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Diskussion:Holocaustleugnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

HINWEIS: Die Leugnung des Holocaust und ähnlicher NS-Verbrechen ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 130 Abs. 3 StGBVolksverhetzung und § 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ebenso wie in verschiedenen anderen Ländern strafbar. Die IP-Adressen der Benutzer, die diesen Artikel so verändern, dass sie dadurch vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig gegen das Strafrecht verstoßen, den Holocaust leugnen oder die Leugnung unterstützen, werden aufgezeichnet und umgehend gesperrt.
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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Teil zu Holocaustleugnung aus Holocaust

zum etwaigen Einarbeiten hierher verschoben: Jesusfreund 20:59, 22. Dez. 2006 (CET)

Alte Nationalsozialisten, Neonazis und ihnen nahestehende deutschnationale, faschistische und geschichtsrevisionistische Gruppen und Parteien versuchen seit 1945 immer wieder, den Holocaust ganz oder teilweise in Zweifel zu ziehen. Meist argumentieren sie mit einer angeblichen Verschwörung der Juden und der Siegermächte von 1945 gegen Deutschland und übernehmen bruchlos die antisemitische Propaganda des nationalsozialistischen Regimes.

Vertreter dieser Position sind beispielsweise David Irving, Gary Lauck, Ernst Zündel, Germar Rudolf, Fred Leuchter und Siegfried Verbeke.

In jüngster Zeit leugnen zunehmend auch islamische Fundamentalisten wie der iranische Präsident Mahmūd Ahmadī-Nežād, dass es den Holocaust tatsächlich oder in diesem Ausmaß gegeben hat. Der islamische Antisemitismus, der in dieser Haltung zum Ausdruck kommt, ist im Wesentlichen ein Reflex auf den Nahostkonflikt und zielt darauf ab, das Existenzrecht des Staates Israel infrage zu stellen. In diesem Punkt berühren sich Rechtsextremismus und islamischer Fundamentalismus.

Als Beleidigung der Opfer und des Andenkens Verstorbener ist die Leugnung des Holocausts in Ländern wie Deutschland, Österreich und Frankreich unter Strafe gestellt.

Siehe auch: Rechtsextremismus und Antisemitismus nach 1945.

[Bearbeiten] Historisierung

In der Geschichte der Bundesrepublik gab und gibt es Kräfte, die versuchen, den Holocaust zu relativieren, indem sie ihn in größere weltgeschichtliche Zusammenhänge einbetten und damit ein „normalisiertes Geschichtsbild“ herbeizuführen suchen. Hierzu gehört beispielsweise der Versuch, den Nationalsozialismus als Antwort auf einen „jüdischen Kommunismus“ darzustellen, der in Form des Stalinismus gleichwertige Verbrechen hervorgebracht habe. Als weitere Beispiele werden häufig Positionen aus dem sogenannten Historikerstreit (Stichwort: „kausaler Nexus“) aus den Jahren 1986/87 angeführt. Rechtsextreme Gruppen wollen den Holocaust historisieren, weil die Erinnerung an Auschwitz „Werte“ wie Nationalstolz, Militarismus und Großmachtpolitik für sie langfristig „zersetzt“ und diskreditiert.

Die Kritik an diesen Versuchen stellt nicht grundsätzlich in Abrede, dass die größeren historischen Zusammenhänge und Ursachen des Holocaust erforscht werden müssen. Aber sie bekämpft die häufig damit verbundene Verharmlosung und Herauslösung des Holocaust aus der deutschen Geschichte und ihrer Kontinuität sowie die „entlastende“ Fehldeutung von Ursachen und Wirkungen.

[Bearbeiten] Verherrlichung

Eine dritte Tendenz findet sich zunehmend unter einer jüngeren Generation von Neonazis: Statt der Leugnung oder Relativierung geschieht hier zunehmend die bewusste Identifikation mit den Tätern des Judenmords und dessen Glorifizierung.

Alle fehlgeleiteten Formen des Umgangs mit dem Holocaust hängen zusammen und begünstigen einander: Die Verdrängung, Relativierung, Leugnung und Verherrlichung sind nur graduell unterschiedene Stufen einer schleichenden Distanzierung von der eigenen deutschen, schuldhaften Vergangenheit. Sie zeigen symptomatisch die noch nicht vollzogene Verarbeitung des Jahrtausendverbrechens auch in der Mitte der Gesellschaft an. Hierin besteht die Herausforderung für eine angemessene Form der Erinnerung bei denen, die nicht selbst beteiligt waren und immer weniger überlebende Opfer oder Täter befragen können.

