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Ronald Schill

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ronald Barnabas Schill (* 23. November 1958 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist. Er betätigte sich auch als Politiker, zuletzt in der Partei Pro Deutsche Mitte – Initiative Pro D-Mark.

Schill war Gründungsvorsitzender der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und von 2001 bis 2003 Zweiter Bürgermeister und Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorfahren

Schill ist Nachfahre des Freiheitskämpfers Ferdinand von Schill, der während der napoleonischen Befreiungskämpfe starb. Sein Großvater Kurt (Erich Cäsar) Schill war Mitglied der KPD und Gegner des NS-Regimes, er kam 1944 im KZ Neuengamme ums Leben.

[Bearbeiten] Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur am Wirtschaftsgymnasium Weidenstieg studierte Schill an der Universität Hamburg für drei Semester Psychologie. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, welches er 1988 mit dem ersten und 1992 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Nebenher arbeitete Schill als Taxifahrer und Fotomodell. Er praktizierte von 1992 bis 1993 als Rechtsanwalt.

1993 wurde er Richter am Amtsgericht Hamburg, wo er bis 2001 tätig war. Bis 31. Dezember 1999 bearbeitete Schill ein Dezernat für Strafsachen, dann wurde ihm ein Dezernat in der Zivilgerichtsbarkeit zugewiesen.

[Bearbeiten] Schill und die Boulevardpresse

Wegen einiger Urteile mit hohem Strafmaß erhielt Schill von der Hamburger Boulevardpresse den Spitznamen „Richter Gnadenlos“. Schill trat zu dieser Zeit häufig in der Presse und auch im Fernsehen auf, wobei er allgemein härtere Bestrafung insbesondere von Wiederholungstätern forderte und ein von ihm behauptetes „Kartell strafunwilliger Jugendrichter in Hamburg“ anprangerte. Während seiner gesamten politischen Karriere blieb Schill im Blickpunkt des Medieninteresses. Die Kriminalitätsbekämpfung spielte in der öffentlichen Wahrnehmung eine große Rolle - die Lokalpresse bezeichnete Hamburg als "Hauptstadt des Verbrechens"[1].

[Bearbeiten] Die Anklage wegen Rechtsbeugung

Für großes Aufsehen sorgte in den Jahren 1999 bis 2001 ein Strafverfahren gegen Ronald Schill wegen Rechtsbeugung. Schill wurde zur Last gelegt, als Strafrichter eine Beschwerde von Personen, die er in Ordnungshaft genommen hatte, zwei Tage nicht weitergeleitet zu haben. Er soll beabsichtigt haben, bewusst den Rechtsschutz der Inhaftierten zu unterlaufen und zu erreichen, dass diese die dreitägige Ordnungshaft bereits abgesessen haben, bevor das zuständige Oberlandesgericht über die Rechtmäßigkeit der Verhaftung entscheidet. Schill wurde mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2000 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Verurteilung mit Urteil vom 4. September 2001 auf, da das Landgericht nicht hinreichend dargelegt habe, dass die zögerliche Weiterleitung der Beschwerde, die innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums erfolgt sei, aus sachfremden Erwägungen erfolgte. [2] Nach erneuter Hauptverhandlung sprach das Landgericht Hamburg Schill im Dezember 2001 dann rechtskräftig vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. [3]

[Bearbeiten] Politisches Leben

[Bearbeiten] Beginn der politischen Karriere

Schill gründete im Jahr 2000 die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (nach ihm auch Schill-Partei genannt).

Schill zog im Wahlkampf die Aufmerksamkeit der Presse unter anderem durch folgende Positionen auf sich:

  • Nicht therapierbare Sexualstraftäter sollten seiner Ansicht nach nur dann wieder auf freien Fuß kommen, wenn sie sich zuvor einer (freiwilligen) Kastration unterzogen hätten. [4]
  • Eltern, die ihre Erziehungspflicht nachhaltig verletzen und deren Kinder massiv straffällig geworden sind, sollten selbst mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. [4]
  • Im Wahlkampf kündigte Ronald Schill die Halbierung der Gewaltkriminalität binnen 100 Tagen an, sofern er in einer Koalition freie Hand dafür bekäme. Zu diesem Zweck sollten 2.000 neue Polizisten eingestellt werden. [5]

Am 23. September 2001 erhielt die Partei Rechtsstaatlicher Offensive bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 19,4% der Wählerstimmen.

Am 31. Oktober desselben Jahres wurde Schill zum Zweiten Bürgermeister und Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg in einer Koalitionsregierung seiner Partei mit CDU und FDP unter dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust berufen.

[Bearbeiten] Politik als Innensenator

Anfang 2002 berief Ronald Schill den bayerischen Kriminaldirektor Udo Nagel zum Hamburger Polizeipräsidenten.

Weiterhin stellte Schill im Laufe des Jahres 250 Angestellte im Polizeidienst neu ein, um die Polizei von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und übernahm 14 bereits fertig ausgebildete Polizeibeamte aus Berlin. Im Jahr 2003 wurden 325 Polizeibeamte aus Berlin und 29 aus anderen Bundesländern in den Hamburger Polizeidienst übernommen. Bis Mitte 2004 sollen damit 500 neue Beamte eingestellt worden sein. Darüber hinaus sind 2003 229 Nachwuchskräfte engagiert worden.

Ein entscheidendes Kriterium, an dem Schills Arbeit gemessen wurde, war die amtliche Kriminalstatistik. Demnach ging die Zahl der erfassten Straftaten im Jahr 2002 um 15,5 Prozent zurück (bereinigt um ein Großverfahren 7,9 Prozent) und stieg im Jahr 2003 um 0,8 Prozent an. [6] [7] Schill verbuchte den außergewöhnlich starken Rückgang der Kriminalitätsrate während seiner Amtszeit als einen Erfolg seiner Politik, was jedoch von Oppositionspolitikern bezweifelt wurde. [8] [9]

Nach der von Schill angeordneten gewaltsamen Räumung des gleichnamigen Bauwagenplatzes brachen die monatelangen sog. „Bambule“-Proteste in Hamburg-Sankt Pauli und besonders dem Karolinenviertel aus, denen Schill mit „rechtsstaatlicher Härte“ und „Repression“ begegnen wollte. Ein Slogan auf den Demonstrationen war „Schill muss weg“. Der Schlagzeuger der Band "Die Ärzte" Bela B. brachte zusammen mit der Hamburger Hip-Hop-Band Fettes Brot das Musikstück „Tanzverbot (Schill to Hell)“ heraus, das auf den Demonstrationen gespielt wurde.

Schill setzte sich bereits im Wahlkampf 2001 für die Einführung blauer Polizeiuniformen ein. Der Designer Luigi Colani entwarf die neuen Polizeiuniformen. Die im Oktober 2003 begonnene schrittweise erfolgende Einführung der neuen Uniformen wurde im August 2005 abgeschlossen. Die Kosten der Umstellung wurden durch Firmensponsoring und Privatspendenn finanziert. Neben der Einführung blauer Uniformen begann Schill, neue Polizeidienstwagen in grau-blauem Design zu ordern. Der Farbwechsel entsprach Vorgaben aus der EU, welche langfristig eine Anpassung der Polizeifarben der Mitgliedsstaaten vorsehen.

[Bearbeiten] Aufsehen in Medien, Skandale und Eklats

Bereits kurz nach seinem Amtsantritt wurde Schill von einem psychisch kranken Zeugen Kokainmissbrauch vorgeworfen [10]. Schill unterzog sich freiwillig einer Analyse einer Haarsträhne, bei der keine Kokainspuren festgestellt wurden. [11] Das von der Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde daraufhin eingestellt.

Für bundesweites Aufsehen sorgte Schill, als er am 29. August 2002 vor dem Deutschen Bundestag sprach. Im Rahmen einer Debatte über die Finanzierung der Flutkatastrophe in Ostdeutschland griff Schill die vermeintlichen politischen Ursachen auf, die zu der Notwendigkeit führten, ein Konjunkturprogramm mit Steuererleichterungen zu verschieben. Dabei sorgte vor allem Schills Kritik an der langjährig praktizierten Ausländerpolitik für Furore, wonach in der deutschen Politik im Vergleich zu anderen Ländern zu wenig Reserven für Katastrophen gebildet, aber zu viel für Zuwanderer gezahlt werde.

Der Eklat setzte sich fort, als Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs ihm nach Überziehung der für Bundestagsabgeordnete üblichen 15 Minuten Redezeit und vergeblicher Aufforderung, zum Schluss zu kommen, das Mikrofon abstellte. Mit der Aufforderung, ein Schlusswort zu sprechen, wurde das Mikrofon zwar wieder eingeschaltet; als Schill sich nun aber über das seiner Meinung nach verfassungswidrige Vorgehen beschwerte und sich auf das Grundgesetz (Recht auf jederzeitiges Gehör) berief, wurde das Mikrofon endgültig abgeschaltet und ihm das Wort entzogen, da das Präsidium der Auffassung war, dass Schill immer noch nicht zur Sache sprach und eine Beendigung seiner Rede nicht erkennbar war.

Schill sah darin eine Verletzung von Artikel 43 des Grundgesetzes, der nach seiner Meinung und der einiger Beobachter Bundesratsmitgliedern unbegrenzte Redezeit zugestehe. Er warf Frau Fuchs Verfassungsbruch vor, reichte jedoch eine angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ein. Die Rede führte zu einer Koalitionskrise in Hamburg. Ole von Beust missbilligte das Verhalten Schills und wies ihn darauf hin, er habe im Bundestag nicht als Parteienvertreter, sondern als Vertreter des Hamburger Senats zu reden.

[Bearbeiten] Entlassung

Im Sommer 2003 geriet der Staatsrat der Innenbehörde und Schill-Vertraute Walter Wellinghausen in die Schlagzeilen, weil dieser neben seinem Amt auch als Anwalt und Aufsichtsrat einer Klinik tätig war. Als von Beust Wellinghausen ohne Absprache mit Schill entlassen wollte, kam es am 19. August 2003 zu einer persönlichen Auseinandersetzung mit Schill. Im Anschluss daran entließ von Beust den Innensenator mit dem Vorwurf, dieser habe ihm gedroht zu veröffentlichen, dass er seinen angeblichen Lebenspartner Roger Kusch zum Justizsenator gemacht habe und somit Privates mit Politischem verquickt habe. Aufgrund dieser Drohung stufte er Schill als „charakterlich nicht geeignet“ ein, sein Amt weiterzuführen. [12]


Die Staatsanwaltschaft in Hamburg leitete gegen Schill wegen versuchter Nötigung ein Ermittlungsverfahren ein. Das Verfahren musste jedoch an den Generalbundesanwalt weitergereicht werden, da von Beust als Erster Bürgermeister ein Verfassungsorgan darstellte (siehe § 105 StGB – nicht (direkt) § 240 StGB). Das Verfahren wurde schon im August 2003 nach rechtlicher Prüfung unverzüglich eingestellt. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hatte bei der Aufnahme der Ermittlungtätigkeiten aktuelle Rechtsprechung des BGH übersehen, die in diesem Fall hätte Anwendung finden müssen. Die Bundesanwaltschaft teilte dazu in ihrer Presseerklärung begründend mit: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne erwartet werden, dass Regierungsmitglieder derartigen Angriffen standhalten und hierauf mit politischen Mitteln reagieren. Der Drohung fehle das 'besondere Gewicht' und 'die spezifische staatsgefährdende Zwangswirkung'. Mitglieder der Regierung eines Landes können derartigen Angriffen standhalten und hierauf mit politischen Mitteln reagieren (siehe dazu auch „Chantage“ = ursprüngl. Erpressung mit kompromittierenden Interna)."

Von dem strafrechtlichen Vorwurf der Nötigung konnte sich Schill befreien, trotzdem kam es zu einem starken Abfall in Umfragen. Auch die Partei Rechtsstaatlicher Offensive fiel in Umfragen um einige Prozentpunkte zurück, lag jedoch noch deutlich über der Fünf-Prozent-Hürde.

Vertreter verschiedener Verbände, darunter die Kirche, begrüßten die erfolgte Entlassung Schills. Schill zog sich auf die Wahrnehmung seines Bürgerschaftsmandats zurück.

[Bearbeiten] Ausschluss und Niedergang der Partei Rechtsstaatlicher Offensive

Ende November 2003 wurde Schill zum Hamburger Landesvorsitzenden wiedergewählt. In Interviews des Hamburger Lokalsender Hamburg 1 entschuldigte sich Schill bei von Beust für Misstöne und bot ihm eine Zusammenarbeit auf politischer Ebene an. Weiterhin bot er Innensenator Dirk Nockemann seine Hilfe bei der Ausführung der Senatorentätigkeit an. Dies wurde von Regierungspolitikern als Kritik an der Kompetenz Nockemanns aufgefasst, woraufhin von Beust von der Parteiführung der Partei Rechtsstaatlicher Offensive forderte, Schills Auftritte zu unterbinden. Am 6. Dezember 2003 forderte der Bundesvorstand der Partei von Ronald Schill die Unterzeichnung einer Erklärung, dass er sich in Zukunft nur noch unter vorheriger Absprache öffentlich äußern dürfe. Als Schill ablehnte, entzog ihm der Bundesvorstand das Amt des Hamburger Landesvorsitzenden und sprach ihm ein zweijähriges Verbot aus, weitere Ämter in der Partei einzunehmen. Schill sah diesen Vorgang als nicht rechtens an und nahm an der nachfolgend angesetzten Sitzung des Hamburger Landesvorstandes demonstrativ den Vorsitz ein.

Am 16. Dezember 2003 beschloss der Bundesvorstand der Partei Rechtsstaatlicher Offensive bei einer außerordentlichen Sitzung in Berlin den Parteiausschluss von Schill. Die Mehrzahl der Landesverbände stand hinter Schill und begann, einen außerordentlichen Parteitag einzurufen, um den Bundesvorstand abzusetzen und seine Entscheidungen zu widerrufen.

Am 18. Dezember 2003 gründete Schill mit fünf ehemaligen Mitgliedern seiner früheren Partei eine eigene Fraktion der Hamburger Bürgerschaft. Zur Vorsitzenden der neuen Ronald-Schill-Fraktion wurde Schills ehemalige Lebensgefährtin Katrin Freund gewählt.

Nachdem deutlich geworden war, dass die Hamburger Koalition ohne Schill und seine Anhänger in der Schill-Fraktion der Bürgerschaft keine eigene Mehrheit mehr hatte, erklärte von Beust am 19. Dezember 2003 die Koalition aus CDU, FDP und der Schill-Partei für beendet. Der festgesetze Termin für die Neuwahlen 29. Februar 2004 schloss aus, dass die Partei Rechtsstaatlicher Offensive zu dieser Wahl mit Schill antreten konnte, da die Einberufung des klärenden Parteitages unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen erst nach Abgabe der Listen an den Wahlleiter stattfinden konnte.

Anfang Januar 2004 traf sich Schill mit dem Parteivorsitzenden der Partei Pro DM, Bolko Hoffmann, und trat mit seinen Fraktionskollegen in die Pro DM ein, die zur Wahl unter der Bezeichnung „Pro DM/Schill“ antrat.

Noch im Januar 2004 konnte die Pro DM / Schill-Partei erwirken, dass nur sie sich als "Schill-Partei" bezeichnen darf. Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive wollte diese Bezeichnung aus wahltaktischen Gründen behalten. Während des Wahlkampfes kam es zu massiven und systematischen Zerstörungen von Plakaten der Schill-Partei.

Bei den vorgezogenen Neuwahlen am 29. Februar 2004 erreichte die Pro DM 3,1% der Stimmen, während seine ehemalige Partei nur noch ein Ergebnis von 0,4 Prozent errang. Lediglich im Bezirk Harburg konnte die Pro DM /Schill-Partei die 5%-Hürde überspringen und ist dort in der Bezirksversammlung mit zwei Mitgliedern vertreten.

Schill kündigte nach der Niederlage an, sich aus dem politischen Leben zurückzuziehen und aus Deutschland auszuwandern. Am 16. Oktober 2004 reiste er schließlich in die Karibik. Trotzdem blieb er Vorsitzender des Hamburger Landesverbandes der Partei Pro DM.

[Bearbeiten] Gegenwärtiger Aufenthalt

Ronald Schill wurde nach seiner Ausreise aus Deutschland in Brasilien vermutet. [13] Ende Mai 2006 gelang es dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft nicht, eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln.

Mitte August meldete das Hamburger Abendblatt, dass Schill von einem Leser in einem Restaurant in Rio de Janeiro fotografiert wurde.[14]

Ende September 2006 gelang es einem Kamerateam ein kurzes Interview mit Schill in Rio zu führen, dieses wurde im Hamburg Journal des NDR ausgestrahlt. Schill äußerte, dass er sich konsequenterweise aus Deutschland zurückgezogen habe, da er an den dortigen Verhältnissen nichts habe ändern können, er könne sich für die Zukunft vielleicht Aktivitäten in der brasilianischen Politik vorstellen. [15]

Anfang Dezember 2006 wurde Schill zur Aufenthaltsermittlung vom Landeskriminalamt Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben. [16]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Marco Carini / Andreas Speit: Ronald Schill. Der Rechtssprecher, Hamburg 2002, ISBN 3-89458-214-6
  • Holger Stürenburg: Ronald B. Schill - Der Eisbrecher?! Eine Chronik des Wechsels in Hamburg, Köln 2002, ISBN 3-932530-02-0
  • Florian Hartleb: Rechts- und Linkspopulismus - Eine Fallstudie anhand von Schill-Partei und PDS, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14281-X
  • Birgit Baumann: Ronald Schill - Ein gnadenloser Scharfmacher in M. Jungwirth (Hrsg.): Haider, Le Pen & Co.: Europas Rechtspopulisten, Graz 2002, S. 62-73 (ISBN 3-222-12999-1)
  • Dr. Carl Gustav Ströhm: Ronald Schill - Alles über ihn und seine Partei, Hamburg 2002 (Broschüre), als PDF-Datei

[Bearbeiten] Quellen

  1. Frank Drieschner: Hauptstadt des Versprechens in Die Zeit 51/2002
  2. BGH Urteil vom 4.9.2001, Az. 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105-116
  3. Freispruch für Schill, Netzeitung, 21. Dezember 2001]
  4. a b Schill für Kastration nicht therapierbarer Sexualtäter, Die Welt, 3.9.2001
  5. Hauptstadt des Versprechens, Die Zeit, 51/2002
  6. Amtliche Kriminalstatistiken des Landeskriminalamtes Hamburg
  7. Kriminalität um ein Prozent gestiegen in Hamburger Abendblatt vom 23. Januar 2004
  8. Kriminalität stark rückläufig im Hamburger Abendblatt vom 07.02.2003
  9. Weniger Kriminalität: Schill legt erfolgreiche Bilanz vor in Die Welt vom 07.02.2003
  10. Ira von Mellenthin: Kronzeuge gegen Schill psychisch krank in Die Welt vom 1. Dezember 2002
  11. Schill-Gutachten: Keine Hinweise auf Kokain in Die Welt vom 15. Januar 2004
  12. Skandalvorwürfe im Wortlaut im Hamburger Abendblatt vom 20. August 2003.
  13. Schill verschollen - ist er in Brasilien? im Hamburger Abendblatt vom 29. Mai 2006.
  14. Ex-Kripomann findet Schill in Rio, Hamburger Abendblatt, 19.8.2006
  15. Schill spekuliert über Präsidentenamt in Brasilien, Die Welt, 22.9.2006
  16. Ex-Senator Schill zur Fahndung ausgeschrieben, Spiegel-Online, 02.12.2006 15:00Uhr

[Bearbeiten] Weblinks

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