Landkreis Freudenstadt
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Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Regierungsbezirk: | Karlsruhe |
Region: | Nordschwarzwald |
Verwaltungssitz: | Freudenstadt |
Fläche: | 870,68 km² |
Einwohner: | 122.514 (30. Juni 2006) |
Bevölkerungsdichte: | 141 Einw./km² |
Kfz-Kennzeichen: | FDS |
Kreisschlüssel: | 08 2 37 |
Kreisgliederung: | 16 Gemeinden |
Adresse der Kreisverwaltung: | Herrenfelder Straße 14 72250 Freudenstadt |
Website: | www.landkreis-freudenstadt.de |
Politik | |
Landrat: | Peter Dombrowsky |
Karte | |
Der Landkreis Freudenstadt ist gemessen an der Einwohnerzahl der zweitkleinste Landkreis in Baden-Württemberg (kleiner ist lediglich der Hohenlohekreis). Er gehört zur Region Nordschwarzwald im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Landkreis Freudenstadt grenzt im Westen an den Ortenaukreis, im Nordwesten an den Landkreis Rastatt, im Norden an den Landkreis Calw, im Osten an den Landkreis Tübingen und an den Zollernalbkreis und im Süden an den Landkreis Rottweil. Seine Bewohner sind zu etwa 62 Prozent der evangelischen Konfession zugehörig.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geografie
Der Landkreis Freudenstadt hat fast ausschließlich Anteil am Nördlichen Schwarzwald. Lediglich im Osten gehören einige Orte zum Gäu und im Südosten einige zum Albvorland. Hier wird das Kreisgebiet kurz vom Neckar durchflossen.
[Bearbeiten] Geschichte
Der Landkreis Freudenstadt geht zurück auf das ehemalige württembergische Oberamt Freudenstadt, welches 1806/07 anstelle der alten Oberämter Dornstetten und Freudenstadt bzw. der Klosterämter Alpirsbach und Reichenbach geschaffen wurde. Ab 1810 gehörte es zur Landvogtei Schwarzwald und ab 1818 zum Schwarzwaldkreis. Im östlichen Kreisgebiet wurde 1806 das Oberamt Horb aus früher hauptsächlich zu Vorderösterreich gehörigen Gebieten gebildet. Im Südosten gab es das Oberamt Sulz. Beide Oberämter gehörten ab 1810 zur Landvogtei am mittleren Neckar und ab 1818 ebenfalls zum Schwarzwaldkreis, der 1924 aufgelöst wurde. Auch in der Zwischenzeit wechselten einzelne Orte ihre Oberamtszugehörigkeit. 1934 wurden die drei Oberämter in Kreise umbenannt und 1938 der Kreis Sulz aufgelöst. Der größte Teil kam zum Landkreis Horb, der bedingt durch Gebietsteile des preußischen Landkreises Hechingen fortan aus zwei getrennten Gebietsteilen (Nordteil mit der Kreisstadt Horb am Neckar und Südteil um Sulz am Neckar) bestand. Nach dem zweiten Weltkrieg kamen beide Landkreise zum neuen Bundesland Württemberg-Hohenzollern und nach der Länderneugliederung 1952 im Südwesten zu Baden-Württemberg. Danach gehörten sie zum Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern.
Bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Horb aufgelöst. Sein nördliches Gebiet kam zum vergrößerten Landkreis Freudenstadt, der auch noch 6 Gemeinden des aufgelösten Landkreises Hechingen, 3 Gemeinden des Landkreises Rottweil und 2 Gemeinden des ebenfalls aufgelösten Landkreises Wolfach erhielt. Später gab er noch 2 Gemeinden (Garrweiler und Fünfbronn) an den Landkreis Calw und eine Gemeinde (Busenweiler) an den Landkreis Rottweil ab. Der südliche Teil des Landkreises Horb kam seinerzeit zum Landkreis Rottweil. Der neue Landkreis Freudenstadt umfasste nach Abschluss der Gemeindereform zunächst 17 Gemeinden, darunter 4 Städte und hiervon wiederum 2 „Große Kreisstädte“ (Freudenstadt und Horb am Neckar). Am 1. Januar 2007 wurde die Gemeinde Betzweiler-Wälde nach Loßburg eingemeindet. Damit hat der Landkreis nur noch 16 Gemeinden, darunter vier Städte. Größte Stadt ist Horb am Neckar, kleinste Gemeinde ist Wörnersberg.
[Bearbeiten] Einwohnerentwicklung
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
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[Bearbeiten] Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet.
[Bearbeiten] Kreistag
Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Der Kreistag wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Die Kreistagswahl am 13. Juni 2004 ergab folgendes Ergebnis:
- CDU 35,8% (-4,3) - 15 Sitze (-2)
- FWG 23,8% (-1,4) - 11 Sitze (-1)
- SPD 16,7% (-0,4) 7 Sitze (=)
- FDP/DVP 12,2% (+3,6) - 4 Sitze (+1)
- GRÜNE 8,4% (+2,0) - 3 Sitze (+1)
- REP 3,1% (+0,6) - 1 Sitz (+1)
[Bearbeiten] Landrat
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Die Landräte des Landkreises Horb 1945- 1972:
- 1945–1946: Albert Eitel (kommissarisch)
- 1946: Wilhelm Trautmann (Amtsverweser )
- 1946: Friedrich Wilhelm Haugg (kommissarisch)
- 1946–1947: Alfons Maria Röhrle (Amtsverweser)
- 1947–1957: Hugo Schneider
- 1958–1965: Johann Georg Frank
- 1966–1972: Karl Georg Kruspe
Die Oberamtmänner bzw. Landräte des Oberamts bzw. Landkreises Freudenstadt ab 1807:
- 1807–1808: Friedrich Wendelin Hummel
- 1808–1810: Christian Friedrich Siegel
- 1810–1814: Christoph Friedrich Schmidlin
- 1814–1815: Ferdinand August Weckherlin
- 1815–1817: Johann Friedrich Bauer
- 1819–1826: Christian Gottlieb Martz
- 1826: Karl Friedrich Bardili
- 1828–1832: Carl Christian Heinrich Hettler
- 1832–1840: Johannes Friz
- 1840–1841: Heinrich Fleischhauer (Amtsverweser)
- 1842–1848: Hermann Süskind
- 1848–1851: Johann Conrad Sigmundt
- 1852–1859: Ludwig Rominger
- 1859–1870: Gustav Wilhelm Sandberger
- 1870–1873: Maximilian Michael Hölldampf
- 1873–1900: Carl Friedrich Bames
- 1900–1904: Hermann Schwaderer
- 1904–1920: Ferdinand Frauer
- 1920–1922: Eugen Lutz
- 1922–1935: Karl Knapp
- 1935–1939: Hans Freiherr von Watter
- 1939–1940: Fritz Büttner (Amtsverweser)
- 1940–1945: Ernst Lauffer
- 1945–1960: Herbert Hesselbarth
- 1960–1971: Helmut Weihenmaier
- 1971–2000: Gerhard Mauer
- seit 2000: Peter Dombrowsky
[Bearbeiten] Wappen
Das Wappen des Landkreises Freudenstadt zeigt in Gold einen linksgewendeten, balzenden, rot bewehrten schwarzen Auerhahn auf schwarzem Ast. Das Wappen wurde vom damaligen Oberamt Freudenstadt am 28. August 1926 angenommen und dem durch die Kreisreform neugebildeten Landkreis am 3. September 1973 neu verliehen.
Der Auerhahn symbolisiert den Schwarzwald, in welchem der Auerhahn beheimatet ist, und die einstigen fürstlichen Jagdreviere im Kreisgebiet. Das 1926 angenommene Oberamtswappen war das erste seiner Art in Württemberg.
Siehe auch: Liste der Wappen im Landkreis Freudenstadt
[Bearbeiten] Wirtschaft und Infrastruktur
[Bearbeiten] Verkehr
Die Württembergische Staatsbahn führte 1866 ihre erste Strecke von Stuttgart neckaraufwärts über Tübingen nach Horb (Obere Neckarbahn) und im folgenden Jahr weiter in Richtung Rottweil (heutige Gäubahn).
1874 erreichte auch die Bahn von Pforzheim durchs Nagoldtal die ehemalige Kreisstadt Horb. Das kleine Teilstück Eutingen–Hochdorf wurde ab 1879 auch von der Linie Stuttgart–Freudenstadt Hbf. mitbenutzt. Von dort ging es 1886 weiter nach Alpirsbach–Hausach.
1901 wurde Freudenstadt Hbf Knotenpunkt für die Murgtalbahn, die über Freudenstadt Stadtbahnhof bis Klosterreichenbach und erst 1928 unter der Regie der Deutschen Reichsbahn weiter talab in Richtung Rastatt verkehrte. Sie wird seit Ende 2003 durch die AVG elektrisch betrieben: Es verkehren die S-Bahnlinien S31 und S41 zwischen Freudenstadt und Karlsruhe.
Die Hohenzollerische Landesbahn berührt seit 1901 mit der Strecke Eyach - Haigerloch den heutigen Horber Stadtteil Mühringen. Hier ruht der Personenverkehr seit 1972.
Das Kreisgebiet wird nur an der Südostecke von der Bundesautobahn A 81 (Stuttgart–Singen (Hohentwiel)) berührt. Ansonsten ist es durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Eine wichtige Bundesstraße ist die B 500 („Schwarzwaldhochstraße“), die von Baden-Baden kommend an der westlichen Kreisgrenze Richtung Süden vorbeiführt.
[Bearbeiten] Kreiseinrichtungen
Der Landkreis Freudenstadt ist Träger folgender Beruflichen Schulen: Heinrich-Schickhardt-Schule (Gewerbliche Schule, unter anderem mit Technischem Gymnasium) Freudenstadt, Eduard-Spranger-Schule (Kaufmännische Schule, unter anderem mit Wirtschaftsgymnasium) Freudenstadt, Luise-Büchner-Schule (Hauswirtschaftliche Schule, unter anderem mit Ernährungswissenschaftlichem Gymnasium) und dem Beruflichem Schulzentrum Horb am Neckar (Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule), ferner folgender Sonderschulen: Christophorus-Schule (Förderschule) Freudenstadt, Roßbergschule (Förderschule) Horb am Neckar, Wilhelm-Hofmann-Schule für Geistigbehinderte mit Schulkindergarten Dornstetten und Pestalozzischule für Geistigbehinderte mit Schulkindergarten Horb am Neckar.
Der Landkreis Freudenstadt ist auch Träger des Krankenhauses Freudenstadt und der Klinik Hospital zum Heiligen Geist in Horb am Neckar.
[Bearbeiten] Städte und Gemeinden
Die genannten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den 30. Juni 2005.
Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeindeverwaltungsverbände
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[Bearbeiten] Städte und Gemeinden vor der Kreisreform
Vor der Kreisreform 1973 bzw. vor der Gemeindereform gehörten zum (alten) Landkreis Freudenstadt seit 1938 insgesamt 50 Gemeinden, darunter 3 Städte.
Am 7. März 1968 stellte der Landtag von Baden-Württemberg die Weichen für eine Gemeindereform. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden war es möglich, dass sich kleinere Gemeinden freiwillig zu größeren Gemeinden vereinigen konnten. Den Anfang im alten Landkreis Freudenstadt machten am 1. Januar 1971 die Gemeinde Reutin, die sich mit der Stadt Alpirsbach vereinigte sowie die Gemeinden Betzweiler und Wälde, die sich zur neuen Gemeinde Betzweiler-Wälde vereinigte. In der Folgezeit reduzierte sich die Zahl der Gemeinden stetig.
Die verbliebenen Gemeinden des alten Landkreises Freudenstadt gingen am 1. Januar 1973 im neuen vergrößerten Landkreis Freudenstadt auf. Dieser gab 1974/75 im Rahmen der Gemeindereform noch zwei Gemeinden an den Landkreis Calw und eine Gemeinde an den Landkreis Rottweil ab.
Größte Gemeinde des alten Landkreises Freudenstadt war die Kreisstadt Freudenstadt, kleinste Gemeinde war Kälberbronn.
Der alte Landkreis Freudenstadt umfasste zuletzt eine Fläche von 612 km² und hatte bei der Volkszählung 1970 insgesamt 65.548 Einwohner.
Einwohnerentwicklung des alten Landkreises Freudenstadt bis 1970. Alle Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse.
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Es folgt eine Liste der Gemeinden des alten Landkreises Freudenstadt vor der Gemeindereform. Nahezu alle Gemeinden gehören auch heute noch zum Landkreis Freudenstadt. Lediglich Busenweiler gehört zum Landkreis Rottweil, und Fünfbronn und Garrweiler gehören zum Landkreis Calw.
[Bearbeiten] Literatur
- Das Land Baden-Württemberg – Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden (in acht Bänden); Hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg; Band V: Regierungsbezirk Karlsruhe; Stuttgart, 1976, ISBN 3-17-002542-2
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Landkreis Freudenstadt – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
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