Marcus Tullius Cicero
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Marcus Tullius Cicero (* 3. Januar 106 v. Chr. in Arpinum; † 7. Dezember 43 v. Chr. bei Formiae), war ein römischer Politiker, Anwalt und Philosoph, der berühmteste Redner Roms und Consul im Jahr 63 v. Chr.
Inhaltsverzeichnis |
Leben
Herkunft und Ausbildung
Ciceros Familie stammte aus Arpinum, einer Stadt im Gebiet der Volsker, deren Einwohner seit 188 v. Chr. das römische Bürgerrecht hatten und aus der auch Gaius Marius kam. Das Cognomen (Beiname) Cicero leitete sich vermutlich vom lateinischen Begriff cicer („Kichererbse“) ab.
Da Ciceros Vater römischer Ritter war, gehörte auch er selbst der zweithöchsten Gesellschaftsschicht an, wodurch zu diesem Zeitpunkt allerdings wenige Möglichkeiten zur politischen Betätigung eröffnet waren. Erst Verbindungen zu Angehörigen der Senatsaristokratie verhalfen Cicero in Rom zu einer guten Ausbildung. Sein Vorbild war der damals berühmte Redner Lucius Licinius Crassus.
Cicero studierte Recht, Rhetorik, Literatur und Philosophie in Rom. Nach seinem Militärdienst setzte er seine Studien in Griechenland und Kleinasien fort. Er hörte Philon von Larisa und Antiochos von Askalon, die als Philosophen der Neueren Akademie angehörten. Er kehrte 77 v. Chr. nach Rom zurück und begann seine Karriere als Politiker und Rechtsanwalt.
Ciceros Frau hieß Terentia. Aus der Ehe gingen die von ihm sehr geliebte Tochter Tullia (* 77 v. Chr.; † Februar 45 v. Chr.) und der Sohn Marcus (* ca. 65 v. Chr.) hervor.
Nach mehr als 30 Jahren Ehe leitete Cicero aus letztlich nicht geklärten Gründen die Scheidung ein. Wenig später heiratete er als 60-Jähriger die noch nicht 20-jährige Publilia. Nach dem Tode seiner Tochter wurde jedoch auch diese Ehe bald wieder geschieden.
Politische Laufbahn
Alle Ämter des cursus honorum erreichte er in dem dafür vorgeschriebenen Mindestalter (suo anno). So war er im Jahre 75 v. Chr. Quaestor auf Sizilien, wo er sich durch die Redlichkeit seiner Amtsführung den bleibenden Respekt der Sizilianer erwarb. Den Grundstein für seine politische Karriere legte er im Jahre 70 v. Chr., als er die Gemeinden Siziliens in dem Prozess vertrat, den sie gegen den korrupten Statthalter Gaius Verres (73–71 v. Chr.) wegen Erpressung anstrengten. Obwohl Verres' politische Freunde ihm gern zum Freispruch verholfen hätten, war das Beweismaterial, das Cicero in kurzer Zeit zusammentrug, so erdrückend, dass Verres noch vor dem Urteil Italien verließ. Dieser Prozess brachte Cicero auch die Stellung des ersten Redners in Rom ein, da er den bis dahin bedeutendsten Redner Q. Hortensius Hortalus als Verteidiger des Verres schlagen konnte.
69 v. Chr. wurde er zum curulischen Aedil gewählt. In dieser Funktion veranstaltete er die obligatorischen Spiele, zugleich eine wichtige Maßnahme, um sein weiteres politisches Fortkommen zu sichern. Ansonsten tat Cicero sich jedoch im Amt des Aedils nicht besonders hervor, sondern führte in jenen Jahren vor allem seine Geschäfte als Anwalt weiter, die ihn zum Verteidiger in zahlreichen wichtigen Strafprozessen machten.
Praetor wurde Cicero im Jahr 66 v. Chr. Das Los wies ihm unter den Prätoren das Amt des Vorsitzenden des Gerichtshofs für Erpressungen zu, einer Materie, mit der er sich schon als Advokat nachdrücklich befasst hatte.
Im Jahre 63 v. Chr. bekleidete er das Amt des Konsuls, was für ihn als Aufsteiger (homo novus) aus dem Ritterstand (ordo equester) eine besondere Auszeichnung bedeutete. Während seines Konsulats kam es zu der Verschwörung Catilinas, die jedoch verraten und unter Mitwirkung Ciceros im Ansatz erstickt wurde. Bei der Senatsberatung (vgl. Ciceros Reden gegen Catilina) war es zwar Cato, der für die Todesstrafe plädierte, aber später blieb die Verantwortung für die Hinrichtung der Catilinarier an Cicero hängen, da der Senat zuvor in einem Notstandsbeschluss die Konsuln mit Maßnahmen zur Rettung des Staats beauftragt hatte. Ciceros Leistung bei der Niederschlagung des Putschversuchs blieb auch bei ihm gegenüber kritisch eingestellten Zeitgenossen wie Sallust unbestritten. Freilich neigte er selbst, nicht zuletzt wohl, da er als homo novus nicht auf bedeutende Vorfahren verweisen konnte, zur maßlosen Überschätzung seiner eigenen Leistungen. Theodor Mommsens berühmt gewordene Kritik, die Cicero das „Talent, offene Türen einzurennen“ zuspricht und ihn als „Staatsmann ohne Einsicht, Ansicht und Absicht“ zu diskreditieren versucht, wird von der heutigen Forschung kaum mehr geteilt, die versucht, nicht nur dem von Mommsen herausgehobenen Gaius Iulius Caesar, sondern auch dessen republikanisch orientiertem Gegner Cicero gerecht zu werden, der, stets um das Wohl der Res Publica besorgt, republikanische Ideale zu einem vom Senat regierten römischen Idealstaat verwob, dessen Regierung sich aus gebildeten, intelligenten und patriotischen Männern zusammensetzen sollte, die das Staatswohl über ihre eigenen Interessen stellten.
