Schulden
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Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieser Begriff wertneutral. Er bezeichnet eingegangene Verpflichtungen: so schuldet der Verkäufer einer Sache deren Übergabe und Eigentumsübertragung. Der Käufer schuldet im Gegenzug die Abnahme des Kauf-Gegenstands, die Zahlung des Kaufpreises (Bezahlung) und die Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Annahme des Verkäufer-Antrags auf Abschluss eines Eigentumsübertragungs-Vertrags).
Der rechtliche Begriff „Schuld“ entspricht inhaltlich dem römisch-rechtlichen Begriff „obligatio“, und entstammt dem römischen Obligationenrecht, das die Regelung von Verpflichtungen zum Inhalt hatte. Im Deutschen wurde allerdings der Terminus Schuld verwendet, welcher von dem althochdeutschen „syllen“ (= „sollen“) abgeleitet ist. Der frühere (Dorf-) „Schulze“ war danach derjenige, der bestimmte, was getan werden „soll“. So trägt das zweite Buch des BGB, das sich mit Eingehung und Erfüllung von Verpflichtungen beschäftigt, die Überschrift Recht der Schuldverhältnisse. In der Schweiz hingegen heißt dieses Rechtsgebiet Obligationenrecht. Die Übertragung dieses Begriffs in den Bereich des Moralischen synonym zu „Sünde“ und in den Bereich des Strafrechts ist neueren Datums. („Der Schuldner ist nicht schuldig, der Gläubiger ist nicht gläubig.“)
Schuldner kann eine Privatperson ebenso wie ein Privatunternehmen oder der Staat sein (Staatsschulden). Die regelmäßige Rückzahlung der offenen Schulden wird Schuldendienst genannt.
Im Betrieb: Die Schulden bestehen aus dem gesamten im Betrieb arbeitendem Fremdkapital. Sie werden nach ihrer Fälligkeit ( = Dringlichkeit der Rückzahlung) angeordnet. Langfristige Schulden stehen deshalb oben.
Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden des Kreditnehmers sein veräußerbares Vermögen bzw. pfändbares Einkommen übersteigen. Bei einer natürlichen Person ist eine Zahlungs-Überpflichtung gegeben, wenn die Zahlungsverpflichtungen mit dem Veräußerungs-Erlös ihres zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögens (Zwangsvollstreckung) und den pfändbaren Beträgen Lohn- bzw. Gehaltspfändung der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht erfüllt werden können. In einer solchen Situation besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Schuldenbefreiungs-Verfahren (Insolvenzverfahren) mit einer gerichtlichen Zahlungs-Entpflichtung (Schuldenbefreiung) nach einer sechs Jahre dauernden Treuhandzeit („Wohlverhaltensperiode“) zu beantragen. Hilfestellung bieten Rechtsanwälte oder landesrechtlich anerkannte Insolvenzberatungsstellen (Schuldnerberatung oder Resolvenzberatung).
Die Überschuldung von Unternehmen kann zu Betriebsschließungen, Fusion (Wirtschaft), Unternehmenszusammenschluss, Unternehmenskonzentration und Übernahmen Anlass geben.
Die Tatsache, dass Schulden in der Regel verzinst werden müssen, kann eine Schuldenfalle darstellen, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich abgebaut werden können. In früheren Zeiten gerieten Dauerschuldner auf diese Weise in Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklaverei. In manchen Ländern sind Schulden erblich, sodass ganze Familien über mehrere Generationen hinweg in Leibeigenschaft bzw. Sklaverei gehalten werden.
Kritiker meinen, das Nord-Süd-Wohlstandsgefälle sei zu einem bedeutenden Teil darin begründet, dass sich die ärmeren Staaten in einem Schuldverhältnis zu den reicheren befinden und trotz ständiger Leistungen (z.B. durch Lieferung von Agrarprodukten) der Schuldenfalle nicht entkommen können. So müssten Entwicklungsländer fortwährend einen Großteil ihrer Wirtschaftsleistung für den Schuldendienst anstatt etwa für die Verbesserung von Ernährung, Bildung und Gesundheit aufwenden.
Als Beispiel für einen solcherart ausgebeuteten Staat wird unter anderem Argentinien angeführt, welches 1976 eine Staatsschuld von etwa 8 Mrd. USD hatte, bis zum Jahre 2001 etwa 200 Mrd. USD an Schuldendienst leistete und danach immer noch Schulden in der Höhe von 160 Mrd. USD hatte.
[Bearbeiten] Zitat
- Willst du den Wert des Geldes erkennen, versuche, dir welches zu borgen. – Benjamin Franklin
[Bearbeiten] Siehe auch
- Finanzierung
- Finanzwesen
- Banken
- Insolvenz
- Debitismus
- Finanzskandal