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Kfz-Kennzeichen (Deutschland) - Wikipedia

Kfz-Kennzeichen (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen.

Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den „auslaufenden Kennzeichen“, also solche, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

KFZ-Kennzeichen (neu)
KFZ-Kennzeichen (neu)
KFZ-Kennzeichen (alt)
KFZ-Kennzeichen (alt)

Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 mit leichter Verzögerung am 1. Januar 1991 auch auf die ostdeutschen Bundesländer übertragen. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen sind grundlegend in § 60 StVZO geregelt.

Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen. Ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren, seit 1956 verwendeten so genannten DIN-Kennzeichen, benannt nach ihrer Schriftart, die nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist, zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen (seit 1994), die die so genannte FE-Schrift (FE = fälschungserschwerend) verwendet. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, so dass Manipulationen erschwert und automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken und LKW-Maut). Der Nachteil ist, dass die FE-Schrift für den Menschen etwas schlechter lesbar ist als die DIN-Schrift. Seit 1. November 2000 werden von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben. Ein weiterer Vorteil dieser Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Seit Anfang der 1990er Jahre musste der weiße Hintergrund des Kennzeichens stark reflektierend sein (mit Ausnahme der Bundeswehr-Fahrzeuge).

[Bearbeiten] Abmessungen

Einzeilige Nummernschilder sind max.520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Nummernschilder (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 150 mm hoch. Die verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen werden von Motorradfahrern im allgemeinen als „Kuchen-“ oder auch „Pizzablech“ verspottet. Nicht nur auf Grund ästhetischer Wunschvorstellungen, als auch aus Aerodynamik- und Sicherheitsaspekten, sowie der Tatsache, dass ein Großteil der erhältlichen Motorräder nicht ausschließlich für den deutschen Markt produziert werden und dementsprechend für kleinere Kennzeichen konzipiert sind, sorgt die derzeitige Kennzeichenlösung für Unmut in der hiesigen Motorradfahrergemeinschaft.

Die Ausführungen aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland (Formate, Schrift, Farben und Reflexion) sind in der StVZO geregelt und werden durch die DIN 74069 vereinheitlicht. Die Herstellungsverfahren und die Konformität mit diesen Regeln werden durch die DIN-Certco überwacht.

Jedes Kennzeichen hat auf der Rückseite eine eingeprägte Signatur, aus der der Hersteller des Kennzeichenrohlings erkennbar ist und auf der Vorderseite eine Signatur, die eine Identifizierung des endgültigen Herstellers des Kennzeichens zulässt. Zur Herstellung wird heute üblicherweise das Heißprägeverfahren angewendet. Dieses Verfahren wurde 1990 entwickelt und löste die bisherige Verwendung von lösemittelhaltigen Lacken ab.

Zulassungsplakette der Landeshauptstadt München. Anmerkung: Es wird das bayerische Staatswappen, nicht das Stadtwappen („Münchner Kindl“) gezeigt.
Zulassungsplakette der Landeshauptstadt München. Anmerkung: Es wird das bayerische Staatswappen, nicht das Stadtwappen („Münchner Kindl“) gezeigt.
Zulassungsplakette des BMI, z.B. für die BA THW
Zulassungsplakette des BMI, z.B. für die BA THW
Zulassungsplakette der Bundeswehr (einzige Kennzeichen mit der Deutschlandfahne und – wie die Kennzeichen für die NATO-Hauptquartiere – nicht reflektierend)
Zulassungsplakette der Bundeswehr (einzige Kennzeichen mit der Deutschlandfahne und – wie die Kennzeichen für die NATO-Hauptquartiere – nicht reflektierend)

[Bearbeiten] Aufbau

Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus dem

oder
  • für das Behördenkürzel.

Anders als in einigen anderen Ländern sind die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Besitzer zugeordnet. Aus diesem Grund geht das Kennzeichen beim Verkauf auf den neuen Besitzer über, außer der Verkäufer meldet das Fahrzeug vor dem Verkauf ab und der Käufer mit neuem Kennzeichen wieder an. Wenn der Standort des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt wird, müssen dort neue Kennzeichen beantragt werden. Anders als z.B. in einigen Kantonen in der Schweiz oder Liechtenstein gibt es auch keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen anhand des Kennzeichens auf den Halter geschlossen werden kann.

Auch der Zeitraum der Zulassung ist in keiner Weise im Kennzeichen vermerkt. Jedoch vergeben viele Zulassungsstellen (z.B. Erlangen, wenn kein Wunschkennzeichen vorliegt) die Kennzeichen nach einem fortlaufendem System, so dass bei Kenntnis dieses Systems und hinreichender Beobachtung grob auf den Zeitraum der Zulassung geschlossen werden kann. Als weitere grobe Referenz können auch Nummernraumerweiterungen herangezogen werden. So weisen z.B. mehr als drei Ziffern in einem privaten Nummernschild aus Paderborn auf eine Anmeldung erst nach dem Jahr 2001 hin.

Nach dem Unterscheidungzeichen befinden sich oben auf dem hinteren Kennzeichen die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Plakette“) und auf dem vorderen Kennzeichen (i.d.R. seit 1985) eine AU-Plakette und jeweils unten der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem der Kreis liegt. Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer abtrennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich zu erhalten. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen unter anderem in Berlin und Brandenburg Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.

Nach den Plaketten folgt

  • Die Erkennungsnummer, bestehend aus
    • ein oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben, außer den Umlauten „Ä“, „Ö“ und „Ü“) ohne Systematik (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich, siehe auch den Abschnitt Wissenswertes;
    • ein bis vier (abweichend bis zu sechs) Ziffern ohne Systematik. Bis zu sechs Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden, siehe unten (Behördenkennzeichen).

Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln (gilt nicht in der gesamten BRD [1]). Diese Aussage ist jedoch zumindest in Bezug auf Hamburg überholt, seit einigen Jahren werden die Kennzeichen in Hamburg unabhängig vom Zulassungsbezirk vergeben, so dass man in Hamburg-Mitte genauso mit z.B. „HH M 9009“ fahren kann wie umgekehrt in HH-Harburg mit „HH HH 2000“ (Zulassungsamt Hamburg).

Bei einigen Sonderkennzeichen folgt noch ein Feld, das sie als Sonderkennzeichen identifiziert, z.B. Datumsangaben.

[Bearbeiten] Anbringung am Fahrzeug

Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u.a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.

Runde Plakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich 12/2007
Runde Plakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich 12/2007
Sechseckige Plakette als Nachweis der Abgasuntersuchung
Sechseckige Plakette als Nachweis der Abgasuntersuchung

[Bearbeiten] Prüfplaketten

Auf dem vorderen Kennzeichen muss die Plakette mit dem Hinweis auf den nächsten AU-Termin angebracht sein. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung an. Prüfplaketten (umgangssprachlich meist als TÜV-Plaketten bezeichnet) für die HU werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben. Bevor man die Plaketten einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des TÜV-Termins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Das Erscheinungsbild ist seit diesem Zeitpunkt annähernd konstant. In der Anfangsphase waren diese Plaketten nicht immer farbig (1973 war sie – wie die allererste Plakette aus dem Jahr 1961 – weiß). Das Farbschema folgt seit der 1974er Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, der sich alle sechs Jahre wiederholt. Es gibt regional unterschiedliche Siegel, die weitverbreiteten Abziehplaketten und die Töpfchensiegel. Letztere sind besonders im süddeutschen Raum sowie um Hannover verbreitet.

Wie auf den Bildern ersichtlich haben die Plaketten im Bereich des Monats Dezember (seit 1975) schwarze Balken. Diese Balken sorgen dafür, dass man bereits aus einiger Entfernung den Monat der dort angegebenen Untersuchung erkennt. Zu lesen sind diese Balken wie eine Uhr. Ist z.B. die HU im Monat August fällig, steht die „8“ oben und die schwarzen Balken erscheinen auf „8 Uhr“. Diese Regel gilt allerdings erst seit 1983. Bis 1982 waren die Ziffern auf der Prüfplakette in aufsteigender Folge im Uhrzeigersinn aufgedruckt, das heißt, bei den Plaketten der Jahre 1975 bis 1982 erschienen die schwarzen Balken noch in seitenverkehrter Position (z.B. bei Fälligkeit im August auf „4 Uhr“), bei Fälligkeit im Juni und Dezember blieb die Position der schwarzen Balken demnach unverändert bei „6 Uhr“ bzw. „12Uhr“.

Seit 1985 werden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung ausgegeben. Diese erste Plakette mit den Jahreszahlen 1986 wurde zunächst als „ASU-Plakette“ bezeichnet, später als AU-Plakette. Sie wird stets auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Sie folgt dem Farbschema der Prüfplaketten der HU und wird auch (eher selten) als Töpfchensiegel ausgebeben. Vermutlich wird die AU-Plakette zum Jahr 2010 entfallen, da HU und AU zusammengelegt werden sollen.

[Bearbeiten] Farben der Plaketten seit 1974

Farbe Jahr
Orange 1979 1983 1989 1995 2001 2007
Blau 1978 1984 1990 1996 2002 2008
Gelb 1977 1985 1991 1997 2003 2009
Braun 1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010
Rosa 1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011
Grün 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012

[Bearbeiten] Sonderkennzeichen

Behördenkennzeichen der Feuerwehr
Behördenkennzeichen der Feuerwehr
Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes
Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes
Streifenwagen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit eigenen Unterscheidungszeichen
Streifenwagen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit eigenen Unterscheidungszeichen
Saisonkennzeichen, Gültigkeitsdauer vom 1. Mai bis 31. Oktober eines Jahres
Saisonkennzeichen, Gültigkeitsdauer vom 1. Mai bis 31. Oktober eines Jahres

[Bearbeiten] Behördenkennzeichen

Die durch die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften[2] erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt vor, dass die einzelnen Zulassungsbezirke seit dem 1. März 2007 keine Behördenkennzeichen mehr zuteilen. Die bis zum 28. Februar 2007 zugelassenen Behördenfahrzeuge tragen weiterhin das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem die Behörde ihren Dienststellensitz inne hat, gefolgt von einer Ziffernfolge. Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:

  • Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1–199, 1000–1999, 10000–19999
  • Gerichte: 90-99, 90000-99999
  • Kommunale Verwaltungsebene: 200–299, 2000–2999, 20000–29999, 300–399, 600–699, 6000–6999, 60000–69999
  • Polizei: 3000–3999, 7000–7999, 30000–39999, 70000–79999
  • Katastrophenschutz: 8000–8999, 80000–89999
  • Konsularische Vertretungen: 900–999, 9000–9999
  • sonstige Behörden und Einrichtungen (teilweise Nummernreserven): 500–899, 5000–5999, 50000–59999, 90000–99999

Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen, Dienstfahrzeuge der Länder mit Sondernummer (siehe unten), Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, des Technischen Hilfswerkes, der NATO-Hauptquartiere sowie Fahrzeuge mit den Unterscheidungskennzeichen 0 und BD sind von der Steuer befreit. Als Versicherer tritt die fahrzeughaltende Körperschaft ein bzw. bei Fahrzeugen diplomatischer Vertretungen und überstaatlicher Organisationen der Bund nach Maßgabe der Abkommen.

[Bearbeiten] Saison-Kennzeichen

Saison-Kennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass die An- und Abmeldung automatisch geschieht. Somit werden die Gebühren, die vorher für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren, vermieden. Man findet diese Kennzeichen auf Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, z.B. Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes.

[Bearbeiten] Historische Fahrzeuge

Historische Fahrzeuge haben ein nachgestelltes „H“ auf dem Nummernschild. Das H-Kennzeichen ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Das einzelne Fahrzeug muss nachweislich vor mindestens 30 Jahren produziert oder erstzugelassen worden sein.

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen und die Gesamtzahl der Zeichen darf deswegen nicht mehr als sieben (acht bei regulären Nummernschildern) betragen. Beispiel: „A BC 123H“. Mit dem „H“-Kennzeichen sind Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden.

Kennzeichen für Historische Fahrzeuge
Kennzeichen für Historische Fahrzeuge

Die Kriterien zur Vergabe eines „H“-Kennzeichens sind uneinheitlich: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden „H“-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten verbaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativ-Kriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeit-untypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein „H“-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.

[Bearbeiten] Rote Kennzeichen

Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit „06“ oder „07“ beginnt.

Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „06“ werden nur noch an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.

Neues rotes FE-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Kamenz
Neues rotes FE-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Kamenz
Altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg
Altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg
Rote 07er Nummer (Illustration), Zulassungsbezirk Landkreis Haßberge
Rote 07er Nummer (Illustration), Zulassungsbezirk Landkreis Haßberge

Rote Nummern mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Die FZV sieht vor, dass „07“ Kennzeichen ab 2007 nur noch für mindestens 30 Jahre alte Oldtimer zugeteilt werden dürfen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes, längliches für einen PKW und ein kleines, quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt, und Versicherungen bieten oft recht günstige Tarife hierfür an. Allerdings sind diese Kennzeichen in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt, da nur gewisse Fahrten zulässig sind und Einzelnachweise geführt werden müssen. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.

Die Verwendung Roter Kennzeichen im Ausland kann u.U. zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kommen hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz, Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Offizieller Schriftwechsel liegt den Ministerien vor. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. (Quellen: ADAC, AvD, div. Zulassungsstellen)

Das Rote Kennzeichen „07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Kfz mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.

Die Voraussetzungen sind:

Demnach gilt das Rote Kennzeichen „07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
  • Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
  • Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Das Rote Kennzeichen „07“ ist in folgenden Ländern zulässig
Andorra Iran Mazedonien Seychellen
Bahrain Irland Monaco Simbabwe
Belarus Israel Niederlande Slowakei
Belgien Italien Niger Slowenien
Bosnien-Herzegowina Jugoslawien Norwegen Spanien
Brasilien Kasachstan Österreich Südafrika
Bulgarien Kongo Pakistan Tadschikistan
Elfenbeinküste Kroatien Philippinen Tschechien
Dänemark Kuba Polen Turkmenistan
Estland Kuwait Portugal Ukraine
Finnland Lettland Rumänien Ungarn
Frankreich Liechtenstein San Marino Uruguay
Georgien Litauen Schweden Usbekistan
Griechenland Luxemburg Schweiz Vereinigtes Königreich
Guyana Marokko Senegal

Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07“-Kennzeichen ist in den o.g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher, ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich. (Quelle: DEUVET, 2004)

Zwar entspricht das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1. Januar 1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1.000 €) bestraft. Außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das „Rote Kennzeichen“/„Kurzzeitkennzeichen“ erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt (Quelle: ADAC, 2006).

Kennzeichen steuerbefreite Fahrzeuge
Kennzeichen steuerbefreite Fahrzeuge

[Bearbeiten] Grüne Kennzeichen

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Sportgeräte-Anhänger (z.B. für Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (kein PKW oder Krad) kann der Anhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeuges. Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall sein Fahrzeug unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen

[Bearbeiten] Kurzzeit-Kennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen sind für Fahrzeug-Überführungen vorgesehen. Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit „04“ beginnt. Nach der FZV werden ab dem 1. März 2007 die Erkennungsnummern um Nummern erweitert, die mit „03“ beginnen. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.

Leider sind diese Regelungen in Europa nicht einheitlich. Gleichaussehende Kennzeichen aus Portugal benennen mit dem Datum im gelben Feld den Tag der Erstzulassung. siehe Kfz-Kennzeichen (Portugal)

Ausfuhrkennzeichen (neu)
Ausfuhrkennzeichen (neu)
Ausfuhrkennzeichen (alt)
Ausfuhrkennzeichen (alt)

[Bearbeiten] Exportkennzeichen

Internationale Kurzzeit-Zulassungen mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Sie sind in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief gültig, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate beträgt. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z.B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland exportiert worden sein und darf auf deutschen Straßen nicht mehr bewegt werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Europa-Merkmal (Sternenkranz) und der Landeskennung gibt. Von 1948 bis 1988 war es ein ovales Schild, das ein Siegel der Bundesfinanzverwaltung trug. Eine Ausnahme bezüglich des Siegels stellte Berlin (West) dar.

[Bearbeiten] Diplomatenkennzeichen

Hauptartikel: Diplomatenkennzeichen (Deutschland)

Kennzeichen von Fahrzeugen diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen beginnen mit der Ziffer Null (0), gefolgt von der Kennziffer des entsprechenden Landes (Ländercode) und anschließend – getrennt durch einen Bindestrich – von einer ein- oder zweistelligen Zahl.

Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft
Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verlustig, bekommt das Fahrzeug eine „Alias-Nummer“: Das bisherige Kennzeichen wird durch den Buchstaben „A“ ergänzt und das bisherige Kennzeichen für ungültig erklärt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Dann darf die Zulassungsstelle es wieder ausgeben. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt der Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.

Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise „B“ oder „BN“, sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate).

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nicht an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der unter Umständen auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird, jedoch auch nicht an Deutsche) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen. Diplomaten von sehr niedrigem Rang, z.B. Honorarkonsule, erhalten keine Diplomatenkennzeichen, dürfen jedoch einen CC-Aufkleber (Corps Consulaire) anbringen. Deutsche Staatsbürger erhalten in Deutschland nie ein Diplomatenkennzeichen.

Fahrzeug mit dem Kfz-Kennzeichen des Bundespräsidenten
Fahrzeug mit dem Kfz-Kennzeichen des Bundespräsidenten

[Bearbeiten] Fahrzeuge der Leitungsebene oberster Bundesbehörden

Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0–1, des Bundeskanzlers 0–2, des Außenministers 0–3, des ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0–4. Der Bundestagspräsident führt als Ausnahme das Kennzeichen 1–1. Normalerweise nutzt nur der Bundespräsident das Sonderkennzeichen an seinem Dienstwagen.

Kennzeichen deutscher Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht) beginnen mit „BD–“.

[Bearbeiten] Bundesland- und Landtagskennzeichen

Kraftfahrzeuge von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis, sondern für das jeweilige Bundesland; so haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge im Leasing-Verfahren in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form „NRW 4–9999“. Dabei steht die Ziffer „4“ für das Innenministerium.

Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:

  • 1 Landtag
  • 2 Reserve
  • 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
  • 4 Innenministerium
  • 5 Justizministerium
  • 6 Finanzministerium
  • 7 Verkehrsministerium

[Bearbeiten] Bundesbehörden

Die ehemalige staatliche Deutsche Bundesbahn (DB) und die Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er Jahren eigene Kennzeichen, wobei die ersten beiden folgenden Zahlen den Fahrzeugtyp codierten. Andere Behörden, wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (BW) oder die Bundespolizei (seit 30. April 2006 „BP“, auslaufend: „BG“), besitzen spezielle Kennzeichen.

[Bearbeiten] Bundeswehr

Der Bundeswehr ist der Buchstabe „Y“ für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. „Y“ wurde gewählt, da bei Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 alle in Frage kommenden Kombinationen wie „BW“ bereits vergeben waren, und für die voraussichtlich große Anzahl von Militärfahrzeugen durfte der „Zulassungsbezirk“ nur aus einem Buchstaben bestehen. Durch den Umstand, dass keine größere Stadt in Deutschland einen mit „Y“ beginnenden Namen besitzt, wurde dieser Buchstabe den Streitkräften zugeteilt. Dass der Buchstabe Y als „Ende von Germany“ gewählt wurde, ist ein Soldatenwitz.

Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr (verfälschtes Kennzeichen zur Illustration)
Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr (verfälschtes Kennzeichen zur Illustration)

Weiterhin befinden sich die deutsche Flagge (schwarz-rot-gold), eine sechsstellige Nummer und der Stempel der Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen, das aus militärischen Gründen nicht reflektierend ist. Bei Motorrädern mit Y-Kennzeichen ist die Nummer maximal fünfstellig, bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleibt aus taktischen Gründen der Stützpunktstandort des Fahrzeugs unerkannt.

Die Zulassung erfolgt durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z.B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer technischen Durchsicht gemäß speziellen technischen Dienstvorschriften (TDv) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z.B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug beim TÜV oder ähnlichen Institutionen vorgeführt werden.

Die Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr werden weiterhin in alter DIN-Schrift und nicht in der neuen FE-Schrift (FE für fälschungserschwerend) ausgegeben.

[Bearbeiten] Bundespolizei

Einsatzfahrzeuge für die Bundespolizei fahren mit der Kennung „BP“, der überwiegende Teil des Fahrzeugparks ist noch mit dem alten Kennzeichenkürzel „BG“ (für den ehemaligen Namen Bundesgrenzschutz) ausgerüstet, das nunmehr sukzessive ausläuft.

Kfz-Kennzeichen des THW
Kfz-Kennzeichen des THW

[Bearbeiten] Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben „THW“. Vor der Einführung der neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000–8999; 80000–89999). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender „9“ erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben.

[Bearbeiten] NATO-Hauptquartiere

Internationale Hauptquartiere führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein „X“, dem eine vierstellige Zahl folgt. Obwohl die 15. Ausnahmeverordnung zur StVZO die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem X-Kennzeichen keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgt nach den Vorschriften der StVZO.

[Bearbeiten] Wissenswertes

  • Das neue System sollte ausreichend sein für einen erwarteten erheblichen Zuwachs an Kraftfahrzeugen, bei gleichzeitiger Anpassungsfähigkeit an veränderte geopolitische Gegebenheiten. So konnten das Saarland (1957) und die Kreise in Ostdeutschland (1991) unkompliziert in das System übernommen werden.
Beispiel einer unzulässigen Erkennungsnummer (hier „NS“), die trotzdem vergeben wurde.
Beispiel einer unzulässigen Erkennungsnummer (hier „NS“), die trotzdem vergeben wurde.
  • Unzulässige Erkennungsnummern (so genannte „Braune Kennzeichen“): Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: „HJ“ (Hitlerjugend), „KZ“ (Konzentrationslager), „NS“ (Nationalsozialismus), „SA“ (Sturmabteilung), „SD“ (Sicherheitsdienst) und „SS“ (Schutzstaffel), wobei „SD“ nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn diese eine der o.g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, „D“ sowie „ED“ (für S ED), für den Kreis Warendorf ein prägnantes Beispiel: WAF SS. Dort ist auch „WAF FE“ nicht zugelassen. Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: „K Z“). Allerdings wurden in Einzelfällen – wohl versehentlich – diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen, so ist im Zulassungsbezirk der Region HannoverH J 9999“ eine zulässige und auch vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination. Eine solche ist zum Beispiel, wenn die Initialen des Fahrzeughalters eine der Abkürzungen ergeben. Wenn das Fahrzeug verkauft wird, kann der neue Eigentümer das Kennzeichen – meist gegen Verwaltungsgebühren – ändern lassen.
  • Anstößige Kombinationen: Im Landkreis Limburg-Weilburg wurde zeitweise die Buchstabenkombination AA (also: LM AA) nicht ausgegeben, was „Leck mich am Arsch“ bedeutet und als Provokation angesehen wurde. Stuttgart vergibt die Kombination S EX und „S AU“ sowie Bad SegebergSE X“ ausschließlich als Wunschkennzeichen. Ähnlich sieht es mit der Kombination der Stadt Hanau in Hessen („HU“) und den Buchstaben „RE“ aus.
  • Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z.B. „TX“ für Taxis oder S/SW für Städtische Fahrzeuge (Stadtwerke).
  • Des Weiteren ist eine Aufteilung der Kennzeichenräume zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden, die dasselbe Kfz-Kennzeichen führen.
  • Die Städte Hanau in Hessen, St. Ingbert und Völklingen im Saarland und die Gemeinde Büsingen am Hochrhein haben eigene Erkennungszeichen, obwohl sie nicht kreisfrei sind. Hanau durfte als größte Stadt des Main-Kinzig-Kreises das Kennzeichen „HU“ behalten, während alle anderen Gemeinden des Landkreises, der seinen Sitz nach Gelnhausen verlagerte, die Kennung „MKK“ erhielten. St.Ingbert (Kennzeichen „IGB“, gelegen im Saarpfalz-Kreis mit Kennzeichen „HOM“) und Völklingen (Kennzeichen „VK“, gelegen im Stadtverband Saarbrücken mit Kennzeichen „SB“) dürfen als Mittelstädte nach saarländischem Kommunalrecht ihr Kennzeichen führen, Büsingen am Hochrhein (Kennzeichen „BÜS“, zum Landkreis Konstanz gehörend mit Kennzeichen „KN“) ist eine deutsche Exklave in der Schweiz und hat ein eigenes Kennzeichen zur Erleichterung der Grenzkontrollen.
  • Für Fahrzeuge, die in Fernseh- und Filmproduktionen vorkamen, wurden bei den DIN-Kennzeichen aus Datenschutzgründen damals unzulässige Erkennungsnummern wie z.B. „AI“ oder „BG“ vergeben bzw. bis 1989 das damals nicht existierende Städtekennzeichen „P“. Hintergrund: Die Buchstaben „B“, „F“, „G“ (bis 1992) sowie „I“, „O“ und „Q“ durften wegen der Verwechslungsgefahr nicht für DIN-Schilder vergeben werden. Teilweise sind diese bei einigen Zulassungsstellen (z.B. Stadt Hof) auch für die heutigen FE-Kennzeichen gesperrt. Vereinzelt werden sogar ganze Zulassungsbezirke erfunden.
Auswahl:
Film/Serie Zulassungsbezirk Name der fiktiven Stadt bzw. des Zulassungsbezirks
Der Fahnder G und GX Bis 1990 „G“, danach „GX“ für die fiktive Stadt „Gleixen“
Um Himmels Willen KAL „Kaltenthal“ (fiktiver Ort der Handlung)
Verliebt in Berlin KA „Kahlene“ (fiktiver Ort der Handlung, obwohl „KA“ für Karlsruhe existiert)
Julia – Wege zum Glück FA „Falkental“ (fiktiver Ort der Handlung)
Tessa - Leben für die Liebe TL „Torland“ (fiktiver Ort der Handlung)
Bianca – Wege zum Glück TN „Tannenau“ (fiktiver Ort der Handlung)
Alarm für Cobra 11 AP Autobahnpolizei“; nach Einrichtung des Landkreises Weimarer Land mit Sitz der Kreisverwaltung in Apolda mit dem Kennzeichen „AP“ wurde diese Kennung in der Serie nicht mehr verwendet
Knockin' on Heaven's Door NA
Schule KER „Kerkweiler“; die Zulassungsiegel wurden bewusst nur undeutlich gezeigt oder durch Schmutz unlesbar gemacht, um keine Rückschlüsse auf ein Bundesland zuzulassen
Neues vom Süderhof SÖN Fiktiv für „Südöstliches Niedersachsen“, obwohl die Serie im nordöstlichen Niedersachsen spielte
Willkommen in Kronstadt KRO „Kronstadt“ (fiktiver Ort der Handlung, als Beispiel einer Kleinstadt)
Im Stahlnetz des Dr. Mabuse, Die unsichtbaren Krallen des Dr. Mabuse, Das Testament des Dr. Mabuse P und Pol Die Filme spielen in einer nicht bekannten deutschen Großstadt. „P“ war zum Zeitpunkt des Entstehens der Filme noch nicht vergeben und „Pol“ für Polizeifahrzeuge wurde spätestens seit Einführung der weißen Kennzeichen in Deutschland nicht mehr vergeben.
  • Für die alten DIN-Kennzeichen galt: Reichte der Platz für die Zeichen nicht aus, so konnte die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem trat vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthielten, zum Beispiel „W“ oder „M“, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. Es wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d.h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite.
    Für die FE-Schrift wird eine nichtproportionale Schriftart verwendet, d.h. alle Zeichen sind gleich breit. Für normal große Nummernschilder kann in der Regel bei bis zu sieben Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei acht Zeichen wird für alle Zeichen die Engschrift benutzt.
  • Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs zur Fahrrichtung) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel „OH TP 1“ zu reservieren. Die zulässigen Mindestbreiten von Motorrad-Kennzeichen variieren zwischen verschiedenen Landkreisen, so dürfen sie beispielsweise in Oberhavel schmaler sein als in Berlin.
  • Auf Kennzeichen griechischer LKW kann es eine Plakette geben, die der deutschen TÜV-Plakette sehr ähnelt, jedoch wird dort eine Schrift mit Serifen verwendet.
  • Eine technische Innovation, die selbstleuchtenden Kennzeichenschilder, die seit März 2006 in Deutschland in der Erprobung waren, sind seit November 2006 in Deutschland für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen.
Versicherungskennzeichen, Schriftfarbe wechselt jährlich. V. l. n. r. 2002, 2003, 2004
Versicherungskennzeichen, Schriftfarbe wechselt jährlich. V. l. n. r. 2002, 2003, 2004
Rotes Versicherungs- kennzeichen
Rotes Versicherungs- kennzeichen

[Bearbeiten] Versicherungskennzeichen

  • Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse „M“ bzw. „S“ und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), fast quadratisch und deutlich kleiner als Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Das Kennzeichen dokumentiert nicht die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün. Darüber hinaus gibt es noch rote Kennzeichen für Sammler alter Mofas und Mopeds zur Teilnahme an Veranstaltungen wie Oldtimertreffen und für Überprüfungs- und Überführungsfahrten. Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben „Z“ um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Deshalb ist es nicht möglich, ein Kennzeichen drei Jahre später noch einmal zu benutzen.
Farben der aktuellen Kennzeichen ab 1. März des jeweiligen Jahres:
Farbe Jahr
Schwarz 1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011
Blau 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012
Grün 1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013

[Bearbeiten] Wunschkennzeichen

Seit einigen Jahren ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von 10,20 € (Geb.-Nr. 221 der GebOSt) Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Online-Reservierung an. Für eine solche Vorabreservierung eines Kennzeichens fällt eine zusätzliche Gebühr von 2,60 € an. Die Zulassungsstellen behalten sich dabei das Recht vor, für bestimmte Kennzeichen „(DO OF“ in Dortmund, DON AU im Kreis Donau-Ries, „EN TE“ im Ennepe-Ruhr-Kreis, UN NA im Kreis Unna etc...) höhere Gebühren zu verlangen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. StVZO Anlage I
  2. Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

[Bearbeiten] Weblinks

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