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Waffenstillstand von Villa Giusti

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Gemälde "L'armistizio di Villa Giusti", Rovereto, Kriegsmuseum
Gemälde "L'armistizio di Villa Giusti", Rovereto, Kriegsmuseum

Der Waffenstillstand von Villa Giusti wurde am 3. November 1918 in der Villa des Senators Giusti bei Padua zwischen Österreich-Ungarn und der Entente/Italien geschlossen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Nach der Schlacht von Vittorio Veneto Ende Oktober 1918 war die österreich-ungarische Armee in einem so schlechten Zustand, dass sich die Heeresleitung verpflichtet sah, mit allen Mitteln einen Waffenstillstand anzustreben. Am 28. Oktober trat die schon zwischen dem 5. und 12. Oktober zum ersten Mal versammelte Waffenstillstandskommission unter der Leitung des Generals Viktor Weber Edler von Webenau wieder in Trient zusammen. Generaloberst Arthur Freiherr Arz von Straussenburg hatte Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg loyal verständigt und zur Entsendung eines deutschen Offiziers aufgefordert, der auch erschien, aber von den Italienern nicht angenommen wurde. Der der Kommission angehörende Generalstabshauptmann Camillo Ruggiera gelangte am 29. Oktober nicht ohne Gefahren zu dem im Etschtal stehenden italienischen Divisionskommando. Er wurde aber vom feindlichen Hauptquartier unter allerlei Gründen zurückgewiesen, wobei dieses gleichzeitig mitteilen ließ, dass das italienische Heer nicht daran denke, sich durch Verhandlungen in seinen Operationen irgendwie stören zu lassen. Erst abends am 30. Oktober konnte General von Webenau die italienische Feldwache überschreiten. Nach längerem Aufenthalt bei verschiedenen Unterkommandos wurde die Kommission in einem geschlossenen abgeblendeten Auto über Verona nach Padua und von hier in die Villa des Senators Giusti, das Gästehaus der italienischen Heeresleitung, gebracht. Der Grund, dass man die k.u.k. Offiziere so sorgfältig vor den Augen der italienischen Soldaten verbarg, lag wohl darin, dass man ein Abnehmen der ohnehin schon nicht allzu großen Kampffreudigkeit befürchtete.

[Bearbeiten] 1. November 1918

Viktor Weber Edler von Webenau
Viktor Weber Edler von Webenau

Endlich am 1. November früh waren in einem flüchtigen Entwurf in Padua die Waffenstillstandsbedingungen eingetroffen, die an diesem Tage der Kriegsrat zu Versailles für Österreich-Ungarn festgesetzt hatte. Am selben Tage um 10 Uhr vormittags wurden sie durch General Pietro Badoglio, dem Souschef des italienischen Generalstabes und Vorsitzenden der italienischen Waffenstillstandskommission, der siebengliedrigen österreichisch-ungarischen mitgeteilt. Die Abfassung des Dokuments war im Schoße des Kriegrates von Versailles nicht ohne Schwierigkeiten vor sich gegangen. Soweit der Gegner in Frage kam, war man bald einig gewesen. Man beschloss, Österreich-Ungarn zu sofortiger Abrüstung auf zwanzig Friedensdivisionen, zur Ablieferung des halben Artilleriegerätes, zur Heimsendung aller Kriegsgefangenen ohne Gegenleistung durch die Alliierten, zur Entfernung aller deutschen Truppen und Offiziere und ähnlichen Bürgschaften gegen eine Fortführung des Krieges zu nötigen. Ebenso war die Feststellung der Demarkationslinie leicht, soweit sie deutsch- österreichisches Gebiet betraf, d. h. in Südtirol und Kärnten, wo man von Österreich die Räumung alles Landes bis zum Brenner, des Pustertales bis Toblach und des Tarviser Beckens verlangte. Weiter östlich aber stellten sich im Hinblick auf die alten Rivalitäten zwischen den Italienern und den Südslawen und zwischen den Serben und den Rumänen und auch innerhalb des südslawischen Lagers beträchtliche Schwierigkeiten ein. Man löste sie schließlich damit, dass man den Italienern im großen die Besetzung jener Gebiete zugestand, die ihnen durch den Londoner Vertrag vom April 1915 in Aussicht gestellt worden waren: Isonzogebiet, Istrien samt Triest, Westkrain, Norddalmatien und die dazu gehörenden Inseln. Im Südosten Österreich-Ungarns sollte die Demarkationslinie vorläufig durch die alte Grenze des Reiches gebildet werden. Diese grundsätzliche Lösung durfte für den französischen Marschall Ferdinand Foch freilich kein Hindernis sein, gegebenenfalls - er rechnete damals noch stark damit - Deutschland über österreichischen Boden im Rücken zu fassen. Daher bedang sich die Entente das Recht aus, nach Belieben Punkte der österreichisch-ungarischen Monarchie zu besetzen, wo es strategische oder politische Interessen der Alliierten forderten. Von besonderer Härte waren die Bestimmungen für die Flotte, die aber schon Jugoslawien betrafen. Als Gegenleistung bot der Feindbund im Punkt 1 des Vertragsentwurfes "sofortige Einstellung der Feindseligkeiten". Es wurde bei Überreichung der Bestimmungen betont, dass vorläufig wohl nur ein Entwurf vorliege, die endgültige Abfassung aber dem Sinne nach nicht abweichen werde. Einer der Offiziere der Waffenstillstandskommission, Oberst Karl Schneller, begab sich sofort nach Trient, von wo er spät abends die italienischen Bedingungen auf dem Draht nach Baden weitergab. Man war hier und in Schönbrunn auf Böses gefasst; aber die grausame Wirklichkeit übertraf alle Befürchtungen. Was die Italiener verlangten, war nicht ein Waffenstillstand, sondern bedingungslose Kapitulation. Dass Badoglio im Sinne der Weisungen aus Versailles Österreich-Ungarn lediglich vor die Entscheidung stellte, anzunehmen oder abzulehnen, Verhandlungen aber als unmöglich bezeichnete, verstärkte noch den niederschmetternden Eindruck. Besonders bitter wurde neben der Besetzung Deutsch-Südtirols die verklausulierte, aber doch unverkennbare Bedingung freien Durchzuges für die Alliierten empfunden, die offenkundig gegen Deutschland gerichtet war. Am 29. Oktober hatte Kaiser Karl I. mit einer sichtlich gut gemeinten, jedoch rührende Hilflosigkeit verratenden Geste seinem kaiserlichen Bundesgenossen telegraphiert, er werde für den Fall einer Bedrohung Bayerns durch Tirol an der Spitze seiner Deutschösterreicher dem Feinde den Weg verlegen; Truppen anderer Nationalität seien nicht mehr zur Verfügung. Die Dankesantwort aus Potsdam lautete recht wohlgefällig, aber sie war noch nicht eingelangt, da musste die k.u.k. Heeresleitung der deutschen schon mitteilen, dass nun auch die Widerstandskraft der deutsch- österreichischen Truppen bedenklich gelitten habe. Und nun jagte von der Front her eine Hiobsbotschaft die andere.

[Bearbeiten] 2. November 1918

Schloss Schönbrunn
Schloss Schönbrunn

Am 2. vormittags bezeichneten sowohl der noch in Trient weilende Oberst Schneller wie das Heeresgruppenkommando Bozen die bedingungslose Annahme der italienischen Forderungen als die einzige Rettung vor einer in ihren Folgen unabsehbaren Verwirrung. Ähnlich hatte sich schon tags zuvor der Tiroler Nationalrat geäußert, der sich übrigens auch unmittelbar an die italienische Heeresleitung wandte. Was hatte es da zu sagen, wenn ein zweites Mitglied der Waffenstillstandskommission, der Fregattenkapitän Johannes Prinz von und zu Liechtenstein, aus Padua nach Trient den Antrag stellte, die italienischen Bedingungen nicht anzunehmen, sondern durch entsprechende Gegenbedingungen zu beantworten. Ebenso war der Gedanke des Prinzen, den Oberbefehlshaber der k. u. k. Kriegsmarine Admiral Miklós Horthy zu einer Flucht der Flotte nach Spanien zu bewegen, durch die Ereignisse längst überholt. Allerdings scheint man in Baden bei Wien und auf Schloss Schönbrunn auch einer sehr aktuellen Mitteilung Liechtensteins im Drange der Stunde nicht die verdiente Aufmerksamkeit zugewandt zu haben. General Badoglio hatte noch am Vortag gegenüber dem gleichfalls der Waffenstillstandskommission angehörenden Generalstabsoberstleutnant Viktor Freiherr von Seiller erwähnt, dass die Festsetzung der Frist für die Einstellung der Feindseligkeiten nebst anderen Punkten des Vertragsentwurfes durch den italienischen Generalstab erst studiert werde. Den Vorhalt des Generals von Webenau, man möge doch endlich das Feuer einstellen lassen, alles weitere könne dann verhandelt werden, bezeichnete Badoglio als sehr menschlich, aber militärisch undurchführbar. Dafür stellte die italienische Heeresleitung wenige Stunden nachher das Ultimatum, dass der Waffenstillstand spätestens bis Mitternacht vom 3. auf den 4. angenommen sein müsse, widrigenfalls der Krieg fortgehen würde.

Wenn es noch eines besonderen Anstoßes bedurft hätte, die Bedingungen, wie sie waren, anzunehmen - so gab ihn Ungarn. Mit ungestümer Hast schritt dort Graf Mihály Károlyi an die Verwirklichung der seit Wochen gefassten Absicht, dem neuen demokratischen Ungarn durch die Waffenstreckung seiner Armee bei der ganzen Welt Nachsicht und Gnade zu erwirken! Dass zudem durch eine solche Entwaffnung der Feldtruppen die Errungenschaften der Revolution weniger gefährdet wurden, bestärkte ihn in seinem herostratischen Plane, zu dessen Ausführung er in dem neuen Kriegsminister Béla Linder ein willfähriges Werkzeug fand. Dieser längst in die Károlyische Verschwörung eingeweihte Offizier hatte sein Amt als Chef der Heeresverwaltung mit dem verheißungsvollen Rufe angetreten: "Ich will keine Soldaten mehr sehen!"

