Terrorismusbekämpfung
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Die Terrorismusbekämpfung hat zum Ziel, terroristische Anschläge zu verhindern und zu bestrafen.
Im Wesentlichen kann man unterschiedliche Ansätze unterscheiden: Bekämpfung des Terrorismus durch Verfolgung im Rahmen der rechtsstaatlichen Mittel. Diese Form wird bei der Bekämpfung des Terrorismus im nationalstaatlichen Gebiet angewandt. Beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus kann der Einsatz militärischer Mittel zum Tragen kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Staat Terroristen im eigenen Land fördert und nicht selber gegen die Terroristen vorgeht (Beispiel: Die Talibanregierung in Afghanistan duldete die Terrororganisation Al-Qaida). Der Erfolg dieser militärischen Maßnahmen wird von Kritikern in Frage gestellt, da hierdurch die terroristischen Handlungen eher zu- als abnehmen können. Aktuelle (2004) Beispiele für das militärische Vorgehen sind unter anderem:
- die USA in ihrem selbsternannten „Krieg gegen den Terrorismus“ (Schlagworte zum Thema: „Achse des Bösen“ / „Schurkenstaaten“, Al-Qaida)
- eng damit im Zusammenhang steht der gewalttätige Alltag im Irak
- Israel, Palästinenser und arabische Anrainerstaaten, darunter Ägypten, Syrien, Jordanien und der Irak, im Nahostkonflikt
- Russland im Konflikt mit tschetschenischen Separatisten (Erster Tschetschenien-Krieg, Zweiter Tschetschenien-Krieg)
- seit über 30 Jahren bekämpft die Türkei die sozialistische PKK als "kurdische Terroristen"
Ein alternativer und von Grund auf unterschiedlicher Ansatz der Terrorismusbekämpfung ist, wie oben erwähnt, die Terrorismusbekämpfung im Sinne der Friedensforschung (siehe auch Weblinks). Hier findet sich ein breites Spektrum an Ideen und Vorschlägen, sie reichen von der unter allen Umständen zu erreichenden Verhandlung mit Terroristen an einem Tisch, bis zur Prävention in sehr weit vorausplanender Sichtweise: Anstatt mit geheimdienstlichen und ähnlichen Mittel gegen terroristische Organisationen vorzugehen und dieses als höchste Form der Prävention zu sehen, sollten statt solcher Symptome die Ursachen, also Ungerechtigkeit und daraus resultierender Hass gegenüber den Industrieländern in der Dritten Welt, schlechte Bildung (die zu leichter Manipulation führen kann) oder auch (religiöser) Fanatismus an sich, nach Möglichkeit bekämpft werden.
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[Bearbeiten] Strafverfolgung und Abwehr
Eine Reihe von Abkommen, Resolutionen und Beschlüssen regeln die Verfolgung und Bestrafung des Terrorismus völkerrechtlich. Dazu zählen allerdings nur typische Aktionsformen wie Flugzeugentführungen, Geiselnahmen und Sprengstoffdelikte. Über eine international einheitliche Definition, was Terrorismus ist, wurde bisher kein Konsens erzielt. Ziel der Abkommen ist deswegen bisher nur die Erleichterung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen. In den Zuständigkeitskatalog des Internationalen Strafgerichtshofs wurde ein Straftatbestand "Terrorismus", der in Entwürfen noch vorhanden war, infolgedessen nicht aufgenommen. Nur terroristische Straftaten, die sich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord einordnen lassen, fallen in seine Zuständigkeit.
Daher sind für die strafrechtliche Verfolgung die jeweiligen nationalen Behörden zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland zählen nach geltender verfassungsrechtlicher Ordnung (§§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch Bildung einer kriminellen Vereinigung/Werbung für eine terroristische Vereinigung) so genannte terroristische Angriffe nicht als militärische oder kriegerische Handlungen. Für die Abwehr entsprechender Gefahren ist die Polizei zuständig und nicht die Bundeswehr, für die Strafverfolgung das deutsche Straf- und Strafprozessrecht.
Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA wurden in vielen Staaten so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen.
[Bearbeiten] Bundeswehr und Terrorismusbekämpfung innerhalb Deutschlands
Die Bundeswehr kann unter bestimmten Umständen im Wege der Amtshilfe die Polizei anlassbezogen unterstützen.
Das Militär kann entsprechend dem Grundgesetz „zur Bekämpfung des inneren und äußeren Notstandes“ (die so genannten Notstandsgesetze) - von der großen Koalition im Bundestag 1968 beschlossen - „beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ (GG Art. 87a, 4) eingesetzt werden.
Die Bundeswehr kann nach dem Luftsicherheitsgesetz im Falle eines von Terroristen entführten Verkehrsflugzeuges tätig werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt, also einen Abschuss, nach § 14 Abs. 3 des LuftSiG allerdings für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE v. 15. Februar 2006 I 466 - 1 BvR 357/05 -).
[Bearbeiten] Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
Wenn Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts bei der Terrorismusbekämpfung vorkommen, können Demokratien gegen ihre eigenen Grundlagen verstoßen und dadurch an Substanz und Glaubwürdigkeit verlieren. Wenn in der Öffentlichkeit ein Klima erzeugt wird („Globaler Krieg gegen den Terrorismus“), in dem solche Verletzungen gleichsam schon als präventive Notwehr gerechtfertigt werden, wird es wahrscheinlicher, dass sie auch tatsächlich geschehen.
Die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan, in Abu-Ghraib und in Camp Delta auf Guantanamo sind Beispiele dafür, ebenso die gezielte Tötung von Terrorismusverdächtigen durch die israelische Armee. 2004 wurde der Kopf und Mitbegründer der palästinensischen Organisation Hamas, Scheich Ahmed Yassin, von einem israelischen Kampfhubschrauber aus beim Verlassen einer Moschee durch einen Luftangriff getötet. Kurz darauf tötete das israelische Militär den zu Yassins Nachfolger bestimmten Abdel Aziz Rantisi. Wenn eine große Anzahl von Zivilisten durch Militäreinsätze ums Leben kommt wie im Afghanistankrieg, verliert der Kampf gegen den Terrorismus seine Glaubwürdigkeit.
Dasselbe gilt auch für die gravierenden Einschränkungen bürgerlicher Grundfreiheiten durch neue Anti-Terror-Gesetze wie den USA PATRIOT Act. Es sind besorgniserregende Eingriffe in die freiheitliche Substanz der Demokratien. Das ARD-Magazin plusminus kommt in seiner Sendung 2006 zu dem ernüchternden Ergebnis: "Bilanz nach fünf Jahren Terrorbekämpfung: Neben sinnvollen Maßnahmen, wie der Einrichtung der Antiterrordatei, werden die Bürger auch ohne greifbare Erfolge überwacht. (...) Die totale Finanzüberwachung hilft nichts gegen diese neuen Formen des Terrorismus. Aber sie kostet Wirtschaft und Verbrauchern viel Geld und die Bürger verlieren ein Stück Freiheit." [1]
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- http://europa.eu.int/comm/external_relations/cfsp/sanctions/list/consol-list.htm - "Sanktionsliste der EU zur Terrorismusbekämpfung"
- Greenpeace unter Terrorverdacht
- http://www.friedenskooperative.de/ff/ff02/1-41.htm - „Alternativen zur Terrorismusbekämpfung“
- UN action against terrorism
[Bearbeiten] Externe Quellen
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