Republik Serbische Krajina
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Die Republik Serbische Krajina (Republika Srpska Krajina/RSK) war ein international nicht anerkanntes De-Facto-Regime, das in den Jahren 1991 bis 1995 ca. ein Drittel des Gebietes der Republik Kroatien kontrollierte. Die Republika Srpska Krajina stellt kein historisches geographisches Gebiet dar.
Am 19. Dezember 1991 wurde dieses Gebiet im Gegenzug zur Unabhängigkeitserklärung Kroatiens als von Kroatien unabhängiger Staat proklamiert. Zur Hauptstadt der Republika Srpska Krajina wurde Knin erklärt. 1992 schlossen sich der RSK auch die zu diesem Zeitpunkt serbisch kontrollierten Gebiete im Osten Slawoniens an.
Das Ziel war die Vereinigung dieses Gebietes mit der Republika Srpska (Serbische Republik, heute eine der beiden Entitäten in Bosnien und Herzegowina) und der Bundesrepublik Jugoslawien zu einem gemeinsamen Staat.
Die kurze Geschichte der Serbenrepublik ist im Zusammenhang mit dem Balkankonflikt und den anderen ethnischen Konflikten des zerfallenden Jugoslawien zu sehen und zu bewerten.
Der Großteil des Territoriums der Republika Srpska Krajina wurde 1995 im Zuge der Operation Oluja durch die kroatische Armee erobert. Der restliche Teil des Gebietes in Ostslawonien wurde im Rahmen der UNTAES-Mission friedlich in Kroatien integriert.
Der Großteil der politischen und militärischen Führung der RSK befindet sich heute vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag unter Anklage bzw. werden noch gesucht. Das spiegelt allerdings nicht die tatsächliche Situation in Bezug auf Kriegsverbrechen. So beklagt zum Beispiel Amnesty International, daß die kroatische Justiz es weitgehend unterließ, die Menschenrechtsverletzungen von kroatischer Seite während des Krieges aufzuarbeiten, und die Gerichte parteiisch handelten, wenn es um die Untersuchung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ging.
Territorium und Bevölkerung
Das Gebiet der Republik Serbische Krajina, das bis ins Hinterland Norddalmatiens reichte, setzte sich zusammen aus der Banovina über den Kordun und die Lika, sowie Teilen West- und Ostslawoniens. Die drei Teile hatten nur über das serbisch kontrollierte Gebiet im Norden Bosniens bzw. die Bundesrepublik Jugoslawien Verbindung untereinander. Die faktische Grenze war die Waffenstillstandslinie, die dem Frontverlauf von Anfang 1992 entsprach.
Laut Ergebnis der Volkszählung von 1991 lebten im Frühjahr 1991 auf dem Gebiet der späteren Republik Serbische Krajina insgesamt etwa 470.000 Menschen, davon 246.000 (59,7%) Serben, 168.000 (30,2%) Kroaten und 56.000 (10,1%) Angehörige anderer Nationalitäten, wobei in den einzelnen später zur RSK gehörenden Landesteilen die jeweilige regionale Bevölkerungsverteilung (auf 100 gerundet) wie folgt war:
Serben | Kroaten | andere | gesamt | |
spätere RSK gesamt | 245.800 (59,7%) | 168.000 (30,2%) | 55.900 (10,1%) | 469.700 |
Krajina im engeren Sinne | 170.100 (67%) | 70.700 (28%) | 13.100 (5%) | 253.900 |
Teile Westslawoniens | 14.200 (60%) | 6.900 (29%) | 2.600 (11%) | 23.700 |
Teile Ostslawoniens | 61.500 (32%) | 90.500 (47%) | 40.200 (21%) | 192.200 |
Quelle für die Zahlen: ITCY, Anklage gegen Slobodan Milošević, Absatz 69
Anmerkung: Diese Tabelle sollte nur zur überblickshaften Veranschaulichung dienen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Bevölkerungszusammensetzung des betreffenden Gebietes äußerst inhomogen ist und es in nahezu jeder Ortschaft zum Teil bedeutende Minderheiten der einen oder anderen Volksgruppe gab.
Der Gründung der RSK sollen laut Anklageschrift gegen Slobodan Milošević großflächige Vertreibungen von über 170.000 nicht-serbischen Einwohnern, vorwiegend Kroaten, aus den betroffenen Gebieten vorausgegangen sein.
Es sollen Vertreibung oder Ermordung von Hunderten Kroaten und anderen nicht-serbischen Zivilisten einschließlich Frauen und älteren Personen in Dalj, Erdut, Klisa, Lovas, Vukovar, Vocin, Bacin, Saborsko und den benachbarten Gemeinden, Skabrnja, Nadin, Bruska, und Dubrovnik und Umgebung stattgefunden haben.
Es sollen tausende kroatische Zivilisten in "Hafteinrichtungen" [die Anklage benutzt den Begriff detention facilities) in Montenegro, Serbien und der späteren Republika Srpska festgehalten worden sein.
Die Lebensbedingungen in diesen "Hafteinrichtungen" sollen brutal und von unmenschlicher Behandlung, Überfüllung, Hunger, Zwangsarbeit, unzureichender medizinischer Versorgung und ständigen physischen und psychischen Übergriffen, einschließlich Scheinexekutionen, Folter, Schlägen und sexuellen Angriffen charakterisiert worden sein.
Etwa 5.000 Bewohner der ostkroatischen Stadt Ilok, 20.000 Bewohner der Stadt Vukovar und 2.500 Bewohner der Stadt Erdut sollen gewaltsam in serbische Gefangenenlager gebracht worden sein.
Quelle für die Zahlen und weitere Inhalte: ITCY, Anklage gegen Slobodan Milošević, Absatz 36k.
Ob diese Anklagepunkte der Wahrheit entsprechen, bzw. inwieweit die Vorwürfe von der Propaganda durch die US-amerikanische PR-Firma Ruder Finn Global Public Affairs beeinflußt wurden, ist nicht abschließend geklärt. Der Prozess gegen Milošević wurde nach dessen Tod trotz der enormen Bedeutung ohne Schlußbericht eingestellt, obwohl die Beweisaufnahme nahezu abgeschlossen war.
Siehe dazu auch folgenden Artikel aus dem Informationssystem des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung http://www.bmlv.gv.at/omz/ausgaben/artikel.php?id=316
Die Militärgrenze gegen die Osmanen
- Hauptartikel: Militärgrenze
Krajina (deut. "Gebiet" oder "Land") ist die umgangssprachliche Kurzform für "Vojna krajina", die Bezeichnung der österreichischen Militärgrenze in der kroatischen Sprache (übersetzt "Militärgebiet"). Die Militärgrenze umfasste das Grenzgebiet des Habsburgerreiches zum Osmanischen Reich und befand sich größtenteils auf dem Gebiet Kroatiens, welches damals Bestandteil des Königreiches Ungarn war. Die Militärgrenze befand sich unter der direkten Kontrolle der k.u.k Militärverwaltung und war nicht dem ungarischen König unterstellt.
Kroatien befand sich also an vorderster Front zum Osmanischen Reich. Im Zuge der Schlachten und häufigen Kampfhandlungen kam es zu einer Verwahrlosung der kroatischen Grenzgebiete zum osmanischen Reich. Durch die osmanischen Eroberungsfeldzüge minimierte sich das kroatische Territorium zunehmends. Viele Menschen flohen weiter west- oder nordwärts in sicherere Gebiete. Ein Großteil dieser kroatischen Flüchtlinge wurde im Westen des damaligen Ungarns (heute größtenteils im österreichischen Burgenland) angesiedelt (siehe Burgenlandkroaten).
Zum Schutz der Grenzen gegen die Türken hatten die Habsburger in dem Gebiet Ungarns, zu dem die Krajina und der Nordwesten Bosniens bis zur Schlacht bei Mohács 1526 gehört hatten, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts Serben als Wehrbauern angesiedelt (von den Kroaten und der österreichischen bzw. venezianischen Verwaltung auch als "Vlasi", deutsch: Walachen und in Dalmatien auch als "Morlaci", deutsch: Morlaken bezeichnet). Diese ließen sich in den aufgelassenen Ortschaften nieder. Von der Habsburger Monarchie wurde eine Autonomie der Orthodoxen Kirche und eine Gleichberechtigung mit der Katholischen Kirche zugestanden. Anfänglich (1630,"Statuta Valachorum") bestand sogar eine volle Autonomie der "Vojna krajina", die später, nachdem die Kriegsgefahr mit den Türken nicht mehr bestand, wieder zurückgenommen wurde. Im Gegenzug mussten die Bauern den Grenzschutz übernehmen und später mussten sie auch Soldaten für die regulären österreich-ungarischen Armeen stellen. Auch die Venezianer siedelten im dalmatinischen Hinterland, das im 17. Jahrhundert den Türken entrissen werden konnte, orthodoxe Slawen, d.h. Serben, an.
Zweiter Weltkrieg und Jugoslawien
Während des Zweiten Weltkriegs hatten die Krajina-Serben schwere Verfolgungen durch das faschistische Ustascha-Regime Kroatiens zu erleiden, auf der anderen Seite wurden Bosniaken und Kroaten von den serbisch-monarchistischen Tschetniks verfolgt, die mit den italienischen faschistischen Besatzungstruppen im Kampf gegen Ustascha und Tito-Partisanen kollaborierten. Hierbei ist jedoch zu beachten das Kollaboration mit den faschistischen Regimes Deutschlands und Italiens durch Tschetniks wie auch Ustascha, je nach Lage der jeweiligen Interessen, ein gängiger und häufig wechselnder Zustand war.
1943 erhielten die Krajina-Serben konstitutionelle Rechte innerhalb der Sozialistischen Republik Kroatien. Auch nach den Änderungen der Verfassungsgesetze in Jugoslawien 1965 und 1974 wurden diese Rechte der serbischen Bevölkerung bekräftigt. Die ursprüngliche Forderung der Krajina-Serben nach voller Autonomie wurde von Josip Broz Tito, dem späteren Staatspräsidenten Jugoslawiens, abgelehnt. Im Laufe der Jahre wurde aber eine gezielte Siedlungspolitik betrieben, um die Multikulturalität im gemeinsamen Staat zu fördern. In der Krajina kontrollierten vornehmlich Serben das Gerichtswesen, die Polizei und sonstige Behörden.
Ereignisse zwischen 1990 und 1995
Unabhängigkeitserklärung Kroatiens und Proklamation der RSK
Im April 1990 fanden in Kroatien erstmalig seit 1945 demokratische Wahlen statt. Die Mehrheit mit 40% der Stimmen und der Parlamentssitze errang die national-konservative HDZ (Hrvatska demokratska zajednica "Kroatische Demokratische Union") unter dem Vorsitz des ersten Staatspräsidenten Kroatiens, Franjo Tuđman. Erklärte Zielsetzung der neuen Regierung war eine möglichst große Selbständigkeit Kroatiens innerhalb Jugoslawiens oder die völkerrechtliche Souveränität.
Der Gedanke an ein souveränes Kroatien außerhalb Jugoslawiens löste bei der serbischen Minderheit Befürchtungen aus, daß sich die Ereignisse aus der Periode des faschistischen unabhängigen kroatischen Staates (1941 bis 1945) wiederholen könnten, als zehntausende Menschen (Serben und kroatische Regime-Gegner, Sinti und Roma, Juden) dem Ustascha-Regime zum Opfer fielen. Dies wurde durch entsprechende Äußerungen Tuđmans (z.B. den ausgedrückten Antisemitismus in seinem Buch „Irrwege der Geschichtswirklichkeit“ oder Aussagen während des Wahlkampfes, wie „Ich bin so glücklich, nicht mit einer Serbin oder Jüdin verheiratet zu sein.“) verstärkt sowie durch nationalistische Propaganda auf beiden Seiten noch zusätzlich geschürt.
Am 25. Juli 1990 erklärte der serbische Bevölkerungsteil aufgrund der sich abzeichnenden kroatischen Verfassungsänderung die "Souveränität und Autonomie des serbischen Volkes in Kroatien" und gründete einen Nationalrat. Am 22. Dezember 1990 wurde die neue kroatische Verfassung verabschiedet, nach der nur noch Kroaten als Staatsvolk gelten sollten - die bisherige Bezeichnung lautete "Kroaten und Serben in Kroatien". Erst das im Juni 1991 beschlossene "Dokument über die Rechte der Serben und anderer nationaler Minderheiten in der Republik Kroatien" ließ erste Ansätze eines wirkungsvollen Minderheitenschutzes erkennen.
Bereits zwischen März und August 1991 kam es entlang der Grenze und innerhalb der Krajina zu ersten Auseinandersetzungen zwischen der kroatischen Polizei und der Nationalgarde auf der einen und serbischen Freischärlern auf der anderen Seite. Als Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen werden oft ein bewaffneter Zwischenfall bei den Plitvicer Seen genannt.
Am 19. August 1991 stimmte die serbische Bevölkerung in einem Referendum für ihre Unabhängigkeit, um so die Erhaltung ihrer in der ehemaligen kroatischen Verfassung verankerten konstitutionellen Rechte zu erzwingen. Den kroatischen staatlichen Behörden sprachen sie die Legitimität ab und hinderten sie an jeglichen Tätigkeiten in mehrheitlich serbisch besiedelten Gebieten. Entlang der Hauptverkehrsrouten wurden Barrikaden mittels Baumstämmen errichtet. Kroatische Fernsehreporter bezeichneten diese Vorgehensweise daraufhin als sogenannte "balvan revolucija" (deut. Baumstamm-Revolution).
Kroatien verabschiedete am 22. Dezember 1991 eine neue Verfassung als einheitlicher und souveräner Staat.
Die Krajina-Serben erklärten sich daraufhin für autonom und reifen ihrerseits die "Republik Serbische Krajina" (zunächst noch als "Srpska autonomna oblast Krajina" (SAO Krajina), deutsch: "Serbisches autonomes Gebiet Krajina") aus. Während die Kroaten in dieser einseitigen Autonomie-Erklärung einen Angriff auf ihre eben erklärte Unabhängigkeit und eine Gefährdung der Integrität ihres Staates sahen, begründete die serbische Seite die Ausrufung der Krajina-Republik mit dem nunmehr nicht mehr gewährleisteten Schutz durch die jugoslawische Armee. Gleichzeitig führten Kroatien und die neugegründete Republik Serbische Krajina eigene Währungen ein. In der Republika Srpska Krajina wurden die bisherigen Ortstafeln in lateinischer Schrift mit kyrillischen Ortsbezeichnungen ersetzt.
Ab dem 15. Januar folgte die Anerkennung der unabhängigen Republik Kroatien und somit auch die Anerkennung der territorialen Integrität Kroatiens nach und nach durch die damals 12 Staaten der EU, wie auch durch Österreich, Bulgarien, Kanada, Malta, Polen, die Schweiz und Ungarn. Zwei Tage zuvor wurde das katholische Kroatien noch vor allen anderen EU-Staaten vom Heiligen Stuhl anerkannt. Die Republik Serbische Krajina war somit ein völkerrechtlich nicht anerkanntes Gebiet innerhalb des kroatischen Staatsterritoriums, was es auch bis zum Ende des Krieges blieb.