Noch am 1. November spät abends erließ Linder, ohne dass er dazu irgendwie gesetzmäßig befugt gewesen wäre, an alle hohen Befehlsstellen der zwei Hauptfronten und der Ukraine die unmittelbare Weisung, dass die ungarischen Truppen dort, wo sie sich eben befänden, die Waffen niederzulegen hätten. Der Fernspruch Linders wurde für die Südwestfront durch die Station des Badener Oberkommandos weitergegeben. Generaloberst von Arz, der - wie zumeist in diesen Tagen - beim Kaiser in Schönbrunn weilte, erhielt von dem Befehl an die ungarischen Truppen am 2. morgens Kenntnis. Bald darauf trafen die geharnischten Verwahrungen der Heeresgruppenkommandos ein. Knapp vor Mittag erklärte sich auf Grund eines "Hughes-Gespräches" der ungarische Kriegsminister einverstanden, dass die ungarischen Truppen ihre Gewehre erst an der alten Reichsgrenze niederlegten. Um die Mittagszeit erteilte General von Arz an die Frontkommanden den Befehl, sich nicht an die Weisungen Linders zu halten. Linder legte beim Generalstabschef telefonisch Verwahrung ein, drohte mit den schwersten Folgen, verlangte mit der Königin zu sprechen, gebärdete sich wie ein Tollhäusler. Er hatte übrigens nicht allzu viel Grund, zu grollen. Sein Befehl hatte den Weg zur Front auch ohne die Erlaubnis des Oberkommandos gefunden.

Der Kaiser und seine obersten Berater sagten sich nach alldem, dass kein anderer Ausweg mehr blieb als die bedingungslose Annahme der italienischen Forderungen. Doch sollten vorerst noch die Vertreter des durch den bevorstehenden Waffenstillstand am meisten betroffenen Nationalstaates, des deutschösterreichischen, gehört werden. Diese erschienen am Nachmittag in Schönbrunn, erklärten aber durch den Mund des schwer mit Atemnot kämpfenden Viktor Adler, dass den Krieg nicht sie begonnen hätten und es daher auch nicht ihre Sache sei, ihn zu beenden. Allerdings mussten sie dem Einwurf des Kaisers zustimmen, dass auch er den Krieg nicht begonnen habe. Hinter der Zurückhaltung des Nationalrates barg sich das schon in anderem Zusammenhang besprochene und gewiss verständliche Gefühl, sich nicht gleich zu Anfang zum Rechtsnachfolger des alten Regimes zu stempeln. Leider wurde dieser Gedanke offenbar nicht deutlich genug ausgesprochen. Sonst hätte der Kaiser spätere zeitraubende Versuche, die Zustimmung des deutschösterreichischen Staates doch noch zu erlangen, aller Wahrscheinlichkeit nach unterlassen.

Unterdessen beschworen die Kommanden und die führenden Generalstabsoffiziere an der Front immer wieder die Heeresleitung, dem qualvollen Spiel durch die volle Annahme der Bedingungen doch endlich ein Ende zu bereiten. Besonders nachdrücklich tat dies Oberst Schneller, der von Trient aus die Lage bei der Armee in den düstersten Farben schilderte und mit den schwersten Besorgnissen nicht zurückhielt: "Die noch immer zögernden Faktoren mögen bedenken, was es heißt, eine Masse von hunderttausend Bewaffneten, denen der feste Halt der Disziplin größtenteils schon fehlt, durch das Etschtal durchzupressen, und mögen dem nüchternen militärischen Urteil vertrauen, das hierin die größten Gefahren erblickt."

In dem Ministerrat, der abends in Schönbrunn unter dem Vorsitz des Kaisers zusammentrat - anwesend waren Julius Graf Andrássy (der Jüngere), der Finanzminister Alexander Freiherr von und zu Spitzmüller-Harmersbach, die Generalobersten Arthur Freiherr Arz von Straussenburg und Rudolf Freiherr Stöger-Steiner von Steinstätten, der österreichische Ministerpräsident Heinrich Lammasch und meist auch der Generaladjutant Alfred Freiherr von Zeidler-Sterneck - gab es über die grundsätzliche Annahme der Waffenstillstandsforderungen keine Meinungsverschiedenheit mehr. Da inzwischen der ungarische Kriegsminister sich an den Kaiser persönlich gewendet hatte, ließ von Arz in der zehnten Abendstunde die Weisung ergehen, dass nun der Befehl Linders ausgeführt werden könne. Es war eben kaum mehr etwas zu retten.

Der Kronrat bemühte sich nun, eine Formel für die Verwahrung zu finden, die gegen den Durchmarsch der Ententetruppen in den Rücken Deutschlands eingelegt werden sollte. Die Formel fand sich, ohne dass freilich ein Mitglied der Versammlung an eine günstige Wirkung zu glauben wagte. Der Kaiser, der die Sitzung mit ernster Ruhe und Würde leitete, schrieb selbst den Befehl an General Weber von Webenau nieder.