[Bearbeiten] Aktualität

Der Artikel ist in Teilen nicht mehr aktuell. "Zündel und Rudolf dürfen nicht einmal in die USA einreisen." Hm, wie sollten sie, wenn sie in Deutschland inhaftiert sind? Erwähnung in den Links verdiente der Artikel von Timothy Garton Ash, der im Guardian, in El País und andernorts erschienen ist, wo man die Frage der Strafverfolgung offenbar nicht so unkritisch sieht wie in der deutschen Wikipedia. Hier die Adresse der englischen Fassung: http://www.guardian.co.uk/comment/story/0,,1925401,00.html 84.188.242.157 03:24, 18. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Evtl. aktualisieren: Zündel?

Im entsprechenden Absatz steht noch, der Prozess dauere an. Am 15.2. wurde Zündel zu 5 Jahren Haft verurteilt, wie auch im Artikel über ihn korrekt steht. Ist nur eine Kleinigkeit, aber vielleicht hier auch anpassen?

Schon passiert! :-) --SEQ 14:21, 15. Feb. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Why was my comment removed?

Why was my comment removed? I did not deny holocaust. Did you even read what I wrote? Or is this just that you dont accept foreign languageas here? Ksari 00:38, 1. Feb. 2007 (CET)

We do not give legal advice here. Stefan64 00:42, 1. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Extrem problematische Beseitigung von Information

Dieser Diff ist skandalös. Die Aussage des Mannheimer Landgerichts sollte unbedingt hinein. Gesetz ist Gesetz und das Mannheimer Landgericht hat unbedingt recht. Warum man die Info tilgen möchte ist rätselhaft. Ûzzer lôsi unsih fona ubile

  • Was genau hat das Landgericht gesagt? Primärquelle?
  • Wo steht, dass jemand die Info "tilgen" will?
  • Die Info wäre nur im Kontext einer ausführlichen Prozessdarstellung relevant. Doch der Zündelprozess ist hier nicht Thema.
  • Das Gericht hat nach allen Medienberichten bloß konsequent abgelehnt, sich zur Bühne für Holocaustleugnung machen zu lassen. Es ging in dem Prozess nicht um den Beweis des Holocaust, der längst bewiesen ist. Deshalb musste das Gericht auch keine Gutachten dazu einholen, wie es Zündels Verteidiger verlangten, sondern beschränkte sich auf die Prüfung, ob der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt war oder nicht. Dazu reicht das vorhandene Gesetz.
Wenn hier etwas skandalös ist, dann, wie schnell hier Junge-Freiheit-Apologeten und Bertramsocken im Schutz der Anonymität glauben, die Argumentationsstrategien von Volksverhetzern übernehmen zu können und zu müssen. Jesusfreund 14:45, 16. Feb. 2007 (CET)
@JF:Für diesen extrem bösartigen persönlichen Anwurf sollte man dich selbstverständlich sperren. Wie kommst du dazu, zu unterstellen, dass die Argumentationsstrategien von Volksverhetzern übernommen werden?. Das ist eine so ungerheuerliche und abscheuliche Unterstellung, dass mir die Worte fehlen.


@Community: Das Zitat des Landgerichts ist selbstverständlich relevant indem es zeigt, dass bestehende Gesetze ohne wenn und aber einzuhalten sind. Dass das Zitat von JF entfernt wurde, ist ganz und gar unenzyklopädisch und für Wikipedia kontraproduktiv. Die Bedeutung des Zitats weist weit über Zündel hinaus, da es generellen Anspruch erhebt. Das Zitat des Gerichts ist selbstverständlich als relevant anzusehen. Das Zitat zeigt gerade, dass in der Bundesrepublik Holocaustleugnern null Toleranz und keine juristischen Winkelzüge gewährt werden. Ûzzer lôsi unsih fona ubile
Aua - manche Sockenpuppen können es einfach nicht lassen - ihre Mission treibt sie wie Süchtige immer weiter. Der Diff von Jesusfreund geht in Ordnung, seine Argumentation teile ich. Schade eigentlich, dass sich die Merseburger Zaubersprüche nicht gegen Vereinnahmung aus einer ganz bestimmten Ecke wehren können.--KarlV 15:47, 16. Feb. 2007 (CET)


Du findest es also o.k. wenn JF anderen unterstellt, ein Volksverhetzer zu sein, Karl? ... Und bitte lass Merseburg aus dem Spiel. Danke! Ûzzer lôsi unsih fona ubile


Dass die strafrechtliche Verfolgung von Holocaustleugnern in Deutschland mit den Vernichtungen nichts mehr zu tun hat, geschweige denn bewirkt, die überlebenden Opfer vor Kränkungen zu schützen, hat der Prozess gegen Zündel allzu deutlich gezeigt.
Daher gehört dieser höchst problematische Sachverhalt selbstverständlich in einen Artikel, der so überbordend ausführlich das bloße Leugnen und dessen konkrete Rechtsfolgen in den unterschiedlichen Staaten bzw. Rechtssytemen zum alleinigen Gegenstand hat.
Es kann dahinstehen, ob die Mannheimer Richter nur genervt von den Versuchen der Anwälte waren, den Vorwurf des Leugnens durch Tatsachen"beweise" zu entkräften. Tatsache bleibt, dass der richterliche Hinweis zur Rechtslage so geäußert wurde, und dass dieser Hinweis für die strafrechtliche Würdigung des Tatbestands "Holocaustleugnung" relevant ist, gleich, ob man diese Äußerung des Gerichts als unanständig und empörend empfinden mag oder nicht. Denn darauf kommt es, wie oben ausgeführt, ja schon gar nicht mehr an. (taz vom 16. Februar 2007, 1 taz vom 16. Februar 2007, 2).
Immerhin hat der Zündelprozess auch in der linken Presse ein Nach- bzw. Umdenken darüber bewirkt, ob es tatsächlich sachlich gerechtfertigt ist, jemanden für einen falschen Gedanken für Jahre in den Knast zu schicken, und dabei eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Forschungsfreiheit in Kauf zu nehmen, ohne dadurch das eigentliche Problem, nämlich die Existenz böser Gedanken, aus der Welt geschafft zu haben. (DIE ZEIT vom 15. Februar 2007)
Wollte man nämlich auch die letzten Zweifel für immer beseitigen, müsste man zuerst die Strafprozessordnung (StPO) ändern, um wieder jene bewährte Prozessführung anwenden zu können, die es erst ermöglicht, die gefährlichen Gedankenträger in rechtsstaatlich nicht zu beanstandender Weise physisch zu beseitigen. --PotzBlitz 17:17, 16. Feb. 2007 (CET)
"Ich verabscheue was sie sagen", sagte ein bekannter Aufklärer, "aber ich würde mein Leben dafür geben, dass sie es sagen dürfen". Manche Völkerschaften wie die Angelsachsen ticken so, andere wie die Bundesdeutschen sind da lieber vorsichtiger, um erst ja nicht in die Breduille zu kommen. Das BRD-Gericht Mannheim hat ein klares Wort gesprochen und wir sollten dieses klare Wort zur BRD-Gesetzeslage deutlich und unzensiert darstellen. Es hat ja auch was für sich, das Volk vor den Bestreitern des Holocaust zu schützen und das Gift des Zweifels gar nicht erst reifen zu lassen. Anyway: stellen wir's einfach so dar, wie es war; mindern wir nicht und mehren wir nicht. Enzyklopädisch halt. Gruß Ûzzer lôsi unsih fona ubile

stellen wir's einfach so dar, wie es war: und warum dann gerade diesen Satz aus dem Urteil? Was ist an ihm so wichtig für diesen Artikel über den Themenkomplex Holocaustleugnung? Warum nicht irgendein anderer Satz aus dem Urteil? Verstehe ich ebensowenig wie die Klassifizerung der ZEIT als linke Zeitung. Ich muss sagen, dass in mir ähnliche Fragen aufkommen wie in Jesusfreunds Breitrag oben. In meinen Augen reicht ein Link auf entsprechende externe Quellen (Urteilstext, Artikel zum Urteilstext o.ä.), denn so erfreulich Zündels Verurteilung auch ist, die Rechtspraxis ändert sich durch dieses Urteil nicht, sie wurde nur bestätigt, und die genannte Textstelle ist - so aus dem Zusammenhang gerissen - redundant. -- Paravent 22:40, 16. Feb. 2007 (CET)

Vor allem muss dieser ständig wiederkehrende Gedankenmüll hier mal SEHR energisch zurechtgewiesen werden:

Holocaustleugnung ist keine bloß falsche Meinung, sondern impliziert einen Fundamentalangriff auf die Menschenwürde jedes Menschen, also auf die Grundlagen der Verfassung. Denn den Holocaust bestreiten oder anzweifeln bedeutet nichts anderes als die Menschenwürde der Getöteten, der Überlebenden und aller Menschen zu bestreiten, die sich durch ihr Menschsein verpflichtet sehen, dass dergleichen nie wieder geschehen darf und kann. Wer diese Würde nicht verteidigt, hat seine eigene noch nicht erkannt. Wer nicht begreifen will, dass hier der Schutz der Opfernachfahren zugleich Schutz der Verfassung ist, hat die Menschenrechte nicht verstanden und stellt sich bereits außerhalb des Grundgesetzes.