Der Krieg in Kroatien
Im weiteren Verlauf kam es nun auch zu Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung und im Gebiet der Republik Serbische Krajina begannen so genannte ethnische Säuberungen. Neben der ortsansässigen Bevölkerung waren auch Paramilitärs aus anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien und Verbände der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) am Krieg beteiligt. Die auf kroatischem Boden stationierten Einheiten der JNA sollten ursprünglich die Parteien trennen, dienten später den serbischen Milizen als taktischer Berater und stellten von Kriegsgerät bereit.
In verschiedenen Orten, so in Škabrnje (nahe Zadar) fanden zum Beispiel am 18. November 1991 unter dem Oberbefehl von JNA-General Ratko Mladić Massaker an der kroatischen Zivilbevölkerung statt [1], während auf kroatischer Seite unter General Mirko Norac am 10. September 1993 bei einem Massaker während der Militäraktion gegen den "Medački džep" (deutsch Talenge von Medak) nahe der Stadt Gospić zahlreiche serbische Zivilisten ums Leben kamen [2]. Insgesamt wurden unzählige Dörfer und Städte zerstört (das gesamte Dorf Kijevo wurde dem Erdboden gleichgemacht), nahezu alle katholischen Kirchen und Kapellen vernichtet und insgesamt über 1,2 Millionen Landminen gelegt, die noch heute eine Bedrohung darstellen [3]. Es entstand auch ein reger illegaler Handel mit der UNPROFOR.
Die Verselbstständigung der Polizeieinheiten auf dem Gebiet der serbischen-krajinischen Gemeinden mündete in der Formierung einer bewaffneten Einheit, die sich zum politischen Faktor entwickelte und alle Versuche, während des Krieges zivile Verwaltungsstrukturen aufzubauen, behinderte.
Der Krieg in Kroatien aus der Sicht des Abschlussberichtes der UNO-Expertenkommission 1992
Quelle: [4]
"Eine Reihe von Anzeichen deutet darauf hin, dass die politische und militärische Führung des ehemaligen Jugoslawien die Vorbereitungen für ein militärisches Eingreifen in Kroatien im Jahr 1990, möglicherweise auch davor getroffen hatte."
Weiter steht im Bericht der UNO-Expertenkomission, dass "die jugoslawische Bundesarmee JNA bei den sich abzeichnenden Unabhängigkeitsbestrebungen ihre Truppenstärke in Kroatien erhöhte. Sowohl in taktischer Hinsicht als auch in ihrer Intensität unterschied sich die Rolle der JNA dramatisch von der Rolle, die sie zuvor bei den Auseinandersetzungen in Slowenien gespielt hatte. Lokale serbische Aufständische wurden direkt mit Waffen und Ausrüstung aus den Beständen der JNA versorgt. Eine spezielle Einheit für psychologische Kriegsführung begann, Pläne für Provokationen und ethnische Säuberungen auf lokaler Ebene durch Sondereinheiten auszuführen."
Die Maximalzielsetzung der JNA war, die kroatischen Unabhängigkeitsbestrebungen militärisch niederzuwerfen und so die Integrität Jugoslawiens zu erhalten oder zumindest (als Minimalziel) das Gebiet der RSK an ein Restjugoslawien einzugliedern.
Gemäß dem Absatz D diese Dokumentes [5] kam es zwischen August 1990 und April 1991 zu "Zwischenfällen mit Bomben und Minen", sowie Angriffen auf kroatische Polizeikräfte, aus denen regelmäßige Zusammenstöße zwischen kroatischen Einheiten und serbischen paramilitärischen resultierten.
Bis Mitte Juli 1991 verlegte die JNA schätzungsweise 70.000 Soldaten nach Kroatien, angeblich um einen Puffer zwischen den Fraktionen zu bilden.
Die Kämpfe eskalierten und umfassten hunderte von Quadratkilometern in Slawonien, der Banovina und Norddalmatien. Die lokalen JNA-Führer waren laut diesem Expertenbericht in Gebieten, die wenig von Serben besiedelt waren, mehrheitlich nicht gewaltorientiert. Die JNA und die serbischen Paramilitärs schworen die serbischen Aufständischen auf Angliederung der RSK mit Restjugoslawien ein.
Kriegstaktik der JNA gemäß Abschlussbericht der UNO-Expertenkommission
Quelle: UNO 1992
Die JNA-Einsätze in Kroaten verliefen in drei Phasen: In der ersten Phase wurden Brücken über größere Flüsse eingenommen und kroatische Polizeieinheiten „neutralisiert“. In der zweiten Phase versuchte die JNA, die Verkehrsverbindungen zwischen der Hauptstadt Zagreb und den Kriegsgebieten zu unterbrechen. In der dritten Phase wurden in den Gebieten, die unter serbischer Kontrolle standen, ethnische Säuberungen an Nicht-Serben durchgeführt.
Während des Krieges in Kroatien kämpften schätzungsweise 12.000 serbische Freischärler in Kroatien. Im Oktober 1991 wurden annähernd 200.000 Gebäude, 50 Brücken, 100 Flussboote, tausende Privat-Pkw, über 200 katholische Kirchen, 500 Kulturdenkmäler, 20 Schulen und 250 Postämter zerstört.
Nahezu 30 Prozent Kroatiens geriet unter die Kontrolle extremistischer serbischer Aufständischer. Aufgrund der für die JNA unerwartet heftigen Gegenwehr der Kroaten verlor die JNA bis Oktober 1991 über 600 Panzer, 395 andere Militärfahrzeuge und 100 Kampfflugzeuge. Nach dem Waffenstillstand im November 1991 zog die JNA mit einen Teil ihrer Waffen aus Kroatien ab und verlegte ihre Einheiten nach Bosnien-Herzegowina.
Waffenstillstand und UN-Schutzzonen
Unter internationaler Vermittlung wurde Anfang 1992 ein Waffenstillstand geschlossen. Demnach verpflichtete sich die jugoslawische Armee, ihre Truppen aus Kroatien abzuziehen. In den umstrittenen Gebieten wurde eine Friedenstruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) stationiert, nachdem der Vance-Owen-Plan von beiden Konfliktparteien akzeptiert worden war. Insgesamt entstanden vier Schutzzonen: Sektor Nord, Süd, Ost und West. Die UN entsandte 14.000 Soldaten in diese Gebiete. Die serbisch kontrollierten Teile blieben völkerrechtlich ein Teil Kroatiens. Über ihren endgültigen Status sollte später in Verhandlungen zwischen der kroatischen Regierung und den örtlichen Serben entschieden werden.
Die Waffenstillstandslinie wurde faktisch zu einer Staatsgrenze zwischen Kroatien und der Krajina-Republik, die nur unter größter Gefahr überschritten werden konnte. Die Verhandlungen über die Öffnung der Verkehrwege und eine Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen kamen nicht voran, da die serbische Seite nicht bereit war, Vertriebenen die Rückkehr zu gestatten und zusätzlich die Anerkennung der Serben als zweites Staatsvolk (statt Minderheit) innerhalb Kroatiens oder die Anerkennung der Republik Serbische Krajina durch Kroatien verlangte. Die damalige Führung der Republik Serbische Krajina sah in der Kontrolle der wichtigsten Verkehrsverbindungen vom nördlichen Kroatien nach Dalmatien durch Gebiete in der Lika und Norddalmatien und nach Slawonien durch das von ihr kontrollierte Gebiet in Westslawonien ihr Hauptdruckmittel in dieser Frage gegenüber der kroatischen Regierung.
Im Juni 1992 kam es trotz UN-Präsenz zum erneuten Ausbruch der Kämpfe und auch im folgenden Jahr setzten sich die teilweise schweren bewaffneten Auseinandersetzungen fort.
Nach dem Ausrufen dieser Waffenruhe nutzte Kroatien die Kriegspause, um Waffen zu importieren und ihre Truppen mit Hilfe amerikanischer Militärberater zu trainieren.
Zur gleichen Zeit wurde die ursprünglich von der Jugoslawischen Volksarmee bewaffnete Armee der RSK (Vojska Srpske Krajine, VSK) durch kaum motivierte und überwiegend schlecht ausgebildete Soldaten beständig schwächer.
Die VSK zählte laut Jane's Intelligence Review vom 1. Oktober 1993 etwa 55.000 Soldaten, die eine Frontlinie von etwa 600 km in Kroatien und etwa 100 km entlang der bosnischen Grenze zu Bihać abdecken mussten, 16.000 davon in Ostslawonien und ca. 39.000 für die restliche Fläche der RSK. Schätzungen gehen davon aus, dass lediglich 30.000 der offiziell 55.000 Soldaten vollständig mobil gemacht werden konnten.
Die im Jahr 1994 von internationalen Vermittlern vorgelegten Friedenspläne, die eine weitgehende Autonomie der Serben innerhalb Kroatiens vorsahen und denen von kroatischer Seite zugestimmt wurde, wurde von serbischer Seite als nicht weitgehend genug abgelehnt, außerdem fürchteten zahlreiche in der RSK maßgebliche Serbenführer die spätere Verfolgung durch kroatische Behörden.
Geographische und wirtschaftliche Probleme
Die Existenz und die wirtschaftliche Situation der Republik Serbische Krajina blieb Zeit ihres Bestehens prekär. Sie verfügte über kein zusammenhängendes Territorium; die Verbindung zwischen ihrem Kerngebiet, das sich von Knin im Süden längs der kroatisch-bosnischen Grenze bis Petrinja erstreckte, und dem serbisch kontrollierten Gebiet in Westslawonien konnte nur auf dem Wege über die Republika Srpska der bosnischen Serben aufrechterhalten werden; Ostslawonien war nur auf einem längeren Umweg über Rest-Jugoslawien zu erreichen.
