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Homosexualität in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

In den Jahren 1999–2005 entwickelte sich Deutschland unter dem Einfluss der rot-grünen Bundesregierung zu einer relativ fortschrittlichen europäischen Nation, was das Thema Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen betrifft. Zuvor war Homosexualität in Deutschland lange Zeit, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus, von diskriminierender Gesetzgebung und Verfolgung betroffen. Heute ist Homosexualität jedoch weitgehend akzeptiert, besonders in größeren Städten wie Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt. Derzeit existieren in Deutschland keine Gesetze, die homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Seit dem 1. August 2001 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen, die in vielen Rechtsbereichen anerkannt wird, nicht jedoch zum Beispiel im Steuerrecht. Die Ehe steht in Deutschland nur heterosexuellen Paaren offen: gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden nicht anerkannt.

Einen Einblick in Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung gibt das Schwule Museum in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Verfolgung homosexueller Männer reicht auf deutschsprachigem Raum bis zu den Anfängen des Christentums. Laut vereinzelt dokumentierter Fälle von „Sodomie“, „widernatürlicher Wollust“, „Knabenschänderei“ oder „Unzucht wider der Natur“ wurden immer wieder Männer verfolgt oder hingerichtet die gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verdächtigt oder überführt wurden.[1]

[Bearbeiten] Deutsches Kaiserreich

Magnus Hirschfeld, 1900
Magnus Hirschfeld, 1900

Während dem Deutschen Reich war Homosexualität angesichts der damals herrschenden Moralvorstellungen gesellschaftlich und politisch geächtet.

1869 erwähnte erstmals Karl Heinrich Ulrichs von der Polizei geführte „Urningslisten“, in denen „fortlaufende Personalnotizen über mehr als 2.000 in Berlin wohnende Urninge“ aufgezeichnet seien.

Am 15. Mai 1871 wurde der Paragraph 175 eingeführt und damit sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts wieder im ganzen Kaiserreich unter Strafe gestellt.

1898 wies auch August Bebel, Vorsitzender der SPD und Unterzeichner der ersten Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees darauf hin, dass die Berliner Polizei Listen mit Namen von Homosexuellen führe, die später als Rosa Listen bezeichnet wurden.

Am 15. Mai 1897 wurde von Magnus Hirschfeld, Max Spohr, Eduard Oberg und Max von Bülow das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee gegründet. Es gilt als erste Organisation der Geschichte, welche sich der Liberalisierung von Homosexualität bemühte. Das Ziel des Komitees lag vor allem in der Beseitigung des Paragraphen 175. Dabei arbeitete es eng mit dem 1919 ebenfalls von Hirschfeld eröffneten Institut für Sexualwissenschaft zusammen und übernahm zahlreiche dort entwickelte wissenschaftliche Theorien. Diese beschrieben Homosexuelle als ein biologisches drittes Geschlecht zwischen Mann und Frau. Homosexualität sollte nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, da es sich um eine angeborene Eigenschaft handele.[2]

In den Jahren 1907 bis 1909 kam es zu einer Reihe von Gerichtsverfahren wegen homosexuellen Verhaltens, wobei prominente Mitglieder des Kabinettes von Kaiser Wilhelm II. betroffen waren. Die sogenannte Harden-Eulenburg-Affäre drehte sich zunächst lediglich um einen Streit zwischen Philipp zu Eulenburg und dem Journalisten Maximilian Harden, der sich jedoch ausdehnte und heute als der größte Skandal des zweiten deutschen Kaiserreichs gilt.[3]

[Bearbeiten] Weimarer Republik

Am 26. Oktober 1921 wurde der Rechtsphilosoph und Rechtswissenschaftler Gustav Radbruch (SPD) Reichsjustizminister. Er war Unterzeichner der Petition zur Streichung des Paragraphen 175 und war erfolglos bemüht "einfache Homosexualität" straffrei zu halten. Statt dessen wurde der Paragraph von der am 15. Januar 1925 gewählten konservativen Regierung verschärft, aber im Juni 1927 vom vierten Kabinett Marx' wieder etwas entschärft. Mit knapper Mehrheit empfahl der Strafrechts-Ausschuß des Reichstages am 16. Oktober 1929 die Straffreiheit der "einfachen Homosexualität" unter Erwachsenen. Wegen der Krisen der Weimarer Republik und der Stimmenzugewinne der Nationalsozialisten konnte dieser Beschluß jedoch nicht umgesetzt werden.[1]

[Bearbeiten] Zeit des Nationalsozialismus

Hauptartikel: Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus

Da Schwule und Lesben nicht zur Fortpflanzung der "Herrenrasse" beitrugen, standen sie der Ideologie der Nationalsozialisten entgegen.

Rosa Winkel
Rosa Winkel

Homosexuelle wurden in Konzentrationslager verschleppt und mussten sich mit dem Rosa Winkel zu erkennen geben. Lesben, die zunächst nicht strafrechtlich verfolgt waren, wurden wegen angeblicher Asozialität und Kriminalität ebenfalls verschleppt und mussten den Rosa Winkel mit der Aufschrift „LL“ (Lesbische Liebe) tragen.[1] Ernst Röhm, homosexueller Führer der Sturmabteilung, wurde zunächst von Adolf Hitler geschützt. Hitler empfand ihn jedoch später als Bedrohung und ließ ihn während der Nacht der langen Messer töten. Schwule wurden von Hitler als „Volksfeinde“ denunziert. Er betrachtete Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Der Paragraph 175 wurde 1935 unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis stark verschärft. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte Paragraph 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.

Am 10. Juni 1936 wurde die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung gegründet. Ihre Einrichtung war der Auftakt für die nach den Olympischen Spielen 1936 wieder verstärkt einsetzende Homosexuellenverfolgung. Die Aufgabe der Reichszentrale bestand vorrangig in der Sammlung von Daten über Homosexuelle. Die Rosa Liste enthielt schliesslich Dateien von etwa 100.000 als homosexuell bestrafter oder verdächtiger Männer.[4]

Im Konzentrationslager Buchenwald wurden 1944 von dem dänischen SS-Arzt Carl Vaernet Menschenversuche zur „Heilung“ durchgeführt. Dieser implantierte den Opfern künstliche Hormondrüsen in der Leistengegend die durch die permanente Abgabe männlicher Hormone zu Heterosexualität führen sollten.[5]

[Bearbeiten] Deutsche Demokratische Republik

Der seit der Reichsgründung geltende und von den Nazis erheblich verschärfte § 175 StGB („Unzucht zwischen Männern“) wurde 1957 in der DDR auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Dieses so genannte Schutzalter wurde 1968 auf 18 Jahre herabgesetzt.

1989 strich die Volkskammer der DDR ihre gegen Homosexualität gerichtete Sondergesetzgebung (§ 151) ersatzlos, das Schutzalter lag somit wie bei Heterosexuellen bei 14 Jahren. Dieses Schutzalter war in den neuen Bundesländern bis zum 9. März 1994 rechtswirksam, zeitgleich existierte in den alten Bundesländern ein Schutzalter von 18 Jahren nach § 175.[6]

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik wurden gleichgeschlechtlicher sexueller Verkehr 1969 bei einem Schutzalter von 21 Jahren legalisiert. 1973 wurde das Schutzalter auf 18 Jahre reduziert[7]. Auch nach der Entkriminalisierung wurde jedoch die polizeiliche Sammlung der Daten von Homosexuellen in Rosa Listen fortgesetzt. Das Handbuch der Kriminalistik sah noch 1978 die Führung von Homosexuellenkarteien als notwendige Maßnahme zur Wahrnehmung der polizeilichen Sicherungsaufgaben an.

Der deutsche Bundestag vereinheitlichte 1994 durch Aufhebung des § 175 das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle auf 14/16 Jahre im Zuge der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung. Dadurch sank mit Wirkung zum 10. März 1994 das Schutzalter für Homosexuelle in Westdeutschland, während es in Ostdeutschland für Homo- und Heterosexuelle in Teilbereichen stieg.[8]

Seit Ende der 1990er Jahre bestimmt in Deutschland die staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche und gesellschaftliche Diskussion (siehe hierzu Lebenspartnerschaftsgesetz).

[Bearbeiten] Politik

[Bearbeiten] Antidiskriminierungsgesetz

Als Vertragspartei des Amsterdamer Vertrags wurde Deutschland verpflichtet, seine Gesetzgebung bezüglich Diskriminierung in Bereichen wie der sexuellen Identiät in Beschäftigung und Beruf zu revidieren. Dies wurde in der EU-Richtlinie 2000/78 von Dezember 2000 festgelegt, die bis Dezember 2003 umgesetzt werden musste. Aufgrund von Uneinigkeit in der damaligen Regierungskoalition sowie Lobbyarbeit seitens der Wirtschaftsverbände und der Kirchen wurde ein Gesetzentwurf erst zum Jahreswechsel 2004/2005 vorgelegt und im Frühjahr 2005 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat rief dazu den Vermittlungsausschuss an, der aufgrund der vorgezogenen Wahlen 2005 den Entwurf nicht behandelte. Erst am 18. August 2006 erfüllte Deutschland diese EU-Vorgabe, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsesetz, das gegenüber dem rot-grünen Entwurf gerinfügige Änderungen aufwies. Das Gesetz geht über die EU-Vorgaben hinaus, da es Diskriminierung nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in Zivilrecht verbietet.[9] Andererseits existieren Zweifel, ob das Gesetz in anderen Bereichen die EU-Vorgaben überhaupt erfüllt, z. B. dadurch, dass der Kündigungsschutz nicht durch das AGG, sondern durch das Kündigungsschutzgesetz geregelt wird.[10]

Einige Bundesländer haben schon länger eine Antidiskriminierungsgesetzgebung, z. T. sogar in ihren Landesverfassungen festgeschrieben: so Berlin (seit 1995), Brandenburg (seit 1992) und Thüringen (seit 1993). In Sachsen-Anhalt wurde Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im öffentlichen Dienst bereits 1997 verboten.[11]

[Bearbeiten] Bundeswehr

Homosexuelle sind nicht von der Bundeswehr ausgeschlossen, weder als Wehrpflichtige noch als Berufssoldaten. Sie stoßen jedoch noch immer auf Zurückhaltung. Insgesamt hat – nicht zuletzt durch den zunehmenden Anteil von Soldatinnen – die Bundeswehr ihr Bewusstsein für Sexualität weiterentwickeln müssen. Mit dem „Sexualerlass“ zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 14/3 ist eine Diskriminierung verboten worden. Mit der letzten Änderung im Juli 2004 ist nach jahrzehntelanger Ächtung homosexueller Vorgesetzter, die unter Billigung höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Versetzungen und sogar Entlassungen rechnen mussten, ein liberalerer Umgang mit der Sexualität gewählt worden. Mittlerweile setzt sich für die Belange homosexueller Menschen in der Bundeswehr auch der Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e.V.) ein.[12]

Künftig sind grundsätzlich alle Beziehungsformen in den Privatbereich verwiesen. Homosexuelle Beziehungen können außer Dienst auch innerhalb militärischer Anlagen gepflegt werden, auch spielt der Dienstgrad der Beziehungspartner keine Rolle mehr.[13]

Die Besonderheiten des Lebens in einer Gemeinschaftsunterkunft – verbunden mit einer Einschränkung der Privatsphäre – aber vor allem in Auslandseinsätzen empfinden manche Angehörigen der Bundeswehr jedoch auch weiterhin als Herausforderung. Dies betrifft insbesondere solche Angehörigen, deren engerer Freundeskreis ausschließlich aus Heterosexuellen und ungeouteten Homosexuellen (bzw. vermeintlichen Heterosexuellen) besteht.

1984 fand die Kießling-Affäre Aufsehen in der Bundesrepublik. Der General der Bundeswehr Günter Kießling wurde 1983 der Homosexualität bezichtigt, woraufhin er vorzeitig pensioniert wurde. Da sich die Behauptungen jedoch nicht belegen ließen, wurde er wieder kurzzeitig rehabilitiert und mit dem „Großen Zapfenstreich“ in den ehrenhaften Ruhestand versetzt. Zum Jubiläum der Bundeswehr 1985 war Kießling als einziger Vier-Sterne-General nicht eingeladen.[14]

Bis 2000 war es Homosexuellen nicht möglich einen Offiziersrang zu erlangen. Bei Bekanntwerden ihrer homosexuellen Orientierung konnten Wehrdienstleistende zwangsversetzt werden.

Als bekanntester Fall gilt der des Oberleutnant Winfried Stecher, welcher als Bundeswehroffizier aufgrund seiner Homosexualität degradiert wurde und daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einlegte. Der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping unterstützte die Versetzung und rechtfertigte dies mit den Worten[15]:

Homosexualität begründet erhebliche Zweifel an der Eignung und schließt eine Verwendung in solchen Funktionen aus, die an Führung, Erziehung und Ausbildung von Soldaten gebunden ist […]

Dabei berief er sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 18. November 1997 – 1 WB 48/97, in dem es lautete:

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass homosexuelle Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe verwendet werden.[16][17]

Scharping zog seine diskriminierende Politik aufgrund des Drucks der Koalition und zahlreicher Klagen jedoch kurz darauf zurück, woraufhin es seit August 2000 bei der Bundeswehr nicht mehr möglich ist, Dienstleistende aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Die Bundesregierung lehnte es ab, diese Änderung in der Politik des Verteidigungsministeriums öffentlich zu begründen.

