Kabelnetz
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Als Kabelnetz bezeichnet man ein elektrisches Netzwerk bei dem alle Leitungen als isoliertes Kabel, meist als Erdkabel ausgeführt sind. In den meisten Städten sind die Stromnetze überwiegend als Kabelnetze ausgeführt. Im engeren Sinn bezeichnet man als Kabelnetz ein wegegebundenes Breitbandverteilnetz, das ursprünglich ausschließlich als Distributionsmedium konzipiert war.
Im engeren Sinne besteht das Kabelnetzwerk selbst i. d. R. aus Koaxialkabeln; das Gesamtsystem des Kabelnetzes umfasst außerdem noch Verstärker im Abstand von ca. zwei Kilometern sowie Netzabschlüsse an beiden Endpunkten.
Die Kabelkopfstationen können, müssen jedoch nicht rückkanalfähig sein; Rückkanalfähigkeit ist die Voraussetzung für Zweiwegekommunikation, beispielsweise wenn das Kabelnetz gleichzeitig als Telekommunikationsnetz, beispielsweise für die Internet-Anbindung mittels Kabelmodem genutzt werden soll (siehe Zweiwegekabelnetz).
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[Bearbeiten] Kabelnetze in Europa
Über das dichteste Fernsehkabelnetz verfügten bereits 1997 die Benelux-Staaten. Es erreicht etwa 90 % aller Haushalte (Belgien: 98 %, Niederlande: 92 %, Luxemburg: 81,4 %). In Dänemark und Deutschland können rund 70 % Kabelfernsehen empfangen. Während es in Dänemark jedoch bereits 6.500 Betreiber von Kabeldiensten gibt, herrschte in Deutschland noch bis Ende der 90er Jahre das Monopol der Deutschen Bundespost.
Land | Kabelfernsehverbindungen | Kabelfernseh-Penetration |
---|---|---|
Belgien | 3.725.000 | 98,0 % |
Dänemark | 1.323.000 | 57,3 % |
Deutschland | 13.116.000 | 39,3 % |
Estland | 20.000 | 4,1 % |
Finnland | 780.000 | 36,3 % |
Frankreich | 1.206.000 | 5,9 % |
Großbritannien | 504.260 | 2,3 % |
Irland | 400.000 | 40,0 % |
Island | 1.105 | 1,3 % |
Kroatien | 72.750 | 9,7 % |
Litauen | 20.000 | 0,5 % |
Luxemburg | 117.000 | 81,4 % |
Niederlande | 5.700.000 | 92,0 % |
Norwegen | 642.696 | 36,6 % |
Österreich | 967.062 | 32,3 % |
Polen | 600.000 | 6,0 % |
Portugal | 10.000 | 0,3 % |
Rumänien | 16.985 | 0,4 % |
Slowakei | 133.736 | 7,3 % |
Slowenien | 220.000 | 40,0 % |
Spanien | 749.100 | 6,6 % |
Schweden | 1.931.000 | 50,3 % |
Schweiz | 1.908.000 | 77,1 % |
Tschechische Republik | 300.000 | 8,1 % |
Türkei | 70.000 | 1,1 % |
Ungarn | 749.000 | 21,4 % |
Daten für die Länder Bulgarien, Griechenland, GUS und Italien liegen derzeit leider nicht vor (Vgl. Cable & Satellite Europe Magazine, Jan. 1994).
[Bearbeiten] Deutsches Kabelfernsehnetz
[Bearbeiten] Ausbau und Anschlussdichte
Insgesamt besteht das deutsche Kabelnetz für das Kabelfernsehen aus 1.200 Einzelnetzen mit mehr als 4.500 zentralen Verstärkerstellen, etwa 240.000 Verstärkerpunkten, 7,3 Millionen Signal-Übergabepunkten und über 440.000 Kilometer Kupfer-Koaxialkabel. Das Kabelnetz ist in vier Netzebenen unterteilt. Das von der Deutschen Telekom verlegte und betriebene Breitbandverteilnetz endet i. d. R. an einem definierten Übergabepunkt (Local Loop); dieser befindet sich in der Regel im Keller des Gebäudes, wo das private Hausverteilnetz beginnt.