Ab dem Jahr 60 v. Chr. ging Ciceros politischer Einfluss stetig zurück und seine Gegner – insbesondere der Volkstribun Publius Clodius Pulcher, dessen Hass Cicero sich im Bona-Dea-Skandal 62/61 v. Chr. zugezogen hatte – erwirkten 58 v. Chr. – gestützt auf ein neues rückwirkendes Gesetz – seine Verbannung aus Rom, aus der er 57 v. Chr. zurückkehrte, ohne jedoch jemals die frühere politische Macht wiederzuerlangen. Daran änderte nichts, dass er als ehemaliger Consul weiterhin zur höchsten Rangklasse der Senatoren gehörte. Ab dieser Zeit wurde er stärker schriftstellerisch tätig, namentlich mit seinen politischen und philosophischen Schriften.
Cicero hegte zunächst auf Caesars Intellekt bauende Hoffnungen, wurde jedoch seit dessen Triumvirat mit Pompeius und Crassus ein politischer Gegner Caesars. Nachdem Cicero, 51 v. Chr. Statthalter in Kilikien, 50 v. Chr. nach Rom zurückkehrte, fand er sich im Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius wieder. Er schloss sich letzterem an, wurde nach dessen endgültiger Vernichtung 48 v. Chr. jedoch von Caesar 47 v. Chr. begnadigt.
Cicero hatte seinen bemerkenswerten Aufstieg nicht nur seinem großen Rednertalent zu verdanken, sondern auch seinem Ehrgeiz und der oft als Opportunismus angesehenen Anpassung an die politischen Verhältnisse. Während er zu Beginn seiner Laufbahn noch als zwar vorsichtiger, aber umso erfolgreicherer Gegner Sullas und der Optimaten auftrat, schwenkte er spätestens mit der Prätur um: Seitdem vertrat er die Position der Senatspartei, eine Haltung, die er bis zu Caesars Diktatur beibehielt. Ciceros politische Haltung, die stets auf das Staatswohl ausgerichtet war, jedoch von seiner Selbstüberschätzung und Unentschlossenheit geprägt war, wurde in der Forschung daher oft negativ beurteilt, so etwa im 19. Jahrhundert vom Althistoriker Theodor Mommsen:
- Marcus Cicero, notorisch ein politischer Achselträger, gewohnt bald mit den Demokraten, bald mit Pompeius, bald aus etwas weiterer Ferne mit der Aristokratie zu liebäugeln und jedem einflußreichen Beklagten ohne Unterschied der Person oder Partei – auch Catilina zählte er unter seinen Klienten – Advokatendienste zu leisten, eigentlich von keiner Partei oder, was ziemlich dasselbe ist, von der Partei der materiellen Interessen.
Proskription und Tod
An der Verschwörung gegen Caesar war Cicero zwar nicht beteiligt, seine Äußerungen zeigten jedoch seine triumphierende Freude über den Tod des „Tyrannen“, wobei er allerdings die fehlende Planung und Weitsicht der Verschwörer kritisierte, indem er bemerkte, das Attentat sei mit dem Mut von Männern, aber dem Verstand von Kindern durchgeführt worden. Zudem stellte sich rasch heraus, dass Caesars Mitkonsul Marcus Antonius Caesars Nachfolge in der Alleinherrschaft anstrebte. Nun trat Cicero Antonius entgegen und wurde mit seinen 14 philippischen Reden, denen er ihren Namen nach dem Vorbild des Demosthenes gegeben hatte, zum Wortführer der republikanischen Minderheit im Senat, wodurch er einen großen Teil seiner einstigen politischen Macht zurückerhielt und großes Ansehen gewann. Die erste, gehalten am 2. September 44, beendete den Waffenstillstand zwischen Antonius und den Republikanern um Cicero. Ciceros zweite Rede enthielt maßlose (wenn auch nicht völlig unbegründete) persönliche Schmähungen gegen Antonius und drückte sein Bedauern darüber aus, dass Antonius an den Iden des März (Todestag Caesars) nicht mitbeseitigt worden war.
Danach bemühte sich Cicero, wenn auch nicht ohne Vorbehalt, Octavian, der in Rom erschienen war und auf eigene Faust Veteranentruppen angeheuert hatte, zum Krieg gegen Antonius mit der Rückendeckung des Senats zu bewegen. Er hoffte auf dessen intellektuelle Fähigkeiten, fürchtete jedoch gleichzeitig die persönlichen Interessen des damals kaum Zwanzigjährigen. Das Gelingen dieser Bemühungen löste erneut den Bürgerkrieg aus. Die Sache der Republik schien zeitweilig sogar zu siegen. Wie von Cicero leise befürchtet, verlangte Oktavian jedoch nach ersten Erfolgen im Sommer des Jahres 43 v. Chr. das Konsulat für sich und schloss sich danach ganz öffentlich mit Antonius und Marcus Lepidus zum zweiten Triumvirat zusammen. Die drei Triumvirn beschlossen Proskriptionen gegen ihre politischen Gegner. Cicero stand ganz oben auf der Todesliste des Antonius.
Am 7. Dezember 43 v. Chr. wurde er auf dessen Geheiß auf der Flucht ermordet. Mit dem Leichnam verfuhr man bestialisch: Er wurde verstümmelt durch die Straßen Roms geschleift, sein Kopf und seine Hände wurden auf den Rostra am Forum Romanum ausgestellt. Fulvia, die nacheinander mit seinen Feinden Clodius und M. Antonius verheiratet war, soll nach Cassius Dio seine Zunge mit ihrer Haarnadel durchbohrt haben. Sein Bruder Quintus Tullius Cicero fiel denselben Proskriptionen zum Opfer.