Seit dem Regierungswechsel zur Koalition von Union und SPD hat das Verteidigungsministerium erneut Schlagzeilen gemacht mit einer Politik der Diskriminierung, als es die Übernachtung von Soldaten auf Dienstreisen in Hotels, die in der Nähe von Schwulenkneipen liegen, missbilligte. Siehe dazu auch Franz Josef Jung#Schutz vor Schwulen.[18]

[Bearbeiten] Parteien und Politiker

Klaus Wowereit auf dem Berliner Christopher Street Day 2001
Klaus Wowereit auf dem Berliner Christopher Street Day 2001

Gefördert wird die Gleichberechtigung Homosexueller von der SPD, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen (siehe auch: Lesben- und Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen) und der Linkspartei.

Die CDU und CSU behaupten zwar, homosexuelle Paarbeziehungen als Verbindungen anzuerkennen, in denen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind, stehen aber der Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Ehe aufgrund konservativer Familienpolitik entgegen.

Diese Gegenwehr der CDU/CSU hat gegenwärtig insbesondere eine Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht (Erbschafts-/Schenkungssteuer, Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht) und im Beamten-/Soldatenrecht (Hinterbliebenenversorgung, Zuschlag) zur Folge.

Die Schwusos sind der 1978 gegründete Arbeitskreis von sozialdemokratisch orientierten Schwulen und Lesben, die sich in der SPD organisiert haben. Entsprechend existiert bei CDU und CSU die Organisation Lesben und Schwule in der Union. Bei den Grünen werden Lesben- und Schwulenpolitik in Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften koordiniert, ähnlich wie bei anderen Politikbereichen wie Verkehrs- oder Innen- und Rechtspolitik, als offizielle Parteiorgane.

Bei Kommunalwahl 1996 erreichte die Rosa Liste München 1,8 % der Stimmen und einen Sitz im Münchener Stadtrat. Damit war sie europaweit die erste schwul-lesbische Wählergruppe, die in ein Kommunalparlament einzog.[19] Dort bilden sie zusammen mit den Vertretern der Grünen eine gemeinsame Fraktion.

Zu den bekanntesten offen schwul lebenden Politikern gehören Klaus Wowereit (SPD), der Regierende Bürgermeister von Berlin, der vor allem durch sein öffentliches Coming Out vor den Wahlen mit den Worten „Ich bin schwul und das ist auch gut so“ Schlagzeilen machte, Volker Beck, Mitglied des Deutschen Bundestags aus Köln, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen, und Guido Westerwelle, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Der erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust (CDU) leugnete 2003 seine Homosexualität nach einem angeblichen Erpressungsversuch des damaligen zweiten Bürgermeisters Ronald Schill nicht.

Grundsätzlich ist die sexuelle Orientierung von Politikern mittlerweile nur noch von geringem öffentlichen Interesse, da Homosexualität überwiegend akzeptiert wird. Sensationsschlagzeilen und ungewollte Outings stellen teilweise eine größere Rufschädigung für Journalisten und Presse dar als für die betroffenen Persönlichkeiten.

[Bearbeiten] Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus

Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus waren lange Zeit weitgehend aus dem öffentlichen Gedenken und der Entschädigung von NS-Unrecht ausgegrenzt. Ein Umdenken in der Erinnerungspolitik setzte erst 1985 mit der Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag der Befreiung[20] ein, in der erstmals auch die bislang verschwiegenen Verfolgtengruppen in das Gedenken einbezogen wurden. Jedoch erst 2002, unter Rot-Grün, konnte die gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit durchgesetzt werden. Kurz zuvor waren die Homosexuellen aus den Regelungen des NS-Unrechtsaufhebungsgesetzes von Union und FDP ausgeschlossen worden. Die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ und der Lesben- und Schwulenverband setzten sich daher gemeinsam für ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen ein.[21] Dessen Umsetzung wurde am 12. Dezember 2003 vom deutschen Bundestag beschlossen und sorgte bald für einige Kontroversen, da Lesben nicht bei der Umsetzung berücksichtigt wurden.[22]

[Bearbeiten] Lesben- und Schwulenbewegung

Im Rahmen der Lesben- und Schwulenbewegung entwickelten sich in Deutschland zahlreiche Verbände mit dem Ziel die Gleichbehandlung sexueller Minderheiten weiter vorranzutreiben. Speziell für die Schwulenbewegung in Köln fungiert das Centrum Schwule Geschichte als Archiv und Forschungsstätte.

[Bearbeiten] Ziele

Auch heute engagieren sich noch zahlreiche Organisationen und Politiker für den weiteren Ausbau der Rechte Homosexueller. Noch immer werden ungleiche Behandlungen gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber heterosexuellen Eheleuten kritisiert, die im Steuerrecht, Adoptionsrecht und Beamtenrecht bestehen. Hier weigert sich der Bundesrat seit 2000 Abhilfe zu leisten. Auch die Regierungskoalition vertagt Verbesserungsvorschläge der Opposition, ohne eigene Entwürfe vorzulegen. Ebenfalls befürworten Verbände eine Verbesserung der Antidiskriminierungsmaßnahmen, z. B. ein Verbandsklagerecht statt nur eines Verbandsbeistandsrechts im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und weitere Verbesserungen im Diskriminierungsschutz, wie sie in anderen europäischen und nordamerikanischen Ländern bestehen. So existieren auch zahlreiche berufsständische Versorgungswerke, die als nichtstaatliche Organe des öffentlichen Rechts unterschiedliche Regelungen für Hinterbliebenenrenten vorsehen, wenn (wie es bei gleichgeschlechtlichen Paaren immer der Fall ist) keine Ehe vorliegt, etc. Ebenfalls ein Problem für die Gleichbehandlung ist die vorherrschende Stellung von Kirchen und kirchlichen Trägern in vielen sozialen Berufen als Arbeitgeberinnen, da diese Beschäftigungsverhältnisse über großzügige Ausnahmen im Arbeitsrecht für offen lebende lesbische und schwule Arbeitnehmer nicht geschützt sind. (Die Problematik ist hier schärfer bei der römisch-katholischen Kirche anzutreffen.)

[Bearbeiten] Vereine und Organisationen

Die Homosexuelle Aktion Westberlin (HAW) war mit ihrer Gründung am 15. August 1971 die erste Organisation der neueren deutschen Schwulenbewegung. Sie engagiertes sich besonders für die ersatzlose Streichung des § 175 StGB. Anlass der Gründung war die Aufführung des Filmes Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt von Rosa von Praunheim. Durch den als Tuntenstreit bezeichneten Konflikt im Jahr 1973, bei dem der Auftritt französischer und italienischer Teilnehmer in Frauenkleidung auf der Abschlussdiskussion des Pfingsttreffens kontrovers diskutiert wurde, spaltete sich die Organisation in einen integrationistischen Flügel aus orthodoxen Marxisten und die radikale Fraktion der Feministen. 1974 folgte der HAW die ebenfalls in West-Berlin gegründete Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft. Sie wurde als Gegenpol zur eher links-politisch und sozialistisch orientierten HAW gegründet und ist heute der am längsten bestehende Verein der neuen Schwulenbewegung.

Die Homosexuelle Selbsthilfe wurde 1980 gegründet und ist ein nicht gemeinnütziger Verein, der nach den ersten 10 Jahren der politischen Schwulenbewegung in der Nachkriegszeit entstand.

Seit 1982 besteht der Lesbenring um Lesben bundesweit zu vertreten und politische Forderungen besser durchsetzen zu können, sowie zur besseren Vernetzung von Lesben, auch außerhalb der Großstädte. Er unterstützt zudem das Lesben-Frühlings-Treffen welches seit 1974 jährlich stattfindet und das größte und bekannteste Treffen von Lesben in Deutschland darstellt.

Zwischen 1986 und 1997 bestand der Bundesverband Homosexualität als Versuch einer Dachorganisation für Homosexuelle in Westdeutschland.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland ist mit fast 3.000 Einzelmitgliedern und 70 Mitgliedsorganisationen die größte Bürgerrechts- und Selbsthilfeorganisation von Lesben und Schwulen in Deutschland. Er ist mittlerweile in fast allen Bundesländern vertreten. Außerdem ist der Verband als Nichtregierungsorganisation mit offiziellem Beraterstatus bei den Vereinten Nationen anerkannt. Der Verband wurde am 18. Februar 1990 von ostdeutschen schwulen Bürgerrechtlern wie Eduard Stapel in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“ (SVD) gegründet. Während dieser Zeit entstand auch Das Jugendnetzwerk Lambda, welches zunächst nur in Berlin und Brandenburg aktiv war und sich heute als bundesweiter Jugendverband für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender-Jugendliche versteht.