Mit einer Verkabelungsrate von cirka 70 Prozent belegt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten einen Mittelfeldplatz. Die Zahl von 22 Millionen angeschlossenen Haushalten zeigt allerdings, dass Deutschland zum bedeutendsten europäischen Markt für Kabelempfang avanciert ist; 1994 belief sich die Anzahl der Teilnehmer noch auf nur rund 15 Millionen.
Am 31. Dezember 1995 meldete die Deutsche Telekom 15,8 Millionen Nutzer von Kabelanschlüssen; die Kabeldichte lag damit bundesweit bei 65,3 %, der Versorgungsgrad bei 64,7 %. Die höchste Anschlußdichte aller Bundesländer verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern (75,1 %) und Brandenburg (74,4 %), der höchste Versorgungsgrad konnte in Hamburg (99,4 %) und Bremen (98,0 %) erreicht werden.
Die niedrigste Anschlussdichte haben demnach Sachsen-Anhalt (56,9 %) und Schleswig-Holstein (61,4 %), den niedrigsten Versorgungsgrad haben Thüringen (32,4 %) und Sachsen-Anhalt (27,6 %), gefolgt von Brandenburg (39,5 %) und Mecklenburg-Vorpommern (39,6 %). Die meisten an das TV-Kabelnetz angeschlossenen Wohnungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (3,7 Mio.), Baden-Württemberg (2,0 Mio.) und Bayern (2,3 Mio.).
Anfang 1997 forderte die Monopolkommission, die Deutsche Telekom müsse ihr Kabelnetz verkaufen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung noch im März 1997 mit der Begründung ab, ein solcher Zwangsverkauf verstoße gegen Grundgesetz und Aktienrecht (vgl. Telekom darf Netz behalten in: Die Welt vom 4. März 1997).
[Bearbeiten] Genutzte Frequenzbereiche
Seit nicht mehr nur der Frequenzbereich von 42 bis 302 MHz zur Übertragung von Hörfunk und Fernsehen genutzt wird, sondern auch das Hyperband (302 bis 446 MHz), können über Kupfer-Koaxialkabel derzeit maximal 34 analoge Fernsehprogramme und bis zu 30 UKW-Stereoprogramme für den Hörfunk übertragen werden. Das Hyperband wird außerdem für die Übertragung digitaler Fernseh- und Radioprogramme im DVB-C-Standard genutzt. Bis Januar 1999 wurden in Deutschland auf 118 MHz auch noch 16 digitale Hörfunkprogramme im DSR-Verfahren verbreitet. Zahlreiche, überwiegend private, unabhängige Kabelnetzbetreiber rüsten ihr Netz für Frequenzen bis zu 862 MHz auf, um neben zusätzlichen analogen und digitalen Programmen auch eigene Dienste wie einen Internetzugang (Rückkanalfähigkeit) mittels Kabelmodem oder Video on Demand anbieten zu können.
[Bearbeiten] Regulierung
Die Regelungskompetenz für die Verbreitung von Programmen über Kabelnetze liegt bei den Landesmedienanstalten der Bundesländer, d. h. die Einspeisung von Satellitenprogrammen erfolgt nach Maßgabe der Bewilligungen durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt auf Basis des Rundfunkstaatsvertrags. Bildet der Betreiber von Kabelnetzen ein Grundprogrammpaket, muss dieses in jedem Fall die öffentlich-rechtliche Grundversorgung sicherstellen, das heißt ARD, ZDF und das jeweilige lokale Dritte Programm enthalten. Darüber hinaus ist keine Mindestgröße des Grundpakets vorgeschrieben. Alle weiteren Kanäle werden nach inhaltlichen Belegungskriterien, Vielfalt, Nachfrage, lokalem Bezug und medienwirtschaftlichem Engagement belegt.
[Bearbeiten] Besonderheiten
Eine Besonderheit des deutschen Kabelmarkts stellt die Tatsache dar, dass nicht wie in anderen Staaten die Kabelnetzbetreiber eine Gebühr für das Weiterverbreiten der Programme an die Bezahlfernsehsender entrichten, sondern die Sender für das Einspeisen ihrer Programme, das sie in Anspruch nehmen, auch bezahlen müssen, und ihre Abonnementsgebühren selbst bei den Kunden beitreiben müssen. Diese Regelung soll dem Wettbewerb im deutschen Kabelnetz dienen, den große Medienkonzerne naturgemäß gerne verhindern wollen.
