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Tagfahrlicht - Wikipedia

Tagfahrlicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Tagfahrlicht bei einem Audi RS4
Tagfahrlicht bei einem Audi RS4

Tagfahrlicht oder Licht am Tag bedeutet, dass die Fahrzeugbeleuchtung nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden, sondern auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag. Das kann mit eigenen Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern erreicht werden oder aber mit Fahrlichtschaltungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Tagfahrleuchten

Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von 400 candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Audi, Volkswagen und BMW sind derzeit die einzigen Autohersteller, die Tagfahrleuchten in Deutschland ab Werk anbieten. Für bestimmte Märkte (z.B. Skandinavien) rüsten auch andere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus.

[Bearbeiten] Fahrlichtschaltungen

Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden. Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.

[Bearbeiten] Rechtsvorschriften

[Bearbeiten] Allgemein

Die Tagfahrlicht-Regelungen ist in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.

Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühbirnen vor.

Für PKW- und LKW-Fahrer ist Tagfahrlicht in folgenden Ländern vorgeschrieben (Stand Anfang 2006, Quelle: ADAC):

  • Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
  • Portugal nur auf der Fernstraße IP5 von Vilar Formosa (Grenze zu Spanien) nach Aveiro
  • Rumänien
  • Russland
  • Schweden (ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
  • Slowakei vom 15. Oktober bis zum 15. März
  • Slowenien
  • Tschechien (Abblendlicht und Tagfahrleuchten erlaubt, Nebelscheinwerfer als Ersatz verboten)
  • Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes (ausschließlich Abblendlicht erlaubt)

Für Motorradfahrer ist es noch zusätzlich in folgenden Ländern vorgeschrieben:

[Bearbeiten] Vorschriften in den jeweiligen Staaten

In Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren.

In Österreich ist das Begrenzungslicht allein zu wenig. Meist wird das Abblendlicht verwendet. Teilweise werden aber auch die Nebelscheinwerfer verwendet, da die Glühlampen oft wesentlich billiger sind als die des Abblendlichtes. Diese sind jedoch nur erlaubt, wenn sie standardmäßig im Fahrzeug eingebaut sind und nicht separat eingebaut sind.

In der Schweiz besteht nur eine Empfehlung (Soll-Vorschrift) für Tagfahrlicht.

In Ungarn genügt dem Gesetzgeber, dass bei guten Sichtverhältnissen nur das Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt wird.

In Griechenland ist das Fahren mit Fahrlicht am Tag innerhalb der Städte zwar nicht explizit verboten, jedoch werden dort falsch eingestellte bzw. blendende Scheinwerfer geahndet. So kann ein sehr helles Tagfahrlicht mit streuendem Lichtkegel gegebenenfalls von griechischen Exekutivorganen als verkehrswidrig eingestuft und eine Strafe angesetzt werden.

In Bulgarien besteht eine Lichtpflicht am Tag und wird bei Nichtbeachtung mit Bußgeld bzw. einem Punkt geahndet.

In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

  • Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
  • Weißes Licht
  • Automatisches Einschalten mit der Zündung
  • Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
  • Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

[Bearbeiten] Fahrlichtschaltungen

Tagfahrlichtschaltung (oben) und normales Abblendlicht (unten)
Tagfahrlichtschaltung (oben) und normales Abblendlicht (unten)

Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die H4-/H7-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln, darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich.

Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es "modifizierte Tagfahrlichtschaltungen". Diese Variante schaltet z.B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Impulsbreitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z.B. darüber hinaus zu 70% das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entsprechen.

Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt, Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Hier kann nur durch eine durchdachte Schaltungslogik die Anzahl der Zündvorgänge drastisch reduziert werden. Das kurzlebigste Bauteil bei Xenonlampen sind nicht die Lampen selbst, sondern die Steuermodule mit dem Hochspannungsgenerator. Diese Bauteile haben üblicherweise die halbe Lebensdauer einer Xenonlampe. (Quelle: www.tagfahrlicht.at)

[Bearbeiten] Tagfahrleuchten

Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset
Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset

Tagfahrleuchten gibt es als universell einsetzbare oder fahrzeugspezifische Zurüstteile. Eingesetzt werden Glühlampen mit Leistungen zwischen 5 Watt und 21 Watt, aber auch LED-Leuchten.

