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Sekte - Wikipedia

Sekte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine Sekte (von lat. secta „Denkschule, Partei, Gefolgschaft“, zu sequī „folgen“[1], wohl nicht zu secare „abschneiden“[2]) bezeichnet im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig eine religiöse Organisation, die durch ein Schisma oder die Abspaltung von einer etablierten Religion entstanden ist.

Im Alltagssprachgebrauch wird der Begriff Sekte meist pejorativ mit Hinblick auf ein tatsächliches oder vermeintliches Konfliktpotential gebraucht. Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind über die gesamte Menschheitsgeschichte entstanden. Viele von diesen gingen unter, einige überlebten in Nischen, manche haben sich gar als Weltreligion – wie z.B. das Christentum, das zunächst eine jüdische Sekte war – oder als Staatsreligion etabliert.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die nicht-christliche Antike bezeichnete bestimmte philosophische oder religiöse Gruppierungen wertfrei als Sekten. Auch die ersten Christen wurden in diesem neutralen Sinne als „Sekte der Nazarener“, eine Richtung des Judentums bezeichnet.

Paulus verwendete das Wort αἵρεσις (phon. „hairesis“, Streben, spätantik: philosophische Schule, Sekte) in seinen Briefen für Spaltungen innerhalb der Gemeinde (z. B. 1 Ko 11,19). Diese Spaltungen wurden von ihm negativ bewertet, ohne dass er dabei einer bestimmten Richtung unter ihnen den Vorzug gab.

In der Alten Kirche wurde der Begriff hairesis immer mehr für Abweichungen von der gemeinsamen Lehre der miteinander in Kommunion stehenden christlichen Gemeinden verwendet und im vierten Jahrhundert hatte er schließlich kirchlich die Bedeutung „Irrlehre“.

Dieser Begriff wurde von der lateinischen Kirche des Mittelalters als secta, Sekte, übernommen. So wurden die Protestanten als secta lutherana bezeichnet und auch im deutschen Sprachgebrauch sprach die katholische Kirche bis ins 20. Jahrhundert in manchen Texten von „Sekten“, wenn sie die evangelischen Kirchen meinte.

Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte

Umgangssprachlich

Im landläufigen Sprachgebrauch werden als Sekten oft religiöse Gruppen bezeichnet, die in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch gelten, oder die in theologischer Hinsicht als „Irrlehre“ angesehen werden.

Als Sekte werden häufig sowohl ältere christliche Gruppen, die sich in der Lehre und/oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden als auch neue Gruppen bezeichnet, insbesondere solche, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und als Jugendsekten bezeichnet werden, weil sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten. Aber auch mehrere Gruppen innerhalb der katholischen Kirche werden von Kritikern und im besonderen von ehemaligen Mitgliedern als Sekte bezeichnet.

Meyers Enzyklopädisches Lexikon von 1977 beobachtet zur Begriffsentwicklung: „Mit dem Wort ‚Secte‘ wird heute weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert.“

„Sekte“ wird oftmals als Kampfbegriff gebraucht.[3] [4]

Aus staatlicher Sicht (Deutschland)

Die Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:

„Wie häufig der Begriff ‚Sekte‘ auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. … Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Übersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die außerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter (vgl. z. B. die Konstitution Ad Deus des Kaisers Friedrich II. von 1220) wurde das ‚widerspenstige Anhängen‘ an eine ‚Sekte‘ in Acht getan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z. B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillich schrieb: Wer gegen das kanonisierte Dogma verstößt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. … Mit der Erklärung der Religionsfreiheit in den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetz kennt nur
  • Religionen
  • Religionsgesellschaften
  • Religionsgemeinschaften;
staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da außerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weber forderte, gelöst werden kann, ist er äußerst fragwürdig geworden.“

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs „Sekte“ in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierung unbedenklich war: [5]

„Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese Äußerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als ‚Sekte‘, ‚Jugendreligion‘, ‚Jugendsekte‘ und ‚Psychosekte‘ bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese Äußerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.“
„Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner Äußerungen verständlich umschreiben, sofern die Äußerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind.“

Anwendung auf Extreme

Einige landläufig als Sekte bezeichneten Gruppierungen stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Bekanntestes Beispiel dafür ist Scientology.

Vereinzelt geraten radikale Sekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionen gegen Mitglieder oder Außenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind:

  • der Massenselbstmord der über 900 Mitglieder der Volkstempel-Sekte 1978 in Guyana,
  • Mordanschläge gegen angebliche Widersacher durch Swami Omkarananda und einige Anhänger des von ihm gegründeten Divine Light Zentrum,
  • die Church of the Lamb of God dessen Führer Ervil LeBaron in den 1970er Jahren ca. 25 Rivalen ermorden ließ,
  • der Salmonellen-Anschlag 1984 auf mehrere Salatbars in der Kleinstadt The Dalles durch die Bhagwan-Sekte, bei dem ca. 750 Einwohner erkrankten,
  • der bewaffnete Widerstand der Davidianer gegen die US-Behörden 1993, bei dem vier Polizisten und später über 80 Sektenmitglieder starben,
  • die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen,
  • die Colonia Dignidad, in der Kinder missbraucht und politische Gegner gefoltert wurden,
  • der Heaven's Gate-Massenselbstmord mit 39 Toten,
  • am 17. März 2000 der Massenmord an Mitgliedern des Movement for the Restoration of the Ten Commandments of God in Uganda mit über 1000 Toten.[6]
  • Yahweh ben Yahweh, Führer der Nation of Yahweh, verantwortlich für fast zwei Dutzend grausame Morde in den 80er Jahren.[7]
  • Die Sekte von Jeffrey Lundgren, die 1989 eine fünfköpfige Familie umbrachte, die der Sektenführer für nicht "überzeugt" genug hielt. Lundgren wurde 2006 hingerichtet.[8][9]

Der größte Anschlag einer Sekte gegen Außenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sekte in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und etwa 1000 verletzt wurden.[10]

Wissenschaftlich

Im rechtlichen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Kontext wird das Wort heute kaum mehr verwendet. Das Münchner Rechtslexikon schreibt zum Beispiel, der Begriff „Sekte“ habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte. Die früher als „Sekten“ bezeichneten Gruppen werden heute meist unter dem neutraleren Labeln „Neue religiöse Bewegungen“ oder „Alternativreligionen“ zusammengefasst. Kleinere, schlecht organisierte spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.

In der deutschsprachigen Soziologie ist Max Webers Sektenkonzept am bekanntesten. Weber unterscheidet Sekten von Kirchen anhand ihrer Rekrutierungsmechanismen: Sekten sind voluntaristische Gemeinschaften, in die man aufgrund einer persönlichen Entscheidung und nur nach eingehender Prüfung durch die Sekte aufgenommen wird. Im Gegensatz dazu sind Kirchen für Weber Anstalten, in die man hineingeboren wird.[11]

Ein zweiter häufig verwendeter Ansatz unterscheidet Sekten und Kulte von Kirchen auf der Basis ihrer Ideologien. Kirchliche Ideologien stehen dabei nicht im Konflikt mit ihrer gesellschaftlichen Umgebung, sondern affirmieren diese. Sekten und Kulte weichen dagegen ideologisch deutlich von ihrer gesellschaftlichen Umgebung ab.[12] Zwischen Sekten und Kulten wird dabei auf der Basis des Entstehens der ihnen zugehörigen Ideologien unterschieden: Während Sekten, die aus bestehenden Religionsorganisationen hervorgehen, lange bestehende Glaubensbekenntnisse modifizieren, schaffen Kulte völlig neue Glaubenssysteme.[13]

Typologien

Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.

Nach Verhältnis zum Staat

Bezüglich des Verhältnisses zum Staat wird unterschieden zwischen:

  • Religionsgemeinschaften, die das Recht auf Religionsfreiheit haben, aber keine besonderen staatlichen Privilegien genießen, z.B. Soka Gakkai und viele andere in Deutschland und Österreich.

Der Status einer religiösen Organisation kann von Staat zu Staat variieren, z.B. ist die römisch-katholische Kirche im Vatikanstaat Staatsreligion, in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts, in den USA Freikirche und in Japan wird ihr kein besonderer staatlicher Schutz zuteil.

Nach Lehre

Bezüglich Theologie wird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen

  • Großkirchen z. B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche
  • christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ökumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz (z. B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)

Kontroversen

Das Thema Sekten führt auch immer wieder zu Kontroversen. Dabei stehen sich zwei Lager gegenüber: auf der einen Seite vorwiegend die, die sich auf die Religionsfreiheit berufen, und die wertende Einschränkung von religiösen Gruppen scharf verurteilen, mehrheitlich Vertreter von religiösen und weltanschaulichen Minderheitsgruppen und Verfechter der Religionsfreiheit, unter den Akademikern mehrheitlich Religionswissenschaftler, einige Soziologen und Juristen. Auf der anderen Seite finden sich diejenigen, die neureligiöse Gruppen scharf verurteilen, weil sie die Freiheit von Individuen beschneiden würden oder nach unkontrollierter gesellschaftlicher Macht streben, darunter Vertreter der großen Kirchen, Mitarbeiter staatlicher Stellen sowie Initiativen von betroffenen Familienangehörigen oder ehemaligen Mitgliedern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen.

Im Einzelnen drehen sich die Kontroversen häufig um mutmaßliche oder tatsächliche…

  • Einschränkungen der Religionsfreiheit religiöser Randgruppen, etwa durch Kritik ihrer Praktiken und juristische Zwangsmaßnahmen
  • Einschränkungen der religiösen Freiheit durch unterschiedliche Grade der gesetzlichen Anerkennung
  • Einschränkungen der Meinungsfreiheit von Gruppenmitglieder
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Gruppenmitgliedern
  • wirtschaftliche Ausbeutung der Mitglieder durch lange Arbeitszeiten und minimales Gehalt
  • sexuelle Ausbeutung von Mitgliedern durch Gruppenführer
  • Menschenrechtsverletzungen durch gruppeninterne, gerichtsähnliche Verfahren
  • Personenkulte um die Anführer der betreffenden Gruppe
  • Familienkonflikte, insbesondere bei Familien wo ein Elternteil die Gruppe verlassen hat und die Kinder in der Gruppe bleiben
  • Behinderung von Kindern beim Zugang zu Ausbildung, ärztlicher Versorgung und Familienangehörigen außerhalb der Gruppe
  • Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Gruppenmitglieder

In manchen Fällen werden solche Vorwürfe einseitig gegenüber religiösen Randgruppen erhoben, während das gleiche Verhalten bei etablierten Kirchen übersehen wird oder die Schuld Einzelpersonen zugewiesen wird, während bei religiösen Randgruppen die Strukturen dafür verantwortlich gemacht werden.

Zusammenfassung

Die begriffliche Nähe zu Extremfällen im landläufigen Verständnis des Begriffes „Sekte“ kann zu einer einseitigen und diffamierenden Brandmarkung Andersdenkender führen. Die Behauptung, eine Person wäre Sektenmitglied, kann für den Betreffenden schlimmstenfalls sogar existenzvernichtenden Charakter bekommen (z. B. im Verlauf eines Bewerberauswahlverfahrens, in dem eine solche Klassifizierung gegebenenfalls den Ausschlag für eine Ablehnung gibt). Es ist allerdings umgekehrt auch vorgekommen, dass solche Benachteiligungen von Seiten der Sekte konstruiert wurden, um dadurch eine menschenrechtliche Verurteilung des entsprechenden Staats zu bewirken (Stern, Ausgabe 27/2000). Auf der andern Seite hat es auf dem Gebiet der religiösen Randgruppen nachweislich schon extreme Gruppen gegeben, die für ihre Mitglieder, anvertraute Kinder oder Unbeteiligte eine Gefahr waren. In solchen Fällen ist der Öffentlichkeit eine Aufklärung geschuldet, insbesondere beim Weiterbestehen der Gruppe. Ebenso gibt es Sektenaussteiger, die Schwierigkeiten haben, sich im normalen Leben zurechtzufinden, Eltern, die von Konflikten und Ehemalige, die von negativen Erfahrungen berichten. Während in solchen Fällen eine einseitige Pauschalverurteilung der Sekte sicher voreilig ist, ist es ebenso voreilig, eine Vielzahl von Fällen pauschal auf jeweilige persönliche Probleme des Betroffenen oder Beeinflussung durch Sektenkritiker zurückzuführen.

