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Schengener Durchführungsübereinkommen - Wikipedia

Schengener Durchführungsübereinkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Staaten des Schengener Abkommens ██ Mitglieder██ unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung██ interessiert an Mitgliedschaft
Die Staaten des Schengener Abkommens
██ Mitglieder
██ unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung
██ interessiert an Mitgliedschaft
Eine typische "Schengen-Grenze" (hier bei Kufstein zwischen Deutschland und Österreich). Keinerlei Grenzkontrollposten, lediglich das übliche EU-Schild.
Eine typische "Schengen-Grenze" (hier bei Kufstein zwischen Deutschland und Österreich). Keinerlei Grenzkontrollposten, lediglich das übliche EU-Schild.

Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Es ist in den Staaten der EU-15 (mit Ausnahme von Großbritannien und Irland), in Island, Norwegen und voraussichtlich ab 2008 auch in der Schweiz und in den neuen EU-Ländern (mit Ausnahme Bulgariens und Rumäniens) gültig.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Inhalt des Abkommens

Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen und Island) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u. a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere Schengenvisum vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.

Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-Außengrenzen, welche z.B. Frankreich, Spanien, Italien, Polen und Litauen haben. Auch Deutschland hat Schengen-Außengrenzen (Seegrenzen in der Ost- und Nordsee). In allen Schengen-Ländern erfolgen verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll.

In Ausnahmefällen, z. B. bei internationalen Großveranstaltungen (Fußballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Übereinkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen eingeführt werden (Art. 2 des Vertragswerks). Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen und die Schleierfahndung und polizeiliche Nacheile (kurzfristige Verfolgung von Straftätern auf ausländischem Staatsgebiet) eingeführt.

Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Übereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Folge ist, dass alle folgenden Neumitglieder der EU das Schengenabkommen unterzeichnen müssen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU. Aufgrund des Schengen-Protokolls wurde es in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dies notwendig in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.

[Bearbeiten] Teilnehmer am Abkommen

Denkmal zur Unterzeichnung des "Schengener Abkommens" an der Anlegestelle in Schengen
Denkmal zur Unterzeichnung des "Schengener Abkommens" an der Anlegestelle in Schengen

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) an der Mosel auf dem Fahrgastschiff "Princesse Marie-Astrid" das Schengener Übereinkommen (auch mittlerweile informell oft als "Schengen I" bezeichnet). Für dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewählt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. An der Übereinkunft waren nur fünf der damals zehn EG-Staaten beteiligt; sie stellt daher ein frühes Beispiel der verstärkten Zusammenarbeit dar.

Am 19. Juni 1990 unterzeichneten die genannten Länder dann das Schengener Durchführungsübereinkommen (auch informell oft als "Schengen II" bezeichnet), in dem die konkreten Verfahrensabläufe der Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind. In den neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR trat das Abkommen mit der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 automatisch in Kraft.

Inzwischen haben 33 Länder das Abkommen unterzeichnet bzw. nehmen faktisch an ihm teil. Es ist zu unterscheiden zwischen dem formalen Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle teilnehmenden Staaten) und der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn die technischen Voraussetzungen (z. B. Anbindung des Landes an das Schengener Informationssystem) erfüllt sind.

Die Grenzöffnungen sollen für die neuen EU-Staaten am 31. Dezember 2007 für Land- und Seegrenzen und auf Flughäfen am 30. März 2008 (Flugplanwechsel) stattfinden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Rat der europäischen Justiz- und Innenminister einstimmig feststellt, dass die neuen EU-Staaten die so g. "Schengen Standards" (Außengrenzsicherung, polizeiliche Zusammenarbeit, Schengener Informationssystem (SIS), Visaregime) uneingeschränkt erfüllen und auf Dauer halten können. Dies wird derzeit im Rahmen einer umfangreichen Evaluation vor Ort durch Fachleute der EU-Staaten überprüft. Der Beitritt war ursprünglich an die Fertigstellung des neuen Schengener-Informationssystem II (zusätzliche Speicherung von Biometriedaten, Fingerabdrücken und Lichtbilder, Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten) gekoppelt. Aufgrund von erheblichen technischen Problemen und einer voraussichtlichen Verzögerung bis 2009 einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister darauf, als Zwischenlösung das alte Netzwerk zur länderübergreifenden Polizeizusammenarbeit aufzurüsten (SISone4all). Die Schweiz macht die Teilnahme am SISone4all davon abhängig wie lange die Verzögerung von SIS II ausfallen wird. Die Schweizer Regierung wird den Entscheid im Sommer 2007 treffen. Zypern will nach Stand Dezember 2006 erst ab 2009 teilnehmen. [1]

