Portal Diskussion:Recht/Archiv 2007-I
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Prokura
Hallo Leute, der Artikel Prokura ist leider regelmäßig Opfer von Vandalen. Im Abschnitt "Vertretungsmacht des Prokuristen" wurde der § der Kündigungsschutzgesetzes vandaliert. Ich finde in dem Revert-Wirrwarr die richtige Version nicht mehr. Hat jemand die richtige §-Nummer zur Hand und kann das richten? Danke! Weissbier 12:11, 2. Jan. 2007 (CET)
§ 14 Abs. 2 KSchG [1], werde mich mal an diesem Vandalismus durch Eintragung der Norm beteiligen.--Kriddl 12:22, 2. Jan. 2007 (CET)
- Danke! Eventuell wäre es sinnvoll den Artikel für IPs zu sperren, denn das ist ja ein Elend. Weissbier 12:58, 2. Jan. 2007 (CET)
Strafsenat
Der Artikel fehlt noch völlig. Habe leider grade keine Zeit, alles durchzusehen, wo die Liste für Artikelwünsche ist. Vielleicht könntet ihr die im Portal auch verlinken? --Gruß, Constructor 14:47, 5. Jan. 2007 (CET)
Gubernative
Hier wurde um Stellungnahme gebeten. --Bubo 容 22:08, 5. Jan. 2007 (CET)
Kopftuchurteil und Eingriffsermächtigung
Könnte sich bitte jemand zu dieser Diskussion äußern? Wäre hilfreich, weil wohl beides vertretbar ist. Danke und schöne Grüße, --103II 12:32, 7. Jan. 2007 (CET)
Ordnung
Hallo Leute, schaut Euch mal die ganzen falschen Links an, z.B. Strafprozessordnung, Versuch, Straßenverkehrsordnung, Strafverfahren, Strafgesetzbuch usw. Ich bin seit Tagen dabei, Ordnung zu schaffen und nun habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr. Am besten, jeder macht ein bißchen. Falsche Links sind kein gutes Aushängeschild für die Wikipedia... PVB 21:04, 7. Jan. 2007 (CET)
- Das ist einiges – und da wird auch immer Neues dazu kommen. Sollen wir unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/BKL-Auflösung die Begriffsklärungsseiten, auf die gerne verlinkt wird, sammeln, damit man von Zeit zu Zeit mal drüberschauen kann? -- kh80 •?!• 22:24, 7. Jan. 2007 (CET)
Artikel aufteilen
Hallo, hat jemand Lust, den Artikel Handelsgesetzbuch in Handelsgesetzbuch (Deutschland) und Handelsgesetzbuch (Österreich) sowie den Artikel Zivilprozessordnung in Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Österreich) aufzuteilen? Grüße -- kh80 •?!• 22:15, 7. Jan. 2007 (CET)
Bearbeitung (Urheberrecht)
Ich habe mehrfach den folgenden Absatz entfernt: "Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass das bearbeitete Werk selbst urheberrechtlich schutzfähig ist - sonst handelt es sich nicht um eine Bearbeitung sondern um eine originäre Neuschöpfung, das dem Schutzbereich des § 2 UrhG unterfällt. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das bearbeitete Werk tatsächlich geschützt ist, eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes fällt beispielsweise ebenfalls unter § 3 UrhG. Um urheberrechtlich geschützt zu werden, muss die Bearbeitung einen eigenen schöpferischen Gehalt aufweisen." Wie man trotz der erheblichen sprachlichen Mängel als Administratorin (meiner Ansicht nach keine besonders wertvolle Mitarbeiterin dieses Projekts) diesen Text jedesmal unverändert wieder einstellen kann, ist mir ein Rätsel. Die Bearbeitung einer bestehenden nicht schutzfähigen Vorlage ist keine "originäre Neuschöpfung", Beispiel: Bearbeitung eines Gerichtsurteils. Verstehen tut diesen abstrakt-verschwurbelten Absatz (z.B. schutzfähig vs. nicht mehr geschützt) ohnehin kein Laie. Da es mir gelungen scheint, mit Schöpfungshöhe einen sowohl juristisch brauchbaren als auch verständlichen Text zu schreiben, denke ich, dass die Forderung nach klaren und anschaulichen Darlegungen, die mit illustrierenden eingängigen Beispielen unterlegt sein sollte, nicht nur für einen Artikel zum Thema im WP-Namensraum Gültigkeit haben sollte. --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 12. Jan. 2007 (CET)
- Hinweis:WP:KPA. Frage: Willst Du die Frage sachlich klären oder nur mal auf Poupous Kosten darstellen was für ein toller Hecht Du bist? -- southpark Köm ? | Review? 18:40, 12. Jan. 2007 (CET)
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- Hier geht es darum, dass der Artikel Schöpfungshöhe zeigt, dass es möglich ist, verständlich und juristisch korrekt zu schreiben. Wenn mir ein anderer juristischer Artikel eingefallen wäre, bei dem ein anderer Hauptautor ist, hätte ich den genannt. Im übrigen sind deine persönlichen Unterstellungen unsachlich und nicht mit WP:KPA zu vereinbaren. In der Zeit, die du auf den Editwar verwendet hast, hättest du dich bemühen können, den hier detailliert begründeten Monita Rechnung zu tragen und den Absatz verständlicher zu formulieren. --Histo Bibliotheksrecherche 19:20, 12. Jan. 2007 (CET)
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- huch, da wunder ich mich doch. wenn schon ein bebapperlter experte für verständlich geschriebene juraartikel hier ist, wie könnte ich da ahnen, dass er die überarbeitung mir in die hand drückt, während er gleichzeitig über ein halbes dutzend seiten großes thetaer macht. und wieso soll ich text verbessern, den ich inhaltlich und sprachlich in ordnung finde, nur damit er deinen vorstellungen entspricht? -- southpark Köm ? | Review? 19:25, 12. Jan. 2007 (CET)
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Die Diskussion über den Artikel sollte ggf. weiterhin hier stattfinden. --Bubo 容 22:16, 12. Jan. 2007 (CET)
Kategorie für Besatzungsrecht?
Hallo, wir haben zwar wohl erst zwei Artikel (Kontrollratsgesetz Nr. 1 und Kontrollratsgesetz Nr. 46), aber ich fände dennoch eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) o.ä. sinnvoll (für Kontrollratsgesetze, AHK-Gesetze und -Verordnungen sowie Militärregierungsgesetze und -verordnungen). Die Kat "historische Rechtsquelle" passt so pauschal nicht, da einiges Besatzungsrecht noch heute fortgilt. Was meint ihr? --C.Löser Diskussion 16:44, 14. Jan. 2007 (CET)
- Ich stehe dem skeptisch gegenüber. Kategorien sollten grds sieben Artikel aufweisen können, sonst ergeben sie wenig Sinn. Wieso genau gilt welches Besatzungsrecht denn noch fort? --Alkibiades 16:48, 14. Jan. 2007 (CET)
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- Naja bei abgeschlossenen Größen wie bspw. auch bei den Richter- und Gerichtskategorien könnte man von imo den Richtwerten abweichen. Zum fortgeltenden Besatzungsrecht: Spannendes Thema, zu dem ich auch gern mehr wüsste, maW: nicht viel weiß. Aber angesichts der Existenz von Publikationen wie "Dieter Schröder (Hrsg.), Das geltende Besatzungsrecht, Baden-Baden 1990" und "Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland. Abbauprobleme und Restbestände, Baden-Baden 2002" scheint es da noch geltendes Besatzungsrecht zu geben. --C.Löser Diskussion 16:55, 14. Jan. 2007 (CET)
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- Jedenfalls gibt es eine Menge Gesetze, die durch Besatzungsrecht geändert wurden. Solange diese Änderungen noch zum geltenden Recht gehören, kann man doch auch sagen, dass das Änderungsgesetz selbst noch fortgilt, oder? Ich kenn es z.B. als Argument zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung: weil durch Besatzungsrecht die entsprechende Vorschrift aus der NS-Zeit aufgehoben wurde, kann es (hist. Auslegung) keine unbeschränkte Wahlfeststellung geben. Wirkt also heute schon noch fort. --103II 22:03, 14. Jan. 2007 (CET)
- Systematisch glaube ich nicht an eine den Sinn einer solchen Kategorie. Das Zusammenfassen des Besatzungshandelns einschließlich der Gesetzgebung ist ein historisches kein primär juristisches Problem und sollte daher in einer Unterkategorie des Zweiges "Geschichte" nicht einer Unterkategorie von "Recht" behandelt werden. Für uns ist wichtig, ob der Inhalt des Besatzungsgesetzes geltendes Recht ist, dann gehört der Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) oder nicht, dann gehört er in die Kategorie:Historische Rechtsquelle. Stechlin 16:57, 14. Jan. 2007 (CET)
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- Sehe ich auch so. Schade ist es übrigens, dass wir nicht einmal einen Artikel Besatzungsrecht haben. --Alkibiades 17:00, 14. Jan. 2007 (CET)
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- Okay, ist halt nur ein wenig unpraktisch, weil man zur Einteilung wissen müsste, ob's noch gilt oder nicht, was sich bei den meisten, aber sicher nicht bei allen Rechtsquellen ohne Weiteres ermitteln lässt. --C.Löser Diskussion 17:03, 14. Jan. 2007 (CET)
Rechtsschutz von Schriftzeichen
Vielleicht fällt jemand noch was ein --Histo Bibliotheksrecherche 22:53, 14. Jan. 2007 (CET)
Gefahr
hallo. ich sähe gerne die rechtswissenschaftlichen aspekte in einen eigenen artikel ausgelagert, um diesen speziellen aspekt besser zusammenzufassen. nun scheint mit aber Gefahr (Recht) kaum passend, weil ja auch gefahr i.S. des Arbeitsschutzes oder des ADR Recht an sich ist. Welches untergebiet wär da passend? Gefahr (Polizeirecht)? bezieht sich der aspekt aber nicht auch auf andere institutionen der Exekutive (Zoll, Justizwache, Militärgendamerie).. es sollten dann natürlich auch die REDIRS Gegenwärtige Gefahr, Gefahr im Verzug, Dringende Gefahr, Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Scheingefahr, Gefahrverdacht angelegt bzw korrigiert werden. gruß -- W!B: 06:43, 13. Jan. 2007 (CET)
- Das ist eine Frage der Terminologie, die sogar in den einzelnen deutschen Bundesländern abweicht. Gefahr (Polizeirecht) ist etwa für Baden-Württemberger richtig und umfasst auch so Dinge wie Bauordnungsrecht ("Baupolizei") oder "Feuerpolizei". Allgemeinverständlich, aber sprachlich nicht so schön wäre Gefahr (Gefahrenabwehr) oder gar Gefahr (Gefahrenabwehrrecht). Als Traditionalist und Baden-Württemberger würde ich für das kurze und schöne Gefahr (Polizeirecht) plädieren. --103II 12:10, 13. Jan. 2007 (CET)
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- Staatsrecht nicht, eher Verwaltungsrecht. Aber das Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht ist eben nur ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Wie man es in der Schweiz nennt, weiß ich nicht. --103II 21:12, 13. Jan. 2007 (CET)
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- So wie der Artikel konzipiert ist, ist es eine Art Begriffsklärung. Dann sollte man im rechtlichen Bereich den Blickwinkel nicht auf einen bestimmten Bereich verengen. Über das Sicherheitsrecht hinaus gibt es das Strafverfahrensrecht (Gefahr im Verzug) und das Zivilrecht (Gefahrübergang, Leistungsgefahr, Preisgefahr, Wiederholungsgefahr (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB), Gefährdungshaftung). --wau > 12:34, 14. Jan. 2007 (CET)
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- na dann vielleicht doch umgekeht, und doch ein allgemeines Gefahr (Recht), wo unter arbeitsrecht auf den artikel Gefährdung verwiesen wird, und im "Hauptverteiler" Gefahr steht nur das nötigste an definition i.S.d.Rechtsgebers: die meisten leser werden sich doch eher für gefahr interessieren, die ihnen droht, als für rechtliche angelegenheiten und die gefahr, die von ihnen selbst ausgeht.. ;) -- W!B: 13:02, 16. Jan. 2007 (CET)
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Btm-Artikel
Liebe Rechtskundige, hab´ da mal ´ne Frage zu Btm-Artikeln, mit der ich Euch belästigen möchte. Aktuell gibt´s neue Infoboxen zu Arzneistoffen und ich hätte bei Betäubungsmitteln tendenziell gerne einen kleinen Hinweis auf deren Sonderstatus dabei; so als kleinen Anhang an der Box, dachte ich. Es gäbe auch die Möglichkeit, das bloß irgendwo im Text zu erwähnen oder sehr prominent in die Box zu setzen oder einen extra Btm-Hinweis unter den Text zu packen. In der Vorlagen Werkstatt wurde angeregt, die kleine Waage als Rechtssymbol für den Hinweis zu verwenden. Mein Textvorschlag wäre aktuell folgender:
Der Umgang mit diesem Stoff unterliegt besonderen Auflagen gemäß betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.
