Privatuniversität
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Eine Privatuniversität (in Deutschland: Privathochschule) ist eine Universität in freier, privater und nicht staatlicher Trägerschaft. Daneben gibt es auch nicht staatliche, kirchliche Hochschulen.
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland war die 1982 gegründete Universität Witten/Herdecke die erste freie, aber staatlich anerkannte private Universität.
Da in fast allen deutschen Ländern der Begriff der Universität ausschließlich staatlichen Hochschulen vorbehalten ist, existieren in Deutschland in der Regel lediglich Privathochschulen.
Aktuell (Stand: 1. September 2006) gibt es 61 staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen. In der Regel haben die Privathochschulen ein stark eingeschränktes Fächerangebot, zumeist mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt.
Der Anteil von Studierenden an Privathochschulen lag 2004 bei etwa 0,4 %.
Am 14. Januar 2004 gründete sich in Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland und im Mai des selben Jahres der Verband der Privaten Hochschulen e.V.. 33 Hochschulen sind dem Verband bisher offiziell beigetreten.
[Bearbeiten] Staatlich anerkannte Privathochschulen in Deutschland
(diese Liste ist nicht erschöpfend)
[Bearbeiten] Hochschulen mit mehreren Fächern
- Universität Witten/Herdecke, in Witten
- Jacobs University Bremen, in Bremen
- European College of Liberal Arts, in Berlin
- Zeppelin University, in Friedrichshafen
- International University in Germany, in Bruchsal
[Bearbeiten] Hochschulen mit beschränktem Fächerspektrum
- Bucerius Law School, in Hamburg
- Business and Information Technology School, in Iserlohn
- ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin, in Berlin
- Europa Fachhochschule Fresenius, in Idstein und zahlreichen Außenstellen
- European Business School, in Oestrich-Winkel
- European School of Management, in Berlin
- Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW), in Paderborn, Bergisch Gladbach, Hannover, Gütersloh, Bielefeld, Celle und Dresden
- Gaia Universität, in Steyerberg
- GISMA Business School (ehemals: German International School of Management and Administration), in Hannover
- Handelshochschule Leipzig, in Leipzig
- Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik, in Potsdam
- HfB - Business School of Finance & Management, in Frankfurt am Main
- Internationale Hochschule, in Calw
- International School of Management, in Dortmund
- Kassel International Management School, in Kassel
- NORDAKADEMIE – Hochschule der Wirtschaft in Elmshorn
- Stuttgart Institute of Management and Technology, in Stuttgart
- WHU - Otto Beisheim School of Management (ehemals: Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung), in Vallendar
- Gustav-Siewerth-Akademie, in Weilheim-Bierbronnen
- Werbe- und Medien-Akademie Marquardt, in Dortmund
- Wirtschaftshochschule, in Lahr
[Bearbeiten] Österreich
[Bearbeiten] Akkreditierung und Akkreditierungsrat
Seit 2001 ist auch in Österreich die Akkreditierung von Privatuniversitäten möglich. Die Genehmigung erfolgt durch den österreichischen Akkreditierungsrat auf Basis des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG). Dabei werden folgende Voraussetzungen geprüft:
- Ausreichend wissenschaftlich oder künstlerisch qualifiziertes Stammpersonal (Professoren und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter)
- Forschung (institutionalisierte Wissensproduktion mit Rückkopplung zur Lehre)
- Transparente und qualitätsgeleitete Personalauswahlverfahren
- Studienpläne und Prüfungsordnungen nach internationalen Standards
- Adäquate Raum- und Sachausstattung
- Ausreichende Breite und Vielfalt des Studienangebots, das sich am europäischen Universitätsbegriff zu orientieren hat
- Sicherung der mittelfristigen Finanzierung
- Vorhandensein eines Entwicklungsplanes
Nach österreichischem Verwaltungsrecht ist der Akkreditierungsrat verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid über einen Reakkreditierungsantrag zu erlassen. Die Vorsitzende des Akkreditierungsrates hat in Medieninterviews geklagt, dass dieser Zeitraum zu kurz sei.
Die Eigentümerstruktur österreichischer Privatuniversitäten ist heterogen. Manche sind zu 100% in Privatbesitz, andere werden teilweise von öffentlichen Körperschaften (z.B. Bundesländern oder Religionsgemeinschaften) finanziert. Laut Gesetz ausgeschlossen ist nur die Finanzierung durch die Republik Österreich.
[Bearbeiten] Wirkungen der Akkreditierung
- Für die Dauer der Akkreditierung darf sich die Bildungseinrichtung als Privatuniversität bezeichnen.
- Die an der Universität tätigen Personen dürfen Bezeichnungen und Titel des Universitätswesens verwenden, und zwar mit dem Zusatz "der ...Privatuniversität" (z.B. "Universitätsprofessor der xy Privatuniversität", "Privatdozent der yz Privatuniversität), soferne die entsprechende Qualifikation vorliegt (d.h. die Berufungsordnung der Privatuniversität muss mindestens den qualitativen Ansprüchen der Berufungsordnungen staatlicher Universitäten entsprechen).
- Von Privatuniversitäten verliehene akademische Grade dürfen wie bei Abschlüssen an öffentlichen Universitäten geführt werden und entfalten laut Gesetz die gleichen Rechtswirkungen wie solche Grade.
- Die Lehrenden und Studierenden sind hinsichtlich des Fremdenrechtes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes den Lehrenden und Studierenden staatlicher Universitäten gleichgestellt.
- Für Studienförderung, Familienbeihilfe und Sozialversicherung gelten für Studenten von Privatuniversitäten die gleichen Regelungen wie für Studenten an staatlichen Universitäten.
- Studenten an Privatuniversitäten sind seit einer Novelle des Hochschüler- und Hochschülerinnengesetzes im Jahre 2004 nicht mehr Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
- Spenden an Privatuniversitäten werden steuerlich wie Spenden an staatliche Universitäten behandelt.
Ein weiterer Vorteil ist die unechte Umsatzsteuer-Befreiung, d.h. eine Privatuniversität muss für die Studiengebühren keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, im Gegensatz zu nicht akkreditierten Bildungseinrichtungen.
[Bearbeiten] Kontrolltätigkeit des Akkreditierungsrates
Die Akkreditierung ist jeweils für fünf Jahre gültig; nach zwei Akkreditierungsperioden kann die dritte Akkreditierung auf zehn Jahre ausgesprochen werden. Der Rat kann von den Privatuniversitäten jederzeit Auskunft über akkreditierungsrelevante Sachverhalte fordern. Die Akkreditierung kann bei schwerwiegenden Mängeln auch entzogen werden.
Die Akkreditierungsrat ist ausschließlich für Privatuniversitäten zuständig; staatliche Universitäten unterliegen keinerlei Akkreditierungserfordernis. Der Rat hat mehrmals öffentlich gefordert, dass zumindest postgraduale Universitätslehrgänge an staatlichen Universitäten akkreditierungspflichtig werden, bislang allerdings ohne Erfolg.
[Bearbeiten] Akkreditierte Privatuniversitäten
Derzeit sind folgende Privatuniversitäten akkreditiert:
- Anton Brucker Privatuniversität in Linz
- Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz
- Konservatorium Wien Privatuniversität in Wien
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Salzburg
- PEF Privatuniversität für Management in Wien (mit Studiengängen auch in Graz)
- Privatuniversität der Kreativwirtschaft in St. Pölten
- Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol in Hall in Tirol
- Sigmund Freud PrivatUniversität Wien in Wien
- TCM Privatuniversität Li Shi Zhen in Wien
- Webster University Vienna in Wien (auch in den USA akkreditiert)
Nicht mehr akkreditiert sind:
- International University Vienna: Die Akkreditierung wurde 2003 vorzeitig entzogen [1].
- IMADEC University: Die Akkreditierung lief 2006 aus und wurde nicht verlängert [2].
Nicht zu den Privatuniversitäten zählt das universitäre Weiterbildungszentrum mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems (Träger: Land Niederösterreich). Für dieses Zentrum wurde ein eigenes Gesetz geschaffen.
[Bearbeiten] Schweiz
- Private Hochschule Wirtschaft (PHW), in Bern, Basel, Zürich und St. Gallen
- Privatuniversität Educatis, in Altdorf
- Webster University Geneva, in Genf