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Elisabeth Kopp

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Elisabeth Kopp (* 16. Dezember 1936 in Zürich) ist eine Schweizer Politikerin (FDP) aus Zumikon im Kanton Zürich. Als erste Bundesrätin der Schweiz war sie von 1984 bis 1989 Mitglied der Landesregierung (Bundesrat). Ein politischer Skandal im Herbst 1988 beendete Kopps Amtszeit vorzeitig.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Herkunft und politischer Werdegang

Elisabeth Kopp wuchs als Anna Elisabeth Iklé in Bern auf. Sie ist Bürgerin von Niederönz, Luzern und Zumikon, sowie Ehrenbürgerin von Unterbäch.

Ihr Vater, Max Iklé, war Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank. Er und seine Frau, Beatrix geb. Heberlein, stammten aus Industriellen-Familien [1] [2].

Anna Elisabeth Iklé besuchte die Schulen in Muri und Bern und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Sie war eine begeisterte Soldatin, chauffierte im Dienst als Sanitätsfahrerin sperrige Allradfahrzeuge. Als der antisowjetische Ungarn-Aufstand 1956 niedergeschlagen wurde, unterbrach sie für 2 Jahre ihr Studium, um ungarischen Flüchtlingen in der Schweiz zu helfen. 1957 trat sie den FDP-Frauen bei. Bei einem antikommunistischen Treffen 1959 in Berlin lernte sie den Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp kennen. Sie heirateten 1960, nachdem Elisabeth ihr Juraexamen mit "summa cum laude" Auszeichnung absolvierte, als erste Frau an der Fakultät. Das Ehepaar Kopp hat eine verheiratete Tochter (* 1963) und drei Enkelkinder.

Elisabeth Kopp engagierte sich stark fürs Frauenstimmrecht. Anlässlich der nationalen Abstimmungskampagne (1971) hatte sie ihren ersten Fernsehauftritt, an der Seite des späteren Bundesrats Hans Hürlimann. Die Einführung des Frauenstimmrechtes im Kanton Zürich ermöglichte 1970 ihre Kandidatur für den Gemeinderat von Zumikon – dabei wurde sie mit dem besten Resultat aller Kandidierenden gewählt. Zwischen 1972 und 1980 war sie Mitglied des Erziehungsrates des Kantons Zürich. Von 1974 bis 1984 war sie Gemeindepräsidentin, die erste in der Deutschschweiz. Die nationale Karriere startete 1979, als sie für die Zürcher FDP in den Nationalrat gewählt wurde. Mit Glanzresultat schaffte sie 1983 die Wiederwahl ins Parlament. 1984 wurde Kopp Vizepräsidentin der FDP Schweiz.

[Bearbeiten] Bundesrätin

1984, als Bundesrat Rudolf Friedrich gesundheitsbedingt zurücktrat, nominierte die FDP-Bundeshausfraktion Kopp sowie den Parteipräsidenten Bruno Hunziker als Nachfolger. Nach der Nomination startete eine Medienkampagne gegen Kopp, die vor allem ihren Ehemann kritisierte. Kurz vor dem Wahltermin drehte der Wind aber, da man sie nicht für die Fehler ihres Mannes verantwortlich machen könne.

Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Die Kleider, die sie am Wahltag trug, werden in der historischen Sammlung des Schweizerischen Landesmuseums aufbewahrt.

Während ihrer Amtszeit als Bundesrätin (1984-1989) stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor. Sie hat die Flüchtlings- und Ausländerpolitik reformiert[3]. 1985 erreichte sie die Schaffung des Amtes des Delegierten für das Flüchtlingswesen, das Peter Arbenz als erster bekleidete. Sie setzte sich mit viel persönlichem Engagement für die Besserstellung der Frauen in der Gesellschaft, u.a. durch Einführung des neuen Eherechtes, ein. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren die strafrechtliche Erfassung der Geldwäscherei, Bekämpfung des Drogenhandels, Insiderstrafnorm, der Kündigungsschutz im Miet- und Arbeitsvertragsrecht, die Aktienrechtsrevision und der Umweltschutz. Sie befürwortete schon früh den UNO-Beitritt der Schweiz.

Kopp wurde im Dezember 1988 zur Vizepräsidentin des Bundesrates für das Jahr 1989 gewählt.

