Reisepass

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Preußischer Pass 1839
Preußischer Pass 1839

Einen Reisepass vergeben Staaten als Ausweisdokument für allgemeine Reisen der Bürger ins Ausland.

Zahlreiche Staaten stellen Reisepässe in unterschiedlichen Varianten aus, etwa als vorläufigen Pass oder als Pass mit einer größeren Anzahl von Seiten für Vielreisende. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.

Beim Reisepass handelt es sich um diejenige Form des Passes, die für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird. Zu unterscheiden sind hiervon insbesondere der Dienstpass und der Diplomatenpass, die für dienstliche Reisen bestimmt sind.

Zu den allgemeinen Funktionen von Pässen oder Passersatzpapieren sowie zum deutschen Passrecht für Ausländer siehe unter Pass (Dokument).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsangehörige ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz [1]. Es gibt zwei Versionen:

  • Den Europapass (auch kurz als „Europass“ bezeichnet) sowie
  • den Vorläufigen Reisepass.

Jede/r Deutsche kann von Geburt an einen Reisepass erhalten, bei Minderjährigen bedarf der Antrag jedoch der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Der Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Vermerk auf der letzten Innenseite des Passes).

[Bearbeiten] Europapass

Passkarte (Stand: 2003)
Passkarte (Stand: 2003)
Reisepass in der Fassung bis Ende Oktober 2005 ohne biometrischen Chip
Reisepass in der Fassung bis Ende Oktober 2005 ohne biometrischen Chip

[Bearbeiten] Erscheinungsbild

Der Europapass besteht aus einem bordeauxroten Umschlagdeckel mit goldfarbener Prägung, den eigentlichen Inhaltsseiten sowie einer hierin eingebundenen Kunststoffkarte mit Papier-Inlett (der Reisepasskarte), die die persönlichen Daten des Antragstellers enthält. Er wird seit dem 1. Januar 1988 zentral in der Berliner Bundesdruckerei hergestellt. Durch die zentrale Produktion ergeben sich entsprechend verlängerte Herstellungszeiten für den Reisepass.

Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist vor allem, dass sich die äußere Gestalt bei Babys, Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen schneller ändert als bei älteren Erwachsenen. An Bedeutung verloren hat vor dem Hintergrund der Absenkung des Einberufungshöchstalters die Absicht, durch kurze Passgültigkeiten ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, zu verhindern. Die Ausstellungsgebühr eines nur fünf Jahre gültigen Passes ist günstiger als die eines zehn Jahre gültigen Reisepasses.

Seit dem 1. Juli 2003 können Vielreisende statt des üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepasses gegen Gebührenaufschlag einen 48-Seiten-Pass beantragen. Die Beantragung eines Passes muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passbild nötig.

Die Ausstellung dauert wegen der beschriebenen zentralen Herstellung des Reisepasses zwischen drei und sechs Wochen. Gegen eine Zusatzgebühr ist die Ausstellung innerhalb von drei Werktagen möglich (so genannter „Express-Pass“).

Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • vierstellige Behördenkennzahl
  • fünfstellige laufende Nummer
  • einstellige Prüfziffer

Seit Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden.

Selbst mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass ist es noch möglich, in bestimmte Länder der EU einzureisen. Allerdings verlangen beispielsweise manche Fluggesellschaften zwingend die Vorlage eines gültigen Dokumentes.

[Bearbeiten] Zusätzliche Sicherheitsmerkmale

Im November 2001 führte Deutschland das Identigram® als zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf der Vorderseite der Reisepasskarte ein. Hierbei handelt es sich um ein Merkmal, bei dem unter anderem das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt werden. Darüber hinaus liegen kinegrafische Strukturen über dem gedruckten Lichtbild und der Bundesadler wird im rechten Bereich der Kartenvorderseite als Hologramm dreidimensional dargestellt.

Außerdem beinhaltet das Identigram ein maschinell erkennbares Echtheitsmerkmal in Form eines roten Punktes (5 mm Durchmesser) unter dem Lichtbild. Alle Informationen sind am besten unter einer Punktlichtquelle (Halogenspot, direktes Sonnenlicht oder ähnliches) zu erkennen.

[Bearbeiten] Zweitpass

Reisepass der DDR.
Reisepass der DDR.

Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiserouten durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempels des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließendem Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten und Jordanien). Oder man ist beruflich (z.B. als Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaften zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu zehn gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von fünf Jahren oder weniger.

