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Tägermoos

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Das Tägermoos (rot markiert)
Das Tägermoos (rot markiert)

Das Tägermoos ist ein 1,54 Quadratkilometer grosses Gebiet im Kanton Thurgau zwischen dem Stadtrand der deutschen Stadt Konstanz und dem Siedlungskern der Schweizer Gemeinde Tägerwilen. Es liegt am Südufer des Seerheins und grenzt östlich an den Konstanzer Stadtteil Paradies, südöstlich an die Gemeinde Kreuzlingen.

Das Tägermoos liegt auf dem Staatsgebiet der Schweiz, ist jedoch aus historischen Gründen ein Teil der deutschen Stadt Konstanz und wird von Konstanz und Tägerwilen gemeinsam verwaltet. Es bildet somit eine «unechte» Exklave (siehe auch: Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810). Etwa zwei Drittel des Tägermoos sind in städtischem Besitz, der Rest gehört Privatleuten und Schweizer Behörden. Der grösste Teil dieses früher als Gemeindeweide (Allmende) genutzten Sumpflandes ist heute drainiert und wird für Kleingärten und als Ackerland mit Schwergewicht auf dem Gemüsebau genutzt. Am östlichen Rand der Gemarkung liegt die Gemeinschaftszollanlage Tägermoos, die täglich von rund 13'000 Fahrzeugen frequentiert wird, sowie ein kleinerer Grenzübergang («Gottlieber Zoll»).[1]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Mittelalter und Frühe Neuzeit

Das Tägermoos gehörte bereits im Frühmittelalter zum Thurgauer Besitz der Bischöfe von Konstanz, der sogenannten «Bischofshöri». Offenbar war es unter den Besitztümern, die Bischof Hermann I. von Arbon (Amtszeit 1138–1165) dem 1142 gegründeten Schottenkloster St. Jakob im Paradies schenkte. Bereits 1293 kauften Rat und Gemeinde der Stadt Konstanz dem Schottenkloster die Wiesen im Tägermoos ab.

Enthauptung beim Galgen im Tägermoos 1506; im Hintergrund die Ziegelei (Luzerner Chronik des Diebold Schilling)
Enthauptung beim Galgen im Tägermoos 1506; im Hintergrund die Ziegelei (Luzerner Chronik des Diebold Schilling)

Die Nutzung als Gemeindeweide – die Viehhaltung war eine wichtige Einnahmequelle – ist seit dem 13. Jahrhundert belegt und änderte sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht grundlegend. 1384 wurde im östlichen Tägermoos ein Galgen erbaut, der bis ins 18. Jahrhundert als konstanzische Richtstätte diente und 1833 abgebrochen wurde. Ganz in der Nähe des Galgens ist ab 1446 eine städtische Ziegelei belegt, später «Ziegelhof» genannt, in der bis ins 19. Jahrhundert Ziegelsteine gebrannt wurden.

Im Schwabenkrieg 1499 verlor die Freie Reichsstadt Konstanz das Landgericht Thurgau, das sie seit 1417 als Pfand innegehabt hatte. Ab diesem Zeitpunkt lag das Tägermoos gewissermassen im feindlichen Ausland. Die niedere Gerichtsbarkeit über die Thurgauer Gebiete (Vogtei Eggen, Raitigericht sowie das Gericht Altnau), also auch das Tägermoos, übte die Stadt Konstanz weiterhin aus, während die Blutgerichtsbarkeit beim Landgericht im thurgauischen Frauenfeld lag. Während die Siedlungen im Paradies, damals noch Eggenhusen genannt, bereits im 14. Jahrhundert nach Konstanz eingemeindet werden konnten, gelang die Zuordnung des Tägermoos zum Stadtbezirk nicht.

Das Paradies, im Osten des Tägermoos gelegen, wurde im Dreissigjährigen Krieg mit einer Befestigungsanlage und einem Festungsgraben versehen, die einen zweiten Verteidigungsring gegen Angriffe von der südlichen Rheinseite bildeten. Das Tägermoos selbst lag ausserhalb dieses Rings, der die Siedlungen im Paradies und den «Brühl», die städtische Festwiese, gegen feindliche Angriffe schützen sollte. Vom «Äusseren Paradieser Tor», dem Durchgang der Befestigung, führte die «Heerstrasse» durch das Tägermoos nach Ermatingen.

Helvetisierung und Privatisierung um 1800

Grossherzogliche Vermessungskarte von Konstanz aus dem Jahr 1807. Das braun eingefärbte Gebiet im oberen Teil der Karte ist das Tägermoos in den Grenzen von 1800.
Grossherzogliche Vermessungskarte von Konstanz aus dem Jahr 1807. Das braun eingefärbte Gebiet im oberen Teil der Karte ist das Tägermoos in den Grenzen von 1800.

Mit dem Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft und der Gründung der Helvetischen Republik (1798) entstand ein Schweizer Nationalstaat, dessen Grenzen entsprechend der vormaligen Zugehörigkeit zum Gerichtsherrn festgelegt wurden. Die bestehenden Rechte der niederen Gerichtsherren auf Schweizer Territorium wurden beschnitten; massgeblich war für die Zuteilung zum Staatsgebiet nur, wer die hohe Gerichtsbarkeit innegehabt hatte. Im Tägermoos waren dies seit 1499 die Eidgenossen. Das Tägermoos wurde daher – wie die umliegenden Thurgauer Gebiete auch – staatsrechtlich der Schweiz zugesprochen, während die «Eigentumsrechte» der Stadt Konstanz erhalten blieben.

Im Jahr 1800, während Konstanz in den Koalitionskriegen französisch besetzt und der Kontrolle durch seinen vorderösterreichischen Landesherrn weitgehend entzogen war, liess der Magistrat der Stadt die Allmende Tägermoos systematisch vermessen und teilte sie in Parzellen auf, die unter den Bürgern verlost wurden. Was zuvor eine öffentliche Viehweide gewesen war, die jeder nutzen konnte, wurde nun in Flächen zu 18 Ar abgeteilt und verpachtet. Die meisten Parzellen wurden von ihren neuen Pächtern als Ackerland kultiviert und werden bis heute so genutzt. Es entstand eine Fläche kleinteiliger Stücke mit komplizierten, bis in die Gegenwart häufig wechselnden Vertragsverhältnissen.

Staatsvertrag von 1831

Die Stadt Konstanz behielt im Tägermoos Sonderrechte, die über das hinausgingen, was sonst für frühere Rechteinhaber auf den neu gebildeten Staatsterritorien der Fall war. Das Sonderstatut wurde 1831 in einem heute noch gültigen Staatsvertrag zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau festgehalten, der nur in beiderseitigem Einvernehmen kündbar ist.

Hintergrund des Staatsvertrags waren Streitigkeiten um den Grenzverlauf, der seit 1803 zwar im Prinzip rechtlich geklärt, aber nicht von beiden Seiten anerkannt war. Im Thurgau war man der Ansicht, dass das Tägermoos zum Kanton gehöre, und erhob von den Grundbesitzern Steuern. Der südbadische Seekreis war anderer Meinung und verlangte Steuerfreiheit für das Tägermoos; 1821 erhob er sogar unstatthafterweise Wegezoll auf der Strasse nach Tägerwilen. Daneben gab es ähnliche Streitigkeiten um Gebiete bei Diessenhofen und Büsingen am Hochrhein; dort ging es um Besitztümer, die vor 1803 Schweizer Klöstern gehört hatten und die nun zu Baden gehörten.

Erst 1829 einigten sich die Parteien; am 28. März 1831 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet. Während Konstanz/Baden weiterhin Rechte im Tägermoos erhalten blieben, erhielt Diessenhofen im Gegenzug ähnliche Nutzungsrechte auf deutscher Seite, der sogenannten «Setzi» bei Gailingen am Hochrhein, zugesprochen. Endgültige Grenzlinie zwischen dem badischen Konstanz und dem Kanton Thurgau war nun der alte Festungsgraben zwischen Paradies und Tägermoos. Das nunmehr offiziell im Thurgau liegende Tägermoos erhielt den Status einer Gemarkung von Konstanz; die Stadt behielt zudem feldpolizeiliche Aufgaben und das Recht der Grundbuchführung. 1878 und 1938 folgten in beiderseitigem Einvernehmen weitere kleine Veränderungen des deutsch-schweizerischen Grenzverlaufs bei Konstanz, die das Tägermoos jedoch nicht betrafen.