Und nur in diesem pseudotoleranten Umfeld kann der braune Dreck blühen und gedeihen, der hier um jede krumme Gedankenverkettung schon herumlugt.

Die Mannheimer Richter entscheiden nicht nach Launen und Genervtsein, sondern nach dem, was als verfassungsgemäß erkannt und festgelegt worden ist. Wer dieses Urteil als Scheitern von unverzichtbaren Rechtsmitteln gegen Volksverhetzung deutet, ist auf Abwegen und scheidet für Wikipedia auch als ernstzunehmender Mitarbeiter aus. Hier endet die uferlose Debattenfreiheit. Diese Meinung ist frei. Jesusfreund 22:47, 16. Feb. 2007 (CET)


<Bearbeitungskonflikt - ist ja doch eine Menge Traffic hier>
SO kann man es auch zerreden: den SCHMERZ, der von interessegeleiteter Seite hier immer dann entsteht, wenn unabhängige Richter das Unaussprechliche irgendwo ausgesprochen haben. [1]Und nun haben sie es wieder getan !
Und auch die Mechanismen, das lokal Ausgesprochene gegenüber der Wikipedia-Öffentlichkeit totzuschweigen zu versuchen, sind stets die gleichen. Mal ist eine Quelle zu allgemein, mal zu speziell. Dann passt das Lemma nicht zum Argument, dann nicht das Argument zum Lemma. Mal sollen die Folgen von Grundsatzurteilen aufgezeigt werden, dann passt es wieder nicht, diese Folgen durch konkrete einfachgerichtliche Rechtsprechung zu belegen. [2]
IHR dreht Euch die Wiki-Regeln im Sekundentakt gerade so zurecht, wie es das gewünschte Ergebnis jeweils erfordert.
HIER haben die Mannheimer Richter spontan während der Verhandlung - und nicht etwa in einer Urteilsbegründung - (begreift das hier doch mal einer !) die ganze Absurdität des deutschen Sonderstrafrechts in Sachen H. der anwesenden Presseöffentlichkeit eindringlich vor Augen geführt - und hier bei der Wikipedia will man davon -aus durchsichtigem politischem Kalkül- nichts davon zur Kenntnis nehmen. --PotzBlitz 23:07, 16. Feb. 2007 (CET)
Völliger Quatsch. Die Richter haben, wenn der Tazbericht auch nur annähernd stimmt, lediglich die Banalität festgestellt, dass der Holocaust nicht bewiesen werden muss im Zündelprozess, also Beweisanträge in dieser Richtung nicht relevant sind für die zu prüfende Anklage Volksverhetzung.
Wer darin eine Absurdität findet, hat bloß selber grundlegende Verfassungsprinzipien nicht begriffen. Man muss auch nicht ständig neu die Menschenwürde beweisen, um Verstöße gegen sie beurteilen zu können.
Absurd und verdreht ist, in einem Artikel über Holocaustleugnung zu versuchen, das Gesetz gegen Volksverhetzung ad absurdum zu führen. Mit derselben Logik könnte man auch das Gesetz gegen Mord ad absurdum führen: Es spielt keine Rolle, ob die Leiche gefunden wurde, wenn die Indizien sonst erdrückend genug sind - wie absurd muss dann das Gesetz sein, das Mord verbietet. Jesusfreund 23:15, 16. Feb. 2007 (CET)

@Potzblitz: HIER haben die Mannheimer Richter spontan während der Verhandlung - und nicht etwa in einer Urteilsbegründung - (begreift das hier doch mal einer !) die ganze Absurdität des deutschen Sonderstrafrechts in Sachen H. der anwesenden Presseöffentlichkeit eindringlich vor Augen geführt. Das ist deine ganz persönliche Exegese, die sich aber auch dem Zitat überhaupt nicht ergibt. Schon mit simpelster Hermeneutik kann man das erkennen. Wie auch immer, die Frage ist, ob es wichtig genug für diesen Artikel ist. Feinheiten des Urteils oder Prozesses gehören wohl eher in den Artikel zu Zündel. -- Paravent 23:22, 16. Feb. 2007 (CET)

