Zug (Eisenbahn)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mit dem Begriff Zug bezeichnet man im Umfeld der Eisenbahn allgemein eine aus mehreren zusammengekuppelten Reisezugwagen oder Güterwagen bestehende Einheit, die von einem Triebfahrzeug bewegt wird.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Definitionen von „Zug“
Im erweiterten Sinn steht das Wort „Zug“ für:
- die Eisenbahn als Verkehrsmittel schlechthin, etwa in der Aussage: „Ich nehme den Zug.“
- eine Zugfahrt (A–B): „Dieser Zug endet hier.“ – Diese Aussage bezieht sich nicht auf das Ende eines Zuges (den letzten Wagen), sondern steht im Sinne von „Diese Zugfahrt endet hier.“; der Zug hat sein fahrplanmäßiges Reiseziel erreicht (B ist in diesem Fall Endstation). Das reale Ende eines Zuges wird als „Schluss“ (das vordere als „Spitze“) bezeichnet. Enden können Züge überall, durch einen Bahnbetriebsunfall sogar auf freier Strecke. Mit dem Enden eines Zuges ist jedoch die Zugfahrt nicht zwangsläufig zu Ende. Das ist zwar häufig der Fall – die Fahrzeugeinheit fährt dann beispielsweise als Rangierfahrt zum Abstell- oder Behandlungsplatz, doch kann die Zugfahrt auch mit neuer Zugnummer fortgesetzt werden oder in entgegengesetzter Fahrtrichtung neu beginnen.
- eine Zug-Linie, beispielsweise einen der weltweit verkehrenden teils legendären Luxuszüge, wie Transsibirien-Express, Orient-Express, Blue Train, Rovos Rail, Royal Scotsman, Glacier-Express oder Bernina-Express
- eine Zuggarnitur, die Zusammensetzung mehrer Eisenbahnwagen, gleicher Bauart, zu einem Zug.
- eine Zuggattung oder Produktklasse zur Unterscheidung von Komfort und Geschwindigkeit, die nicht nur bahnintern, sondern auch in den öffentlichen Fahrplänen verwendet wird. Zuggattungen bei Reisezügen sind zum Beispiel:
- InterCityExpress (ICE)
- InterCity (IC)
- RegionalExpress (RE)
- usw.
Siehe auch: Zuggattung, Produktklassen der DB
[Bearbeiten] Offizielle Definitionen
Eine ganz andere Bedeutung hat der Begriff „Zug“ bahnintern. In Deutschland ist der Begriff in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung so definiert:
- „Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge.“
Eine Zugfahrt (und damit ein Zug) kommt nach der offiziellen Definition immer dann zu Stande, wenn eine maschinenbetriebene Einheit aus Regelfahrzeugen – das sind Triebfahrzeuge, Reisezug- und Güterwagen – oder ein einzelnes Triebfahrzeug aus einem Bahnhof auf die freie Strecke übergeht. Da eine solche Einheit innerhalb eines Bahnhofs verkehren kann, ohne auf die freie Strecke überzugehen, fällt sie bei der Deutschen Bahn AG unter der Voraussetzung, dass sie nach einem Fahrplan verkehrt, dort ebenfalls unter den Begriff Zug. Für den Laien schwer verständlich ist, dass auch ein einzeln fahrendes Triebfahrzeug ein "Zug" sein kann. Hier entfernt sich der Begriff etwas von der eigentlichen Wortbedeutung und wird ein Stück weit abstrakt.
Das Pendant zum Zug ist die Rangierfahrt. Alle Fahrzeugbewegungen, auf die die Begriffsdefinition „Zug“ nicht zutrifft, sind Rangierfahrten. Die genaue Definition und Abgrenzung zur Rangierfahrt hat durchaus praktische Bedeutung, denn Züge unterliegen im Bahnbetrieb hinsichtlich der Sicherung des Fahrweges und der betrieblichen Behandlung anderen Anforderungen als Rangierfahrten. Für Rangierfahrten von mit Fahrgästen besetzten Wagen gelten Einschränkungen.
[Bearbeiten] Zugarten deutschsprachiger Länder
![Der ICE 3 ist ein typischer Triebzug](../../../upload/shared/thumb/6/64/ICE3-Einfahrt-Dortmund.jpg/180px-ICE3-Einfahrt-Dortmund.jpg)
Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Zugarten unterschieden:
- von einer Lokomotive beförderte, so genannte „lokbespannte“ Züge; die Lokomotive kann sich dabei an der Spitze oder an anderer Stelle im Zug befinden. In jedem Fall muss aber der Zug von der Spitze, ggf. von einem Steuerwagen aus, gesteuert sein
- Triebkopfzüge, sie bestehen aus mehreren im laufenden Betrieb nicht voneinander trennbaren Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb und werden von je einem Triebkopf an den Zugenden bewegt und gesteuert, so beispielsweise der ICE 1 der DB AG oder
- Triebzüge, die aus mehreren im laufenden Betrieb nicht voneinander trennbaren Fahrzeugen mit eigenem Antrieb zusammengestellt sind und von je einem Steuerwagen oder selbst angetriebenen Endwagen mit Führerstand an den Zugenden gesteuert werden, beispielsweise der ICE 3 der DB AG
- Triebwagen, sie fahren als angetriebene Fahrzeuge entweder alleine oder als Einheit zusammen mit Mittel- und Steuerwagen
- Wendezüge/Pendelzug, sie werden vom Führerraum an der Spitze des Zuges gesteuert, während das Triebfahrzeug auch bei Fahrtrichtungswechsel seinen Platz am Ende oder zwischen den Reisezugwagen beibehält
[Bearbeiten] Position von Zugsteuerung/Antrieb
In besonderen betrieblichen Situationen oder aus besonderem Anlass unterscheiden sich außerdem voneinander:
- geschobene Züge, sie werden nicht von der Spitze aus gesteuert, das Triebfahrzeug befindet sich in der Regel nicht an der Spitze, sondern an anderer Stelle im Zug und
- nachgeschobene Züge, sie werden von einem zusätzlichen Triebfahrzeug, meist einer Schiebelokomotive, vom Zugende her nachgeschoben, müssen aber aus einem Führerraum an der Spitze – Triebfahrzeug oder Steuerwagen – gesteuert sein. Die Schiebelokomotive kann mit dem Zug gekuppelt oder auch nicht mit ihm verbunden sein, damit sie den Zug während der Fahrt verlassen und von der freien Strecke aus zurückfahren kann.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Zug – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |