Konzil
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Ein Konzil (lat. concilium = Rat, Zusammenkunft) beziehungsweise eine Synode (altgriech. σύνοδος (sýnodos) = Zusammenkunft, gemeinsamer Weg) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten.
Die beiden Wörter werden in vielen Fällen synonym verwendet, insbesondere in der Christentumsgeschichte des ersten Jahrtausends.
Andererseits werden bestimmte kirchliche Versammlungen oft spezifisch mit einem der beiden Worte bezeichnet, z. B. Zweites Vatikanisches Konzil oder Diözesansynode.
Da das griechische Wort "Synodos" männlich ist, wird im orthodoxen Bereich oft auch von "dem" Synod gesprochen. Außerdem wird dort der Sitz des Kirchenverbandes in Kiew, ab 1326 Moskau, als Synod bezeichnet. Von 1721 bis 1918 war der russische Patriarch durch einen Heiligen Synod ersetzt, der der weltlichen Kontrolle unterstand.
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[Bearbeiten] Alte Kirche
In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.
Das erste überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem, das etwa im Jahre 49 tagte und von dem im Neuen Testament in der Apostelgeschichte 15,1-29 berichtet wird.
Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzile auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer wenn deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilen übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige lokale Konzile des 4. Jahrhunderts tat:
- Synode von Elvira ca. 306
- Konzil von Arles (314)
- Erstes Konzil von Nicäa (325)
- Synode von Sirmium (351-352)
- 3. Synode von Karthago (397)
- 1. Konzil von Toledo (400)
- Konzil von Chalcedon (451)
- Zweites Konzil von Nicäa (787)
- Drittes Konzil von Nicäa (1034)
- Konzil von Trient (1545) bis (1563)
Es gab im ersten Jahrtausend neben zahlreichen lokalen Konzilen sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt.
Entscheide von ökumenischen Konzilien hatten in der alten Kirche allgemeine Gültigkeit - es gab jedoch oft Gruppen, die sie nicht anerkannten und sich deshalb von der Kirche trennten.
[Bearbeiten] Orthodoxe Kirchen
In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurden Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offen bleibt in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweils äußert.
Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von manchen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzile jedoch lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.
[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche
Das Konzilsverständnis und verschiedenen Stufen der Konzile und Synoden in der katholischen Kirche sind unter Konzil (Römisch-Katholische Kirche) aufgeführt.
[Bearbeiten] Evangelische Kirchen
In den Evangelischen Kirchen werden die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die gegenwärtigen regelmäßigen (jährlichen oder halbjährlichen) Versammlungen auf Kirchenkreis-, Landeskirchen- oder EKD-Ebene als Synode (Evangelische Kirchen) bezeichnet.
[Bearbeiten] Buddhistische Konzile
Im Buddhismus gibt es 4 Konzile der Antike und 2 Konzile der Neuzeit. Obwohl es bei den Buddhistische Konzilen primär um die Abklärung der authentischen Lehre geht, entsteht gerade dabei auch Trennendes bzw. sogar die Aufspaltung des Sangha, wie etwa beim 2. Konzil in Vaishali.