Außer den zusammen 12 Watt in den beiden Tagfahrleuchten wird bei Einsatz dieser Nachrüstlösung keine weitere Energie verbraucht. Standlicht, Schlussleuchten, Tachobeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer verlöschen die Tagfahrleuchten automatisch. Die kleinen Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.

Nachteil der Tagfahrleuchten als Nachrüstteil ist der teils schwierige Anbau, da moderne Autos oft keine geeignete Stelle zum Einbau bieten. Außerdem ist die Lichtstärke von Tagfahrleuchten oft so gering, dass sie im Gegenlicht der Sonne nicht mehr zu erkennen sind und Abblendlicht sinnvoller wäre.

[Bearbeiten] ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

  • Montageort: Fahrzeugfront
  • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht brennen (Ausnahme: Lichthupe).
  • Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
  • Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
  • Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm

[Bearbeiten] Einfluss auf die Verkehrssicherheit

Tagfahrleuchten (je 6 Watt) im Gegenlicht
Tagfahrleuchten (je 6 Watt) im Gegenlicht

Die Hälfte aller Unfälle an Kreuzungen tagsüber werden laut Studien durch das nicht rechtzeitige Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer verursacht. Tagfahrlicht erleichtert das Erkennen von anderen Verkehrsteilnehmern, besonders in Stresssituationen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat in einer konservativen Rechnung ermittelt, dass der Nutzen einer generellen Einführung von Tagfahrlicht in Deutschland beim 1,6-fachen der Kosten liegen würde. Bei der Benutzung von speziellen Tagfahrleuchten läge er sogar beim 3,0-fachen. Bei Einführung von LED-Tagfahrleuchten steigt der Wert auf das 4-fache. Die Studie bezieht die Daten aus verschiedenen ausländischen Untersuchungen. Der damalige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe gab die Empfehlung aus, ab dem 1. Oktober 2005 generell mit Licht zu fahren.

Der ADAC hielt zunächst eine Autolichtpflicht am Tag für überflüssig. In der ADAC-Motorwelt 1/2006 spricht sich der Club unter Berufung auf die Studie des BASt jedoch ausdrücklich für die generelle Einführung des Tagesfahrlichts aus und verlangt für die Übergangszeit, bis alle Fahrzeuge mit solchem Fahrlicht ausgestattet sind, ebenso eine Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten.

Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Eine 2000 für die Schweiz erstellte zusammenfassende Untersuchung 24 unabhängiger Studien, die zwischen 1960 und 1996 in neun Ländern durchgeführt wurden, ergab dagegen eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, insbesondere in Norwegen, Schweden und Finnland. Dies liegt vor allem daran, dass in den nordischen Ländern die langen Dämmerungszeiten früher sehr unfallträchtig waren.

[Bearbeiten] Energieverbrauch / Wartungskosten

Bei der Verwendung der normalen Beleuchtungsanlage summiert sich die Leistung von Frontscheinwerfern, Heck- Kennzeichen- und Instrumentenbeleuchtung je nach Fahrzeugmodell auf 150 bis 200 W. Da der Generator diese Leistung zusätzlich aufbringen muss, steigt der Kraftstoffverbrauch. Das Ausmaß des Mehrverbrauchs hängt stark vom Fahrprofil ab. Als Mittelwert nennen hier der TÜV-Rheinland sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen 0,2 l auf 100 km. Andererseits verbraucht ein moderner Dieselmotor auch bei ungünstigen Betriebsbedingungen kaum über 300 g/kw/h, das wären also nur 60 g/h, im Optimum des Betriebes nur 40 g/h, also etwa 0,05 l. Zusätzlich müssen auch fahrpsychologische Umstände berücksichtigt werden, es gibt durchaus reale Fahruntersuchungen, die eine Verringerung des Verbrauches registrieren, weil das Fahrzeug weniger oft bremsen muss, weil es besser gesehen wird. Die Jahresfahrleistung eines Pkw in Deutschland liegt im Schnitt bei 16.500 km.

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen

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