[Bearbeiten] Vorläufiger Reisepass

Der Vorläufige Reisepass hat eine grüne Umschlagdecke. Dieses Dokument ist unabhängig vom Alter des Antragstellers maximal ein Jahr gültig. Üblicherweise wird der Vorläufige Reisepass nur noch dann ausgestellt, wenn gleichzeitig ein Europapass beantragt wird. Beim Vorläufigen Reisepass nach altem Muster, der bis Dezember 2005 ausgestellt wurde, fehlte die Reisepasskarte. Er hatte ein eingeklebtes Foto und wurde teilweise handschriftlich ausgefüllt.

Seit Januar 2006 wird der neue Vorläufige Reisepass gemäß den Mindestsicherheitsstandards in der EU ausgestellt: Er enthält einen fälschungsgesicherten Aufkleber mit den Daten des Passinhabers und ist maschinenlesbar. Dieser Aufkleber stellt die „Reisepasskarte“ dar.

Seit 1. Mai 2006 können Inhaber eines Vorläufigen Reisepasses nicht mehr ohne Visum in die USA einreisen, obwohl dieser maschinenlesbar ist. Das so genannte „Visa-Waiver-Verfahren“ der USA gilt nur für den Europapass und den neuen Kinderreisepass.[2] Für kurzfristige Reisen (nicht nur in die USA) besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Ausstellung eines (endgültigen) Reisepasses innerhalb von drei Werktagen (Express-Pass).

Der Vorläufige Reisepass kann grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Unter Umständen kann es in einigen Kommunen einen Arbeitstag bis zur Aushändigung dauern.

Symbol, mit dem biometrische Pässe auf der Frontseite des Passes gekennzeichnet werden
Symbol, mit dem biometrische Pässe auf der Frontseite des Passes gekennzeichnet werden

[Bearbeiten] Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

[Bearbeiten] Entstehungsgeschichte

Seit 1997 befasste sich die ICAO, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, mit der Einführung von elektronisch auswertbaren biometrischen Merkmalen in Reisedokumenten [3]. Im Jahre 2003 führte dies zur Vorstellung eines unter der Bezeichnung "Blueprint" (engl. für Blaupause oder Vorlage) bekannt gewordenen Beschlusses. Er hielt die UN-Mitgliedsstaaten dazu an, zukünftig biometrische Merkmale der Inhaber elektronisch auf dem Reisedokument zu speichern. Die Kriterien für die Auswahl der zu verwendenden Technologien waren weltweite Interoperabilität, Einheitlichkeit, technische Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Haltbarkeit [4]. Die vier zentralen Punkte des "Blueprint" sind die Verwendung von kontaktlosen Chips (RFID), die digitale Speicherung des Lichtbilds auf diesen Chips, wobei weitere Merkmale wie Fingerabdrücke oder Irismuster ergänzt werden können, die Verwendung einer definierten logischen Datenstruktur (Logical Data Structure, LDS) und ein Verfahren zur Verwaltung von digitalen Zugangsschlüsseln (Public Key Infrastructure, PKI). Die Vorgaben wurden in der Weiterentwicklung des Standards 9303 der ICAO zusammengefasst [5].

Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten gemäß diesem Standard mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten[6]. Am 22. Juni 2005 billigte das deutsche Bundeskabinett einen Vorschlag des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily zur Einführung eines solchen Reisepasses, der ihn als „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit“ bezeichnete[7]. Diese Begründung ist umstritten, weil der deutsche Reisepass schon vor der Biometrisierung als eines der fälschungssichersten Dokumente weltweit galt. Es wird argumentiert, es sei beispielsweise kein Terrorakt in Europa bekannt, zu dessen Durchführung ein gefälschter Pass oder Personalausweis benutzt würde. Vielmehr hätten Täter Beamte bestochen, die ihnen entsprechende Pässe oder Ausweise ausstellten.

[Bearbeiten] Ausgabeverfahren

Bei der Passantragstellung werden folgende persönliche Daten erhoben: Vornamen und Familienname, Geburtsort und -datum, Wohnort, Geschlecht, Körperhöhe, Augenfarbe, Passfoto, Unterschriftenprobe. Ab November 2007 werden in Deutschland zusätzlich zwei Fingerabdrücke (flach, nicht gerollt) erfasst. Kritiker bemängeln die Erhebung der Fingerabdrücke aufgrund der Ähnlichkeit des Vorgangs zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung.

Im maschinenlesbaren Teil der Passkarte werden sich dann folgende Informationen befinden: Vornamen, Familienname, ausstellender Staat, Passnummer, Geschlecht, Geburtsdatum und Ablaufdatum des Passes. In dem kontaktlosen Chip (RFID-Chip) des Passes werden außerdem das biometriefähige Passfoto und die beiden Fingerabdrücke gespeichert.

Die Chipintegration begann am 1. November 2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers soll in einer zweiten Stufe ab 1. November 2007 erfolgen[8]. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.

[Bearbeiten] Schutzziele

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visumfreiheit mehr bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Seit dem 26. Oktober 2004 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU als Europapass bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA Pflicht. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten integrieren.

Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms „US-VISIT“ bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen.

Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für das Jahr 2008 erwartet.

[Bearbeiten] Elektronische Sicherheitsmerkmale

Die ICAO spezifiziert[9] einige Sicherheitsmechanismen die verschiedenen Zwecken dienen, wovon aber nur „Passive Authentication“ verpflichtend zu implementieren ist. Die EU weicht von den ICAO-Vorgaben ab und definiert weitere dieser Sicherheitsmechanismen als verpflichtend[10]. Neben der "Passive Authentication" sind das die „Basic Access Control“ sowie die „Extended Access Control“ für Fingerabdrücke. Deutsche Reisepässe implementieren deshalb aktuell „Basic Access Control“ und in Zukunft „Extended Access Control“, aber nicht die fakultative „Active Authentication“.

[Bearbeiten] Passive Authentication (verpflichtend)

Passive Authentication dient der Sicherstellung der Authentizität der elektronisch gespeicherten Daten, indem diese mit einer elektronischen Signatur gesichert werden. Dadurch wird jede nachträgliche Modifikation der Daten vom Lesegerät detektiert, da dabei die Signatur ungültig wird. Die Erstellung einer 1:1-Kopie wird jedoch ausdrücklich nicht verhindert.

[Bearbeiten] Basic Access Control (optional)

Basic Access Control ist ein Mechanismus zur Wahrung der Privatsphäre bei dem das elektronische Lesen der Daten erst freigegeben wird, wenn das Lesegerät nachgewiesen hat, dass es Kenntnis vom Inhalt der optisch auszulesenden maschinenlesbaren Zone hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Passinhaber das Dokument physisch demjenigen, der es auslesen will, übergeben hat oder wenigstens geöffnet gegen einen optischen Scanner hält, was als Einverständnis zum elektronischen Lesen gewertet wird.

[Bearbeiten] Active Authentication (optional)

Active Authentication ist der Mechanismus zum Verhindern von 1:1-Kopien. Dabei kommt ein Asymmetrisches Kryptosystem zum Einsatz: Der öffentliche Schlüssel befindet sich in den signierten Daten deren Authentizität von der Passive Authentication sichergestellt wird, während der private Schlüssel im gesicherten Speicher des Chips ist und nicht ausgelesen werden kann. Der Chip kann dann dem Lesegerät seine Kenntnis des privaten Schlüssels über ein Challenge-Response-Verfahren nachweisen. Dabei generiert das Lesegerät eine Zufallszahl, schickt diese zum Chip wo sie signiert und die Signatur zurückgeschickt wird. Wenn die Signatur stimmt, ist hinreichend sichergestellt, dass der Chip im Besitz des privaten Schlüssel ist, und daher nicht kopiert wurde.

Eine mögliche Schwachstelle dieses Verfahrens ergibt sich, wenn das Lesegerät der 'Zufallszahl' eine versteckte Semantik zuordnet. Ein Inspektionssystem könnte beispielsweise Ort und Zeit in die Zufallszahl kodieren, die dann vom Chip signiert wird, und die Signatur aufbewahren. Damit könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Partei davon überzeugt werden, dass sich der Chip, und damit der Pass und dessen Inhaber, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befunden haben.

[Bearbeiten] Extended Access Control (optional)

Extended Access Control ist ein Mechanismus zur Verwaltung von Zugriffsrechten. Während die Daten die mit Basic Access Control gelesen werden können – also Name, Geburtsdatum, Gesichtsbild, etc. – ohnehin jedermann zugänglich sind, der im physischen Besitz des Passes ist, ist für die Zukunft die Aufnahme zusätzlicher, sensiblerer Daten geplant, etwa der Fingerabdrücke. Über Extended Access Control sollen dann diese zusätzlichen Daten geschützt werden, wobei die Kontrolle darüber, welche Staaten welche der zusätzlichen Daten lesen können, bei den passausgebenden Staaten liegen soll.

Die genaueren Details werden von ICAO nicht spezifiziert und obliegen den passausgebenden Staaten.

[Bearbeiten] Verschlüsselung (optional)

Die Verschlüsselung sichert die zusätzlichen biometrischen Daten. Anstatt diese mit einer Zugriffskontrolle zu schützen werden sie jedoch verschlüsselt und jedes Lesegerät, das sie auswerten möchte, muss irgendwie über den Schlüssel verfügen. Die genaueren Details werden von ICAO nicht spezifiziert.

[Bearbeiten] Angriffe auf die Passsicherheit

Dem deutschen Sicherheitsexperten Lukas Grunwald gelang es, den RFID-Chip eines Reisepasses zu klonen, d. h. den Inhalt auszulesen und auf einen leeren Smart-Card-RFID-Chip zu kopieren. Das Ändern der Daten war ihm nicht möglich, da die Daten des RFID-Chips über 224 Bit (ECDSA) bzw. 2048 Bit (RSA) große Schlüssel zugriffsgeschützt sind. Grunwald platzierte den von ihm erzeugten Chip so in dem Reisepass, dass ein Lesegerät den geklonten und nicht den originalen Chip auslas. So sei es möglich, dass jemand einen gültigen Reisepass modifiziere, der - wie der deutsche Reisepass - den von der ICAO optional empfohlenen Klonschutz Active Authentication (AA) nicht aufweist. [11]

Soll allerdings das beschriebene Verfahren tatsächlich zum Fälschen oder Verfälschen von Pässen, wenn auch nur zum Ändern der elektronischen Identität, verwendet werden, so müsste ein Fälscher entweder die 2048 Bit RSA-Verschlüsselung brechen oder die optische Signatur im Reisepass verändern. Das Knacken der 2048 Bit RSA-Verschlüsselung ist nach Expertenmeinung auf absehbare Zeit unmöglich. Das Ändern der optischen Signatur, aufgedruckt im Innenteil des Passes, wird durch verschiedene Sicherheitsmechanismen (beispielsweise durch Hologramme) erschwert und kann in der Regel leicht durch Sicherheitsbeamte und optische Passlesegeräte erkannt werden.

Der Security-Experte Adam Laurie hat beschrieben, wie er sich mit Hilfe eines handelsüblichen Lesegeräts von AGC ID und eines von ihm selbst geschriebenen Computerprogramms Zugriff auf die Passdaten einer Person verschaffen konnte. Dass sich das unbefugterweise gelesene Dokument in einem versiegelten Umschlag befand, sei für Laurie kein Hindernis gewesen. Die Inhaberin des Ausweises habe nach Angaben des Sicherheitsberaters nichts von dem Angriff auf ihre Privatsphäre mitbekommen. Quelle : http://www.computerwoche.de/knowledge_center/rfid/589138/

Der von Laurie vorgenommene Angriff beruht darauf, dass der Lesezugriffsschutz Basic Access Control (BAC) des elektronischen Passes einen kurzen und somit schwachen Schlüssel aufweist. Dieser Schlüssel wird zudem zum Teil aus den persönlichen Daten der Person (Name, Vorname, Geburtsdatum) gebildet, was die wirksame Länge des Schlüssels weiter verkürzt, falls diese Daten bekannt sind. Dies war bei Lauries Angriff der Fall, er hatte vorab Kenntnis der persönlichen Inhaberdaten.

[Bearbeiten] Datenschutzrechtliche Problematik

Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten ohne willentliche und aktive Handlung des Besitzers (wie dem Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden könnten. Dieses unbemerkte Auslesen könnte z.B. allein durch das Passieren eines Durchgangs erfolgen (in der Art wie es an Ein- und Ausgängen zu Kaufhäusern zur Diebstahlsicherung erfolgt) oder durch Annäherung einer Person mit einem mobilen Lesegerät auf wenige Meter zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass. Bei europäischen Reisepässen soll das Auslesen durch Unbefugte allerdings durch ein Verfahren namens „Basic Access Control“ unterbunden werden.

