Homberger Synode
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Die Homberger Synode fand 1526 in Homberg (Efze) statt. An ihr nahmen Vertreter der Geistlich- und der Weltlichkeit der Landgrafschaft Hessen teil, um in der Homberger Stadtkirche zu diskutieren, ob es notwendig sei, den protestantischen Glauben in jenem Territorium einzuführen. Großer Fürsprecher war der damalige Landgraf Philipp I., der zugleich auch Initiator der Versammlung war. Schließlich wurde die Landgrafschaft evangelisch, da die Mehrheit der Anwesenden auf der Homberger Synode Philipps Vorhaben unterstützten. Die in Folge der Synode ausgearbeitete neue Kirchenordnung trat jedoch nie in Kraft, da sie dem Reformator Martin Luther als zu tiefgreifend erschien.
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[Bearbeiten] Anlass
Auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1526 hob Kaiser Karl V. das Wormser Edikt, das er fünf Jahre zuvor auf dem Reichstag zu Worms erlassen hatte, auf. Es verbot die Verbreitung der Lehren Martin Luthers. Somit gewährleistete er nun den Fürsten die Wahl, welchen Glauben sie in ihrem Fürstentum zum gesetzmäßigen erheben wollen (cuius regio, eius religio). Der Landgraf hatte das Recht eigenständig die Religion in seinem Territorium festzulegen, doch er hielt sich an die biblischen Lehren, die besagen, dass wichtige Entscheidungen stets von den „Aposteln und Ältesten“ diskutiert werden. Somit berief er eine Synode in der Homberger Kirche St. Marien ein, auf der die Führenden der Grafschaft die Möglichkeit einer neuen reformierten Kirchenordnung besprechen sollten. Homberg war zur damaligen Zeit Knotenpunkt vieler Handelswege, wobei der Lange Hessen, der von Frankfurt am Main nach Eisenach führte, den wichtigsten darstellte, und bot zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten. Zudem hatten auch schon in den Jahren 1508, 1509, 1514 und 1518 Landtage in der Stadtkirche stattgefunden, so dass die Wahl Hombergs als Austragungsort keineswegs zufällig war. Zu den Geladenen zählten Prälate, Äbte, Ordens- und Weltgeistliche, die Ritterschaft und die Vertreter der Städte.
[Bearbeiten] Vorbereitungen
Landgraf Philipp plante neben der Reformation auch weitere Neuordnungen. So wollte er die kirchlichen Vermögen neu einrichten und das Pfarr-, Armen- und Schulwesen reformieren. Zur Seite stand ihm bei diesem Unterfangen sein französischer Berater Franz Lambert von Avignon. Dieser teilte mitunter Philipps Ansicht, man müsse auch die Meinung der weltlichen und geistlichen Stände einholen. Am 5. Oktober lud Philipp die geschicktesten Konventspersonen der Klöster ein, um am 20. Oktober an der Synode in der Homberger Kirche St. Marien teilzunehmen. Am Tag darauf folgten Einladungen an die Altaristen (Kaplan oder Vikar) und Pfarrer, die durch Bürgermeister, Stadträte und Rentmeister überbracht wurden.
Die Einladung hatte folgenden Wortlaut:
- „Liebe Getreuen, wir haben vor, mit allen unseren Untertanen Geistlichen und Weltlichen Standes, in den Christlichen Sachen und Zwyspalten durch Gnade des Allmächtigen zu handeln und uns darzu endlich und einträchtiglich entschlossen; begehren wir darum an Euch ernstlich, ihr wollet das allen Pfarrherren und Altaristen in eurem Ambt ansagen und verkündigen, daß sie auf negsten Samstag nach Galli zu Homberg in Hessen einkommen, geschickt, ob sie wollen Grund und Wissenschaft nach Göttlicher Geschrift anzeigen. Das wollen wir uns also verstehen. Datum Cassel, Samstag nach Francisci anno 26.“
Franz Lambert hatte den Auftrag bekommen Grundsätze für das Homberger Gespräch zu verfassen. Er nannte seine Thesen Paradoxa, was wohl von den Widersprüchen zwischen der alten und der neuen Ordnung herrührt. Am 10. Oktober erhielten die Klöster eine weitere Einladung, dass sie sich schon am 19. Oktober in Homberg einfinden sollten, um zu Lamberts Thesen, die noch nirgends bekannt gemacht worden waren, Stellung zu nehmen. Nach der Synode veröffentlichte er sie in einem Buch mit kurzen Erläuterungen. Es handelte sich um 158 Thesen und 47 Anhänge, die in 23 Gruppen unterteilt wurde. Jede Gruppe trug eine adäquate Überschrift, die den Inhalt zusammenfassend verdeutlichen sollte. Zudem enthielt die in Latein abgefasste Schrift (Lambert war des Deutschen nicht mächtig) eine ausführliche Einleitung und ein kurzes Fazit.
