Vereinigung von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach.
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