Dabei ist das Auslesen des Chips nur dann möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten oder einer im Besitz eines Lesegerätes befindlichen Person ausgehändigt wurde. Das Lesegerät muss sich mit den Daten aus der maschinenlesbaren Zone am RFID-Chip anmelden. Schlägt diese Anmeldung fehl, so bleibt der Chip stumm. Weiterhin sollen nur zugelassene Lesegeräte den Chip auslesen können, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren eigenen Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird. Insbesondere für seine Aktivitäten zur Einführung des biometrischen Reisepasses bekam Otto Schily den Big-Brother-Lifetime-Award 2005.

Ein Sicherheitsrisiko ist auch die bestimmungsgemäße Verwendung. Jedes Land, das die entsprechenden Lesegeräte angeschafft hat, kann die mit Biometrie-Technik nutzbaren Daten des Passes auslesen, speichern und verarbeiten. Auch dagegen gibt es Schutz. Der RFID-Chip lässt sich in einer handelsüblichen Mikrowelle zerstören. Dazu wird das Gerät auf die niedrigste Stufe (Wattzahl) eingestellt, der ePass hineingelegt und der Einschalter nur für Bruchteile von Sekunden eingeschaltet. Danach ist der Chip in der Regel zerstört. Dabei kann durch ein kurzes Aufflammen des RFID-Chips allerdings auch der Pass zerstört werden. Der Pass behält seine Gültigkeit, da er weiterhin eine Identifikation der Person ermöglicht.

[Bearbeiten] Kosten und Gebühren

Am 1. November 2005 wurde der elektronische Reisepass („ePass“) in Deutschland eingeführt. Mit der Einführung hat sich die Herstellung der Dokumente deutlich verteuert. Als Folge davon wurde die Passgebührenverordnung angepasst. Mit 59,– € hat sich die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses gegenüber dem Vorgängermodell ohne Chip mehr als verdoppelt. Wie teuer der Reisepass darüber hinaus (durch Herstellung als auch durch die Anschaffung und den Betrieb der Infrastruktur) für die Behörden ist, ist nicht bekannt.

Nach der Passgebührenverordnung[12] ergeben sich folgende Gebühren: - * Für Personen über 26 Jahren beträgt die Gebühr für einen ePass mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 59,– € . - * Für Personen unter 26 Jahren beträgt die Gebühr für einen ePass mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren 37,50 € . - * Gegen eine Zusatzgebühr von 32,– € kann der so genannte „Express-Pass“ innerhalb von drei Werktagen ausgestellt werden. - * Ein Vorläufiger Reisepass mit einem Jahr Gültigkeit wird gegen eine Gebühr von 26,– € ausgestellt.
- Die Gebühr ist vom Antragsteller zu entrichten. Das Dokument selbst bleibt dennoch auch nach der Aushändigung Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten, die Gebühren dürfen bei Auslandsvertretungen nach § 20 des Passgesetzes[13] zwischen 0 % und 300 % der inländischen Gebühren betragen, um Kaufkraftunterschiede auszugleichen. Für eine Ausstellung außerhalb der Dienstzeit kann die Gebühr auf bis zu 200 % des sonst fälligen Betrages festgesetzt werden.

[Bearbeiten] Nichtbiometrischer Reisepass nach 2005

Wer den bisherigen – d.h. nicht mit biometrischen Daten ausgestatteten – Reisepass besitzt, kann diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiternutzen.

[Bearbeiten] Einreise in die USA mit einem nichtbiometrischen Pass

Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt, fällt er unter eine Übergangsregelung der US-Behörden, die eine visumfreie Einreise und Transit in die USA weiterhin zulässt. Da in Deutschland bereits seit dem 1. November 2005 nur noch Reisepässe mit biometrischen Daten ausgegeben werden, ist davon auszugehen, dass alle maschinenlesbaren deutschen Reisepässe, die derzeit im Umlauf sind, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen. Mit vorläufigen Pässen (auch maschinenlesbaren) ist eine visumfreie Einreise in die USA nicht mehr möglich (s.o.). Für eine visumfreie Einreise in die USA sollte deshalb gleich ein endgültiger Pass beantragt werden. Gegen eine Zusatzgebühr von 32,- € kann er innerhalb von drei Werktagen (sog. „Express-Pass“) ausgestellt werden.

[Bearbeiten] Historische Eintragungen

[Bearbeiten] Beruf

Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so (bei einem beantragten Visum), jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in „den Osten“, das damalige „sozialistische Ausland“. Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe mit der Verordnung vom 12. Juni 1967 entfallen.

[Bearbeiten] Besondere Kennzeichen

Bis 1988 war das Angabenfeld „besondere Kennzeichen“ in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den „besonderen Kennzeichen“ insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch einen Strich gekennzeichnet und mit der Einführung des Europasses ganz weggelassen.