Gegenwart

Gehöft «Ziegelhof» im Tägermoos
Gehöft «Ziegelhof» im Tägermoos

Das Tägermoos ist Teil einer kleinteiligen landwirtschaftlichen Anbauregion, die sich an den Dörfern Tägerwilen und Gottlieben vorbei bis nach Ermatingen fortsetzt und im Süden von einem Hügelkamm begrenzt wird. Der Schwerpunkt bei der landwirtschaftlichen Nutzung liegt auf dem Gemüseanbau, es gibt jedoch auch Apfelbäume und ein Kleingartengebiet. Die Uferzone ist nur teilweise befestigt und wird an einer Stelle, dem Freibad «Kuhhorn», als Badestrand genutzt; ansonsten ist sie verschilft mit Laubbaumbewuchs. Das ganze Areal liegt im Schnitt nur etwa einen Meter über dem Wasserspiegel des Seerheins, so dass es häufig zu Überschwemmungen kommt.

Im Tägermoos liegen zwei Aussiedlerhöfe, der Ziegelhof und der Brückenhof, sowie vereinzelte Gewächshäuser und weitere landwirtschaftliche Nutzbauten. Der Zoll Tägerwilen betreibt den kleinen Grenzübergang «Gottlieber Zoll» an der Stelle des einstigen Äusseren Paradieser Tors. In der Nähe liegt das neobarocke Hotel «Trompeterschlössle» (1903/04 gebaut) sowie ein Umspannwerk der Stadtwerke Konstanz.

Seit dem Jahr 2000 betreiben Deutschland und die Schweiz die Gemeinschaftszollanlage Tägermoos, deren grosser Zollhof die Schweizer Autobahn A7 und die deutsche Bundesstrasse 33 verbindet und die innerstädtischen Grenzübergänge entlastet. Die Stadt Konstanz verkaufte zu diesem Zweck einen Teil des Tägermoos an die Eidgenössische Zollverwaltung.[2] Im Rahmen ihrer Bodenpolitik plant die Stadt Konstanz, weitere Grundstücke anzukaufen.[3]

Im Februar 2006 kündigten die Gemeinden Konstanz, Tägerwilen und Kreuzlingen an, den 175 Jahre alten Staatsvertrag überarbeiten zu wollen. Dadurch soll Rechtssicherheit für weitere Bauvorhaben auf dem Gebiet entstehen. Da die Rechtsnachfolger der einstigen Vertragspartner, das Land Baden-Württemberg und der Kanton Thurgau, heute nicht mehr berechtigt sind, Staatsverträge dieser Art zu schliessen, muss die Änderung des Rechtsstatus auf Ebene der Bundesregierungen stattfinden. Auf Schweizer Seite muss zudem eine Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden stattfinden.[4]

Staatsrechtlicher Status

Deutsches Zufahrtsverbot (oben) und Schweizer Velo- und Fusswegschild (unten); im Hintergrund weitere Schweizer Schilder
Deutsches Zufahrtsverbot (oben) und Schweizer Velo- und Fusswegschild (unten); im Hintergrund weitere Schweizer Schilder

Aus dem Staatsvertrag vom 28. März 1831 erklärt sich der kuriose staatsrechtliche Status des Gebiets. Auf Staatsebene gehört das Tägermoos zur Schweiz, auf Gemeindeebene dagegen zur Stadt Konstanz. Es bildet ausdrücklich eine eigene Gemarkung der Stadt (§ 3 des Tägermoosstatuts). Die damals üblichen Verwaltungsaufgaben einer thurgauischen Gemeinde – etwa die Ahndung «kleiner Feldfrevel» und die Grundbuchführung – wurden der Stadt Konstanz eingeräumt (§ 4). Die Thurgauer Gemeinde Tägerwilen übt jedoch heute viele der seither hinzugekommenen Verwaltungsaufgaben aus. Baugenehmigungen etwa entscheidet der Tägerwiler Gemeinderat.

Der Rechtshistoriker Hans-Wolfgang Strätz vertritt die Ansicht, dass der Stadt durch das Tägermoosstatut de jure der Status einer Gemeinde des Thurgau mit allen Rechten und Pflichten zukomme, selbst wenn sie einige davon nicht wahrnehme.[5] Demzufolge darf sich Konstanz als 81. Gemeinde des Thurgau betrachten. Andere Juristen sind der Ansicht, dass durch den historischen Zuwachs an Aufgaben der Gemeindeverwaltung eine rechtliche Lücke entstanden sei.

Die Stadt Konstanz ist für die Feldstrassen im Tägermoos zuständig. In der Landschaft sieht man die doppelte Zuständigkeit an den Verkehrsschildern: Das Höchstgeschwindigkeitsschild an der Strasse Tägerwilen-Konstanz ist ein schweizerisches, die Fahrverbotstafeln mit Vermerk «Anlieger frei» an den Einfahrten zu den Feld- und Wirtschaftswegen sind bundesdeutsch. Zudem versorgen die Stadtwerke Konstanz die Gemarkung mit Wasser und Gas.

Auch für die Besteuerung der Grundstücke gibt es im Staatsvertrag eine Ausnahmeregelung: Grundstückseigentümer, die in Konstanz wohnen, bezahlen keine entsprechende Vermögenssteuer und Einkommenssteuer an die Gemeinde Tägerwilen und den Kanton Thurgau; Grundbesitzer mit Wohnsitz im Thurgau sind immerhin von der Schweizer Vermögenssteuer befreit.

Das ca. 150 Hektar messende Tägermoos wird vom Schweizer Bundesamt für Statistik zum Territorium der Gemeinde Tägerwilen (BFS-Nr. 4696) gezählt und hat daher keine eigene Arealnummer. Die Vermessung erfolgt jedoch durch das Städtebau- und Vermessungsamt in Konstanz. Dadurch kommt das in Deutschland übliche Gauss-Krüger-Koordinatensystem und nicht die Schweizer Landeskoordinaten zur Anwendung. Auch das Höhensystem unterscheidet sich vom System der restlichen Schweiz, was dazu führt, dass zwischen Tägermoos und dem Rest der Schweiz ein vermessungstechnischer Absatz von 25 cm verläuft.

Das Tägermoos als Grenzübergang

Seit 1803 gibt es im Tägermoos einen Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz, den sogenannten «Gottlieber» oder «Tägerwiler Zoll». Er ist für die Konstanzer Landwirte zollfrei zu befahren. Die «offene Grenze» des Tägermoos wurde zu allen Zeiten auch für Schmuggel benutzt. Bereits zu früheren Zeiten trieben Bauern hier ihr Vieh illegal über die Grenze, um es in der Schweiz zu verkaufen, ohne Zölle zu bezahlen oder um Exportbeschränkungen zu umgehen. Auch Schmuggel von Waren in die umgekehrte Richtung wurde des Öfteren aktenkundig. Insbesondere während der Wirtschaftskrise der 1920er Jahre sollen die Paradieser Bauern durch den Schmuggel von Baustoffen und Luxuswaren deutlich über ihre Verhältnisse gelebt haben.

Dennoch wurde die Grenze nur selten vollständig geschlossen, zuletzt im Zweiten Weltkrieg von 1940-46. Mit der Grenzschliessung wollten beide Staaten − die Schweiz wie das nationalsozialistische Deutschland − verhindern, dass sich Flüchtlinge in die Schweiz absetzten. Deutschland befürchtete zudem einen Transport von militärischen Informationen über die Grenze.[6] Um die Grenze zu schliessen, errichteten Deutschland und die Schweiz eigens einen 2,60 m hohen und 2700 m langen Grenzzaun aus Maschendraht und Stacheldraht, in der Bevölkerung «Judenzaun» genannt. Der erste Teil des Zauns zwischen Bahnhof und Kreuzlinger Zoll wurde 1939 von Schweizer Behörden errichtet und finanziert, die Abschottung des Tägermoos' übernahm im November 1940 die zuständige deutsche Behörde in Stuttgart. Der bekannteste Grenzzwischenfall ist vielleicht die Verhaftung des Widerstandskämpfers Georg Elser bei der Kreuzlinger Zollstation. Während des Weltkriegs stationierte die Schweiz im Tägermoos wie in anderen deutsch-schweizerischen Grenzorten Truppen, um die Grenze zu schützen; es kam jedoch nie zu Übergriffen auf das neutrale Territorium der Schweiz.

