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Inquisition - Wikipedia

Inquisition

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Inquisition (z. D. „gerichtliche Untersuchung“) bezeichnet eine Form mittelalterlichen Gerichts, die heute vor allem im Zusammenhang mit der Geschichte der christlichen Kirche in Erinnerung ist.

Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Hl. Dominikus (Gemälde von Pedro Berruguete, 1475)
Inquisitionsgericht unter Vorsitz des Hl. Dominikus (Gemälde von Pedro Berruguete, 1475)

Im Unterschied zu anderen Gerichtsformen (vergleiche Römisches Recht und Neuzeit) stand bei einem unter der Inquisition stattfindenden Prozess die inquisitio (lat.: Befragung, Untersuchung) im Vordergrund, und nicht die Anklage. Alle Ermittlungen, die nach anderem Rechtsverständnis für eine Verdachtsbegründung, eine Anklage sowie die Eröffnung eines Prozesses nötig wären, wurden, bis auf die Beweis- und Anklagssuche im Prozess selbst erledigt. Diese Verfahrensweise wird als Inquisitionsverfahren bezeichnet. Vor dem Inquisitionsgericht hatten Sachbeweise keine Gültigkeit. Das heißt, zum Beweis von Schuld oder Unschuld gab es nur die Möglichkeit der Aussage von Zeugen. Durch diese Verfahrensweise dauerten die Inquisitionsprozesse oft sehr lange und erforderten die Befragung von immer mehr Zeugen, wobei manchmal ganze Stadtbevölkerungen betroffen waren.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kirchliche Inquisition

Als Inquisition wurden im Mittelalter auch die inquisitio haereticorum beziehungsweise die inquisitio haereticae pravitatis bezeichnet, die für die Bekämpfung solcher Lehren eingesetzt wurde, die von der römisch-katholischen Kirche als ketzerische Irrlehren verurteilt worden waren.

Inquisitionsprozesse von kirchlicher Seite wurden ursprünglich vom Papst an die Bischöfe delegiert; erst als sich dieser Weg als wenig effektiv herausstellte, wurde allmählich eine Institution gebildet.

Die alte römische Inquisition als Organ des Vatikans wurde 1908 umbenannt in Sacra congregatio Romanae et universalis Inquisitionis seu Sancti Officii oder kurz Sanctum Officium. Seit der Umstrukturierung der römischen Behörden im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Kongregation für die Glaubenslehre mit geänderter Aufgabenstellung an ihre Stelle getreten.

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Überblick

In den Urgemeinden des Christentums konnten nur Bischöfe gegen Häretiker vorgehen. Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, wurden Irrlehrer aufgrund eines Edikts Kaiser Theodosius' I. aus dem Jahre 380 auch reichsgesetzlich verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Der erste tatsächlich hingerichtete Ketzer war Priscillian im Jahr 385.

Die eigentliche Inquisition entwickelte sich erst um 1100 mit dem Aufkommen der Bogomilen, Katharer (Albigenser) und Waldenser, die aufgrund ihrer Zahl eine Kirchenspaltung erwarten ließen und auch als gesellschaftliche Bedrohung empfunden wurden. Die Gründung der Inquisition als Behörde erfolgte im 13. Jahrhundert. Man bezog sich dabei auf Bibelstellen und Kirchenväter in mittelalterlicher Interpretation, insbesondere auf Augustinus von Hippo, einen der einflussreichsten Theologen und Philosophen der christlichen Spätantike.

[Bearbeiten] Das Neue Testament

Von Auseinandersetzungen innerhalb der Urgemeinde zeugen eine Reihe biblischer Urteilssätze, die im Mittelalter auf den Umgang der Kirche mit Häretikern ausgelegt wurden. Die Exkommunikation als Übergabe an den Satan, vom Apostel Paulus gleichsam als pädagogische Maßnahme empfohlen, „damit sie in Zucht genommen werden und nicht mehr lästern“ (1. Timotheus 1:20), hatte in den Zeiten der Inquisition den geistlichen und weltlichen Ruin zur Folge. Jesus, der den Abgefallenen im Gleichnis sagt „Wer nicht in mir bleibt, der wird weggeworfen wie eine Rebe und verdorrt und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer und sie müssen brennen“ (Johannesevangelium 15:6), wurde von der Inquisition wörtlich genommen.

[Bearbeiten] Frühe Kirche

Es hat zu allen Zeiten Gruppen mit einer besonderen Lehre gegeben, die die Ansicht vertraten, dass sie die einzigen wirklichen Christen seien (Marcion, Montanismus) und ebenso gab es praktisch von Anfang an Gruppen, die das Christentum mit anderen Religionen vermischten (Gnosis, Manichäismus).

Bereits im 2. und 3. Jahrhundert gab es einen gewissen Konsens im Christentum darüber, was die allgemeine christliche Lehre sei, was als Variante akzeptiert werden kann und was die Lehre einer Randgruppe ist, beispielsweise bei Irenäus von Lyon.

Ab dem vierten Jahrhundert, beginnend mit dem Konzil von Nicäa 325 konnten die Bischöfe der damaligen Welt zusammenkommen, um auf einem Konzil über Fragen der Lehre zu entscheiden. Solchen Entscheiden gingen oft lange und heftige Auseinandersetzungen voraus und in einigen Fällen trennten sich Gruppen aufgrund von solchen Lehrentscheidungen von der allgemeinen Kirche, zum Beispiel nach dem Konzil von Chalcedon. Der Kirche stand zur damaligen Zeit als Sanktionsmöglichkeit nur die Exkommunikation zur Verfügung.

Die Verbannung des Arius nach dem Konzil von Nicäa lässt sich aufgrund der innigen Verwobenheit von Weltlichem und Geistlichem in jener Epoche nicht sicher als eine rein weltliche Strafe sehen. Kaiser Konstantin I. verhängte sie, weil er in Arius eine Gefahr für die Einheit des Reichs sah. Aus ähnlichen Gründen haben er und seine Nachfolger im vierten Jahrhundert auch Athanasius und zahlreiche andere orthodoxe Bischöfe verbannt.

[Bearbeiten] Augustinus als „Theologe der Inquisition“

Die Inquisition bezog sich auf Schriften von Augustinus von Hippo, die er aus der konkreten – teilweise für ihn lebensgefährlichen – Auseinandersetzung mit den Donatisten heraus geschrieben hat. Ursprünglich suchte Augustinus die Häretiker zu überzeugen. Später empfahl er „gemäßigte Strenge“ (temperata severitas), schließlich Maßnahmen der weltlichen Macht wie Geißelung, Buße und Verbannung, in Extremfällen auch die Todesstrafe.

Die Inquisition griff insbesondere zwei Argumente von Augustinus heraus:

  • Einem Abtrünnigen den rechten Weg zu zeigen, wenn er diesen nicht gehen wolle, auch unter Zwang, sei ein Akt christlicher Nächstenliebe. Häretiker seien verirrte Schafe, die die kirchlichen Hirten notfalls mit Stock und Knüppel wie züchtigende Eltern gegenüber dem Kinde zur Herde zurückführen würden. Folter sei legitim, da sie nur das sündige Fleisch, nicht aber die Seele schädige. In der Konsequenz sei es besser, die Häretiker zu verbrennen, als „in den Verirrungen zu erstarren“. Die Häretiker „töten die Seelen der Menschen, während die Obrigkeit nur ihre Leiber der Folter unterwirft; sie rufen ewigen Tod hervor, aber beklagen sich dann, wenn die Behörden sie dem zeitlichen Tod überantworten“.
  • Die Androhung der Folter stelle den Häretiker nachdrücklich vor die Entscheidung, entweder in seiner Verirrung zu verharren sowie den „Feuerofen der Qual“ samt dem Verlust des Lebens in Kauf zu nehmen. Liebe und Vertrauen zu Gott und in die einmal erkannte Wahrheit dürfte hier die einzig glaubwürdige Motivation sein, siehe auch: „Die drei Männer im Feuerofen“, Daniel 3,17f wo es heißt: „Wenn unser Gott, den wir verehren, will, so kann er uns erretten; aus dem glühenden Ofen und aus deiner Hand, o König, kann er erretten. Und wenn er's nicht tun will, so sollst du dennoch wissen, dass wir deinen Gott nicht ehren und das goldene Bild, das du hast aufrichten lassen, nicht anbeten wollen.“ Die Alternative war „klüger zu werden“, um in den Schoß der Kirche zurückzukehren.