[Bearbeiten] Der „Kopp-Skandal“

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Kopp stand seit Ende August 1988 öffentlich unter Druck, als die Zeitschrift Beobachter ihren Ehemann, den Juristen Hans W. Kopp, beschuldigte, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben, ohne dass das Zürcher Steueramt tätig geworden wäre. Obwohl die Anschuldigungen zweifelhafter Quelle waren, entlastendes Material vorhanden war und die zürcherische Steuerverwaltung Hans W. Kopp im Dezember 1988 vom Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung entlastete, galt Hans W. Kopp in den Medien und der Öffentlichkeit als Steuerbetrüger.

Am 1. September erschien in 24 heures ein Bericht, in dem Mohamed Shakarchi als einer der ganz grossen Fische im internationalen Geldwäschereigeschäft dargestellt wurde. In dessen Devisenhandelsfirma, Shakarchi Trading AG, war Hans W. Kopp Vizepräsident des Verwaltungsrates. Anfang Oktober zirkulierten Geldwäschegerüchte auch über diese Firma. Bereits an ihrer Generalversammlung vom 21. Oktober stellte Hans W. Kopp seinen Rücktritt in Aussicht, falls sich die Gerüchte nicht beruhigten.

Die Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden, die Untersuchungen wurden 1991 eingestellt. In der Öffentlichkeit und in den Medien war die Angst vor der organisierten Kriminalität spürbar, und Hans W. Kopp war für viele deren Verkörperung.

[Bearbeiten] Der Telefonanruf

Am 27. Oktober 1988 erfuhr Elisabeth Kopp von ihrer persönlichen Mitarbeiterin von Geldwäscherei-Anschuldigungen gegenüber der Shakarchi Trading AG. Um einen weiteren Schaden von ihrer Arbeit abzuwenden, rief sie am gleichen Tag ihren Mann an, um ihn zum Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zu bewegen, wozu sich dieser sofort bereit erklärte. Am 7. November erfuhr Elisabeth Kopp, dass die Information ihrer Mitarbeiterin, die teilweise falsch, teilweise bekannt war, auch departementsinterne Quelle hatte.

Am 4. November meldete der Tages-Anzeiger, dass die Tessiner Untersuchungsbehörden einem grossen Fall von Geldwäscherei auf die Spur gekommen seien. Darin sei auch die Shakarchi Trading AG verwickelt. Der Artikel erwähnte auch den kürzlichen Rücktritt des Verwaltungsratsvizepräsidenten. Am 8. und 9. November fragten die Weltwoche und Radio DRS beim EJPD nach, ob es nicht einen Tipp aus dem Departement an Hans W. Kopp gegeben habe. Am 12. November fragte ein Journalist der Schweizer Illustrierten Hans W. Kopp fast direkt nach einer Beteligung der EJPD-Vorsteherin am „Tipp“. Inzwischen, am 10. November, wurde eine departementsinterne Abklärung gestartet, um den Weg von vertraulichen Tessiner Untersuchungsdaten an die Öffentlichkeit herauszufinden (das ominöse Telefongespräch war intern bereits bekannt).

[Bearbeiten] Rücktritt

Die Zeitung Le Matin schrieb am 9. Dezember 1988 aufgrund einer weiteren Indiskretion über diesen inoffiziellen Untersuchung im EJPD und weckte den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft vor allem nach einem Informationsleck an Hans W. Kopp suchte. Frau Kopp informierte daraufhin den Gesamtbundesrat über ihr Telefongespräch mit ihrem Mann. Der Bundesrat gab am gleichen Tag in ihrem Namen eine erklärende Mitteilung aus: Frau Kopp bat ihren Ehemann in Anbetracht erfahrener Geldwäscherei-Gerüchte, aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat zurückzutreten, für die Informierung nahm die Bundesrätin die Verantwortung auf sich. Dies veranlasste die Boulvardmedien, in wenigen Stunden eine "Affäre" zu konstruieren und ihren Rücktritt zu fordern.[4] Besonders die Tatsache, dass sie den Anruf lange verschwiegen hatte, lastete man ihr an. Unter enormer Verdächtigungsdruck der Medien wurde sie in der Folge auch von der Partei fallengelassen. Es zeigte sich, dass sie kein tragfähiges Beziehungsnetz hinter sich hatte, das sie unterstützt hätte.

Am 12. Dezember gab sie ihren Rücktritt auf Ende Februar 1989 bekannt und betonte dabei, sich nichts zu Schulden kommen lassen zu haben. Die Hetzkampagne diverser Medien hörte jedoch mit Diffamierungen und Verdächtigungen nicht auf („Wurden im Departement Kopp Drogengeld-Geschäfte gedeckt?“ etc). Nachdem weiter Druck aufgebaut wurde und eine Voruntersuchung möglich war, trat sie am 12. Januar 1989 mit sofortiger Wirkung zurück. Sie bestand in einer Fernsehansprache darauf, sie treffe „weder rechtlich noch moralisch irgend eine Schuld“ [5] [6]. Sie zog sich nach ihrem Rücktritt vollständig aus der Politik und aus der Öffentlichkeit zurück.

[Bearbeiten] Untersuchung

Nach weiteren - teilweise absurden - Anschuldigungen in der Öffentlichkeit konstituierten National- und Ständerat Anfang 1989 mit einer einzigen Gegenstimme eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), welche die sich mehrenden Vorwürfe abklären sollte. Einstimmig setzt das Parlament einen ausserordentlichen Bundesanwalt ein und hebt Kopps Immunität mit ihrem Einverständnis auf.

Im November 1989 veröffentlichte die PUK, präsidiert vom damaligen Nationalrat Moritz Leuenberger ihren Bericht[7], in dem sie den Rücktritt als einen „unvermeidbaren Schritt“ bezeichnete und begründete diesen hauptsächlich mit Kopps Informationsverhalten nach dem Telefongespräch. Elisabeth Kopp beanstandete, dass die PUK ihr erst Ende Oktober Gelegenheit für eine Darstellung der ganzen Geschehnisse gab, als der PUK-Bericht kurz vor Fertigstellung stand. Bei einer kurzen Befragung im Mai konnte sie nur auf gezielte Fragen hin zu einigen Einzelheiten Stellung nehmen, die weder ihre Motive noch die damalige Umstände berührten. Der Bericht enthielt ihre Glaubwürdigkeit erschüttende Aussagen auch, mit denen sie während der Untersuchung nie konfrontiert wurde.

Der PUK-Bericht bescheinigte jedoch die kompetente, umsichtige und engagierte Amtsführung der EJPD-Vorsteherin, sowie ihren Verdienst zum Wohle der Schweiz.

Trotzdem liess der PUK-Präsident kurz vor der Publikation des Berichtes, aufgrund eines konstruierten Verdachts, sämtliche Telefonlinien der Familie Kopp abhören - die Aktion brachte gegen die Kopps gar nichts.[8]

[Bearbeiten] Aufarbeitung

1992 musste das Medienunternehmen Ringier wegen falschen Anschuldigungen eine Entschädigung an Hans W. Kopp zahlen. 1998 wurde die Abhöraktion durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als verfassungswidrig verurteilt. Anfang Oktober 1998 entschuldigte sich der Tages-Anzeiger nach gerichtlicher Verpflichtung in einer Kurzmeldung: „Der TA wollte weder der Shakarchi Trading AG noch Mohammed Shakarchi persönlich und seiner Familie wissentliche Kontakte zur türkischen und italienischen Waffen- und Drogenmafia unterstellen.“

Im Februar 1990 wurde Elisabeth Kopp vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Trotzdem wurde sie in der Folge von der Partei und den Medien nicht rehabilitiert. Kopp und ihr Ehemann blieben über Jahre hinweg öffentlich geächtete Personen. Allerdings luden FDP-Frauenvereine oder andere Organisationen sie gelegentlich für Voträge ein.[9]

[Bearbeiten] Rückkehr, Rückblick

Lange Zeit zurückgezogen, begann Elisabeth Kopp wieder öffentlich aufzutreten und sich zu engagieren, vor allem in Themen der gesellschaftlichen Stellung der Frauen. [10] [11] 2003 hatten die Freisinnigen ihre Rückkehr in die Partei applaudiert. [12] [13]

Rückblickend sagte sie, dass ihr Rücktritt ein Fehler gewesen sei. Sie würde heute nicht mehr aus dem Bundesrat zurücktreten, wie sie es 1989 getan hat. Es sei ein Fehler gewesen, auf den öffentlichen Druck hin ihr Amt aufzugeben. [14] [15] Es seien in der Kommunikation auch von ihr Fehler begangen worden. Der Anruf hingegen sei das einzige gewesen, was sie in jener Situation habe tun können. Sie würde heute in der gleichen Situation durchhalten. [16]

Elisabeth Kopp ist heute als Juristin und Spezialistin für Menschenrechte und europäische Rechte tätig.

Ihr Engagement in Gleichstellungsfragen belegt auch ihr NZZ-Artikel vom 30.7.2006.[17]

[Bearbeiten] Zitate

  • „Frauen in Spitzenpositionen müssen so selbstverständlich werden, wie Männer als Kindergärtner.“ [18]
  • „Mit Hass, Intoleranz und Fanatismus wurden auf dieser Welt noch nie Probleme gelöst, nur unzählige neue geschaffen. Erforderlich sind Besonnenheit, Festigkeit, gepaart mit Menschlichkeit, sowie Mut und Phantasie für neue Lösungen.“ [19]

[Bearbeiten] Varia

Der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, die Kopps angebliche Amtsgeheimnisverletzung untersuchte, löste den so genannten Fichenskandal aus.

[Bearbeiten] Weiterführende Informationen

[Bearbeiten] Film

  • Andres Brütsch: Elisabeth Kopp – Eine Winterreise, Dokumentarfilm, CH, Topic Film, 85 min, Januar 2007 [20] [21]

[Bearbeiten] Videodokumente

[Bearbeiten] Audiodokumente

[Bearbeiten] Memoiren

[Bearbeiten] Literatur

  • Persönlichkeiten Europas, Band Schweiz, Iatas Verlag, 1974
  • Res Strehle, Jürg Wehren: Damengambit – Die Frau im Bundesrat, Limmat Verlag, 1985, ISBN 3-85791-090-9
  • Catherine Duttweiler: Kopp & Kopp – Aufstieg und Fall der ersten Bundesrätin, Weltwoche-ABC-Verlag, 1989, ISBN 3-85504-121-0
  • Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse – Die Affäre Kopp, Info-Public, 1991, ISBN 3-906459-01-2

[Bearbeiten] Artikel

  • Alex Baur: Wenn der Wind dreht, Die Kopp-Affäre – Die politische Zeitenwende vor 18 Jahren: Eine Rückschau, Die Weltwoche 04/07

[Bearbeiten] Fotos


[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Eintrag Iklé über die aus Hamburg stammende Familie der Stadt St. Gallen im HLS
  2. Eintrag Heberlein, Georges, Vater von Beatrix im HLS
  3. Elisabeth Kopp: Die Schweiz im weltweiten Flüchtlingsproblem, Beitrag im Buch von Urs Gfeller (Hg): Zeit der Flüchtlinge, Edition M, 1987
  4. Werner Furrer: Die Affäre Schweizer Presse – Die Affäre Kopp – siehe oben Literatur
  5. Aufzeichnung von Kopps Rücktrittserklärung, Tagesschau vom 12.12.1988, Schweizer Fernsehen
  6. Martin A. Senn: Elisabeth Kopp hätte eine Heldin werden können, NZZ am Sonntag, 24.12.2006
  7. Vorkommnisse im EJPD - Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 1989
  8. Alex Baur: Illegaler Lauschangriff, SonntagsZeitung, 29. März 1998
  9. Urs Mathys: Alt Bundesrätin Kopp fand in Schönenwerd Solidarität, Aargauer Tagblatt, 28.10.1989
  10. Eröffnung des ersten Frauen-Zitatenweges, Unterbäch, 18. Juni 2000
  11. Elisabeth Kopp: Einen dritten Weg gibt es nicht, Freisinniger Pressedienst, 09.08.2001
  12. Elisabeth Kopp wieder FDP-Mitglied, NZZ 9.9.2003
  13. Rosen für Elisabeth Kopp, NZZ 30.6.2003
  14. Kopp: Rücktritt war ein Fehler, TA, 7.12.2006
  15. Ich möchte leben, Interview in der Schweizer Familie, Nr.49/2006
  16. Sendung Input, DRS 3, 18.12.2006
  17. Elisabeth Kopp: Zwei Schritte vor, einen zurück – Für die Schweizer Frauenbewegung ist das Jahr 2006 gleich ein vierfaches Jubiläumsjahr (PDF), NZZ am Sonntag, 30.7.2006 (auf Webseiten der FDP-Frauen).
  18. Elisabeth Kopp in NZZ am Sonntag, 30.7.2006 – siehe oben
  19. Bundesrätin Kopp an der Natiolnalratsdebatte anlässlich der Asylgesetzrevision, 1985.
  20. Matthias Saxer: Eine Bundesrätin auf den Spuren ihrer Tragik, Premiere des Dokumentarfilms «Elisabeth Kopp - eine Winterreise», zu Filmpremiere an den Solothurner Filmtagen 2007, NZZ, 27.1.2007
  21. Martin Walder: Das Lehrstück Kopp – Der Dok-Film «Elisabeth Kopp. Eine Winterreise» berührt alte Wunden, Gespräch mit Elisabeth Kopp nach der Filmpremiere als Feuilleton, NZZ, 28.1.2007
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