Quellen

  1. Joseph Maria Stowasser, Lateinisch-deutsches Wörterbuch ("Der Stowasser"), 1894.
  2. Oxford English Dictionary, Zugriff am 13. März 2007
  3. Martin Kriele: „Sekte als ‚Kampfbegriff‘“ Frankfurter Allgemeine Zeitung 6. April 1994
  4. Hansjörg Hemminger: „Was ist eine Sekte?“, Evangelische Landeskirche in Württemberg
  5. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az: 1 BvR 670/91
  6. Massaker in Uganda, Tagesspiegel, 27. März 2000
  7. Former cult leader, self-proclaimed 'Black Messiah' seeks parole release, International Herald Tribune, October 6, 2006
  8. Cult leader who killed 5 sentenced to death, AP, 24. August 2006
  9. Sektenchef in den USA hingerichtet, Netzeitung, 25. Oktober 2006
  10. So long, Shoko, US News & World Report, September 19, 2006
  11. z.B. Weber, Max: (1916) „Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen, Hinduismus und Buddhismus“, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 41 (3): 613-744, S. 619
  12. Bellah, Robert N., Richard Madsen, William M. Sullivan, Ann Swidler, and Steven M. Tipton ([1985] 1996): “Habits of the Heart: Individualism and Commitment in American Life,” Berkeley, CA & Los Angeles, CA: University of California Press, S. 243.
  13. Stark, Rodney (1986): “The Class Bases of Early Christianity: Inferences from a Sociological Model,” Sociological Analysis 47: 216-229, S. 217f.

Siehe auch

Literatur

Nicht religiös

  • Robert Jay Lifton, Terror für die Unsterblichkeit : Erlösungssekten proben den Weltuntergang. Hanser, München, Wien 2000
  • Margaret Thaler Singer und Janja Lalich: Sekten. Wie Menschen ihre Freiheit verlieren und wiedergewinnen können. Heidelberg 1997
  • Hugo Stamm: Sekten. Im Bann von Sucht und Macht. Zürich 1995, ISBN 3-268-00170-X
  • Ken Wilber, Bruce Ecker und Dick Anthony: Meister, Gurus, Menschenfänger. Über die Integrität spiritueller Wege. Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-596-13825-6
  • Ulrich Müller und Anne Maria Leimkühler: Zwischen Allmacht und Ohnmacht. Untersuchungen zum Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild von neureligiösen Bewegungen. Regensburg 1993
  • Frank Nordhausen und Liane v. Billerbeck: Psycho-Sekten. Fischer, 2000, ISBN 3-596-14240-7

Kirchlich

  • Hans Baer, Hans Gasper, Joachim Müller: Lexikon neureligiöser Gruppen, Szenen und Weltanschauungen Orientierungen im religiösen Pluralismus. Freiburg 2005, ISBN 3451282569
  • Kurt-Helmut Eimuth: Die Sekten-Kinder. Freiburg 1997, ISBN 3451045397
  • Rüdiger Hauth: Neben den Kirchen. Bd. 12 der Reihe Bibel, Kirche, Gemeinde. Christliche Verlagsanstalt, 2002, ISBN 3767380129
  • Reinhart Hummel Religiöser Pluralismus oder christliches Abendland? Herausforderungen an Kirche und Gesellschaft. Darmstadt 1994, ISBN 3534117174

Sozialwissenschaftlich

  • Benjamin Zablocki und Thomas Robbins: Misunderstanding Cults. Toronto 2001, ISBN 0-8020-8188-6 – fachübergreifende kontradiktorische Behandlung des Themenkomplexes (englisch)
  • Hartmut Zinser: Der Markt der Religionen. München 1997


Weblinks

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