In der Wiedergabe der weiteren Vorgänge widersprechen sich die Kronzeugen zum Teil. Laut bereits veröffentlichten Mitteilungen Spitzmüllers sei General von Arz unmittelbar nach Abfassung der Weisungen für die Waffenstillstandskommission ans Telefon getreten, habe Baden aufgerufen und seinen Stellvertreter General Alfred Freiherr von Waldstätten wie folgt angewiesen: "Du, Waldstätten, pass genau auf, was ich jetzt sage. Die Waffenstillstandsbedingungen der Entente wurden angenommen. Alle Feindseligkeiten zu Land und in der Luft sind sofort einzustellen." Spitzmüller habe sofort gegen das ungesäumte FeuereinsteIlen vor Abschluss des Vertrages protestiert, sei dabei aber auf den Widerspruch Andrássys gestoßen: "Lassen Sie ihn, das geht uns nichts an. Soll die Schlächterei ewig weitergehen ?"

Generaloberst von Arz hingegen schildert, dass er bloß die Weisungen für von Webenau habe abgehen lassen, die damals von einer Einstellung der Feindseligkeiten noch nichts enthielten, und dass er dann auf Wunsch des Kaisers gemeinsam mit Lammasch sofort nochmals ins Parlament gefahren sei, um dort neuerlich beim deutsch-österreichischen Staatsrate die Zustimmungserklärung zu betreiben. Erst im Parlament habe ihn Waldstätten aufgerufen und im Hinblick auf den Zustand der Armeen gebeten, den Weisungen für General von Webenau den Satz beifügen zu dürfen: "Die österreichisch-ungarischen Truppen erhielten demgemäß bereits Befehl, die Feindseligkeiten sofort einzustellen." Von Arz habe unter der Bedingung zugestimmt, dass Waldstätten im Wege Zeidler-Sternecks auch die Genehmigung des Kaisers einhole. "Waldstätten war", erläutert von Arz in seinen Denkwürdigkeiten, "der Anschauung, dass wir auf Grund des an von Webenau zu richtenden Befehles den von der Front so dringend verlangten Waffenstillstand nicht so bald bekommen würden. Es schien ihm, der unter dem unmittelbaren Einfluss aller von der Kampffront einlangenden Meldungen stand, unbedingt notwendig, die unausweichliche Einstellung der Feindseligkeiten in der Instruktion an von Webenau zum Ausdruck zu bringen."

Generalstabschef und Ministerpräsident sprachen dann mit den Sozialdemokraten Karl Seitz und Otto Bauer, die sich beide nicht für befugt erklärten, zu den Dingen irgendwie Stellung zu nehmen. Auch des anderen Vormittags ließ sich der deutschösterreichische Staatsrat nur herbei, die Annahme der Waffenstillstandsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

Inzwischen hatte das Hauptquartier Baden nicht nur den Obersten Schneller zur Rückfahrt nach Padua beauftragt, sondern auch die Armeen anweisen lassen, dass die Feindseligkeiten an der ganzen Front sofort einzustellen seien. Noch in derselben Stunde waren aber dem Kaiser, vielleicht auch unter dem Einflusse seiner energischen Gemahlin, Bedenken gekommen. Als von Arz nach seiner Rückkehr aus dem Parlament überdies das neuerliche Scheitern seiner Mission bei den Deutschösterreichern meldete, versuchte der Kaiser, den Befehl zum Feuereinsteilen zu widerrufen. Es gelang wohl, Schneller vor dem überschreiten der Schützenlinien noch davon zu unterrichten, bei den Armeen jedoch musste von der Ausgabe der Gegenorder abgesehen werden. Der Befehl war schon zu weit durchgedrungen. Allerdings währte es noch immer mehr als zwölf Stunden, ehe er überall bekannt war.

Der Kaiser legte noch in der Nacht den Oberbefehl über seine auseinanderfallende Armee nieder. Er betraute zuerst den Generalobersten von Arz, dann aber auf dessen Vorstellung hin den Feldmarschall Hermann Baron Köveß von Köveßháza mit dem Armeeoberkommando. Bis zu dessen Ankunft hatte von Arz die Geschäfte wahrzunehmen.

[Bearbeiten] 3. November 1918

Karte der US-Bundesregierung zur Schlacht von Vittorio Veneto
Karte der US-Bundesregierung zur Schlacht von Vittorio Veneto

So zog grau und trübe der Morgen nach Allerseelen herauf. Immerhin schien nun das Ärgste abgewendet zu sein, das Blutvergießen aufgehört zu haben - da traf um die Mittagsstunde aus Villa Giusti die Meldung ein, die italienische Heeresleitung habe dem General von Webenau mitgeteilt, dass die Einstellung der Feindseligkeiten 24 Stunden nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen werde. Dieser im Hinblick auf die schon erlassenen Befehle überaus schwerwiegenden Nachricht folgte spät abends eine zweite des Inhalts, das feindliche Oberkommando habe um 3 Uhr nachmittags den Waffenstillstandsvertrag unterfertigt, die Waffenruhe beginne sonach am 4. November in der vierten Nachmittagsstunde. Das war genau 36 Stunden später, als das k.u.k. Oberkommando an seine Truppen den Befehl zur ungesäumten Einstellung der Feindseligkeiten erteilt hatte.

