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EBay - Wikipedia

EBay

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der korrekte Titel dieses Artikels lautet „eBay“. Diese Schreibweise ist aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich.
eBay Inc.
Unternehmensform Aktiengesellschaft
Slogan Der weltweite Onlinemarktplatz oder 3, 2, 1, Meins - Genau, was ich will.
Gegründet 1995
Unternehmenssitz San José/USA
Unternehmensleitung Meg Whitman, CEO & Präsident
Pierre Omidyar, Gründer
Mitarbeiter 11.000 (2006)
Produkte Internet-Auktionen
Micropayment
IP-Telefonie
Webadresse eBay.de

eBay Inc. ist das weltweit größte Internetauktionshaus. Das Unternehmen wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in San José (Kalifornien) unter dem Namen auctionweb gegründet.

Im Laufe der Jahre entwickelte sich eBay von einem Consumer-To-Consumer-Marktplatz mit flohmarktähnlichem Charakter zu einer Business-To-Consumer-Plattform, die sowohl von privaten als auch von einer großen Anzahl gewerblicher Anbieter genutzt wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Gründung des First Mover eBay in den USA geht angeblich auf eine Unterhaltung zwischen Pierre Omidyar und seiner Ehefrau über ihre Sammelleidenschaft zurück. Diese hatte bereits eine beträchtliche Sammlung von PEZ-Spendern angehäuft und suchte eine Möglichkeit, sich weltweit mit anderen Sammlern austauschen zu können. Pierre Omidyar soll so auf die Idee gekommen sein, seiner Frau eine Plattform im Internet zu programmieren, welche ihr nicht nur den Erfahrungsaustausch, sondern auch den Tausch von reellen Sammelobjekten ermöglichen sollte.

Im Foyer der deutschen eBay-Zentrale in Kleinmachnow südwestlich von Berlin steht bis heute eine Vitrine mit verschiedenen PEZ-Spendern sowie ein PEZ-Automat, welche diese Firmengeschichte untermauern sollen. Von eBay wird die Geschichte nicht dementiert, aber auch nicht bestätigt. Höhere eBay-Mitarbeiter ließen jedoch auf verschiedenen eBay-Veranstaltungen durchblicken, dass diese Geschichte eben „nur eine nette Geschichte“ bzw. eine eher romantisierte Form einer Gründungserklärung sei. Begründet wird dies damit, dass Unternehmen mit einer Gründungslegende sich am Markt generell besser behaupten können, da sie auf Kunden wie Geschäftspartner sympathischer wirken.

Ich bin ganz naiv rangegangen: Einfach mal ausprobieren und sehen, was passiert – Pierre Omidyar über die Gründung von eBay

Geschäftsmodell

Die Geschäftsidee von eBay besteht darin, eine Internet-Plattform für den Verkauf von beliebigen Waren zur Verfügung zu stellen. Die Firma eBay selbst tritt dabei nur als Vermittler eines Kaufvertrags zwischen Anbieter und Käufer auf. Entsprechend erfolgt die Abwicklung einschließlich Bezahlung und Versand ohne die Beteiligung von eBay. Die Nutzung der Plattform kostet den Verkäufer eine Gebühr, für den Käufer ist sie dagegen kostenlos. Für den Verkauf werden drei Konzepte angeboten:

Versteigerung an den Höchstbietenden
Dies ist das Verkaufsverfahren, das den Erfolg von eBay begründete. Der Anbieter einer Ware gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die Versteigerung vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Der aktuelle Stand der Gebote ist jederzeit für alle Beteiligten einsehbar. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, erhält den Zuschlag. Der Zuschlagspreis ist dabei nicht identisch mit dem maximalen Gebot, sondern ist eine Währungseinheit (zum Beispiel Euro) höher als das zweithöchste Gebot. Es handelt sich um eine sogenannte Englische Zweitpreis- oder Vickrey-Auktion. Ein Interessent muss erst dann den von ihm gebotenen Maximalpreis bezahlen, wenn es einen zweiten Interessenten gibt, der ein ähnlich hohes Gebot abgibt.
Verkauf zum Festpreis
Der Verkäufer bietet eine Ware für eine von ihm festgelegte Frist zu einem festen Preis an. Den Zuschlag erhält der erste Interessent, der bereit ist, diesen Preis zu zahlen. Die Angebote zum Festpreis werden auf den eBay-Seiten parallel zu den Versteigerungen aufgeführt. Diese Variante wird von eBay „Sofort Kaufen“ genannt.
Permanentes Angebot
Ein Verkäufer kann seine Waren permanent auf einer Webseite von eBay anbieten, die ausschließlich seine Angebote enthält. Auf diesen „eBay Shop“ genannten Seiten können Waren permanent und ohne Verfallstermin angeboten werden. Zusätzlich werden dort Waren aufgelistet, die der Verkäufer nach den Regeln der Versteigerung, oder zum Festpreis verkauft.

Zusätzlich zur eigentlichen Auktion bietet eBay Serviceleistungen rund um die Abwicklung des Kaufes an. Die Zahlung kann über das Online-Bezahlsystem Paypal abgewickelt werden, das eine Tochter von eBay gegen Gebühr betreibt, und das vom Verkäufer aktiv in der Auktion als Option abgewählt werden muss. Für den Versand der Waren werden auf den Auktionsseiten Links zum Kurierdienst iloxx vorgehalten.

eBay Express

eBay Express ist ein von eBay gegründeter Onlineshop. Anders als bei eBay gibt es keine Auktionen, sondern es werden nur Neuwaren von geprüften gewerblichen Anbietern verkauft. Alle Waren werden per „Sofort kaufen“ verkauft, so dass das Bieten auf einen Artikel entfällt. Als Kunde hat man, wie in anderen Onlineshops auch, einen virtuellen Warenkorb. Diesen kann man mit verschiedenen Artikeln unterschiedlicher Anbieter füllen und alles auf einmal bezahlen. Des Weiteren sind alle Angebote unbegrenzt durch einen Käuferschutz gesichert.

Mitgliedschaft

Um über eBay eine Ware zu kaufen oder verkaufen, muss man formal Mitglied werden. Mit dieser durch Passwort abgesicherten Mitgliedschaft wird in der Datenbank von eBay eine www-Seite angelegt, die neben den für den Versand nötigen Daten weitere Funktionen enthält. So kann der jeweilige Eigentümer dort den Stand seiner Auktionen einsehen oder einem anderen Mitglied eine Nachricht zukommen lassen. Dieser „Mein eBay“ genannte Bereich dient damit für eBay zur Kundenbindung.

Bewertungssystem

Eine Auktionsplattform im Internet hat grundsätzlich das Problem, dass Käufer und Verkäufer keinen persönlichen Kontakt haben und beide Gruppen unüberschaubar groß sind. Ein Verkäufer, der sich nicht an sein Angebot hält und beispielsweise defekte Ware liefert, hätte gute Chancen, wiederholt gutgläubige Käufer zu finden. Das gleiche gilt für einen Kunden, der die gekaufte Ware nicht abnimmt.

Dafür haben Online-Auktionshäuser wie eBay ein Bewertungssystem eingeführt, das es beiden Seiten nach jedem Kauf ermöglicht, den Vorgang zu beurteilen. Bei eBay kann dazu ein Kommentar mit maximal 80 Zeichen sowie eine Kennzeichnung „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ abgegeben werden.

Die Bewertungen sind für andere Interessenten einsehbar und können zu zukünftigen Kaufentscheidungen beitragen. Jedoch gibt es hierbei Ausnahmen: eBay-Mitglieder können ihre Bewertungen verbergen, d. h. es ist nur das Gesamtergebnis in Prozentzahlen der positiven Bewertungen sichtbar. So soll einerseits die Anonymität des Käufers gewahrt bleiben, andererseits der Verkäufer vor unfairen Bewertungen geschützt werden.

