Bildungssystem in Österreich
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Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Bildung durch die Kirche
Vor dem Jahre 1774 im Erzherzogtum Österreich war die Bildung den oberen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Die Bildung war vor allem eine Aufgabe von Glaubensgemeinschaften, Mönche waren Verwalter des Wissens. Insbesondere am Land waren daher die Menschen ungebildet.
[Bearbeiten] Maria Theresia
Unter der Regentschaft von Maria Theresia entstand das staatliche Schulwesen im Erzherzogtum und den Kronländern. Im Zuge der Aufklärung erkannte die Regentin, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und das die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte.
Johann Ignaz Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, die so genannte „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“. Diese Schulordnung unterzeichnete Maria Theresia am 6. Dezember 1774, wodurch Österreich eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte.
Mit der neuen Schulordnung wurde eine sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule durchgesetzt, es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden, und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Die Bildung der Frauen war vernachlässigt. Fach- oder Mittelschulen waren für sie geschlossen.
[Bearbeiten] Ministerium des öffentlichen Unterrichts
Maria Theresias Thronfolger, Joseph II., reformierte die Bildung weiter und ließ vor allem Schulen erbauen.
Seine Nachfolger erzielten im Kaiserreich Österreich vorerst keine weiteren Fortschritte in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Kriege gegen Frankreich und die Regierungsunfähigkeit von Ferdinand I. zurückzuführen ist. Unter Kaiser Franz Joseph I. wurde 1848 ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen, welches ab 1849 „Ministerium für Cultus und Unterricht“ bezeichnet wurde. Erster Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga.
[Bearbeiten] Reichsvolksschulgesetz
Unterricht und Bildung wurden zu einem zentralen Thema zwischen Parteien, aber auch zwischen Staat und Kirche.
Im Jahre 1869 vereinheitlichte das Reichsvolksschulgesetzewurde in Österreich-Ungarn das Schulwesen stark. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Unterrichtspflicht wurde von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtbildung war ab diesem Zeitpunkt die achtjährige Pflichtschule.
- Die Begrenzung der Klassengröße auf maximal 80 Schüler, was pädagogisch gesehen ein enormer Fortschritt war. Dies war eine Konsequenz der Niederlage in der Schlacht bei Königgrätz, welche auf eine zu hohe Analphabetenrate im österreichischen Heer zurückgeführt wurde.
- Der endgültige Entzug der Bildungsaufsicht durch die Kirche; damit wurde Bildung komplett dem Staat unterstellt.
- Als Alternative konnte nach fünf Jahren Volksschule eine dreijährige Bürgerschule absolviert werden. Diese konnte auch von Mädchen besucht werden, wo sie jedoch nach einem anderen Lehrplan (weniger Arithmetik und Geometrie, dafür Handarbeiten) unterrichtet wurden.
[Bearbeiten] Frauenbildung
1868 wurde die erste Mittelschule für Mädchen eröffnet, eine Handelsakademie, ab 1869 wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt entstanden immer mehr Mittelschulen für Mädchen oder Frauen. Ab 1872 konnten auch sie maturieren, waren allerdings nicht zu einem Hochschulstudium berechtigt. Nach Widerständen des damaligen Unterrichtsministers wurde das erste Mädchengymnasium erst 1892 gegründet, als es bereits 77 Knabengymnasien gab.
Seit 1901 durften Maturantinnen auch bestimmte Universitäten besuchen – die philosophische und medizinische Fakultät. 1910 wurde an Knabengymnasien ein Mädchenanteil von fünf Prozent zugelassen. Die Mädchen durften zwar im Unterricht anwesend sein, jedoch weder aktiv daran teilnehmen noch geprüft werden.
[Bearbeiten] Schulreformen in der 1. Republik
1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Nach den Nationalratswahlen, bei denen die Sozialdemokratische Partei die Mehrheit im Parlament hatte, wurde Glöckel Unterstaatssekretär im Innenministerium, was der Funktion des heutigen Bildungsministers entspricht. Glöckel begann die Bürokraten, die die Entscheidungen im Schulwesen bis dahin trafen, durch pädagogische Fachleute zu ersetzen. Für die Reformen im österreichischen Schulwesen setzte Glöckel die Schulreformkommission ein.
Jedes Kind – unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage – sollte eine optimale Bildung erhalten. Ab 1919 konnten Mädchen an Knabenschulen aufgenommen werden und hatten somit erstmals die Möglichkeit, auch unter finanziellen Einschränkungen die Hochschulreife zu erreichen.
1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für zehn- bis vierzehnjährige Kinder eingeführt und ersetzte die Bürgerschule.
Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. 1932 traten neue Lehrpläne in Kraft, die das Niveau heben sollten.
1933 betrug der Anteil an Schülerinnen bereits mehr als 30 Prozent, der Anteil der Lehrerinnen hingegen – obwohl zu dieser Zeit der Zölibat für Lehrerinnen galt – knapp fünf Prozent.
[Bearbeiten] Ständestaat und Nationalsozialismus
Im austrofaschistischen Ständestaat wurden 1934 bis 1938 die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch reduziert. Zwischen 1939 und 1945 gab es eine strikte Trennung zwischen Mädchen und Knaben, da im Nationalsozialismus das oberste Ziel der Mädchenbildung die Mutterschaft ist. Mädchen wurden zur höheren Bildung nur noch an Oberschulen zugelassen, zum Besuch einer anderen Schulform wurde eine ministerielle Genehmigung benötigt.
Das angeschlossene Österreich im Großdeutschen Reich zwang Schülern und Lehrern ein streng strukturiertes System auf. Schulen wurden zur Verbreitung des NS-Gedankenguts missbraucht.
Mit dem Untergang des Deutschen Reichs wurden alle Lehrpläne sowie Gesetze, die mit der Bundesverfassung von 1929 unvereinbar waren, durch die Alliierten Siegermächte aufgehoben. Erst nach dem Ende der Besatzungszeit 1955 konnte Österreich wieder seine eigene Bildungspolitik führen.
[Bearbeiten] 1955–2000
1962 gab es eine erste Schulnovelle. In dieser wurde die Unterrichtspflicht auf neun Jahre verlängert. Zur Ausbildung zum Lehrer ist der Besuch einer pädagogischen Akademie (anstatt wie davor einer Lehrerbildungsanstalt) notwendig. Die zweite Schulnovelle kam 1974 zustande. Mit ihr trat das heute noch gültige Schulunterrichtsgesetz (SCHuG) in Kraft
Die Einführung der Koedukation erfolgte im Jahre 1975, seit 1979 werden Knaben und Mädchen auch im Werk- und später auch im Turnunterricht an Volksschulen nicht mehr getrennt. 1982 ratifizierte Österreich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primärbereich, seit 1997 auch im Sekundärbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.
[Bearbeiten] 21. Jahrhundert
Nach einem guten Abschneiden bei der PISA-Studie 2000 [1] rutschte das österreichische Schulsystem ins Mittelfeld ab [2]. Die Opposition gab nach der Veröffentlichung 2004 der ÖVP die Schuld an Versäumnissen in der Bildungspolitik. Die SPÖ forderte die Umsetzung der Ergebnisse der Initiative klasse:zukunft [3] (u. a. Abschaffen des Wiederholens einer Schulstufe und die langfristige Umsetzung der Gesamtschule) und bot Ende 2004 an, einer Abschaffung der bis dato im Parlament benötigten Zweidrittelmehrheit für Änderungen an Schulgesetzen zuzustimmen.
Im April 2005 schien es, als ob sich SPÖ und ÖVP auf die komplette Aufhebung der 2/3-Mehrheit für Schulgesetze einigen konnten. Im Zuge der Verhandlungen wollten aber beide Parteien von gewissen Positionen nicht abrücken: SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer forderte den freien Schulzugang, ein Verbot von Schulgeld sowie den Religionsunterricht in die Verfassung aufzunehmen. Im Gegenzug forderte die ÖVP, auch das differenzierte Schulsystem in die Verfassung zu verankern. Nachdem die Verhandlungen bereits an der Kippe standen, einigte man sich Anfang Mai darauf die seit 1962 geltende generelle Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze abzuschaffen.
Bereits am Tag nach der von beiden Seiten gefeierten Zustimmung zur Neuregelung (Elisabeth Gehrer sprach von einem „Jahrhundertgesetz“) und noch Tage vor der Beschlussfassung im Parlament äußerten sich beide Parteien konträr zu einem Kernpunkt des Übereinkommens – der potentiellen Einführung der Gesamtschule (Art 14 Abs 6a B-VG):
„Der Gesetzgeber hat ein differenzierte Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungshöhe in Primär- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundärschulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist.“
Streitpunkt ist vor allem die Definition der „angemessenen Differenzierung“. Während die SPÖ lediglich unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb von Schulen bzw. interne Differenzierungen als verfassungskonform interpretiert, sieht die ÖVP die Regelung als eindeutige Festschreibung des Systems von Hauptschulen und AHS. Verfassungsrechtler kritisierten die Regelung umgehend. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass durch eine solch vage Regelung am Ende die Entscheidung auf den Verfassungsgerichtshof überwälzt würde.
Nach genauerer Analyse der Bestimmung ist neben dem vagen Ausdruck der „angemessenen Differenzierung“ ein weiteres Schlupfloch zur Einführung einer Gesamtschule der 6- bis 14-jJährigen vorhanden. Da lediglich eine Differenzierung der Sekundarschulen gefordert wird, könnte eine Änderung der Einteilung in Primär- sowie Sekundarschule die unsichere Interpretation von angemessener Differenzierung umgehen. So könnte die jetzige Volkschule zu Primärschule I und die AHS-Unterstufe zu Primärschule II umbenannt werden und lediglich eine vier- bis fünf-jährige Sekundarschule (AHS, BHS, usw.) übrig bleiben, die bereits jetzt die Forderung einer „angemessenen Differenzierung“ erfüllt. Ein solches System ist etwa in den USA vorhanden, wo die Sekundarschule erst mit 14 beginnt. Die Verfassung definiert nirgends „Sekundarschule“ oder „Primärschule“ oder deren Dauer genau.
[Bearbeiten] Schulverwaltung
[Bearbeiten] Unterrichtsministerium
Das Unterrichtsministerium („Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur“) nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Schulerrichtung
- Schulerhaltung, ausgenommen sind Volks- und Hauptschule
- Schulauflassung
- Aus- und Weiterbildung der Lehrer
- Nostrifizierungen (Anerkennung von ausländischen Zeugnissen)
Dem Unterrichtsministerium sind die in den Bundesländern angesiedelten Landesschulräte (in Wien Stadtschulrat) unterstellt. Sie sind für die
- Schulaufsicht
- Schulbeihilfe des Bundes
- Verwaltung der Bundesschulen wie auch deren Lehrer
zuständig.
[Bearbeiten] Verwaltung auf Landesebene
In den Landesregierungen sind ebenfalls so genannten Schulabteilungen angesiedelt. Zudem befindet sich dort auch ein zuständiger Landesrat, der für die politische Belange in der Schulbildung auf Landesebene zuständig ist. In den Schulabteilungen befindet sich die
- Kindergartenaufsicht
- die Stelle für Schulförderungen des Landes und
- die Verwaltung der Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen, Politechnische Lehrgänge und Berufsschulen) und deren Lehrer
Auf Landesebene kann es durchaus sein, dass sich die Landesschulräte in der Landesregierung (z. B. im Bundesland Salzburg) oder die Schulabteilung der Landesregierungen im Landesschulrat (Ober- und Niederösterreich, Wien und Steiermark) befinden. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Burgenland sind der Landesschulrat und die Schulabteilung räumlich getrennt.
[Bearbeiten] Schulaufsicht
Die Schulaufsicht ist mit Ausnahme des Religionsunterrichtes Sache des Bundes und wird mit Ausnahme der Kindergärten von den im Landesschulrat ansässigen Inspektoren durchgeführt.
Es gibt hierzu folgende Inspektoren:
- Landesschulinspektoren
- Bezirksinspektoren und von den
- Fachinspektoren
Die Hauptaufgabe eines Landesschulinspektors ist, für das Gleichgewicht der Interessen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu sorgen und somit ist er auch Anlaufstelle für Beschwerden (auch Berufungen von Noten) die den Schulbetrieb betreffen. Unterstützt wird er zum einen von pädagogischen Mitarbeitern und zum anderen von der juristischen Abteilung des Landesschulrates bzw. des Unterrichtsministeriums. Er ist zudem auch für die Einstellung von Lehrkräften auf Bundes- wie auch Landesebene zuständig. Je nach Bundesland sind die Schultypen anders auf die Inspektoren aufgeteilt. Das hat hauptsächlich mit der Größe des Bundeslandes und somit auch mit der Anzahl der Schulen zu tun.
Die Bezirksschulinspektoren unterstehen dem Landesschulinspektor, der für die Pflichtschulen zuständig ist. Je nach Inspektionsbezirk kann es einen oder mehrere Inspektoren geben.
Die Fachinspektoren sind für einen gewissen Fachbereich zuständig und sind in den Landesschulräten oder im Stadtschulrat angesiedelt. Es kann pro Fachbereich einen oder mehrere Inspektoren geben, die sich das Bundesgebiet aufteilen.
[Bearbeiten] Sonderfall Religionsunterricht
In Österreich darf sich der Staat aufgrund des 1933 mit dem Vatikan geschlossenen Konkordates oder dem in der Verfassung festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht in die Belange des Religionsunterrichtes einmischen. Das heißt, dass die Religionsgemeinschaften für die Einstellung und Fortbildung und Beaufsichtigung der Lehrer, genauso wie für die Erstellung und Einhaltung des Lehrplanes im selber zuständig sind und dafür auch Unterstützungen vom Bund erhalten (Personalkosten).
Für die Aus- und Fortbildung der Religionslehrer fand bis 2007 an den jeweiligen religionspädagogischen Akademien (RPA) und Instituten (RPI) statt, ab Oktober 2007 geschieht dies an den Pädagogischen Hochschulen. Für die Verwaltung sind die Schulämter der Religionsgemeinschaften zuständig.
Der Religionsunterricht ist an sich für Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören eine Pflichtlehrveranstaltung, Eltern haben allerdings in den ersten fünf Tagen jedes Schuljahres die Möglichkeit ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Unterricht abzumelden, danach entscheiden die Schüler selbst zu Schuljahresbeginn ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.
Schüler, die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, können sich zu einem Religionsunterricht ihrer Wahl anmelden.
Siehe auch Religionsunterricht in Österreich
[Bearbeiten] Schulpflicht
In Österreich besteht keine Schulpflicht, sondern Unterrichtspflicht, für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Sie kann wie folgt erfüllt werden:
- Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule.
- Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Teilnahme an häuslichem Unterricht (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Besuch einer im Ausland gelegenen Schule (unter bestimmten Voraussetzungen).
Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.
[Bearbeiten] Schultypen Übersicht
Ab drei Jahren besucht ein großer Teil der Kinder den Kindergarten, wobei es vom Gesetz dazu keine Verpflichtung gibt. Mit dem sechsten Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 1. September als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht der Grundschule) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird.
Nach der Volksschule wird vier Jahre lang eine AHS Unterstufe oder die Hauptschule besucht. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.
Nach dem Abschluss der achten Schulstufe besteht die Auswahl zwischen vier großen Schulrichtungen: AHS Oberstufe, BHS, BMS und Polytechnischer Schule mit anschließender Berufsschule (nähere Details weiter unten). Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an BHSs die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests ausgewählt.
BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt.
[Bearbeiten] Schultypen Details
Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Tertiäre Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classificaton of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.
[Bearbeiten] Vorschulische Erziehung
Vorschulische Erziehung dient vor allem der Vorbereitung auf die Schule. Sie ist nicht verpflichtend.
[Bearbeiten] Kindergarten
Der Kindergarten kann - ohne Schulpflicht - in einem Alter von drei bis sechs Jahren besucht werden. Zur Auswahl steht eine Teil- oder Vollzeitbetreuung. Er soll vor allem arbeitenden Eltern die Beaufsichtigung unter der Woche abnehmen und die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung stellen.
[Bearbeiten] Grundbildung
[Bearbeiten] Volksschule
Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative Hausunterricht wird selten in Anspruch genommen.
Seit der Lehrplanreform 2000 wird von vier Kulturtechniken gesprochen: Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Informationen. Im Lehrplan wurde diese neue Kulturtechnik in den allgemeinen Bestimmungen verankert.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, können kleinere Schulen meist in ländlichen Gebieten auch Schulstufen zusammenlegen, sodass eine Lehrperson in einem Klassenraum mehrere Schulstufen gleichzeitig unterrichten kann. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind Religion, Werkerziehung und eine eventuelle Fremdsprache (Englisch wird ab der ersten Klasse unterrichtet). In Gebieten mit anderssprachigen Minderheiten wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In Schulen mit einem starken Ausländeranteil werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
In manchen Bundesländern müssen die Kinder mittlerweile schon ein Jahr vor dem Schulantritt eingeschrieben werden, damit man die Sprachkenntnisse des Kindes ermitteln kann. Sollte das Kind nur schlechte oder gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben, so hat es die Möglichkeit, einen günstigen Sprachkurs zu besuchen, wo es auf spielerische Art Deutsch lernt.
Da als Schulerhalter der öffentlichen Schulen die jeweiligen Gemeinden (auch in Form von Zusammenschlüssen - so genannten „Schulgemeinden“) auftreten, ist für das Kind der Schulbesuch im sich aus dem Wohnsitz ergebenden Schulsprengel außer in den Fällen des häuslichen Unterrichtes, des Besuches einer Privatschule oder des „sprengelfremden Schulbesuches“ verpflichtend. Für einen sprengelfremden Schulbesuch ist einerseits die Zustimmung des Schulerhalters der zu besuchenden Schule Voraussetzung und andererseits eine Verpflichtungserklärung der Wohnsitzgemeinde, auf Dauer des Schulbesuches die anfallenden Schulbesuchskosten an den Schulerhalter der zu besuchenden Schule zu bezahlen.
[Bearbeiten] Sonderschule
Der Besuch einer Sonderschule kann die ganze Dauer der Schulpflicht hindurch erfolgen. Darüber hinaus können nach Beendigung der Schulpflicht noch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr angehängt werden. Dieser Schultyp dient zur Integration und Förderung von Kindern mit besonderem sonderpädagogischem Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Handicaps oder körperlicher Behinderungen. Je nach Art der Problemstellung wird jedes Kind nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt, wobei die Klassengrößen gering sind. Damit kann die persönliche Zuwendung und Unterstützung durch die Lehrkräfte für die einzelnen Schülerinnen und Schüler besonders groß sein.
Üblicherweise stellen die Lehrkräfte bei der Einschulung den besonderen Bedarf an Förderung fest. Danach erfolgt eine entsprechende pädagogische uoder psychologische und medizinische Beurteilung der Sachlage. Prinzipiell liegt die endgültige Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten, was manchmal gewisse Probleme schafft. Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Intergration in den anderen Schultypen im Rahmen der Pflichtschule, wobei zusätzlich zu den Lehrpersonen mit „normaler“ Ausbildung solche mit spezieller Sonderschulausbildung als IntergrationslehrerInnen Verwendung finden. Als fachliche Unterstützung und zur Supervision für diese Lehrer fungieren die Sonderpädagogischen Zentren, die organisatorisch meist an eine Sonderschule im jeweiligen Verwaltungsbezirk angeschlossen sind.
[Bearbeiten] Sekundarbildung Unterstufe
Österreich hat, ebenso wie Deutschland, als eines der wenigen westeuropäischen Länder ein differenziertes Sekundarstufe I Schulsystem (Elf- bis Fünfzehnjährige). Nach dem Abschluss der Volkschule besucht man meist eine AHS Unterstufe (Gymnasium) oder die Hauptschule. Die Wahl des Schultyps sollte je nach bisherigem Schulerfolg und Begabung erfolgen; unabhängig davon spielen aber die soziale Stellung der Familie und die Wünsche der Eltern und Lehrer eine große Rolle. Weiters besucht in den größeren Städten ein bedeutend höherer Anteil eines Jahrgangs eine AHS als im ländlichen Raum.
Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie in der Volksschule von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einem Fachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.
Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialen, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.
[Bearbeiten] Hauptschule
An der Hauptschule soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt werden und den Grundstein für mittlere und höhere Schulen legen. Für die Aufnahme an einer Hauptschule ist nur ein positiver Abschluss der vierten Schulstufe nötig.
Grundsätzlich erfolgt nach der Einschulung in der Hauptschule bis Weihnachten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine Einstufung in eine von drei Leistungsgruppen, wobei die erste Leistungsgruppe nach demselben Lehrplan wie in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen unterrichtet wird. Damit ist - entsprechenden Lernerfolg vorausgesetzt - jederzeit der Übertritt von der Hauptschule in die Unterstufe der AHS möglich.
Grundsätzlich stehen den Schülern nach dem Abschluss der Hauptschule neben dem Polytechnischen Lehrgang alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS Oberstufe nur von etwa 6 % besucht, viel häufiger dagegen die BHS.
Immer mehr Hauptschulen gehen von der Beurteilung mittels Leistungsgruppen weg und haben so genannte „Schulversuche“ eingeführt. So gibt es beispielsweise Hauptschulen, die den Schülern einen „beruflichen Zweig“ und einen „schulischen Zweig“ anbieten; im schulischen Zweig wird der allgemeinbildende Stoff unterrichtet wird, während der „berufliche Zweig“ eher auf eine spätere Lehre vorbereitet.
Ein neues Schulangebot ist die KMS (Kooperative Mittelschule), an der auf Basis des Lehrplans der Hauptschule und des Realgymnasiums unterrichtet wird. An den KMS werden sowohl Pflichtschullehrer als auch Bundeslehrer (AHS-Lehrer) eingesetzt und auf die besondere Förderung von Fähigkeiten und Neigungen wird ein größerer Wert als in der Hauptschule gelegt.
In einigen Bundesländern, wie etwa in der Steiermark werden als Schulversuch sechsklassige Realschulen als integrierter Teil von Hauptschulen geführt.
[Bearbeiten] AHS Unterstufe
Tendenziell besuchen höher begabte Schüler nach der Volksschule eher eine AHS (Allgemeinbildende höhere Schule) Unterstufe, wobei aber zu beachten ist, dass man am Land wegen der größeren Entfernungen zu Gymnasien häufiger in eine Hauptschule geht (und dort die erste Leistungsgruppe besucht). Um an einer AHS-Unterstufe aufgenommen zu werden, muss dies im Abschlusszeugnis der Volkschule speziell vermerkt werden. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ bewertet worden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmsprüfung zu bestehen.
Schüler von der Hauptschule in der höchsten Leistungsgruppe mit keiner schlechteren Note als „Befriedigend“ werden ebenfalls aufgenommen (Quereinsteiger nach der fünften, sechsten oder siebten Schulstufe). Sollte eine Fremdsprache der AHS-Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen.
Grundsätzlich wird innerhalb der Allgemeinbildenden Höheren Schulen zwischen Gymnasien (BG), Realgymnasien (BRG) und wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG) unterschieden, wobei es ab der dritten Klasse (siebten Schulstufe) leichte Unterschiede in den Lehrplänen gibt. In der Oberstufe werden diese Unterschiede größer.
- Das Gymnasium dient vor allem der umfassenden humanistischen Allgemeinbildung mit den klassischen Sprachen Latein (ab der siebten Schulstufe) und Griechisch (fakultativ, ab der Oberstufe, also ab der neunten Schulstufe), an deren Stelle heute immer häufiger moderne Fremdsprachen (vor allem Französisch, Italienisch und Spanisch) unterrichtet werden.
- Das Realgymnasium ist für naturwissenschaftlich Interessierte eingerichtet, das heißt mit verstärktem Unterricht in diesen Fächern. Eine zweite Fremdprache kommt bei diesem Schultyp erst in der neunten Schulstufe (Oberstufe) hinzu. Die Unterrichtsgegenstände des Realgymnasiums entsprechen denen der Hauptschule.
- Das Wirtschaftskundliche Realgymnasium hat zusätzlich einen wirtschaftlichen Schwerpunkt (Wirtschafts- und Sozialkunde).
An allen AHS-Unterstufen wird ab der ersten Klasse/dem fünften Schuljahr eine lebende Fremdsprache, meist Englisch, unterrichtet, an Gymnasien ab der dritten Klasse (seltener schon ab der zweiten Klasse) zusätzlich Latein oder eine lebende Fremdsprache (meist Italienisch oder Französisch), an Realgymnasien stattdessen geometrisch Zeichnen und verstärkt Mathematik.
Schüler mit einem positiven Abschluss der achten Schulstufe an einer AHS können in weiterführende berufsbildende Schulen aufgenommen werden.
[Bearbeiten] Sekundarbildung Oberstufe
[Bearbeiten] AHS Oberstufe
Ab der fünften Klasse AHS (neunten Schulstufe) spricht man von der AHS-Oberstufe. Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt und teilweise noch verfeinert. Zusätzlich gibt es auch das Oberstufenrealgymnasium, das unter anderem dafür eingerichtet wurde, um Abgängern von Hauptschulen zur Matura zu führen. Wer die erste Leistungsgruppe der vierten Klasse (achten Schulstufe) einer Hauptschule mit guten Noten abgeschlossen hat, braucht keine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Im Allgemeinen wird ab der neunten Schulstufe eine weitere Fremdsprache, oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache unterrichtet.
Für die sechste Klasse (zehnte Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen sechs und acht Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen, aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (etwa Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik oder über ein einjähriges Wahlpfllichtfach) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.
Für die siebte Klasse (elfte Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und bildnerischer Erziehung sowie darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie oder Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen sich genügend Schüler für die Eröffnung eines Zweiges melden.
[Bearbeiten] Gymnasien für Berufstätige
Weiters besteht die Möglichkeit, die Matura an einem Gymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium) abzulegen. Abendgymnasien bieten vor allem Berufstätigen, aber auch Schulabbrechern einer Tagesschule die Möglichkeit, eine vollwertige Matura zu erlangen.
[Bearbeiten] BHS
Berufsbildende höhere Schulen können nach der achten Schulstufe besucht werden und bieten neben einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben. Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette höhere Berufsausbildung erhält. Die Ausbildung dauert allerdings gegenüber der AHS zwei Semester länger. Hinsichtlich der Stundenzahl ist die Ausbildung an der BHS in etwa 3500 Stunden länger, was real etwa zwei Studienjahren entspricht.
[Bearbeiten] HTL
Höhere Technische Lehranstalten dienen vor allem der technischen Berufsausbildung. Die Fächer bestehen zum einen Teil aus allgemein bildenden Fächern - inklusive einer lebenden Fremdsprache, normalerweise Englisch - und zum anderen Teil aus der technischen Spezialausbildung. Die Technischen Lehranstalten bieten je nach Standard unterschiedliche Schwerpunkte (Maschinenbau, Elektrotechnik, IT, Bautechnik, Chemie usw.). Die HTL- Diplom- und Reifeprüfung berechtigt zum Hochschulstudium an allen österreichischen Hochschulen. Nach dreijähriger Berufspraxis kann der Absolvent der HTL um die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ing.) ansuchen, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verliehen wird.
[Bearbeiten] HAK
Abkürzung für Handelsakademie, eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft (diese Fächer werden in allen fünf Jahren unterrichtet und sind Pflichtgegenstände bei der Maturaprüfung). Besonderer Wert wird auf die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und auf Sprachkompetenz gelegt, mittlerweile bieten aber auch mehrere HAKs in Österreich umfassende IT-Schwerpunkte - so genannte Handelsakademien für Wirtschaftsinformatik - (aber natürlich auch hier mit Hinblick auf eine mögliche Karriere in der Wirtschaft). Englisch und eine zweite lebende Fremdsprache (wahlweise meist Französisch, Italienisch oder Spanisch, an manchen Schulen auch Ostsprachen) werden ab der ersten Klasse (neunten Schulstufe) unterrichtet; an den meisten Handelsakademien besteht außerdem die Möglichkeit, spätestens ab der dritten Klasse (elfte Schulstufe) eine dritte lebende Fremdsprache als Freifach zu belegen.
[Bearbeiten] HAK für Berufstätige
Genauso wie beim Gymnasium kann auch bei der HAK eine Abendschule besucht werden. Sie dauert zwei Vorbereitungssemester und acht reguläre Studiensemester. Leute mit einem positiven Handelsschulabschluss haben die Möglichkeit, im dritten Semester einzusteigen oder in drei Jahren Abendunterricht die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben.
[Bearbeiten] HAK-Aufbaulehrgang
Für Handelsschulabsolventen besteht zudem die Möglichkeit, die HAK mit einem dreijährigen Aufbaulehrgang nachzuholen.
[Bearbeiten] HBLA
Die Abkürzung HBLA steht für Höhere Bundeslehranstalt. Diese weisen eine ähnliche Struktur wie HTLs auf, sind allerdings nicht technisch orientiert. Die Ausbildung dauert fünf Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.
Zu den Höheren Bundeslehranstalten zählen:
- Bundeslehranstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP)
- Bundeslehranstalten für Sozialpädagogik
- Bundeslehranstalten für Sozialmanagement
- Bundeslehranstalten für Leibeserziehung
- Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HLW)
- Bundeslehranstalten für Mode und Bekleidung
- Höhere Bundeslehranstalt für Kommunikation und Mediendesign (KMD), im CHS-Villach
- Bundeslehranstalt für Kunstgewerbe
- Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg
- Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck an der Mur
- Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
- Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HGBLVA)
- Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau, Schönbrunn in Wien
[Bearbeiten] BMS
Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) oder Fachschulen vermitteln berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung. Sie dauert drei bis vier Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln Theorie und Praxis in denen von ihnen angebotenen Schwerpunkten und Fachrichtungen. Die Ausbildung soll den Absolventen einen direkten Einstieg in das angestrebte Berufsleben ermöglichen und ersetzt Gewerbeberechtigungen.
Aufgliederung der Fachrichtungen: 1. Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche mittlere Schulen 2. Kaufmännische mittlere Schulen 3. Humanberufliche mittlere Schulen 4. Mittlere land- und forstwirtschaftliche Schulen 5. Fachschule für Sozialberufe
Der Abschluss ermöglicht einen dreijährigen Aufbaulehrgang zu absolvieren, um die Diplom- & Reifeprüfung an den BHS abzulegen. Weiter besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fachschule über Zusatzprüfungen die Berufsreifeprüfung zu machen. Welche im tertiären Bildungsbereich eine fachgebundene (eingeschränkte) Reifeprüfung ist.
[Bearbeiten] Polytechnische Schulen
Polytechnische Schulen werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den Schülern grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre. Wird kein Lehrplatz oder eine Arbeitsstelle gefunden, dann besteht die Möglichkeit, freiwillig ein zehntes Schuljahr zu absolvieren.
[Bearbeiten] Berufsschule
Eine Berufsschule muss zusätzlich zu einer Lehre besucht werden. Die Dauer beträgt meist 2-4 Jahre und hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest 8 Wochen im Jahr) besucht.
[Bearbeiten] WSH
Werkschulheime bilden eine Sonderform im österreichischen Schulsystem. Werkschulheime kombinieren AHS und BHS. In ganz Österreich gibt es derzeit nur zwei Werkschulheime, das Werkschulheim Felbertal und das Evangelisches Gymnasium Wien.
[Bearbeiten] Postsekundäre Bildung
Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind Kollegs und Akademien. Die Studiendauer ist kürzer als in Fachhochschulen und Universitäten, der Besuch von staatlich oder öffentlich geführten Akademien kostenlos, abgesehen von den Kosten für Unterrichtsmaterialien. Es gibt aber auch private Akademien, für deren Besuch Ausbildung- oder Studiengebühren anfallen.
[Bearbeiten] Kolleg
Ein Kolleg soll AHS-Maturanten die Möglichkeit bieten in (im Vergleich zu Universitäten) kurzer Zeit eine technische oder kaufmännische Ausbildung zu erwerben. Es herrscht eine schulmäßige Anwesenheitspflicht mit fixen Schularbeits- und Testterminen. Zur Aufnahme genügt die Matura oder alternativ eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, nur pädagogisch-soziale oder künstlerische Kollegs verlangen einen Eignungstest. Aber auch Abgänger von vierjährigen Fachschulen können das Kolleg in dieser Fachrichtung, in der der Fachschulabschluss erlangt wurde, besuchen.
[Bearbeiten] HTL
Höhere Technische Lehranstalten - Berechtigungen in der Europäischen Union: Diplom- und Reifeprüfungszeugnisse sind gemäß Richtlinie 95/43/EG vom 20. Juli 1995 der Nachweis einer reglementierten Ausbildung im Sinn von Anhang D der Richtlinie 92/51/EWG und einem Diplom im Sinne dieser Richtlinie gleichgestellt (Postsekundäre oder universitätsähniche Ausbildungsstufe mit mehr als ein Jahr und weniger als drei Jahren Studiendauer. Postsekundäre Sonderformen der HTL (Aufbaulehrgang und Kolleg) dauern vier bis sechs Semester.
Österreichische Fachhochschulen rechnen einschlägige Vorkenntnisse von HTL-Absolventen an und ermöglichen dadurch einen direkten Einstieg in das 3. Semester. Deutsche Fachhochschulen bieten vermehrt spezielle, auf die Vorbildung der HTL zugeschnittene Kurse in Österreich an. In der Regel werden 4 Semester Vorbildung anerkannt, wodurch ein FH-Abschluss in der halben Studiendauer möglich ist . Britische und amerikanische Universitäten bieten zum Teil Kurse an, die in 2 Semestern den Bachelor-Abschluss ermöglichen.
[Bearbeiten] Tertiäre Bildung
Zu den tertiären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die Universitäten und Fachhochschulen. Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.
Pro Semester ist außerdem eine Studiengebühr in der Höhe von 363,63 € (früher 5.000 ATS) zu entrichten (diese wird ebenfalls von den meisten Fachhochschulen eingefordert, es liegt ihnen aber frei, diese anzupassen oder ganz entfallen zu lassen). Jene, die weder aus einem EU-Land noch aus der Schweiz stammen, müssen 726,72 € (früher 10.000 ATS) aufbringen.
Zur Unterstützung von finanziell schlechter gestellten Studienwilligen gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.
[Bearbeiten] Universität
Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Linz (4), Salzburg (3), Graz (4), Innsbruck (3) und Klagenfurt, sowie in Leoben. Auf eigener gesetzlicher Grundlage beruhen die Donauuniverstität für Weiterbildung Krems sowie die Privatuniversitäten, die jedoch in Bezug auf Größe und Anzahl der angebotenen Studien nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ab Herbst 2006 soll zudem die umstrittene Elite-Universität Institute for Science and Technology Austria (ISTA) in den Gebäuden der früheren Landesnervenheilanstalt Gugging (Niederösterreich) den provisorischen Betrieb aufnehmen.
Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungprüfung nötig (etwa bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen acht (Rechtswissenschaften) und zwölf Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (13 Semester bei Rechtswissenschaften, 17 bei Medizin).
An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wird mit akademischen Graden Bakkalaureus „Bakk.“, Diplomingenieur „Dipl.-Ing.“ (technische Studien) oder Magister „Mag.“ (alle anderen Richtungen) abgeschlossen, ein Doktoratsstudium endet mit dem Doktorgrad „Dr.“. Bis Ende der 1970er Jahre wurde an den Wirtschaftsuniversitäten anstatt des Magisters auch der Titel Diplom-Kaufmann „Dipl.-Kfm.“ verliehen.
Gegenüber Fachhochschulen bieten Universitäten eine wissenschaftliche und in manchen Richtungen weniger berufsbezogene Bildung an. Überspitzt formuliert soll universitäre Ausbildung zum eigenständigen Denken und zum Entwickeln von Neuem anregen, während Fachhochschulen Praxisbezogenes und Bewährtes lehren sollen.
[Bearbeiten] Fachhochschule
Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die es in Österreich seit 1994 gibt. Fachhochschulen dauern in der Regel vier Jahre (acht Semester), wobei in einem Semester, meist im vorletzten, ein qualifiziertes Berufspraktikum zu absolvieren ist und im letzten Semester wegen der Diplomarbeit weniger Lehrveranstaltungen stattfinden.
Durch die Umstellung auf Bachelor- oder Masterstudien dauern einige Studiengänge an den Fachhochschulen bereits fünf Jahre (drei Jahre Bachelorstudium und zwei Jahre Masterstudium).
An Fachhochschulen herrscht Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind limitiert (meist zwischen 15 und 150 Studenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einem mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen, das jede FH selbst festlegt. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher Intelligenz- oder Eignungstest, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch.
Die wichtigsten Studienrichtungen sind Wirtschaft, Tourismus, Technik, Informationswesen und –technologie, Medien und Design sowie Gesundheit und Soziales.
Im Gegensatz zu den Universitäten sind die Standorte der Fachhochschulen stärker dezentral verteilt und daher teilweise in kleineren Städten.
Ein Fachhochschulstudium schließt mit dem akademischen Grad Magister „Mag. (FH)“ oder Diplomingenieur „Dipl.-Ing. (FH)“ ab. Auch an Fachhochschulen werden zweigliedrige Studien mit dem Abschluss „Bakkelaureus (FH)“ nach meist sieben Semestern sowie dem Abschluss „Mag. (FH)“ oder „Dipl.-Ing. (FH)“ nach meist zehn Semestern angeboten. Die Studenten haben dank ihrer praxisbezogenen Ausbildung meist gute Berufsaussichten, besonders im Bereich Wirtschaft und Technik.
Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoratsstudium an einer Universität begonnen werden. Wenn die Studiendauer des Fachhochschul-Studienganges kürzer ist als die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiums an der Universität, verlängert sich das Doktoratstudium um die Differenz der Studiendauer. Beispiel: Das Fachhochschulstudium dauert vier Jahre, das Universitätstudium fünf Jahre. Wenn man an der Universität promovieren möchte, verlängert sich das Doktoratsstudium um ein Jahr, da die Gesamtstudiendauer einschließlich Doktorat für Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten gleich sein muss.
[Bearbeiten] Pädagogische Hochschule
An Pädagogischen Hochschulen können folgende Studienrichtungen absolviert werden: - Volksschullehrer - Hauptschullehrer - Sonderschullehrer - Berufsschullehrer - Lehrer für technischen und gewerblichen Fachunterricht (Fachschule, HTL) - Lehrer für Informations- und Officemanagement in der Sekundarstufe II
Das Studium schließt mit dem Bachelor of Education (ab 2007, da tritt das neue Gesetz der pädagogischen Hochschulen in Kraft) ab und berechtigt zum Unterricht je nach der gewählten Studienrichtung.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium von Berufsschullehrern und Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht ist eine einschlägige Fachausbildung (etwa Abschluss einer HTL) und zwei Jahre Praxis. Dann kann man sich beim Landesschulrat bewerben und erst nach Eintritt in den Schuldienst wird man zum Studium für Berufsschullehrer oder Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht zugelassen.
An den pädagogischen Hochschulen wird auch ein Master-Studium angeboten, die derzeit in Kooperation mit Universitäten durchgeführt werden. Ab 2007 werden an den Pädagogischen Hochschulen weitere Masterstudien angeboten.
Zur Zeit wird das Masterstudium „Bildungsmanagement und Schulentwicklung“ an der Pädagogischen Hochschule in Graz, Wien und Linz angeboten, das mit dem anerkannten Master of Arts (Magister Artium, Abkürzung M.A.) abschließt, mit dem man berechtigt ist, an einer Universität ein Doktoratsstudium in Erziehungswissenschaften anzuschließen.
[Bearbeiten] Referenzen
- ↑ PISA 2000: Nationaler Bericht, Vergleich zwischen den Ländern (PDF)
- ↑ PISA 2003: Nationaler Bericht (PDF), Weitere Informationen
- ↑ Webauftritt der Initiative klasse:zukunft und die Kurzfassung des Reformkonzepts (PDF)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- bildungssystem.at - Informationen zum österreichischen Bildungssystem
- www.bmukk.gv.at - Unterrichtsministerium
- www.bmwf.gv.at - Wissenschaftsministerium
- www.klassezukunft.at Initiative klasse:zukunft
- Schulunterrichtsgesetz SCHUG im Volltext
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