Was meint Ihr zu alledem? Wäre so ein Hinweis notwendig, verzichtbar, wünschenswert? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Inhalten? Habt Ihr vielleicht bessere Vorschläge? Soll ich lieber jemand anderen mit diesen Fragen nerven? Liebe Grüße --Doudo 02:55, 20. Jan. 2007 (CET)
- Nach welcher Rechtsordnung soll dieser Hinweis denn gestaltet werden? Deutschland? Schweiz? Taiwan? Stechlin 09:49, 20. Jan. 2007 (CET)
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- Ja, das wäre auch schon das Problem. Ansonsten finde ich die Idee gut. Man könnte ja den Hinweis dann anbringen, wenn der Stoff in wenigstens einem deutschsprachigen Land entsprechenden Einschränkungen unterliegt. Das ist natürlich ziemlich mühsam herauszufinden, aber warum nicht? --103II 12:02, 20. Jan. 2007 (CET)
- Dem kann ich nicht folgen. Solche Hinweise sind nur beschränkt sinnvoll, weil wir über den Hintergrund der Leser nichts wissen. Im Artikel auf mögliche betäubungsrechtliche Einschränkungen einzugehen ist sicher sinnvoll. Das aber in einer Infobox unterzubringen oder gar einen Baustein auf die Seite zu setzen sehe ich als eher störend als nutzbringend an. sebmol ? ! 12:11, 20. Jan. 2007 (CET)
- Ja, das wäre auch schon das Problem. Ansonsten finde ich die Idee gut. Man könnte ja den Hinweis dann anbringen, wenn der Stoff in wenigstens einem deutschsprachigen Land entsprechenden Einschränkungen unterliegt. Das ist natürlich ziemlich mühsam herauszufinden, aber warum nicht? --103II 12:02, 20. Jan. 2007 (CET)
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- Ich halte letztlich aus den vorgenannten Argumenten einen solchen Hinweis für überflüssig. Allerdings bin ich schon der Auffassung, dass ein Artikel über solche stoffe einen Hinweis dazu enthalten können, dass der Besitz/der Handel mit einem solchen Stoff strafrechtliche Relevanz besitzt, soweit der Betreffende keine Erlaubnis innehat oder eine solche erforderlich ist (abgesehen von den Btm, die ohnehin nicht verkehrsfähig sind). Man sollte sich mit solchen Hinweisen ohnehin zurückhalten, um nicht Neugierigen die Zukunft zu verhageln. Schließlich kann aus Zucker mit Natriumchlorat (Unkraut-Ex) ein dermaßen gefährlicher Sprengstoff hergestellt werden und diese Information muss auch nicht irgendwo auftauchen. Wenngleich eine Enzyklopädie... --AHK 12:29, 20. Jan. 2007 (CET)
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- Zum einen denke ich, dass eine solche Vorlage mit der Zeit die Wirkung hätte, dass sie unsere Leser darauf verassen, dass alle Stoffe die verboten sind auch so gekennzeichnet sind, bzw. ale nicht gekennzeichneten Stoffe erlaubt sind (nicht ale lesen den ganzen Text eines Artikels). Und da hinterherzukommen ist nicht unbedingt leicht, zumal teilweise auch pauschal alle Derivate eines Stoffs verboten sind (soweit ich mich recht erinnere). --C.Löser Diskussion 12:33, 20. Jan. 2007 (CET)
Pharmakologische Eigenschaften | |
---|---|
Wirkstoffklasse | Sympathomimetikum, Stimulans |
Wirkmechanismus | Dopamin-Wiederaufnahmehemmer |
ATC-Code | N06BA04 |
DrugBank-Nr. | APRD00657 |
Pharmakologische Daten | |
Plasmahalbwertszeit | Kinder ca. 2,4 h, Erw. ca. 2,1 h |
Proteinbindung | ca. 15 % |
Lipophilie als LogP | 3,192 |
LD50 (Maus) | 190 mg/kg (oral) |
Fertigarzneimittel | |
Ritalin®, Equasym®, Medikinet®; Generika; Retardpräparate: Concerta®, Medikinet® retard |
Okay, im Moment bin ich eher verwirrt; vielleicht am konkreten Beispiel: Das da ist die Infobox, um dies geht. Das dort beschriebene Methylphenidat ist so ein Btm. Der Hinweis würde direkt an die Box angehängt oder mit eingebaut, was mir jetzt auf die Schnelle leider nicht gelingt, aber möglich sein wird. Stellt Euch das Kästchen bitte direkt unter der Box als weitere Zelle vor. Einen extra Hinweis ans Ende des Artikels zu knallen, wie beim Gesundheits- und Rechtshinweis fände ich auch daneben und habe die Möglichkeit nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Das können wir also gerne streichen und uns auf die Frage nach einer Kombination mir der Box beschränken.
Btm´s fallen AFAIK meist länderübergreifend unter Regelungen ähnlich unserem BtMG. Der Hinweis wäre zu setzen, wenn der Stoff im deutschsprachigen Raum so eingestuft wird. Die Details (Verkehrfähigkeit, Länderspezifisches usw.) dazu würden dann im Fließtext ausgeführt; der Hinweis soll anregen, dort nachzulesen.
Liebe Grüße --Doudo 05:35, 21. Jan. 2007 (CET)
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- Oder wie wäre es, in den Kästchen zu schreiben: "Unterliegt besonderen gesetzlichen Beschränkungen" und dann klein die jeweiligen Landesflaggen? Klar, Vollständigkeit und Aktualität ist ein Problem, aber für D müsste es machbar sein. --103II 13:07, 21. Jan. 2007 (CET)
- Die Gegenargumente bezogen sich nicht auf die Darstellung, sondern das grundsätzliche Problem solcher Warnungen. Du sprichst von einem „deutschsprachigen Raum“ (ich vermute hier, du meinst hauptsächlich D-A-CH), vergisst aber, dass die deutschsprachige Wikipedia weder einen geografisch begrenzten Leserkreis noch eine geografisch begrenzte Zielgruppe hat. Es stellt sich also die Frage, welchen Sinn so ein Hinweis für jemanden hat, der selbst nicht im von dir bezeichneten „deutschsprachigen Raum“ sesshaft ist?
- Alternativ könnte auch die Frage gestellt werden, welche Bedeutung diese Einstufung als kontrollierte Substanz hat. Warum ist es wichtig für den Leser zu wissen, dass es in einigen Gebieten Beschränkungen beim Kauf, Verkauf oder Verbrauch gibt, wenn Wikipedia ja ausdrücklich nicht als Ratgeber gedacht ist? sebmol ? ! 13:19, 21. Jan. 2007 (CET)
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- Lieber sebmol, zum „deutschsprachigen Raum“: Die Einstufung als Btm o.ä. ist – wie gesagt – AFAIK länderübergreifend ziemlich einheitlich und es sollte bloß heißen, daß im Zweifelsfall nach dem „deutschsprachigen Raum“ entschieden würde; wobei diese Überlegung allerdings eher theoretischer Natur sein dürfte, da ich mir kaum vorstellen kann, daß anderswo Stoffe ähnlich unserem Btm-Status eingestuft werden, die bei uns nicht darunter fallen, wir also sorgloser damit umgingen. Will sagen: Wenn das anderswo so eingestuft wird, dürfte das auch für den „deutschsprachigen Raum“ gelten.
- Zudem müßte eh der ungeliebte Rechtshinweis unter den Text, wenn irgendwo im Artikel etwas zu rechtlichen Bestimmungen geschrieben steht, so daß es kein Beinbruch wäre, sollte Mikronesien einen Stoff im Sinne de Btm-Rechtes beschränken, den wir nicht als Btm einstufen und der daher auch den kleinen Hinweis nicht enthält, geschweige denn einen Textabschnitt dazu.
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- Letztlich würde im Fließtext der Btm-Artikel eh etwas zum Rechtsstatus stehen, auf das die hier genannten Bedenken gleichermaßen zuträfen; daher kann man sagen: wenn eine Darstellung im Text okay ist, müßte dies auch für einen Hinweis an der Box gelten.
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- Deine zweite Frage ist eine Fangfrage: Darauf falle ich nicht rein, mein Engel;) Gegenfrage: Stellst Du ernsthaft in Frage, ob der rechtliche Satus eines Btm´s ausreichend Relevanz für eine Erwähnung im Rahmen einer Darstellung in einer Enzyklopädie besitzt?
- Der rechtliche Status eines Arzneistoffes, ibs. eines Btm´s, ist IMHO ein abolut wesentliches Charakteristikum, das meiner Beobachtung nach ziemlich viele Leute sehr interessiert (Regelfetischismus???). Nun liest aber nicht jeder den gesamten Text und meiner Vermutung nach würde ein kleiner Hinweis die Auffindbarkeit dieser für viele sehr bedeutsamen und wesentlichen Information erheblich erleichtern, die Informationsaufbereitung also verbessern. So könnte außerdem aus unbedarften Fehleinschätzungen resultierenden, nervenzehrenden Diskussionen besser vorgebeut werden.
- Ein kleiner Hinweis auf den besonderen rechtlichen Satus ist außerdem keine Warnung, wie Du das jetzt dramatisierst. Liebe Grüße --Doudo 20:47, 21. Jan. 2007 (CET)
Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
Zum Inhalt kann ich nichts weiter sagen (außer, dass er evtl. beim Oma-Test besser abschneiden könnte), aber: Das Lemma erscheint mir unglücklich. Spricht was dagegen, den Artikel nach Fahrlässiger Falscheid zu verschieben, das Lemma zu löschen und unter Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt einen Redirect nach Fahrlässiger Falscheid einzurichten?
- Vielleicht wäre es auch sinnvoll, einen größeren Artikel Aussagedelikte zu konstruieren. Schließlich soll das hier eine Enzyklopädie werden und kein StGB-Kommentar. Was meint Ihr? Stechlin 10:24, 21. Jan. 2007 (CET)
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- Die Idee ist bestechend. In der Tat können so Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt zugefasst und die Artikelwünsche Versuch der Anstiftung zur Falschaussage und Verleitung zur Falschaussage mit erledigt werden. Das hätte auch den Vorteil statt mehrere Artikel zu einzelnen Paragrafen des deutschen StGB mit teilweise recht unbekannten Überschriften einen zentralen Artikel zu erhalten, in den auch Referate über die entsprechende Rechtslage in anderen Staaten eingebaut werden könnten. --Andrsvoss 12:51, 21. Jan. 2007 (CET)
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- Feut mich, wenn Dir der Gedanke zusagt. Falls mir niemand zuvorkommt werde ich das in den nächsten Tagen in Angriff nehmen. Stechlin 13:39, 21. Jan. 2007 (CET)
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Amtshandlung
Dieser Artikel war bis vor wenigen Tagen ein Redirect auf Hoheitsakt. Das ist sicherlich nicht die beste Lösung, aber der Text, der dort jetzt eingesetzt wurde, scheint mir ziemlich ungenießbar. Mag ein Mitstreiter mit größerer Nähe zum öffentlichen Recht sich das einmal ansehen? Stechlin 17:51, 20. Jan. 2007 (CET)
- "Amtshandlung" ist weder im Sachverzeichnis von Maurer VwR-AT enthalten, noch findet sich der angeblich für das Staatshaftungsrecht wichtige Begriff bei Ossenbühl im Stichwortverzeichnis. Störung einer Amtshandlung gibt es, und im Kirchenrecht Kasualie; bei Google wird der Begriff sonst eher untechnisch ("Rumsfelds letzte Amtshandlung im Irak") verwendet - also: die Sache ist kompliziert. Ich finde den Begriff eher ungebräuchlich, jedenfalls bei der Amtshaftung sagt man eher "Ausübung eines öffentlichen Amtes". --103II 23:43, 24. Jan. 2007 (CET)
Gubernative
Keine Sorge, jetzt mal was handfesteres: Es geht darum, ob der Begriff "Gubernative" bzw. ab wann ein Begriff in der Rechtswissenschaft als "gebräuchlich" bezeichnet werden kann. Diskussion:Gubernative#.22Standardwerke.22. Eure Meinungen sind erbeten. --C.Löser Diskussion 19:53, 25. Jan. 2007 (CET)
- Ist es ein Deja vu oder nur ein Fehler in der Matrix? Bubo hat schon vor knapp drei Wochen auf diese Diskussion hingewiesen. ;-) --Forevermore 19:57, 25. Jan. 2007 (CET)
- Na dann aber ran an den Speck, keine falsche Bescheidenheit! *Richtung Diskussion schubs* ;-D --C.Löser Diskussion 20:04, 25. Jan. 2007 (CET)
Feststellung des Jahresabschlusses
Guten Tag, gibt es hier vielleicht jemanden, der die Rolle des Vorstands bei der Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft erläutern kann? Siehe Diskussion:Jahresabschluss#Feststellung des Jahresabschlusses bei der AG und vielen Dank im Voraus. --Centipede 18:35, 28. Jan. 2007 (CET)
Verfassungsgebend / Verfassunggebend
Die Dudenredaktion behauptet, es sei richtig ohne Fugen-S. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Schreibweisen vertretbar sind ("Nunmehr liegt jedoch noch eine weitere Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache vor, die zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Schreibweisen vertretbar sind", [2]).
Das bedeutet allgemein erstmal, dass man nicht blind auf den Duden als Hüter der deutschen Sprache vertrauen, sondern seinem eigenen Empfinden für Sprachästhetik folgen sollte (meine persönliche Meinung). Traurig genug is es schon, Aufsätze renommierter Professoren zu lesen, in denen beide Versionen vorkommen, die also erst nachträglich (und unvollständig) auf die vermeintlich "richtige" Version umgestellt wurden.
Für die Wikipedia bedeutet das, dass das Argument des Rechtschreibfehlers, mit dem Benutzer:Franz Richter ohne Sinn und Verstand selbst Zitate der Präambel des Grundgesetzes, in der es mit Fugen-S steht, einfach "korrigiert" hat, gegenstandslos ist. Nachdem er nach langer Diskussion davon überzeugt werden konnte, dass man wörtliche Zitate von Schriftstücken nicht einfach "korrigiert", hat er den Artikel Grundgesetz in Ruhe gelassen, ohne allerdings denselben Fehler, den er etwa auch in Artikeln wie Gottesbezug eingebaut hatte, wieder rückgängig zu machen. Solche "Korrekturen" sind natürlich rückgängig zu machen.
Rückgängig gemacht werden sollten diese "Korrekturen" meiner Meinung nach auch dort, wo ein Autor eines Artikels sich für die Version mit Fugen-S entschieden hat. Es kann nicht sein, dass man hier als Autor etwas schreibt, und dann massenweise "verbessert" wird, ohne dass etwas falsch war. Ich wäre daher dafür, alles ebenso pauschal wie die Umstellung auf die Version ohne Fugen-S durchgeführt wurde wieder auf die Version mit Fugen-S zu ändern (jedesmal nachzugucken, wie es der Autor selbst geschrieben hat, würde bei über 200 betroffenen Artikeln schlicht zu viel Zeit kosten; dort wo ein Autor es tatsächlich ohne Fugen-S haben möchte wird er - nun da er hoffentlich mitbekommen hat, dass beide Schreibweise korrekt sind (dazu sollte jeweils etwas in der Kommentarzeile geschrieben werden) - die Umstellung auf die Schreibweise ohne Fugen-S selbst wieder durchführen).
Das hört sich radikal an (ist es auch), jedoch liegt dem meine Überlegung zugrunde, dass Absprachen ex nunc nicht viel bringen, wenn durch die vorhergehenden "Korrekturen" in der Wikipedia bzw. bei deren Autoren die falsche Überzeugung verbreitet wurde, dass die Version mit Fugen-S falsch sei. Dann nämlich hätten die Dudenhörigen ihre Politik erfolgreich durchgesetzt, und das fände ich als Ergebnis nicht vertretbar (unabhängig davon, dass ich persönlich die Version mit Fugen-S präferiere).
Nachprüfen müsste man noch, ob die verfassungsgebenden Nationalversammlungen und Gesetzestitel der Weimarer Republik, Kaiserreich... etc. sich nun "verfassungsgebend" oder "verfassunggebend" genannt haben, bzw. welche Version verwandt wurde. Falls mit Fugen-S müsste auch dort - dann allerdings unabhängig vom Willen des Autors, Beispiel: Weimarer Verfassung - umgestellt werden.
Was ist eure Meinung?
So, und ich schreib jetzt der Gesellschaft für deutsche Sprache, ob sie evtl. ein entsprechendes Gutachten rumliegen haben, dass ich mir unter den Nagel reißen kann. --C.Löser Diskussion 11:42, 25. Jan. 2007 (CET)
- s. dazu Benutzer Diskussion:C.Löser#Verfassung.28s.29gebend new european !? 13:18, 25. Jan. 2007 (CET)
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- Mir wurde heute am Telefon mitgeteilt, dass das Gutachten nicht veröffentlicht werden kann :( --C.Löser Diskussion 18:28, 26. Jan. 2007 (CET)
Schmitt, Verfassungslehre, und die tatsächlichen historischen Benennungen haben mich vom Gegenteil überzeugt. Ab heute Fugen-S bei mir nur noch für die Ausspracheästhetik. Wer behauptet ich hätte jemals etwas anderes gesagt, lügt ;-) --C.Löser Diskussion 11:37, 2. Feb. 2007 (CET)
Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates
Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates
Hallo,
es wird von türkischer Seite behauptet, dass es in anderen Ländern (z.B. Frankreich) ähnliche Gesetze gäbe. Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Falls es hier jemanden gibt, der sich damit auskennt, bitte zum Thema äußern. ergebenst, --Général Bum Bum 15:58, 28. Jan. 2007 (CET)
- In Deutschland gibt es § 90, § 90a, § 90b StGB. Die Ähnlichkeit will ich nicht beurteilen. --wau > 17:02, 28. Jan. 2007 (CET)
- Der Gesetzeswortlaut ist aber nur die eine Seite, die praktische Anwendung die andere. --103II 18:16, 28. Jan. 2007 (CET)
interessanter wär mir die frage, wie offiziell die übersetzung des §301 StGB (TR) ist.. ist das eine EU-übersetzung, oder eine (bundes)deutsche, oder eine der WP? -- W!B: 19:02, 28. Jan. 2007 (CET)
- Hallo, ich weiß leider nicht von wo die Übersetzung kommt. ergebenst, --Général Bum Bum 11:42, 3. Feb. 2007 (CET)
AUSSENPOLITIK
Hallo, der Begriff Außenpolitik ist nur für Nationen relevant? Kann z.b. auch eine Provinz eine Außenpolitik haben/machen? ergebenst, --Général Bum Bum 12:49, 3. Feb. 2007 (CET)
- Theoretisch, wenn die nationale Verfassung es zulässt durchaus. Für die Bundesrepublik ist es umstritten, ob es möglich ist. Faktisch betreiben die Bundesländer (in geringem Umfang) Außenpolitik, wenn Verwaltungsabkommen über die Grenze hinweg getroffen werden (z.B. im Rahmen des Schüleraustausches).--Kriddl 13:12, 3. Feb. 2007 (CET)
- Vgl. dazu Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Das gilt nicht nur für Verwaltungsabkommen, Außenpolitik muss ja nicht immer "rechtsförmig" ablaufen. Selbst bei Gemeinden toleriert man es in gewissem Umfang ("Partnerstädte"). Völkerrechtliche Verträge können die Länder übrigens eigenständig mit dem Heiligen Stuhl abschließen (vgl. Staatskirchenvertrag). --103II 17:13, 3. Feb. 2007 (CET)
Hallo, danke für die Antworten. Wie ist es konkret im Fall der Türkei, die Türkei ist ja nicht föderal hat also Provinzen die dem Gouverneur unterstehen, dann kommen die gewählten Bürgermeister. Kann also ein Bürgermeister Außenpolitik betreiben, durch einen Außlandsbesuch bei deutschen oder amerikanischen Politikern? ergebenst, --Général Bum Bum 12:24, 4. Feb. 2007 (CET)
- Du hast Fragen ;-) Das richtet sich nach türkischem (Verfassungs)Recht, da bin ich überfragt. --103II 13:32, 4. Feb. 2007 (CET)
Gumball 3000
In welche Kategorie(n) gehören Artikel zu illegalen Veranstaltungen? Ein Autor entfernt Kategorie:Rallye und setzt (auf Anfrage) Kategorie:Kriminalität. Habt ihr bessere Ideen? Liebe Grüße, --Drahreg01 18:40, 4. Feb. 2007 (CET)
- "Die juristische Situation ist sehr umstritten. Hauptsächlich, weil jedes Land andere Verkehrsverordnungen hat und/oder unterschiedlich hart bei Verkehrsdelikten durchgreift. In Deutschland ist eine Veranstaltung dieser Art anmeldepflichtig, findet also, ausbleibende Anmeldung vorausgesetzt, auf deutschem Boden illegal statt. Juristisch ist das in etwa wie eine illegale, also z.B. nicht angemeldetete Demonstration zu betrachten. Verschärfend hinzu kommt jedoch der Fakt, der andauernden und vor allem mutwilligen Gesetzesüberschreitungen bei vielen Teilnehmern und eine teilweise erhebliche Gefahr für den übrigen Straßenverkehr." Diese Formulierung gehört weder da noch dort hin... --103II 20:58, 4. Feb. 2007 (CET)
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- Wenn ich das mal eben sezieren darf ;-)
- "Die juristische Situation" Situationen sind nicht juristisch. Beurteilungen können es sein.
- ob der Staat auch tatsächlich "durchgreift" hat nichts damit zu tun, ob es legal oder illegal ist
- "Demonstration": doch sehr fraglich
- Fakt: gehört dazu die maskuline Form des bestimmten Artikels? Hört sich komisch an. Jedenfalls das nachstehende Komma gehört da nicht hin
- "In den letzten Jahren hat die Polizei vor allem in Österreich und in Spanien sehr scharf eingegriffen" (im Artikel selbst, nicht im oben wiedergegebenen Ausschnitt): Aha, so ist das also.
- insgesamt fehlen da wohl noch die Nachweise und NPOV sowieso.
- Und wieder wech... --C.Löser Diskussion 21:13, 4. Feb. 2007 (CET)
- Da Rallye ja oder nein nicht davon abhängt, ob Straßenrennen legal oder illegal, hab ich die Kat wieder reingenommen. Ob man die Gumball mag oder nicht ist eine andere Frage, jedenfalls aber POV. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von C.Löser (Diskussion • Beiträge) ) --Drahreg01 21:35, 4. Feb. 2007 (CET)
- Wenn ich das mal eben sezieren darf ;-)
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Vertiefungsartikel
Ich bin eben auf den Beitrag Gesamtschuld (Vertiefung) gestoßen. Sind derartige Vertiefungsartikel im Bereich Recht üblich? Mir will scheinen, dass sie der Übersichtlichkeit nur vordergründig dienen. Unter Umständen könnten eher inhaltliche Teilaspekte (Gestörte Gesamtschuld?) ausgegliedert werden, als Anfänger- und Fortgeschrittenenartikel einzuführen. Vielleicht wäre eine Diskussion sinnvoll. Scaevola 15:28, 10. Jan. 2007 (CET)
- Gesamtschuld (Vertiefung) ist in etwa genauso sinnvoll wie Gesamtschuld (Verflachung). Der Artikel sollte mit Gesamtschuld zusammengeführt werden. Anschließend kann man den „Vertieften“ löschen. --Forevermore 19:06, 10. Jan. 2007 (CET)
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- Dem stimme ich zu. Der Autor hat auch schon Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern erstellt, das ebenso zu einer Verdopplung tendiert. Er gibt sich aber große Mühe, wir sollten ihn nicht gleich verschrecken... --103II 22:58, 10. Jan. 2007 (CET)
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- Genau. Erst muss sich der Autor vollständig mit dem Wikipedia-Virus infizieren. Anschließend können wir die Artikel ja immer noch löschen! ;-) --Forevermore 23:00, 10. Jan. 2007 (CET)
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- Vom Stil her würde ich sagen, dass er damit schon infiziert ist. --103II 13:18, 11. Jan. 2007 (CET)
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Ich bewundere eure Geduld, aber ich konnte das nicht mehr mitansehen und habe den Autor mal angesprochen. Mal sehen, ob ich den richtigen Ton gefunden habe. --Alkibiades 18:00, 15. Jan. 2007 (CET)
- Ich bin anscheinend nicht der einzige, der das nicht mehr mitansehen konnte. Es läuft mittlerweile ein Löschantrag. --Alkibiades 12:33, 16. Jan. 2007 (CET)
- Ist es nicht ein Jammer? Immer mal wieder wird das Problem angesprochen, wie die Qualität von Wikipedia gesteigert werden kann, wie man fachlich hochqualifizierte Autoren gewinnen kann. Und wenn dann jemand kommt wie JustusP, der offenbar Potential hat (ich behaupte das einfach mal, weil ich das unbestimmte Gefühl habe, er ist nicht nur ein Obdachloser, der im Müll einen Alpmann-Schmidt gefunden und immerhin fehlerlos abgetippt hat), dann bemüht sich die versammelte Gemeinschaft, ihn mit Hilfe der Löschhölle und freundlichen Bemerkungen wie "Textwüste" und anderen Nettigkeiten in spätestens einigen Wochen wieder zu verjagen. Dabei darf Die_Wikipedianer nach Wissensgebieten/Rechtswissenschaft nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mannschaft in unserem Bereich, die wirklich in größerem Umfang aktiv beiträgt, doch recht klein ist und fachliche kompetente Verstärkung gut gebrauchen könnte.
- Dabei soll nicht außer Acht gelassen werden, dass die hier zur Diskussion stehenden Artikel Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern für Wikipedia nicht unproblematisch sind und es daher einer grundsätzlichen Diskussion bedarf, inwieweit solche fachlich in die Tiefe gehenden Artikel in einer Enzyklopädie sinnvoll sind. Das rechte Maß an fachlichem Tiefgang wird wohl weder an der schlichten Oma vom Lande noch am Kommentar von Staudinger zu orientieren sein, allerdings bin ich nicht sicher, ob der intellektuelle und zeitliche Rahmen der Löschdiskussion geeignet ist, hier die richtigen Grenzen auszuloten. Ein erster Diskussionsbeitrag von mir hierzu: So ganz abwegig finde ich den Gedanken nicht, sowohl dem Laien, der nur einen groben Einblick benötigt, als auch dem fachlich Interessierten, der etwas mehr erwartet, etwas bieten zu wollen, eigentlich nicht. Über den richtigen Weg mag noch zu diskutieren sein. Ob es eher sinnvoll ist, einzelne Gedanken zu einer rechtlichen Problematik auszugliedern (etwa in Sinne eines Artikels Gestörte Gesamtschuld, wie oben vorgeschlagen), oder ob der Weg eines vertiefenden Artikels zu einer Gesamtproblematik vorzuziehen wäre, sollten wir in aller Ruhe besprechen.
- Andererseits, noch ein Appell an JustusP: Wikipedia ist keine Bühne für solistische Meisterleistungen, sondern ein Gemeinschaftsprodukt. Dazu gibt es einiges zu sagen, das schreibe ich nicht hierher, sondern unter Benutzer Diskussion: JustusP.
- Wäre es nicht sinnvoll, die Löschdiskussion zu den Artikeln Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern zunächst auszusetzen und hierzu erst einmal - ohne Zeitdruck - eine fachliche Diskussion zu führen, so als wenn wir lauter höfliche Menschen mit gutem Benehmen wären, die an einem Gemeinschaftsprojekt arbeiten? --wau > 02:07, 20. Jan. 2007 (CET)
- Ja. --84.172.248.97 20:59, 21. Jan. 2007 (CET). Oh, nicht angemeldet, aber jetzt. --103II 20:59, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ich denke, Vertiefungen sind sinnvoll. Wikipedia wird nicht nur zum Spaß genutzt, sondern ist für viele wichtiges Instrument in der täglichen Arbeit geworden. Ich z.B. nutze Wikipedia gerne zum Nachschlagen wirtschaftswissenschaftlicher Begriffe. Ich kann mir vorstellen, dass die Rechtsthemen neben Rechtsanwälten und Studenten auch für benachbarte Berufsfelder (z.B. Steuerberater, Verwalter von Wohnungseigentum etc.) interessant sind. Viele Menschen gehen mit Recht um. Die erforderlichen Informationen sind teuer und schwer zugänglich. Dies kann Wikipedia verbessern. Gleichzeitig sollte Wikipedia aber weiterhin einen schnellen Zugriff auf Informationen ermöglichen. Ich habe versucht, dieses Spannungsverhältnis, durch den Übersichtstext Gesamtschuld und den Vertiefungstext Gesamtschuld (Vertiefung) zu lösen. Wenn jemand eine bessere Idee hat, soll er es sagen. Dieser Ansatz übrigens überhaupt nicht neu und nicht auf meinem Mist gewachsen. Vielmehr ist es in der wissenschaftlichen Diskussion (weniger in der juristischen) modern und üblich, zu einem Aufsatz einen Abstract anzubieten, der das Ganze zusammenfasst und einen Überblick bietet. Zu dem erfolgreichsten Buch juristischer Ausbildungsliteratur, Medicus Bürgerliches Recht, gibt es auch ein Buch Medicus, Grundwissen zum Bürgerliches Recht vom selben Autor als Überblick. --JustusP 11:27, 22. Jan. 2007 (CET)
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- Es ist leider völlig irrelevant, was sinnvoll ist und wofür Leute die Wikipedia brauchen könnten. Letztlich ist Wikipedia eine Enzyklopädie und kein Lehrbuch, Fachaufsatz oder Kommentar. Selbst wenn wir hier zu dem Schluss kommen sollte, dass lehrbuchartige Darstellungen sinnvoll sind, kommen wir damit nicht durch. Denn es gibt auch außerhalb des Fachbereiches Recht genügend Wikipedianer, die peinlich genau auf die Einhaltung des Enzyklopädiestils achten und Verstöße dagegen verfolgen. Ein Wikipdia-Artikel, der sich nicht an Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist, Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel und Wikipedia:Oma-Test hält, wird deshalb über kurz oder lang gelöscht oder überarbeitet werden. Daran kann man nichts ändern. --Alkibiades 11:41, 22. Jan. 2007 (CET)
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- Das es völlig irrelevant sein soll, was sinnvoll ist. Und dass es auch egal sein soll, wer den fraglichen Text für welche Zwecke braucht, ist eine interessante Meinung. Sie sagt vor allem viel über den, der sie äußert. Ich bin anderer Meinung. Es geht nicht, weil Wikipedia eine Enzyklopädie ist, ist auch kein Argument. Die Frage ist ja gerade, was eine Enzyklopädie ist. Es bringt auch nichts immer dieselben Links zu zitieren. Weder unter Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist noch unter Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel steht irgendetwas, was grundsätzlich gegen diese Art der Aufteilung von Artikeln spricht. --193.174.131.130 12:28, 22. Jan. 2007 (CET). Hoppala - nicht angemeldet - Jetzt aber --JustusP 12:32, 22. Jan. 2007 (CET)
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- Ich sage ja nicht, dass das gut ist. Ich sage nur, dass es hier so ist. Ich würde mir auch mal vorstellen können, dass es sinnvoller sein könnte, einen juristischen Artikel eher wie in der Kommentarliteratur aufzubauen. Aber das geht nunmal hier nicht. Es handelt sich um verschiedene Literaturgattungen, die eine unterschiedliche Darstellung haben. Wenn ich lieber etwas Aufsatzartiges schreiben will, dann tue ich das, stelle es aber nicht hier rein, sondern schicke es an einen Zeitschriftenverlag. Die würden den Artikel aber auch nicht annehmen, wenn er im Wikipedia-Stil geschrieben wäre. --Alkibiades 12:42, 22. Jan. 2007 (CET)
- Nachtrag: Zu deiner Frage, was eine Enzyklopädie ist, gibt es interessante Überlegungen bei Benutzer:P. Birken/Was ist eigentlich eine Enzyklopädie. Dabei handelt es sich zwar um eine vielleicht extreme Ansicht, die nicht unbedingt von allen geteilt wird, aber lesenswert ist es allemal. Das Problem, das wir haben, liegt vielleicht auch darin, dass enzyklopädische Darstellungen in der Rechtswissenschaft bisher unüblich sind. Creifelds und Alpmann-Brockhaus enthalten nur sehr kurze Artikel, die aber auch nirgends in die Tiefe gehen. Dann gibt es noch vom Luchterhand-Verlag ein "Lexikon des Rechts", welches aber bisher kaum auf Resonanz gestoßen ist. Eine laienverständliche Enzyklopädie des Rechts, die dabei nichtmal rein aufs deutsche Recht bezogen sein darf, gab es bislang nicht. Daher bestehen hier vielleicht einige Probleme. Wir dürfen dabei auch nicht vergssen, dass wir hier nicht im Fachbereich bestimmen dürfen, welche Darstellung für juristische Artikel die sinnvollste ist. Es gibt in der Wikipedia eine Vielzahl geschriebener und ungeschriebener Konventionen, die für alle Artikel aus allen Fachbereichen gelten. Alleingänge einzelner und selbst einzelner Fachbereiche werden von "der Wikipedia" meist nicht toleriert. --Alkibiades 13:52, 22. Jan. 2007 (CET)
- Ich sage ja nicht, dass das gut ist. Ich sage nur, dass es hier so ist. Ich würde mir auch mal vorstellen können, dass es sinnvoller sein könnte, einen juristischen Artikel eher wie in der Kommentarliteratur aufzubauen. Aber das geht nunmal hier nicht. Es handelt sich um verschiedene Literaturgattungen, die eine unterschiedliche Darstellung haben. Wenn ich lieber etwas Aufsatzartiges schreiben will, dann tue ich das, stelle es aber nicht hier rein, sondern schicke es an einen Zeitschriftenverlag. Die würden den Artikel aber auch nicht annehmen, wenn er im Wikipedia-Stil geschrieben wäre. --Alkibiades 12:42, 22. Jan. 2007 (CET)
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Neben der begrifflichen Frage ("Enzyklopädie vs. Aufsatz vs. Kommentar), die Alkibiades aufgegriffen hat, gibt es auch praktische Probleme, die gegen Vertiefungsartikel sprechen. Diese resultieren aus der Struktur von Wikipedia. Aus naheliegenden Gründen fehlt es an einer Redaktion, so daß es immer wieder schwierig ist, die Informationswellen in geordnete Bahnen zu lenken. Ein häufiges Ärgernis, das aus diesem Problem folgt, sind redundante Artikel, Widersprüche zwischen verschiedenen Artikeln usf.
Im Interesse der Beherrschbarkeit der Gesamtmenge aller Artikel ist es deswegen dringend wünschenswert, daß Aussagen zu einem Thema in einem Artikel zusammengefaßt sind. Die Abstimmung dieses Artikels im Hinblick auf Neutralität und Schwerpunktsetzung ist mühsam und fordert alle Tugenden des Wikipedianers (Geduld, Assume Good Faith etc.) heraus, ihr Ergebnis ist aber in der Regel eine größere Akzeptanz hinsichtlich des Artikels.
Demgegenüber sind die meisten Versuche, mehrere Artikel aus verschiedenen Blickwinkeln zuzulassen daran gescheitert, daß eine systematische Ordnung der Datenmenge eben nicht mehr möglich war. Ich meine, daß auch die Frage "Überblick-Vertiefung" grundsätzlich ein Problem verschiedener Blickwinkel ist, weil der Vertiefungsartikel Themen des Überblicksartikels aufgreifen muß, um aus sich heraus verständlich zu bleiben, so daß das Nebeneinander womöglich widersprüchlicher Beiträge als Gefahr virulent bleibt.
Zwischenergebnis: Als Grundsatz sollte daher meines Erachtens gelten, daß der Überblick (oder wie JustusP es nennt, das abstract) vorangestellt und die einzelnen Fragen dann im selben Artikel unter separaten Überschriften vertieft werden. Zwar wird der Artikel dann sehr lang, das ist aber vergleichsweise unschädlich, weil der eilige Leser sich mit dem Überblick zu Beginn des Artikels begnügen kann, während derjenige, der nach Vertiefung sucht, bereits genügend in das Thema eingelesen sein dürfte, um sich anhand der Überschriften zu orientieren.
(Abgesehen davon ist es ja auch nicht so gesundheitsschädlich einmal mehr als drei Seiten Text lesen zu müssen.)
Natürlich gibt es für dieses Ziel Grenzen, die ich aber im Fall der Gesamtschuld noch nicht erreicht sehe. Länderartikel beispielsweise sind regelmäßig Überblicksartikel, innerhalb derer auf weiterführende Beiträge verwiesen wird (etwa: Frankreich als Überblicksartikel und Geschichte Frankreichs oder Geographie Frankreichs als "Unterartikel"). Vielleicht werden wir, wenn die rechtsvergleichende Kompetenz zunimmt dereinst ähnliche Aufspaltungen vornehmen müssen. Als Juristen sollten wir es uns aber schuldig sein, dann eine klare Systematik der Beiträge zu finden statt eine Einführung unverbunden neben einen oder mehrere Detailartikel zu setzen. Stechlin 14:18, 22. Jan. 2007 (CET)
Meiner Meinung nach schaden zusätzliche Informationen nie, wenn sie ordentlich aufbereitet sind. Unabhängig von der vielzitierten Oma ist es gerade eine der spannenden Aufgaben, auch kompliziertere Sachverhalte einem größeren Personenkreis näherzubringen. Die Frage ist also eher: Wo hin damit. Wenn man sie unter ein sinnvolles Lemma bringen kann - unter dem sie auch gesucht würden -, dann dorthin und verlinken. Wenn nicht, dann in einen eigenen Abschnitt - "Hintergrund", "Abgrenzung", "Zusammenhang mit anderen Instituten" oder wie auch immer. Nur nicht in die Einleitung, weil sie sonst an Prägnanz und Verständlichkeit verliert, und nicht in Extra-Artikel, deren (Klammer)Lemma niemand eingibt und die Dopplungen erforderlich machen. Die Reaktionen auf die Informationen an sich wären sicherlich nicht so ausgefallen, wenn sie formatiert und strukturiert in einen passenden Artikel eingearbeitet worden wären, was aber einem "Neuling" nicht vorzuwerfen ist. --103II 16:03, 22. Jan. 2007 (CET)
Vielen Dank für diesem Beitrag, bin genau dieser Meinung. Im übrigen hat gerade jemand des Gesamtschuld-Artikel nach Japan verlinkt, wenn ich das mit meinem technischen Verständnis richtig übersehe. --JustusP 18:35, 24. Jan. 2007 (CET)
Die hier diskutierten Artikel sind mittlerweile im Rahmen der LAs gelöscht worden. Ich bin gerne bereit diese im Portal- oder Benutzernamensraum zwecks Einarbeitung in andere Artikel, Verschiebung nach Wikibooks oder was auch immer die Juristen hier wünschen wiederherzustellen (dafür bitte eine kurze Nachricht auf meiner Disk. hinterlassen). Alternativ kann das selbstverständlich auch einer der hier anwesenden Admins übernehmen. Grüße --AT talk 19:05, 26. Jan. 2007 (CET)
- Die hier getauschten Argumente mag jeder von uns weit gehend teilen. Jedoch vermögen sie nicht das nun vorliegende Ergebnis in eine anderes Licht zu setzen - es ist sehr unschön.
- ...Und als Wikipediander wird uns unser kurzes Gedächtnis bald verhelfen ein Wiki-Projekt "Experten in die WP" oder "Geprüfte Version" zu starten, üblicherweise im Frühling / Sommer. So lange bewundere ich die Artikel über den subtilen architektonischen Ausdruck in der Türverankerung des Amtsgerichts Langenfeldhagen oder den Gossip über einen der dortigen Mitarbeiter. Voilà!
- --CJB 14:57, 5. Feb. 2007 (CET)
Österreich
- Aufschiebende Wirkung ist österreichlastig - könnte ein Verwaltungsrechtler da Deutschland einbauen?
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- Ich habe ein wenig aus dem präsenten Wissen eergänzt, bin aber entschieden kein Verwaltungsrechtler, so daß Verbesserungen in jeder Hinsicht noch wünschenswert sind. Auch fürchte ich, daß wir hier mehrere Artikel zu diesem Themenfeld zusammenführen müssen. Stechlin 16:48, 7. Feb. 2007 (CET)
- Dingliche Wirkung soll es so nur in Ö geben (??) - dann müsste das Lemma geändert werden oder zumindest ein Hinweis darauf hinein, dass man den Ausdruck auch in D verwendet, wenn man Verfügungsgeschäft oder die Wirkung erga omnes meint. --103II 22:13, 1. Feb. 2007 (CET)
Kumuliertes Schuldverhältnis
Der Artikel war erfolglos in der QS. Kann sich jemand dem Artikel annehmen?Karsten11 18:09, 6. Feb. 2007 (CET)
- Ich hab davon ehrlich gesagt noch nie gehört, aber nachdem google auch nicht mehr weiß, bin ich ja beruhigt. Die einzige Quelle, die angegeben wird, ist "Enneccerus, Recht der Schuldverhältnisse, 6. Aufl. 1914, § 113 Fußn.9". Hmmm, hab ich gerade nicht zur Hand. Und ich steig durch das Beispiel auch nicht so recht durch. Satz mit "zweite Ehe" ist unvollständig, oder? --Alkibiades 23:05, 6. Feb. 2007 (CET)
- Wenn morgends beim Bäcker zwei Kunden je eine Semmel kaufen, dann kann der Bäcker von jedem 50 Cent verlangen, aber dafür brauchen wir keinen Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis". Wenn Klaus und Peter gemeinsam beim Musikverlag die Noten für ein Klavierstück zu vier Händen bestellen, dann empfiehlt sich, die Frage der Gesamtschuld zu prüfen, wer es genau wissen will, kann zusätzlich noch JustusP befragen, aber ein Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis" ist dafür völlig überflüssig und verwirrt nur. Und für den alle 999 Jahre vorkommenden Fall, dass S1 ein Lehrbuch von Enneccerus aus dem Jahr 1914 für 19,99 Euro an G verkauft, es aber an S2 übereignet, der es seinerseits für 24.99 Euro an G verkauft, brauchen wir den Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis" nach meiner Berechnung erst im Jahr 3006, falls es bis dahin noch eine Wikipedia bzw. Menschen auf der Erde gibt. Die englische Wikipedia in der Zahl der Artikel übertreffen zu wollen, ist aussichtslos, daher kann man den Artikel ruhig löschen. Sollte der Fall sich früher ereignen (die Statistik ist manchmal unberechenbar), müssen unsere Enkel-Omas den Fall nicht selbst mit Hilfe der Wikipedia lösen, sondern können in jeder der weltweit 4999 Filialen der Firma Oldfields, Mueller & McFancie Ltd, New York, für 499$ ein Formular erwerben, mit dem sie einen Prozessauftrag erteilen können, der ihnen im Erfolgsfall, nach Abzug von 98,01% Anwaltskosten, 1,99% des zu erwartenden Strafschadensersatzes von 4,9 Millionen Dollar sichert. (Hab ich schon gesagt, dass man den Artikel löschen kann?) --wau > 00:36, 7. Feb. 2007 (CET)
- Löschantrag gestellt. Weitere Wortmeldungen bitte dort. --h-stt !? 19:58, 7. Feb. 2007 (CET)
Kategorie Freiheitsbeschränkung
Ich würde eine Kategorie:Freiheitsbeschränkung interessant finden. Spricht etwas dagegen diese anzulegen und z.B. Artikel wie Vorführung, Verkehrskontrolle, Platzverweis, vorläufige Festnahme oder Polizeigewahrsam dort aufzunehmen? ---85.178.215.56 23:23, 8. Feb. 2007 (CET)
- Finde ich nicht so sehr sinnvoll - wir könnten dann für jedes Grundrecht eine Kategorie mit typischen beschränkungen einführen. --103II 00:19, 9. Feb. 2007 (CET)
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- Sehe ich auch so. Ich denke, dass dann zu sehr ausufert. Welchen Sinn sollte das denn haben? Die typischen Freiheitsbeschränkungen werden schon im Artikel Freiheitsbeschränkung genannt. Insofern ist der Mehrwert gering. Es würde sich eher einmal mehr um eine der berüchtigten Schlagwortkategorien handeln, die immer ziemlich schwer in der Struktur unterzubringen sind. Ich bin also dagegen. Aber danke, dass du wenigstens vorher gefragt hast. --Alkibiades 00:27, 9. Feb. 2007 (CET)
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- Die Kategorie wäre selber sehr definitionsbedürftig; die hier vorgeschlagene meint wohl nur eine Beschränkung der Freiheit der Person iSd körperlichen Bewegungsfreiheit, nicht aber etwa die allgemeine Handlungsfreiheit die ja praktisch durch jede staatliche Maßnahme begrenzt wird. Eine solche Kategorie würde also nicht unbedingt einem besseren Verständnis/ einer besseren Systematik dienen. --Erzer 12:34, 9. Feb. 2007 (CET)
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Alleingeburt
Hallo, in der Medizinredaktion bin ich auf obiges Lemma angesprochen worden. Als ich mich bei einem Geburtshelfer erkundigt habe, hat er behauptet, in Deutschland wären Schwangere verpflichtet, zu Geburt mindestens eine Hebamme hinzuzuziehen. Dies wäre im Hebammengesetz geregelt. Im betreffenden Gesetzestext konnte ich aber keine solche Verpflichtung finden. Weiß hier jemand, ob das in einem anderen Gesetz tatsächlich vorgeschrieben ist, und wenn ja in welchem? --Der Lange 10:35, 1. Feb. 2007 (CET)
- Einer meiner Kollegen hat zu diesem Thema promoviert. Ich werde ihn morgen mal fragen. --Forevermore 18:58, 1. Feb. 2007 (CET)
- Okay, hier die Antwort des Kollegen: Es existiert in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, wonach eine Frau zur Geburt (mindestens) eine Hebamme heranziehen muss. Eine Frau kann also grundsätzlich ohne rechtliche Konsequenzen allein gebären. (Wer das Gegenteil behauptet, möge den entsprechenden Paragrafen zitieren oder besser schweigen.) Aber: Sollte es bei der Geburt zu Rechtsgutsverletzungen (Körperverletzung oder Tod des Kindes) kommen, macht sich die Mutter u. U. gemäß §§ 222, 230, 13 StGB strafbar, wenn sie es vorwerfbar versäumt hat, zumutbare Maßnahmen zum Schutz des Kindes (= Beiziehung von Arzt und/oder Hebamme) zu ergreifen, und dadurch die Rechtsgutsverletzung (mit-)verschuldet hat. Das ist letztendlich nichts anderes, als wenn die Mutter tatenlos dabei zusieht, wenn das Kind nach der heißen Herdplatte greift. Solange nichts passiert, macht sich die Mutter nicht strafbar. --Forevermore 16:35, 2. Feb. 2007 (CET)
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- So habe ich mir das auch gedacht, obwohl die "Hebammenpflicht" durchs Internet geistert. Danke! Vielleicht verwechseln da manche etwas mit der Meldepflicht nach PersonenstandsG. Danke für die Aufklärung! --103II 21:39, 2. Feb. 2007 (CET)
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- So geisterhaft ist die Behauptung im Internet nicht. Vgl. die Rechtslage in Österreich, dort bestimmt § 3 des Hebammmengesetzes:
- Beiziehungspflichten der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin
§ 3
(1) Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
(2) Ist die Beiziehung einer Hebamme bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen.
- Beiziehungspflichten der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin
- --Andrsvoss 11:27, 3. Feb. 2007 (CET)
- So geisterhaft ist die Behauptung im Internet nicht. Vgl. die Rechtslage in Österreich, dort bestimmt § 3 des Hebammmengesetzes:
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- Und wieder was dazugelernt. Danke! --103II 11:41, 3. Feb. 2007 (CET)
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- Auch als ursprünglicher Fragesteller bedanke ich mich ganz ausdrücklich für diese differenzierte Benatwortung der Frage. Die unterschiedliche rechtiche Situation in Deutschland und Österreich werde ich bald in den Artikel einbauen! --Der Lange 12:02, 11. Feb. 2007 (CET)
Ne bis in idem
Beobachtet jemand die Änderungen, die Benutzer:Achatos dort vornimmt? Der Artikel mag ja Mängel haben, so ist dem Leser aber auch nicht geholfen. sebmol ? ! 16:42, 11. Feb. 2007 (CET)
- Die Entfernung des letzten Absatzes erscheint mir angemessen. Ich glaube wir beide haben uns darüber hier schon irgendwann mal unterhalten. Die Entfernung der Literaturangaben erscheint mir auch sinnvoll. Mir gehen diese Typen, die ihre Diss hier verlinken wollen schon länger auch in anderen juristischen Artikeln auf die Nerven. Allerdings sollte die alte Einleitung wieder hergestellt werden. Ich verstehe nicht, was es daran zu mäkeln gab. Und der nunmehr einleitende "Warnhinweis" ist jedenfalls ziemlich daneben. --Alkibiades 16:58, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Ich jedenfalls beachte die Änderungen; habe dort auch Unterstützung erfahren. Ich kann auch nicht erkennen, dass dem Leser durch fehlerhafte Information mehr geholfen ist als durch Entfernung der Fehler. Im Übrigen scheint mir nach Studium der Versionsgeschichte, dass gerade Sebmol manche der sehr oberflächlichen und teilweise falschen Aussagen dort maßgeblich mitzuverantworten hat. Gerade wegen der vielen Fehler habe ich den Qualitätssicherungsbaustein angebracht; vielleicht wäre sogar ein Löschantrag und völliger Neubeginn sinnvoll.Achatos 17:02, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Löschantrag? Auf keinen Fall. Da du jetzt hier auch bist, sag ich nochmal, was ich gerade in der QS geschrieben habe: Ich denke nicht, dass der Begriff "ne bis in idem" im Zusammenhang mit dem Zivilprozess häufig Erwähnung findet. Das wird unter Rechtskraft abgehandelt. Insofern ist der Artikel so in dieser Schwerpunktsetzung schon in Ordnung. Ansonsten wie gesagt: Der letzte Absatz kann weg bleiben, aber stell bitte die alte Einleitung wieder her. --Alkibiades 17:09, 11. Feb. 2007 (CET)
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- @ Alkibiades: Würde die Überschrift "Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem)" lauten, dann würde ich Dir zustimmen; freilich gäbe es dann nichts zum Grundsatz ne bis in idem schlechthin. Seinem Ursprung nach hieß er so, wie in der Versionsgeschichte zu lesen und bezog sich gar nicht auf das Strafverfahren. Davon erfuhr man nichts in dem Artikel - und über ne bis in idem im Zivilprozess auch nicht. Daher schien mir der Warnhinweis nötig; die alte Einleitung war mehr als ungenau.
- Und Nachtrag: Natürlich gilt das Wiederholungsverbot auch im Zivilprozess! Achatos 17:11, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Ja selbstverständlich wird auch im Zivilprozess nicht zweimal in derselben Sache entschieden. Aber ich erinnere mich jetzt nicht daran, dass das da auch mit dem Begriff "ne bis in idem" umschrieben wird. Ich habe gerade mal die Kommentierung in Thomas/Putzo zu § 322 ZPO überflogen und konnte den Begriff da nicht finden. Insofern muss der Zivilprozess in dem Artikel nicht erwähnt werden. Und zum "Warnhinweis": Das geht wie gesagt gar nicht. Sowas gehört nicht in den Artikel sondern auf die Diskussionsseite, wenns denn sein muss. --Alkibiades 17:17, 11. Feb. 2007 (CET)
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Im Creifelds ist unter dem Lemma "ne bis in idem" übrigens ein redirect auf Strafklageverbrauch. Wir müssten uns eigentlich auch mal überlegen, ob die beiden Artikel nicht zusammengeführt werden sollten. --Alkibiades 17:28, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Also um nur eine aktuelle Stelle zu nennen: Jauernig, ZPR, 28. Aufl, § 62 III 1. Natürlich liest man dazu wenig, da das Wiederholungsverbot mit Abstand die unproblematischste Frage der materiellen Rechtskraft ist; bei Präjudizialität usw. lohnt es sich ja viel mehr, etwas zu sagen. Der Warnhinweis soll gerade darauf hinweisen, dass es eben nur um das Doppelbestrafungsverbot geht, was eigentlich von diesem Grundsatz gar nicht gement war. Auch ich hab Dir ansonsten bei QS geantwortet. Und dass der Creifelds Rechtskraftfragen erschöpfend beantwortet, das hast Du auch nicht ernsthaft vermutet - oder? Achatos 17:32, 11. Feb. 2007 (CET)
- Ohne albern werden zu wollen hier eine winzig kleine Aufzählung von Fundstellen dafür, dass ne bis in idem ein im Zivilprozess durchaus gängiger Begriff ist:
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Lindacher, GRUR 1985, 423 (429); Jauernig, Lehrbuch ZPR, § 62 III 1 (den hatten wir schon); Schack, NJW 1988, 865; Rüßmann/Lange JuS 2001, 988 (992); Foerste, NJW 1996, 345 (351); Habscheid, NJW 1988, 2641 (2644) - allesamt Leute, die im Prozessrecht vermutlich besser bescheidwissen als irgendein Bearbeiter im Creifelds. Achatos 17:47, 11. Feb. 2007 (CET)
Für den Zivilprozess ist Rechtshängigkeit das zutreffendere Stichwort, unter dem in der Sache das gleiche umgesetzt wird. Historisch war nebis in idem auf den Strafprozess bezogen.--Kriddl 21:29, 11. Feb. 2007 (CET)
- @ Kriddl: Na dann haben die oben aufgeführten Herren Professoren wohl alle geirrt und sie hätten mal den weisen Kriddl um Rat fragen sollen, der für seine Behauptungen freilich keine Nachweise bringen muss. Richtig ist freilich der Zusammenhang mit der Rechtshängigkeit, stellt doch das Wiederholungsverbot in Wahrheit eine Fortwirkung der Rechtshängigkeitssperre (bzw. früher eben der litis contestatio) dar. Achatos 21:37, 11. Feb. 2007 (CET)
Benutzer:Stepsch hat freundlicherweise eine ganz brauchbare Einleitung geschrieben. Mit dieser können wir hoffe ich alle leben. --Alkibiades 21:43, 11. Feb. 2007 (CET)
- Als Einleitung ist das ganz schön, das habe ich ihm auch gesagt. Jetzt müsste es aber weitergehen; auch inhaltlich darf zu dem Grundsatz im Verfahrensrecht allgemein und VOR seiner verfassungsrechtlichen Verankerung als Doppelbestrafungsverbot durchaus ein wenig Inhalt geschrieben werden. Immerhin habe ich mich gefreut, dass es auch noch User gibt, die ein wenig mehr als den Creifelds konsultieren und (dieses "ad personam" nimmt mir Alkibiades nach Lektüre seiner Benutzerseite wohl nicht übel) auch man in Bibliotheken gehen. Solange inhaltlich noch nicht viel mehr dazugekommen ist, würde ich den QS-Baustein stehen lassen. Man soll die Hoffnung auf fortschreitende Verbesserung ja nicht aufgeben.... Achatos 21:55, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Doch, um ehrlich zu sein stört mich dein ad personam schon. Vor allem wenn ich mir anschaue, was du auf Benutzer Diskussion:Stepsch geschrieben hast. Natürlich kann man zur Recherche auch in Bibliotheken gehen. Aber nicht Sonntags und schon gar nicht, nur weil du das für nötig hältst. Wenn du da gerne was zusätzliches stehen hättest, dann musst du das wohl selber machen oder auf Leute wie Stepsch hoffen. Aber nur weil einem ein Artikel nicht völlig gefällt, geht es nicht an, so einen Warnhinweis fett auf die Seite zu packen. Wo kommen wir denn dahin, wenn ich sowas auf jeden Artikel schreiben würde, der mir nicht gefällt? --Alkibiades 22:07, 11. Feb. 2007 (CET)
- Natürlich kann ich Dich nicht in die Bibliothek "scheuchen"; aber wenn ich die Quellen des anderen bezweifle und ihn zu widerlegen versuche, dann darf ich schon nach einschlägiger Literatur suchen. Und wenn ich mir nicht so viel Mühe geben will, dann kann ich es ja auch lassen. Die Argumentation "Im Creifelds steht das aber gar nicht." hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Gerade jemand, der das Lemma zum Bettermann angelegt hat, sollte doch auch hier ein wenig mehr Tiefgang in die Diskussion einbringen können. Wo Du sonst als Referendar Deine Prozessrechtskenntnisse vertiefst (und sei es im Creifelds!), das geht mich natürlich nichts an. Aber hier im Artikel muss nicht alles falsch sein, was dort nicht drinsteht; so viel Ehrgeiz dürfen wir schon haben. Im Übrigen geht und ging es nie um bloßes "Gefallen" sondern um eine nicht zutreffende, da nur einen Teilaspekt beleuchtende Definition. Vor der fälschlichen unbedingten Gleichsetzung der Begriffe, so wie sie im ursprünglichen Artikel stand, habe ich warnen wollen. Der Hinweis war - wie ich oben ausgeführt habe - das mildere Mittel ggü einem LA.Achatos 22:24, 11. Feb. 2007 (CET)
- Doch, um ehrlich zu sein stört mich dein ad personam schon. Vor allem wenn ich mir anschaue, was du auf Benutzer Diskussion:Stepsch geschrieben hast. Natürlich kann man zur Recherche auch in Bibliotheken gehen. Aber nicht Sonntags und schon gar nicht, nur weil du das für nötig hältst. Wenn du da gerne was zusätzliches stehen hättest, dann musst du das wohl selber machen oder auf Leute wie Stepsch hoffen. Aber nur weil einem ein Artikel nicht völlig gefällt, geht es nicht an, so einen Warnhinweis fett auf die Seite zu packen. Wo kommen wir denn dahin, wenn ich sowas auf jeden Artikel schreiben würde, der mir nicht gefällt? --Alkibiades 22:07, 11. Feb. 2007 (CET)
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@Achatos: mein Hintergrund, was Kontinentalrecht angeht, ist eher bescheiden. Mein Absatz sollte nur zum Ausdruck bringen, dass das Einlegen von Rechtsmitteln durch die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch im amerikanischen Recht i.A. nicht zulässig ist, im deutschen aber schon. Wenn das nicht in diesen Artikel passt, bin ich gern bereit zu lernen, wo man das besser unterbringen kann. Ich bin auf Ne bis in idem nur gestoßen, weil der Artikel unter Double Jeopardy verlinkt ist. sebmol ? ! 21:36, 11. Feb. 2007 (CET)
Der Artikel ist angängig und wird hoffentlich mit der Zeit weiter wachsen und gedeihen. Wenn Benutzer:Achatos hierzu etwas beitragen möchte, werden solche Beiträge wohlwollend geprüft werden ujnd einem sachlichen Arbeitsklima sicherlich zuträglicher sein als seine unnötigen Angriffe in dieser Debatte. Der QS-Baustein könnte an sich entfernt werden, das Ganze wird aber ohnehin in zwei Tagen abgearbeitet und bei dieser Gelegenheit sicherlich verschwinden. Kurzum: Kein Grundz zur Aufregung. Stechlin 11:17, 14. Feb. 2007 (CET)
Internet Grooming
Ich bin beim Verfassen des Artikels Komfortverhalten (engl.: personal grooming) auf "Internet grooming" (auf dt. s. z.B. [4] gestoßen. Im Engl. scheint der Begriff etabliert zu sein, für den dt. Sprachgebrauch wäre zu prüfen, ob's ein eigenes Lemma (schon) rechtfertigt. --Gerbil 14:30, 13. Feb. 2007 (CET)
- Diese Verhaltensweise – die pädophil motivierte "Pflege" von Online-Kontakten zu Minderjährigen und ihre Strafbarkeit – ist in Deutschland (noch) nicht das Thema. Insofern sehe ich derzeit keinen Bedarf an einem derartigen Artikel. --Forevermore 23:37, 14. Feb. 2007 (CET)
Rechtliche Aspekte der Hauskatzenhaltung
Kurz gefragt: Ist das ein enzyklopädisches Lemma?
Ich möchte das Engagement des Autors nicht bestreiten, aber ich fürchte, wenn wir anfangen, juristische Kruzratgeber (Jur. Aspekte der Unternehmensveräußerung, jur. Aspekte der Pauschalreise etc.) aufzunehmen, überfordern wir uns und das Projekt. Stechlin 11:14, 14. Feb. 2007 (CET)
- Die Befürchtung teile ich, zumal noch bedacht werden müsste, dass es solche Artikel eigenlich für jeden erdenklichen Rechtskreis geben müsste, wenn man Vollständigkeit erreichen will. sebmol ? ! 11:16, 14. Feb. 2007 (CET)
Ausweislich der Versionsgeschichte wurde der Artikel aus Hauskatze ausgegliedert. Jener Artikel selbst ist in der Tat lang genug. Insofern ist es gerechtfertigt, Unterartikel auszugliedern. Ich gebe allerdings zu, dass es meinerseits vielleicht ein bisschen übertreiben war, ihn in die Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet einzuordnen. Mir fiel aber partout keine passendere ein. --Alkibiades 12:11, 14. Feb. 2007 (CET)
- Wäre der Artikel nicht ausgegliedert worden, hätte ich bereits einen Löschantrag gestellt. Geht ein bisschen Richtung Ratgeber und mir wäre es am liebsten, wenn der Inhalt zurück in die Hauskatze wandert und dieser Artikel anschließend wieder verschwindet. Alternativ wäre auch ein Artikel Rechtliche Aspekte der Tierhaltung denkbar. Oder wollen wir für jedes (Haus)tier einen eigenen Rechtsartikel? Was ist mit den Aquariumliebhabern, den Hamsterhaltern und den Kaninchenzüchtern? --Forevermore 12:49, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ich tendiere zur Schnelllöschung. Mit einer Enzyklopädie hat das nicht viel zu tun. LA? --h-stt !? 21:42, 14. Feb. 2007 (CET)
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- Trau Dich, stell den Löschantrag, mach Dir die Katzenfreunde zu Feinden! Wir alle hier unterstützen Dich! ;-) --Forevermore 23:33, 14. Feb. 2007 (CET)
Verbandsbeschwerderecht
Vor einigen Monaten wurde hier nachgefragt, ob es in Deutschland oder Österreich etwas analoges gebe. Die Frage blieb bis dato unbeantwortet. Vielleicht weiss ja hier jemand mehr. Vielen Dank. --Leyo 02:10, 15. Feb. 2007 (CET)
- In Deutschland läuft das Thema unter dem Lemma Verbandsklagerecht. Ich sehe aber gerade, dass der Artikel nicht auf dem neuesten Stand ist. Seitdem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in Kraft ist, gibt es für Umweltverbände noch mehr Klagemöglichkeiten. Gegen eine einfache Baugenehmigung kann man aber hierzulande auch weiterhin von Dritter Seite nicht mit dem Argument vorgehen, dass das Vorhaben nur ungenügend an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen ist. Ist das in der Schweiz wirklich so? --Alkibiades 08:39, 15. Feb. 2007 (CET)
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- Danke für die Info. Ich glaube, es müssen schon grössere Projekte sein, damit das Verbandsbeschwerderecht angewendet werden kann. Leider weiss ich da nicht genau Bescheid. --Leyo 11:38, 15. Feb. 2007 (CET)
Kategorie:Richter (Internationaler Gerichtshof Den Haag)
Im Zuge einer geplanten Überarbeitung der Kategorien im Bereich der Vereinten Nationen tritt hier folgendes Problem auf: Wo sollen Richter einsortiert werden, die am Tribunal für Ruanda tätig sind. Desweiteren haben wir da Ermittler/Sonderermittler/Ankläger, etwa Detlev Mehlis, Serge Brammertz, Carla del Ponte oder Hassan Bubacar Jallow, die auch nicht in einen anderen Zweig des Hierarchienbaumes im Bereich Vereinte Nationen passen. Vorschlag deswegen:
- Kategorie:Richter (Vereinte Nationen)
- Kategorie:Richter (Internationaler Gerichtshof Den Haag)
- Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda) †
- Kategorie:Richter (Sondergerichtshof für Sierra Leone) †
- Kategorie:Sonderermittler (Vereinte Nationen) (hier etwa Detlev Mehlis)
- Kategorie:Ankläger (Vereinte Nationen) (hier Carla del Ponte)
Die mit † markierten Kats sind derzeit mangels Artikel nur vorgesehen.
Spricht da etwas dagegen? --Matthiasb 10:57, 15. Feb. 2007 (CET)
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- Wozu ist denn die Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) gut? Passt das nicht auch für Ruanda? Ansonsten bin ich immer der Ansicht, neue Kategorien erst aufzumachen, wenn genügend Artikel vorhanden sind (ca. sieben). Vorher kann das alles in die Oberkategorien, hier also Kategorie:Richter (International). Aber da scheiden sich die Geister. Außerdem hat das den Nachteil, dass diese Kategorie nicht unterhalb der UN-Kategorien steht. Aber kann man dann nicht auch die Kategorie:Funktionär der Vereinten Nationen heranziehen? Carla del Ponte ist momentan in der Kategorie:Staatsanwalt sicherlich etwas unterbewertet kategorisiert. Aber nur wegen ihr will ich keine neue Kategorie aufmachen. --Alkibiades 11:06, 15. Feb. 2007 (CET)
- Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) ist dem Portal:Vereinte Nationen bislang unbekannt. Das Problem mit der OberKategorie:Richter (International) ist, daß diese nicht in die UN-Hierarchie paßt, weil bspw. Richter am EuGH nicht zu den Vereinten Nationen gehören. Der Grund für meine Anfrage ist, daß in der Kategorie:Politiker (UN) eben so ziemlich jeder eingetragen ist, der irgendetwas für die Vereinten Nationen macht, etwa auch Kommandierende von UN-Missionen, was total falsch ist. Ideal wäre es wohl, wenn wir zu einem Konsens kämen, sodaß die Kat-Sortierung für beide Fachbereiche verwendbar ist. Ansonsten müßte man innerhalb des UN-Kat-Zweiges eine eigene Kategorie anlegen (etwa Juristisches Personal der Vereinten Nationen, die dann in alle relevanten Artikel eingetragen wird. --Matthiasb 21:06, 15. Feb. 2007 (CET)
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- Stimmt schon, die Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) ist bisher wenig beachtet geblieben. Ich würde mich aber freuen, wenn da noch mehr Artikel rein kommen. Die muss es doch geben. Könnt ihr vom Portal:UN euch mal darum kümmern? Und zu den UN-Juristen: Nochmal mein Vorschlag, die doch einfach in die Kategorie:Funktionär der Vereinten Nationen zu packen. Falsch ist das doch nicht, oder? Wenn ihr wollt könnt ihr da ja auch Unterkategorien für Juristen machen, aber im juristischen Kategoriensystem halte ich das für überflüssig. --Alkibiades 22:40, 15. Feb. 2007 (CET)
- Eigentlich eher eine Sammelkategorie für Ämter der Vereinten Nationen, etwa Generalsekretär der Vereinten Nationen, auch wenn da derzeit auch Personen eingetragen sind. Was Richter am internationalen Strafgerichtshof angeht, da gibt es schon einige, eine Auswahl für Ruanda findet sich da: Resolution 1717 des UN-Sicherheitsrates - leider aber alles rote Links. Das UN-Portal ist nur eine 1 3/4-Personen-Veranstaltung. --Matthiasb 00:11, 16. Feb. 2007 (CET)
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- Lass uns das Thema mal unter Portal_Diskussion:Vereinte_Nationen#Kategorien weiterführen. Hier driftet die Diskussion sonst zu sehr ab. Mit Recht hat das dann nichts mehr zu tun. --Alkibiades 13:22, 16. Feb. 2007 (CET)
Vorlagen
hallo, könnten wir mal eine sammelkategorie für die rechtlichen vorlagen als unterkat zu Kategorie:Vorlage:nach Artikelthema (Vorlagen-Sytematik) erstellen? sichtung ergibt:
- Kategorie:Vorlage:Infobox Wirtschaft und Recht:
- Vorlage:Infobox Gesetz, Wikipedia:Formatvorlage Gesetz - redundant
- Wikipedia:Formatvorlage Gericht - infobox fehlt
- Vorlage:Zitat de §, Vorlage:Zitat Art, Vorlage:Zitat-dej → Wikipedia:Rechtsquellenverweise
daneben gibt es natürlich zahlreiche rechtliche aspekte, die zumindest verlinkt sein, oder aber miterfasst werden könnten: Kategorie:Vorlage:Gefahrstoff, indirekt vielleicht auch die rechtlich/politischen Geovorlagen, auch in Kategorie:Vorlage:Verkehr findet sich etwas. es gibt da sicher auch noch manch vergessenes, dass sich dann zu sichtung schnell miteintragen liesse. gruß -- W!B: 13:26, 16. Feb. 2007 (CET)
Vorlage:Literatur
Ich möchte auf die Vorlage:Literatur hinweisen, mit der wir möglicherweise demnächst verstärkt konfrontiert werden. Ich bin im Artikel obiter dictum darüber gestolpert. Nachdem ich selbigen ergänzt und die Ergänzung mit einem Quellennachweis belegt hatte, wurde kurze Zeit die Literaturvorlage eingefügt. Da die Vorlage viele Paramenter beinhaltet, führt sie dazu, dass der Text zerissen wird und damit schwieriger zu lesen ist. Ich halte die Vorlage daher für nicht zielführend. Was meinen die Leser des Portals Recht dazu? --Forevermore 21:14, 18. Feb. 2007 (CET)
- Der Sinn der Vorlage ist es, Literaturangaben einfach zu formatieren, ohne dass man sich groß Gedanken darüber machen muss, wo nun Kommata, Punkte, Klammern, Anführungszeichen, Kursivzeichen, etc. landen. In der Hinsicht habe ich kein Problem mit der Vorlage und würde ihre Benutzung eher noch begrüßen. sebmol ? ! 21:20, 18. Feb. 2007 (CET)
LA für diverse Artikel
Ich möchte auf verschiedene LAe durch Benutzer:Achatos hinweisen:
Bitte drum kümmern. --Matthiasb 19:04, 19. Feb. 2007 (CET)
- Ich habs der Form halber noch bei Wikipedia:WikiProjekt Recht/Von Löschung bedroht eingetragen. --Alkibiades 19:18, 19. Feb. 2007 (CET)
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- Ist vielleicht ne etwas sehr direkte Form von "Qualitätsmanagement" (wenn man das so nennen will). Aber wenn ich mal nur bei dem Artikel zur Haager Konferenz für IPR die englische Version mit der deutschen vergleiche, dann verstehe ich schon, wieso man drauf kommt, dass bei der deutschen nix zu retten ist. Gerade in diesem Portal hier sollte man doch auf User treffen, denen es auch so geht und denen diese deutschen Artikelchen auch eher peinlich vorkommen. Jetzt werde ich mir hier zwar wenig Freunde machen, aber ich sag es trotzdem: Speziell bei Artikeln mit juristischem Bezug ist die deutschsprachige Wikipedia ziemlich schlecht aufgestellt. Naja - vielleicht ist Kritik ein Ansatz zur Verbesserung. BerlinJournalist 21:27, 19. Feb. 2007 (CET)
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- Vielleicht. Ein direkterer Weg der Verbesserung wäre übrigens die Mitarbeit an den Artikeln. Stechlin 07:33, 20. Feb. 2007 (CET)
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- Was aber gerade in unserem Bereich eine sehr hohe Frustrationstoleranz gegen von keiner Sachkenntnis getrübter Besserwisserei erfordert, über die nicht alle verfügen, weshalb ich schon vor einiger Zeit die inhaltliche Mitwirkung bei allen juristischen Sachgebieten, in denen ich mich als Experte einschätze, aufgegeben habe und mich in diesem Bereich (gewerblicher Rechtsschutz) auf Formalia und Vandalismus beschränke. Vielleicht geht es Benutzer:Achatos ähnlich. --Andrsvoss 09:09, 20. Feb. 2007 (CET)
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- Das ist genau der Punkt. Bei manchen Artikeln hat man den Eindruck, es fühle sich jeder, der einen Begriff zum ersten Mal hört, berufen, einen Artikel dazu zu schreiben. Dass er selbst die Materie noch nicht im Ansatz verstanden hat, hindert ihn nicht. In Diskussionen geht es dann auch nicht darum, was richtig ist, sondern man trommelt, wie auch gestern hier, eine Truppe von Leuten zusammen, die ohne irgendwo nachzusehen eine konzertierte Aktion starten und gegen die Löschung stimmen. Das mag sehr basisdemokratisch sein, zu einer brauchbaren Enzyklopädie führt solch ein Vorgehen allerdings nie. Enthält ein Artikel überhaupt keine zutreffende Information, dann sollte man ihn auch dafür kritisieren und ggf einen Löschantrag stellen dürfen. Absolut kontraproduktiv ist in dieser Hinsicht etwa die Herangehensweise von Benutzer:Stechlin, der bei der Löschdiskussion schon angekündigt hat, künftige Löschanträge von mir ohne weitere Lektüre abzulehnen. In meinen Augen ist dieses Vorgehen auch eine Form von Vandalismus. Achatos 10:19, 20. Feb. 2007 (CET)
- ...und vermutlich ist der resignierte Rückzug von Experten wie Benutzer:Andrsvoss der Grund dafür, dass hier mittlerweile diejenigen Benutzer den Ton angeben, deren einzige Fachliteratur das kleine Wörterbuch von Creifelds ist, falls sie sich überhaupt die Mühe machen, irgendwo nachzusehen. (Dieses Vorgehen lässt sich bei mehreren Usern beobachten, es muss sich also nicht ein bestimmter allein angesprochen fühlen.)Achatos 10:38, 20. Feb. 2007 (CET)
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- Ey Achatos! Es langt. Dein Diskussionsstil gefällt mir überhaupt nicht. --Alkibiades 10:40, 20. Feb. 2007 (CET)
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@Alkibiades: Du bist zwar im Recht, aber ich denke, Achatos lohnt keinen weiteren Eifer. Wir sollten ihn nach Bedarf ignorieren oder revertieren, keinesfalls aber die zumindest in diesem Portal erreichte Diskussionsebene durch seine Ausfälle beeinträchtigen lassen. Stechlin 18:10, 20. Feb. 2007 (CET)
- Wenn es eines weiteren Beweises für die von Andrsvoss beschriebene "von keiner Sachkenntnis getrübter Besserwisserei" bzw schlichte Ignoranz und Beratungsresistenz bedurft hätte, wäre er mit diesem Stechlin-Satz nun auch erbracht. Die in diesem Portal erreichte Diskussionsebene, die eben schon etliche Experten wie den o.g. User zur Aufgabe bewogen haben, könnt ihr natürlich gerne beibehalten. Und natürlich kann Stechlin auch nach Bedarf revertieren wie er will. Aber zur Klarstellung darf hier gerne nochmals gezeigt werden, welche Qualitätsartikel Stechlin auf der stolz von ihm geschätzten Diskussionsebene so vehement verteidigt und gegen die er Verbesserungsaktionen wegrevertieren will: [5] und [6] und [7] und [8] und [9]. Wenn das das hier angestrebte Niveau ist, dann darf ich nur viel Spaß dabei wünschen, die User mit einer solchen "Enzyklopädie" zu verarschen!Achatos 18:41, 20. Feb. 2007 (CET)
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- Du irrst, natürlich hat Benutzer:Stechlin in der Sache Recht, wenn er Verbesserung statt Löschung fordert. Ich wollte nur aufzeigen, was die Experten davon abhalten könnte. Mir lag fern, Deine in unangemessenem Ton vorgebrachten und sachlich nicht begründeten Attacken zu unterstützen. --Andrsvoss 19:33, 20. Feb. 2007 (CET)
