Qualitätswein
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Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen.
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland wird unterschieden zwischen
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, QbA, und der höheren Qualitätsstufe
- Qualitätswein mit Prädikat, seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt
Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne.
[Bearbeiten] Kriterien für Qualitätswein
In Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.)zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind
- der Nachweis der geographische Herkunft des Weines
- eine Mindestqualität des Leseguts (Mostgewicht)
- bestimmte analytische Höchst- und Mindestwerte
- ein sensorisch beurteilter Mindeststandard des Weines
- Unter Umständen müssen auch bestimmte Richtlinen für Rebsorte, Anbau, Lese und Ausbau beachtet worden sein. siehe Qualitätsweinprüfung und Qualitätsstufe
[Bearbeiten] Anbaugebiete für Qualitätswein
Weinbaugebiete für Qualitätswein sind nach § 3 des Weingesetzes:
- Ahr
- Baden
- Franken
- Hessische Bergstraße
- Mittelrhein
- Mosel-Saar-Ruwer
- Nahe
- Pfalz
- Rheingau
- Rheinhessen
- Saale-Unstrut
- Sachsen
- Württemberg
Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2004 ca. 102.240 Hektar.
[Bearbeiten] Österreich
Qualitätsweine müssen mindestens 73° Öchsle / 15° KMW aufweisen, aus einem Weinanbaugebiet stammen und aus einer Qualitätsrebsorte hergestellt sein. Der Most dieser Weine darf angereichert werden. Ab 83° Öchsle / 17° KMW dürfen Qualitätsweine den Vermerk Kabinett tragen, wenn sie nicht angereichert sind. Weiters gilt ein Mindestalkoholgehalt von 9,0 % vol., bei Prädikatswein von mindestens 5,0 % vol. sowie ein zuckerfreier Extrakt von mindestens 18,0 g je Liter. Ebenso gilt eine Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein.
1993 wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes eine gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen. Die Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) nutzt zur Zeit nur das Weinbaugebiet Weinviertel. Hier werden Weine der Rebsorte Grüner Veltliner mit einem Alkoholgehalt zwischen 12 Vol% und 13 Vol% unter DAC Weinviertel vermarktet.
[Bearbeiten] Schweiz
Hier gibt es besondere Weinspezialitäten, deren Namen geschützt sind und die ständig kontrolliert werden. Sie sind daher mit deutschen Qualitätsweinen vergleichbar: Dôle, Fendant, Dorin, Salvagnin und Terravin. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es Qualitätsweine mit den Prädikaten Auslese, Spätlese und Beerenauslese.
[Bearbeiten] Frankreich
Hier entsprechen die Weine der Appellation contrólée und die Vins Délimités de Qualité Supériéure den deutschen Qualitätsweinen b.A.. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Cháteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru - Bewertungen wie Grand Cru classée (Premier, Deuxieme, Troisieme, Quatrieme, Cinquieme Cru) oder Cru Bourgeois (sowie "Cru Bourgeois Superieur" und "Cru Bourgeois Exceptionel").
Sieh auch: Qualitätsstufen Weinbau in Frankreich
[Bearbeiten] Italien
Die DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen.
[Bearbeiten] Ungarn
Gemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein Minőségi Bor und muss mindestens 12 Vol% Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden.