Gefängnis
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Gefängnis ist die früher übliche amtliche Bezeichnung für ein Gebäude zur sicheren Unterbringung von Untersuchungsgefangenen oder wegen einer Straftat verurteilten Strafgefangenen. In der Umgangssprache ist Gefängnis der Begriff für jede Art von strafrechtlich verordnetem Freiheitsentzug, oft werden auch die pejorativen Begriffe „Knast“ oder „Bau“ verwendet. Offiziell heißen Gefängnisse heute in Deutschland Justizvollzugsanstalt (JVA), in der Schweiz Strafanstalt und in Österreich Strafvollzugsanstalt. In der Sprache internationaler Organisationen - wie zum Beispiel dem Committee for the Prevention of Torture - beginnt sich der Terminus Haftort durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Bauweise von Gefängnissen
Ein Gefängnis ist in aller Regel ein Gebäude, das von einer gesicherten, hohen Mauer umgeben ist. Innerhalb der Mauer befinden sich einer oder mehrere Zellentrakte, in denen die Gefangenen untergebracht sind. Die Fenster der Zellen sind im geschlossenen Vollzug vergittert, im offenen Vollzug möglicherweise unvergittert. In der Regel sind die Insassen in Einzelhafträumen untergebracht; siehe auch Strafkolonie. Die gebräuchlichsten Bauformen von Gefängnissen sind die Kammbauweise oder Kreuzbauweise. Diese Bauformen eignen sich insbesondere zur Trennung von andersgeschlechtlichen Gefangenen, der Trennung von Untersuchungshäftlingen und Strafhäftlingen und der Trennung von Tatgenossen.
Im Laufe der Geschichte hat sich der Aufbau von Gefängnissen stark verändert. Zu Beginn hatten Gefängnisse mehr Ähnlichkeiten mit Verliesen und kalten, stinkenden Kellerräumen als mit den heutigen Gebäuden. Die einzelnen Gefängniszellen sind voneinander durch Mauerwerk oder durch Eisengitter abgetrennt und ein langer Korridor dient als Zugang zu den einzelnen Zellen.
Hervorzuheben ist das sogenannte Panopticon- oder Bentham-Design, welches Ende des 18. Jahrhunderts in England entworfen wurde. Hauptbestandteil dieser Idee war, dass alle Zellen kreisförmig angeordnet sind und dass jede Zelle von einem zentralen Punkt einsehbar ist (siehe Abb.). So kann eine geringe Zahl von Justizvollzugsbeamten eine möglichst große Zahl von Insassen beaufsichtigen. Ebenfalls bekommen die Gefangenen das Gefühl, ständig kontrolliert zu werden - weil sich der Beaufsichtigende nur umzudrehen braucht, um eine andere Person zu beobachten. Das Verhältnis zwischen effektiv ausgeübter Kontrolle und Selbstkontrolle der Häftlinge ist besonders günstig.
Diese Bauweise, obwohl eigentlich für das Beaufsichtigen von Fabrikarbeitern entworfen, hätte 1811 zum ersten Mal in einem Gefängnisbau verwendet werden sollen. Das Projekt wurde abgebrochen, aber die Panopticon-Idee beeinflusste einige Gefängnisbauten der viktorianischen Zeit. Eine Abwandlung des Prinzips bestand darin, dass von einem zentralen Punkt aus alle sternförmig verlaufenden Korridore eingesehen werden können.
Die Strafanstalt Pentonville Prison, London [1] oder die Luftaufnahme des Gefängnisses im bekannten Film Uhrwerk Orange zeigen die Merkmale eines Panopticon-Baus.
In einer modernen, mit Bewegungsmeldern und Überwachungskameras ausgestatteten Justizvollzugsanstalt spielen diese direkten optischen Kontrollmöglichkeiten allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle. Seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 wird in Deutschland die bauliche Unterteilung einer Anstalt in einzelne abgeschlossene Abteilungen als sinnvoller angesehen, da dadurch die räumliche Trennung und die differenzierte Behandlung der unterschiedlichen Gefangenengruppen besser ermöglicht wird.
Eine Sonderform des Gefängnisses stellen Gefängnisschiffe dar. Diese existieren oder existierten vorrangig in Großbritannien und den USA. Sie können entweder fest vertäut in einem Hafen oder bis zu mehrere Kilometer vor den Küsten des jeweiligen Landes liegen. Gefängnisschiffe werden heute von einigen Staaten als kostengünstige Alternative angesehen, um überbelegte Gefängnisse zu entlasten. Sie werden nach militärischen Standards gebaut und weisen beispielsweise besonders stabile Stahlwände im gesamten Schiff auf. Zudem gelten im Unterschied zu herkömmlichen Gefängnissen besondere Regelungen, da beispielsweise Brände oder Aufstände deutlich verheerendere Konsequenzen haben können.
[Bearbeiten] Alltag im Gefängnis
Gefängnisse dienen dem Vollzug der Freiheitsstrafe, der Untersuchungshaft, verschiedenen Arten von Zivilhaft, Ordnungshaft sowie Abschiebehaft: Häftlinge dürfen das Gefängnisgebäude nicht verlassen, ihre Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Das heißt, ein Aufenthalt im Gefängnis ist kein Verzicht auf (bescheidenen) Komfort, sondern der Zwang, sich für eine bestimmte Zeit im Gefängnisgebäude aufzuhalten. Je nach Land ist es üblich, dass Häftlinge die Gelegenheit erhalten, in ihrer Freizeit Spiel und Sport zu betreiben. Fernseher in den Zellen sind mittlerweile die Regel, soweit sich der Gefangene die Anschaffung leisten kann. Des Weiteren gibt es Gefängnisbüchereien und andere Möglichkeiten zum Zeitvertreib. Die Unmöglichkeit von Ehe- und Familienleben während der Haftzeit ist eine der schwersten Einschränkungen für die Gefangenen.
Allerdings gibt es in mehreren Ländern, wie z.B. Österreich [2], auch für die Gefangenen im geschlossenen Strafvollzug die Möglichkeit, ihren Lebenspartner in privater Atmosphäre zu treffen.
Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus, wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald sich der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb disziplinarisch bestraft. Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen Gründen grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Viele Gefangene arbeiten in anstaltseigenen Betrieben wie der Wäscherei, in der Schneiderei (jailwear), in Werkstätten auf dem Gefängnisgelände, als Reiniger, in der Bäckerei oder in der Küche der Einrichtung, um Geld zu verdienen. Über einen Teil dieses Lohnes (3/7 in Deutschland, das sog. Hausgeld) kann der Gefangene frei verfügen (zum Beispiel für Einkäufe im Gefängniskiosk, für Zigaretten etwa), 4/7 (Überbrückungsgeld) dienen (in Deutschland) als Rücklage für die Zeit nach der Entlassung, können aber auch in einem gewissen Rahmen zur Schuldentilgung herangezogen werden. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.
Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen und der Art der Arbeit entsprechend der Strafvollzugsvergütungsordnung in fünf Stufen gewährt. Der durchschnittliche Stundenverdienst eines Gefangenen liegt 2005 bei ca. 1,35 €.
Ein üblicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:
Dieser Tagesablauf kann aber von Anstalt zu Anstalt variieren, so dass der Aufschluss erst um 6:30 Uhr stattfindet, der Einschluss aber bereits um 16:00 Uhr erfolgen kann.
Anmerkung: Grundsätzliche Informationen über den Ablauf einer Gefängnisstrafe von der Aufnahme bis zur Entlassung siehe Strafvollzug.
[Bearbeiten] Der Sinn von Gefängnissen
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In den verschiedenen politischen und philosophischen Anschauungen genießt das Gefängnis als Institution mehr oder weniger Wertschätzung. Vertreter der politischen Linke/Sozialdemokraten haben oft größere Zweifel am Sinn von zu vollstreckenden Freiheitsstrafen als eher konservativ eingestellte Vertreter beispielsweise von bürgerlichen Parteien und Rechtsparteien, die dem Vergeltungsgedanken einen höheren Stellenwert beimessen. Weil die Bewegungsfreiheit zu den unerlässlichen Grundrechten jedes Bürgers gehört, braucht das Gefängnis als Strafmittel eine besonders gut abgestützte rechtliche, moralische und ethische Rechtfertigung.
Zu beachten ist, dass sich die Diskussion über die Berechtigung von Gefängnisstrafen hauptsächlich innerhalb der drei Eckpunkte Rache, Wiedergutmachung und Freiheit des Individuums abspielt. Es wird wohl nie möglich sein, eine Strafe einzuführen, welche allen drei Maximen gerecht wird. Entscheidungen über solche grundlegenden Zweckbestimmungen der Freiheitsentziehung sind Gegenstand der Strafvollzugspolitik.
[Bearbeiten] Argumente für Gefängnisse
- Resozialisierung und Einsicht: Im Gefängnis hat jeder Straftäter genügend Zeit, um in sich zu kehren und die Unrechtmäßigkeit einzusehen. Viele Menschen begehen nach der Haftentlassung keine Straftaten mehr – sie sind resozialisiert.
- Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten: Gefängnisse sind dazu da, um gefährliche Menschen von der Gesellschaft fernzuhalten. Ohne jeden Zweifel existieren in jeder Gesellschaft Individuen, die von ihrer Psyche her nicht oder nur kaum daran gehemmt werden, andere Menschen an Leib und Leben oder am Eigentum zu schädigen.
- Abschreckung: Die Aussicht auf eine lange Haftstrafe und Freiheitsentzug hält Menschen davon ab, Verbrechen zu begehen. Personen werden angeregt, eine positive Lebensführung beizubehalten.
- Sühne: Der Täter soll Einbußen seiner Lebensqualität und persönlichen Freiheit erleiden als Strafe für seine Tat.
[Bearbeiten] Argumente gegen Gefängnisse
- Verlust der gesellschafts-politischen Überzeugungen: Viele Strafgefangenen fühlen sich vom Staat falsch bzw. unfair behandelt. Sie boykottieren ihn deshalb. Sie nehmen nicht mehr (zum Beispiel durch Wahlen) als aktiver Bürger am Staat teil. Das Vetrauen in den Staat als Ganzes geht also möglicherweise verloren.
- Kosten: In einem typischen Schweizer Gefängnis kostet jeder Gefangene pro Tag rund 200 Franken (etwa 130 €). Für Deutschland und Österreich gilt ähnliches. Kostentreibend wirkt die Bewachung, besonders bei gefährlichen Straftätern.
- Wiedergutmachung des Schadens kann erschwert werden. So kann ein zur Haftstrafe verurteilter Dieb den finanziellen Schaden nur schwerlich ersetzen, wenn er seine Arbeitsstelle durch die Haftstrafe verliert. In vielen Fällen ist es jedoch nicht möglich Wiedergutmachung zu schaffen wie etwa bei Verbrechen gegen Leib und Leben.
- Psychische Krankheiten: Häufig entwickeln sich psychische Störungen erst unter den Haftbedingungen. Viele Gefangene sind aber auch bereits bei der Inhaftierung psychisch krank.
- Menschenunwürdige Haftbedingungen: Besonders in Gefängnissen der Enwicklungsländer sind die Haftbedingungen aufgrund Überbelegung, Korruption und Behördenwillkür menschenunwürdig.
- Fehlende Abschreckung: Das Gefängnis schreckt kaum diejenigen ab, die ohnehin nichts mehr zu verlieren haben. Wenn jemand keine Arbeit findet (etwa wegen kaum vorhandener Bildung), durch jedes soziale Netz gefallen und/oder völlig verarmt ist, dann ist eine Gefängnisstrafe eine überlegenswerte Alternative. Im Gefängnis sind z. B. Essen und Obdach gewährleistet.
- Keine /schlechte Integration in die Gesellschaft nach der Haft: Strafgefangene, welche lange Zeit in Haft waren, haben oft den Bezug zu Menschen in der Freiheit verloren (Verwandte, ehemalige Freunde, Bekannte, Kollegen usw.). Außerdem können die wenigsten Gefangenen während der Haftstrafe in ihrem Beruf weiterarbeiten, geschweige sich fortzubilden. Ihr berufliches Wissen, welches sie vor dem Haftantritt hatten, kann verlorengehen. Es droht auch deshalb die Arbeitslosigkeit. Auch die Sozialversicherungs - Beiträge konnten während der Haft nicht weiter geleistet werden. Das sogenannte Überbrückungsgeld (Ü-Geld), das sich der Strafgefangene in der Haft ansparen konnte, reicht erfahrungsgemäß nur für sehr kurze Zeit (ca. 1 Monat) aus. Ansparen kann der Gefangene jedoch das Ü-Geld (gesetzliche Vorschrift!) nur dann, wenn er in der Haftanstalt nicht arbeitslos oder krank war.
[Bearbeiten] Gefängnistypen
Es gibt geschlossene und halboffene Strafanstalten. Bei den auch einer breiten Öffentlichkeit bekannten Gefängnissen handelt es sich stets um Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Die in besonders gesicherten Gefängnissen mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt eingewiesenen Gefangenen befinden sich in der Regel rund um die Uhr in der Einrichtung. In der Halbgefangenschaft, dem offenen Vollzug, ist es dem Gefangenen dagegen erlaubt, tagsüber die Einrichtung zu verlassen, um einer geregelten Arbeit nachzugehen. Für den offenen Vollzug kommen nur diejenigen Gefangenen in Betracht, die den besonderen Anforderungen dieser Haftart genügen.
Nicht jede Justizvollzugsanstalt „beherbergt“ Straftäter.
Das Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass Kriminelle mit leichteren Vergehen während ihrer Haftstrafe nach Möglichkeit von den eigentlichen Schwerkriminellen getrennt untergebracht werden. Aus den gleichen Beweggründen gibt es auch eine Trennung von Erst- und Mehrfachverurteilten, Erwachsenen und Jugendlichen sowie Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen (StVollzG § 141 Differenzierung).
Eine andere wichtige Einteilung richtet sich nach der Straflänge. Zudem existieren gesonderte Anstalten für die Untersuchungshaft, für erstmalig Inhaftierte (Erstvollzug) und für Mehrfachinhaftierte (Regelvollzug), für Jugendliche und junge Erwachsene, für Männer und Frauen. Für Täter, die Sexual- oder andere Gewaltdelikte begangen haben, gibt es Sozialtherapeutische Anstalten. Hier werden in einem therapeutischen Setting wesentlich intensivere und vielseitigere Behandlungsangebote als im normalen Strafvollzug zur Verfügung gestellt: Gruppen- und Einzelpsychotherapie, deliktorientierte Gruppen, soziales Lernen in Wohngruppen, kreatives Arbeiten sowie schulische Liftung und gegebenenfalls berufliche Bildung sollen entsprechend motivierte Gefangene in die Lage versetzen, ihre Probleme intensiv zu bearbeiten um weiteren Delikten vorzubeugen.
[Bearbeiten] Bekannte Gefängnisse
Deutschland
- JVA Berlin-Tegel, Deutschlands größtes Gefängnis
- JVA Stuttgart-Stammheim
- JVA Hamburg-Fuhlsbüttel I und II in Hamburg-Fuhlsbüttel („Santa Fu“)
- Gelbes Elend in Bautzen
- Schloss Hoheneck, das Frauengefängnis der DDR
- Zuchthaus Waldheim, siehe auch Waldheimer Prozesse
Österreich
- Strafvollzugsanstalt Stein in Niederösterreich
- Liesel, das Polizeigefangenenhaus im 9. Wiener Gemeindebezirk, welches nach dem dortigen ehemaligen Elisabethkai benannt wurde (heute Rossauerlände).
- Ziegelstadl in Völs in Tirol; dort wurden früher Ziegel gebrannt.
Schweiz
- Restaurant Böhlerblick Unterkulm; eine Seite des Gerichtsgebäudes zeigt auf den Passübergang „Böhler“.
Frankreich
England
- Newgate, ehemaliges Gefängnis in London
- Wandsworth, größtes Londoner Gefängnis
Nordirland
- Maze Prison, auch bekannt als Long Kesh, bekannt durch viele inhaftierte IRA-Mitglieder sowie durch den Hungerstreik-Tod von Bobby Sands sowie die Ermordung von Billy Wrights
Vereinigte Staaten
- Alcatraz im US-Bundesstaat Kalifornien (heute ein Museum)
- Sing Sing im US-Bundesstaat New York
- Fort Leavenworth im US-Bundesstaat Kansas
- Camp X-Ray in der Guantánamo-Bucht
Weltweit
- Abu-Ghuraib-Gefängnis im Irak
- Palmasola in Bolivien
- Robben Island, Gefängnisinsel von Südafrika
[Bearbeiten] Volkstümliche Bezeichnungen
Für Gefängnis hat sich im Laufe der Jahre im Volksmund eine Vielzahl von Bezeichnungen geprägt, wie zum Beispiel: Knast (vom jiddischen „knassen“ für „bestrafen“), schwedische Gardinen, Kittchen, Gitter und Bau, in Österreich auch Häfen, Zieglstadl oder Tschumpus. In der Schweiz wird das Gefängnis auch „Kiste“ genannt.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Historische Gefängnistypen
Siehe Arbeitslager, Festungshaft, Gefängnisinsel, Gefängnisschiff, Kerker, Konzentrationslager, Verlies, Zuchthaus, Schuldnergefängnis, Karzer, Hungerturm, Bergfried, Schuldturm, Hexenturm
[Bearbeiten] Bekannte Gefangene
Einige bedeutende bzw. berüchtigte Menschen der Geschichte haben kürzere oder längere Zeit in einem Gefängnis eingesessen. Dazu zählen:
- Archimedes, (um 287 v. Chr.-212 v. Chr)
- Paulus von Tarsus, (?-64)
- Niccolò Machiavelli, (1469-1527)
- Karl I. (England), (1600-1649)
- Casanova, (1725-1798)
- Marquis de Sade, (1740-1814)
- Ludwig XVI. (Frankreich), (1754-1793)
- Fjodor Michailowitsch Dostojewski, (1821-1881)
- Nikolaus II., (1868-1918)
- Leo Trotzki, (1879-1940)
- Lenin, (1870-1924)
- Josef Stalin, (1878-1953)
- Adolf Hitler, (1889-1945)
- Egon Schiele, (1890-1918)
- Heinrich Himmler, (1900-1945)
- Martin Bormann, (1900-1945)
- Simon Wiesenthal, (1908-2005)
- Alexander Isajewitsch Solschenizyn, (* 1918, kehrte 1994 nach Russland zurück)
- Joachim von Ribbentrop, (1893-1946)
- Peter Paul Zahl (* 14. März 1944, deutscher Schriftsteller)
- Miguel de Cervantes (1547-1616, spanischer Nationaldichter), floh 1569 vor der spanischen Justiz außer Landes, wurde 1575 von Piraten gefangengenommen und verbrachte fünf Jahre in Sklaverei, wurde Steuereintreiber, trieb wohl auch in die eigene Tasche ein und kam deshalb 1597/98 und wieder 1602 ins Gefängnis, wo er den Don Quijote zu schreiben begann.
- Hugo Grotius (1583-1643, Begründer des modernen Völkerrechts), 1618 in einem Parteikampf um die Regierung der Niederlande gegen Moritz von Nassau unterlegen, zu lebenslanger Haft verurteilt. 1621 gelang es seiner Frau und seinem Dienstmädchen, als der Gefängnischef einen Jahrmarkt besuchte, Grotius von Wachsoldaten in einer Bücherkiste aus dem Gefängnis tragen zu lassen. Er floh in Frauenkleidern weiter nach Paris.
- Johann Sebastian Bach (1685-1750, Komponist) unterschrieb am 5. August 1717 den Vertrag für seine neue Stelle in Köthen, ohne vorher um seine Entlassung in Weimar gebeten zu haben. Als er dies nachholen wollte, erhielt er seine Demission nicht, sondern wurde am 6. November wegen seiner „Halßstarrigen Bezeügung“ in der Landrichterstube arretiert. Vier Wochen später wurde freigelassen und in Ungnade entlassen.
- Evariste Galois (1811-1832, Mitbegründer der Gruppentheorie) Wurde inhaftiert wegen bewaffneter Teilnahme an einem antiroyalistischen Umzug. Starb einen Monat nach seiner Haftentlassung in einem Duell um die Tochter des Gefängniskrankenhausarztes.
- Werner von Siemens (1816-1892, Naturforscher, Erfinder, Industrieller) war in seinem erlernten Beruf Artillerieoffizier als Sekundant an einem Duell beteiligt, wurde gemäß den Gewohnheiten der preußischen Armee zu 10 Jahren Festungshaft verurteilt und ebenso gewohnheitsmäßig nach sechs Monaten begnadigt. Bat um Verlängerung der Haft, um begonnene elektrochemische Experimente zu beenden, was als Undank gegen königliche Gnade angesehen und scharf abgelehnt wurde.
- Sophus Lie (1842-1899, Mathematiker, Erforscher der Lie-Gruppen) versuchte als neutraler Norweger während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 von Paris nach Italien zu reisen, kam aber nur bis Fontainebleau, wo er als deutscher Spion verhaftet wurde, da seine mathematischen Notizen für eine codierte Nachricht gehalten wurden.
- Karl May (1842-1912) war ein deutscher Schriftsteller. Ursprünglich Lehrer, geriet er auf die schiefe Bahn und wurde wegen Diebstahls, Betrugs, Hochstapelei und Amtsanmaßung mehrmals verurteilt und verbrachte einige Zeit im Gefängnis, z.B. von 1870-1874 im Zuchthaus Waldheim.
- Nelson Mandela (*18. Juli 1918 in Mvezo, Südafrika), ehemaliger Präsident der Republik Südafrika, war einer der führenden Anti-Apartheid-Kämpfer des Landes. Er studierte Rechtswissenschaften, arbeitete als Rechtsanwalt und war von 1962 bis 1990 als politischer Gefangener auf der Gefängnisinsel Robben Island inhaftiert.
- Egon Krenz
- Albert Speer, (1905-1981)
[Bearbeiten] Statistik
Land | Anzahl |
---|---|
USA | 725 |
Russland | 713 |
Vereinigtes Königreich | 124 |
Kanada | 102 |
Deutschland | 98 |
Italien | 92 |
Frankreich | 80 |
Schweden | 64 |
Dänemark | 61 |
Island | 29 |
In Deutschland gab es zum 31. März 2005 62.361 Strafgefangene. Den in den letzten Jahren stagnierenden Gefangenenzahlen war in den 1990er Jahren ein deutlicher Anstieg vorausgegangen: Zwischen 1992 und 2000 war die Zahl der in den Justizvollzugsanstalten einsitzenden Gefangenen um ca. 50% gestiegen. Die Belegung erreichte damit wieder annähernd das Niveau von Mitte der 1980er Jahre, lag aber unter dem Mitte der 1960er Jahre (gemessen an der jeweiligen strafmündigen Bevölkerung). (Quelle: Statistisches Bundesamt)
[Bearbeiten] Sonstiges
Gefängnisse dürfen aus Sicherheitsgründen und um die Persönlichkeitsrechte der Gefangenen zu achten nicht von Privatpersonen besichtigt werden. In Wittlich gibt es ein Justizvollzugsmuseum in der Justizvollzugsschule. Ein eigenes Justizvollzugsmuseum gibt es auch in der ehemaligen Haftanstalt in Ludwigsburg (Schorndorfer Straße) in Baden-Württemberg.
Große Gefängnisse deutscher Polizeien werden Haftanstalten genannt. Dies ist eine Zwischenstation, bis die Gefangenen dem Haftrichter oder sonstigen Behörden vorgeführt bzw. einer JVA oder einer geschlossenen Einrichtung zugeführt werden. Eine Besonderheit ist die Gefangenensammelstelle (Abk. GeS od. Gesa). Die GeS wird eingerichtet, wenn zu erwarteten ist, dass reguläre Haftplätze nicht mehr ausreichen. Dies ist z.B. der Fall bei Großveranstaltungen, Großdemonstrationen oder Demonstrationen mit hohem Störeranteil. Dabei handelt es sich meistens um spezielle Räumlichkeiten (z.B. in Stadien), Container oder notfalls um einen abgesicherten Sammelplatz im Freien (Einkesselung).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Kunstgeschichte
[Bearbeiten] Literatur
- Michel Foucault: Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses. (1975, dt. 1975) Frankfurt am Main: Suhrkamp 2002, ISBN 3-518-27784-7
- Erving Goffman: Asyle. 10. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-10678-3
- Helmut Ortner: Gefängnis. Eine Einführung in seine Innenwelt. Geschichte, Alltag, Alternativen. Beltz, Weinheim 1988, ISBN 3-407-55706-X
- Loïc Wacquant: Elend hinter Gittern, UVK 2000
[Bearbeiten] Weblinks
- - Strafvollzugsarchiv
- Knast.net - Informationen rund um das Gefängnis
- Reportage über den Alltag in der Lenzburger Strafanstalt
- Planet Tegel - von Gefangenen der JVA Tegel gestaltete WebSite
- Prison Scene
- Innocent In Prison Project International (IIPPI), deutschsprachige Seiten vorhanden
Commons: Gefängnisse – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: Gefängnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |