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Transsexualität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Transsexualität oder Transsexualismus ist laut ICD-10, der Internationalenen Klassifizierung von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), eine Form der Geschlechtsidentitätsstörung (vergleiche auch Transgender als nicht-klinischen Begriff). Sie liegt vor, wenn ein Mensch körperlich eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehört, sich jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, auch körperlich diesem Geschlecht soweit als möglich angeglichen zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Klassifikation nach ICD-10
F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung
ICD-10 online (WHO-Version 2006)

[Bearbeiten] Definitionen

Menschen, die physisch weiblich sind, aber ein männliches Identitätsgeschlecht haben, werden als Frau-zu-Mann-Transsexuelle oder Transmänner bezeichnet; Menschen, die physisch männlich sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet man entsprechend als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen. Die in älterer medizinischer Literatur gebräuchlichen Wendungen transsexueller Mann für Transfrauen bzw. transsexuelle Frau für Transmänner, die das körperliche anstelle des empfundenen Geschlechts in den Vordergrund stellen, werden von den meisten Transsexuellen abgelehnt und gelten heute als veraltet. Transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer Geschlechtsanpassung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell, sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit bzw. als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann bzw. Frau; manchmal findet auch der Anglizismus „He-She“ oder „She-He“ Verwendung.

[Bearbeiten] Ursachen

Bei der Transsexualität soll es sich laut Experten wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf, die 1950 von Hans Giese initiiert wurde, oder der International Academy for Sex Research, die von Volkmar Sigusch ins Leben gerufen wurde, um eine Störung der Geschlechtsidentität handeln, deren Ursachen unbekannt seien. Diese Sichtweise beruht vor allem auf Vermutungen der Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association, Inc., deren Ansichten auf Forschungen von Harry Benjamin, M.D. (1885-1986), einem deutsch-amerikanischen Psychologen, basieren.

Früher wurden grundsätzlich psychische Ursachen für die Transsexualität angenommen; allerdings konnte bisher kein Modell entwickelt werden, das auf einen Großteil der Betroffenen zutrifft. Einige Untersuchungen deuten auch auf körperliche Ursachen bzw. Prädispositionen hin; so ist beispielsweise im Handbuch der medizinischen Therapie Ausgabe 2005/2006 zu lesen, dass "in der pränatalen Entwicklungsphase dieselben Sexualhormone sowohl die Morphologie der Gentitalien als auch die Morphologie und die Funktion des Gehirns beeinflussen"; diese Hypothese wurde durch von Zhou und Kollegen publizierte Daten gestützt. Daher wird auch eine Kombination von physischen und psychischen Ursachen für möglich gehalten.

Einige Studien deuten allerdings auf hirnphysiologische Ursachen hin, wie unter Anderem in diesem Essay zu lesen ist.

[Bearbeiten] Begriffsgeschichte

Das Phänomen von Menschen, welche die Geschlechtsrolle wechselten, ist seit der Antike bekannt. Da allerdings erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts überhaupt die Möglichkeit der entsprechenden medizinischen Behandlung bestand, unterschied man vor dem 20. Jahrhundert nicht zwischen Transsexualität und Transvestitismus beziehungsweise der genauen Ausprägung der Geschlechtsidentitätsstörung. Auch die Frage, ob überhaupt in jedem bekannten Einzelfall eine Geschlechtsidentitätsstörung vorlag, oder ob es eventuell andere Ursachen für den jeweiligen Geschlechtsrollenwechsel gab, kann mangels Unterlagen nicht mehr geklärt werden. Für einen Überblick siehe Geschichte des Transvestitismus (nicht zu verwechseln mit Travestie).

Der deutsche Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld prägte 1910 die Bezeichnung „Transvestiten“ für Menschen, die sich gelegentlich oder regelmäßig als Angehörige des anderen Geschlechts verkleiden. Für Menschen, die sich nicht nur in der Kleidung, sondern auch körperlich dem jeweils anderen Geschlecht anzupassen versuchen, schuf er 1923 – in der letzten Ausgabe seines Jahrbuchs für sexuelle Zwischenstufen – den Begriff des „seelischen Transsexualismus“. Hirschfeld identifizierte Transsexualismus dabei noch nicht als eine von Transvestitismus verschiedene Abweichung, sondern als eine besonders intensive Ausprägung derselben. Harry Benjamin, der Hirschfeld, dessen Publikationen und dessen Institut für Sexualwissenschaft kannte, griff den Begriff 1953 in seinem Artikel Transvestism and Transsexualism wieder auf und etablierte ihn 1966 mit seinem Buch The Transsexual Phenomenon in der Sexualmedizin. Zeitweilig wurde David O. Cauldwell, der das Wort in seinem schon 1949 erschienenen Artikel Psychopathia transexualis aufgegriffen hatte, fälschlich als Urheber dieses Begriffs angesehen. In den Arbeiten von Cauldwell und Benjamin wurde der Begriff des Transsexualismus bereits in seiner heutigen Bedeutung verwendet. In den 90er Jahren wurde der Begriff Transsexualität aus dem diagnostischen und statistischem Handbuch Psychischer Störungen, dem DSM-IV, entfernt, und durch den Begriff Geschlechtsidentitätsstörung ersetzt, im ICD-10 (Internationale Klassifizierung von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation) wird dagegen noch der Begriff Transsexualität und Geschlechtsidentitätsstörung synonym verwendet. Er findet sich unter Klasse F (Psychische Störungen und Verhaltensstörungen) und dem Unterpunkt F64.0.

[Bearbeiten] Verlauf

Zahlreiche transsexuelle Menschen entwickeln bereits im Vorschulalter das Gefühl, „anders“ zu sein, können dieses oft aber noch nicht konkret zuordnen. Andere berichten, dass sie bereits im Vorschulalter ein Bewusstsein dafür entwickelten, entgegen ihrem körperlichen Geschlecht eigentlich ein Junge bzw. Mädchen zu sein, oder zumindest ´kein´ Mädchen bzw. Junge. Gelegentlich tritt dieses Bewusstsein erst in der Pubertät oder im Erwachsenenalter auf. Besonders in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob nicht Erinnerungen aus der Kindheit verdrängt wurden. Wenn diese Veranlagung von der Umwelt des Kindes oder Jugendlichen überhaupt wahrgenommen wird, wird sie in der überwiegenden Mehrheit der Fälle entweder nicht ernst genommen oder — für die Betroffenen schlimmer — es wird versucht, durch erzieherische Maßnahmen eine zum körperlichen Geschlecht passende Geschlechtsidentität herzustellen. Wie auch viele Fälle von Intersexualität belegen, ist dies grundsätzlich zum Scheitern verurteilt, da die Geschlechtsidentität wenn nicht bereits bei der Geburt, dann spätestens im Kindergartenalter feststeht. Der genaue Zeitpunkt ist umstritten.

Der von transsexuellen Menschen empfundene psychische Druck nimmt normalerweise mit der Zeit zu, besonders während der Pubertät und im jungen Erwachsenenalter. Neben psychosomatischen Krankheiten und verschiedenen anderen psychischen Problemen sind vor allem Depressionen und Drogenmissbrauch eine häufige Folge. Die meisten Transsexuellen sehen sich früher oder später gezwungen, ihre Umwelt über ihre Transsexualität zu informieren und ihre Geschlechterrolle „offiziell“ und permanent zu wechseln. Oft ist der entsprechende Entschluss Ergebnis einer besonderen Krisenphase, die häufig als existenzbedrohend empfunden wird.

Der Zeitpunkt, an dem im Einzelfall die jeweiligen psychischen Probleme mit Transsexualität oder einer Geschlechtsidentitätsstörung in Verbindung gebracht werden, ist individuell höchst unterschiedlich. Er hängt u.a. auch mit den verfügbaren Informationen und dem sozialen Klima zusammen, in dem der Betroffene lebt. Insgesamt jedoch sinkt das Durchschnittsalter, in dem Betroffene versuchen, eine medizinische Behandlung zu erreichen, seit Jahren.

Unabhängig davon, ob sie als transsexuell erkannt werden, versuchen betroffene Kinder meist, den Erwartungen ihrer Umgebung zu entsprechen und die dem körperlichen Geschlecht entsprechende Geschlechterrolle zu leben. Da der diesbezügliche Druck auf körperlich männliche Transsexuelle im allgemeinen größer ist als der Druck, unter dem körperlich weibliche Betroffene leben, verläuft die typische Entwicklung bei Transmännern und Transfrauen unterschiedlich:

  • Transfrauen bemühen sich häufig zunächst darum, dem klassischen Bild eines Mannes möglichst weitgehend zu entsprechen. Es ist keineswegs selten, dass sie zunächst heiraten und eine Familie gründen, insbesondere dann, wenn sie ohnehin Frauen als Partnerinnen bevorzugen. Auch ist bei Transfrauen eine ausgesprochen „männliche“ Berufswahl keineswegs selten. Ihr Unbehagen in der männlichen Rolle äußert sich oft in einem Wechselspiel zwischen transvestitischen Phasen und Phasen der Überkompensation, in denen sie zum Beispiel alle Frauenkleider wegwerfen und versuchen, besonders männlich zu erscheinen.
  • Transmänner heiraten etwas seltener und bekommen auch seltener Kinder. Bei der Berufswahl entscheiden sie sich fast immer entweder für „geschlechtsneutrale“ oder für „typisch männliche“ Berufe. Ihr Unbehagen in der weiblichen Geschlechtsrolle drückt sich vor allem dadurch aus, dass „männliche“ Verhaltensweisen in den Alltag integriert werden, was bei Frauen eher akzeptiert wird als weibliche Verhaltensweisen bei Männern. Transmänner, die noch als Frauen leben, wirken daher oft „burschikos“ oder „emanzipiert“. Auch werden sie häufig für lesbisch gehalten, auch dann, wenn sie als Partner Männer bevorzugen.

Der Wechsel der Geschlechtsrolle kann, muss aber nicht, zu großen sozialen Problemen führen. Partnerschaften zerbrechen häufig, aber nicht immer. Kinder verkraften den Rollenwechsel eines Elternteils meistens wesentlich besser als erwartet; Ausnahmen sind besonders Kinder in der Pubertät und Kinder, die von außen stark gegen den betroffenen Elternteil beeinflusst werden. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes, der früher als so selbstverständlich galt, dass von vorneherein zur eigenen Kündigung geraten wurde, ist wesentlich seltener geworden – unter anderem deshalb, weil der Europäische Gerichtshof die Kündigung eines Menschen wegen eines beabsichtigten Geschlechtsrollenwechsels mittlerweile zur verbotenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erklärt hat. Ungeachtet dessen begeben sich selbst die Transsexuellen, die das bisher nicht getan haben, aus Anlass ihres Geschlechtsrollenwechsels in psychologische oder psychotherapeutische Betreuung; denn ohne den Nachweis professioneller Begleitung ist es nahezu unmöglich, die für die Inanspruchnahme medizinischer und juristischer Begleitmaßnahmen erforderlichen Gutachten zu erhalten.

In den letzten Jahren steigt die Zahl der Eltern transsexueller Kinder, die deren Transsexualität als solche erkennen; ebenso steigt die Zahl der Eltern, die mit Akzeptanz anstatt mit Ablehnung reagieren. In diesen Situationen werden zunehmend medizinische Maßnahmen eingesetzt, die den Eintritt der Pubertät verzögern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Geschlechtsmerkmale entwickeln, die später nur mit großem Aufwand und oft fragwürdigem Erfolg wieder rückgängig gemacht werden müssten oder nicht mehr rückgängig zu machen sind. Daher wächst auch die Zahl der transsexuellen Menschen, die sich bereits während oder kurz nach der Pubertät zum Wechsel der Geschlechtsrolle entschließen.

[Bearbeiten] Medizinische Maßnahmen

Die medizinischen Maßnahmen dienen dazu, den Körper soweit als möglich dem empfundenen Geschlecht anzugleichen; die immer noch häufige Bezeichnung Geschlechtsumwandlung ist falsch, da sich die meisten Geschlechtsmerkmale nicht in die des anderen Geschlechts umwandeln lassen. Die medizinischen Maßnahmen bestehen aus Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und gegebenenfalls der dauerhaften Entfernung des Bartes durch eine Epilation.