Werke
Cicero gilt als der bedeutendste Vertreter des philosophischen Eklektizismus in der Antike. Sein Denken enthält sowohl Elemente der Stoa wie auch solche Epikurs und anderer Denker.
Reden
Cicero gilt als der bedeutendste römische Redner. Er lässt (nicht eben ohne Selbstbewusstsein) seine Darstellung der Geschichte der lateinischen Redekunst im Brutus mit sich selbst enden, und spätestens seit Quintilian ist Ciceros Ruhm als ‚klassisches‘ Vorbild unangefochten. Cicero hat die meisten seiner Reden selbst veröffentlicht; 58 Reden sind (teilweise lückenhaft) im Originaltext erhalten, etwa 100 durch Titel oder Bruchstücke bekannt. Die Texte können grob in politische Reden vor dem Senat oder dem Volk einerseits sowie Verteidigungsreden vor Gericht andererseits eingeteilt werden, wobei auch letztere oft politischen Hintergrund haben. Als Ankläger in einem Strafprozess trat Cicero nur einmal auf, nämlich gegen Gaius Verres. Seinen Erfolg verdankte er neben seiner argumentativen und stilistischen Kunst, die sich Gegenstand und Publikum perfekt anzupassen wusste (vgl. Ciceros programmatische Äußerungen im Orator), vor allem seiner klugen Taktik, die sich ebenfalls ganz auf die jeweilige Hörerschaft einstellte und durchaus auch einmal Meinungen verschiedener philosophischer oder politischer Schulen eklektisch zusammen führte, um dem Publikum entgegen zu kommen und seine Ziele zu erreichen.
Alphabetische Übersicht aller Reden:
Personen sind dabei wie üblich nach den Familiennamen sortiert, nicht nach dem abgekürzten Vornamen.
- De domo sua ad pontifices („Über sein eigenes Haus, an das Pontifikalkollegium“, 57 v. Chr.): Plädoyer in eigener Sache: Während Ciceros Verbannung hatte sein Gegner Clodius einen Teil von Ciceros Grundstück auf dem Palatin der Göttin Libertas geweiht; Cicero erklärt diese Weihung für ungültig, um eine Rückgabe zu erreichen.
- De haruspicum responso („Über das Gutachten der Opferschauer“, 56 v. Chr.): Clodius bezog einen Passus über die Profanisierung von Heiligtümern in einem Gutachten der Haruspices auf Ciceros Palatin-Grundstück (s. De domo sua) und forderte zum Abriss von Ciceros dort im Bau befindlichen Haus auf. Gegen diese und andere Vorwürfe wehrt sich Cicero mit einem Appell an den Senat, in dem er erklärt, dass vielmehr Clodius Ursache aller im Gutachten erwähnten Übel sei.
- De imperio Cn. Pompei (De lege Manilia) („Über den Oberbefehl des Gnaeus Pompeius/Über das Gesetz des C. Manilius“, 66 v. Chr.), Rede vor dem Volk
- De lege agraria (Contra Rullum) I–III („Über das Siedlergesetz/Gegen Rullus“, 63 v. Chr.): Reden des Konsulatsjahres, im Senat (I) und vor dem Volk (II/III) gehalten; eine vierte Rede ist verloren.
- De provinciis consularibus („Über die konsularischen Provinzen“, 56 v. Chr.), Rede vor dem Senat über die konsularischen Provinzen
- Divinatio in Caecilium (Vorverfahrens-Rede gegen Quintus Caecilius, 70 v. Chr.), Vorverfahren um die Übernahme der Anklage gegen Gaius Verres. Q. Caecilius Niger war unter Verres als Quaestor in Sizilien gewesen und bewirbt sich nun um die Rolle des Anklägers. Nach Cicero war er jedoch selbst in die Machenschaften des Verres verstrickt.
- In L. Calpurnium Pisonem („Gegen Lucius Calpurnius Piso“, 55 v. Chr.), politische Anklagerede gegen L. Calpurnius Piso
- In Catilinam I–IV („Gegen Catilina I–IV“, 63 v. Chr.), Reden gegen Lucius Sergius Catilina: Reden am 7. und 8. November 63 v. Chr. vor dem Senat (I) und vor dem Volk (II); Reden für Entdeckung und Bestrafung von Catilinas Anhängern, am 3. Dezember vor dem Volk (III), am 5. Dezember vor dem Senat (IV)
- In P. Vatinium („Gegen Publius Vatinius“, 56 v. Chr.), Anklagerede gegen P. Vatinius bei der Zeugenbefragung im Prozess gegen P. Sestius (s. Pro P. Sestio)
- In Verrem actio prima („Erste Anklagerede gegen Verres“, 70 v. Chr.), Anklagerede im Prozess gegen Gaius Verres wegen Erpressung von Provinzialen (crimen pecuniarum repetundarum)
- In Verrem actio secunda I–V („Zweite Anklage gegen Verres I–V“, 70 v. Chr.), Diese fünf Reden wurden wegen Verres' freiwilligem Gang ins Exil nicht vorgetragen, sondern schriftlich veröffentlicht
- Oratio cum populo gratias egit („Danksagung an das Volk“, 57 v. Chr.), Dankrede an alle, die sich für Ciceros Rückkehr aus der Verbannung eingesetzt hatten, und Ankündigung seines Wiedereintritts in die Politik
- Oratio cum senatui gratias egit („Danksagung an den Senat“, 57 v. Chr.), Dankrede an alle, die sich für Ciceros Rückkehr aus der Verbannung eingesetzt hatten, und Ankündigung seines Wiedereintritts in die Politik
- Philippicae orationes I–XIV („Erste bis vierzehnte Philippische Rede“, 44/43 v. Chr.), Reden gegen Marcus Antonius
- Pro Aemilio Scauro („Für Aemilius Scaurus“, 54 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro T. Annio Milone („Für Titus Annius Milo“, 52 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht, die allerdings nicht in der veröffentlichen Perfektion gehalten wurde; enthält u.a. „Inter Arma Enim Silent Leges“
- Pro Archia („Für Archias“, 62 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro A. Caecina („Für Aulus Caecina“, 69/ca. 71 v. Chr.), Rede für den Kläger in einem Zivilprozess vor einem Rekuperatorengericht. Rechtsgrundlage ist das Interdikt de vi armata (Besitzschutz bei Vertreibung mit Waffengewalt). Anwalt der Gegenseite ist C. Calpurnius Piso, beide Seiten berufen sich offenbar auf die Autorität des Juristen C. Aquilius Gallus.
- Pro M. Caelio („Für Marcus Caelius“, 56 v. Chr.), Rede zur Verteidigung des Marcus Caelius Rufus vor Gericht
- Pro A. Cluentio Habito („Für Aulus Cluentius Habitus“, 66 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro L. Cornelio Balbo („Für Lucius Cornelius Balbus“, 56 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro P. Cornelio Sulla („Für Publius Cornelius Sulla“, 62 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro M. Fonteio („Für Marcus Fonteius“, 69 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro Q. Ligario („Für Quintus Ligarius“, 46 v. Chr.), Verteidigungsrede für Q. Ligarius, gerichtet an Caesar als Diktator
- Pro M. Marcello („Für Marcus Marcellus“, 46 v. Chr.), Verteidigungsrede für M. Marcellus, gerichtet an Caesar als Diktator
- Pro Murena („Für Murena“, 63 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro Cn. Plancio („Für Gnaeus Plancius“, 54 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro P. Quinctio („Für Publius Quinctius“, 81 v. Chr.), älteste überlieferte Gerichtsrede Ciceros für den Kläger in einem Zivilprozess. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit früherer Beschlagnahmehandlungen des Beklagten Sex. Naevius gegen Ciceros Mandanten P. Quinctius. Anwalt der Gegenseite ist Q. Hortensius Hortalus, Richter C. Aquilius Gallus.
- Pro C. Rabirio perduellionis reo („Für den des Hochverrats angeklagten Gaius Rabirius“, 63 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro Rabirio Postumo („Für Gaius Rabirius Postumus“, 54/53 oder 53/52 v. Chr.), Verteidigungsrede im Nachverfahren zum Prozess gegen A. Gabinius wegen Erpressung von Provinzialen (crimen pecuniarum repetundarum). Es geht um den Verbleib von Bestechungsgeldern im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung von Ptolemaios XII. Auletes als König von Ägypten.
- Pro rege Deiotaro („Für König Deiotarus“, 45 v. Chr.), Verteidigungsrede für den König Deiotarus, gerichtet an Caesar
- Pro Sex. Roscio Amerino („Für Sextus Roscius aus Ameria“ 80 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht, Ciceros erstes Plädoyer in einem Mordprozess. Sextus Roscius war des Vatermordes angeklagt. Während des Bürgerkrieges hatten Verwandte das Vermögen von Roscius’ Vater an sich gebracht und versuchten nun die Beute zu sichern, indem sie den legitimen Erben des Mordes bezichtigten. Cicero erreichte einen Freispruch.
- Pro Q. Roscio Comoedo („Für den Schauspieler Quintus Roscius“, ca. 77 oder 66 v. Chr.), Rede für den Beklagten in einem Zivilprozess.
- Pro P. Sestio („Für Publius Sestius“, 56 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro M. Tullio („Für Marcus Tullius“, 72/71 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
- Pro L. Valerio Flacco („Für Lucius Valerius Flaccus“, 59 v. Chr.), Verteidigungsrede vor Gericht
Philosophische Schriften
- Academica priora (frühere Fassung der Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker)
- Catulus (Dialog ‚Catulus‘), 1. Teil der Academica priora, verloren
- Lucullus (Dialog ‚Lucullus‘), 2. Teil der Academica priora, erhalten
- Academici libri bzw. Academica posteriora (spätere Fassung der Abhandlung über die Erkenntnislehre der Akademiker in vier Büchern)
- Cato maior de senectute („Cato der Ältere über das Alter“)
- De divinatione („Über die Weissagung“)
- De finibus bonorum et malorum („Über das höchste Gut und das größte Übel“)
- De legibus („Über die Gesetze“)
- De natura deorum („Vom Wesen der Götter“)
- De officiis („Vom rechten Handeln“)
- De re publica („Über den Staat“), nur fragmentarisch erhalten, insbesondere:
- Somnium Scipionis („Scipios Traum“), letzter Teil von De re publica, separat mit dem Kommentar des Macrobius überliefert
- Laelius de amicitia („Laelius über die Freundschaft“)
- Paradoxa Stoicorum (Begründung paradoxer ethische Lehrsätze aus der Schule der Stoiker)
- Topica („Topik, Beweislehre“)
- Tusculanae disputationes („Gespräche in Tusculum“)
Rhetorische Schriften
Wie bei Cicero Leben und Werk ohnehin nur schwer zu trennen sind, so ist insbesondere die Unterscheidung zwischen philosophischen und rhetorischen Schriften zwar praktisch und übersichtlich (sie wird daher auch hier beibehalten), entspricht aber nicht Ciceros eigener Absicht und Ansicht. Schon in seinem ersten erhaltenen Werk (De inventione I 1–5) erklärt er, Weisheit, Beredsamkeit und Staatskunst hätten ursprünglich eine Einheit gebildet, die erheblich zur Entwicklung der menschlichen Kultur beigetragen habe und wiederherzustellen sei (vgl. Büchner, Cicero (1964) 50–62). Diese Einheit schwebt als Leitbild sowohl Ciceros theoretischen Schriften als auch seiner eigenen vita activa (etwa: „politisch engagiertes Leben“) im Dienste des Staates vor – jedenfalls so, wie er diese selbst idealisierend sah und gesehen haben wollte.
Daher ist es nicht erstaunlich, wenn Cicero seine philosophischen Schriften mit rhetorischen Mitteln ausgestaltet und seine Rhetoriktheorie auf philosophischen Prinzipien aufbaut. Die Trennung von Weisheit und Beredsamkeit lastet er als „Zerwürfnis zwischen Zunge und Verstand“ Sokrates an (De oratore III 61; eher wäre es Platon zuzuschreiben) und versucht sie durch seine eigenen Schriften wiederaufzuheben. Denn zur bestmöglichen Verwirklichung sind seiner Meinung nach Philosophie und Rhetorik aufeinander angewiesen (s. z.B. De oratore III 54-143); Cicero selbst bekennt, „dass ich zum Redner geworden bin [...] nicht in den Lehrstätten der Rhetoren, sondern in den Hallen der Akademie“ (Orator 12). Damit spielt er auf seinen Anschluss an die Lehren der Neuen Akademie des Karneades und Philon von Larisa an.
Die erhaltenen rhetoriktheoretischen Werke in alphabetischer Reihenfolge:
- Brutus: Das nach Marcus Iunius Brutus benannte Buch wurde Anfang 46 v. Chr. verfasst und behandelt in Form eines Dialoges zwischen Cicero, Brutus und Atticus die Geschichte der römischen Redekunst bis zu Cicero selbst. Nach einer Einleitung (1-9) beginnt Ciceros Vortrag mit der griechischen Rhetorik (25-31) und betont, dass die Redekunst als schwierigste aller Künste erst spät zur Vollendung komme. Während er die älteren römischen Redner mühsam aus zweiter Hand darstellt (52-60), spricht Cicero ab Cato aus eigener Textkenntnis; Lucius Licinius Crassus und Marcus Antonius Orator, die beiden Protagonisten von De oratore, werden ausführlich verglichen (139ff.). Nach einem Exkurs über die Bedeutung des Publikums-Urteils (183-200) und der Behandlung der Redner um Hortensius (201-283) weist Cicero die Vorwürfe des Attizismus zurück (284-300). Das Werk gipfelt in einem nicht eben bescheidenen eingehenden Vergleich zwischen den Redekünsten des Hortensius' und Ciceros selbst (301-328). Hauptabsicht des Werkes ist weniger eine Literaturgeschichte, schon gar nicht im heutigen Sinne, als eine Verteidigung Ciceros selbst gegen die Vorwürfe der Attizisten, zu denen auch Brutus zählte, sein reicher Stil sei ein Zeichen des Asianismus
- De inventione („Über die Auffindung [des Redestoffes]“): Wohl zwischen 85 und 80 v. Chr. entstanden diese ersten zwei Bücher einer nicht vollendeten Gesamtdarstellung der Rhetorik. Cicero selbst verwarf sie später zu Gunsten seiner tiefer greifenden Darstellung in De oratore, sie dienten jedoch trotz ihres fragmentarischen Charakters bis ins Mittelalter als Lehrbuch. Der fertiggestellte Teil behandelt im ersten Buch rhetorische Grundbegriffe (I 5-9), die Statuslehre (Rhetorik) im Anschluss an Hermagoras von Temnos (I 10-19) sowie die Teile der Rede (I 19-109); das zweite Buch behandelt die Argumentationstechnik, v.a. in der Gerichtsrede (II 11-154, geordnet wiederum gemäß der Statuslehre) sowie kurz in der Volksrede (II 157-176) und der Festrede (II 177-178). Ciceros Aussagen haben inhaltlich oft große Ähnlichkeit mit der ebenfalls, aber fälschlich unter seinem Namen überlieferten sog. Rhetorik an Herennius, so dass das genaue Verhältnis beider Schriften in der Wissenschaft lange umstritten war. Beide Werke sind jedenfalls ungefähr in derselben Zeit entstanden und beruhen direkt oder indirekt auf gleichen oder verwandten, wohl griechischen Quellen. Da es allerdings auch geradezu wortwörtlich überinstimmende Stellen gibt, gab es wohl eine gemeinsame lateinische Quelle, vielleicht gar den gleichen Lehrer, als Mittler vorwiegend griechischer Inhalte.
- De optimo genere oratorum („Über die beste Art von Rednern“): Diese vielleicht um 46 v. Chr., nach anderen Einschätzungen schon in den 50-er Jahren v. Chr. entstandene kurze Schrift ist eine Einleitung zur Übersetzung der Reden von Demosthenes und Aischines für und gegen Ktesiphon. Die Einleitung greift v.a. die römischen Attizisten an, ziemlich mit denselben Argumenten wie im Orator. Die Übersetzung selbst ist nicht überliefert, zudem ist unklar, ob Cicero sie überhaupt je ausgeführt hat. Die Echtheit der Schrift wurde tlw. angezweifelt, wird aber heute meist bejaht.
- De oratore („Über den Redner“) – Ciceros rhetoriktheoretisches Hauptwerk ist nicht zu verwechseln mit dem fast gleichnamigen Orator!
- Orator („Der Redner“) – nicht zu verwechseln mit dem fast gleichnamigen De oratore! Das im Sommer 46 v. Chr. entstandene Buch ist an Brutus gerichtet und entwirft ein Idealbild des vollkommenen Redners. Entgegen dem damaligen Streit zwischen Attizisten, die – wie Brutus – von Redner eine möglichst schlichte und exakte Sprache forderten, und Asianisten, die eine kunstvoll gehobene Sprache vertraten, fordert Cicero, dass der beste Redner wie Demosthenes alle Stilebenen beherrschen und sie je nach dem Thema der Rede, ja sogar innerhalb der Rede wechselnd anwenden müsse. Dazu bedarf er umfassender, v.a. philosophischer Bildung. Nur so kann er die drei Aufgaben des Redners: probare, delectare, flectere („beweisen, erfreuen, beugen“) erfüllen, denen Cicero auch die genau geschilderten drei Stilarten zuordnet (76-99). – Im Hauptteil behandelt Cicero die klassischen Arbeitsstadien des Redners, geht aber seinem Thema entsprechend auf die Auffindung (inventio, 44-49) und die Anordnung (dispositio, 50) des Redestoffes nur kurz ein, behandelt dafür jedoch ausführlich die stilistische Formulierung (elocutio, 51-236), insbesondere Stilfiguren und Satzbau inklusive Prosarhythmus.