Bei Streitigkeiten oder wenn etwa Beleidigungen erfolgten, kann die Streichung der gegenseitigen Bewertungskommentare bei eBay beantragt werden. Weiterhin ist es möglich, den von der anderen Seite abgegebenen Kommentar noch einmal zu kommentieren.

Bewertungen auf eBay haben inzwischen (unter dem Stichwort 'Rufschädigung') sogar deutsche Gerichte beschäftigt.[1]

Rechtliches

Hauptartikel: Auktion#Rechtliche Grundlagen

eBay-Auktionen sind laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Auktionen im juristischen Sinne. Sie sind Kaufverträge, die bei Angebotsende rechtswirksam werden.[2]

Zahlen und Fakten

Geschäftszahlen eBay weltweit
Jahr Umsatz
in Mio. USD
Gewinn
in Mio. USD
2006 5970 1120
2005 4552,0 1082,15
2004 3271,3 778,23
2003 2165,1 441,62
2002 1213,7 249,9
2001 748,4 116

Der nach Firmenangaben derzeit umsatzstärkste Anbieter von Internetauktionen soll über mehr als 200 Millionen angemeldete Mitglieder weltweit verfügen, die online Waren kaufen oder verkaufen. Im Jahr 2003 wurden laut eBay 971 Millionen Artikel im Wert von 24 Milliarden US-Dollar versteigert. Das Unternehmen soll in 33 Nationen mit einem länderspezifischen Auftritt präsent sein.

  • Insgesamt gibt es ca. 1,4 Milliarden Aktien.
  • Der Börsenwert von eBay beträgt mit Stichtag 18. März 2007 rund 33 Milliarden Euro (bei einem Aktienkurs von 23.68 Euro)
  • Den höchsten Börsenwert hatte eBay Ende 2004 mit rund 62 Milliarden Euro.

eBay ist weltweit auf Expansionskurs. Einige Zahlen zu diesem Thema:

  • Sommer 1999: eBay kauft das deutsche Auktionshaus Alando für 43 Millionen US-Dollar von Marc und Oliver Samwer.
  • 8. Juli 2002: eBay kauft den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal
  • Juni 2003: eBay kauft die Auktions-Site Eachnet für 180 Millionen Dollar
  • 26. Januar 2004: eBay übernimmt mobile.de (Anzeigenmarkt für Fahrzeuge in Deutschland) für 121 Millionen Euro
  • 23. Juni 2004: eBay kauft die indische Plattform Baazee.com für 50 Millionen US-Dollar
  • 11. November 2004: eBay kauft den niederländischen Online-Marktplatz-Betreiber Marktplaats.nl für 225 Millionen Euro
  • 17. Dezember 2004: eBay kauft das Immobilienportal Rent.com für 415 Millionen US-Dollar
  • 1. März 2005: eBay gründet Kijiji (Regionale Kleinanzeigen)
  • 1. Juni 2005: eBay kauft Shopping.com (Suchmaschine zum Angebotsvergleich) für 620 Millionen US-Dollar
  • 12. September 2005: eBay gibt den Kauf von Skype bekannt.
  • 24. April 2006: eBay übernimmt schwedisches Internetauktions-Portal Tradera.com. Der Kaufpreis wurde auf umgerechnet 48 Mio. Dollar beziffert.[3]
  • 22. August 2006: eBay Express startet in Deutschland, d.h. für professionelle eBay-Verkäufer.

eBay Deutschland

Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Freunden und Brüdern gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft das Unternehmen für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in Kleinmachnow verlegt. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll allerdings ein schweizerischer eBay-Ableger für die Durchführung der Auktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich verantwortlich sein.

In Deutschland finanziert sich eBay über eine sogenannte Angebotsgebühr, die zwischen 0,05 Euro und 4,80 Euro je Artikel liegt (abhängig vom gewählten Auktionsformat und Startpreis), sowie über eine Provision in Höhe von fünf bis zu zwölf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird. Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den so genannten eBay-Partnern (auch Affiliate genannt) generiert. Diese vermitteln potentielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen (siehe Weblinks). Um interessierte Verkäufer an eBay heranzuführen, wurden Verkaufsagenten (Händler auf Kommisionsbasis) etabliert. Die meisten dieser Händler sind Einzelkämpfer, jedoch gibt es auch einige größere Unternehmen, die bundesweit (Dropshop.de, Clevereasy.de) oder gar europaweit (auktionsbote.de) arbeiten. Vorbild für dieses erfolgreiche Unternehmenskonzept ist Auctionsdrop aus den USA. Bereits 2005/2006 verschwanden aber bereits viele dieser Verkaufsagenten wieder. Besonders aktive Händler erhalten den Status Powerseller.

eBay Deutschland verzeichnet im 1. Quartal 2006 etwa 20 Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer. Allerdings gelten mehr als die Hälfte der Mitglieder als sogenannte Karteileichen, die seit mindestens 12 Monaten keine Verkäufe bzw. Käufe durchgeführt haben.

Kritik an eBay

In einer Reihe von Punkten wird von Benutzern Kritik an eBay geübt. Dabei wird auch auf den Monopol-Charakter von eBay verwiesen, der sich zwar in einem offenen Markt entwickelt, durch die besonderen Bedingungen von Gebraucht-Geschäften aber keinen Platz für gleichwertige Konkurrenten gelassen hat.

Gebühren

Der größte Kritikpunkt, der besonders von Privatnutzern geäußert wird, sind die Einstellungs- und Verkaufsgebühren, die zuletzt am 1. Januar 2007 um bis zu 890% erhöht wurden. Diese seien besonders für Kleinstwaren mit niedrigen Wert so hoch, dass sich ein Verkaufen für Privatnutzer kaum noch lohne. Somit werde eBay zum reinen Verkaufsort für große Händler, die kleinere Händler aus dem Geschäft drängen. Bei einem Artikel, der für 1 Euro per Sofort-Kauf angeboten wird, betragen allein die Einstellgebühren momentan 34% des Verkaufspreises, selbst, wenn er nicht verkauft wird. Wird der Verkauf über PayPal, ebenfalls ein eBay-Unternehmen, fortgeführt, steigen die Gesamtgebühren auf insgesamt 75 Cent, was 75% des Verkaufpreises entspricht.

Technik

Da Auktionen zu einem festen Zeitpunkt ablaufen, empfinden Bieter unvorhersehbare Verzögerungen beim Aufbau von eBay-Seitern als besonders störend. Sie fühlen sich um die Chance gebracht, kurz vor Auktionsende noch schnell ein entscheidendes Gebot abzusetzen. Als Ursache wird eine zu schwache Ausstattung der Server von eBay vermutet.

Die Webtechniken in den Formularen zur Erstellung von Angeboten sind auf die Nutzung des Internet Explorers oder Mozilla Firefox ausgerichtet. Bilderupload und andere technische Finessen sind damit am besten möglich. Nutzer anderer Browser müssen teilweise umständliche Prozeduren aufwenden, um zu einem gleichwertigen Ergebnis zu kommen. Als Alternative zum Upload von Bildern gilt beispielsweise ein Link auf Bilder im eigenen Webspace.

Auch schon das Inserieren von Artikeln gestaltet sich in den Augen von Kritikern umständlicher als notwendig. Man muss dazu mehrere Seiten durchlaufen, die nur wenig optische Orientierung bieten und bei denen wichtige Optionen erst am Ende der Seite auftauchen. Wer einen Artikel versteigern will, muss alle Seiten durchlaufen. Eine Möglichkeit, die Prozedur abzukürzen, fehlt.

Bewertungssystem

Das Bewertungssystem dient zwar als nützliche Qualitätskontrolle zwischen den Benutzern, steht jedoch in einschlägigen Foren auch unter Kritik sowohl in Bezug auf die Funktionalität als auch die Aussagekraft.