[Bearbeiten] Schweiz

Der Schweizer Reisepass hat eine kräftige rote Farbe (nicht bordeauxrot) und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizerkreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt. Auf jeder Seite des Passes hat ein anderer Kanton der Schweiz seine Sehenswürdigkeiten dargestellt.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls den bordeauxroten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (außer bei Kindern unter 12 Jahren, hier: 1 / 4 / 5 Jahre je nach Alter) und kann nicht verlängert werden, im Gegensatz zu den alten grünen Pässen oder noch älteren beige-farbenen, die fünf Jahre galten, aber zweimal um weitere fünf Jahre verlängert werden konnten. Österreichische grüne Pässe, die im Ausland (Botschaften, Konsulate usw.) ausgestellt wurden, hatten hingegen eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person auf dem Foto werden, so dass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.

Seit 16. Juni 2006 werden biometrische Pässe (so genannte „Sicherheitspässe“) ausgegeben, die mit einem elektronischen Chip versehen sind. Hierfür wird nur noch ein Foto benötigt, das gewisse Kriterien an die biometrische Erfassung erfüllen muss. Er kostet 69,– €.

Der neue Reisepass wird zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei gefertigt und per Rückscheinbrief innerhalb von fünf bis sieben Tagen zugestellt (bei Express-Bearbeitung auch in drei Tagen, dafür werden aber zusätzlich 30,– € verlangt).

Vor der Einführung der neuen Sicherheitspässe wurden österreichische Reisepässe innerhalb weniger Minuten an Ort und Stelle von der jeweiligen Behörde ausgestellt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses (oder eines Personalausweises) immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, in denen beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In die Schengen-Staaten darf auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden.

Mit Reisepässen, die ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, kann nur dann noch visafrei in die USA eingereist werden, wenn diese nachträglich behördlicherseits mit einem Aufkleber („Fotovignette“) mit einem gedruckten Digitalbild des Inhabers ausgestattet werden. Diese Vignetten werden übergangsweise bis zur Einführung der Sicherheitspässe ausgestellt und gelten ein Jahr.

Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Eine zulässige nachträgliche Änderung ist die Eintragung von Kindern. Es kann auch beim Erwerb eines akademischen Grades eine Eintragung in den Reisepass erfolgen. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

In manchen Nicht-Schengen-Ländern, wie Ungarn oder Slowenien darf der Reisepass bei der Einreise bereits abgelaufen sein, während er in anderen Ländern bei der Einreise gültig sein muss, wie Tschechien oder Großbritannien).

[Bearbeiten] Liechtenstein

Der Liechtensteiner Pass wurde umgestaltet, als der Pass wegen der Sicherheitsforderungen der USA fälschungssicherer gemacht werden musste. Die Farbe wurde von olivgrün zu blau geändert und der Pass bekam ein kleineres Format. Zudem wurde vor der ersten Inhaltsseite eine maschinenlesbare Karte eingebunden. Beim Ändern auf dieses neue Format passierten einige kleine Fehler: So sind auf der erwähnten Karte die Landesfarben verkehrt wiedergegeben, die Passnummern begannen bei der neuen Auflage wieder von vorn, so dass zwei verschiedene Personen die gleiche Passnummer haben konnten. Die Kennbuchstaben vor den Nummern begannen mit einem „R“ (für Reisepass), was Probleme mit der amerikanischen OCR ergab. Aus diesem Grund mussten die Pässe erneut geändert werden und ihre Seriennummern beginnen nun mit einem „P“ (für Passport) statt mit einem „R“.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. Passgesetz (PaßG))
  2. US Botschaft in Berlin unter [1]
  3. Dokumentation der ICAO
  4. Biometrie in Reisedokumenten
  5. Ergänzung des Standards 9303 der ICAO
  6. Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004
  7. Elektronische Pässe sind beschlossene Sache Handelsblatt.com, 22. Juni 2005
  8. Presseerklärung des Bundesinnenministeriums zur Fingerabdruckspeicherung in Reisepässen
  9. PKI for Machine Readable Travel Documents offering ICC read-only access v1.1
  10. Entscheidung der Kommission vom 28.02.2005 über die technischen Spezifikationen zu Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
  11. Wired: Hackers Clone E-Passports, 3. August 2006
  12. Passgebührenverordnung §1
  13. Passgesetz §20

[Bearbeiten] Weblinks

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