Erst im Oktober 2006 beschloss der Konstanzer Gemeinderat, den verbliebenen Grenzzaun im Tägermoos von 2,60 m auf die «Gartenzaunhöhe» von 1,40 m zu stutzen. Der Zaun befindet sich heute überwiegend auf Privatgrundstücken. Ein 20 m langes Teilstück des Zauns soll als Mahnmal erhalten bleiben.[7][8]

Geologie

Der Name «Tägermoos» setzt sich aus dem althochdeutschen «tëgar» 'gross' und «Moos» zusammen, also grosses Moos, einer in Süddeutschland häufigen Bezeichnung für Feucht- oder Moorgebiete. Tatsächlich handelt es sich geologisch gesehen nicht um einen aus Torf bestehenden Moorboden, sondern um ein Anmoor, einen Mineralboden mit einem sehr hohen Anteil unzersetzter organischer Masse.

Die nahen Thurgauer Hügel sind eiszeitliche Moränen, die aus Geschiebemergel gebildet sind. Ihnen vorgelagert ist ein 500 m breiter Saum von Beckentonen, die aus dem Gletschermaterial ausgewaschen wurden. Über diesem lagern Schnecklisande, eine mehrere Meter hohe Schicht aus Sedimenten früherer Wasserstände des Bodensees. Darin staut sich durch eingelagerte Tonschichten das Wasser, so dass sich Pseudogley bildet, ein Boden, der meistens durch Staunässe feucht ist, aber auch vollständig austrocknen kann. Direkt am Seerhein überdecken jüngste Flusssedimente die Schicht der Schnecklisande.[9] Das Areal des Tägermoos weist nur eine sehr geringe Steigung auf und liegt etwa einen bis zwei Meter über dem Wasserspiegel des Seerheins.

Der feuchte Boden machte für die intensive landwirtschaftliche Nutzung eine umfangreiche Drainage notwendig und ist durch den hohen Humusgehalt sehr fruchtbar.

Siehe auch

Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810

Literatur

  • Paul Bär: Wo der Konstanzer Galgen stand. Der Ziegelhof im Tägermoos. In: Delphin-Kreis (Hrsg.): Geschichte und Geschichten aus Konstanz und von den Schweizer Nachbarn. Labhard, Konstanz 1995, ISBN 3-926937-21-1
  • Martin Burkhardt, Wolfgang Dobras, Wolfgang Zimmermann: Konstanz in der frühen Neuzeit. Reformation, Verlust der Reichsfreiheit, Österreichische Zeit. Stadler, Konstanz 1991, ISBN 3-7977-0259-0
  • Albert Leutenegger: Das Tägermoos. In: Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte 69/1932, S. 1–117 (nicht eingesehen)
  • Helmut Maurer: Konstanz im Mittelalter. 1. Von den Anfängen bis zum Konzil. Stadler, Konstanz 1989, ISBN 3-7977-0182-9
  • Arnulf Moser: Der Zaun im Kopf. Zur Geschichte der deutsch-schweizerischen Grenze um Konstanz. UVK Universitäts-Verlag Konstanz, Konstanz 2001, ISBN 3-89669-827-3
  • Albert Schoop: Geschichte des Kantons Thurgau. Huber, Frauenfeld 1987, ISBN 3-7193-0976-2

Weblinks

s:
Wikisource
Wikisource: Tägermoosstatut 1831 – Quellentexte

Quellenangaben

  1. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1158283/rpt-95-VZ-September-2004.pdf
  2. suedkurier.de, 29. März 2006
  3. http://www.konstanz.de/rathaus/aemter/hla/liegenschaftsabteilung/gverk/index.htm
  4. suedkurier.de, 28. Februar 2006
  5. Brief von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Strätz an die Stadt Konstanz vom 2. April 2001; Einsicht über den Justiziar der Stadt.
  6. http://www.suedkurier.de/region/konstanz/art1077,2269581.html
  7. </businessportal24.com, 24. Januar 2007
  8. Thurgauer Zeitung, 1. Februar 2007
  9. Weiterführende Angaben, Kartenmaterial und Literatur unter http://www.umwelt-bw.de/lfu/abt2/dokablage/oac_77/tk50/8320/8320.htm


Koordinaten: 47,66° N, 9,15° O

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