Übersicht über die Teilnehmerländer:

Land Beitritt zum   Abkommen   Wegfall der Grenzkontrollen Anmerkungen
Andorra - 26. März 1995 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern (Spanien und Frankreich).
Belgien 19. Juni 1990 26. März 1995
Bulgarien 1. Januar 2007 - Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt
Dänemark 19. Dezember 1996 25. März 2001 Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens
Deutschland (BRD) 19. Juni 1990 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt
Deutschland (Gebiet der eh. DDR) 3. Oktober 1990 26. März 1995 Beitritt der Gebiete der eh. DDR mit Beitritt der neuen Länder zur BRD
Estland 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Finnland 19. Dezember 1996 25. März 2001
Frankreich 19. Juni 1990 26. März 1995
Griechenland 6. November 1992 26. März 2000 formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000
Irland 29. Mai 2000 - eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen
Island 19. Dezember 1996 25. März 2001 kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens
Italien 17. November 1990 26. Oktober 1997
Lettland 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Liechtenstein - - keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz), daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz; voraussichtlich Anfang 2008
Litauen 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Luxemburg 19. Juni 1990 26. März 1995
Malta 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Monaco - 26. März 1995 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich
Niederlande 19. Juni 1990 26. März 1995
Norwegen 19. Dezember 1996 25. März 2001 kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens
Österreich 28. April 1995 1. Dezember 1997
Polen 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Portugal 25. Juni 1991 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt
Rumänien 1. Januar 2007 - Wegfall der Grenzkontrollen noch unbekannt
San Marino - 26. Oktober 1997 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien
Schweden 19. Dezember 1996 25. März 2001
Schweiz 16. Oktober 2004 - voraussichtlicher Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze frühestens im Herbst 2008 – die Warenkontrolle bleibt bestehen
Slowakei 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Slowenien 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Spanien 25. Juni 1991 26. März 1995
Tschechien 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Ungarn 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen gemäß dem "Einer-für-Alle-Prinzip" voraussichtlich am 31. Dezember 2007
Vatikanstadt - 26. Oktober 1997 keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien
Vereinigtes Königreich 29. Mai 2000 - eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit
Zypern 1. Mai 2004 - Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007

[Bearbeiten] Beitritt der Schweiz

Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum ergriffen, damit die Vorlage vom Volk angenommen werden muss. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell I.-Rh (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).

Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.

Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer und Ausländerinnen aus nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europäischen Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von besonderer Bedeutung, von denen ein großer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt natürlich umgekehrt.

Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie die Schweiz dem Schengener Übereinkommen beitreten, da zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-Außengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden müssten, was von liechtensteinischer Seite als zu aufwendig angesehen wird.

Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren.

[Bearbeiten] Kritik

Die Folgen und Auswirkungen des Schengener Übereinkommens sind seit den 1980er Jahren Kritik von Bürger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt. Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr, der Bekämpfung illegaler Einwanderung, angemessen, d.h. meist verstärkt, zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstärkt gesicherte Grenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig überwinden wollen, nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim Grenzübertritt ihr Leben. Nach unabhängigen Schätzungen sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145, hingegen an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 mehr als 5.000 Menschen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen.[1]

Auch unter den Schengen-Staaten gibt es Auseinandersetzungen. Wenn auch nur ein Staat seinen Verpflichtungen zur Grenzüberwachung nicht nachkommt, sind alle anderen Staaten betroffen. So gab es wiederholt Vorwürfe, dass Italien sich illegaler Einwanderer entledige, die auf die Insel Lampedusa kamen, indem sie sie weiterreisen lasse, "weil sie ja ohnehin nach Deutschland, Österreich und andere Nachbarstaaten weiterreisen". Auch Deutschland sah sich im Rahmen der Visa-Affäre der Kritik anderer Schengen-Staaten ausgesetzt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Kritik am Schengener Abkommen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. no-racism.net Innen und aussen 15. Juni 2005

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