- Partitiones oratoriae („Einteilungen der Redekunst“): Dieser wohl um 54 v. Chr., als Ciceros Sohn Marcus Rhetorik studierte, entstandene 'Katechismus' behandelt in der Form eines fiktiven Frage- und Antwortspiels zwischen Sohn (C.) und Vater (P.) die Theorie der Rhetorik, v.a. Begriffe und schematische Einteilungen. Ciceros Originalität zeigt sich hier weniger in der insgesamt trockenen Form oder großartigen Neuerungen als in der kritischen Sichtung überkommener Schulregeln und gewissen philosophischen Einflüssen im Detail, v.a. im dritten Teil bei der Behandlung von Tugenden, Gütern und Ursachen.
Weitere Schriften
Zu Ciceros weiteren Werken zählen eine Trostschrift, Beiträge zur Geschichtsschreibung, Dichtungen (etwa über sein eigenes Konsulat) sowie Übersetzungen. Diese Werke sind großenteils verloren. Aus den Gedichten sind uns einige Zitate in anderen Werken Ciceros überliefert. Diese Fragmente weisen Cicero jedoch bereits als einen der bedeutendsten – ja vielleicht den bedeutendsten – lateinischen Dichter vor Catull und den anderen Neoterikern aus. Von den Übersetzungen sind große Stücke einer Übertragung von Platons Timaios erhalten, die Cicero vermutlich nie veröffentlicht, sondern nur als Arbeitsübersetzung angefertigt hat. Außerdem besitzen wir die meist als Aratea zitierten Bruchstücke einer Nachdichtung der Himmelserscheinungen des hellenistischen Dichters Aratos von Soloi, der einer der einflussreichsten Autoren seiner Zeit war.
Briefe
Die Briefe Ciceros wurden 1345 bzw. 1389 von Petrarca und dem Florentinischen Staatskanzler und Förderer des Humanismus Coluccio Salutati wiederentdeckt. Insgesamt wurden über 900 Briefe gefunden, was anfänglich Begeisterung auslöste, die in Enttäuschung umschlug, da Cicero in ihnen nicht immer dem Ideal eines Verteidigers der Republik entsprach, als den er sich in seinen Reden und politischen Schriften darstellte.
Die Briefe wurden von Ciceros Sekretär Tiro 48–43 v.Chr. gesammelt und archiviert. Man zählt 4 Kategorien:
- Briefe an Freunde (epistulae ad familiares)
- Briefe an den Bruder Quintus Tullius Cicero (epistulae ad Quintum fratrem).
- Briefe an Marcus Iunius Brutus (epistulae ad M. Brutum).
- Briefe an Atticus (epistulae ad Atticum).
Wirkung
Ciceros Prosa kennzeichnet ihn als Meister der lateinischen Sprache. Seine Werke vermittelten dem gebildeten römischen Publikum die griechische Philosophie, besonders die Lehren der Stoa und der sog. Neuen Akademie. Seine politischen Schriften liefern uns wichtige Quellen zu den politischen Unruhen, die die spätrepublikanische Zeit kennzeichnete, die uns seine Positionen nachvollziehen lassen. Berühmt wurde er auch durch seine Reden gegen Verres (70 v. Chr.), gegen Catilina (63 v. Chr.) und gegen Marcus Antonius (44 und 43 v. Chr.).
Seine Reden bilden zusammen mit Caesars Schriften die Grundlage für das heutige Schullatein. Nicht weniger wichtig sind aber auch seine theoretischen Schriften über den Staat und über die Gesetze. Auf Ciceros Begriff humanitas, der sich in seiner Rede über die Gesetze befindet, gehen später die Begriffe studia humanitatis für eine ganzheitliche Bildung überhaupt, humanistae, als die sich die italienischen Humanisten des 15. Jahrhunderts im Zeitalter des Renaissance-Humanismus selbst bezeichnen, also Humanisten, und in dem beginnenden 19. Jahrhundert Humanismus zurück, den als Erster Friedrich Immanuel Niethammer für Kritik an einer von der Aufklärung geprägten Pädagogik verwendet. Cicero meint mit humanitas die Bildung überhaupt, die er im Verfall begriffen sah. Besonders meint Cicero mit Bildung aber die Sprache, Rhetorik und Philosophie und damit einhergehend besonders die Tugend. Während der Aufklärungszeit, also vor Niethammer spricht man von Humanität und man meint damit allgemein Menschlichkeit. Dafür gelten als Beispiele Johann Gottfried Herder und Friedrich Schiller. Auch bei Johann Wolfgang Goethe finden wir das wieder. Bei Wilhelm von Humboldt wird der Humanismusbegriff stärker zu einem systematischen Wissenschaftsbegriff der Philosophie als es bislang der Fall war. Allerdings ist das wiederum von der allgemeinen wissenschaftsgeschichtlichen Entwicklung mit den preußischen Reformen 1810 abhängig zu sehen, die auch in die Universitätslandschaft gravierende Veränderungen bringt. Man spricht hierbei auch vom Neuhumanismus.
Für den italienischen Humanismus wird Cicero geradezu zu einem Idol und Vorbild des Menschen der Renaissance. Durch Francesco Petrarca und seine Schüler bzw. deren Nachfolger (dazu zählen u. a. Giovanni Boccaccio, Lorenzo Valla, Giovanni Aurispa, Leonardo Bruni und Guarino da Verona) kommt es zu einer Bewegung der Wiederbelebung des classischen Alterthums (Georg Voigt) (1859) oder zu einer Wiedererweckung des Alterthums (Jacob Burckhardt) (1860), wo der Mensch der Renaissance sein „Ich“ im Spiegel des Altertums erkennt. Er begann sich als Individuum zu begreifen. Darin unterschied er sich grundlegend vom Menschen des Mittelalters, der zwar auch gelegentlich klassische Studien getrieben hatte namentlich Lektüre der Kirchenväter wie u. a. Augustinus, jedoch immer einem korporativen Verbande zugehörig blieb, während der Renaissance-Mensch daraus heraustrat. Auch der Vorgänger und Lehrer Petrarcas Dante Alighieri, obwohl er sehr versucht sich das Altertum anzueignen und gerade Cicero zu verinnerlichen weiß, ruft doch noch die Autoritäten der Kirchenväter an. Er löst die Verbindung aus diesem mittelalterlichen Verband noch nicht völlig wie Petrarca und dessen Nachfolger. Nicht selten lehnen die Humanisten wegen ihres aus der römischen Antike neugeschöpften Menschenbildes die Institution Kirche ab. (Es ist jedoch nicht so, dass es auch damals keinen christlichen Humanismus gäbe.) Diese wesentliche Unterscheidung zwischen dem Antikeverständnis und dem daraus resultierenden Menschenbild zwischen Dante und Petrarca finden wir in dieser Deutlichkeit zuerst bei Georg Voigt. Auch Petrarca beginnt eine Dichtung in lateinischer Sprache, die im Stile Cicero nachempfindet. Zu den Nachwirkungen lässt sich nicht zuletzt die Entstehung einer italienischen Hochsprache rechnen, die mit Dante beginnt. Nicht immer, wenn auch überwiegend, wird Cicero positiv gewürdigt. Als Beispiel darf hierfür die Charakteristik gelten, die Theodor Mommsen im dritten Band seiner Römischen Geschichte gibt. Trotz aller Anerkennung für sein Werk, das ihm 1902 den Nobelpreis für Literatur einbringt, erlebt Mommsen so manche Anfeindung eben wegen der Cicero-Charakteristik. Der italienische Humanismus breitet sich in ganz Europa aus. Er hat auch auf die Deutschen tiefen Eindruck hinterlassen. Er ist sogar eine der Wurzeln der Reformation. Wichtige Vertreter sind Johannes Reuchlin, Erasmus von Rotterdam und Philipp Melanchthon. Ihr Humanismusbegriff hat aber eine deutlich christliche Prägung.
Literatur
Ausgaben und Übersetzungen
Gesamtausgaben
- M. Tulli Ciceronis opera quae supersunt omnia, lat. Kritische Gesamtausgabe in Einzelbänden versch. Hrsg. in versch. Auflagen. Leipzig bzw. Stuttgart: B. G. Teubner (Bibliotheca Teubneriana).
- Works, lat.-engl. Gesamtausgabe in Einzelbänden versch. Hrsg. in versch. Auflagen. London/Cambridge, Mass.: Loeb (Loeb Classical Library).
Reden
- M. Tulli Ciceronis Orationes, lat. Kritisch hrsg. von A. C. Clark und W. Peterson. 6 Bde., Oxford 1905–1918 u.ö. (Bibliotheca Oxoniensis).
- Sämtliche Reden. Eingeleitet, übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. Zürich: Artemis 1971 ff.
- Die politischen Reden, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. 3 Bde. München: Artemis und Winkler 1993.
- Die Reden gegen Verres, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. München: Artemis und Winkler 1995.
- Die Prozessreden, lat.-dt. Hrsg., übers. und erl. von Manfred Fuhrmann. 2 Bde. München: Artemis und Winkler 1997.
Philosophische Schriften
- Der Staat (De re publica), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Büchner. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1987.
- Hortensius, Lucullus, Academici libri, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Laila Straume-Zimmermann, F. Broemser und Olof Gigon. München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
- Über die Ziele menschlichen Handelns (De finibus), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Olof Gigon. München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.
- Gespräche in Tusculum. Tusculanae disputationes. Hrsg. von Olof Gigon. 7. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1998.
- Tusculanae disputationes. Hrsg.: M. Pohlenz, Bibliotheca Teubneriana, 1918.
- Vom Wesen der Götter (De natura deorum), lat.-dt. Hrsg. und übers. von W. Gerlach und Karl Bayer. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
- Über das Fatum (De fato), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Bayer. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1980.
- Cato Maior. Laelius, lat.-dt. Hrsg. und übers. von M. Faltner. München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.
- Vom rechten Handeln (De officiis), lat.-dt. Hrsg. und übers. von Karl Büchner. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1987.
Rhetorische Schriften
- De oratore – Über den Redner, lat.-dt. Hrsg. und übers. von H. Merklin. Stuttgart: Reclam 1978 u.ö.
- Brutus, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Bernhard Kytzler. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
- Orator, lat.-dt. Hrsg. und übers. von Bernhard Kytzler. 3. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1988.
Briefe
- Epistulae ad familiares, lat. Hrsgg. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. 2 Bde., Cambridge: University Press 1977.
- Epistulae ad familiares. Libri I-XVI, lat. Hrsgg. von D. R. Shackleton Bailey. Stuttgart: Teubner 1988.
- An seine Freunde (Ad familiares), lat.-dt. Hrsgg. und übers. von Helmut Kasten. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1989.
- Letters to Atticus (Ad Atticum), lat.-engl. Hrsgg., übers. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. 7 Bde., Cambridge 1965–1970.
- Atticus-Briefe (Ad Atticum), lat.-dt. Hsrgg. und übers. von Helmut Kasten. 4. Aufl., München/Zürich: Artemis und Winkler 1990.
- Epistulae ad Quintum fratrem et M. Brutum, lat. Hrsgg. und kommentiert von D. R. Shackleton Bailey. Cambridge: University Press 1980.
- An Bruder Quintus, An Brutus (Ad Quintum fratrem, Ad Brutum), lat.-dt. Hsrgg. und übers. von Helmut Kasten. München/Zürich: Artemis und Winkler 1965.
Anthologien
- Marion Giebel (Hrsg.): Cicero zum Vergnügen. Stuttgart, Reclam 1997.
- Karl-Wilhelm Weeber (Hrsg.): Cicero für Juristen. Frankfurt am Main: Insel 1999. ISBN 3-458-34242-7
Sekundärliteratur
Cicero allgemein
- Boissier, Gaston: Cicéron et ses amis – etude sur la societe romaine du temps de Cesar, Paris 1865. (Zahlr. unveränderte Auflagen bis weit in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein)
- Everitt, Anthony: Cicero: ein turbulentes Leben. Köln: DuMont 2003
- Fuhrmann, Manfred: Cicero und die römische Republik. Eine Biographie. München und Zürich: Artemis und Winkler 1989, 4. Aufl. 1997. ISBN 3-7608-1919-2
- Gawlick, Günther und Woldemar Görler: Cicero. In Hellmut Flashar (Hrsg.): Grundriss der Geschichte der Philosophie Bd. 4/2, Die hellenistische Philosophie. Basel: Schabe 1994
- Gelzer, Matthias: Cicero. Ein biographischer Versuch. Wiesbaden 1969. = Artikel M. Tullius Cicero (als Politiker). In Paulys Realencyclopädie der classischen Alterumswissenschaften VII A, 827–1091. Stuttgart: Metzler 1939
- Giebel, Marion: Marcus Tullius Cicero. Hamburg: Rowohlt, 1991. ISBN 3-499-50261-5
- Görler, Woldemar: Untersuchungen zu Ciceros Philosophie. Heidelberg: Winter 1974
- Grimal, Pierre: Cicero: Philosoph, Politiker, Rhetor. München: List 1988
- Habicht, Christian: Cicero der Politiker. München: Beck 1990
- Harris, Robert: Imperium. München: Heyne 2006. ISBN 3-453-26538-6 (historischer Roman)
- Seel, Otto: Cicero. Wort – Staat – Welt. 2. Aufl., Stuttgart: Ernst Klett 1961
- Schütz, Robert: Ciceros historische Kenntnisse, Gießen: Phil. Diss., 1913.
Reden
- Alexander, Michael: The Case for the Prosecution in the Ciceronian Era, Ann Arbor 2002.
- Bürge, Alfons: Die Juristenkomik in Ciceros Rede Pro Murena: Übersetzung und Kommentar, Zürich 1974.
- Butler, Shane: The Hand of Cicero, London/New York 2002.
- Craig, Christopher P.: The role of rational argumentation in selected judicial speeches of Cicero, Michigan 1982.
- MacClintock, Richard Clare: Cicero’s narrative technique in the judicial speeches, Michigan 1975.
- Platschek, Johannes: Studien zu Ciceros Rede für P. Quinctius, München 2005.
- Powell, Jonathan / Paterson, Jeremy (Hrsg.): Cicero the advocate, Oxford 2004.
- Stroh, Wilfried: Taxis und Taktik. Die advokatische Dispositionskunst in Ciceros Gerichtsreden, Stuttgart 1975.
Wirkung
- Bittner, Stefan: Ciceros Rhetorik - Eine Bildungstheorie. Von der Redetechnik zur humanitären Eloquenz, Frechen 1999.
- Ferguson, Wallace K.: Renaissance Studies, Ontario 1963.
- Ders.: The Renaissance in the Historical Thought, Five Centuries of Interpretation, Boston 1948.
- Eugenio Garin, Der italienische Humanismus [Nach dem Manuskript ins Deutsche übertragen von Giuseppe Zamboni], Bern 1947.
- Kristeller, Paul Oskar: The Classics and Renaissance Thought: [Lectures], Cambridge/Mass. 1955.
- Ders.: Humanismus und Renaissance, hrsgg. von Eckhard Keßler, München 1980.
- Newald, Richard: Humanitas, Humanismus, Humanität, Essen 1947.
- Rüegg, Walter: Cicero und der Humanismus: Formale Untersuchungen über Petrarca und Erasmus, Zürich 1946.
- Schneider, Josef. P., Untersuchungen über das Verhältnis von humanitas zu Recht und Gerechtigkeit bei Cicero, Diss. Freiburg i.Br. 1963.
- Voigt, Georg: Die Wiederbelebung des classischen Alterthums oder das erste Jahrhundert des Humanismus, 2 Bde., 3. Aufl., Berlin 1893 (Erstauflage in einem Band, Berlin 1859).
(Weitere Literatur zur Nachwirkung unter Humanismus)
Weblinks
Wikisource: Marcus Tullius Cicero – Quellentexte (lat.) |
Commons: Cicero – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Literatur von und über Marcus Tullius Cicero im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- The Latin Library - Ciceros Werke
- latein24.de - Cicero-Übersetzungen
- Zeittafel zu Ciceros Leben und Werk
- Unabhängiges Cicero-Projekt
- Cicero in der IEP (engl.)
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Personendaten | |
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NAME | Cicero, Marcus Tullius |
ALTERNATIVNAMEN | Tulius Cicero, Marcus |
KURZBESCHREIBUNG | Römischer Politiker, Anwalt und Philosoph |
GEBURTSDATUM | 3. Januar 106 v. Chr. |
GEBURTSORT | Arpinum (heute Arpino) zwischen Rom und Neapel |
STERBEDATUM | 7. Dezember 43 v. Chr. |
STERBEORT | bei Formiae (heute Formia) |