Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen
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Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) war eine Organisation zur Gleichschaltung der Juristen im Dritten Reich.
Gegründet wurde der BNSDJ als Organisation innerhalb der NSDAP bereits 1928 durch Hans Frank. Nach der Machtübernahme wurde Frank von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 25. April 1933 zum Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung ernannt. Frank setzte die Aushebelung der Gewaltenteilung im Justizwesen und die institutionelle Beseitigung der bisherigen Berufsverbände Deutscher Richterbund und Republikanischer Richterbund um.
Am 25. Mai 1933 trat der DRB, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den BNSDJ ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende endgültig auflöste. Der viel kleinere Republikanische Richterbund kam einem Verbot durch Selbstauflösung zuvor.
Im Oktober 1933 veranstaltete der BNSDJ nach der Absage des Deutschen Juristentags seine 4. Reichstagung unter dem Namen "Deutscher Juristentag 1933". Dort proklamierte Hans Frank u.a. die Akademie für Deutsches Recht. 1936 wurde der BNSDJ umbenannt in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund.