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Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Wikipedia

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht man die Möglichkeit Erwachsener im arbeitsfähigen Alter, sich zugleich Beruf und Karriere einerseits und dem Leben in der Familie und der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen andererseits zu widmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die dabei auftreten können.

Ursprünglich mehr als die Frage angesehen, ob sich Mutterschaft und Berufstätigkeit überhaupt vereinbaren lassen[1][2], entwickelte sich der gesellschaftliche Diskurs in den Industrienationen im Zuge der Emanzipation in die Richtung der Frage, wie sich für Mütter und Väter eine Berufstätigkeit mit der Erziehung der Kinder zeitlich vereinbaren lässt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gesellschaftlicher und politischer Kontext

Sinkende Geburten- und Fertilitätsraten stellen in manchen Ländern die bisherige Sozial- und Familienpolitik sowie die Arbeitsmarktpolitik in Frage. Im Rahmen der Veränderung der Bevökerungspyramide und höherer Lebenserwartung in vielen Ländern rückt inzwischen auch die Betreuung und Pflege älterer oder pflegebedürftiger Angehöriger näher in den Mittelpunkt des Interesses und wird in der Politik oft in die selbe Thematik einbezogen. Parallel dazu vollzieht sich eine gesellschaftliche Debatte und womöglich ein allmählicher Paradigmenwechsel[3][4] in Bezug auf Beschäftigungsmodelle sowie in Bezug auf das zugrundeliegende Gesellschafts- und Familienmodell - inwieweit es gewünscht ist, dass beide Eltern teilweise oder voll berufstätig sind, bzw. wie auch die Unterstützung von Alleinerziehenden im Vergleich zu dem traditionellen Familienmodell zu gestalten ist.

Weltkarte nach Fertilitätsraten
Weltkarte nach Fertilitätsraten

Bis in die 1950er Jahre war die Erwerbslosigkeit der Ehefrau - auch in der kinderlosen Ehe - Teil des bürgerlichen Familienideals. Um die Jahrtausendwende steht das Kindeswohl im Zentrum des Interesses. Die Meinung, Vorschulkinder litten unter der Berufstätigkeit der Mutter, herrscht vor allem in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, und zwar stärker als in jedem anderen Land der EU. Studien belegen, dass die Frage, ob Kinder aus der Situation einen Nachteil oder auch einen Vorteil beziehen, nicht mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann: Die Wirkung der Berufstätigkeit auf das Kind hängt von Kontextfaktoren ab, insbesondere auch vom Berufskontext, von der Art der Verwendung von Zeit und Geld, von der Qualität der nichtelterlichen Kinderbetreuung und von der Zufriedenheit der Frau mit ihrer Rolle. [5]

Teilweise vertreten verschiedene gesellschaftliche Standpunkte jeweils den Standpunkt der Wahlfreiheit, allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung: die eine Seite hebt die Möglichkeit zur Erwerbsarbeit auch mit Kindern hervor, die andere betont die Wahlfreiheit auch zur traditionellen Familienform [6]. Bei dieser gesellschaftlichen und politischen Debatte geht es immer auch um die Folgen für die Gesellschaft als Ganzes, etwa um ökonomische Wirkungen spezifischer Umstände und Maßnahmen.

Heute gilt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als eine der zentralen Herausforderungen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Europa[7][8] und in den einzelnen europäischen Staaten z.B. Deutschland[9][10], Österreich[11] und der Schweiz[12], und steht im engen Zusammenhang mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft.


[Bearbeiten] Länderübergreifende Studien

[Bearbeiten] Studien der OECD

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Thema länderübergreifender Studien geworden, insbesondere vergleichende Studien der OECD zu Australien, Dänemark und den Niederlanden [13], zu Österreich, Irland und Japan[14], zu Neuseeland, Portugal und der Schweiz [15][16], sowie zu Kanada, Finnland, Schweden und Großbritannien [17], welche zu einer Reihe von Empfehlungen führten [18][19].

OECD Mitgliedstaaten
OECD Mitgliedstaaten

Laut OECD bringt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf vielfachen Nutzen für die Gesellschaft mit sich: eine höhere Beschäftigungsrate, sichereres Familieneinkommen, eine Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und eine Förderung der Kindsentwicklung [20].

  • Sie hat einen Einfluss auf die Karriere- und Familienplanung und dadurch auf die demographische Entwicklung, insbesondere die Altersverteilung: OECD-Analysen deuten auf eine mögliche Steigerung der Geburtenrate durch finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern sowie durch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf [21].
  • Die Verfügbarkeit, Qualität und Kosten der Kinderbetreuung haben Einfluss auf die Entscheidung der Eltern, ob und wieviel Betreuungszeit in Anspruch genommen wird und somit für den Beruf zur Verfügung steht. So ist etwa in Dänemark, wo diese Faktoren für Eltern günstig sind und Eltern angeben, Vertrauen in die Qualität der Kinderbetreuung zu haben, die Mehrzahl der Frauen in Vollzeit berufstätig [20]. Umgekehrt führen zum Beispiel in den Niederlanden hohe Betreuungskosten für Kleinkinder dazu, dass Mütter mehrerer Kinder oft in Teilzeit arbeiten oder ihren Beruf ganz aufgeben [20]. Darüberhinaus haben Öffnungszeiten und Flexibilität von Betreuungseinrichtungen einen Einfluss darauf, ob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Einzelfall tatsächlich gelingt.
  • Vielfach, so etwa in Australien, Dänemark und den Niederlanden, erfahren Väter Nachteile, wenn sie familienbedingte Ansprüche geltend machen wollen; dies festigt laut OECD-Studie bestehende Rollenmodelle in der Arbeitswelt und behindert die Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt [20].
  • Probleme bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf treten bis weit über das Kleinkindalter hinaus auf. Laut eines OECD-Reports wird diesem Umstand noch kaum Rechnung getragen, allerdings sehen aus diesem Grunde die Niederlande für alle Eltern ein Anrecht auf eine Mitentscheidung über die Arbeitszeit vor [20].
  • Wenn Eltern sich genötigt sehen, länger zu arbeiten als sie es sich wünschen, kann in einigen Fällen die Partnerschaft zerbrechen oder die Kindsentwicklung negativ beeinflusst werden [22].

[Bearbeiten] Studie der Bosch-Stiftung

Die Robert Bosch Stiftung stellte eine Studie (B.S.)[23] auf, in der Schweden, Frankreich und Großbritannien als Best-Practice-Länder mit der Bundesrepublik Deutschland verglichen wurden, wobei jedes dieser Länder eine unterschiedliche Art repräsentiert, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen (B.S. Seite 32)[23]. In jedem der drei Länder gibt es verglichen mit Deutschland eine besser ausgebaute Kinderbetreuung; in Schweden und Frankreich sind außerdem die Finanztransfers zu Familien mit Kindern hoch, ebenso wie in Deutschland, während sie in Großbritannien niedriger sind.

  1. In Schweden gibt es eine flächendeckende staatliche Kinderbetreuung, und die Elternversicherung reduziert die auf Kinder zurückzuführenden Einkommensverluste.
  2. In Frankreich sind nach jüngsten Reformen der „Politik des dritten Kindes“ 99 % der 3- bis 6-jährigen Kinder in öffentlicher oder privater Kinderbetreuung, es gibt staatliche Beihilfen zur häuslichen und außerhäuslichen Kinderbetreuung und Serviceleistungen des Staates zum Beispiel bei Krankheit eines Kindes; die Löhne der Frauen im Vergleich zu denen der Männer sind höher als in den Vergleichsländern.
  3. Großbritannien weist unter anderem eine vorbildliche staatliche familienunterstützende Dienstleistung in Form eines transparenten Informationsangebotes rund um das Thema Familie auf.

Eines der Ergebnisse dieser Studie ist die Empfehlung privat oder öffentlich organisierter Dienstleistungsagenturen, die eine vermittelnde Rolle einnehmen mögen, um Familien den Zugang zu familienunterstützende Dienstleistungen zu erleichtern (B.S. Seite 59)[23].

[Bearbeiten] Weitere Studien

Gemäß einer Veranstaltungsreihe der Konrad-Adenauer-Stiftung stellt sich, basierend auf einem Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland, die hohe Kinderlosigkeit in Deutschland vor allem als ein Ergebnis mentaler Einstellungen und erst in zweiter Linie das Ergebnis struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen dar: Ehe, Familie und Kinder haben in Frankreich einen höheren Status als in Deutschland, und es besteht eine kinderfreundlichere Grundhaltung in der Gesellschaft. [24]

[Bearbeiten] Europa

Einzelne Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Artikel 33 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[25] (Artikel II-93 des Vertrags für eine Verfassung für Europa[26]) verankert:

Artikel 33 - Familien- und Berufsleben
(1) Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.
(2) Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jede Person das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.

Ein prinzipiell nicht übertragbarer Elternurlaub von mindestens drei Monaten wurde bereits mit der Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 eingeführt (Großbritannien: 97/75/EG vom 15. Dezember 1997), basierend auf einer zwischen den europäischen Sozialpartnern UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung [27]. Laut Mitteilung der Europäischen Gemeinschaften vom Oktober 2006 könnte darüberhinaus „die Einführung eines Anspruch auf flexiblere Formen des Elternurlaubs - etwa eines Rechts, den Urlaub stundenweise zu nehmen - [...] einen Anreiz für Väter darstellen, Elternurlaub zu nehmen, und außerdem die Gefahr der Beeinträchtigung der Karrierechancen von Frauen verringern, die Elternurlaub nehmen wollen“ [28].

Die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben ist ein explizites Ziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie, Leitlinien 2005-2008 [29]:

Leitlinie 18: Durch folgende Maßnahmen einen lebenszyklusbasierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern: [...]
- eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben anstreben und zugängliche und erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und sonstige betreuungsbedürftige Personen bereitstellen; [...]

Im März 2006 hat die Kommission die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben zu einem der Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 erklärt [30].


[Bearbeiten] Deutschland, Österreich und die Schweiz

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hatte in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Hausfrauenehe zu Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen besonders hoher Stellenwert; Anfang des 21. Jahrhunderts dominiert in allen drei Staaten auf der kulturellen Ebene ein Vereinbarkeitsmodell der männlichen Versorgehe mit beruflicher Auszeit der Mutter so lange die Kinder sehr klein sind, und anschließender Teilzeitarbeit so lange sie als betreuungsbedürftig angesehen werden. [31].

Vergleich einzelner Aspekte: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      Deutschland     Österreich     Schweiz
Mutterschutz ja ja ja
Kündigungsschutz
nach dem Mutterschutz
36 Monate 24 Monate nein
Elterngeld
(außer Kindergeld)
24(*) bzw. 12/14(**)
Monate
30/36 Monate nein
Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz
ab 3 Jahre nein teils

      (*)für bis 31. Dezember 2006 geborene Kinder    (**)für ab 1. Januar 2007 geborene Kinder

[Bearbeiten] Deutschland

    Im Gegensatz zu denjenigen Mitteln der Familienpolitik, die die Familie an sich (zum Beispiel Ehegattensplitting), das Aufziehen von Kindern (beispielsweise Kindergeld) oder die sekundäre Bildung (etwa BAföG) der Kinder unterstützen, bezieht sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf Maßnahmen, die direkt auch mit einer beruflichen Tätigkeit von Eltern in Zusammenhang stehen. Eine dieser Maßnahmen ist das am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossene Elterngeld, das laut Gesetzesbeschluss vom 3. November 2006 für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder das Erziehungsgeld ersetzt. Das Elterngeld soll bis zu 12 oder 14 Monate lang die durch Kleinkindbetreuung entstehenden Einkommensverluste teilweise ausgleichen. Von Kritikern wird entgegengehalten, dass das Elterngeld nicht sozial gerecht sei, und dass es auch für berufstätige Eltern insofern keine Lösung darstelle, da im Anschluss an diese Zeit weiterhin nicht ausreichend Krippenplätze zur Verfügung stehen und somit die berufliche Kontinuität ohnehin nicht gegeben sei. In einer Umfrage von McKinsey von 2002 nannten 80% der westdeutschen nicht erwerbstätigen Mütter von Kindern im Vorschulalter fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten als Grund, keiner Arbeit nachzugehen [32]. In Deutschland wird jüngst eine politische Debatte um den Ausbau der Krippenplätze geführt.

Andere Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so etwa in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung, werden mehr der Arbeitsmarktpolitik zugerechnet als der Familienpolitik; hingegen gehört die steuerliche Absetzbarkeit oder Subvention von Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung zum Bereich der Finanzpolitik; die Förderung und Betreuung von Vorschul- und Schulkindern ist auch Bereich der Bildungspolitik. Im Rahmen der Gesundheitspolitik wird seit 2006 ein Pflegezeit-Modell diskutiert, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf zeitlich befristete Arbeitsfreistellung oder Arbeitszeitreduktion für die Pflege von Angehörigen gewähren soll.

Im Jahr 2005 wurde von der Prognos AG in Zusammenarbeit mit dem Familienministerium und "Die Zeit" der Familienatlas[33][34] herausgegeben, einer Klassifikation von Kreisen und Städten Deutschlands anhand von Familienfreundlichkeitsprofilen. Insbesondere werden dabei auch Aspekte der Infrastruktur bezüglich Krippen, Kindergärten, Ganztagsbetreuung, familienfreundlichen Unternehmen und Flexibilität des Arbeitsmarkts ausgewertet, die als Indikatoren für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesehen werden [35]. Familienfreundlichkeit wird zunehmend als harter Standortfaktor angesehen [36].

Kinderbetreuung und Schule

In der Kinderbetreuung bestehen markante Unterschiede zwischen West und Ost. In den neuen Bundesländern besuchen Kinder berufstätiger Eltern in der Regel eine Krippe, einen Kindergarten und anschließend einen Schulhort, wobei diese drei Formen der Kindertagesbetreuung oft in einer ganztägig geöffneten Kindertagesstätte zusammengefasst sind. In Westdeutschland besteht kein solch homogenes staatliches Betreuungsangebot; so spielen informelle Netzwerke und private Betreuungsformen eine größere Rolle. [37]

Bei Eintritt eines Kindes in die Schule stellen sich in Westdeutschland vielfach größere Probleme als während der Kindergartenzeit. Das Engagement der Eltern, etwa im Alltag von Betreuungseinrichtungen und Schulen sowie für die Hausaufgabenbetreuung, gilt oft als selbstverständlich. Die volle Halbtagsschule oder eine verlässliche Grundschule, welche zumindest für eine gewisse Stundenzahl am Tag eine die Betreuung der Schulkinder sicherstellen, wird nicht überall angeboten. Viele Eltern müssen sich daher auf unregelmäßige morgendliche Schulzeiten einstellen. Auch Angebote einer längeren täglichen Betreuung wie Mittagessen in der Schule und nachschulische Betreuung oder Plätze in Ganztagsschulen sind nur begrenzt vorhanden. [37] Einige Betreuungsformen verlangen eine feste Teilnahme über die gesamte Woche, was den Bedürfnissen denjeniger Eltern widerspricht, die an weniger als fünf Wochentagen nachmittags arbeiten [38]. Die verbleibende gemeinsame Zeit innerhalb der Familie kann durch Schulstress belastet sein [39]. So seien bereits die ersten Jahre der Grundschule von der Selektion der Sekundärschule überschattet [40].

Geschichte

In der Weimarer Republik wurde zwar ein Wöchnerinnenurlaub eingeführt, doch beinhaltete die Familienpolitik vor allem Maßnahmen gegen eine Berufstätigkeit von Frauen[41]. Auch unter dem Nationalsozialismus wurde einer Erwerbsbeteiligung von Frauen stark entgegengewirkt, was auch im Zusammenhang mit den damaligen Arbeitslosenzahlen zu sehen ist; diese Politik änderte sich, als die Umstellung auf die Kriegsproduktion ab 1936 zusätzliche Arbeitskräfte verlangte [42].

In der früheren DDR wurde angestrebt, mittels der Erwerbsbeteiligung der Frauen eine Geschlechtergleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen; die Familienpolitik förderte eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch staatliche Kinderbetreuung und realisierte neben allgemeinen familienunterstützenden Maßnahmen ein Netz an Dienstleistungs- und Kinderbetreuungsangeboten, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren seit dem VIII. Parteitag der SED vom 15. bis 19. Juni 1971, wobei aber Haushalt und Erziehungsarbeit primär in der Zuständigkeit der Frau blieben. [42]

In Westdeutschland überwog in den Nachkriegsjahren zunächst das Modell der Hausfrauenehe. Es kam im Zug von Emanzipationsbestrebungen vor allem nach 1968 zu einem Wandel in der Orientierung von westdeutschen Frauen gegenüber der Erwerbsarbeit. In den 1990er Jahren überwog ein Vereinbarkeitsmodell auf der Grundlage einer Teilzeitarbeit von Müttern [42].

Neuere Entwicklungen

In Deutschland wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zum politischen Thema: so nannte Bundespräsident Horst Köhler am 23. Mai 2004 in seiner Ansprache nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland drei zentrale Elemente einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft: die Anerkennung von Elternarbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Wertschätzung von Kindern.

"Wie kommt es, dass wir in Deutschland immer weniger Kinder haben? Glauben wir nicht mehr an unsere Zukunft? Kinder bedeuten Neugier, Kreativität und Zuversicht. Kinder sind Brücken in die Welt von morgen. Wir müssen uns alle anstrengen, eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft zu werden. Dazu brauchen wir konkrete Antworten auf bestimmte Fragen, zum Beispiel: Wie schaffen wir es, Elternarbeit anzuerkennen? Wie kann es gelingen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren? Was sind uns Kinder wert? Wir müssen auf diese Fragen konkrete Antworten finden."[43]

2005 veröffentlichte die Deutsche Industrie- und Handelskammer 100 Vorschläge für mehr Wachstum in Deutschland [44] von denen sich die letzten fünf darauf zielten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken:

  • Kinder-Betreuungsquote vor allem in Westdeutschland erhöhen;
  • Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen stärker an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren;
  • Elternzeit verkürzen und einen finanziellen Ausgleich als Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens zahlen;
  • Vollständige Abzugsfähigkeit von erwerbsbedingten Betreuungskosten für Kinder gewähren;
  • Initiative „Lokale Bündnisse für Familie” voran bringen.

Gesetze

  • Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) [45] vom 24. Januar 1952, zuletzt geändert am 14. November 2003 gilt für als Angestellte beschäftigte Schwangere, Wöchnerinnen und Stillende.
  • Das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches [46], in Kraft seit dem 1. Januar 1992 ändert bezüglich §45 die Arbeitsbefreiung und Krankengeldzahlung bei Erkrankung eines Kindes durch eine Anhebung der Altersgrenze von 8 auf 12 Jahre und eine Verlängerung der Bezugsdauer von 5 auf 10 Tage pro Kind und Jahr, mit einer Obergrenze von 25 Tagen (Alleinerziehende: 20 Tage pro Kind und Jahr bis maximal 50 Tage). Ab dem 1. Juli 2001 entfällt die Altersgrenze bei behinderten Kindern [47].
  • Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) [48][49] vom 21. Dezember 2000, in Kraft seit dem 1. Januar 2001, zuletzt geändert am 24. Dezember 2003, bestimmt einen rechtlichen Rahmen für Teilzeitarbeit, auch zur Verhinderung von Diskriminierung oder Benachteiligung.
  • Das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzG) [50] ist in Kraft seit dem 6. Dezember 1985. Der Zeitrahmen für Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub wurde 1986 ursprünglich auf zehn Monate festgesetzt und in den folgenden Jahren auf 12 Monate (1988), 15 Monate (1989), 18 Monate (1990) erhöht. 1992 wurde das Erziehungsgeld für nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder auf zwei Jahre ausgedehnt und der Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes verlängert. [51] Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Änderung gewährte einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit zumindest in Betrieben ab 15 Beschäftigten, ermöglichte es Vätern und Müttern, gleichzeitig Elternurlaub zu nehmen, Elternurlaub und Erziehungsgeldanspruch mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden zu verbinden sowie ein Jahr des Elternurlaubs bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes aufzuschieben [42][52]. Seit Änderung vom 30. Juli 2004 haben Vater und Mutter je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, ohne Anrechnung der Elternzeit des Partners [53].
  • Das Job-AQTIV-Gesetz erhöhte ab dem 1. Januar 2002 unter anderem den Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für Arbeitslose während einer beruflichen Weiterbildung [54].
  • Das Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder [55] vom 26. Juli 2002, in Kraft seit dem 1. August 2002, hebt für schwerstkranke Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, die zeitliche Befristung des Kinderkrankengeldes auf.
  • Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) [56][57], in Kraft seit dem 1. Januar 2005, zielt auf den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, sowie den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung [58] vom 26. April 2006 regelt, als Teil des Familienleistungsausgleichs, unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten[59] und die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht Informationen unter anderem zu Gesetzen und Gesetzesentwürfen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

[Bearbeiten] Österreich

    Ein Kinderbetreuungsgeld (KBG) ersetzt für alle ab 1. Januar 2002 geborenen Kinder das bis dahin geltende Karenzurlaubsgeld, und im Bedarfsfall ist zusätzlich eine rückzahlbare Überbrückungshilfe möglich. Bis zu einer bestimmten Grenze kann ohne Leistungskürzungen hinzuverdient werden, wobei nur die Einkünfte des Elternteils, das das KBG erhält, berücksichtigt werden [60]. Die Möglichkeit, anrechnungsfrei hinzuzuverdienen, soll auch den Wieder- oder Neueinstieg von Eltern mit Kleinkindern in den Arbeitsmarkt erleichtern [61]. Das Kinderbetreuungsgeld wird 30 Monate gezahlt, oder aber maximal 36 Monate sofern sich beide Eltern der Kinderbetreuung widmen [61]; der Kündigungsschutz besteht allerdings nur bis zum zweiten Geburtstag des Kindes [62].

Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht in Österreich nicht, wird aber diskutiert [63][64][65].

Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit besteht seit 1. Juli 2004 in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Jahren (wobei eine eventuelle Karenzzeit angerechnet wird [62]) für Eltern von Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr des Kindes, beziehungsweise bis zu seinem Schuleintritt, sofern dieser später ist. [66][67]. Auch eine Verlegung der Arbeitszeit kann verlangt werden, etwa eine Vier-Tage Woche bei gleicher Wochenstundenzahl [68]. Der Kündigungsschutz für Eltern, die sich in der Elternteilzeit befinden, besteht bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes [62]. Kritiker bemängeln die Erfordernisse der dreijährigen Betriebszugehörigkeit und der Betriebsgröße von über 20 Mitarbeitern, sowie Schwierigkeiten der Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Unternehmen, insbesondere für Führungskräfte [69]; andere befürchten negative Auswirkungen auf die Neueinstellung junger Frauen[70].

[Bearbeiten] Schweiz

    Die eidgenössiche Volksabstimmung über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) vom 26. September 2004 ergab 55% Ja-Stimmen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Juli 2005 in Kraft; seitdem erhalten erwerbstätigen Frauen durch die Mutterschaftsversicherung 14 Wochen nach der Geburt 80% des zuletzt erzielten Lohnes bis zu einer Obergrenze [71]; die Schweizer Kantone haben zum Teil großzügigere Bestimmungen.

Bis Anfang 2005 wurden finanzielle Leistungen während der Zeit des mutterschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes, wie auch bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit, gemäß der „Berner Skala“ oder kollektiven Übereinkünften nur für eine meist kürzere, vom Dienstalter abhängige Zeitspanne gewährt [72]; die Eidgenössische Volksinitiative für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft war 1984 gescheitert.

Ein wichtiges Element für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Schweiz sind, neben Maßnahmen der Familienpolitik[73], vor allem die betrieblichen Rahmenbedingungen. Die „Plattform für Familie und Beruf“[74], eine Zusammenarbeit des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Pro Familia und Pro Juventute, stellt Unternehmen mit familienfreundlichem Profil vor. Darin stechen Merkmale wie individuelle Arbeitszeitmodelle (gleitende Arbeitszeiten, vier-Tage-Woche bei vollem Lohn, Job-Sharing, Teleworking, Heimarbeit, flexible Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr, Teilzeitarbeit auch für Führungskräfte), unbezahlte Urlaube, betrieblicher Vaterschaftsurlaub, Kindertagesbetreuung (etwa Arbeitgeberkrippe und Hort) oder auch das Bemühen um langfristig angelegte und strategisch ausgerichtete familienfreundliche Betriebstrukturen hervor. Diese sind umso wichtiger, als die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit in der Schweiz oft als schwieriger empfunden werden als in anderen Nationen [75]. So stellte auch das Schweizer Bundesamt für Statistik fest, dass Anfang des 21. Jahrhunderts eine zufriedenstellende Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Schweiz weder für Mütter noch für Väter gewährleistet ist [76].

Laut des Berichts „Gesundheit von Müttern und Kindern unter sieben Jahren“ des Institutes für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich sind alleinerziehende Mütter und Mütter von mehr als zwei Kindern in besonderem Maße gesundheitlich gefährdet, meist in Verbindung mit einer kombinierten Belastung in Familie, Berufstätigkeit (mehrheitlich in Teilzeit) und Haushalt; bessere finanzielle Hilfen, eine bessere Elternbildung, eine stärkere Vernetzung der Eltern in der Gemeinde, ein Ausbau der Mütter- und Väterberatungsstellen und der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie ein stärkeres Engagement der Väter in Erziehung und Hausarbeit werden Beitrag zu einer Lösung vorgeschlagen. [77]

In der Schweiz überwiegen statistisch gesehen zwei Modelle der Rollenverteilung: das traditionelle Modell einer allein väterlichen Berufstätigkeit und das modernisierte traditionelle Familienmodell einer vollen Berufstätigkeit väterlicherseits und einer Teilzeitarbeit der Mutter. Diese Rollenverteilungen begründen sich teils durch elterliche Vorstellungen und Wünsche, teils durch Schwierigkeiten der Vereinbarung einer Erwerbstätigkeit mit der häuslichen Verantwortung. Die Betreuung von Kindern gilt als privater Verantwortungsbereich; Kinderbetreuungsangebote sind rar und teuer[78], und die Öffnungszeiten der Kindergärten und anderer Betreuungseinrichtungen sind oft nicht auf eine elterliche Berufstätigkeit abgestimmt. Schulen haben zumeist eine längere Mittagspause, in der die Kinder zum Essen nach Hause kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass Elternpaare, die sich partnerschaftlich die Erwerbs- und Familienarbeit teilen, sich deutlicher gesellschaftlicher Kritik aussetzen. [79]

[Bearbeiten] Frankreich

    Frankreich hat seit langem eine hohe Frauenerwerbsquote, und die Mehrheit auch der Frauen geht einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nach, welche durch die Geburt von Kindern nur kurz unterbrochen wird [80]. Die Wochenarbeitszeit ist aus arbeitsmarktpolitischen Gründen seit 2002 gesetzlich auf 35 Stunden festgelegt; in der Praxis variiert sie jedoch [81][82]. 75% der französischen Mütter mit zwei Kindern und selbst 51% der Mütter mit drei oder mehr Kindern sind erwerbstätig [80].

Mutterschaftsgeld (indemnités journalières de maternité) wird zwischen 16 und 26 Wochen lang (bis zu 46 Wochen lang bei Mehrlingsgeburten) gezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; je nach Tarifverträgen ergänzt der Arbeitgeber diese Zahlungen. Dem Vater stehen zur Geburt drei Tage Urlaub zu und zusätzlich bei Geburt oder Adoption eines Kindes 11 Tage Vaterschaftsurlaub (18 Tage bei Mehrlingsgeburten). Mutter- und Vaterschaftsgeld wird von der Sozialversicherung (sécurité sociale) bezahlt. Elternzeit oder alternativ Elternteilzeit wird, jeweils ohne Lohnersatz, für ein Jahr gewährt und kann zweimal verlängert werden, bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes. [81][82]

Die pro-natalistische Familienpolitik Frankreichs, auch Politik des dritten Kindes genannt, führte viele finanziellen Hilfen für Eltern ein, die allerdings einkommens- und kinderzahlabhängig sind und oft erst mit der Geburt des zweiten Kindes gewährt werden. Ein Erziehungsgeld (allocation parentale d'éducation, APE) wird nur gezahlt, wenn die Familie mindestens zwei Kinder hat, von denen eines jünger als drei Jahre ist, und sofern ein Elternteil höchstens in Teilzeit arbeitet und zuvor längere Zeit eine volle Stelle innehatte. Auch ein Kindergeld steht nur Familien mit zwei oder mehr Kindern zu. Hat die Familie nur ein Kind, so kann einkommensabhängig eine Erziehungsbeihilfe durch die Familienkasse (caisse d'allocations familiales, CAF) bezahlt werden. Es existieren Beihilfen für die häusliche Kinderbetreuung und, abhängig unter anderem vom Alter der Kinder, eine Übernahme von Sozialabgaben und steuerliche Vergünstigungen bei Beschäftigung einer ausgebildeten Kinderbetreuungshilfe (aide à la famille pour l´emploi d´une assistante maternelle agréée, AFEAMA) sowie Alleinerziehendenbeihilfe (allocation parent isolé, API). In Frankreich profitieren Familien von einer Form des Familiensplittings unter Berücksichtigung eines sogenannten Familienquotienten, der unter anderem von der Kinderzahl abhängt. Als Resultat zahlen nur die Hälfte aller französischen Haushalte überhaupt Lohn- und Einkommensteuer; ab dem dritten Kind sind Eltern mit Durchschnittseinkommen de facto steuerfrei. Die prestation d’accueil du jeune enfant (PAJE) ersetzt eine Reihe der bisher geltenden Beihilfen für nach dem 1. Januar 2004 geborene Kinder; nach einer Reform des PAJE können seit dem 1. Juli 2006 Eltern mit drei oder mehr Kindern ein erhöhtes Erziehungsgeld bei verringerter Bezugsdauer von einem Jahr, statt drei Jahren, wählen. [81][82][83]

Staatliche Kinderkrippen mit Schwerpunkt auf pädagogischer Früherziehung werden ergänzt durch staatlich geförderten Tagesmuttermodelle, wobei allerdings der Bedarf an Betreuung für Kinder unter zweieinhalb Jahren nicht völlig gedeckt wird. Die école maternelle, die Kinder ab zweieinhalb oder drei Jahren aufnimmt, wird von 99% der Kinder ab drei Jahren besucht [81][82]. Das ganztägige, laizistische republikanische Schulsystem hatte sich in den 1880er Jahren entwickelt, als Ergebnis der Konfrontation zwischen Kirche und Republik über den Einfluss auf die Erziehung [84]. Der Stundenplan, mit Schulbeginn in der école maternelle ist 9:00 Uhr, in der Grundschule 8:00 Uhr, Unterrichtsende jeweils gegen 16:30 Uhr, mit betreuten Sport- und Spielangeboten am Mittwoch Nachmittag und warmem Mittagessen aus schuleigenen Kantinen, sowie eine schulflankierende Kinderbetreuung nach der Schulzeit und teils auch während der Ferien erleichtern Eltern von schulpflichtigen Kindern die Vereinbarung von Familie und Beruf [81][82]. In jüngerer Zeit lässt sich eine Tendenz zu privater, wenn auch öffentlich geförderter, Kleinkinderbetreuung feststellen [83]. Während die Kinderbetreuung in Frankreich weitgehend institutionalisiert beziehungsweise öffentlich gefördert ist, bleibt die Betreuung älterer Mitbürger großenteils dem privaten Raum überlassen [84].

[Bearbeiten] Schweden

In den skandinavischen Ländern Schweden, Dänemark und Norwegen ist eine staatlicher Kinderbetreuung mit schulischen Ganztagsangeboten weit verbreitet [85]. Zugleich wird auch die Beteiligung der Eltern in der Kindererziehung gefördert, insbesondere auch der Väter.

    Schweden sticht insofern hervor, dass es EU-weit die geringsten Geschlechtsdifferenzen (Gender gap) in der Erwerbsbeteiligung [86] vorweist und, laut dem 2005[87] und 2006[88][89] vom Weltwirtschaftsforum aufgestellten Gender Gap Index, auch beim Gesamtranking an erster Stelle steht. Allerdings stellte eine OECD-Studie von 2005 eine fehlende Gleichstellung im oberen Management fest, sowie innerhalb der 20% Bestverdiener bestehende Gehaltsdifferenzen zwischen den Geschlechtern (gender wage gap) in Höhe von 19%, gegenüber einem OECD-Mittelwert von 16% [90].

Die schwedische Familienpolitik basiert auf einem Wohlfahrtsmodell, das auf die Integration aller Individuen in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist, und sieht sich der Geschlechterneutralität und Chancengleichheit verpflichtet.

Schweden führte 1974 als erster Staat ein Elterngeld für wahlweise Vater oder Mutter ein, das 90% (derzeit 80%) des Bruttogehaltes betrug [91]. Zugleich wurde die Kinderbetreuung stark ausgebaut [92]. Sie ist fast durchgängig in staatlicher Hand, mit halb- und ganztägigen Kindertagesstätten sowie Freizeitheimen mit Nachmittags- und Ferienprogrammen für schulpflichtige Kinder [92][93].

Ende der 1970er folgten öffentliche Kampagnen, Bildungsmaßnahmen und strukturelle Maßnahmen, die auf ein stärkeres Engagement von Männern in der Familienarbeit zielten. So wurden Männer durch Kurse und Aufklärungsprojekte zur Rollenthematik, die im Rahmen des Wehrdienstes, und durch Sportverbände, Behörden, Privatbetriebe und Gewerkschaften durchgeführt wurden, zur Auseinandersetzung mit der Männer- und Vaterrolle angeregt. Ferner wird seit 1995 wird ein Teil des Elternurlaubs nur gewährt, wenn sich auch der zweite Elternteil eine berufliche Auszeit nimmt, dieser Anteil lag 1995 bei einen Monat und derzeit bei zwei Monaten. [91]

In Schweden haben Eltern derzeit Anspruch auf Elterngeld für insgesamt 480 Tage, davon wird 360 Tage lang 80% des früheren Lohns ausbezahlt [94]. Das Elterngeld wird als Elternversicherung über Sozialversicherungsbeiträge finanziert [95]. Eine 1980 eingeführte sogenannte Geschwindigkeitsprämie legt fest, dass für ein weiteres, innerhalb von 24 (seit 1986: 30) Monaten geborenes Kind sich das Elterngeld nach dem Einkommen vor der Geburt des vorigen Kindes richtet; dadurch werden Eltern nicht benachteiligt, die zwischen zwei Geburten in Teilzeit gearbeitet haben [96]. Eltern haben das Recht, ihre Arbeitszeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes um bis zu zwei Stunden täglich zu verkürzen, allerdings ohne Lohnausgleich [97].

Ähnliche Regelungen gelten für andere nordische Länder. In Norwegen können Eltern wählen zwischen einem Jahr Elterngeld in Höhe von 80% des früheren Lohns oder alternativ 42 Wochen zu 100% [94], in Finnland wird neun Monate lang Elterngeld gewährt bei durchschnittlicher Unterstützung von 66% des vorherigen Einkommens, in Dänemark mindestens sechs Monate. In Schweden, Norwegen, Dänemark sowie auch in Island ist ein Teil des Elterngeldes für den zweiten Elternteil reserviert [98].

Auch in der Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens im allgemeinen, nicht nur für Eltern, geht Skandinavien neue Wege. In 2002 führte Schweden, ähnlich wie Dänemark zuvor, als zeitlich begrenztes Pilotprojekt die Möglichkeit einer Berufsunterbrechung (alternerings ledighet, AL) von bis zu einem Jahr zur persönlichen Weiterentwicklung oder Gewinnung neuer Kompetenzen ein, bei der ein Arbeitnehmer während des Beurlaubungszeitraumes ein Entgelt erhalten kann, das sich annähernd am Arbeitslosengeld orientiert, sofern ein gleich hoch qualifizierter Arbeitnehmer seine Stellung als Vertreter übernimmt. [99]

[Bearbeiten] Außereuropäischer Raum

[Bearbeiten] Japan

    Die Meiji-Zeit entwickelte in Gesetz und Ideologie ein hierarchisch aufgebautes, traditionell orientiertes Familienmodell [100], in dem jedes Mitglied eine durch Alter und Geschlecht vorgeschriebene Rolle einnahm und die Erziehung der Frau auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter zielte, und das bis nach 1945 die Familie in Japan charakterisierte.

Japanerinnen gelten heute weltweit als die Frauen mit der besten Ausbildung. In ihrer Berufstätigkeit stehen sie aber trotz Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuungsplätzen für die Kleinsten unter hohem Druck, vorrangig aufgrund langer Arbeitszeiten und der vorherrschenden Erwartung, dass Frauen ältere Familienmitglieder versorgen. Dennoch ist über die Hälfte von ihnen zumindest in Teilzeit berufstätig. [101]

Männer verbringen im Alltag meist nur kurze Zeit innerhalb der Familie: gesellschaftlich werden hohe moralische Ansprüche an die Berufstätigkeit gestellt, besonders an die des Mannes, und zudem sind in Ballungsgebieten die Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz sehr lang, nicht selten bis zu zwei Stunden. Da der Schulerfolg der Kinder vor allem am Rang der erreichten Schule abhängt, steht ein Schulwechsel einem Umzug bei Arbeitsplatzwechsel oft entgegen. [102]

Hausarbeit und Kindererziehung obliegt zum weitaus größten Teil den Frauen; sie wenden sie im Durchschnitt täglich dreieinhalb Stunden dafür auf, Männer hingegen acht Minuten. In höheren Hierarchiestufen, etwa im Top-Management und in der Politik, sind Frauen auf der nationalen Ebene weit untervertreten. Erst seit der Änderung des Arbeitsrechts und des Gleichstellungsgesetzes am 1. April 1999 dürfen Firmen weiblichen Angestellten bei ihrer Heirat nicht mehr das Ausscheiden aus dem Berufsleben nahelegen. [101]

In der männerdominierten Berufswelt sind die Berufschancen von Männern und Frauen weiterhin sehr verschieden. Großteils übernehmen japanische Frauen nach einer Familienphase eine Arbeit in Teilzeit. Der gesellschaftlichen Status der Hausfrau definiert sich über die Position des Mannes und über den Erfolg der Kinder in der schulischen Laufbahn. [102]

In der Berufswelt herrscht nach wie vor die traditionelle Auffassung der Mutter- und der Vaterrolle vor. Ledigen Müttern fällt es schwer, eine qualifizierte Arbeit zu erhalten. Es besteht ein Anrecht auf einen Mutterschutzurlaub, der seit 1995 14 Wochen beträgt. Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es für Mütter und Väter bis zum ersten Geburtstag des Kindes gesetzlich die Möglichkeit, Kinderbetreuungsurlaub zu nehmen, der mit 25% des Gehaltes bezahlt wird, doch sie wird - wohl auch aufgrund der in Unternehmen herrschenden Erwartungen - fast nur von Frauen genutzt. [103]

Vor allem jüngere Menschen in Japan bedauern die starke Trennung der Lebensbereiche: Männer wünschen sich mehr Zeit für ihre Familie, Frauen mehr Zeit mit ihrem Mann und einere größere Präsenz im öffentlichen Leben [104]. Die Gewerkschaft JEIU machte in Verhandlungen 2004 den Ausgleich zwischen Arbeits- und Berufsleben zum Schwerpunkt und setzte so bessere Bedingungen für den Vaterschaftsurlaub durch. [105]. Japanische Frauenrechtlerinnen betonen anstelle einer Gleichstellung vielmehr Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung für Frauen und eine Humanisierung der Arbeitswelt der Männer.[106].

[Bearbeiten] Betrieb, Familie, Dienstleistungen und öffentlicher Raum

Ganz abgesehen von ihrer politischen Dimension stellt das Vereinbaren von Familie und Beruf auch einen Aspekt der Unternehmensstrategie und eine konkrete Herausforderung für berufstätige Eltern dar.

[Bearbeiten] Familienfreundlicher Betrieb

Zunehmend wird hervorgehoben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer Humanisierung der Arbeitswelt zu sehen ist, sondern für die Betriebe auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten lohnenswert sein kann [107][108][109]. So stellt etwa die Kommission der Europäischen Gemeinschaften fest: "Flexible Arbeitsregelungen steigern die Produktivität, sorgen für höhere Zufriedenheit bei den ArbeitnehmerInnen und nützen dem guten Ruf des Unternehmens"[110].

Bürogebäude - am Beispiel des Vienna Twin Tower
Bürogebäude - am Beispiel des Vienna Twin Tower

Familienfreundliche Maßnahmen am Arbeitsplatz - etwa in Unternehmen und an öffentlichen Institutionen - stehen im Zusammenhang mit Personalwesen und Unternehmensstrategie. Insbesondere können sie die Arbeitszufriedenheit der Betroffenen und das Betriebsklima beeinflussen und stellen einen Teil der Organisationskultur dar. Zu den relevanten Themen rund um den familienfreundlichen Betrieb gehören unter anderem:

Bestrebungen, familienunterstützende Maßnahmen in Betrieben durchzusetzen, insbesondere auch die Wahlmöglichkeit kürzerer und flexiblerer Arbeitszeiten für Männer und Frauen, werden auch unter dem Begriff Work-life-balance thematisiert. Dieser Ausdruck steht für ein anzustrebendes Gleichgewicht zwischen Berufstätigkeit und Familie sowie auch persönlichen Freizeitinteressen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Selbstverwirklichung oder Sinngebung durch das Individuum. Soweit sie betriebliche Aspekte betrifft, wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie daher auch als Teil einer allgemeineren Work-Life-Balance-Thematik verstanden [120]. Vereinzelt wird kritisch angemerkt, dieser Begriff impliziere eine private Angelegenheit und Verantwortung und blende den gesellschaftlichen Blickpunkt aus [121]. In Personalpolitik und Organisationsentwicklung stellt das Thema familienfreundicher Betrieb einen wichtigen Aspekt des Diversity Management dar, insbesondere in bezug auf Mitarbeitermotivation und Vielfalt innerhalb der Belegschaft.

[Bearbeiten] Audit und Zertifizierung

Die berufundfamilie gemeinnützige GmbH [122] wurde von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründet, um alle Aktivitäten der Stiftung im gleichnamigen Themenfeld zu bündeln. Sie bietet unter anderem seit 1999 ein Audit, das audit berufundfamilie, als Managementinstrument, das maßgeschneiderte, gewinnbringende Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereithält. Das Audit, das unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin und des Bundeswirtschaftsministers steht, wird von den führenden deutschen führenden deutschen Wirtschaftsverbänden BDA, BDI, DIHK und ZDH empfohlen und hat sich zu einem Gütesiegel für Familienbewusstsein in der deutschen Wirtschaft entwickelt. Das audit familiengerechte hochschule der berufundfamilie gGmbH wird seit 2002 an Hochschulen in Deutschland durchgeführt, für Forschung und Lehre sowie auch Verwaltungs- und Servicebereich, mit Zertifizierung bezüglich gesetzlicher Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter und Förderung Studierender und Beschäftigter mit Familienaufgaben.

[Bearbeiten] Dienstleistungsbranche

Rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich eine Dienstleistungsbranche etabliert, welche Unternehmen und Institutionen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Das Angebotsspektrum umfasst die Beratung für Arbeitgeber und Angestellte, die Vermittlung von Möglichkeiten zur Kinderbetreuung durch Kinderfrauen oder Tageseltern sowie die Vermittlung von Au pairs, Ferienbetreuungsangeboten sowie von diversen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung.

Diese Work-Life Dienstleistungsbranche ist zu unterscheiden von der Familienpflege, bei der eine Pflegekraft die Familie unterstützt, wenn Eltern durch Krankheit vorübergehend nicht in der Lage sind, die Kinder zu versorgen und den Haushalt weiterzuführen. Die Vermittlung von Familienpflege geschieht oftmals durch gemeinnützige, kirchliche oder karitative Institutionen.

[Bearbeiten] Geschlechterkulturelle Familienmodelle

Die soziokulturellen Bedingungen der Familie in verschiedenen Ländern lassen sich untersuchen durch eine Unterscheidung nach der Art, wie die Aufgaben der Erwerbstätigkeit und der Verantwortung für die Familienarbeit (Kinderbetreuung, Hausarbeit) aufgeteilt sind. So sind insbesondere folgende Modelle elterlicher Rollenverteilungen Erwerbstätigkeit und Familie, auch "Geschlechterkulturelle Familienmodelle" genannt, typisiert worden [31].

  1. Familienökonomisches Modell - beide Eltern sind im eigenen landwirtschaftlichen oder kleingewerblichen Betrieb tätig.
  2. Traditionelles bürgerliches Modell, auch Hausfrauenehe, Versorgerehe oder Ernährermodell genannt - Rollenverteilung, bei der ein Elternteil in Vollzeit berufstätig ist und ein Elternteil die alleinige oder nahezu alleinige Verantwortung für die Familienarbeit hat.
  3. Modernisiertes bürgerliches Modell, auch Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe oder modernisiertes Ernährermodell genannt - Rollenverteilung, bei der ein Elternteil in Vollzeit berufstätig ist und ein Elternteil in Teilzeit und zugleich die alleinige oder nahezu alleinige Verantwortung für die Familienarbeit hat.
  4. Egalitär-erwerbsbezogenes Modell, auch Doppelversorgermodell mit externer Kinderbetreuung genannt - Rollenverteilung, bei der beide Eltern in Vollzeit erwerbstätig sind und vorwiegend externe Kinderbetreuung herangezogen wird.
  5. Egalitär-familienbezogenes Modell, auch Doppelversorger/Doppelbetreuer-Modell genannt - Rollenverteilung, bei der beide Eltern zu annähernd gleichen Teilen in Teilzeit erwerbstätig sind und sich die Verantwortung für die Familienarbeit partnerschaftlich teilen.

Dabei ist deutlich, dass die Realitäten in den Familien oft Abwandlungen dieser Modelle, Mischformen oder auch zeitliche Abfolgen verschiedener Phasen bedeuten; auch bezieht sich die hier aufgeführte Typisierung nur auf die Familienform der Kernfamilie.

[Bearbeiten] Herausforderungen innerhalb der Familie und im öffentlichen Leben

Beide Lebensbereiche in Einklang zu bringen stellt Familien vor konkrete Probleme, die flexible Lösungen erfordern. Hier spielt die soziale Infrastruktur eine wichtige Rolle.

  • Mobilität der Kinder: Für Kinder im schulpflichtigen Alter stellt sich die Frage des Schulwegs und des Bringens und Abholens für außerschulische Aktivitäten. Je nach am Schulort vorliegendem Angebot an Aktivitäten innerhalb oder außerhalb der Schule und je nach den Möglichkeiten der Kinder, die entsprechenden Orte selbständig zu erreichen, setzen sich Eltern gegebenen Falles als „Elterntaxi“ ein. Offensichtlich spielen dabei spezielle Aspekte der Mobilität wie das öffentliche Verkehrsnetz, Schulbusse, sowie auch Schülerlotsen und Verkehrserziehung eine wichtige Rolle.
    Verkehrszeichen: Kinder
    Verkehrszeichen: Kinder
    Laut „La città dei bambini“ von Francesco Tonucci[123] hat die von den Bürgern empfundene Sicherheit - im Straßenverkehr sowie in Bezug auf Kriminalität - wichtigen Einfluss darauf, in wie weit sich Kinder im öffentlichen Bereich alleine bewegen können. Verkehrsberuhigungen und Spielstraßen können die Verkehrssicherheit für Kinder verbessern[124]; auch gänzlich autofreie Stadtquartiere sind möglich. Somit wirken auch diese Faktoren indirekt, bei Kindern im schulpflichtigen Alter, auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Auch bereits im Kindergartenalter muss das Bringen und Abholen für altersspezifische Nachmittagsaktivitäten organisiert werden. Pädagogische Angebote innerhalb der Kindergärten sind im Hinblick auf Raumbelegung, reibungslosen Ablauf des Kindergartenalltags und Teilnehmerzahl meist eng begrenzt. Zusätzliche Angebote können durch die Elternvertretung organisiert werden, wobei aber die Eltern oft für die Schnittstelle zum Kindergarten, etwa das Bringen und Abholen, zu sorgen haben.
  • Hausarbeit: Eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die meisten Personen (Kunden), erschwert sie aber für die im Handel Angestellten. Eine eventuell resultierende Schließung kleinerer Geschäfte - mancherseits als mögliche Folge einer Flexibilisierung genannt - und daraus resultierende längere Einkaufswege wären auch für Kunden nachteilig. Zusätzliche Optionen bieten Dienstleistungsangebote wie Einkaufen mit Lieferservice oder auch Online-Einkaufen. Die zunehmende Automatisierung im Haushalt zur Erleichterung der Hausarbeit kann unter Umständen dazu führen, dass den Beteiligten mehr Zeit zur Verfügung steht.
Häuser in Blåvand, Dänemark
Häuser in Blåvand, Dänemark
  • Unterstützung für Familien: Im Rahmen finanzieller und organisatorischer Möglichkeiten und sofern sie rechtzeitig herangezogen werden, können externe Dienstleistungen (etwa Haushaltshilfe, Babysitter, Gärtnerdienste, Winterdienste, Abhol- und Taxidienste). Einen wichtigen Platz, insbesondere bei der Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder, nehmen unbezahlte Unterstützungen ein. In Deutschland werden diese vorwiegend durch die erweiterte Familie, sowie - seltener, zumeist bei unvorhergesehene Situationen - durch das informelle soziale Netzwerk im Wirkungskreis von Freundschaften, der Nachbarschaft oder dem Kollegenkreis geleistet. [37]
  • Flexibilitätsanforderungen Für Eltern gilt, dass sie vielerlei Erfordernisse in bezug auf Flexibilität aufzufangen haben. Dabei kann es sich um planbare Erfordernisse handeln -- etwa um Lücken zwischen den täglichen Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen und der elterlichen Arbeitszeiten, um Schließungen von Betreuungseinrichtungen aufgrund von Ferienzeiten, oder um regelmäßige Nachmittagsaktivitäten der Kinder -- oder um kurzfristig auftretende Erfordernisse beispielsweise aufgrund von Krankheiten der Kinder oder kurzfristigen Ausfällen von Babysittern. Diese Flexibilitätsanforderungen belasten die Eltern, da sie sie nur zum kleinen Teil an andere Personen oder an Organisationen weiterleiten können. So sind beispielsweise Ferienzeiten der Betreuungseinrichtungen nur schwer von Arbeitnehmern durch eigene Urlaubstage abzudecken und atypische Beschäftigungszeiten, auch von Teilzeitbeschäftigten, kaum vom Kindertagesbetreuungsangebot abgedeckt [125]. Im Rahmen sogenannter Lokaler Bündnisse für Familien können sich Behörden, Unternehmen und andere Einrichtungen abstimmen, um Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen besser miteinander abzustimmen; 2004 erklärten in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid dreiviertel der Befragten, dass entsprechende Zeiten nicht zueinander passten [126].
  • Soziale Maßnahmen, Gesundheitsförderung und berufliche Förderung: Zum Teil durch öffentliche Mittel und Krankenkassen organisiert oder finanziert, bestehen vielfältige Angebote zur Stressvermeidung und der Alltagsbewältigung in Familie und Beruf. So gibt es für familiäre Belastungssituationen (etwa psychische Belastung, postnatale Depression, übergroße Müdigkeit, Partnerschaftsprobleme, Schreibaby) neben der ärztlichen Versorgung auch häusliche Hebammenbetreuung, Elternkurse, psychologische Beratung, Stillberatung, Mutter-Kind-Kuren; für Schwierigkeiten auf beruflichen Gebiet (etwa bei psychischer Belastung, Mobbing) gibt es Möglichkeiten von Mentoring, Coaching, Karriereberatung, beruflicher Weiterbildung, psychologischer Beratung und Teambuilding, die teilweise auch betriebsintern angeboten werden können.

[Bearbeiten] Anhang

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur, länderübergreifend

  • Working time and work–life balance in European companies - Establishment Survey on Working Time 2004–2005, European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (Zusammenfassung)
  • Genderorientierte Fiskalpolitik in Lateinamerika und Karibik, Vol. 1 No. 4, Nov./Dez. 2005, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)
  • Birgit Pfau-Effinger, Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz, 2005 [31]
  • Annika Matthes, Von kinderlosen Karrierefrauen, modernen Muttermythen und „Superweibern“. Frauen im Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf – ein deutsch-französischer Vergleich, Diplomarbeit im Studiengang „Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumstudien“ der Universität Passau, Dezember 2004 (Kurzversion und Vollversion, beide abgerufen am 10. Dezember 2006)
  • Claudia Vogel: Einstellungen zur Frauenerwerbstätigkeit. Ein Vergleich von Westdeutschland, Ostdeutschland und Großbritannien, Potsdamer Beiträge zur Sozialforschung, Bd. 11, 2000 (Volltext)
  • Kinder, Krippen, Karriere, SZ-Serie: Projekt Familie, sueddeutsche.de, 16. März 2007 Kommentare und Einzelbeispiele zu Frankreich, Italien, Schweden, den USA, Polen und der Schweiz

[Bearbeiten] Literatur, einzelne Länder

[Bearbeiten] Informationsportale und Initiativen

Eine Vielzahl von Verbänden, Vereinen und Projekten, die teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, bieten Informationen, Anregungen und Beratung an:

  • Der Verband der Business and Professional Women (BPW), 1930 gegründet, ist ein berufs- und branchenübergreifendes Netzwerk für Frauen in über 100 Ländern, das sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen einsetzt.
  • Das Netzwerk European Women´s Management Development International Network (EWMD), 1984 gegründet, zielt auf Diversity Management und insbesondere auf eine Verbesserung der Balance zwischen Beruf und Privatleben auch für Männer und Frauen in leitenden Positionen.
  • Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (vbm) stellt in Deutschland eine autonome Lobby für berufstätige Mütter dar. Der vbm hat zum Ziel, eine Berufstätigkeit auch für Mütter in Deutschland selbstverständlich werden zu lassen, und bietet über sein Web-Portal sowie mit seinen 20 Regionalstellen Information und Vernetzung an. [127]
  • Das parteiübergreifende, vom Deutschen Familienverband unterstützte Netzwerk mamifest, 2005 gegründet, versteht sich als Meinungs-Plattform, Expertenforum und Lobby-Netzwerk für als "High Potential Mums" bezeichnete Mütter [128].
  • Der Verein Vaeter e.V[129] berät Männer, die Elternzeit nehmen oder ihre Arbeitszeit zugunsten der Kindererziehung flexibilisieren wollen.
  • Die Alliance for Work-Life Progress (AWLP)[130], 1996 gegründet (bis 2003 unter dem Namen "Alliance for Work-Life Professionals"), ist ein Berufsverband der Work-Life Beratungsbranche, der sich für Effizienz im Work-Life Management einsetzt, unter anderem durch neue Studiengänge und Qualitätsstandards.
  • Eine alphabetisch und thematisch geordnete Liste relevanter Maßnahmen und verwandter Aspekte wird durch die Initiative berufundfamilie, die auch das audit berufundfamilie anbietet, geführt[131].
  • Das vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt fast-4ward [132] (Mai 2003 bis Dezember 2004) stellte für Eltern sowie für Arbeitgeber umfangreiche Informationssammlung und ein Diskussionsforum zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung; Informationen aus fast-4ward wurden im September 2006 in das Portal femity [133] integriert.
  • Der Verbund für Unternehmen und Familie e.V. [134] unterstützt familienorientiertes Personalmanagement in den Mitgliedsunternehmen durch Beratung, Qualifizierung, Fachveranstaltungen und Informationen.
  • Das Projekt MittelstandundFamilie, initiiert durch die bundesweite Initiative "Allianz für die Familie", eine Kooperation der Bundesregierung mit den Gewerkschaften und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, führt eine Liste von Homepages zum Thema Vereinbarkeit [135], mit dem Ziel, Arbeitgeber bei der familienfreundlichen Gestaltung von kleinen und mittelständischen Betrieben zu unterstützen.
  • Das Wiki-Portal hochschulkarriere.de[136] vermittelt Links und Literatur zum Thema Hochschulkarriere mit Kind.
  • Die Initiative ZeitZeichen[137] in Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee [138] informieren insbesondere über Kostenvorteile in familienfreundlichen Betrieben.
  • Die Initiative Taten statt Worte[139] bietet Informationen und Links zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie und präsentiert österreichische Betriebe[140], die sich durch Familienfreundlichkeit auszeichnen.
  • Die Schweizer Fachstelle UND[141] befasst sich mit Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit in Wirtschaft und Gesellschaft und den Möglichkeiten der Realisierung individueller partnerschaftlicher Arbeitsteilung.

[Bearbeiten] Sprichwörtlich

Zitate, Sprichwörter und Volksmund unter Wikiquote: Familie, Kinder, Haus, Beruf, Karriere, Arbeit

"Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist." - Aus China

"Wenn eine Frau zu Hause bei den Kindern bleibt, ist sie ein unemanzipiertes Muttchen, geht sie schnell wieder in den Beruf, ist sie eine herzlose Karrieristin." - Harald Martenstein, Die Zeit, Nr. 19; 4. Mai 2006, S. 65
"So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben." - Don Bosco


[Bearbeiten] Referenzen

  1. Die deutsche Mutter, Buch von Barbara Vinken
  2. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Kapitel I. Familienlaborium Deutschland, Michael Opielka, Politik und Zeitgeschichte (B 22-23/2002) (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
  3. The New Paradigm Project: Women, Men, Work, Family, and Public Policy, Institute for Women and Work, Cornell University (abgerufen am 8. August 2006)
  4. Neue Studie zeigt Dilemma der Väter zwischen Beruf und Familie, Die Welt, 6. März 2006
  5. Rabenmütter? Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gertrud Nunner-Winkler, Max-Planck-Forschung 2000, Max-Planck-Gesellschaft (abgerufen am 11. August 2006)
  6. Familie und Beruf. Eine deutsche Geschichte, Kapitel II. Die Parteien zwischen Frauenerwerbstätigkeit und Familiengeld, Michael Opielka, Politik und Zeitgeschichte (B 22-23/2002) (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
  7. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Europäische Kommission, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (in: Kurzer Wegweiser zur EU Beschäftigungs- und Sozialpolitik) (abgerufen am 9. August 2006)
  8. 1.2 Arbeit und Familienleben miteinander vereinbaren, Die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU im Überblick (Beschäftigung, soziale Angelegenheit und Gleichberechtigung, Europäische Kommission) (abgerufen am 9. August 2006)
  9. Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (abgerufen am 8. August 2006)
  10. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bundeszentrale für politische Bildung, Deutschland (abgerufen am 8. August 2006)
  11. "Vereinbarkeit Familie Beruf" des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz] (abgerufen am 8. August 2006)
  12. Familie und Arbeit - Vereinbarkeit erfordert Taten, ZV 5/06, Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz, Mai 2005 (abgerufen am 8. August 2006)
  13. Babies and Bosses, Reconciling Work and Family Life (Vol. 1): Australia, Denmark, The Netherlands, 2002, OECD (abgerufen am 9. August 2006)
  14. Babies and Bosses - Reconciling Work and Family Life (Vol. 2): Austria, Ireland and Japan, 2003 (abgerufen am 10. August 2006)
  15. Kinder und Karriere, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kurzfassung des OECD-Ländervergleichs zu Neuseeland, Portugal und der Schweiz mit besonderer Berücksichtigung der Teile zur Schweiz (abgerufen am 8. August 2006)
  16. Babies and Bosses - Reconciling Work and Family Life (Vol. 3): New Zealand, Portugal, Switzerland, OECD, 2004
  17. Babies and Bosses - Reconciling Work and Family Life (Vol. 4): Canada, Finland, Sweden and the United Kingdom, OECD, 2005 (abgerufen am 10. August 2006)
  18. Babies and Bosses: OECD Recommendations to help families balance work and family life, OECD, 2005 (abgerufen am 10. August 2006)
  19. Babies and Bosses: OECD Recommendations to Help Families Balance Work and Family Life, OECD, 2004 (abgerufen am 10. August 2006)
  20. a b c d e Family-Friendly Policy Can Generate a Range of Benefits to Society, 2002, OECD (abgerufen am 09. August 2006)
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  22. Babies and Bosses, Reconciling Work and Family Life (Vol. 1): Australia, Denmark, The Netherlands, 2002, OECD
  23. a b c Unternehmen Familie. Studie von Roland Berger Strategy Consultants im Auftrag der Robert Bosch Stiftung, 2006 (abgerufen am 06. Dezember 2006)
  24. Politik für Familie a la francaise. Was können wir von unseren Nachbarn lernen? Resumé der Veranstaltung vom 5./6. März 2004, St. Martin, Konrad-Adenauer-Stiftung (abgerufen am 11. August 2006)
  25. Charta der Grundrechte der Europäischen Union (abgerufen am 10. August 2006)
  26. Vertrag für eine Verfassung für Europa (pdf) (abgerufen am 10. August 2006)
  27. Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen bei europa.eu (abgerufen am 26. Oktober 2006)
  28. Erste Runde der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben, Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel, 12. Oktober 2006, SEK (2006) 1245, Abschnitt 3.5 Förderung einer ausgewogenen Aufteilung von Betreuungsaufgaben , Seiten 10-11 (abgerufen am 26. Oktober 2006)
  29. Leitlinien 2005-2008, Amtsblatt der Europäischen Union, L 205/21, 06.08.2005 (abgerufen am 12. Oktober 2006)
  30. Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 {SEK(2006) 275} (abgerufen am 26. Oktober 2006)
  31. a b c Birgit Pfau-Effinger, Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz, 2005 (abgerufen am 9. September 2006)
  32. perspektive deutschland - Auswertungen zu Müttern und Kinderbetreuung, McKinsey&Company, Mai 2002 (abgerufen am 12. März 2007)
  33. Potenziale erschließen - Familienatlas 2005, BMFSFJ, 19.01.2005 (abgerufen am 10. Dezember 2006)
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  35. Familienatlas 2005 - Die Karten (abgerufen am 10. Dezember 2006)
  36. Pressemitteilung: Von der Leyen: "Von familienbewusster Personalpolitik profitieren alle" - Ministerin startet Regional-Offensive, BMSFSJ, 18. September 2006
  37. a b c Isolde Ludwig, Vanessa Schlevogt: Bessere Zeiten für erwerbstätige Mütter? Eine neue Balance zwischen Arbeit und Privatleben als Zukunftsmodell für Frauen und Männer, in: WSI Mitteilungen, 3/2002 (abgerufen am 02.10.06)
  38. Karin Esch und Sybille Stöbe-Blossey, Arbeitsmarkt und Kinderbetreuung – Anforderungen an die Neustrukturierung eines Dienstleistungsangebots, in: Jahrbuch 2005, Institut Arbeit und Technik im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen (abgerufen am 25. März 2007)
  39. Stress mit der Schule: Wenn ABC-Schützen unter Druck geraten, Medi-Report, 20. Juli 2000 (abgerufen am 25. März 2007)
  40. Gudula Ostrop, Realschulempfehlung – was nun? Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung und Abiturziel an Gymnasien und Realschulen, FU Berlin, Digitale Dissertation, Kapitel I, Seite 41 (abgerufen am 25. März 2007)
  41. Familie im Wandel, Ronald Menzel, Historisches Institut der RWTH Aachen
  42. a b c d Eine deutsche Geschichte, Michael Opielka (Version aus dem Internet Archive vom 26. September 2004, da Original nicht mehr vorhanden)
  43. Ansprache von Horst Köhler vor der Bundesversammlung nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Reichstagsgebäude in Berlin am 23. Mai 2004, Seiten 2-3 (abgerufen am 11. März 2007)
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  46. Information zur Freistellungsregelung zur Pflege kranker Kinder (abgerufen am 01. November 2006)
  47. Kinderkrankengeld: Altersgrenze bei behinderten Kindern aufgehoben, zitiert eine Mitteilung der DAK vom 27.6.2001 (abgerufen am 01. November 2006)
  48. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge bei juris.de
  49. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen bei vkm-baden.de
  50. Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG)
  51. Bundesministerium für Jugend, Familie. Frauen und Gesundheit, Abt.: Frauenpolitik (Hrsg.): "Männer und Frauen sind gleichberechtigt - 40 Jahre GG Artikel 3, Absatz 2. Bonn 1989, S. 11 / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zukunft schaffen. Gleichberechtigung - 10 Jahre Bundesfrauenministerium. Bonn 1996, S. 24 ff. - zitiert durch http://www.lpb.bwue.de/publikat/stadtfra/frauen4.htm ("Die wichtigsten Etappen zur Gleichberechtigung", bis 1996)
  52. Bericht über die Auswirkungen der §§ 15 und 16 Bundeserziehungsgeldgesetz (Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit), Anhang C: Historischer Überblick über die Entwicklung der Elternzeit, Seiten 133-135, Juni 2004 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  53. Abschnitt 5.7 Elternzeit, familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben und deren Inanspruchnahme des 1. Datenreports zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland (Gender Datenreport) vom 22. November 2005, BMFSFJ (abgerufen am 10. Dezember 2006)
  54. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Menschenrechte/Download/Bericht5__CEDAW.pdf#page=179 (abgerufen am 24. März 2007)
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  56. Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) (abgerufen am 08. August 2006)
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  121. Elegant, leicht, aber irreführend: `Work-Life-Balance´ - Expertinnen tagten zum Thema „Bildungs- und Karrierewege von Frauen“, Katja Haug, Bildung PLUS, 06.06.2005
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  123. Francesco Tonucci, La città dei bambini - Un modo nuovo di pensare la città, Editori Laterza, ISBN 88-420-7551-5, Erstausgabe 2005
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  125. Kindertageseinrichtungen mit flexiblen Angebotsstrukturen - Neue Herausforderungen für die Gestaltung des pädagogischen Alltags von ErzieherInnen und Kindern, Nicole Klinkhammer, Abteilung Familie und Familienpolitik - Projektbericht Dezember 2005, Seiten 49-51 (abgerufen am 12. Februar 2007)
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  127. vbm - Verband berufstätiger Mütter, Informationsportal rund um die Berufstätigkeit mit Kind(ern), Forum, Literatur, Links www.berufstaetige-muetter.de
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  134. Verbund für Unternehmen und Familie e.V.
  135. Homepages zum Thema Vereinbarkeit, MittelstandundFamilie (Projekt initiiert durch die bundesweite Initiative "Allianz für die Familie")
  136. Uni mit Kind, Portal hochschulkarriere.de
  137. Initiative ZeitZeichen in Rheinland-Pfalz (abgerufen am 19. Oktober 2006)
  138. Elternschaft und Beruf bei der IHK Hochrhein-Bodensee
  139. Initiative Taten statt Worte, www.tatenstattworte.at (abgerufen am 19. Oktober 2006)
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  141. Fachstelle UND - Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen (abgerufen am 1. November 2006)


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