Betrügern gelingt es immer wieder, Daten von Verkäufern zu erschleichen und unter falschem Namen (d.h. mit einem fremden Bewertungsprofil) meist nicht vorhandene Gegenstände zu verkaufen. Es wurden auch bereits Ringe von eBay-Teilnehmern nachgewiesen, die sich gegenseitig positive Bewertungen verschaffen, und mancher betrügerische Anbieter hat sein Punktekonto anfangs allein durch den Kauf von zahlreichen niedrigpreisigen Artikeln aufgebaut. Kritiker sehen in einer mangelnden Unterscheidung zwischen Einkauf und Verkauf die Begünstigung dieses Vorgehen.

Verkäufer, die wegen der Qualität der Ware negativ beurteilt wurden, antworteten zudem häufig mit einer ebenfalls negativen Beurteilung, obwohl sie den vollen Kaufpreis erhalten hatten. Viele Mitglieder handeln oft nach dem "Wie Du mir, so ich Dir" Prinzip und die "Geschädigten" sind gegen solche (oft zu unrecht abgegebenen) Bewertungen fast machtlos. Es fehlt die Möglichkeit der Prüfung und ggf. Korrektur solcher „Rachebewertungen“. Einzig eine 'Antwort' in textueller Form kann einer Bewertung vom Betroffenen hinzugefügt werden. Weiterhin geht eine solche Negativ-Bewertung beim Kauf genauso in den Prozentsatz ein wie ein Verkauf.

Anwender weisen darauf hin, dass eine Trennung der Bewertung nach Käufen und Verkäufen oder die Veröffentlichung der Bewertung erst nach Abschluss der Gegenbewertung mehr Transparenz schaffen könnte.[4]

In Urteilen deutscher Gerichte, zuletzt am 9. Oktober 2006 vom OLG Oldenburg, wurde Klägern das Recht zugesprochen, nachweislich unwahre Bewertungen streichen zu lassen.[1] Ebay antwortet auf solche Anliegen aber stets abweisend: Ohne Gerichtsurteil wird nichts gelöscht.

Sicherheit

Teils werden Angriffe auf eBay ausgeübt, etwa durch Phishing. Das bedeutet, die Betrüger verschicken eine E-Mail mit gefälschtem Absender an den eBay-Benutzer, geben sich als Geschäftszentrale von eBay aus und verlangen die unmittelbare Eingabe der Login-Daten auf einer gefälschten Webseite, weil ansonsten das Mitgliederkonto gesperrt werden müsste. Nach offiziellen Zahlen ist heute jeder hundertste bei eBay angebotene Artikel ein Betrug. Und obwohl eBay allein hundert Personen für die Suche nach zwielichtigen Auktionen beschäftigt, verringert sich diese Zahl nicht.

Käuferschutz

Fiel ein Käufer nachweislich einem Betrug zum Opfer, dann wird zwar von eBay ein „Standard-Käuferschutz“ gewährt, der aber bei 25 Euro „Bearbeitungsgebühr“ maximal 175 Euro auszahlt. Es wird darüber hinaus immer wieder über Probleme berichtet, diesen Schutz in Anspruch zu nehmen, begonnen mit der umständlichen Antragsstellung in Briefform, über Absagen aufgrund von angeblich überschrittenen, tatsächlich aber korrekt eingehaltenen Fristen, bis zu fehlenden oder widersprüchlichen Angaben über den Status eines Käuferschutz-Vorgangs.

Verkäuferschutz

Zwar geht aus §10.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor, dass Manipulationen des Verlaufs von Auktionen verboten sind:

Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.[5]

Einen solchen Verstoß nachzuweisen, fällt hingegen bedeutend schwerer, worauf die Methode der „Gebotsabschirmung“ setzt. Hierbei gibt ein Käufer, der ein Produkt möglichst günstig erwerben möchte, ein Gebot ab, so dass er zum Höchstbietenden wird. Nun erfolgen von Sockenpuppen zwei höhere Gebote, die den in einer nicht manipulierten Auktion zu erwartenden Wert um ein vielfaches übersteigen, so dass weitere Interessierte von dem Produkt „abgeschirmt“ werden. Kurz bevor die Auktion endet ziehen die beiden manipulierenden Bieter ihre überhöhten Gebote unter Berufung auf einen Erklärungsirrtum nach § 119 BGB zurück und das Produkt wechselt zu einem deutlich geringeren Preis den Besitzer.[6]