[Bearbeiten] Kabelnetzbetreiber
Das ehemalige TV-Kabelnetz der Deutschen Bundespost in Deutschland wird heute von den vier Netzbetreibern Kabel Deutschland, ish (NRW), Iesy (Hessen) und Kabel BW (Baden-Württemberg) betrieben. Weitere Kabelnetzbetreiber sind unter anderem die Primacom AG, NetCologne oder auch Tele Columbus.
[Bearbeiten] Kabelnetzebenen
In Deutschland ist das Kabelnetz für das Kabelfernsehen in mehrere Netzebenen eingeteilt.
[Bearbeiten] Kabelnetze in der Normung
[Bearbeiten] Organisation
In Deutschland ist für die Normung der DKE Normenausschuss K 735 für die Ausarbeitung und Aktualisierung der Normen zuständig. Diese haben ihren Ursprung in der VDE 0855 „Vorschriften für Außenantennen“ aus dem Jahre 1925, eine der Vorschriften des VDE mit großer Tradition.
Mit der Weitergabe der Arbeitsergebnisse Ende der 80er Jahre an CENELEC wurden die Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene fortgesetzt. Die Ergebnisse werden von der IEC als weltweit gültige Normen übernommen. Für einige Normen wurden die Arbeiten inzwischen zur IEC verlagert. Durch Richtlinien der Europäischen Kommission (Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, EMV-Richtlinie 89/336/EWG, Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) erhält ein Teil der Normen gesetzlichen Charakter für alle europäischen Mitgliedsstaaten.
[Bearbeiten] Normen
Die Normen für Kabelnetze sind in der Reihe DIN EN 50083 bzw. 60728 (VDE 0855) „Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste" zusammengefasst. Die folgende Aufstellung orientiert sich an der Klassifikation im VDE-Vorschriftenwerk (Systemnormen):
- VDE 0855-1: „Sicherheitsanforderungen“
- VDE 0855-3: „Aktive Breitbandgeräte für koaxiale Kabelnetze“
- VDE 0855-4: „Passive Breitbandgeräte für koaxiale Kabelnetze“
- VDE 0855-5: „Geräte für Kopfstellen“
- VDE 0855-6: „Optische Geräte“
- VDE 0855-7: „Systemanforderungen“
- VDE 0855-8: „Elektromagnetische Verträglichkeit von Kabelnetzen“
- VDE 0855-9: „Schnittstellen für CATV-/SMATV-Kopfstellen und vergleichbare professionelle Geräte für DVB/MPEG-2-Transportströme“
- VDE 0855-10: „Rückkanal-Systemanforderungen“
- VDE 0855-200: „Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“
- VDE 0855-300: „Sende-/Empfangsantennenanlagen für Sender-Ausgangsleistungen bis 1 kW – Sicherheitsanforderungen“
- Beiblatt 1 VDE 0855: „Leitfaden Potentialausgleich in vernetzten Systemen“
[Bearbeiten] Siehe auch
- Fiber In The Loop
- Fiber To The Neighborhood
- Fiber To The Curb
- Fiber To The Basement
- Glasfaserkabel
- Digitales Fernsehen
- Interaktives Fernsehen
- Funknetze
- Richtfunkstrecken
- Stromnetz
- Powerline Communications (PLC)
- asiatische TV-Programme (Kabel und Satellit)
- Kabelnetzbetreiber in Deutschland
- Kabelfernsehen
- Satellitenfernsehen
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.kabelbw.de - Informationen und Angebote vom Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg
- http://www.kabeldeutschland.de/kabelhighspeed - Internet über TV-Kabel in Deutschland
- http://www.cablemodem.ch - Informationen zu Breitbandinternet über das Kabelnetz
- http://www.primacom.de/produkte/primaspeed/index.php - Internet via Datenanschluss/TV-Kabel
- http://www.kefk.net/Research/Kabelnetze/index.html - Kabelnetze als Telekommunikationsnetze. Entwicklungen in den USA, Großbritannien und Deutschland
- http://www.dke.de - Zuständige Normungsorganisation in Deutschland
- http://www.vde-verlag.de - Bezugsquelle für VDE-Vorschriften