Genossenschaftsbewegung
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Die Genossenschaftsbewegung tritt als soziale Bewegung in England und auf dem europäischen Festland ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit neuen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen auf und ist als bedeutender Lösungsversuch derjenigen sozialen Problemen zu verstehen, die der im Wettbewerb sehr effiziente frühe Kapitalismus aufwarf. Genossenschaften in diesem Sinne sind dabei ökonomisch als "fördernde Betriebswirtschaften" (R. Henzler) zu verstehen.
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[Bearbeiten] Umfang der Bewegung
Alle in der aufkommenden Industrialisierung notleidend werdenden Wirtschaftszweige griffen zu neuen genossenschaftlichen Formen organisatorischer Selbsthilfe: Bauern (Raiffeisen-Genossenschaften), Handwerker und Einzelhändler (Kreditgenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften), Wohnungsuchende (Wohnungsbaugenossenschaften), Arbeiter als Verbraucher (Konsumgenossenschaften). (Auch die "Ritterschaften" des niedergehenden Gutsadels sind in diesem Zusammenhang auffällig.)
Ihre Auswirkung reichte schon früh in die entstehende Arbeiterbewegung, aber auch in die Gewerkschaftsbewegung und den Anarcho-Syndikalismus hinein.
[Bearbeiten] Historische Anbindung
Historisch-terminologisch griff die Genossenschaftsbewegung – zumal im deutschen Sprachbereich – auf die bereits vom Mittelalter her bekannten „Genossenschaften“ („Einungen“, „Gilden“) zurück (z. B. Waldgenossenschaften, Deichgenossenschaften, Beerdigungsgenossenschaften), sie unterscheidet sich aber von den herkömmlich-„gemeinschaftlich“ überkommenen Formen in ihrer zweckrationalen und theoriegestützten Planung. Diese neuzeitliche Genossenschaftsbewegung ist auch nicht die erste wirtschaftspolitisch antikapitalistische Reformbewegung (z. B. liegt die Entstehung des Sparkassenwesens mit seinen gemeinnützigen Zügen zwei Generationen davor). Genossenschaftlich ließen sich alle betrieblichen Funktionen bündeln, wie Finanzierung, Einkauf, Fertigung, Absatz, je nach Wirtschaftszweig mit besonderen Schwerpunkten.
[Bearbeiten] Analysen der Genossenschaftsbewegung(en)
Für die Einzelzweige der Genossenschaftsbewegung wirkten je und je branchentypische Theoretiker und Gründer (z. B. Raiffeisen, Schulze-Delitzsch, Huber u. a. m.). Wissenschaftlich haben Otto von Gierke als Staatswissenschaftler (Zweiformenlehre: römischrechtliche "Herrschaft" vs. deutschrechtliche "Genossenschaft") und Ferdinand Tönnies als Soziologe (zwei Normaltypen: "Gemeinschaft" und "Gesellschaft") schon früh richtungweisende Analysen zu dieser sozialen Bewegung vorgelegt.
[Bearbeiten] Juristische Ausprägung
Rechtlich erwirkte die Genossenschaftsbewegung im Deutschen Reich das Genossenschaftsgesetz (GenG), in dem die Formen der "eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftsumme" (eGmuH) bzw. "mit beschränkter Haftsumme" (eGmbH) ausgebildet wurden, aber traditionale Genossenschaften gerade nicht einbezogen waren. Auch andere Rechtsformen konnten genossenschaftsmäßig ausgestaltet werden (eingetragene Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Stiftungen).