[Bearbeiten] Themen der Synode
[Bearbeiten] Tituli
Der folgende Abschnitt zeigt die 23 Gruppen, in die Lambert seine Thesen eingeteilt hat. Die Überschriften werden Tituli genannt.
- Titulus 1: Alle Missbräuche müssen abgestellt werden, und wodurch
- Titulus 2: Durch wen die Verbesserung der Missbräuche erfolgen muss
- Titulus 3: Wer Richter ist in Glaubensdingen
- Titulus 4: Von der Kirche Gottes und der Synagoge Satans
- Titulus 5: Von den Schlüsseln Christi und seiner Kirche
- Titulus 6: Vom wahren Priestertum
- Titulus 7: Vom immerwährenden Opferdienst der Kirche Gottes
- Titulus 8: Vom Abendmahl und von der Messe
- Titulus 9: Vom falschen und fleischlichen Priestertum
- Titulus 10: Von den Bildwerken und Bildern oder Abgöttern
- Titulus 11: Von den Dienern der Kirche, ihrer Stellung und den Pflichten der Gläubigen gegen sie
- Titulus 12: Von dem gottlosen Zölibat und dem heiligen Ehestand
- Titulus 13: Von dem Fegefeuer
- Titulus 14: Von den Zeremonien
- Titulus 15: Von den abergläubischen Weihungen des Wassers, Brotes, der Früchte und alldergleichen
- Titulus 16: Von der Tempel, Altäre und Menschen Weihungen und Salbungen
- Titulus 17: Von den Begräbnissen
- Titulus 18: Von dem Bekenntnis des göttlichen Namens und der Art zu singen
- Titulus 19: Von der Taufe
- Titulus 20: Von dem wahren und falschen Gottesdienst
- Titulus 21: Daß Gott allein durch den einigen Fürsprecher und Mittler Jesus Christus angerufen werde.
- Titulus 22: Von dem Glauben, der Gerechtigkeit und deren Früchten und der Freiheit der Gläubigen.
- Titulus 23: Vom Mönchtum
[Bearbeiten] Wichtige Neuerungen
In Lamberts „Paradoxa“, die dem bisherigen Glauben entgegen stand, aber biblisch zu begründen war, ging es schwerpunktmäßig um das Verständnis von Glaube, Kirche, Pfarramt, Abendmahl und Taufe. So stellte Lambert fest, dass Jesus Christus der einzige Mittler zwischen Mensch und Gott ist. Somit schloss er jede Mittlerstellung, die die Kirche für sich beanspruchen wollte, aus. Zugleich stellte er klar, dass auch Mönchen und ehelosen Pfarrern in dieser Beziehung keine besondere Rolle zukäme und sie keine besondere Heiligkeit besäßen. Die Existenz von Klöstern und des Mönchtums wäre nicht biblisch begründet und bezieht sich auch auf das eben genannte. Die Säkularisierung, die tiefgreifende Folgen nach sich zog und wesentlich zur Finanzierung von Philipps Schulwesenreform beitrug, war Produkt dieser Feststellung. Auf Ablehnung stieß außerdem die Verehrung von Bildern. Sollten Bilder oder Bildnisse doch angebetet oder verehrt werden, sollten sie der Vernichtung anheim fallen, da nur Christus angebetet werden durfte. Die Vorstellung des Fegefeuers, in dessen Flammen der Mensch seine Sünden unter Pein abzuleisten hatte, missfiel der reformierten Vorstellung, da den Mensch nicht gute Taten vor Gott rechtfertigen würden, sondern allein der neue evangelische Glaube. Eine weitere wichtige Neuerung, die Produkt der neuen Kirchenordnung sein sollte, war die Abhaltung des Gottesdienstes in deutscher Sprache, damit jeder Anwesende unabhängig seines Bildungsgrades folgen könnte.
Die Thesen hatte Lambert innerhalb von drei Wochen erarbeitet. Aus ihnen spricht keine tiefe Gelehrsamkeit, aber eines wird stark verdeutlicht: die Konfrontation mit den Altgläubigen und die Begründung einer Neuordnung, deren Grundlage die Bibel sein sollte. Einer seiner einflussreichsten Helfer beim Erstellen der Paradoxa war Adam Krafft, einer der wichtigsten Berater Philipps.
[Bearbeiten] Verlauf
[Bearbeiten] 21. Oktober
Die Synode begann am Sonntag, den 21. Oktober in der Homberger Stadtkirche. Neben den Geladenen waren auch einige neugierige Homberger Bürger anwesend. Die Eröffnungsrede hielt im Namen des Landgrafen der Kanzler Johann Feige. Er sagte, dass in Fragen der Religion eine Verwirrung entstanden sei, da einige Landeskinder die neue Lehre angenommen hätten, andere jedoch nicht. Hierbei berief er sich auf Konfessionsübertritte vereinzelter Regionen im Landgrafschaftsgebiet. Daher habe man es wie in der „Urgemeinde“ zu handhaben und eine Versammlung der Gläubigen einzuberufen, die den rechten Sinn erforschen solle. Die Vertreter der Geistlichkeit und der Stände hätten nun das von Kaiser Karl V. verliehene Recht, das Problem näher zu diskutieren. Als Grundlage diene die Paradoxa von Lambert, zu denen sich jeder äußern dürfe, jedoch stets freundlich und christlich. Zudem hatte der Landgraf allen Anwesenden freies Geleit zugesichert. Die Thesen Lamberts werden zunächst auf Latein von ihm selbst und danach für alle Nichtkundigen der lateinischen Sprache auf Deutsch von Adam Krafft vorgetragen. In der darauf folgenden Aussprache sollten alle Lateinkunden sich an Lambert, alle anderen hingegen an Krafft wenden.
Danach verlas, erläuterte und begründete Lambert aus der Bibel seine Grundsätze zur Reformation, was mehrere Stunden in Anspruch nahm. Am Nachmittag folgte Kraffts Übersetzung des Ganzen. Im Anschluss forderte er zu Gegenmeinungen auf, doch lediglich der Franziskanerguardian aus Marburg, Nikolaus Ferber, meldete sich zu Wort und erbat eine Besprechung mit dem Landgraf für den nächsten Tag. Damit war der erste Tag der Synode beendet.
[Bearbeiten] 22. Oktober
Die Synode wurde am Montag, den 22. Oktober um sieben Uhr fortgesetzt, indem Lambert abermals seine 23 Sätze verlas und danach diejenigen, die ihm widersprechen wollten, zur Wortmeldung aufforderte. Erwartungsgemäß erhob sich Nikolaus Ferber, der im Vorfeld schon angekündigt hatte, Lamberts Schriften genügend widerlegen zu können. Er erklärte, es wäre nicht der richtige Ort für Verhandlungen und er würde sich ohnehin nur an den Landgraf wenden. Darauf folgte eine zweistündige Rede des Franziskanerguardians, in der er erklärte, dass zur Einberufung einer Synode und Veranlassung einer Kirchenordnung nur die Kirche, der Papst und die Bischöfe ermächtigt wären. Zudem ermahnte er den Landgrafen, da Kaiser, Papst, sowie einige Universitäten die lutherische Lehre als ketzerisch verdammt hätten.
Kanzler Feige widersprach dem, indem er auch der weltlichen Obrigkeit das Recht auf die Ausrichtung von Synoden zusprach. Er begründete dies mit Missbräuchen und Abgötterei innerhalb der Kirche und brachte als Beispiele ungeistliche Hoffart, Ehr- und Geldsucht und Verkündigung eines verfälschten und unchristlichen Glaubens. Am Ende seiner Wortmeldung forderte Feige Ferber dazu auf, sich Lamberts Thesen anzuschließen. Dieser jedoch verweigerte und berief sich weiterhin auf Christus und Paulus, laut denen Häretiker und Laien nicht befugt wären solch eine Disputation zu veranstalten. Zudem versuchte er sämtliche Geistliche auf seine Seite zu bringen, indem er Philipp vorwarf Zwietracht zu stiften und geistliche Güter entgegen des Stifterwillens verwenden zu wollen.
Landgraf Philipp ergriff daraufhin das einzige Mal während der gesamten Synode das Wort, wies Ferbers Vorwürfe zurück und ermahnte ihn, in einer Disputation, in der der Glauben die Grundlage wäre, ausschließlich mit der Bibel vereinbare Argumente zu verwenden. Doch auch dadurch fand sich Ferber nicht zu einer Begegnung bereit. Erst als Lambert am Nachmittag triumphierend und höhnisch feststellte, dass keiner, der dem Franziskanerorden angehörte, den Kampf wagte, lockte er Ferber aus der Reserve. Dieser verlas aufgebracht seine 100 Sätze (Assertiones), die jedoch kaum Anklang fanden, da sie den geforderten schlüssigen schriftlichen Beweis nicht erbrachten und zahlreiche Beleidigungen enthielten, die sich gegen Lambert richteten. Am Ende des Tages rief Ferber noch einmal zum Widerstand gegen Lamberts Thesen und gegen ihn selbst auf, woraufhin er um sein Leben fürchtete und das vom Landgraf zugesicherte freie Geleit in Anspruch nahm.
Der letzten Gelegenheit seine Meinung gegen Lamberts Thesen kundzutun, kam niemand nach, sodass der zweite Tag mit einem Dankgebet und einer biblischen Auslegung (Lukas 1, 68) beendet werden konnte.
[Bearbeiten] 23. Oktober
Der letzte Tag der Homberger Synode war Dienstag, der 23. Oktober, zu dem es nur sehr unzureichende Aufzeichnungen gibt. Allerdings hat sich an diesem Tag mit dem Pfarrer aus Waldau zu Kassel, Magister Johannes Sperber, ein weiterer Geistlicher auf eine Disputation mit Lambert eingelassen. Jedoch soll Lambert ihn dermaßen überlegen widerlegt haben, dass laut der noch erhaltenen Quellen jeder Anwesende Mitleid mit dem Pfarrer hatte. Danach wurden einige der angesehendsten Geistlichen ausgewählt, die den Auftrag bekamen, eine Reformationsordnung für die Landgrafschaft Hessen auszuarbeiten.
[Bearbeiten] Ergebnis
Das Ergebnis der Homberger Synode war im Grunde die Einberufung einer Kommission, die eine Kirchenordnung für die Landgrafschaft Hessen erarbeiten sollte. Jedoch zielte Philipp auf weit mehr ab: So wollte er mit der Homberger Synode den Vertretern der Geistlichkeit und der Stände vor Augen führen, wie notwendig es seiner Meinung nach war, die Reformation auch in seinem Herrschaftsgebiet einzuführen. Schließlich war es ihm und seinem Berater Lambert gelungen die Versammelten davon zu überzeugen, da mit Ausnahme der Gegenstimme Ferbers alle Anwesenden dem Einführen einer neuen Ordnung zustimmten. Außerdem stellte die Homberger Synode eine der ersten auf reformatorischem Boden überhaupt dar, womit sie auch als Vorbild für nachfolgende galt. Unter Führung Lamberts arbeitete die ausgewählte Kommission die „Reformatio ecclesiarum Hessiae“ innerhalb von zwei Monaten bis Dezember 1526 aus, die mit vollem Wortlaut hieß:
- „Reformation der Kirchen Hessens auf dem Grund des Wortes Gottes als der sichersten Richtschnur angeordnet auf der Hochwürdigen durch den Gnädigsten Fürsten der Hessen, Philipp, unter eigener Beteiligung des Durchlauchten Fürsten 1526 zu Homberg abgehaltenen Synode.“
Diese neue Kirchenordnung enthielt 34 Kapitel mit 195 Sätzen. Sie sah die Predigt als Grundlage der Verbreitung des protestantischen Glaubens. An einem bestimmten Sonntag sollte eine Versammlung aller Pfarrer einberufen werden, auf der diese zu entscheiden hatten, ob sie sich dem reformatorischen Denken anschlössen oder es ablehnten. Wer zustimmte, sollte in ein Verzeichnis eingetragen, wer ablehnte, als Heide bezeichnet werden. Die Gemeinden sollten einen Pfarrer zu ihrem leitenden Führer wählen, den man fortan Bischof nannte. Ihre Aufgabe war auch die Ausübung der Kirchenzucht. Weitere Beschlüsse sollten auf einer jährlichen Synode in Marburg besprochen werden, an der alle Bischöfe mit ausgewählten Sydonalen sowie deren weltliche Herren teilnahmen. Zudem sollten auf jeder dieser Synoden drei Visitatoren gewählt werden, die jede Gemeinde besuchen und die Arbeit des Bischofs prüfen sollten. Weitere Vorschläge waren die Auflösung der Klöster, die Stiftung von Hospitälern, die Eröffnung von allgemeinen Schulen, Universitäten und Stipediatenanstalten.
[Bearbeiten] Kritik
Es gab nicht nur positive Stimmen zur Synode und der Kirchenordnung. So lehnte zum Beispiel Luther die neue Kirchenordnung ab. Er bezeichnete sie als einen „Haufen Gesetze mit so mächtigen Worten“, da sie ihm weder an Umfang noch an Radikalität gefiel. Er schrieb dem Landgraf einen Brief, in dem er verlauten ließ, dass er die Kirchenordnung in dieser Form nicht akzeptieren würde. Seinen Brief an Philipp schloss er mit folgenden Worten:
- „Darum ist mit Furcht und Demut vor Gott zu verfahren und dieses Maß zu halten: kurz und gut, wenig und wohl, nicht zu hastig und stetig fort. Danach, wenn sie einwurzeln, wird des Zutuns mehr folgen als von Nöten ist.“
Damit macht er deutlich, dass er eine schrittweise Einführung der Kirchenordnung bevorzugen würde. Philipp folgte Luthers Rat und führte die „Reformatio“ nicht ein, sondern verwirklichte zunächst nur einige ihrer Vorhaben. Dieses Verfahren hatte auch politische Gründe, da er es sich nicht mit seinem engsten Bundesgenossen, dem Kurfürstentum Sachsen, verscherzen wollte, wo Luthers Wort als maßgebend galt.
Zudem wurde ihm vorgeworfen den protestantischen Glauben nur annehmen zu wollen, um sich selbst zu bereichern, da er damit von der Steuerpflicht befreit wäre, die er für den Papst aufzubringen hatte.
[Bearbeiten] Folgende Ereignisse
Landgraf Philip befolgte Luthers Rat und verzichtete auf die Einführung der neuen Ordnung, nicht aber auf die Einführung der Reformation in seinem Territorium. Wie von Luther geraten setzte er nur einige Forderungen durch, wie die Säkularisierung der Klöster. Die Auflösung der Klöster sorgte nicht für allzu großen Unmut, da das Volk größtenteils klosterfeindlich gesinnt war und auch schon viele Mönche und Nonnen die Klöster verlassen hatten. Das gewonnene Geld der Klöster investierte Philipp in die Gründung der Universität Marburg, die die erste reformatorisch inspirierte Universität ihrer Zeit war. Auch damit hatte er Luthers Rat von Anfang Januar 1527 über eine langsame Entwicklung und eine gezielte Bildung das Volk mit den Zielen der Reformation vertraut zu machen, sich zu Herzen genommen und für die nötigen Institutionen gesorgt. Weitere Ziele der 1526 ausgearbeiteten Kirchenordnung wurden in den folgenden Jahren erreicht. So wurde 1531 mit der Kirchendienerordnung das Amt des Superintendenten eingeführt. 1532 folgten die Gottesdienst-Ordnung und die Hessische Kirchenordnung, die jedoch auch nie eingeführt wurde. Noch zu erwähnen seien die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung und die Kasseler Kirchenordnung von 1539.
[Bearbeiten] Bedeutung
Über die Homberger Synode von 1526 und ihre Bedeutung gehen die Meinungen weit auseinander. Der Verfasser der „Paradoxa“, Franz Lambert von Avignon, erschien die Synode als „heilige Synode, ehrwürdig und christlich und wert, allerorten nachgeahmt zu werden.“ Der härteste Gegner vor Ort, Nikolaus Ferber, spricht hingegen von einer „tragedia“ und findet damit im Gegensatz zum Jesuit Schmitt noch wohlwollende Worte, der sie kurz als „Aftersynode“ bezeichnet. Dennoch galt die Kirchenordnung, die den Gemeinden die volle Verantwortung über Gottesdienst, Predigt und Lehre übertrug, im feudalistischen Deutschland als besonders modern. Erstmals wurde der Versuch unternommen, ein ganzes Land an einer grundsätzlichen Glaubensentscheidung teilnehmen zu lassen. Dieser demokratische Zug der Synode gewann in ähnlichen Versammlungen späterer Jahre auch über Deutschlands Grenzen hinaus an Bedeutung. Die Homberger Synode genießt in diesem Zusammenhang einen Vorbildstatus. Die Grundzüge der „Reformatio“ kamen später vor allem in streng reformierten Kirchen Frankreichs, der Schweiz, der Niederlande und Schottlands zu tragen, wodurch die Homberger Synode nicht nur an gesamtdeutscher, sondern auch an europäischer Bedeutung gewann.
Die Homberger Synode zog eine neue Art der Kirchenbuchführung nach sich. So wurden sämtliche kirchenrelevanten Ereignisse, wie Taufen (baptizati), Beerdigungen (defuncti), Trauungen (copulati) und die Namen der Konfirmierten aller protestantischen Gemeindemitglieder vermerkt. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ständen war für die Vollständigkeit der Daten nicht relevant, sodass sowohl die Daten Adliger als auch die von Schafhirten darin nachzulesen waren. Dies sorgte für einen innerkirchlichen Demokratisierungsprozess und ist noch heute von kultureller Bedeutung. Obwohl seit Einführung der Standesämter die vollständige Erhebung der Personendaten dem Staat obliegt, müssen in jeder Kirchengemeinde auch heute noch die Kirchenbücher weitergeführt werden.
Zudem sorgte die Einführung der Reformation in der Landgrafschaft Hessen für eine Reform des Schulwesens. Diese Reform ging von Martin Luther aus, der in Hinblick auf die mittelalterliche Schule von „Eselsställen und Teufelsschulen“ sprach. Für ihn waren die sprachliche Dreieinigkeit von Logik, Rhetorik und Poetik, sowie Mathematik, Historie, muttersprachlicher Religionsunterricht mit Katechismus und Bibel, Musik und körperliche Übungen besonders wichtige Fächer, die jedem Junge nahegebracht werden sollten. Die Bemühungen, den Beruf des Lehrers attraktiver zu machen und diese reformiert ausbilden zu lassen, führten ab 1600 verstärkt zur Entstehung von Dorfschulen, was durchaus als Errungenschaft der Reformation zu werten ist.
[Bearbeiten] Heute
Heute erinnern vor allem zwei Dinge in oder an der Homberger Kirche an das historische Ereignis: zum Einen das prächtige Reformationsfenster im Chor, das die Reformatoren Luther und Zwingli sowie Landgraf Philipp darstellt, zum Anderen eine Gedenktafel, die neben dem um 1374 von Tyle von Frankenberg gestifteten Schmuckportal an der Außenwand der Kirche angebracht ist.
Zudem steht auf dem Homberger Marktplatz ein Denkmal, das den Landgrafen Philipp in sitzender Pose darstellt. Es wurde von Ewald Rumpf im Auftrag der Stadt Homberg erstellt und am 21. Oktober 2001 anlässlich der 475-Jahrfeier der Homberger Synode enthüllt.
In Kassel, der ehemaligen Residenz Landgraf Philipps, erinnern zwei Reliefs des verlorenen Landgraf-Philipp-Denkmals an die Ereignisse der Reformation. Sie sind heute an der Aussenmauer der Martinskirche angebracht.
[Bearbeiten] Literatur
- Bodo Fäcke: Die Homberger Synode von 1526. Die Reformation in Hessen. Homberg/Efze 2001. ISBN 3-9803582-5-9
- Julius Friedrich: Die Entstehung der Reformation Ecclesarium Hessiae von 1526. Eine kirchenrechtliche Studie. Gießen 1905
- Rainer Haas: Lamberts „Paradoxa“ und die hessischen Kirchenordnungen. In: Pierre Fraenkel (Hrsg.): Pour retrouver Francois Lambert. Bio-bibliographie et études. Baden-Baden 1987
- Gerhard Müller: Franz Lambert und die Reformation in Hessen. Marburg 1958
- Gerhard Müller: Die Synode als Fundament der Evangelischen Kirche in Hessen. In: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 27. 1976. S. 129-146
- Wilhelm Schmitt: Die Synode zu Homberg und ihre Vorgeschichte. Festschrift zur 400-Jahrfeier der Homberger Synode. Homberg 1926
- Emil Weber: Die Einführung der Reformation in Hessen (Die Synode von Homberg 1526) und der Franziskaner Nikolaus Herborn. Kassel 1907
- Fritz Wolff (Hrsg.): Religion und Staat. Die Reformation in der Landgrafschaft Hessen. Fuldatal 1996
- William J. Wright: The Homberg Synod and Philipp of Hesse’s Plan for a new Church-State Settlement. In: The Sixteenth Century Journal 4. 1973. S. 23-46