Die Inquisition übersah allerdings Aussagen, die ihre Sicht in Frage stellten, wie etwa die von Augustinus in Corrigi eos volumus, non necari, nec disciplinam circa eos negligi volumus, nec suppliciis quibus digni sunt exerceri. „Wir möchten sie verbessert haben, nicht getötet; wir wünschen uns den Triumph der Kirchenzucht, nicht den Tod, den sie verdienen.“ oder Johannes Chrysostomos: „Einen Ketzer zum Tod verurteilen, ist ein Vergehen ohne mögliche Wiedergutmachung“ und die energischen Proteste von Ambrosius von Mailand und Martin von Tours gegen die Hinrichtung eines Häretikers durch den Kaiser.

[Bearbeiten] Mittelalter

Im Mittelalter bildete sich im Westen parallel zum aufkommenden Frankenreich eine zentrale, von Rom aus hierarchisch organisierte Kirche. Auch nach der Teilung des Frankenreichs blieb die Identifikation der Könige und Kaiser mit dem Christentum bestehen und wegen der engen Verbindung von Kirche und weltlicher Herrschaft wurden abweichende Gruppen nicht nur als Risiko für die Einheit der Kirche, sondern auch als Gefahr für die öffentliche Ordnung gesehen.

Heinrich der Löwe bot sich 1147 zu einem Kreuzzug gegen die teilweise christianisierten Wenden an. 1150 wird die Zwangstaufe letztmalig im Decretum Gratiani verboten.

Ketzerverfolgungen mit Hinrichtungen gab es in Frankreich, Deutschland und Italien schon seit der Jahrtausendwende, sowohl durch weltliche Herrscher wie auch durch lokale kirchliche Autoritäten. Gegen Ketzer ging man zunächst per ad hoc-Anzeige vor. 1184 wurde eine Kommission in Reaktion auf die Katharerbewegung in Südfrankreich gegründet. Nachdem Papst Alexander III. auf dem Konzil von Tours die Notwendigkeit zeitlicher Strafen gegen Abweichler betont hatte, verfügte Papst Lucius III. (1181 - 1185) in Zusammenarbeit mit Friedrich Barbarossa auf dem Konzil von Verona 1183 mit der Bulle Ad Abolendam, dass Ketzer mit dem ewigen Kirchenbann zu bestrafen seien. 1199 sandte er zwei Mönche der Zisterzienser nach Südfrankreich, die weitreichende Vollmachten zur Niederwerfung der Katharer hatten. Das 4. Laterankonzil forderte 1215 gegen verurteilte Ketzer Einzug des Eigentums, Verbannung und Ausschluss vom Begräbnis in geweihter Erde.

1224 erließ Kaiser Friedrich II. ein Edikt zur Ketzerverbrennung. Ketzerei war zugleich Beleidigung der kaiserlichen Majestät, worauf die Todesstrafe stand. Das Edikt Friedrichs wurde von Gregor IX. akzeptiert, aber er verlangte, dass nur die Kirche entscheiden kann, wer ein unverbesserlicher und rückfälliger Ketzer ist. Im Albigenserkreuzzug 1209 - 1229 wurden die Katharer verfolgt und verbrannt. Zwischen den beiden Autoritäten Friedrich II. als römischem Kaiser und Gregor IX. als Papst bestand allerdings kein totaler Konsens über die Beurteilung von Ketzerei: Im Konflikt mit den lombardischen Städten warf der Kaiser diesen Ketzerei vor - ein zumindest z.T. berechtigter Vorwurf - und forderte den Papst zum gemeinsamen Vorgehen gegen die Städte Mailand u.a. auf; Gregor verweigerte dieses, da ihm diese Städte als Gegengewicht zur kaiserlichen Macht dienten.

Das Konzil von Toulouse 1229 verschärfte die Bestimmungen. Die geheimen Zufluchtsorte der Ketzer sollten aufgespürt und entdeckte Ketzer gefangen gesetzt werden, wozu auch das Mittel der heimlichen Denunziation angewandt werden sollte. Wer einen Ketzer verbarg, wurde mit dem Verlust des Vermögens oder gar mit dem Tod bedroht. Jedes Haus, in dem man einen Ketzer fände, sollte niedergerissen werden. Wer mit einem Ketzer verkehrte - sei es auch nur in einem Wirtshaus - oder ihm Almosen gab oder mit ihm verheiratet war, war ebenso verdächtig. Der auf eine Vorladung nicht Erschienene oder Flüchtige galt ohne weiteres als schuldig. Wer erschien, wurde allerdings eingekerkert.

[Bearbeiten] Die Entstehung der Inquisition

Der bedeutende Theologe Thomas von Aquin legte mit dem Satz „Accipere fidem est voluntatis, sed tenere fidem iam acceptam est necessitatis“ (»Die Annahme des Glaubens ist freiwillig, den angenommenen Glauben beizubehalten notwendig«) den theoretischen Grundstein der mittelalterlichen Inquisition. Für Häretiker forderte er die Exkommunikation und die Todesstrafe.

1231 setzte Papst Gregor IX. eine ständige Kommission zur Bekämpfung der Häresie ein und erließ eine Verordnung, die lebenslängliche Haft mit dem Verlust des Heils für Ketzer androhte und die Höchststrafe für Rückfällige. Gregor entband die Bischöfe und Erzbischöfe von der Untersuchungspflicht und beauftragte damit allein die Dominikaner, wenn auch viele Inquisitoren Mitglieder anderer Orden oder des weltlichen Klerus waren. Der Grund für den Einsatz der Dominikaner war der Umstand, dass die Ketzerei in den ärmeren Schichten am stärksten war und die Dominikaner mit armen Lebensumständen am besten vertraut waren. Dies war für die Ausforschung von wesentlicher Bedeutung. 1235 setzte der Papst offiziell die Inquisition ein. Diese übergab nach Beweisaufnahme durch Befragung den überführten Ketzer der weltlichen Macht, die die Bestrafungen ausführte.

Kaiser Friedrich II. ordnete 1238 die Todesstrafe durch Verbrennen für alle überführten Ketzer an. 1252 genehmigt Papst Innozenz IV. zur Wahrheitsfindung die Folter, die in der weltlichen Justiz der damaligen Zeit üblich war. Ende des 13. Jahrhunderts war die Inquisition eine allgemeine Einrichtung, die in vielen Regionen über ein Amt zu ihrer Unterstützung verfügte.

Die Inquisitionsprozesse waren im zeitgenössischen Rechtswesen fair, insbesondere auch verglichen mit der späteren Hexenverfolgung. Ein Angeklagter hatte z.B. das Recht, seine Feinde aufzuzählen und wenn diese mit den Anklägern identisch waren, wurde die Anklage niedergeschlagen. Falsche Ankläger wurden hart bestraft. Die Mehrheit der Fälle wurde nicht mit dem Tod bestraft, sondern es wurden gute Werke wie Gottesdienstbesuch, Stiftungen oder Wallfahrten verordnet. Teilnahme an Kreuzzügen, Geldbußen oder Pranger waren auch häufige Strafen.

Die mittelalterliche Inquisition beschränkte sich geographisch auf Zentral- und Südeuropa - in den skandinavischen Ländern gab es sie nicht und in England nur vereinzelte Fälle.

Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Gruppen, wie die Waldenser, Katharer (Albigenser), Wiedertäufer, Beginen, Begharden und Hussiten, aber auch kleinere Gruppen oder einzelne Leute mit abweichenden Ansichten, beispielsweise Pierre Abaelard oder Girolamo Savonarola. Besonders rücksichtslos war die Inquisition in den Fällen, wo parallel eine weltliche Macht eine politische Agenda hatte, zum Beispiel bei Savonarola oder Jeanne d'Arc.