Wirtschaftlich wäre die Republika Srpska Krajina nicht einmal in Friedenszeiten lebensfähig gewesen. So lag die Arbeitslosenquote 1994 laut Aussage des damaligen Premierministers Borislav Mikelić bei geschätzten 91,7%. Aufgrund der Sanktionen fand so gut wie kein Tourismus mehr statt. Durch die Trennung von Kroatien verlor die ohnhin nur spärlich vorhandene Industrie einen wichtigen Absatzmarkt und zudem fehlten qualifizierte Arbeiter und Manager. Insgesamt führte die dramatische wirtschaftliche Lage zu einer verstärkten Entwicklung einer Schattenwirtschaft und zu erhöhten Kriminalitätszahlen. (Quelle: [6])
Der von der Führung der Republik Serbische Krajina wiederholt geäußerte Wunsch, sich mit der von Serbien und Montenegro gebildeten Bundesrepublik Jugoslawien zu einem Staat zusammenzuschließen, wurde jedoch von der Führung in Belgrad abgewiesen, da sich Serbien durch einen solchen Schritt nicht den Weg zu einem künftigen Friedensschluss mit Kroatien verbauen wollte.
Die Eroberung des größten Teils der RSK durch Kroatien
Im Frühjahr 1995 wurde durch ein Abkommen zwischen der kroatischen Regierung und der Republik Serbische Krajina die durch das serbisch kontrollierte Westslawonien führende Autobahn zwischen Zagreb und Slawonien provisorisch wiedereröffnet. Immer wiederkehrende Übergriffe auf Reisende nahm Kroatien offiziell zum Anlass, das von der Republik Serbische Krajina kontrollierte Territorium in Westslawonien im Mai 1995 durch die Militäraktion Blijesak (Blitz) zurückzuerobern. Als Vergeltung auf den Angriff der Kroaten gegen die serbische Zivilbevölkerung in Pakrac ließ der damalige Präsident und Oberkommandierende der RSK, Milan Martić am 2. und 3. Mai 1995 zwei militärisch sinnlose Raketenangriffe auf das Stadtzentrum von Zagreb durchführen (siehe [7]), die 7 Tote und 200 Verletzte unter der Zivilbevölkerung forderten. Beide Ereignisse wurden vom UN-Sicherheitsrat auf das Schärfste verurteilt. Am 27. Februar 1996 begannen vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag in Abwesenheit des Angeklagten die Verhandlungen gegen Milan Martić.
Nachdem die Führung der Republik Serbische Krajina auch nach dieser militärischen Niederlage nicht bereit war, auf die Forderungen der Kroaten einzugehen, begann die kroatische Armee im Sommer 1995 eine zweite Militäraktion (Oluja/Sturm) und eroberte bis auf Ostslawonien die Gebiete der Republik Serbische Krajina. Der Präsident und Oberkommandierende der RSK, Milan Martić, floh angesichts der Niederlage seiner Truppen bald nach dem Beginn der kroatischen Offensive auf das Gebiet Rest-Jugoslawiens.
Der Erfolg dieser Operation war maßgeblich darauf zurückzuführen, dass einerseits die kroatische Armee nun adäquate militärische Mittel und im Gegensatz zu 1991 eine militärische Führungsstruktur zur Verfügung hatte und mit Unterstützung sowohl der kroatischen Diaspora als auch der NATO aufgerüstet worden war und andererseits die RSK keinerlei Unterstützung mehr von Seiten der Bundesrepublik Jugoslawien oder der bosnischen Serben hatte. Letzteres war offensichtlich zur Vermeidung eines direkten militärischen Konflikts mit Kroatien bereits im Vorfeld auf politischer Ebene ausgehandelt worden. So sagte der heutige kroatische Staatspräsident Stjepan Mesić vor dem Haager Tribunal 1997 als Zeuge aus, dass sich in der Zeit von 1991 bis 1995 die beiden Staatschefs Franjo Tuđman und Slobodan Milošević insgesamt 48 mal trafen. Bei einem dieser Treffen in Karađorđevo (Serbien) ging es seiner Aussage nach hauptsächlich um die Aufteilung Bosniens zwischen Kroatien und Serbien (siehe [8]).
Der hauptverantwortliche General der „Operation Sturm“, Ante Gotovina, wurde am 8. Dezember 2005 auf Teneriffa auf den Kanarischen Inseln (Spanien) festgenommen werden. Ihm werden von Seiten des Haager Tribunals schwere Kriegsverbrechen an serbischen Zivilisten vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft wurden zwischen 150.000 und 200.000 Serben - die meisten von ihnen Zivilisten - vertrieben und Hunderte getötet, wobei ältere Menschen und Kinder nicht verschont blieben. Es wurden Plünderungen, Brandschatzungen und Zerstörungen durchgeführt, sowie Vergewaltigungen und Massaker. Auch Kroatiens Staatspräsident Franjo Tuđman sei an der Planung und Durchführung beteiligt gewesen. Die Anklageschrift spricht von einer „kriminellen Vereinigung“, bestehend u.a. aus Gotovina und Tuđman, deren Ziel die gewaltsame und dauerhafte Vertreibung der serbischen Bevölkerung aus der Krajina-Region gewesen sei.
Quelle: ICTY, Anklageschrift gegen Ante Gotovina, ICTY, ergänzende Anklageschrift gegen Ante Gotovina, Absatz 7
Die weitaus meisten der in der Krajina ansässigen Serben flohen, großteils in die Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina und nach Serbien und Montenegro, aber auch ins serbisch kontrollierte Ostslawonien (die spätere UNTAES-Zone).
Die UNTAES-Übergangsverwaltung in Ostslawonien
Von der Republik Serbische Krajina blieb danach nur noch das serbisch kontrollierte Gebiet in Ostslawonien übrig. Dieses wurde im Rahmen eines Abkommens zwischen Kroatien und Serbien auf friedlichem Wege in die Republik Kroatien wiedereingegliedert. Dazu wurde es von 1996 bis 1998 unter eine Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (United Nations Transitional Administration for Eastern Slavonia, Baranja and Western Syrmia/UNTAES) gestellt.
Führende Politiker des Republik Serbische Krajina und UN-Verwalter
Trotz der kurzen Existenz der RSK und ungeachtet der fehlenden internationalen Anerkennung gab es zwischen 1991 und 1995 eine Vielzahl selbsternannter bzw. in von Belgrad kontrollierten Wahlen bestimmter Präsidenten bzw. Regierungschefs.
Liste der Präsidenten der RSK
- Milan Babić, Präsident (19. Dezember 1991 bis 16. Februar 1992)
- Mile Paspalj, Interim-Präsident (16. Februar 1992 bis 26. Februar 1992)
- Goran Hadžić, Präsident (26. Februar 1992 bis 25. Januar 1994)
- Milan Martić, Präsident (25. Januar 1994 bis 7. August 1995)
Liste der Regierungschefs der RSK
- Milan Babić, Premierminister (30. April 1991 bis 19. Dezember 1991)
- Dusan Vjestica, Premierminister (19. Dezember 1991 bis 26. Februar 1992)
- Zdravko Zecević, Premierminister (26. Februar 1992 bis 21. April 1993)
- Djordje Bjegović, Premierminister (21. April 1993 bis 17. März 1994)
- Borislav Mikelić, Premierminister (17. März 1994 bis 27. Juli 1995)
- Milan Babić, Premierminister (27. Juli 1995 bis 7. August 1995)
Liste der UNTAES-Verwalter
- Jacques Paul Klein (USA) (17. Januar 1996 bis 1. August 1997)
- William Walker (USA) (1. August 1997 bis 15. Januar 1998)
Demographische Kriegsfolgen und Rückkehr der Flüchtlinge
Wenn man die Volkszählungen von 1991 und 2001 gegenüber stellt, so ergibt sich folgendes Bild:
- 1991 (letzte jugoslawische Volkszählung) lag der Anteil der Bevölkerung serbischer Nationalität in der Republik Kroatien bei ca. 582.000 (12,2%).
- 2001 waren in Kroatien offiziell noch ca. 201.000 Einwohner serbischer Nationalität (4,5%) registriert. Viele davon leben aber immer noch im Ausland und haben sich nur in Kroatien wohnhaft gemeldet, um bestehende Eigentumsansprüche zu wahren und die ihnen zustehenden Rentenzahlungen zu sichern, die bis ins Frühjahr 2004 nur innerhalb Kroatiens an die serbischen Rentner ausbezahlt wurde.
Die Re-Integration der serbischen Bevölkerung Kroatiens verläuft teilweise noch schleppend. Internationale Organisationen vermerken aber eine zunehmende Verbesserung der Lage. Noch im Jahr 2000 kam es vereinzelt zu Übergriffen auf Rückkehrer. Viele Rückkehrer kämpfen heute noch gegen die Enteignungen ihrer Ländereien, Häuser und Wohnungen. Durch internationale Förderprogramme und Projekte von Seiten der kroatischen Regierung wird der Aufbau oder die Renovierung von Häusern serbischer Rückkehrer finanziert. 2005 startete die kroatische Regierung eine Medienkampagne in den Nachbarstaaten Kroatiens, um für eine Rückkehr zu werben. Insgesamt ist die Situation der serbischen Heimkehrer jedoch schwierig, da teilweise noch immer Ressentiments vorherrschen (siehe [9]).
In manchen Gebieten, wie zum Beispiel in der Gegend um Knin, wurden viele vertriebene Kroaten aus Bosnien in den ehemaligen Häusern der serbischen Bevölkerung angesiedelt. Dies führt heute noch immer zu einer prekären Situation im Hinblick auf die Rückgaben enteigneten Eigentums. Das erklärt teilweise auch die gesteigerten Ressentiments gegenüber den serbischen Rückkehrern.