Abhilfe kann hier das Festsetzen eines Mindestpreises bieten, dass seit dem Frühjahr 2005 in Deutschland verfügbar ist.[7]

Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.[5]

Sind solche Schutzmaßnahmen nicht getroffen worden und ein Verkäufer Opfer eines Betrugs durch „Gebotsabschirmung“ geworden, kann der Kaufvertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden oder ggf. die manipulierenden Bieter schadensersatzpflichtig für die Differenz aus dem entgangenen Auktionsgewinns gemäß § 122 BGB gemacht werden.

Kommunikation

Viele Benutzer kritisieren die umständlichen, mit juristischen Floskeln und immer wiederkehrenden Textbausteinen auch bei präzise umrissenen Problemen und Fragen, überhäuften Standardbriefe, die eBay selbst bei einfachen Mitteilungen versendet. So enthält allein eine E-Mail, die z.B. die Nachricht eines Kaufinteressenten übermittelt, 20 Zeilen Text, bevor die eigentliche Anfrage erscheint. Es folgen weitere Standard-Hinweise mit 30 Zeilen - bei einer Zeile der eigentlichen Nachricht beträgt der Nutzanteil somit 1/50 oder 2 Prozent.

Das gleiche Muster tritt bei allen E-Mail-Kommunikationen seitens eBays auf, auch hier liegt der Anteil des Nutzinhaltes meist unter 10 Prozent.

Qualitätsmanagement

Ein Qualitätsmanagement, das es ermöglichen würde, Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Funktion der Software oder in den Abläufen zu melden, fehlt bei eBay. Entsprechende Hinweise per E-Mail werden gar nicht oder nur mit Standardbriefen beantwortet.

Benutzer klagen auch über die subjektiv empfundene Lässigkeit eBays gegenüber möglichen Betrugsopfern, die fehlende Identifizierung der Pseudonyme und die zunehmende Favorisierung professioneller Verkäufer, welche es allzu oft an ebenjener Professionalität, Kommunikationsfähigkeiten und auch dem sonst bei Handelsgeschäften üblichen Service fehlen lassen. Dazu zählen u. a. neben Kundenbeschimpfungen auch übertrieben hohe Versandkosten, in denen Gewinnerzielungen versteckt werden. Mittlerweile sind die Versandkosten meistens deutlich sichtbar, können aber von unbedarften Bietern dennoch übersehen werden.

Anwendung von US-amerikanischem Recht bei Geschäften in Deutschland

eBay verfährt nach dem Grundsatz, dass für Waren aus Kuba gilt, dass eBay Deutschland - ebenso wie eBay Österreich und eBay Schweiz - als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns „denselben Handelsbeschränkungen unterliegt wie die Muttergesellschaft“. Folgerung: „Daher dürfen grundsätzlich nur solche kubanischen Artikel bei eBay angeboten werden, die "informativ" oder "lizenziert" sind oder die vor dem Inkrafttreten des US-Handelsembargos gegen Kuba am 8. Juli 1963 auf den Markt gekommen sind.“ Wer also bei eBay nach kubanischen Zigarren sucht, wird vergeblich suchen, und wer sie bei eBay anbietet, bekommt nach wenigen Minuten die Mitteilung, das Angebot sei gelöscht worden.

Alternativen

Alternativen zu eBay bieten kleinere Auktionshäuser, die zwar weniger Mitglieder beziehungsweise Nutzer haben, sich aber durch die stetig steigenden eBay-Gebühren wachsender Beliebtheit erfreuen; zum Teil ist das Einstellen von Artikeln bei solchen Anbietern sogar kostenlos.

Der größte deutscher Konkurrent ist hood.de mit über 1 Million Mitgliedern. Die bekannteste Alternative für Österreich ist One Two Sold, ehemaliger Marktführer in Österreich bei Online-Auktionen. In der Schweiz ist Ricardo der größte Internet-Auktionsmarktplatz. In Asien ist Taobao sehr erfolgreich.