[Bearbeiten] Die deutsche Inquisition

In Deutschland wurde die Inquisition bereits kurz nach ihrer Begründung eingeführt. Doch bereits der erste Ketzerrichter, Konrad von Marburg, wurde 1233 ermordet. Gegen großen Widerstand der Bevölkerung und mancher Fürsten musste Friedrich II. Verordnungen zur Ausführung des Blutgerichts erlassen, die Karl IV. durch weitere Mandate schützen musste.

Papst Urban V. sandte 1367 zwei Dominikanermönche als Inquisitoren für Deutschland, von denen Walter Kerlinger sich als besonders grausam hervortat. Papst Innozenz VIII. dehnte die Inquisition 1484 durch die Bulle Summis desiderantes affectibus weiter aus. In dieser sogenannten Hexenbulle, welche der eifrige Inquisitor Heinrich Kramer entworfen hatte, bezeichnete Innozenz VIII. feierlich das Hexenwesen als etwas Reales. Heinrich Kramer veröffentlichte 1487 eine Darstellung des Inquisitionsprozesses im Hexenhammer (malleus maleficarum). Er nannte den Inquisitor Jakob Sprenger als Mitautor des Werkes, obgleich dieser nicht mit den darin erwähnten Praktiken konform ging.

Mit der Reformation verschwand die Inquisition größtenteils aus Deutschland.

Darstellung einer Inquisition durch Goya
Darstellung einer Inquisition durch Goya

[Bearbeiten] Die spanische Inquisition

Mitte des 15. Jahrhunderts erfolgten gegen Juden und Muslime rassistisch motivierte Pogrome seitens der Bevölkerung, deren Ausschreitungen Papst Nikolaus V. zunächst als Diskriminierungen verurteilte.

Die spanische Inquisition lag beinahe vollständig in der Hand der Monarchen. Die römische Kurie hatte auf ihren Verlauf nur einen sehr begrenzten Einfluss. Sie wurde 1478 durch Ferdinand II. und Isabella I. eingerichtet, um solche Juden (so genannte Conversos) und Mauren (Moriscos) aufzuspüren und zu bestrafen, die öffentlich zum Christentum konvertiert waren, aber privat ihre vorherige Religion teilweise weiter ausübten und so per Definition Ketzer blieben. Vor ihrer Vertreibung aus dem Land 1492 waren nichtkonvertierte Juden oder Moslems auch noch nicht von der Inquisition betroffen. Papst Sixtus IV., der die Einrichtung genehmigen musste, zögerte zuerst, da die Italiener der Renaissance die Spanier für bigott, gierig und rassistisch hielten. Als Spanien jedoch Neapel eingenommen hatte, gab er 1478 nach.

Inquisition auf der Plaza Mayor in Madrid (Gemälde von 1683)
Inquisition auf der Plaza Mayor in Madrid (Gemälde von 1683)

Das Verfahren der spanischen Inquisition war standardisiert: Angeklagte Häretiker wurden erst einmal verwarnt und nur verhört, wenn sie solche Warnungen nicht beachteten. Die ersten Verhöre fanden durch Theologieprofessoren und Rechtsgelehrte statt. Als Beweise gab es Zeugenaussagen bezüglich Beobachtungen und Charakter, öffentliche Aussagen und den Grad der Frömmigkeit des Beschuldigten - großzügige Spenden an die Kirche waren dabei ein bewährter Weg, um Frömmigkeit zu beweisen. Die spanische Inquisition wandte Folter an, aber normalerweise erst, wenn deutliche Hinweise auf die „Schuld“ eines nicht geständigen Beschuldigten vorlagen.

Nach älteren Berichten waren von 1478 bis 1530 über 90 % der Angeklagten zum Christentum konvertierte Juden, die angeblich an ihrem früheren Glauben festhielten. In der Hälfte aller Fälle (ca. 900 allein in Toledo) wurden sie beim so genannten Autodafé zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. In Guadalupe waren 82 % der Beschuldigten zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilten hatten eine Caroja, eine Ketzermütze, zu tragen. Der Anteil der konvertierten Juden nahm mit der Zeit ab, denn die meisten waren längst vertrieben worden.

Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Todesstrafe für geständige Ketzer nicht die Regel war. Unter den verschiedenen möglichen Strafen war Einzug von Vermögen ein häufiges Urteil, da sich die Inquisition durch das Eigentum der Ketzer finanzierte. Wenn ein Ketzer sich weigerte umzukehren, wurde er zur Exekution den königlichen Gerichten übergeben, was bei etwa zwei Prozent der Fälle geschah. Viele überführte Häretiker entkamen jedoch während der ersten Stadien der Untersuchung und wurden nur „in effigie“ verbrannt.

Viele ältere Schilderungen der spanischen Inquisition waren Propaganda religiöser und politischer Gegner Spaniens - insbesondere seit der Französischen Revolution - und sprachen von Zehntausenden oder gar Hunderttausenden auf dem Scheiterhaufen verbrannter Opfer. Neuere Forschungen ergeben etwa 1.200 bis 2.000 Todesurteile, etwa zwei Prozent der Fälle, welche die spanische Inquisition bearbeitete.

Gemäß der im Jahre 2004 aus den Vatikan-Archiven veröffentlichten Berichte wurden im 16. und 17. Jahrhundert von der spanischen Inquisition 44.647 Prozesse durchgeführt. Davon führten 1,8 Prozent zu Todesurteilen und weitere 1,7 Prozent zu „Verbrennung in effigie“ (Verbrennung einer Strohpuppe), da der Angeklagte unbekannten Aufenthalts war.

1609 ließ König Philipp III. alle Moriscos aus Spanien vertreiben. Zwischen 1721 und 1725 wurden noch 160 Juden hingerichtet. Die meisten Ketzer waren aber inzwischen ganz „normale“ Gotteslästerer, Humanisten, „Lutheranos“ und so genannte Bigamisten. Unter napoleonischer Herrschaft (1808-1812) wurde die Inquisition ausgesetzt, um dann mit der Wiedereinsetzung König Ferdinands VII. von Spanien wieder eingeführt zu werden. Am 31. Juli 1826 gab es in Valencia ein letztes Todesurteil der spanischen Inquisition. Am 15. Juli 1834 wurde die spanische Inquisition nach 356 Jahren bestehen unter Isabella II. abgeschafft.


[Bearbeiten] Die peruanische Inquisition

Siehe Peruanische Inquisition

[Bearbeiten] Die mexikanische Inquisition

Siehe Mexikanische Inquisition

[Bearbeiten] Die französische Inquisition

Die französische Inquisition begann zunächst im Süden des Landes. Schon 1234 gab es einen allgemeinen Aufstand gegen sie in Narbonne und 1242 in Avignon. Unter dem weltlichen Schutz von Ludwig IX. und dessen Nachfolgern erhielt sie sich noch bis ins 14. Jahrhundert, dann verlor sie mehr und mehr an Macht. Trotz der Wiederbelebungsversuche durch Franz I. und Heinrich II. mit der Schaffung eines außerordentlichen Gerichtshofes, der Chambre ardente, war sie in der Folge wenig erfolgreich.

Die Inquisition bestand in Frankreich bis 1772.

Bekanntester Inquisitor war wohl der Dominikanermönch Bernard Gui, der nach Mutmaßungen einer südfranzösischen Adelsfamilie entstammte. Er lebte in der Zeit 1261-1331 und sein Leben stand ganz im Zeichen des Dominikanerordens und der Kirche. Bernard Gui verfasste zahlreiche Schriften, die Ketzer mit einfachen Fragen im Verhör der Ketzerei überführen sollen. Anhand solcher Schriften wurden schließlich die Ketzer ohne Verhandlung verurteilt.

[Bearbeiten] Die römische Inquisition

Die römische Inquisition (Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis), die 1542 von Papst Paul III. als ständige Kardinalskongregation gegründet wurde, ist von den drei Varianten als mildeste und vergleichsweise humane anzusehen. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Ketzerinquisition verfolgte sie nicht mehr als häretisch erachtete Bewegungen, sondern sie sah ihre Aufgabe darin, den Glauben unverletzt zu halten und zu verteidigen, sowie Irrlehren und „häretische“ theologische und wissenschaftliche Positionen zu überprüfen und zu verwerfen.

Der Inquisitor befragte den Angeklagten in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen. Dem Beschuldigten wurde eine Zusammenfassung der Anklagen vorgelegt, dieser musste beeiden, dass er die Wahrheit sagte. Verschiedene Mittel wurden angewandt, um ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Zwar hatte die Folter keine Tradition im christlichen kanonischen Gesetz, kam aber Mitte des 13. Jahrhunderts auf. Die Ergebnisse der Inquisition wurden vor einem Publikum vorgetragen; die Büßer schworen auf Knien mit auf die Bibel gelegter Hand ab.

Das Strafmaß erstreckte sich vom Kirchenbesuch über Pilgerfahrten, Kreuztragen, Gefängnis (üblich war lebenslänglich) und, wenn der Beschuldigte nicht abschwören wollte, bis zur Hinrichtung.

Die Hinrichtung erfolgte durch das Verbrennen am Pfahl durch die weltlichen Behörden. In einigen Fällen, wenn der Beschuldigte gestorben war, bevor das Verfahren eingeleitet werden konnte, geschah es, dass der Tote oder seine Überreste exhumiert und verbrannt wurden. Die Hinrichtung oder lebenslängliche Gefangenschaft war stets mit der Beschlagnahme des Eigentums des Verurteilten verbunden.

[Bearbeiten] Inquisition gegen Protestanten

Mit der päpstlichen Bulle Licet ab initio 21. Juli 1542 von Papst Paul III. richtete sich die Inquisition nun auch direkt gegen Protestanten, wobei auch vorher bereits erste Maßnahmen gegen Protestanten verhängt worden waren (siehe Jakob van Hoogstraten in Köln). Sie endete erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Spanien, wo sie seit Tomás de Torquemada als staatliches Terrorinstrument am Leben erhalten worden war.

[Bearbeiten] Gegenwart

1908 wurde die römische Inquisition von Pius X. umbenannt in Sacra Congregatio Sancti Officii oder kurz Sanctum Officium. Diese Kongregation wurde zum Aufsichtsorgan der lokalen Inquisitionen. Der Papst selbst trug den Titel Präfekt, nahm aber keine Tätigkeit wahr. Statt dessen ernannte er einen Kardinal zum Sekretär. Letzter Sekretär des Sanctum Officium war der zu Lebzeiten gefürchtete, heute fast unbekannte, Kardinal Alfredo Ottaviani.

Papst Paul VI. restrukturierte 1965 im Rahmen einer Kurienreform auch dieses Dikasterium. Es verlor seine Sonderstellung als oberste Kongregation (lat. suprema congregatio) und wurde in „Kongregation für die Glaubenslehre“ umbenannt. Präfekt ist seitdem nicht mehr der Papst selbst, sondern - wie bei allen anderen Kongregationen auch - ein Kurienkardinal. Der letzte Präfekt war Josef Kardinal Ratzinger, seit 2005 Papst Benedikt XVI., welcher nach seiner Wahl den kalifornischen Erzbischof William Levada zum Leiter der Glaubenskongregation ernannt hat. Die Kongregation besteht heute aus 25 Mitgliedern (Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe aus 14 verschiedenen Nationen). Hinzu kommen 38 Mitarbeiter und 28 Konsultoren (Berater, in der Regel Theologieprofessoren unterschiedlicher Fachrichtungen).

[Bearbeiten] Dominikaner und Inquisition heute

Im Jahr 2000 veröffentlichte das Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia, der auch Inquisitoren wie Heinrich Institoris angehörten, folgende Erklärung:

Dominikaner und Inquisition

„Deutsche Dominikaner waren nicht nur in die Inquisition verstrickt, sondern haben sich aktiv und umfangreich an ihr beteiligt. Historisch gesichert ist die Mitwirkung an bischöflichen Inquisitionen und an der römischen Inquisition. Unabhängig von den vielleicht manchmal nachvollziehbaren historischen Gründen für die Mitwirkung erkennen wir heute die verheerenden Folgen dieses Tuns unserer Brüder. Wir empfinden dies als ein dunkles und bedrückendes Kapitel unserer Geschichte. Dies gilt in gleicher Weise für die nachgewiesene Beteiligung des deutschen Dominikaners Heinrich Institoris an der Hexenverfolgung. Durch das Verfassen des „Hexenhammers“ (Malleus Maleficarum) unterstützte und förderte er die menschenverachtende Praxis der Hexenverfolgung. Folter, Verstümmelung und Tötung haben unendliches Leid über zahllose Menschen gebracht; deutsche Dominikaner haben dazu, neben anderen, die Voraussetzung geschaffen. Die Geschichte dieser Opfer – namenlos und vergessen – können wir nicht ungeschehen machen. Wiedergutmachung ist unmöglich. Uns bleibt die Verpflichtung zur Erinnerung. Wir wissen, dass der Geist von Inquisition und Hexenverfolgung – Diskriminierung, Ausgrenzung und Vernichtung Andersdenkender – auch heute latent oder offen in Kirche und Gesellschaft, unter Christen und Nicht-Christen lebendig ist. Dem entgegenzutreten und sich für eine umfassende Respektierung der Rechte aller Menschen einzusetzen, ist unsere Verpflichtung, die wir Dominikaner den Opfern von Inquisition und Hexenverfolgung schulden. Das Provinzkapitel fordert alle Brüder unserer Provinz auf, unsere dominikanische Beteiligung an Inquisition und Hexenverfolgung zum Thema in Predigt und Verkündigung zu machen.“

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Laurent Albaret : L’Inquisition, rempart de la foi ?, Découvertes Gallimard, Paris, 2006
  • Carlo Ginzburg: Der Käse und die Würmer. Die Welt eines Müllers um 1600. 5. Auflage. Berlin 2002, ISBN 3-8031-2444-1
  • Peter Godman: Die geheime Inquisition. 2001, ISBN 3548602010
  • J.R.Grigulevic: "Ketzer - Hexen - Inquisitoren" 1995, ISBN 978-3-89484-500-1
  • Emmanuel Le Roy Ladurie: Montaillou. Ein Dorf vor dem Inquisitor. Berlin 2000, ISBN 3-548-26571-5
  • Henri Maisonneuve : L'Inquisition, Desclée-Novalis, 1989.
  • Gerd Schwerhoff: Die Inquisition. 2004, ISBN 3-406-50840-5
  • Eric W. Steinhauer, Von der Inquisition zur Lehrbeanstandung: ein historischer Rückblick, in: Reimund Haas; Eric W. Steinhauer (Hrsg.): „Die Hand des Herrn hat diesen Weinberg angelegt und ihn gepflegt.“ : Festgabe für Karl Josef Rivinius SVD, Münster 2006, S. [289]-305. Volltext.
  • Emil van der Vekene: Bibliotheca bibliographica historiae sanctae inquisitionis. Bibliographisches Verzeichnis des gedruckten Schrifttums zur Geschichte und Literatur der Inquisition. Band 1 - 3. Topos-Verlag, Vaduz 1982-1992, ISBN 3-289-00272-1, ISBN 3-289-00578-X (7110 Titel zum Thema Inquisition)
  • Emile van der Vekene: La Inquisición en grabados originales. Exposición realizada con fondos de la colección Emile van der Vekene de la Universidad San Pablo-CEU, Aranjuez, 4-26 de Mayo de 2005, Madrid: Universidad Rey Juan Carlos, 2005. ISBN 84-96144-86-0
  • Hans Wollschläger: Die Gegenwart einer Illusion. Reden gegen ein Monstrum. Diogenes, Zürich 1978, ISBN 3257205767
  • Fritz Heymann: Tod oder Taufe Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal. Jüdischer Verlag 1992, ISBN 3633540709
  • Jakob Sprenger und Heinrich Institoris´´Der Hexenhammer-Malleus Maleficarum´´zu ersten male ins Deutsche übertragen ISBN 3-89996-069-6
  • M. V. v. Féréal: „Die Geheimnisse Inquisition“ (Originalausgabe von ca. 1864) Reprint-Verlag-Leipzig. ISBN: 3-8262-0602-9

[Bearbeiten] Weblinks

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