Swastika
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Die Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक „Glücksbringer“ / „Erfolgreicher“), auch Sonnenrad oder Rad des Lebens, ist ein sehr altes religiös-rituelles Symbol und war schon früh in verschiedenen Kulturen auf fast allen Kontinenten bekannt. Funde in Schweden und Ägypten lassen auf ein Mindestalter von 14.000 Jahren schließen.
Seiner Form entsprechend bezeichnet man es auch als Hakenkreuz, wobei differenziert werden muss zwischen Hakenkreuz (allgemein) und dem NS-Hakenkreuz, das von der NSDAP gebraucht wurde. Das NS-Hakenkreuz steht meist auf der Spitze, doch weil es sich nicht eindeutig von einer Swastika unterscheiden lässt, steht die Verwendung aller hakenkreuzförmigen Symbole im politischen Kontext innerhalb Deutschlands und Österreichs unter Strafe (siehe unten).
Vor allem in Süd- und Ostasien steht die Swastika nach wie vor in der ursprünglichen Tradition.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verbreitung
Im Deutschen sind Swastika und Hakenkreuz die gebräuchlichen Namen; weiter gibt es den Begriff „Sonnenrad“ und die heute nicht mehr gebrauchte Bezeichnung „Winkelmaßkreuz“. Das Hakenkreuz (crux gammata oder Gammadion, weil aus vier umgekehrten Haken – dem griechischen Buchstaben Gamma – bestehend) ist ein sehr altes Sonnenzeichen und eines der ältesten Symbole der Menschheit. Vielerorts wird es als Sonnensymbol, oftmals auch als Symbol der Sonnenbewegung aufgefasst und im übertragenen Sinne als Zeichen des Lebens und der Wiedergeburt.
In früheren Kulturen war es auf vier Kontinenten (bis auf Australien) verbreitet. Es hatte verschiedene Bedeutungen, wie z. B. Fruchtbarkeit. Die Swastika gab es beispielsweise in der kretominoischen Kultur auf Kreta (ab etwa 3500 v. Chr.; oft Motiv der Vasenmalerei), in Mesopotamien und im Reich Elam, im Buddhismus oder im Hinduismus (oft in Verbindung mit der Gottheit Ganesha). Gelegentlich ist es in alten Synagogen zu finden, in frühchristlicher Zeit wurde es auf Fresken und Steinplatten als Kreuzsymbol verwendet. In der romanischen Ornamentik ist es verbunden mit der Mäanderlinie, als „Schutzmittel gegen den Teufel“, zu finden. Auch auf gotischen Bauwerken ist es mitunter in Europa zu sehen. Die Römer haben es ebenfalls verwendet. Im Römisch-Germanischen Museum in Köln ist ein antiker römischer schwarzweißer Mosaikfußboden mit linksdrehenden Hakenkreuzen und sie umgebenden Ornamenten zu besichtigen.
Buddha mit Swastika auf der Brust |
Swastika an der Haupthalle des Zenkō-ji in Japan |
Emblem von Falun Gong |
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Eine Tür mit Hakenkreuzen in Athen |
[Bearbeiten] Indien
Das Wort Swastika stammt aus dem Sanskrit: स्वस्तिक, svastika, was „Glücksbringer“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus den Silben su- (gut) und asti (Substantiv as-ti- zum Verb as- sein) – wörtlich also: das (zum) Gutsein (gehörige), das Heilbringende. Das Kompositum svasti- wird schon im ältesten Sanskrit (dem Vedischen) in der Bedeutung „Heil, Segen“ gebraucht. Das Wort wird dementsprechend in Indien für glückbringende Dinge und Symbole verwendet. Noch heute ist das Swastika-Symbol in Indien in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich. Die Bedeutung, die die Swastika in Europa angenommen hat, ist in Indien weitgehend unbekannt.
[Bearbeiten] China
Im Chinesischen Alphabet stellt die Swastika innerhalb eines Kreises das Schriftzeichen für das Wort „Sonne“, ohne Kreis (chin. 卍, 卐, wàn) für Myriade (10.000, „Unendlichkeit“, eigentlich: chin. 万/萬). Dass das Zeichen im übertragenen Sinne auch Fruchtbarkeit bedeutet, ergibt sich daraus, dass es bei den verschiedenen Völkern auf Bildwerken der Zeugung und Fortpflanzung zu finden ist. Wenn es auf der Verpackung von in China hergestellten Lebensmitteln erscheint, bedeutet dies, dass diese rein vegetarisch hergestellt sind.
Auch das Emblem von Falun Gong, einer aus China stammenden Qi Gong-Bewegung, enthält mehrere Swastika-Symbole. Es zeigt einen roten Kreis mit einem großen goldenen Swastika-Symbol (rechtsdrehendes Hakenkreuz), der von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastika-Symbolen und vier Yin und Yang-Symbolen umschlossen wird.
[Bearbeiten] Nebenformen
Die Swastika hat zahlreiche Nebenformen. Die Endungen können nach rechts oder nach links führen. In vielen Formen ist die Swastika rund und nicht rechteckig. Viele Nebenformen haben eigene Bedeutungen. So nennt man das nach links gewendete Hakenkreuz in Indien Sauastika und es bedeutet Nacht, Unheil und Tod. Unterschieden werden beide Formen in Indien auch durch ihre Farbe. Die Swastika wird rot dargestellt als Zeichen für den Osten (Sonnenaufgang bzw. im übertragenen Sinne Hoffnung), während die Sauastika blau dargestellt wird (blau als Zeichen des Westens also des Sonnenuntergangs bzw. des Niedergangs).
[Bearbeiten] Bedeutung im westlichen Kulturkreis
Vor dem so genannten „Dritten Reich“ symbolisierte das Hakenkreuz bei den Kelten ein Wagenrad, an dem brennende Fackeln befestigt waren. Ein solches Rad wurde bei Festen einen Berg herabgerollt. Durch die Rotation und den Fahrtwind bildeten die lodernden Flammen das Hakenkreuz. In der vorchristlichen germanischen Kultur, wo es auch Fyrfos genannt wird, symbolisiert das Hakenkreuz den wirbelnden Hammer des Donar und ist somit vor allem ein Symbol für die Kräfte der irdischen Natur, die sowohl Schutz, als auch Schaden, Vernichtung und Wiedergeburt bringen können.
Bis zur Verwendung durch die NSDAP erlebte das Hakenkreuz, vor allem in Europa und den USA, eine Renaissance. So warb zum Beispiel die Coca-Cola-Company 1925 mit einem Schlüsselanhänger in Hakenkreuzform, wohl wissend um das positive Image der Swastika. In der deutschen Goa-Trance-Szene findet das Symbol heute gelegentlich wieder Verwendung. Seit 1910 ist das Hakenkreuz das Emblem der Isländischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bis heute in Verwendung. Das Hakenkreuz war bis zum Dritten Reich Bestandteil des Logos der dänischen Brauerei Tuborg und sowohl die schwedische Firma ASEA als auch die norwegische A/S Per Kure - Norsk Motor- og Dynamofabrik hatten ein Hakenkreuz als Logo.
Ein aufrecht stehendes blaues Hakenkreuz, jedoch ohne Beziehung zum Nationalsozialismus, war Hoheitszeichen der finnischen Luft- und Panzerwaffe von 1918 bis 1944. Auch verschiedene finnische Orden verwendeten das Hakenkreuz (z.B. Mannerheim-Kreuz). Bis heute trägt es der Orden des Freiheitskreuzes. Die Hakenkreuze der Collane des finnischen Ordens der Weißen Rose wurden erst 1963 beseitigt. Die heutige Flagge des finnischen Präsidenten zeigt das Freiheitskreuz (Vapaudenristi) mit dem integrierten Hakenkreuz. Auch der lettische Bärentöterorden verwendete das Symbol.
In Polen (2. Republik 1918–1939) wurde das Hakenkreuz von der Luftgestützten Kampfgas-Verteidigungs-Liga, und, in Anlehnung an die Volkskultur der Tatrabewohner, als Regimentsabzeichen des 1. bis 6. Gebirgsjägerregiments („Goralenschützer“, vgl. Goralen) benutzt.
Sonnenkreuz am Fuß des Taufsteins der Pfarrkirche Labach |
im Palais de la Porte Dorée (Paris) |
verschränkte Swastika in der Kathedrale von Amiens |
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lettische Luftwaffe, 1919-1940 |
Goralenkreuz des 2. Gebirgsjägeregiments, Polen, 1921-1939 |
finnische Luftwaffe, 1918-1944 |
Flagge des finnischen Präsidenten mit Freiheitskreuz, aktuell |
[Bearbeiten] Symbol des Nationalsozialismus
Vor dem Ersten Weltkrieg war das Hakenkreuz in Deutschland noch nicht eindeutig politisch festgelegt. Es fand sich als Emblem in okkulten oder neubuddhistischen Zeitschriften, aber auch als Verlagssignet des jüdischen Bondi-Verlages, der die Werke des Dichters Stefan George veröffentlichte. Vor allem aber erfreute es sich großer Beliebtheit in der Lebensreform- und der Jugendbewegung. Soweit es sich dabei nicht um Übernahmen aus der Theosophie oder der asiatischen Tradition handelte, war der „Lichtkult“ von Sonnenanbetern und Anhängern der Freikörperkultur entscheidend.
Bei Völkischen und Antisemiten trat das Hakenkreuz in dieser Zeit zwar auf, blieb aber noch ohne allgemeine Anerkennung; das bevorzugte Abzeichen in ihren Reihen war der Hammer Thors. Das änderte sich erst ab 1910. Zu diesem Zeitpunkt war nicht nur der Einfluss von Ariosophen wie Guido von List erstarkt, die das Hakenkreuz als „germanische Rune“ und als Geheimzeichen „urarischen Weistums“ betrachteten, es trat auch (als Nebenmotiv) in der zeitgenössischen Bestsellerliteratur auf, etwa in Hermann Löns' „Der letzte Hansbur“ oder Hermann Burtes „Wiltfeber“. Als Organisationsabzeichen wurde es zuerst von dem sehr einflussreichen Bund deutscher Volkserzieher verwendet. Dessen Gründer Wilhelm Schwaner war eng mit dem Maler Ludwig Fahrenkrog befreundet, und beide gründeten 1912 die neopaganistische Germanische Glaubens-Gemeinschaft (GGG), in deren Symbolik das Hakenkreuz eine besondere Betonung fand.
Dem Vorbild der „Volkserzieher“ und der GGG folgten schon vor dem Ersten Weltkrieg zahlreiche andere völkische Organisationen, darunter der antisemitische Deutsche Turnerbund, der ariosophische Germanenorden und auch die Deutschvölkische Partei, die seit 1914 versuchte, alle völkischen und antisemitischen Strömungen zu sammeln. Der Erfolg blieb ihr allerdings versagt, und vor der Endphase des Krieges konnte auch keine Rede davon sein, dass das Hakenkreuz als politisches Symbol eine besondere Funktion gehabt hätte. Das änderte sich im Herbst 1918, unmittelbar vor dem Ende des Krieges. So trat im Oktober des Jahres ein „Deutscher Volksrat“ unter der Führung des völkischen Literaten Heinrich Pudor an die Öffentlichkeit, der mit dem Hakenkreuz als Symbol zu Pogromen gegen Juden aufforderte.
In den Wirren der Jahre 1919/20 entwickelte sich das Hakenkreuz zu dem Zeichen der Gegenrevolution. Es erschien als Graffito an Wänden und auf Straßen, als Uhranhänger oder Bierzipfel, Anstecker oder Brosche, auf Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, an Panzerwagen oder Lkws. Von vielen Schulen musste ein Trageverbot erlassen werden, um Schlägereien zu verhindern. Dass die Brigade Ehrhardt es beim Kapp-Putsch im März 1920 auf ihre Stahlhelme malte, war jedenfalls sinnfälliger Ausdruck ihres Willens, den Umsturz wieder umzustürzen.
Angesichts dessen war die Wahl des Hakenkreuzes als Abzeichen der NSDAP ausgesprochen naheliegend. Alle älteren Annahmen über eine von weiter her kommende Beeinflussung Hitlers – etwa durch den Schriftsteller Alfred Schuler oder den Ariosophen Jörg Lanz von Liebenfels – können als widerlegt gelten (vgl. die neueren Arbeiten von Karlheinz Weißmann). Eindeutig ist lediglich, dass die „Mutterorganisation“ der DAP, die Thule-Gesellschaft (welche aus einer Abspaltung des Germanenordens hervorgegangen war), es verwendete. Hitlers mehrfach wiederholte Erklärung, er habe das Hakenkreuz als Ausdruck seiner antisemitischen Weltanschauung gewählt, ist plausibel, und nichts spricht dagegen, dass auch der Entwurf der „Sturmfahne“ (rotes Tuch, darauf ein weißer Kreis mit einem auf die Spitze gestellten, nach rechts laufenden Hakenkreuz) von ihm stammt. Die Behauptung des Starnberger Zahnarztes Friedrich Krohn, er habe das Konzept zuerst vorgelegt, wirkt demgegenüber unglaubwürdig. Jedoch gibt Hitler in Mein Kampf zu, dass dieser Arzt einen sehr ähnlichen Entwurf geschaffen hatte.
Irrig ist auch die Annahme, dass das Hakenkreuz aus der Parteisymbolik der altösterreichischen Nationalsozialisten stamme. Diese übernahmen es erst mit einer kleinen Verzögerung, nachdem es im Frühsommer 1920 von der NSDAP eingeführt worden war.
Anders als die meisten Völkischen hat sich Hitler für die Deutung des Hakenkreuzes nicht interessiert. Er wollte es als „Marke“ seiner Partei verwenden, ihm kam es nur auf die praktische Verwendbarkeit, den Wiedererkennungswert und die rasche Reproduzierbarkeit an. Dass sich das Hakenkreuz zu diesen Zwecken besonders gut eignete, erklärt auch etwas von den Erfolgen der NSDAP im „symbolpublizistischen Bürgerkrieg“ (Arnold Rabbow) der frühen dreißiger Jahre.
Zur Beruhigung seiner bürgerlichen Anhänger hatte Hitler immer betont, dass die rote Fahne mit dem Hakenkreuz neben ihrer Hauptbedeutung als Symbol eines antisemitischen „nationalen Sozialismus“ auch die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot enthalte. Es schien in diese Linie zu passen, dass dann, nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933, Schwarz-Weiß-Rot und Hakenkreuzflagge nebeneinander zu Nationalflaggen erklärt wurden. Bei diesem Kompromiss blieb es aber nur bis 1935. Danach galt ausschließlich die Hakenkreuzflagge als National- und Handelsflagge. In demselben Zusammenhang wurde außerdem der „Hoheitsadler“ der Partei, der das Hakenkreuz im Eichenkranz in den Fängen hielt, zum Reichswappen erklärt; der einzige Unterschied zwischen beiden Emblemen war, dass der Parteiadler vom Betrachter aus nach rechts, der Staatsadler nach links schaute. In seinen „Tischgesprächen“ hat Hitler während des Krieges geäußert, er habe die alten Reichsfarben abgeschafft, da diese nur für das „Bismarck-Reich“ gestanden hätten; ihm sei es darum gegangen, ein neues Symbol für das neue „Germanische Reich deutscher Nation“ zu schaffen.
[Bearbeiten] Das Hakenkreuzlied
Das Hakenkreuzlied wurde im Jahr 1923 von dem österreichischen Augustiner-Chorherren Ottokar Kernstock (1848-1928) für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) verfasst. Kernstock war Nationalist, hatte während des Ersten Weltkriegs patriotische und den Krieg verherrlichende Gedichte verfasst, verwahrte sich aber – nach Protesten gegen sein Hakenkreuzlied aus der Christlichsozialen Partei und der katholischen Kirche – dagegen, ein „Hakenkreuzler“ zu sein. Das Lied solle vielmehr die „ursprünglichen idealen Werte“ der Partei besingen. Kernstock soll auch gegen die „propagandistische Einverleibung“ des Hakenkreuzliedes durch die DNSAP, für die er es ursprünglich komponiert hatte, protestiert haben, als diese es im Wahlkampf in den sudetendeutschen Gebieten der Tschechoslowakei einsetzte.
[Bearbeiten] Beurteilung nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungswidrigen Organisationen strafbar. Das Verwenden der Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist teilweise erlaubt.
In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit Nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.
In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
[Bearbeiten] Juristische Auseinandersetzung um Anti-Nazi-Symbole
Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Nach jüngerer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) wären auch Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochener Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut Records wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt.
Am 16. März 2006 urteilte das Landgericht Tübingen, dass Darstellungen von z. B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken.[1] Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.[2]Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.[3]
Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von "Anti-Faschistischen Gütern", d.h. z.B. Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen - unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise „Nazis raus!“). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.
Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86 a StGB gedeckt sei - das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Bundestages.
Die Revision war beim Bundesgerichtshof anhängig, die Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes fand am 8. März 2007 statt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung als die der Stuttgarter Kollegen;[4] zunächst bestand eine große Rechtsunsicherheit. Klarheit wurde erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen, nachdem am 15. März 2007 die Verurteilung des Versandhändlers aufgehoben wurde. [5] Der Vorsitzende Richter Walter Winkler nannte die Symbole "gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet". Dies sei "eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden" [6], Zudem hat das Bundesministerium der Justiz angekündigt, im Falle der Bestätigung des Urteils eine Gesetzesänderung herbeiführen zu wollen.
[Bearbeiten] Literatur
- Jacques Gossart: La longue marche du svastika. Histoire connue et inconnue de la croix gammée. Paris 2002
- Lorenz Jäger: Das Hakenkreuz. Zeichen im Weltbürgerkrieg. Eine Kulturgeschichte. Wien und Leipzig 2006
- Steven Heller: The Swastika. Symbol Beyond Redemption?. New York 2000
- Bernard Marillier: Le Svastika. Petite Bibliothèque des Symboles, Puiseaux 1997
- Arnold Rabbow: Artikel „Hakenkreuz”. In: dtv-Lexikon politischer Symbole. München 1970, S. 110–118
- Karlheinz Weißmann: Das Hakenkreuz – Symbol eines Jahrhunderts. Schnellroda 2006
[Bearbeiten] Siehe auch
- Kruckenkreuz
- Pfeilkreuz
- Swooshtika
- Nix-Gut Records: Hakenkreuzaffäre
- strafrechtliche Problematik der durchgestrichenen Hakenkreuze
- Lauburu, baskisches Kreuz
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Swastikas – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Die Entwicklung des Hakenkreuzes zum todbringenden Symbol des Nationalsozialismus – von Peter Diem (Rechts- und Politikwissenschafter)
- www.karlheinz-weissmann.de/19482.html Thesen zur Geschichte des Hakenkreuzes als Zusammenfassung des Buches von Karlheinz Weißmann "Das Hakenkreuz - Symbol eines Jahrhunderts"
- Zivilcourage gegen Rechts: Von Polizeibehörden ausgebremst – Beitrag des TV-Magazins Monitor
- Freispruch für Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen
- sabon.org „Die Swastika – Ihre Geschichte, Herkunft und Bedeutung“
- swastika-info.com Website über die Swastika aus Sicht der religiösen Bewegung Falun Gong
- § 86a StGB Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 86 StGB (Deutschland): Gesetzestext mit Rechtsprechung via dejure.org
- § 86a StGB (Deutschland): Gesetzestext mit Rechtsprechung via dejure.org
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Umstrittener Anti-Nazi-Anstecker darf verkauft werden, swr.de
- ↑ AG Tübingen vom 7.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/2005; dazu Molsberger/Wax, Tatbestand und Korrektur, JZ 2006, 140
- ↑ Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode
- ↑ Verfremdete Hakenkreuze In Berlin straffrei
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/anti-nazi-symbole_aid_50737.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,471880,00.html