[Bearbeiten] Spezifische Interessenvertretungen

HUK auf dem CSD 2006 in Berlin
HUK auf dem CSD 2006 in Berlin

Da offen gelebte Homosexualität auch in Deutschland noch immer in verschiedensten Umfeldern Probleme bereiten kann, existieren heute viele Interessenvertretungen, besonders in unterschiedlichen beruflichen Sparten.

[Bearbeiten] Auswahl bedeutender Vereine und Organisationen

Karl Heinrich Ulrichs
Karl Heinrich Ulrichs
Martin Dannecker
Martin Dannecker
Volker Beck
Volker Beck
Dirk Bach und Hella von Sinnen
Dirk Bach und Hella von Sinnen
Max Spohr
Max Spohr

[Bearbeiten] Bekannte Aktivisten

[Bearbeiten] Wissenschaft

Rolf Gindorf ist neben Magnus Hirschfeld, Martin Dannecker und Hans Giese einer der bedeutendsten deutschen Sexualwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Homosexualität. Im Jahr 2004 erhielt er die Magnus-Hirschfeld-Medaille für besondere Verdienste um die Sexualreform. Bekannt wurde er vor auch durch die von einem Heiratswunsch motivierte Klage, die er mit seinem Lebenspartner Wolfgang Gindorf vor dem Bundesverfassungsgericht einrichte und die damit maßgeblich zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes beitrug.

[Bearbeiten] Soziologie

Rüdiger Lautmann war der erste Professor einer deutschen Hochschule, der sich mit der Untersuchung der Diskriminierung Homosexueller in Geschichte und Gegenwart befasste. Er schob damals die Entpathologisierung der Homosexualität in der Wissenschaft entscheidend an, da bis dato Homosexualität auch in der deutschen Soziologie ausschließlich pathologisiert worden war.

[Bearbeiten] Politik

Bevor der Begriff Homosexualität existierte, prägte der Ostfriese Karl Heinrich Ulrichs die Bezeichnung Uranismus. Er ging von einer natürlichen, nicht krankhaften Veranlagung aus und forderte daher die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Als Vorkämpfer der Homosexuellen-Bewegung trug er dies 1867 erstmals öffentlich vor.

Politisch besonders engagiert in der Lesben- und Schwulenbewegung sind heute Volker Beck und Günter Dworek, die zu den Vorreitern der Lesben- und Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen zählen. Die Arbeit von Konstanze Gerhard konzentriert sich besonders auf die Situation von Lesben in der Arbeitswelt. Mehrere Auszeichnungen erhielt der Opernregisseur und Hochschullehrer Andreas Meyer-Hanno für seine Verdienste um die Schwulenemanzipation, darunter auch das Bundesverdienstkreuz. Hans-Peter Hoogen wurde 2005 von dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch als erster Schwulenaktivist mit dem Hessischen Verdienstorden am Bande ausgezeichnet. Im gleichen Jahr erhielt auch Ernst-Detlef Mücke das Verdienstkreuz für seine Verdienste um die Gleichberechtigung und Achtung Homosexueller in Schule und Gesellschaft.

[Bearbeiten] Kunst

Zu den bekanntesten in der Lesben- und Schwulenbewegung aktiven Künstlern der Unterhaltungsbranche zählen Maren Kroymann, Hella von Sinnen, Georg Uecker und Dirk Bach.

[Bearbeiten] Medien

Um 1900 war Max Spohr der erste und seinerzeit einzige deutsche Buchhändler und Verleger, welcher im nennenswerten Umfang offene Publikationen rund um das Thema Homosexualität veröffentlichte. Der Filmregisseur Rosa von Praunheim gilt als wichtiger Vertreter des postmodernen deutschen Films. Er war vor allem mit seinem Dokumentarfilm „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ von 1970 Wegbereiter und einer der Mitbegründer der politischen Schwulen- und Lesbenbewegung in der Bundesrepublik Deutschland.