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- Ich wollte Dich auch nicht in der Sache für meine Argumentation einspannen. Fakt ist aber, dass an den meisten der Artikel nichts Gehaltvolles erhaltenswert war, teilweise enthielten sie (und enthalten) sie gar keine zutreffenden Informationen. Wie man das in den Griff bekommen könnte, habe ich unter der nächsten Überschrift angedeutet. Dann würde jedenfalls auch der Leser sofort die Spreu vom Weitzen trennen können, wenn er sieht, dass ohne jegliche Quellenangaben irgendwas schnell zusammengeschrieben wurde. Solche Passagen könnten dann ohne viel Geschrei vielleicht auch schneller gelöscht werden - jedenfalls wenn uns an inhaltlicher Richtigkeit etwas liegt. Es sollte mich jedenfalls wundern, auch in diesem Punkt wieder (wohl schlicht aus Gewohnheit) bei einigen der Diskutanten auf Widerspruch zu stoßen. Achatos 20:55, 20. Feb. 2007 (CET)
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Benutzer Stechlin befindet sich bei der Forderung, Artikel zu verbessern statt zu löschen, auf dem Boden des Selbstverständnisses der Wikipedia. Das Gebiet ist freilich zu groß und die Zahl der hier aktiv Mitwirkenden leider zu klein, um ein wirksames Qualitätsmanagement zu gewährleisten. Gerade unter Juristen (ich bin ja bekanntlich keiner) achtet man aber auf den guten Ton, der für die Projektmotivation wichtig ist, und da sollte man Pöbeleien Externen wie mir überlassen ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:30, 20. Feb. 2007 (CET)
Sachlichkeit und Qualitätskontrolle
Um den weiter oben zur Sprache gekommenen Qualitätsmangel abzustellen, wäre zu überlegen, ob nicht generell in besonders fachlichen Bereichen (Jura, Medizin, wo noch?) eine Quellenpflicht einzuführen wäre, die sowohl für Artikel als auch für Diskussionen gilt. Dadurch könnte man dreierlei erreichen: 1. Wenn die Quelle genannt werden muss, kann zumindest die einfachste Form einer URV, bei der man einfach zu nahe an der Quelle kleben bleibt, ausgeschlossen werden, weil die Quelle (nicht sicher, aber wahrscheinlich) dort genannt ist. 2. Man kann ausschließen, dass ein völlig Uninformierter einfach aus dem Bauch heraus fachliche Artikel schreibt oder zu fachlichen Problemen herumdiskutiert. 3. Der momentan notwendige, für den Leser aber nur bedingt hilfreiche Baustein, der bei rechtlichen oder medizinischen Artikeln darauf hinweist, dass alles auch total falsch sein kann, würde um einen Hinweis auf Quellen (in der Regel wohl Fachbücher etc.) ergänzt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit zuverlässiger sind. Damit ist niemand mit dem Baustein alleine gelassen und man bekommt Tipps, wo man die hier gefundenen Aussagen ggf verifizieren kann.Achatos 11:18, 20. Feb. 2007 (CET)
- Ist es nicht jetzt schon geboten, Quellen zu nennen? Ich jedenfalls trage sie, so oft ich kann, bei "Zusammenfassung und Quellen" ein, bevor ich die Seite speichere. --Fehlerteufel 11:35, 20. Feb. 2007 (CET)
- P.S: Dies nur in der Sorge, dass die Bekräftigung eines Gebotes auch nicht mehr als das Gebot selbst zur Einhaltung bewegt. --Fehlerteufel 17:55, 20. Feb. 2007 (CET)
Redaktionen
An den Redaktionen sind wir ja auch beteiligt mit unserer Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales. Die Redaktionen Modernes Leben und Naturwissenschaft und Technik wurden nicht recht angenommen, für beide wurden Löschanträge gestellt, die allerdings vorerst nicht zur Löschung geführt haben, "Naturwissenschaft und Technik" ist im Umbau begriffen, ein einheitliches System besteht nicht mehr. Ich habe in der Absicht, eine Diskussion über eine einheitliche Gestaltung der Strukturen in die Wege zu leiten, eine vorbereitende Diskussion für ein Meinungsbild gestartet. Auch hier wurde diskutiert. Die Beteiligung ist allerdings gering, so dass das Ganze möglicherweise bald einschläft. Für diesen Fall wollte ich nur hier einen Hinweis niederlegen, damit wir später was in unserem Archiv haben. --wau > 17:53, 20. Feb. 2007 (CET)
- Ich will kein Grabeslied auf die "Redaktionen" singen, denn die Idee halte ich für nicht falsch, allerdings bin ich der Meinung, dass durch die Etablierung von Redaktionen von den Redakteuren erwartet wird - und m.E. dann auch erwartet werden kann -, dass sie kontinuierlich an den Texten arbeiten. Ob dies mit den Grundsätzen der Wikipedia parallel geht, bezweifle ich. Ich fühle mich in unserem Projekt Recht wohl, auch wenn ich dadurch in Kauf nehme, dass es möglicherweise an Strukturen fehlt, die eine Redaktion üblicherweise bietet. --AHK 17:58, 20. Feb. 2007 (CET)
Über die Redaktionen kann man verschieden denken. Die Diskussion kann insoweit auch in jede Richtung offen sein. Was gegenwärtig nachteilig erscheint, ist, dass insgesamt eine unübersichtliche und uneinheitliche Situation in den verschiedenen Fachbereichen besteht. An wen kann man sich wenden, wenn man eine fachliche Frage hat? In manchen Bereichen gibt es eine (zum Teil mehrere Fachbereiche umfassende) Redaktion, in manchen Bereichen spielt sich das Leben in Wikiprojekten oder Diskussionen auf Portaldiskussionsseiten ab. Bei uns gibt es von allem, dadurch findet man einerseits schon leicht eine Anlaufstelle, andererseits ist das Nebeneinander Portaldiskussion/Redaktion auch nicht gerade praktisch. Durch diese Uneinheitlichkeit ist es schwer, durch geeignete Übersichtsseiten/Navigationselemente ein Zurechtfinden in allen Fächern wikipediaweit zu ermöglichen. Ich wollte gerne eine Diskussion in Gang setzen, um das in Verbindung mit einer sinnvollen Einteilung der Fachbereiche zu vereinheitlichen. Natürlich ist das nicht allein unser Problem. Ein sicheres Zurechtfinden ist aber schon nützlich. In der Redaktion "Recht und Soziales" kamen schon Anfragen, die annahmen, wegen des Bestandteils "Soziales" hier auf Soziologen zu stoßen. --wau > 19:39, 20. Feb. 2007 (CET)
Fremdhaftung
Im Common Law gibt es den Grundsatz w:Respondeat superior, der im Prinzip besagt, dass Arbeitgeber für die Handlungen ihrer Arbeitnehmer haften müssen, wenn die Handlung im Bezug zum Arbeitsverhältnis steht. Ich kann in den Wikipedia-Artikeln nichts in der Richtung finden und wollte entsprechend hier nachfragen, ob es diesen Grundsatz bspw. im deutschen Recht auch gibt. Um ein Beispiel zu geben: wenn eine Kellnerin in einem Café einem Gast aus Versehen heißen Kaffee in den Schoß kippt, wer muss für eventuelle Reinigungskosten, medizinische Versorgung und Schmerzensgeld aufkommen? Die Kellnerin oder ihr Arbeitgeber? Ma'am 14:38, 25. Feb. 2007 (CET)
- Der geschädigte Dritte hat einen deliktischen Anspruch gegen den Schädiger, also den Arbeitnehmer. Der innerbetriebliche Schadensausgleich kann jedoch dazu führen, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch hat. Diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer an den Gast abtreten. -- kh80 •?!• 15:27, 25. Feb. 2007 (CET)
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- Das greift etwas kurz. Auch nach deutschem Recht hat der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer grundsätzlich einstehen. Bei vertraglicher Haftung ist der Arbeitnehmer in der Regel Erfüllungsgehilfe, bei deliktischer Haftung in der Regel Verrichtungsgehilfe. --Andrsvoss 16:19, 25. Feb. 2007 (CET)
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- Oh, da hatte ich die Frage falsch verstanden. – Natürlich kann es einen Anspruch gegen den Arbeitgeber wegen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung geben (wobei die Haftung nach § 831 I 1 BGB doch sehr eingeschränkt ist), was aber eben nicht bedeutet, dass der Geschädigte keinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer haben kann. -- kh80 •?!• 18:22, 25. Feb. 2007 (CET)
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Gute fachliche Praxis
...der Artikel steht seit Wochen in der QS mit dem Hinweis, dass er nur einen Teil der Wirklichkeit wiedergibt. Ich habe ihn auf Überarbeiten gesetzt, denn da hilft eigentlich nur die Überarbeitung eines fachlich Kompetenten Menschen, die die QS nicht leisten kann. Wäre schön, wenn sich jemand hier des Artikels annehmen könnte. --seismos 20:58, 28. Feb. 2007 (CET)
Betriebsfinanzamt
Könnte mal eine allgemeine Überarbeitung brauchen. War in der QS vom 10.2. kein Erfolg. -- Cecil 20:26, 1. Mär. 2007 (CET)
Aleatorischer Vertrag
Bei diesem verwaisten Artikel fehlen Quellen, und er müsste sinnvoll eingebunden werden. -- Engeser 10:49, 2. Mär. 2007 (CET)
Ich habe ihn mit Online-Quellen zum deutschen und öserreichischem Recht versehen, auf das Singularlemma verschoben und gucke, wo ich ihn noch einbinde.--Kriddl Diskussion 11:15, 2. Mär. 2007 (CET)
Bei der weiteren Quellensuche habe ich entdeckt, dass es eine URV ist.--Kriddl Diskussion 11:27, 2. Mär. 2007 (CET)
Stiftung & Co. KG
Die Firma Lidl firmiert unter der Rechtsform einer Stiftung & Co. KG - diese Konstruktion scheint mir sehr ungewöhnlich zu sein und sollte wohl in WP irgendwo mal erläutert werden. --Gerbil 15:39, 2. Mär. 2007 (CET)
- Oder die Stiftung, die unter Rechtsform genannt ist, ist die im Artikel genannte gemeinnützige Dieter-Schwarz-Stiftung GmbH mit der Folge, dass es sich um eine ganz normale GmbH & Co. KG handelt (dann sollten wir die Rechtsform freilich anders benennen). --Fehlerteufel 15:46, 2. Mär. 2007 (CET)
- Stiftung heißt das wohl nur, weil es gut klingt, siehe hier. --Forevermore 16:05, 2. Mär. 2007 (CET)
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- Soweit ich weiß ist Lidl tatsächlich eine Kommanditgesellschaft, dessen einziger Komplementär eine Stiftung ist - also keine normale GmbH & Co. KG. Speziell zur Stiftung & Co. KG gibt es auch juristische Literatur, weil es sich wohl um eine recht seltsame Konstruktion handelt. Z.B: Petra Höfner-Byok, Die Stiftung & Co. KG, Lang 1996 ISBN 3-631-48553-0 --Erzer 17:14, 2. Mär. 2007 (CET)
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- Erzer hatte das richtige Näschen! Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG, Urteil v. 07.06.2005 T 303/03, GRUR Int 2005, 701-704, Rn. 5) nennt tatsächlich die "Lidl Stiftung & Co. KG" als Widerspruchsführerin. Laut LexisNexis Fachbuch Wirtschaftsrecht ist die Stiftung & Co. KG eine besondere Form der Unternehmensstiftung. Erman nennt aus der Lit Delp: Die Stiftung & Co KG: Eine Unternehmensform der rechtsgestaltenden Beratungspraxis, 1991. Außerdem erscheint einschlägig Andreas Richter und Sebastian Sturm: Die Unternehmensstiftung nach der Stiftungsrechtsreform, ZErb 2006, 75 - 82 (Ausgabe 3). --Fehlerteufel 17:31, 2. Mär. 2007 (CET)
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