Gratulation. Immerhin hast Du Dich zum Schein darum bemüht, meine Argumentation inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen. Das Zitat (taz):
"Zuletzt lehnte der Richter alle Beweisanträge der Verteidigung mit der lapidaren Begründung ab, dass es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht; seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten."
verdeutlicht aber auch für juristische Laien (wie mich), dass es offenkundig nicht um eine Urteilsbegründung ging, sondern um prozessuale Zwischenstufen (hier: Beweisanträge der Verteidigung), die mit dem richterlichen Hinweis auf die juristische Unerheblichkeit einer Tatsachenfeststellung bezüglich des H. abgebügelt wurden. Im Unterschied zu dem eigenen Lemma Holocaust, das sich en Detail mit den Vernichtungsaktionen 1939-1945 befasst, ist der hier diskutierte Artikel jedoch speziell dessen Leugung gewidmet, und darunter insbesondere dessen juristischen Implikationen. Wo sonst, wenn nicht in diesem vorwiegend juristischen Spezialartikel, gehört die von der taz protokollierte Rechtsauffassung sonst hin?
Die in der taz wiedergegebene richterliche Einschätzung der Rechtslage hat jedenfalls nicht nur für den Fall Z. eine Bedeutung, sondern sie gilt zugleich auch für alle zukünftigen Fälle von Holocaustleugnungen, jedenfalls solange, als das Leugnen eines bestimmten historischen Sachverhalts strafbewehrt ist, und etwaige Angeklagte versuchen werden, ihre Schuld durch entsprechende "Beweis"anträge von sich zu weisen. --PotzBlitz 23:53, 16. Feb. 2007 (CET)
Der Leugnung, nicht der Leugung.
Die Bedeutung, die du diesem Satz gibst, kann nur bedeuten, dass dir die Rechtslage ein Dorn im Auge ist.
Das Leugnen einer Tatsache ist hier deshalb strafbar, weil dieses Leugnen Menschenwürde und Menschen verletzt, s.o..
Und um das festzustellen, muss der Holocaust nicht wieder und wieder bewiesen werden: Dies war nicht Gegenstand des Prozesses.
Dass die Richter damit indirekt behaupten, der Holocaust müsse gar nicht stattgefunden haben, um sein Leugnen zu bestrafen, kann man nur daraus folgern, wenn man das folgern will.
Die Richter haben ganz sicher damit keine Zweifel am Holocaust ausgedrückt und auch nicht den Holocaust Zweifeln überlassen. Wer das da reindeutet, will Zweiflern rechtsfreie Räume verschaffen. Vielmehr haben die Richter ausgedrückt, dass der Holocaust so unwiderlegbar tatsächlich geschehen ist, dass man dem Vorwurf der Volksverhetzung nicht entgehen kann, indem man erneute Beweise für ihn verlangt. Eben dieses öffentliche Anzweifeln und Leugnen eines Verbrechens ist ebenfalls ein für den Schutz der Allgemeinheit relevantes Verbrechen, nämlich Volksverhetzung.
Es geht bei diesem Gesetz auch nicht darum, das Zweifeln an sich zu bestrafen, sondern das öffentliche Propagieren, der Holocaust sei unbewiesen. Diese Lüge bedroht die Verfassung, weil diese auf der Tatsache des Holocaust gründet. Deshalb ist sie nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Jesusfreund 00:04, 17. Feb. 2007 (CET)
Blühender Unsinn. Die Verfassung der Bundesrepublik gründet doch nicht auf Bergen von Leichen, sondern darauf, dass es nach dem Krieg irgendwie weitergehen musste mit Bürokratie und Rechtsstaat und Gesellschaft und Wirtschaft und öffentlichem und privatem Leben, und darauf, dass man dort anknüpfen wollte, wo die Entwicklung der freiheitlichen Zivilisation in Deutschland unterbrochen worden war.
In der Einschätzung, dass man notorische Querulanten ihre Ansichten besser im stillen Kämmerlein, oder im kleinen Kreis, oder in unbedeutenden Versammlungen, oder in öffentlichen, aber nicht weiter medial zu beachtenden und dadurch aufzuwertenden Aufzügen äußern lassen sollte, stehe ich durchaus nicht allein. Daraus folgt, dass sich auch deren Sanktionierung und Strafverfolgung alsbald als historischer und kulturgeschichtlicher Irrtum erweisen wird [3] --PotzBlitz 00:22, 17. Feb. 2007 (CET)
Deine Verachtung und dein Herunterspielen der Verfassungssubstanz spricht Bände. So als sei sie bloß "Anknüpfung" an die gescheiterte Weimarer Republik - das hätten die Jungrechten gerne. Das GG war ein Neuanfang, der auf den Holocaust mit einer umfassenden Neuorientierung an der Menschenwürde reagierte, nämlich ihrer undiskutierbaren unabstimmbaren Vorordnung vor alle sonstigen Grundrechte und Einzelgesetze.
Und eben weil die historische Erfahrung genügend das Gegenteil von dem bewiesen hat, was du da herumfantasierst, wurde Holocaustleugnung strafbewehrt: Lässt man die Hetzer ("Querulanten" ist für erklärte Nazis eine schlimme, aber für Neurechte typische Verharmlosung) gewähren, dann nutzen sie den rechtsfreien Raum für ihre Propaganda und schaden damit auf Dauer der Demokratie. Diese muss sich wehren können.
Und deshalb empfehle ich dir, ab sofort entweder vernünftig mitzuarbeiten oder die Tasten zu halten. Irgendwo ist auch mal Schluss mit den Faxen. Jesusfreund 00:31, 17. Feb. 2007 (CET)
Vernünftig mitarbeiten heißt, die Kirche im Dorf zu lassen.
Dein in geradezu religiöser Verehrung und damit einhergehender Selbstverleugnung (gehörte ebenso unter Strafe gestellt, d.h. fünf Jahre ohne "Zweidrittelregelung") verwendete Begriff der sogenannten Menschenwürde taugt jedenfalls nicht zur Beantwortung der Frage, ob Kernkraft gut oder schlecht ist für die Menschheit, oder ob auch Gänseblümchen grundrechtlichen Schutz auf Unversehrtheit genießen, wenn ihre Art durch Menschenhand vom Aussterben bedroht ist.
DAS sind Fragen, die uns HEUTE beschäftigen, und es ist ausgesprochen billig, mit der in unzähligen Talkshows einstudierten moralischen Überlegenheit aufgrund technik-basierter, teilweise technicolorierter Gewissheit des Geschehenen über diejenigen zu richten, deren Gesichtskreis in ihrer Mehrzahl auf den Rand des Schützengrabens beschränkt blieb, in den sie durch den Lauf der Ereignisse geschickt worden waren - und bis zum heutigen Tag darin gefangen sind. --PotzBlitz 01:22, 17. Feb. 2007 (CET)
Schwafel, blubb, ablenk. Die ewige Opferrolle des Landsernachfahren, der immer noch den Krieg fantasiert, obwohl er frei für Frieden ist. Klappe halten, Artikel schreiben. Jesusfreund 02:08, 17. Feb. 2007 (CET)
und wenn in drei Stunden schon die Sonne aufgeht, so muss ER doch das letzte Wort behalten ...--PotzBlitz 02:10, 17. Feb. 2007 (CET)
Hat JF einen Freifahrschein für Beleidigkungen. Klappe halten ist ja wohl eindeutig ein Verstoß gegen WP:KPA. Traurig, dass sich niemand einzugreifen traut. Ûzzer lôsi unsih fona ubile
Liebe "wir-mobben-JF" Freunde. Kapriziert Eure Ergüsse doch in der Jungen Freiheit. Eure Leser werden es Euch danken.--KarlV 09:19, 18. Feb. 2007 (CET)
"Dein in geradezu religiöser Verehrung und damit einhergehender Selbstverleugnung (gehörte ebenso unter Strafe gestellt, d.h. fünf Jahre ohne "Zweidrittelregelung") verwendete Begriff der sogenannten Menschenwürde" Allein das ist schon eine Beleidigung von JF, sodass hier keiner auch nur annähernd einen Grund hat, sich über ein "Klappe halten!" zu beschweren.
@PotzBlitz: Mit deiner Einschätzung, "dass man notorische Querulanten ihre Ansichten besser im stillen Kämmerlein, oder im kleinen Kreis, oder in unbedeutenden Versammlungen, oder in öffentlichen, aber nicht weiter medial zu beachtenden und dadurch aufzuwertenden Aufzügen äußern lassen sollte", stehst du zum großen Leidwesen der Demokratie wirklich nicht allein, nur dumm, dass man es mit solchen Behauptungen geradezu provoziert, in das typische Neonazi-Muster à la DVU eingeordnet zu werden. Wer auf seiner Benutzerseite GG-Artikel zitiert, sollte sich übrigens erst recht dran halten, was dadrin steht: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Und genau darin finden auch Volksverhetzer und Holocaustleugner ihre Schranken, weil sie nämlich auf die wohl krasseste Art und Weise die Menschenwürde von Millionen Menschen verletzen (vom Schutz der Jugend will ich mal gar nicht anfangen...). Deshalb ist das Verbot der Leugnung des Holocausts gut so wie es ist. --SEQ 16:17, 21. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Bitte link zum Artikel HORST MAHLER im gesperrten Originalartikel einfügen!

Bitte link zum Artikel HORST MAHLER im gesperrten Originalartikel einfügen!

Bitte genauer lesen und unterschreiben. Jesusfreund 22:32, 16. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Tippfehler

Im Unterpunkt Ausblick, letzter Absatz, ist einmal das Wort "Abstimnmung" zu finden. Bitte korrigieren. 80.136.147.25 01:15, 17. Feb. 2007 (CET)

Erledigt, danke für den Hinweis. Stefan64 01:18, 17. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Abschnitt Strafverfolgung, Deutschland

Bitte wie bei den anderen Ländern das Jahr der Verabschiedung des Gesetzes zur Volksverhetzung hinzufügen.

[Bearbeiten] Holocaustkonferenz Iran

Wo bleibt hier die „Holocaust-Konferenz”, die im Dezember 2006 im Iran unter Patronage des dortigen Staatspräsidenten stattfand und an der auch mehrere Rabbiner, jüdische Nicht-Zionisten, teilgenommen haben? Die Inhalte und eventuelle Einwände bzw. Begegnungen von vorgebrachten Standpunkten wären bei Wikipedia sicher auch von vielen deutschsprachigen Interessierten gern wahrgenommen; nehms an? Oder dürfen hier derartige Fakten nicht genannt werden, diskutiert oder auch Nicht-Linien-treu-diskutiert werden? Schlage das neutrale Einarbeiten dieser Thematik hiermit vor. Dies sollte ein „Haarspalter” tun, denn der Staatsanwalt lauert bekanntlich mit der großen Fliegenpatsche auf jeden lapsus lingue zu diesem Thema. Wie einst im Mittelalter, beim „Heiligen Gral”, für dessen Schutz auch eine Truppe abgestellt gewesen sein soll, wie ich gehört habe. Genauer verbalisiere ich das lieber nicht, wegen dem drohenden „Rollkommando”. Morgens, gegen 6 Uhr, mit dem VW-Bully, für die Beschlagnahme und den altertümlichen PC, wo man die Festplatte beschnüffelt, wegen dem Geruch, oder so ... Man weiß es nicht, aber - man ahnt es. Mittelalter? Gruezzi Herr Hermann Gessler. 84.44.136.221 20:19, 28. Feb. 2007 (CET)

Deine Vorurteile hindern dich, die Fakten zu sehen: Die Konferenz, ihre Teilnehmer, deren Standpunkte und der Zweck des ganzen sind ausführlich dargestellt (Teil "Iran"). Dein selbstverliebtes Geschwafel ist untrügliches Kennzeichen von Nichtbereitschaft zu sachlicher Mitarbeit. Und tschüss. Jesusfreund 00:11, 1. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] sind holocaustleugner wirklich märtyrer?

viele holocaustleugner werden verurteilt und verbüßen teilweise hohe haftstrafen. sie selbst stellen sich gerne als "in ihrer meinungsfreiheit beschnittene, politische gefangene" dar. dabei behaupten sie allein für ihre "Meinung" verurteilt worden zu sein. sie stellen sich als politische gefangene dar und vergleichen die BRD mit einem totalitärem staat. auf diese weise appellieren sie gezielt an den gerechtigkeitssinn anderer.

meiner meinung lässt sich nicht abstreiten, dass sie mit dieser argumentation viele leute erreichen, die keinen zweifel am holocaust haben, aber meinen, sie müssten für die gerechtigkeit kämpfen und sich aus diesem grund auf die seite der leugner stellen. so gewinnen die holocaustleugner leider doch an kraft!

aus diesem grund halte ich es für erforderlich die argumentation von "ungerechtigkeit und märtyrertum" unbedingt außer kraft zu setzen und ganz klar hervorzustellen:

'das des nicht verboten ist seine meinung zu haben, aber dass es verboten ist andere zu verhetzen und zu vergiften und mit diesen (meiner meinung nach) demagogischen äußerungen an die öffentlichkeit zu gehen!!!!!!'

dass die leugner nicht aus meinungsgründen verurteilt werden sondern wegen VOLKSVERHETZUNG dies sollte im artikel ganz klar und eindeutig herrausgearbeitet werden!

was sagen die anderen zu diesem punkt? bitte um eine ernsthafte und vor allem ideologiefreie diskussion dieses punktes.