[Bearbeiten] Gesellschaftliche Situation

Einer Meinungsumfrage der Angus Reid Global Monitor im Dezember 2006 zufolge befürworteten 52 % der Deutschen die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Das Land befindet sich dadurch in der Europäischen Union an siebter Stelle und liegt über dem Durchschnitt von 44 %.[23] Jedoch kommt es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen auf Homosexuelle. Speziell hierfür wurde in Berlin das Schwule Überfalltelefon eingerichtet welches von Maneo, einem Zusatzprojekt des Informations- und Beratungsladens Mann-O-Meter betreut wird. Maneo leistet neben der Hilfe und Beratung für Opfer antischwuler Gewalt unter anderem auch Anti-Gewalt-Trainings in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei.[24]

[Bearbeiten] Szene und Kultur

Motzstraßenfset 2006
Motzstraßenfset 2006

In den Großstädten, besonders in Berlin und Köln, existiert eine umfangreiche Lesben- und Schwulenszene. Vor allem der Bezirk Berlin-Schöneberg ist für seine hohe Konzentration an Schwulen und einer entsprechenden Infrastruktur rund um die Motzstraße bekannt und gilt als größtes schwul-lesbische Quartier Berlins.[25] Dort findet mit ca. 350.000 Besuchern auch das jährliche Motzstraßenfest um den Nollendorfplatz statt. In den 1970er Jahren konzentrierte sich die Szene mehr um die im gleichen Kiez liegende Kulmer Straße. Ebenfalls reich an Infrastruktur sind die Berliner Stadtteile Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Friedrichshain, sowie das Belgische Viertel rund um den Rudolfsplatz und die Gegend rund um den Heumarkt in Köln. In der alternativen Homoszene hat neben dem Bauwagenplatz Schwarzer Kanal das seit 1981 bestehende Tuntenhaus in Berlin große Bekanntheit, welches ursprünglich aus einer Hausbesetzerszene hervorging.

Im Internet gilt GayRomeo mit 442.000 weltweit registrierten Profilen als das größte deutschsprachige, schwule Kontaktportal. Im September 2006 ist der Betrieb des Portals jedoch auf die Amsterdamer Firma PlanetRomeo B.V. übergegangen, um strafrechtliche Probleme aufgrund der im Vergleich zu anderen europäischen Ländern strengeren Jugendschutzbestimmungen in Deutschland zu vermeiden.[26] Zu den bekanntesten Chatplattformen findet sich der Gaychat an vorderer Stelle mit etwa 500.000 registrierten Profilen.

Aufgrund der offen gelebten Homosexualität und politischer Aktivität genießen die Band Rosenstolz, sowie die Entertainer Hella von Sinnen und Dirk Bach, hohe Popularität in der Szene. Marianne Rosenberg ist populär unter vielen Schwulen, obwohl sie nicht offen lesbisch lebt und auch nicht politisch aktiv ist. Viele empfinden ihre Musik jedoch als zu klischeehaft.

Die Schwuhplattler
Die Schwuhplattler

Zu den größten schwul-lesbischen Sportvereinen in Europa gehören der Vorspiel SSL in Berlin und der Frankfurter Volleyball Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Er wurde 1985 gegründet und umfasst mittlerweile 15 verschiedene Sportarten. Besonderheiten des Vereins sind zum Beispiel die Sportabteilung mit speziellen Angeboten für HIV-Positive und das Synchronschwimmen. Im Verein gibt es die europaweit einzige männliche Synchronschwimmergruppe namens „synchro libido“. Der Chor Die Schrillmänner aus Karlsruhe befasst sich neben dem Gesang auch intensiv mit politischen Anliegen.

Auch im volkstümlichen Bereich existieren mehrere homosexuelle Vereine. Traditionelles bayerisches Schuhplatteln wird von der Münchener Gruppe Schwuhplattler ausgeübt. Der erste schwule Karnevalsverein nennt sich Rosa Funken und wurde 1995 in Köln gegründet.

[Bearbeiten] Medien

Zu den erfolgreichsten deutschen Film- und Fernsehproduktionen mit Homosexualität als zentralem Thema zählen die Serien Berlin Bohème, Montagsgeschichten, Montagskinder, Von Mann zu Mann, sowie die Spielfilme Sommersturm und Der bewegte Mann. Letzterer basiert auf dem Comic des Karikaturisten Ralf König, der schwule Themen einem breiten Mainstream auch über die Grenzen von Deutschland und Mitteleuropa hinaus bekannt gemacht hat. Für Filme mit schwul-lesbisch-transgender Hintergrund wird seit 1987 jährlich der Teddy Award am Vorabend der Verleihung des Goldenen Bären im Rahmen der Berlinale in Berlin vergeben.

Nach eigenen Angaben ist der seit 2003 existierende private Hörfunksender BluRadio aus Berlin die erste schwul-lesbische Radiostation in Deutschland. Als erste lesbisch-schwule Hörfunksendung galt Eldoradio, welche ab 1985 ebenfalls aus Berlin sendete.

Der Eigene nannte sich die weltweit erste Zeitschrift mit homosexuellen Themen. Sie wurde von 1896 bis 1932 von dem Berliner Adolf Brand herausgegeben. Die Box wurde 1993 gegründet und ist heute das größte bundesweite Gratis-Magazin für Schwule. Darüber hinaus existieren zahlreiche Regionalmagazine die ebenfalls meist gratis erhältlich sind wie die Rik, GAB, der Hinnerk, die Nürnberger Schwulenpost, Sergej oder Siegessäule. Die L-Mag ist gegenwärtig im deutschsprachigen Raum das einzige Kaufmagazin speziell für Lesben.

Der 1995 gegründete Querverlag bezeichnet sich selbst als „Deutschlands erster lesbisch-schwuler Buchverlag“. Zudem gehört der seit 1981 bestehende Bruno Gmünder Verlag zu den führenden Verlagen homosexueller Medien.

[Bearbeiten] Christopher Street Day

CSD in Stuttgart, 2002
CSD in Stuttgart, 2002

Die ersten Christopher Street Days fanden 1979 in Berlin (mit 400 teils vermummte Teilnehmern) und Bremen statt.[27] Größere Lesben- und Schwulendemonstrationen gibt es in Deutschland allerdings schon seit 1972 (die erste in der Bundesrepublik Deutschland am 29. April 1972 in Münster[28]). Mittlerweile wird in nahezu jeder größeren Stadt ein CSD veranstaltet. Mit ca. einer Million Teilnehmern ist der Umzug in Köln europaweit der größte.[29] Begleitet werden die Paraden häufig von Prominenten und Politikern wie dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse, der Bundesministerin Renate Künast, dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, in Frankfurt am Main 2004 der Oberbürgermeisterin Petra Roth, oder dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Ranghöchster Teilnehmer war der ehemalige Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer.[30] In einigen Städten wird zudem die Schirmherrschaft von lokalen Politikern übernommen.

Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung hat sich in Berlin-Kreuzberg mittlerweile der jährliche Transgeniale CSD als politischere Alternative etabliert.[31]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b c Homosexuellenverfolgung in Deutschland
  2. Wissenschaft gegen Homophobie
  3. Biographie: Philipp Fürst zu Eulenburg und Hertefeld, 1847-1921
  4. Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit und ihre Schicksale im Nachkriegsdeutschland Kulturring in Berlin e. V.
  5. KZ-Versuche an Schwulen
  6. Daten-Pool zum Diskurs Männlicher Homosexualität in der DDR
  7. Projektarbeit über Homosexualität
  8. 11.6.1994: Paragraf 175 außer Kraft
  9. Wie es zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) kam
  10. Anfrage der Grünen im Europäischen Parlament
  11. Situation homosexueller Bürger im Land Mecklenburg-Vorpommern (pdf)
  12. Arbeitskreis homosexueller Angehöriger der Bundeswehr
  13. Umgang mit Sexualität
  14. (K)ein homosexueller Vier-Sterne-General? wdr.de
  15. Helden wie wir zeit.de
  16. Winfried Stecher in einem offenen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder
  17. Auszug aus dem Protokoll der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. März 2000
  18. Verteidigungsministerium schützt Soldaten vor Begegnung mit Homosexuellen
  19. Thomas Niederbühl, Stadtrat der Landeshauptstadt München
  20. Weizsäcker Rede zum 8.Mai 1985
  21. Ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
  22. Plenarprotokoll 15/83 Deutscher Bundestag
  23. Europäische Kommission: Eurobarometer, Abschnitt 2.4 Einstellungen zur Homosexualität, Dezember 2006.
  24. Maneo – Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin
  25. Regenbogenfonds
  26. Eigenangabe von GayRomeo
  27. Vermummt, zerstritten, erfolgreich – die Geschichte des Christopher Street Day
  28. KCM, Schwulenzentrum Münster e.V.
  29. CSD: Die Geheimnisse des schwulen Köln
  30. Fischer beim CSD Köln (pdf)
  31. Transgenialer CSD Kreuzberg

[Bearbeiten] Weblinks

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