Die k.u.k. Heeresleitung hatte schon nach dem Einlangen der ersten Meldung von Webenaus diesem aufgetragen, gegen jegliche Gefangennahme österreichischer und ungarischer Soldaten nach dem 3. morgens Verwahrung einzulegen und ihre Freigabe zu fordern. Dieser und weitere Proteste stießen jedoch bei dem siegeslüsternen Feinde auf taube Ohren. Das italienische Oberkommando war dem Buchstaben nach sicherlich im Recht. Ein Vertrag wird erst bindend, wenn er von beiden Teilen unterzeichnet worden ist. Der erste Entwurf wurde als "Bürstenabzug" übersendet, von Webenau noch ausdrücklich verständigt, dass die Stunde des FeuereinsteIlens erst studiert werden müsse. Die italienische Heeresleitung konnte überdies darauf verweisen, dass selbst der Begriff "sofortiges Einstellen der Feindseligkeiten" bei einer Frontausdehnung von 300 km aus rein technischen Gründen die Vereinbarung einer bestimmten Stunde voraussetze. Dessen ungeachtet darf wohl kaum behauptet werden, dass der italienischen Führung die Voreiligkeit des Gegners und die daraus entstandene Verwirrung ungelegen gekommen wäre. Sie hätte es sonst leicht gehabt, der geänderten Lage Rechnung zu tragen. So aber hielt sie sich mit einer Gründlichkeit, die nicht zu überbieten war, an die Erfüllung des Buchstabens. Unbekümmert um die Proteste von Webenaus erteilte sie an alle zur Verfolgung angesetzten Heersäulen den strikten Auftrag, sich weder durch die verdutzten Gesichter der gegnerischen Streiter noch durch ihre Entrüstung aufhalten zu lassen, sondern alle österreichisch-ungarischen Truppenteile, die bis zum 4. November um 3 Uhr nachmittags überholt waren, unbarmherzig in die Kriegsgefangenschaft abzuführen. Die bisherige Beute an Gefangenen und Gerät genügte eben dem italienischen Hunger noch keineswegs. Kaum ein zweites Mal in der Kriegsgeschichte hatte einer Armee eine so günstige Gelegenheit gewinkt, ohne nennenswertes Wagnis solch riesenhafte Beute einzuheimsen - wie der italienischen in dieser Stunde. Der Verlockung zu widerstehen, brachte die italienische Heeresleitung nach den vielen Enttäuschungen des Krieges nicht über sich. Die Realpolitik des "Sacro egoismo" feierte noch einmal ihren Triumph- einen Triumph wohl auch über die in früheren Kriegen übliche Ritterlichkeit. Um diese Feststellung ist bei aller Einschätzung der Opfer, die Italien in dem vierjährigen blutigen Kampfe seinen nationalen Aspirationen dargebracht hat, und bei aller Würdigung der schwierigen Lage, in der es sich beim Kriegsende gegenüber seinen Alliierten und seinem eigenen Volke befand, nicht herumzukommen.

Am glimpflichsten von allen Heeresteilen entzog sich die Isonzo-Armee der Bedrängnis. Zwar hatten am 3. nachmittags einige hundert Bersaglieri (= ital. Scharfschützen) ohne Schwertstreich in Triest das Land betreten können; aber sie hüteten sich wohl, die Lage auszunützen. In enger Geschlossenheit, unbeirrt durch den Niederbruch der Etappe und die Gegnerschaft Sloweniens, vom Feinde nur wenig gedrängt, setzte die Masse der Divisionen des Generalobersten Wenzel Freiherr von Wurm den Rückzug fort, um erst von Krain aus nach Norden, Nordosten und Osten auseinanderzufluten, wobei selbstverständlich auch genug Güter verloren gingen. Erheblich schwieriger hatten es die durchs Gebirge zurückgehenden Heersäulen. Hier fand der Italiener reichlich Gelegenheit, österreichisch-ungarische Truppen durch Reiterei, Radfahrer und Panzerautos zu überholen und triumphierend gefangen zu nehmen. So erging es unter anderen der 34. und der 44. Division im Kanaltal. Wohl schlugen sich auch bei solchen Anlässen manche Abteilungen durch den noch immer sehr behutsam vorgehenden Feind hindurch. Sehr oft freilich waren Führer und Truppen infolge völliger Unkenntnis der Lage und seelischer Abspannung durch das Auftreten der Italiener so überrascht, dass sie sich willenlos in ihr Schicksal ergaben. Auch war es nicht jedes Kommandanten Sache, von seinen Leuten jetzt noch Blutopfer zu verlangen, da - nach allgemeiner Auffassung - selbst eine etwaige Kriegsgefangenschaft nur mehr einige Tage dauern konnte.

Besonders hart wurden die Tiroler Truppen vom Schicksal getroffen. Als am 3. November, zur selben Stunde wie auf dem Kastell von Triest, auf dem trotzigen Doss di Trento die italienische Trikolore aufgezogen wurde, da steckte das Gebirge östlich und südwestlich von Trient noch voll von k.u.k. Truppen. Der Feind begnügte sich aber mit dieser Beute nicht. Er wusste in den nächsten 24 Stunden vom Tonale und vom Nonsberg her auch den zwischen Trient und Bozen zusammengepferchten, nordwärts strebenden österreichisch-ungarischen Divisionen den Weg abzugewinnen. Viele deutschösterreichische Truppen waren dabei. Ihre Masse wurde in den unglückseligen 36 Stunden, um die Österreich-Ungarn früher als Italien die Waffen ruhen ließ, gleichfalls gefangen abgeführt.

[Bearbeiten] Folgen

Unter den auf diese Art eingebrachten Kriegsgefangenen befanden sich drei Korpskommandanten, 10 Divisions- und 21 Brigadestäbe. 24 Generale, darunter ein Generaloberst, teilten das Schicksal der Truppe über den bitteren Augenblick der Gefangenschaft hinaus. Die Italiener melden an Gefangenen insgesamt 427.000 Mann. Von diesen verdankten sie mindestens 350.000 der unseligen "Voreiligkeit". Das Land Italien erwies sich freilich als ganz unvorbereitet, eine solch gewaltige Zahl von Gefangenen aufzunehmen. Das Schicksal, das der österreichisch-ungarischen Offiziere und Mannschaften in zahlreichen, bloß von ungefähr eingerichteten Lagern harrte, war mitunter außerordentlich bitter. Hunger, Frost und Krankheiten forderten Tausende von Opfern, wofür die Heimat alsbald die Persönlichkeiten des inzwischen aufgelösten Armeeoberkommandos verantwortlich machte. Ein von der deutschösterreichischen Nationalversammlung gleich nach dem Umsturz eingesetzter Ausschuss unterzog das Handeln dieser Männer einer eingehenden, gründlichen Untersuchung. Er musste nach dem Abschluss seiner Erhebungen kundtun, dass "ein schwerer Verstoß gegen die Dienstpflichten" nicht feststellbar gewesen sei. Besonders die Aussagen des Generals von Waldstätten, der dem größtenteils aus Laien zusammengesetzten Ausschuss eine beredte Schilderung seiner Erlebnisse und Eindrücke in der denkwürdigen Allerseelennacht bot, blieben nicht ohne tiefgehende Wirkung ... Während so Hunderttausende von Österreichern und Ungarn mit tiefstem Groll im Herzen südwärts geschleppt wurden, strebten hunderttausend andere durch das Pustertal, über den Brenner und über das Reschenscheideck der Heimat zu. Alle Eisenbahnen waren voll besetzt, auf allen Straßen ratterten Personen- und Lastkraftwagen, mit Menschen und Gepäck verladen. Die Magazine wurden ausgeräumt und, wenn man die Vorräte nicht mitschleppen konnte, nicht selten in Brand gesteckt. Amtsorgane und Bevölkerung beteiligten sich vielfach an der Ausplünderung der Armee und ihrer Angehörigen. Allenthalben entwickelte sich auch ein blühender Handel in Heeresgut. Das Angebot wurde aber oft viel, viel größer als die Nachfrage. Man bekam alles um Schleuderpreise. Trotzdem verendeten Tausende und Abertausende Pferde, blieben Hunderte von Autos und Tausende von Fuhrwerken an der Straße liegen. Die "rasche Demobilisierung", deren Vorzüge der sozialdemokratische Unterstaatssekretär für Heerwesen in Wien bald darauf so anpries, war gleichbedeutend mit der Vergeudung von Milliarden. Was jedoch im Augenblick noch drückender war: Ein paar Tage lang schien es, als sollte Deutschösterreich in blutiger Anarchie untergehen. Dass dies dann doch nicht geschah, wird für alle Zukunft beinahe unfassbar bleiben. Vorübergehend drohte den deutschösterreichischen Landen sogar noch ein Unglück, das ihnen bisher erspart geblieben war: Schlachtfeld zu werden. Als bald nach dem Waffenstillstand Truppen aller Nationen des niedergebrochenen Völkerreiches durch das Inntal und durch Salzburg strebten, begegneten sie dort bayrischen Bataillonen, die unter dem Befehl des Generalleutnants Konrad Krafft von Delmensingen, des einstmaligen berühmten Führers des bayrischen Alpenkorps, dem Brenner und den Tauern zustrebten. Der deutschösterreichische Staatsrat war durch dieses Intermezzo in eine sehr schwierige Lage geraten. Bei aller bündnisfreundlichen Gesinnung kam eine Mitwirkung deutsch-österreichischer Truppen nicht mehr in Frage. Der Staatsrat hatte sich schon am 3. November, als er den Waffenstillstand zur Kenntnis nahm, in einer Kundgebung geäußert: "Deutschösterreich hat keine eigene Armee; seine Truppenkörper sind Verbänden zugeteilt, deren slawisch-magyarische Mehrheit nicht mehr kämpfen will. Daher ist Deutschösterreich nicht imstande, den Kampf allein fortzusetzen..." Diese Erklärung blieb hinter den Tatsachen zurück. Denn auch ohne Vermengung der deutschösterreichischen Regimenter mit Slawen und Magyaren wäre es dem Staatsrat unmöglich gewesen, die Fortsetzung des Krieges - und noch dazu seine Fortsetzung im eigenen Lande - zu beschließen. Dass dem so und nicht anders war, zeigten die Verwahrungen, die die Nationalräte in Salzburg und Tirol gegen das Vordringen der Bayern einlegten. Der ganze Spuk dauerte übrigens kaum zwei Tage. Schon in Innsbruck schmückten sich die Bayern mit roten Kokarden, auf dem Brenner kam es zu Auflehnungen. Die Revolution in München rief die bayrischen Truppen rascher, als sie gekommen waren, in ihre Heimat zurück. Ihnen folgten bald einige italienische Abteilungen zur strategischen Sicherung Nordtirols. Größere Kräfte kamen nicht nach, da der Niederbruch Deutschlands die Absichten des Feldmarschalls Foch, von Süden her auf Berlin vorzustoßen, unausgeführt ließ...

Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918-1919)
Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918-1919)

[Bearbeiten] Südtirol

Zu erwähnen bleibt, dass die reine Waffenstillstandslinie vom 4. November aufgrund der neuen Machtverhältnisse eine feste Grenze wurde und das zum damaligen Zeitpunkt 96,6 % deutschsprachige Südtirol (heute 69 % deutschsprachig) mit seinen rund 250.000 Einwohnern an Italien fiel. Dieses Gebiet wurde den Italienern für einen Kriegseintritt auf Seiten der Alliierten im Londoner Vertrag 1915 versprochen. Italien war aber eigentlich durch den Dreibund vertraglich mit dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn verbunden.

[Bearbeiten] Wortlaut des Waffenstillstandvertrages

Verifiziert von Marschall Armando Diaz am 3. November 1918, um am 4. November ab 15:00 Uhr in Kraft zu treten.

[Bearbeiten] Bedingungen zu Lande

  • 1. Sofortige Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande, Wasser und in der Luft.
  • 2. Gänzliche Demobilisierung Österreich-Ungarns und sofortiges Zurückziehen aller Einheiten, die an der Front von der Nordsee bis zur Schweiz operieren. Auf dem Gebiete Österreich-Ungarns und innerhalb der unten im § 3 angeführten Grenzen als österreichisch-ungarische Wehrmacht nur ein Maximum von 20 Divisionen, auf den Friedensstand vor dem Kriege herabgesetzt, aufrechterhalten. Die Hälfte des gesamten Divisions- und Korpsartilleriematerials sowie die entsprechende Ausrüstung, von all dem beginnend, was sich aus dem vom österreichisch-ungarischen Heere zu evakuierenden Gebiete befindet, wird an den von den Alliierten und den Vereinigten Staaten zu bestimmenden Punkten angesammelt werden müssen, um ihnen ausgeliefert zu werden.
  • 3. Evakuierung jedes von Österreich-Ungarn seit Kriegsbeginn mit Waffengewalt besetzten Gebietes und Zurückziehung der österreichisch-ungarischen Kräfte innerhalb eines vom Oberkommandierenden der alliierten Kräfte an den verschiedenen Fronten zu bestimmenden Termins jenseits einer wie folgt festgesetzten Linie. Von der Umbrail-Spitze bis nördlich des Stilffser-Joches wird diese Linie den Kamm der Rhätischen Alpen verfolgen, bis zu den Quellen der Etsch und der Eisack über den Reschen- und Brennerberg und auf den Höhen des Ötz und des Ziller laufen. Die Linie wird sich gegen Süden wenden, den Toblacher Berg überschreiten und die jetzige Grenze der Karnischen Alpen erreichen. Sie wird die Grenze bis zum Tarvisberg verfolgen und nach dem Tarvisberg die Wasserscheide der Julischen Alpen über den Predilpaß, den Mangart, den Tricorno (Triglav) und die Wasserscheide des Podbrdopasses von Bodlenischen und von Indrio. Von diesem Punkte ausgehend, wird die Linie in südlicher Richtung gegen den Schneeberg verlaufen, das ganze Savebecken mit Zuflüssen ausgenommen. Vom Schneeberg wird die Linie gegen die Küste hinuntergehen, so dass Castus, Mattuglio und Voloscain dem evakuierten Gebote inbegriffen sind. Sie wird desgleichen den jetzigen administrativen Grenzen der Provinz Dalmatien folgen, im Norden Lissarica und Tribam, im Süden eine Linie einschließen, welche an der Küste von Kap Planca ausgeht und gegen Osten die höchsten Punkte der die Wasserscheide bildenden Höhen verfolgt, so dass in den evakuierten Gebieten alle Täler und Wasserläufe inbegriffen werden, die gegen Sebenico abfallen, wie die Cicola, die Kerka, die Butisnica und ihre Zuflüsse. Sie wird auch alle im Norden und im Westen Dalmatiens gelegenen Inseln umfassen: Premuda, Selve, Ulbo, Scarda, Maon, Pago und Punta Dura im Norden, bis zum Süden von Meleda mit Einschluss von San Andrea, Busi, Lissa, Lesina, Torcola, Curzola, Ozza und Lagosta sowie auch die umliegenden Eilande und Inselchen und Pelagola mit Ausnahme der Inseln Tirona grande und piccola, Bua, Solta und Brazza. Alle geräumten Gebiete werden von den Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten besetzt werden. Hierbei haben das ganze militärische Material und das Material der Eisenbahnen, die sich auf dem zu evakuierenden Gebiete befinden, an Ort und Stelle zu verbleiben. Auslieferung dieses ganzen Materials (Versorgung an Kohle inbegriffen) an die Alliierten und die Vereinigten Staaten nach den von den Oberkommandanten der Kräfte der verbündeten Mächte an den verschiedenen Fronten zu Messenden speziellen Weisungen. Es darf keine neue Zerstörung oder Plünderung oder neue Requisition von den feindlichen Truppen auf dem vom Feinde zu räumenden oder von Kräften der verbündeten Mächte zu besetzenden Gebiete geschehen.
  • 4. Die Verbündeten werden das absolute Recht haben: a) einer freien Bewegung ihrer Truppen auf jeder Straße oder Eisenbahn oder Wasserweg des österreichisch-ungarischen Gebietes und des Gebrauches der nötigen österreichisch-ungarischen Transportmittel, b) mit verbündeten Kräften alle jene strategischen Punkte in Österreich-Ungarn für die den Alliierten nötig erscheinende Zeit zu besetzen, zum Zwecke dort zu wohnen oder die Ordnung aufrechtzuerhalten, c) zu Requisitionen gegen Bezahlung zugunsten der verbündeten Heere, wo immer sie sich befinden.
  • 5. Der vollständige Abzug aller deutschen Truppen innerhalb 15 Tage nicht nur von der italienischen und Balkanfront, sondern vom ganzen österreichisch-ungarischen Territorium und die Internierung aller deutschen Truppen, welche Österreich-Ungarn an diesem Tage nicht verlassen haben.
  • 6. Die provisorische Verwaltung der von Österreich-Ungarn geräumten Gebiete wird den lokalen Behörden unter Kontrolle der Stationskommandos der verbündeten Okkupationstruppen anvertraut werden.
  • 7. Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller Kriegsgefangenen und internierten Untertanen der Alliierten, auch der von ihren Wohnstätten entfernten Zivilbevölkerung nach Bedingungen, welche von den verbündeten Oberkommandanten an den verschiedenen Fronten festzusetzen sind.
  • 8. Die im evakuierten Gebiete verbliebenen Kranken und Verwundeten müssen vom österreichisch-ungarischen Personal gepflegt werden, welches samt dem hierzu nötigen ärztlichen Material an Ort und Stelle zurückzulassen ist.

[Bearbeiten] Bedingungen zu See

  • 1. Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe des Aufenthaltsortes und der Bewegung aller österreichisch-ungarischen Schiffe.
  • 2. Übergabe von 15 österreichisch-ungarischen Unterseebooten, die von 1910 bis 1918 gebaut worden sind, und aller deutschen Unterseeboote. Vollständige Abrüstung und Demobilisierung aller anderen österreichisch-ungarischen Unterseeboote.
  • 3. Übergabe von drei Schlachtschiffen, drei leichten Kreuzern, neun Torpedobootszerstörern, einem Minenleger, sechs Donau-Monitoren. Alle anderen Oberwasser -Kriegsschiffe (die Flussschiffe mit inbegriffen) müssen demobilisiert und vollständig abgerüstet werden.
  • 4. Freiheit der Schifffahrt aller Schiffe der Kriegs- und Handelsmarine der Alliierten und der verbündeten Mächte in der Adria, die territorialen Gewässer inbegriffen, auf der Donau und ihren Nebenflüssen innerhalb des österreichisch-ungarischen Gebiets.
  • 5. Aufrechterhaltung der Blockade seitens der Alliierten und der verbündeten Mächte unter den gegenwärtigen Bedingungen.
  • 6. Vereinigung und Belassung aller Luftstreitkräfte der Marine in einem von den Alliierten und den Vereinigten Staaten bestimmten Hafen.
  • 7. Evakuierung der ganzen Küste und aller Handelshäfen, die von Österreich-Ungarn außerhalb seines nationalen Gebietes besetzt sind.
  • 8. Besetzung aller Land- und Seebefestigungen und der zur Verteidigung von Pola eingerichteten Inseln sowie der Werft und des Arsenals durch die Alliierten und die Vereinigten Staaten.
  • 9. Rückgabe aller weggenommenen Handelsschiffe.
  • 10. Verbot jedweder Zerstörung von Anlagen oder Material vor der Räumung, Übergabe oder Rückgabe.
  • 11. Rückgabe aller Gefangenen ohne Verpflichtung der Gegenseitigkeit.

[Bearbeiten] Unterzeichner

[Bearbeiten] Armeeoberkommando Österreich-Ungarns

  • General Viktor Weber Edler von Webenau
  • Oberst Karl Schneller
  • Fregattenkapitän Johannes Prinz von und zu Liechtenstein
  • Oberstleutnant J.V. Nyékhegyi
  • Korvettenkapitän Georg Ritter Zwierkowski
  • Generalstabsoberstleutnant Viktor Freiherr von Seiller
  • Generalstabshauptmann Camillo Ruggiera

[Bearbeiten] Armeeoberkommando Italiens

  • Ten. Gen. Pietro Badoglio
  • Magg. Gen. Scipione Sciopioni
  • Colonn. Tullio Marchetti
  • Colonn. Pietro Gazzera
  • Colonn. Pietro Maravigna
  • Colonn. Alberto Pariani
  • Cap. Vasc. Francesco Accinni

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen
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