Kuriose Versteigerungen

Immer wieder kommt es bei eBay zu kuriosen Auktionsangeboten. eBay selbst nimmt eine distanzierte Position zu derartigen Versteigerungen ein und betreffende Auktionen werden meist vor Ablauf der Einstelldauer von eBay beendet bzw. gelöscht. Großes Medieninteresse finden solche Auktionen, wenn sie ein aktuelles Zeitgeschehen aufgreifen und/oder besonders hohe Gebote erhalten. Höhepunkt war im Dezember 2005 ein VW Golf, der früher dem späteren Papst Benedikt XVI. gehört hatte und für fast 190.000 Euro an das Onlinecasino GoldenPalace.com ging.[8] Verschwörungstheoretiker sehen darin eine gezielte Werbestrategie, die von eBay gesteuert werde.

Medien

  • Walter Filz: Kriegen und Haben – eBay – oder: Wie wild wird der Warenaustausch? Produktion: WDR/NDR/SWR 2004. (Feature)
  • eBay-Audio: Podcast der eBay International AG mit aktuellen Nachrichten, Tipps und Portraits rund um die eBay-Plattform (Produktion: audioetage)

Literatur

  • Andreas Lerg: eBay Marktforschung – Methodische Marktanalyse als Grundlage zur Verkaufsoptimierung auf dem größten Online-Marktplatz der Welt, erschienen im Eigenverlag über LuLu.com, September 2006, ISBN 978-1-84728-521-8
  • Adam Cohen: ‚Mein eBay‘ – Geschichte und Geschichten vom Marktplatz der Welt. SCHWARZERFREITAG, November 2004, ISBN 3-937623-23-X
  • Philip Kiefer, Markus Wilde und Sabine Wais: Das große eBay-Handbuch. Data Becker, November 2004, ISBN 3-8158-2397-8
  • Uwe Schlömer und Jörg Dittrich: eBay & Recht. Springer-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3540209743
  • Andreas Lerg: Professionell verkaufen über eBay Data Becker Verlag, Düsseldorf, ISBN 3-8158-2534-2
  • Diekmann, Andreas/David Wyder (2002): Vertrauen und Reputationseffekte bei Internetauktionen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 54 (4): 674-693.
  • Brinkmann, Ulrich/Matthias Seifert (2001): 'Face to Interface': Zum Problem der Vertrauenskonstitution im Internet am Beispiel von elektronischen Auktionen. In: Zeitschrift für Soziologie 30 (1): 22-46.
  • Gronen, Axel: eBay – Dirty Tricks: Dreiste Abzockmaschen und wie Sie sich schützen; Clevere Tricks für mehr Profit & heiße Schnäppchen, Data Becker, Oktober 2003, ISBN 978-3815823279

Weblinks

Offizielle eBay-Seiten

  • www.ebay.com – Amerikanische Website
  • www.ebay.eu – Europäische Website (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien)
  • www.ebay.de – Deutsche Website
  • www.ebay.at – Österreichische Website
  • www.ebay.ch – Schweizer Webseite
  • ebay Express - Deutsche eBay-Express Website
  • www.ebay.cn - Chinesische Website

Weiterführendes

Einzelnachweise

  1. a b „Nicht zutreffende eBay-Bewertungen müssen gelöscht werden“, Heise.de, 9. Oktober 2006
  2. Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen, Sören Siebert in Bezug auf das Urteil des BGHs VIII ZR 375/03
  3. „eBay übernimmt schwedisches Internetauktions-Portal“ finanzen.net, 24. April 2006
  4. „Urteil gegen unwahre Bewertung bei eBay“, Heise.de, 10. Mai 2006
  5. a b Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 1. Januar 2007
  6. „Heruntergesteigert“, Heise.de, Wolf-Dieter Roth, 5. April 2005
  7. eBay Developers Program, 22. März 2005
  8. freenet.de

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