Landkreis Rößel
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Der Landkreis Rößel ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen und bestand von 1818 bis 1945.
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[Bearbeiten] Überblick
Der Kreis Rößel gehörte historisch zum überwiegend katholischen Ermland und war mit seinen landschaftlichen bäuerlichen Mittelbetrieben einer der fruchtbarsten Kreise der Provinz Ostpreußen. Von 1818 bis 1862 befand sich das Landratsamt in der Stadt Rößel, danach wurden die Kreisämter nach Bischofsburg verlegt.
Der Landkreis umfasste am 1. Januar 1945:
- die 4 Städte Bischofsburg, Bischofstein, Rößel und Seeburg
- sowie 81 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
Der Kreis Rößel hatte ein Flächenmaß von 850,84 km² und zählte 51.832 Einwohner, das sind rund 60,9 Einwohner pro km². Er war der kleinste Landkreis im Regierungsbezirk Allenstein, aber am dichtesten von allen Landkreisen bevölkert.
[Bearbeiten] Geschichte
Der Kreis Rößel bestand seit dem 1. Februar 1818. In alter Zeit war das Ermland in zehn Kammerämter eingeteilt. In jeder Stadt war eine Burg, dort wohnte der Burggraf, der das Kammeramt verwaltete. Bischofsburg und Bischofstein hatten eine Burg, aber keinen Burggrafen.
Bischofsburg gehörte zum Kammeramt Seeburg, Bischofstein zum Kammeramt Rößel. Die vier Städte des Kreises Rößel, Rößel, Bischofsburg, Seeburg und Bischofstein, lagen in den vier Ecken des Kreises und förderten das Wirtschaftsleben. Ein eindeutiges Zentrum hatte der Landkreis aber nicht.
Die Stadt Rößel wurde erst 1908 als zweitletzte Stadt Ostpreußens an das Eisenbahnnetz angeschlossen.
Ende Januar 1945 besetzte die Rote Armee ohne wesentliche Kampfhandlungen den Kreis Rößel. Erst nach der Besetzung wurden die Städte und Dörfer durch die Rote Armee zum Teil durch Brandstiftung zerstört. Bald darauf wurde der Kreis unter polnische Verwaltung gestellt. Die polnische Verwaltung führte einen umfassenden Bevölkerungsaustausch (Vertreibung) durch.
Heute ist das ehemalige Kreisgebiet auf drei polnische Landkreise aufgeteilt: Powiat Bartoszycki, Powiat Kętrzyński, Powiat Olsztyński
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Rössel im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).
Dieser umfasste die Kirchspiele:
- Bischofsburg,
- Bischofstein,
- Frankenau,
- Freudenberg,
- Glockstein,
- Groß Bössau,
- Groß Köllen,
- Lautern,
- Legienen,
- Plausen,
- Prossitten,
- Rössel,
- Santoppen,
- Seeburg,
- Sturmhübel.
Das Landratsamt war in Rössel.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
1862 wurde das Landratsamt von Rössel nach Bischofsburg verlegt.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Rössel am 1. April 1878 ein Bestandteil Ostpreußens. Zum 1. November 1905 trat der Kreis Rössel zum neugebildeten Regierungsbezirk Allenstein.
Am 4. März 1909 wurde die Landgemeinde Babziens aus dem Kreis Rastenburg in den Kreis Rössel eingegliedert.
In den 1920er Jahren wurde die Bezeichnung von Stadt und Kreis von „Rössel“ in „Rößel“ geändert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rößel entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rößel entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Die Landkreis Rößel gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bischofsburg, Bischofstein, Rößel und Seeburg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
1938 fanden im Kreis Rößel kleinere Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren:
- Adlig Wolka: Adlig Wolken,
- Groß Wolka: Großwolken,
- Robawen: Robaben.
[Bearbeiten] Weblinks
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