Bei der Hormonbehandlung werden die Sexualhormone des körperlichen Zielgeschlechts zugeführt und die Bildung der körpereigenen Sexualhormone unterdrückt. Sie leitet eine Art zweite Pubertät und damit die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale ein. Bei Transfrauen wird die Hormonbehandlung oft durch eine Behandlung mit Antiandrogenen ergänzt.

Bei Transfrauen wird die Haut dünner und trockener, das Körperfett verlagert sich hin zu Gesicht, Brust (Gynäkomastie) und auch zu Hüften und Gesäß. Die Körperbehaarung geht zurück. Auch testosteronbedingter Haarausfall kann sich teilweise zurückbilden. Der Bartwuchs wird allerdings kaum beeinflusst. Die Hoden schrumpfen, die Produktion von Sperma bleibt aus (Hodenatrophie). Die Libido geht zurück. Langfristig bildet sich auch die Muskulatur zurück, und die körperliche Belastbarkeit sinkt.

Entsprechend wird bei Transmännern die Haut grobporiger, das Fett verlagert sich von der Hüfte hin zur Taille, die körperliche Leistungsfähigkeit nimmt als Folge weiteren Muskelaufbaus zu, Bartwuchs setzt ein, die Körperbehaarung kann zunehmen, und die Klitoris wird größer. Das Testosteron bewirkt ein Ende der Regelblutungen, das Einsetzen des Stimmbruchs und häufig eine Intensivierung der Libido.

Vollständig rückgängig machen lassen sich die Auswirkungen der ersten, natürlichen Pubertät weder bei Transmännern noch bei Transfrauen. Eine Umwandlung oder Ausbildung der primären Geschlechtsorgane ist ausgeschlossen. Zum Vermeiden gesundheitlicher Schäden durch Hormonmangel ist eine lebenslange Hormonsubstitution erforderlich.

Anstelle von oder zusätzlich zu Hormonbehandlungen sind auch geschlechtsangleichende Operationen möglich; im allgemeinen gilt zumindest der Wunsch nach diesen Maßnahmen als notwendige Bedingung für die Diagnose "Transsexualität".

  • Bei Transfrauen umfassen diese in der Regel die Epilation des Barts und die geschlechtsangleichende Operation, bei der Penis, Skrotum zusammen mit den Hoden entfernt werden und eine künstliche Vagina gebildet wird, mit der meist ohne weiteres Geschlechtsverkehr ausgeübt werden kann. Weil das von der Hormonbehandlung bewirkte Brustwachstum häufig nur gering ist, unterziehen sich viele Transfrauen einer Brustvergrößerung. Operationen am Kehlkopf zum Anpassen der Stimmlage sind ebenfalls verbreitet. Im deutschsprachigen Raum seltener ausgeführt werden Operationen zur Annäherung biometrischer Merkmale des Gesichts an den weiblichen Normbereich. Diese betreffen vor allem Unterkiefer, Kinn und Augenbrauenwülste.
  • Bei Transmännern bestehen die operativen Maßnahmen in der Regel aus einer Brustentfernung, dem Entfernen von Gebärmutter und Eierstöcken sowie dem Aufbau eines für den Geschlechtsverkehr geeigneten künstlichen Penis. Die Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken ist nicht zuletzt wegen des durch die Zufuhr männlicher Hormone steigenden Risikos von Krebs an diesen Organen angezeigt. Die Bildung von Hoden und damit das Erlangen einer Zeugungsfähigkeit sind nicht möglich. Der Aufbau eines adäquaten männlichen Gliedes ist bezüglich Aussehen, Funktion und Größe noch stark eingeschränkt. Daher verzichten die meisten Transmänner auf diesen Eingriff. Für Einzelheiten siehe ebenfalls Geschlechtsangleichende Operation

[Bearbeiten] Juristische Maßnahmen

Die meisten europäischen Staaten sowie einige außereuropäische Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Schweden und die Schweiz, erlauben transsexuellen Menschen, den Vornamen oder die in den Zivilstandsregistern eingetragene Geschlechtsangabe an ihr gefühltes Geschlecht anzupassen. Die entsprechenden Verfahren wurden dabei meist nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung etabliert und erfordern in der Regel die Zustimmung eines Gerichts. Neben den Niederlanden und Schweden verfügen Deutschland und Österreich über spezielle einschlägige Gesetze beziehungsweise Erlasse:

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland legt das so genannte Transsexuellengesetz eine Reihe von Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen Transsexuelle eine Anpassung ihres Personenstands beziehungsweise Änderung ihres Vornamens (welcher in Deutschland eindeutig das Geschlecht wiedergeben muss) zusteht. Eine Anpassung des Personenstands setzt unter anderem voraus, dass der Antragsteller unverheiratet sowie fortpflanzungsunfähig ist und sein Erscheinungsbild durch operative Eingriffe an sein neues Geschlecht angepasst wurde. Eine Vornamensänderung setzt keine körperverändernden Maßnahmen voraus.

[Bearbeiten] Österreich

Der Transsexuellenerlass[1] wurde im Juli 2006 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben.

In Österreich legte der Transsexuellenerlass des Bundesministeriums für Inneres eine Reihe von Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen die Personenstandsbehörde eine Änderung der im Geburtenbuch eingetragenen Geschlechtszuordnung auf dem Verwaltungsweg vorzunehmen hatte. Der Erlass ist nun als verfassungswidrig erklärt worden und wurde aufgehoben. Ausgangsfall dafür, war, daß ein verheirateter Mann eine Geschlechtsumwandlung hatte vornehmen lassen und nun auch sein Geschlecht im Geburtenbuch korrigieren wollte. Der Erlaß sah nun aber vor, dass nur unverheiratete Personen ihr Geschlecht im Geburtenbuch ändern konnten. Der Erlass basierte auf § 16 des österreichischen Personenstandsgesetzes, der festschreib, dass die Personenstandsbehörde „eine Beurkundung zu ändern“ hatte, „wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist“. Eine Änderung des Vornamens ist hingegen nur entsprechend der im Namensänderungsgesetz festgehaltenen allgemeinen Vorschriften zur Namensänderung möglich gewesen. Laut § 3 (1) dieses Gesetzes musste zumindest der erste Vorname „dem Geschlecht des Antragsstellers“ entsprechen, wobei weder biologische noch psychologische Kriterien eine Rolle spielten, sondern ausschließlich der Eintrag im Geburtenbuch maßgeblich war. Transsexuelle Menschen, die die Geschlechtszuordnung im Geburtenbuch nicht ändern lassen konnten oder wollten, konnten damit auch keinen ersten Vornamen wählen, der für ihr gefühltes Geschlecht charakteristisch wäre, sondern lediglich einen geschlechtsneutralen Vornamens eintragen lassen. Die Behörden legten diese Bestimmung relativ tolerant aus; neben mehreren hundert anderen Vornamen werden zum Beispiel „Carmen“, „Eve“, „Gaby“, „Simone“ oder das in Italien als männlich geltende „Andrea“ als geschlechtsneutral akzeptiert.

[Bearbeiten] Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es kein spezielles Transsexuellengesetz. Nach der Rechtsprechung können jedoch auf gerichtlichen Antrag nach einer Geschlechtsanpassung Vorname und Geschlechtsangabe in den Zivilstandsregistern "berichtigt" werden.

[Bearbeiten] Andere

Ähnlich ist die Lage in Belgien und Luxemburg, wo die Rechtsprechung ebenfalls eine Änderung oder Berichtigung nach den allgemeinen Vorschriften zulässt.

[Bearbeiten] Kontroversen

[Bearbeiten] Begriffskritik

Viele Betroffene lehnen das Wort „Transsexualität“ ab, da der Wortbestandteil „Sexualität“ ihrer Ansicht nach nahelegt, Transssexualität sei kein Identitätsproblem, sondern ähnlich wie zum Beispiel Homosexualität lediglich eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz. Transsexualität ist jedoch eine Frage des Identitätsgeschlechtes und keine Spielart von Sexualität im eigentlichen Sinn: Transsexuelle sind keine Menschen mit außergewöhnlichen sexuellen Vorlieben, sondern Menschen, die sozusagen mit den falschen Geschlechtsorganen geboren wurden. Statt als „Mann-zu-Frau-Transsexuelle“ bzw. „Frau-zu-Mann-Transsexuelle“ möchten diese Kritiker lieber einfach als „Transfrauen“ bzw. „Transmänner“ bezeichnet werden. Ein in den 1980er Jahren in Deutschland eingeführter Alternativbegriff ist "Transidentität", seit den 1990ern setzt sich auch der allerdings wesentlich weiter gefasste Begriff Transgender zunehmend durch. Transgender wird zum einen als Oberbegriff für Menschen verwendet, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht arrangieren können, und zum anderen dient der Begriff als Bezeichnung für Menschen, die sich zwischen den Geschlechtern empfinden, sich also nicht 100 % als „Mann“ oder „Frau“ verstehen können. Im deutschen Sprachraum allgemein verbreitet sind diese Begriffsalternativen seit Mitte der 1990er; die Begriffskritik selbst kam allerdings bereits in den 1980ern auf.

Der Begriff der "Transsexualität" wird seit einigen Jahren insbesondere von denjenigen, die sich als Transgender verstehen, kritisiert, weil die Kriterien für ihr Vorliegen auf einem binären Geschlechtsbild beruhen (siehe Heteronormativität und Transgender) und sich zu stark auf die Möglichkeiten der medizinischen Veränderung des Körpers und zu wenig auf die sozialen Umstände beziehen.

Die überwiegende Mehrheit der Transsexuellen lehnt den Begriff Transgender sowohl als Überbegriff als auch als Bezeichnung für Transsexuelle ab. Siehe dazu Transgender „versus“ Transsexualität.

[Bearbeiten] Einstufung von Transsexualität als Krankheit

Ob und inwieweit Transsexualität als Krankheit bezeichnet werden sollte, ist umstritten. Transsexuelle empfinden sich, ebenso wie Homosexuelle meistens nicht als „krank“. Die Definition „anders“ wäre eher zutreffend. Es ist eine Empfindung als „Zwischenwesen“ wie ein mentaler Zwitter. Die Diskussion ähnelt der Diskussion darüber, ob und inwieweit Behinderungen als Krankheiten anzusehen sind. Befürworter der Klassifikation von Transsexualität als Krankheit argumentieren, dass die Gesellschaft einem „Kranken“ üblicherweise weniger Ablehnung entgegenbringt als einem „Perversen“ oder „Verrückten“, und dass es einem Transsexuellen auch selbst leichter falle, sich zu akzeptieren, wenn er sich als „krank“ und nicht als „pervers“ oder „verrückt“ identifizieren kann. Gegner dieser Klassifikation bestreiten dies nicht nur, sondern sind im Gegenteil der Ansicht, dass die steigende Akzeptanz etwa von Homosexualität unter anderem gerade darauf zurückzuführen sei, dass diese heute nicht mehr als Krankheit gilt. Sie weisen auch darauf hin, dass etwa Schizophrene und Alkoholiker breiter und vor allem bleibender Geringschätzung ausgesetzt sind, obwohl Schizophrenie und Alkoholismus heute allgemein als Krankheiten anerkannt werden.

[Bearbeiten] Übernahme der Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen

Befürworter der Klassifikation von Transsexualität als Krankheit argumentieren auch, dass diese Einstufung es erleichtern würde, medizinische Behandlungen bzw. die Übernahme ihrer Kosten durch Krankenkassen durchzusetzen. Gegner halten dieses Argument allerdings für nicht zutreffend. Das Bundessozialgericht entschied bereits 1987, dass nicht jeder "vom Leitbild des gesunden Menschen abweichende Körper- oder Geisteszustand" bereits eine Krankheit sei, so auch nicht die Transsexualität. Es könne jedoch durch die Transsexualität ein Leidensdruck entstehen, welcher einen Krankheitswert habe und damit die Pflicht zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen begründe. (Urteil vom 6. Aug. 1987 (Az: 3 RK 15/86)) (s.auch Begutachtungsleitlinien des MDS [s.unten: Literatur])

Trotz dieser und etlicher anderer entsprechender Urteile wird die Frage, warum die medizinischen Maßnahmen (größtenteils) von den Krankenversicherungen (gesetzlichen wie privaten) übernommen werden müssen, immer noch gestellt. Meist werden dafür zwei Argumente angeführt:

  • Jeder Mensch hat das Recht, ein möglichst gesundes und zufriedenes Leben zu führen. Ein Leben in einer Geschlechtsrolle, welche als unpassend empfunden wird, macht dies unmöglich. Für das Leben in einer anderen Geschlechtsrolle sind fast immer auch medizinische Maßnahmen notwendig; das notwendige Ausmaß dieser Maßnahmen kann nur im Einzelfall bestimmt werden. (S.o., Leidensdruck)
  • Eine Nichtbehandlung führt fast immer zu schweren psychischen, oft auch psychosomatischen Krankheiten, welche dann auf jeden Fall behandelt werden müssen. Da jedoch das zugrunde liegende Problem nicht gelöst wird, ist ein langfristiger Behandlungserfolg allerdings nicht zu erwarten. Es ist jedoch keineswegs billiger, die Behandlung der Transsexualität nicht zu bezahlen; denn bereits ein einziger Monat in einer psychiatrischen Klinik kostet im Schnitt mehr als eine genitalangleichende Operation von Mann zu Frau.

[Bearbeiten] Literatur

  • Harry Benjamin: Transvestism and Transsexualism. In: International Journal of Sexology. Volume 7, 1953, S. 12–14
  • Harry Benjamin (Hrsg.): The Transsexual Phenomenon. Warner Books, New York 1967, ISBN 0-446-82426-7
  • Harry Benjamin: Transvestism and Transsexualism in the Male and Female. In: The Journal of Sex Research. Volume 3, 1967, S. 107–127, ISSN 0022-4499
  • Nadia Brönimann, Daniel J. Schüz: Die weiße Feder. 2. Auflage. Lübbe, Bergisch Gladbach 2003, ISBN 3-404-61525-5
  • Judith Butler: Körper von Gewicht. Die Diskursiven Grenzen des Geschlechts. Frankfurt, 1995, ISBN 3-518-11737-8
  • David O. Cauldwell: Psychopathia transexualis. In: International Journal of Sexology. Volume 16, 1949, S. 274–280
  • Richard Green, John Money (Hrsg.): Transsexualism and Sex Reassignment. Johns Hopkins Press, Baltimore 1969, ISBN 0-801-81038-8
  • Joanne Meyerowitz: How Sex Changed: A History of Transsexuality in the United States. Harvard University Press, Cambridge Massachusetts 2004, ISBN 0-674-01379-4
  • Pfäfflin, Friedemann: Begutachtung der Transsexualität. In: Foerster, K. (Hrsg.): Psychiatrische Begutachtung. München: Elsevier, 2004; S. 525 – 538.
  • Sieß, Gerhard: Die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit. Das Transsexuellengesetz und seine praktische Anwendung in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Konstanz: Hartung-Gorre, 1996. (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; Bd.103)
  • Sigusch, Volkmar: Die Transsexuellen und unser nosomorpher Blick. Zeitschrift für Sexualforschung 4, 225-256, 309-343, 1991
  • Sigusch, Volkmar: Geschlechtswechsel. Hamburg: Klein, 1992, 1993 (Taschenbuch: 1995)
  • Sigusch, Volkmar: Transsexueller Wunsch und zissexuelle Abwehr. Psyche - Zeitschrift für Psychoanalyse 49, 811-837, 1995
  • Sigusch, Volkmar: Transsexualismus: Forschungsstand und klinische Praxis. Nervenarzt 68, 870-877, 1997
  • MDS – Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen: Abschlußbericht der Projektgruppe P29b „Behandlungsmaßnahmen bei Transsexualität“. Stand: 23. April 2001. Projektgruppenleitung Fr. Dr. Bauer, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, 45116 Essen.

[Bearbeiten] Siehe auch

Portal-Logo Portal: Transgender und Intersexualität – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Transgender und Intersexualität

[Bearbeiten] Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Transsexualität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

[Bearbeiten] Quellen und Anmerkungen

  1. Oesterreich: Transsexuellenerlass des Bundesministeriums für Inneres.
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