Axel-abshalom

Mahlzeit Axel-Abshalom, hier wird schon lange herauf- und herunterdiskutiert, obwohl wir wirklich etwas anderes sind als ein Internet-Forum. Ich denke, in einem solchen Forum ist Deine Bitte wohl besser untergebracht. --Markus Schweiß| @ 09:15, 8. Mär. 2007 (CET)


okay, ich habe meinen beitrag verfasst ohne vorher den diskussionsverlauf anzuschauen. dies habe ich soebend nachgeholt. daraus ist ersichtlich dass das was du schreibst absolut korrekt ist. ich bin dazu gekommen diesem beitrag zu verfassen, da ich selbst beobachtet habe das holocaustleugner mit dieser argumentation auf stimmenfang gehen, und den eindruck habe dass man dem unbedingt gegensteuern sollte, und das argument des "mertyrertums" im artikel ausdrücklich zu entkräften ist. ansonsten sollte diese frage selbstverständlich an anderer stelle diskutiert werden. ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mit meinem einwurf keine demagogischen zwecke verfolge und dass ich ernsthaft denke, dass dieser punkt im artikel zu unklar dargestellt ist.

mir ist klar das dieser punkt eigentlich nicht in den artikel gehört! da aber viele diese webside als informationsquelle zur "auschwitzlüge" nutzen, und es sonst nur sehr wenige ideologiefreie informationen hierzu gibt, muss der rahmen hier etwas weiter gefasst werden.

wer sich im internet über diesen sachverhalt informieren möchte, kommt sehr schnell auf websiten des rechten spekturms und wird dann unmittelbar mit der scheinbaren "ungerechigkeit unseres rechtsystems" konfrontiert und die rechte gehirnwäsche setzt an diesem punkt sofort ein!!!!!!!!!

Axel-abshalom

Wenn das ein Beitrag zum Artikel werden soll, brauchen wir von dir:
  • einen Formulierungsvorschlag
  • Angaben zu den Vertretern dieser Meinung
  • Belege dazu
  • Angaben, an welcher Stelle im Text die Ergänzung rein soll. Jesusfreund 10:04, 8. Mär. 2007 (CET)

Ich hab mich erst vor cirka 2 stunden bei wikipedia als nutzer angemeldet und werde jetzt zunächst das tutorial durchführen. ich habe da wohl etwas übereilt eine diskussion angestoßen.

eigener formuliervorschlag : ich arbeite daran

angaben zu den vertretern dieser meinung: ich muss mich über die datenschutzrichtlienen von wikipedia informieren

belege dazu: dieser punkt ist schwierig zu gestalten, denn im grunde kann ich nicht viel mehr tun als auf internetseiten zu verweisen und aus persönlichen gesprächen zu zitieren.

angaben, an welcher stelle der text ergänzt werden soll: wird sich aus den formuliervorschlägen ergeben. Benutzer:Axel-abshalom

Ich schlage vor, den diskussionspunkt völlig zu löschen. ich habe mich inzwischen ausführlich über wikipedia und die mit der ergänzung verbundenen sachverhalte informiert. ich sehe mich aus zeitlichen und sachlichen nicht in der lage den die von jesusfreund (zu recht) geforderten Referenzen zu erbringen. ausserdem scheint mir der punkt nach ausführlichem studium der vorangegangenen diskussion ausreichend behandelt zu sein. Benutzer:Axel-abshalom

AMEN --84.61.18.249 18:27, 9. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Falsches Datum

Mir ist ein augenscheinlicher Tippfehler bei einem Datum aufgefallen. Es heißt im Abschnitt "Holocaustleugnung in anderen Länder", Unterpunkt "Iran", vorletzter Absatz:

"Ahmadinedschad forderte in seiner Abschlussrede ausdrücklich die „Abschaffung“ des jüdischen Staates und Bildung einer Kommission zur weiteren Prüfung des Holocaust. Am 13. 12. 2007 wurde daher die „Internationale Stiftung zur Untersuchung des ‘Holocausts’“ (ISUH) mit Ramin als Generalsekretär und Teheran als Sitz gegründet."

Entweder wird die Stiftung am 13.12.2007 gegründet oder sie wurde am 13.12.2006 gegründet. Carbone 05:51, 27. Mär. 2007 (CEST)

Sowas darf jeder selber beheben. Erledigt. Jesusfreund 10:37, 27. Mär. 2007 (CEST)
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