Bis Januar 2005 sind etwa 118.000 Serben nach Kroatien zurückgekehrt. Ein Teil der Serben aus Kroatien hat ihre Häuser und Gründstücke verkauft und wünscht keine Rückkehr. Ein weiterer Teil hat Häuser und Grundstücke mit Kroaten aus der Vojvodina getauscht. Auf diese Weise sind bisher etwa jeweils 40.000 Personen umgesiedelt.
Den etwa 50.000 direkt am bewaffneten Aufstand beteiligten Serben wurde von der kroatischen Regierung eine generelle Amnestie gewährt, sofern individuell keine direkten Kriegsverbrechen nachgewiesen werden können.
Im Gebiet um Donji Lapac, das mehrheitlich von serbischen Rückkehrern bewohnt wird, wurden Anfang 2006 vermehrt Angriffe gegenüber Beamten oder Kroaten vermerkt. Ebenso herrschen dort große Differenzen zwischen den einzelnen Volksgruppen über die Benennung von Straßennamen und ähnlichem.
Viele serbische Flüchtlinge sind auch heute noch eher zurückhaltend gegenüber einer Rückkehr nach Kroatien, da sie um die eigene Sicherheit fürchten bzw. nicht eingehend über die dortige Lage informiert sind, auch wenn ihnen vom Staat Kroatien gleiche Rechte wie den Kroaten garantiert werden und die Diskrimination von Seiten der kroatischen Behörden gesetzlich verboten ist. Solange die Flüchtlinge im Exil auf nationalistische Parolen und auf Kroatenfeindlichkeit gestimmt werden, wird es lange dauern, bis wieder wahres Vertrauen unter den Völkern aufgebaut werden kann. Ebenso wird von den Kroaten großer Respekt gegenüber den einstigen Kriegsgegnern und überwiegenden Machthabern zu Zeiten des ehemaligen Jugoslawien verlangt.
Die Frage der Reparation und Entschädigung wurde im internationalen Rahmen bisher kaum angesprochen oder nur oberflächlich behandelt.
Aktuelle Ereignisse in Zusammenhang mit dem Kriegsverbrechertribunal
Der ehemalige selbst ernannte Präsident der Republik Serbische Krajina, Goran Hadžić, wurde im Mai 2004 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom UNO-Tribunal (ICTY) für das Frühere Jugoslawien in Den Haag angeklagt, die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen (siehe [10]).
Das UNO-Tribunal für das Frühere Jugoslawien in Den Haag hat am 29. Juni 2004 Milan Babić, der 1991/1992 der erste Präsident der RSK gewesen war, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der einstige führende Politiker der RSK hatte gestanden, 1991/1992 Menschen anderer Bevölkerungsgruppen aus politischen Gründen verfolgt zu haben. Babić war der Beteiligung an Aktionen angeklagt worden, die darauf abgezielt hatten, Nichtserben von rund einem Drittel des kroatischen Gebietes zu vertreiben (siehe [11]). Babić erhängte sich am Abend des 5. März 2006 in seiner Zelle in Den Haag und wurde am 21. März 2006 in Belgrad beigesetzt.
Ante Gotovina beteuerte bei seinem ersten Auftritt vor Gericht in Den Haag am 12. Dezember 2005 seine Unschuld im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen, welche unter seinem Kommando geschehen sein sollen.
Siehe auch
- Irredentismus
- Kroatien-Krieg
- Jugoslawienkrieg
- Krajina-Serben
- Geschichte Kroatiens
- Liste von Kriegen
- Liste von Schlachten
Weblinks
- Kriegsverlauf in Kroatien 1991 bis 1995
- UN-Sicherheitsratsbeschluss 1009 Sitzung 3563 (S/RES/1009) vom 10. August 1995 (englisch)
- SWP-Artikel über General Bobetko und die Krajina
- Minoritätenkonflikte in Kroatien
- UNHCR-Deklaration über Beseitigung von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund Religion und Glaube
- "TAZ"-Artikel über den ehemaligen Präsidenten der RSK vom 30.6.04
- Jahresbericht 2004 Kroatien der Amnesty International Deutschland
- Bericht des ICRC über den Angriff auf Knin im August 1995 durch die Kroatische Armee (englisch)
- Anklageschrift des ICTY gegen Milošević für Verbrechen in Kroatien
- Abschlussbericht der UNO-Expertenkommission 1992
- Deutsche Welle: ICTY-Anklage: Empörung in Kroatien
- Deutsche Welle: Kroatien und der Antifaschismus
- The politics of creating a «Greater Serbia»: nationalism, fear and repression, Englisch, Quelle: Final report of the United Nations Commission of Experts
- Anklageschrift gegen Milan Babic
- Anklageschrift gegen Milan Martic
- Anklageschrift gegen Goran Hadzic
- ICTY-Anklageschrift gegen den mutmaßlichen kroatischen Kriegsverbrecher Janko Bobetko
- ICTY-Anklageschrift gegen Rahim Ademi für Verbrechen an Serben
- ICTY-Anklageschrift gegen Mirko Norac für Kriegsverbrechen an serbischen Zivilisten
- ICTY-Anklageschrift gegen Ante Gotovina für ethnische Säuberungen während der kroatischen Militäroperation Oluja, bei der 250.000 Serben vertrieben wurden