Traisental Schnellstraße
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Basisdaten (geplant) | |
Gesamtlänge | 4,8 km geplant |
Bundesländer: | Niederösterreich |
Die Traisental Schnellstraße (S34) ist eine geplante Schnellstraße in Österreich. Sie soll von St. Pölten aus die geplante Fortsetzung der S33 Kremser Schnellstraße nach Süden hin sein und eine leistungsfähige Anbindung des Traisentales an A1 West Autobahn und S33 ermöglichen.
Für jede der beiden Richtungsfahrbahnen werden zwei Fahrstreifen und ein Pannenstreifen zur Verfügung stehen. Derzeit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Entgegen ursprünglichen Planungen des Landes Niederösterreich ist nicht mit einem Baubeginn schon 2007 zu rechnen.
Ebenso ist eine Verlängerung bis Traisen (Anschlussstelle zur B20 Mariazeller Straße und B18 Hainfelder Straße) unter dem Namen B334 Traisentalstraße in Planung. Hier ist allerdings noch eine Untersuchung zur Trassenfindung in Vorbereitung.
[Bearbeiten] S34 und der Transitverkehr
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Die strategischen Prüfung des Landes Niederösterreichs zum Bau der S34 weist auf die überregionalen Bedeutung des Projektes hin: in der Realisierung einer Transitachse Znaim - Graz. Weiters ist dort auch vermerkt, dass eine Verlängerung dieser Straßenverbindung nach Süden und nach Norden in Richtung Tschechische Republik jedenfalls anzustreben ist.
Im Zuge der Trassenfindung wurde von der Gemeinde Wilhelmsburg eine Stellungnahme des Verkehrsexperten Herrn Univ.Prof.Dipl.Ing.Dr.techn. Hermann Knoflacher Zivilingenieur für Bauwesen in Auftrag gegeben die folgendes Fazit ergibt: Die B334 wurde seinerzeit in das Gesetz aufgenommen, ohne dass offensichtlich die notwendigen planerischen Sachgrundlagen dafür bestanden haben. Das vorgelegte Projekt der B334, das den Abschnitt von der A1 bis knapp vor Wilhelmsburg vorsieht, lässt sich daher weder verkehrstechnisch noch wirtschaftlich begründen. Es widerspricht den derzeit gültigen nationalen und internationalen gesetzlichen Auflagen und Vorschriften. Die Widersprüche zur Alpenkonvention, zum Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz, zur Verfassungsbestimmung, sparsamer Verwendung der Geldmittel sowie zum Aktienrecht (da die ASFINAG die Kosten übernehmen soll) sind eklatant und können - wie die Analysen ergeben haben - sachlich auf dem heutigen Stand des Wissens nicht ausgeräumt werden, sondern werden durch die Fakten untermauert. Eine Realisierung unter diesen Bedingungen scheint daher in einem Rechtsstaat, in dem die beschlossenen Gesetze sachlich fundiert, interpretiert und umgesetzt werden, nicht möglich. Unter anderem ist dies dadurch zu begründen, dass die verkehrsplanerisch und verkehrstechnisch entscheidende und wichtigste Stelle im Zuge der B20, der Abschnitt im Bereich der Gemeinde Wilhelmsburg, nicht nur nicht gelöst, sondern - falls dieses Projekt realisiert würde - zusätzlich massiv verschlechtert wird.
[Bearbeiten] Weblinks
- Stellungnahme von Professor Knoflacher zur S34
- Webseite der Niederösterreichischen Landesregierung zur S34
- Webseite einer kritschen Bürgerplattform zur S34
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