Landgrafschaft Hessen
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Die Landgrafschaft Hessen war ein Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches mit dem historischen Kerngebiet im Norden und in der Mitte des heutigen Bundesland Hessens. Die Residenz war zunächst kurzfristig in Gudensberg, aber schon von 1277 an in Kassel. Schon vor 1500 war die Landgrafschaft Hessen territorial bis an Rhein und Neckar gewachsen.
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Der Name Hessen geht auf den germanischen Stamm der Chatten, der im historischen Kernraum um die Flüsse Fulda und Eder und zwischen den Oberläufen der Flüsse Lahn und Werra, also im Raum Niederhessen bzw. Nordhessen und Oberhessen bzw. Mittelhessen siedelten, zurück. Hessen bezeichnet damit ursprünglich die hier ansässigen Nachkommen der germanischen Chatten. Die Chatti (lat., sprich [xatən] mit ch wie in ach) sind die Stammväter der Hessen, ihr Versammlungsort war das Thingfeld auf der Mader Heide zwischen Fritzlar und Gudensberg, südlich von Kassel. Chatten (Chatti--> Hatti--> Hassi (um 700)--> Hessi (738)--> Hessen) und Friesen sind die einzigen germanischen Stämme, die sowohl ihren Namen als auch ihr Siedlungsgebiet bis in die Gegenwart beibehalten haben.
Nach dem Ende der Vorherrschaft der karolingischen Konradiner in Hessen entstanden auf der Basis von Amtsgrafschaften eine Reihe von gräflichen Territorialherrschaften. Unter ihnen erlangten die der Grafen Werner im Hessengau (Grafschaft Maden), der Gisonen an der oberen und mittleren Lahn, der Grafen von Ziegenhain, und der Bilsteiner and der mittleren Werra herausragende Bedeutung. Durch Erbschaft und Heirat fielen diese Grafschaften, mit Ausnahme der von Ziegenhain, von 1122 bis 1247 unter die Herrschaft der Ludowinger Grafen von Thüringen, die 1131 zu Landgrafen von Thüringen erhoben wurden. Während dieser Periode wurden die hessischen Gebiete meist direkt von jüngeren Brüdern der Landgrafen (als Grafen von Gudensberg oder Grafen in/von Hessen) regiert, ohne jedoch eigentliche Selbständigkeit zu haben. Namhafte Grafen von Gudensberg-Hessen aus dem Hause der Ludowinger waren Heinrich Raspe I., Heinrich Raspe II. Heinrich Raspe III., und Konrad Raspe, der spätere Hochmeister des Deutschen Ordens.
[Bearbeiten] Gründung
Nach dem Aussterben der Ludowinger erstritt im thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg (1247-1264) die Landgrafentochter Sophie, verheiratete Herzogin von Brabant, den hessischen Besitz der Ludowinger für ihren Sohn Heinrich I. von Hessen („Heinrich das Kind“) und sicherte damit erneut die Unabhängigkeit Hessens vom an die sächsischen Wettiner gefallenen thüringischen Erbe der Ludowinger. Heinrich wurde 1277 auf der Mader Heide zum Landgrafen von Hessen ausgerufen, und die Landgrafschaft Hessen wurde 1292 von König Adolf als Reichsfürstentum bestätigt. Heinrich verlegte seine Residenz 1277 von Gudensberg nach Kassel und begründete das Hessische Fürstenhaus.
Unter Landgraf Philipp I. wurde die Landgrafschaft Hessen 1526 in Folge der Homberger Synode protestantisch. Hessen gehörte neben Sachsen und Württemberg zu den mächtigen Vorkämpfern der Reformation im Deutschen Reich.
[Bearbeiten] Teilungen
Die hessischen Landgrafen teilten ihr Gebiet wiederholt innerhalb der Familie auf; diese Teilungen hatten jedoch keinen dauerhaften Bestand. Die erste Teilung erfolgte bereits nach dem Tod des ersten Landgrafen 1308, als Heinrichs Söhne Otto I. und Johann Landgrafen in Niederhessen (Kassel) bzw. Oberhessen (Marburg) wurden. Da Johann jedoch schon 1311 starb, wurden beide Landesteile wieder unter Otto vereint.
Erst die Erbteilung durch Landgraf Philipp den Großmütigen 1567, der Hessen auf seine vier Söhne aufteilte, verursachte schließlich die beinahe vierhundert Jahre anhaltende Trennung in die Landgrafschaft Hessen-Kassel (das spätere Kurfürstentum Hessen) und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (das spätere Großherzogtum Hessen). Die bei der Erbteilung geschaffenen Landgrafschaften Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fielen schon bald wieder durch Aussterben der regierenden Häuser und Erbschaft an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Der bis zu dieser Teilung von 1567 starke Einfluss Hessens auf die Reichspolitik nahm in der Folgezeit spürbar ab.
[Bearbeiten] Territorium
Durch den Anfall der Grafschaft Ziegenhain 1450 wurde die Verbindung der beiden großen Landesteile Ober- und Niederhessen, die bis dahin voneinander getrennt waren, erreicht.
Mit dem Erbe der Grafschaft Katzenelnbogen 1479 erreichte das Territorium der Landgrafschaft den Mittelrhein mit der linksrheinischen Stadt St. Goar und der oberhalb liegenden Burg Rheinfels sowie ferner das heutige Südhessen um Darmstadt bis an den damaligen Lauf des Neckars.
[Bearbeiten] Regenten
- 1247-1308 Heinrich I.(* 24. Juni 1244; † 21. Dezember 1308)
- 1308-1311 Johann I., von Niederhessen († 1311)
- 1308-1328 Otto I., von Oberhessen ab 1308, von Niederhessen ab 1311 (* um 1272; † 1328)
- 1328-1345 Ludwig (* 1319; † 6. Februar 1345)
- 1328-1376 Heinrich II. (* vor 1302; † 3. Juni 1376)
- 1376-1413 Hermann II. (* um 1341; † 10. Juni 1413)
- 1413-1458 Ludwig I. (* 6. Februar 1402; † 17. Januar 1458)
- 1458-1471 Ludwig II. (* 7. September 1438; † 8. November 1471)
- 1471-1493 Wilhelm I. (* 4. Juli 1466; † 8. Februar 1515)
- 1493-1509 Wilhelm II. (* 29. März 1469; † 11. Juli 1509)
- 1509-1567 Philipp der Großmütige (* 13. November 1504; † 31. März 1567)