Preisüberwacher
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Beim Preisüberwacher, auch Monsieur Prix genannt, handelt es sich in der Schweiz um ein öffentliches Amt zur Überwachung von Preisen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Preisüberwachung als Konjunkturpolitik
1972 litt die Schweiz unter einer Überhitzung der Konjunktur. Zur Dämpfung beschlossen der National- und Ständerat verschiedene Massnahmen. Dazu gehörte ein Bundesbeschluss, datierend auf den 20. Dezember 1972, zur Überwachung von Preisen, Löhnen und Gewinnen.
Bei den Löhnen und Gewinnen bestand die Befugnis des Preisüberwachers darin, Entwicklungen zu beobachten, Erhebungen zu veranlassen und Gespräche zu führen. Im Bereich der Preise waren seine Möglichkeiten umfassender, er verfügte über die Möglichkeit, Preise herabzusetzen. Diese Kompetenz war nur in den Bereichen der Fiskalabgaben und der Grundstückpreise eingeschrenkt.
Da sich dieser Beschluss auf extrakonstitutionelles Dringlichkeitsrecht berief, trat er bereits am Tag der Beschlussfassung in Kraft. Er war bis Ende 1975 befristet.
Noch im Jahr 1975 beschloss das Parlament aufgrund anhaltend hoher Teuerungsraten, die Preisüberwachung bis Ende 1978 mit veränderten Kompetenzen weiterzuführen. So gehörte die Überwachung der Löhne und Gewinne nicht mehr zu den Aufgaben des Preisüberwachers. Und auch die Überwachung der Preise wurde auf bestimmte Sachgebiete und Wirtschaftszweige beschränkt.
[Bearbeiten] Preisüberwachung als Schutz vor Missbrauch
1979, kurz nachdem die Preisüberwachung auf Grund des Bundesbeschlusses ausgelaufen war, reichten Konsumentenorganisationen der deutschen, welschen und italienischen Schweiz die Volksinitiative zur Verhinderung missbräuchlicher Preise ein. In der Initiative wurden Vorschriften zur Überwachung vom Preisen und Preisempfehlungen für Waren und Leistungen gefordert. Insbesondere hatten die Konsumentenschützer marktmächtige Unternehmen und Kartelle im Visier.
Parlament und Bundesrat unterbreiteten der Bevölkerung zusätzlich zur Initiative einen Gegenvorschlag, der eine Preisüberwachung nur in Zeiten hoher Teuerung wollte. Am 28. Dezember 1982 fand die Abstimmung statt. Der Gegenvorschlag wurde mit 65,3 Prozent erstaunlich deutlich abgelehnt, die Initiative aber mit verhältnismässig guten 56,1 Prozent Ja-Stimmen von Volk und Ständen angenommen.
Am 20. Dezember 1985 wurde das Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) erlassen, 1991 wurde es revidiert. Seit 1991 sind alle Preise von Kartellen und marktmächtigen Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts dem Preisüberwacher unterstellt.
[Bearbeiten] Die Aufgaben
Die Aufgaben des Preisüberwachers gliedern sich in drei Bereiche:
[Bearbeiten] Die Preisbeobachtung
Vom Preisüberwacher werden die Preise in entscheidenden und kartell- oder monopolverdächtigen Bereichen laufend überwacht.
[Bearbeiten] Verhinderung von missbräuchlichen Preiserhöhungen und Preisbeibehaltungen
Der Preisüberwacher schützt den Konsumenten und die Wirtschaft vor zu hohen Preisen aufgrund fehlendem Wettbewerbes. Ist der Missstand festgestellt, so strebt der Preisüberwacher eine einvernehmliche Regelung an. Zur Auswahl stehen je nach Situation eine Preissenkung, eine reduzierte Preiserhöhung oder eine zeitliche Verschiebund einer Preiserhöhung. Diese Regeln sind befristet. Im Extremfall kann der Preisüberwacher per Verfügung seine Vorstellungen durchsetzen. Gegen eine solche Verfügung kann beim Bundesgericht rekuriert werden.
Gehen Preise auf politische Behörden zurück, ist die Kompetenz des Preisüberwachers auf ein Empfehlungsrecht beschränkt.
[Bearbeiten] Orientierung der Öffentlichkeit
Laut der gesetzlichen Vorgaben muss der Preisüberwacher die Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten unterrichten.
[Bearbeiten] Bisherige Preisüberwacher
- Leo Schürmann; 1973–74
- Leon Schlumpf; 1974–78
- Odilo Guntern; 1986–93
- Joseph Deiss; 1993–96
- Werner Marti; 1996–2004
- Rudolf Strahm; seit 2004