Gruppensex
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Gruppensex ist eine Form der Sexualität, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Triole oder umgangssprachlich auch einen flotten Dreier.
Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehr Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swinger-Clubs.
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Geschichte
Bereits die Antike kannte den Gruppensex im Rahmen kultischer Bacchanale und Orgien.
Praxis
Wie andere Sexualpraktiken kann Gruppensex ohne wirksamen Schutz (auch Barebacking genannt) die Infektion mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen fördern.
Gruppensex steht als Wunschprojektion insbesondere bei Männern mit an vorderer Stelle. Zu einer Umsetzung führt dies jedoch kaum, schreibt Henner Ertel in seiner groß angelegten Studie über die Wirkung von Pornografie:
- „Die Wünsche nach spezifischen sexuellen Aktivitäten und Erfahrungen wurden […] erheblich stärker beeinflußt als das manifeste Sexualverhalten. An der Spitze standen […] Sexualkontakte mit mehreren Personen bzw. innerhalb einer Gruppe […]. Nur ein kleiner Teil der induzierten Motivationen wurde in manifestes Verhalten umgesetzt. Für die geringe Realisierungshäufigkeit waren offenbar in erster Linie selbst auferlegte oder sozial diktierte Barrieren, die Auswirkung gegenläufiger Motivationen, fehlende Sexualpartner oder die mangelnde Bereitschaft potentieller Partner sowie sexuelle und soziale Kompetenzmängel verantwortlich.“ Henner Ertel u. a. Erotika und Pornographie. Repräsentative Befragung und psychologische Langzeitstudie zu Konsum und Wirkung. Psychologie Verlags Union, 1990. 528 Seiten. S. 395.
Gruppensex wird einerseits in Swingerclubs, aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen, Autobahnparkplätzen und Porno-Kinos betrieben. Gegenüber dieser eher anonymen Variante nimmt in der jüngeren Vergangenheit Gruppensex in privatem Rahmen zu. Das Internet als anonymes Kontaktmedium erleichtert dies beträchtlich. Auch in diesem privaten Rahmen bleibt Gruppensex regelmäßig emotional distanziert. Freundschaftliche Beziehungen sind nicht immer erwünscht – viele bevorzugen so genannte One-Night-Stands – und die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Paare, die sich auf Gruppensex einlassen, gehen zudem das Risiko ein, ihrer Beziehung durch Eifersucht oder emotionaler Umorientierung zu schaden. Ist jedoch das nötige Vertrauen bei allen Partnern vorhanden, kann Gruppensex durchaus eine sowohl sexuell als auch emotional erfüllende Erfahrung sein.
Gangbang
Eine besondere Form des Gruppensex ist der Gangbang (engl.), der sich durch eine extreme Überzahl männlicher Teilnehmer und durch abwechselnde Penetration bei einer bestimmten Frau oder bei einem bestimmten passiven Mann auszeichnet. Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die Frauen in der großen Mehrzahl. Der Begriff kommt aus dem Englischen von gang („Gruppe“) und bang (vulgär für „koitieren“), und bezeichnete eine Gruppenvergewaltigung. Nachdem das Wort durch Pornographie bekannter wurde, wird es heute hauptsächlich für Gangbangs verwendet, die vollkommen freiwillig sind, im deutschen auch Rudelbums oder Gesellschaftsspiele genannt.
Gesetzliche Regelungen
Gruppensex ist üblicherweise eine Privatangelegenheit, deren Auslebung jedem Menschen möglich ist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird Gruppensex daher im juristischen Sinn nicht thematisiert oder gar verboten.
Das war nicht immer so. Der Jurist Horst Fischer hat zur Strafrechtsreform in den 1960er-Jahren eine Materialsammlung zusammengetragen, um zu belegen, dass es auch in Deutschland sexuelles Gruppenverhalten gibt und dass außerdem für eine Kriminalisierung keine Grundlagen bestünden:
- „Ein sexuelles Gruppenverhalten hat es schon immer gegeben. Es ist auch in Deutschland eine Realität, daß sich ein gewisser Prozentsatz von Ehepaaren zu intimem Verkehr mit anderen Ehepaaren trifft. Werden solche Fälle 'aufgedeckt', so muss es in Deutschland, soweit ein Beweis erbracht werden kann, auf Grund der aus dem Jahre 1900 stammenden Strafbestimmung des § 181 zur Verurteilung des Ehemannes wegen ‚schwerer Kuppelei‘ kommen. […] Man mag sexuelle Gemeinschaftspraktiken vom moralischen Standpunkt aus verwerfen, rechtlich jedoch hat ein Staat, der sich demokratisch nennen will, im Schlafzimmer erwachsener Menschen, die ein Intimleben nach eigener Anschauung führen wollen, nicht das Geringste zu suchen.“ Horst Fischer: Gruppensex in Deutschland. Merlin, Hamburg, 1969. 224 Seiten. S. 206–208.
Gruppensex in konservativen religiösen Weltanschauungen
Aus Sicht des Christentums stellt Gruppensex eine „besondere Verkehrung des Ideals der treuen und unauflöslichen Einehe“ dar. Im Islam zeigt sich eine in vielen Staaten bereits rechtlich fixierte Tendenz zur Einehe. Selbst dort, wo die Vielehe noch praktiziert wird, ist Gruppensex verpönt und wird rechtlich sanktioniert.
In konservativer Perspektive wird eingewandt, dass Gruppensex der Sexualität als Ausdruck treuer und ausschließlicher Liebe widerspreche und den Sinn der Sprache des Leibes umkehre. Demnach werde die eigene Person sowie die des anderen nicht ernst genommen, sondern lediglich als Objekt der Bedürfnisbefriedigung verstanden. Dies laufe auf eine Instrumentalisierung der Person hinaus, die jedoch als „Zweck in sich selbst“ (Kant) wahrgenommen und respektiert werden müsse, was nur der personalen Liebe möglich sei.