New Immissions/Updates:
boundless - educate - edutalab - empatico - es-ebooks - es16 - fr16 - fsfiles - hesperian - solidaria - wikipediaforschools
- wikipediaforschoolses - wikipediaforschoolsfr - wikipediaforschoolspt - worldmap -

See also: Liber Liber - Libro Parlato - Liber Musica  - Manuzio -  Liber Liber ISO Files - Alphabetical Order - Multivolume ZIP Complete Archive - PDF Files - OGG Music Files -

PROJECT GUTENBERG HTML: Volume I - Volume II - Volume III - Volume IV - Volume V - Volume VI - Volume VII - Volume VIII - Volume IX

Ascolta ""Volevo solo fare un audiolibro"" su Spreaker.
CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Benutzer:Elian/Urheberrechtsfragen - Wikipedia

Benutzer:Elian/Urheberrechtsfragen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

[Bearbeiten] Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Wikipedia?

Texte: Alle Texte sind Open Content und stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL). Das gilt für Artikel, Diskussionsseiten, Benutzerseiten, Portale und Seiten aus dem Wikipedia-Namensraum. Die genauen Bestimmungen sind unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu finden.
Bilder: in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die GNU FDL sein; auch andere Lizenzen sind möglich (Liste siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder). Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.) Für fast alle Bilder gilt, dass sie kommerziell genutzt und verändert werden dürfen. (Ausnahmen sind solche Bilder, die dem Markenrecht, Wappenrecht oder unter bestimmten Umständen der Panoramafreiheit unterliegen. Näheres siehe Wikipedia:Bildrechte.)

[Bearbeiten] Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden?

Du darfst Inhalte der Wikipedia spiegeln oder auf deine eigene Internetseite übernehmen. Du darfst die Inhalte abändern, kürzen oder ergänzen. Du darfst sie auch drucken und vertreiben. Einzige Bedingung: Du musst dich an die Wikipedia:Lizenzbestimmungen halten. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)
Die wichtigsten Anforderungen der GNU FDL gemäß Wikipedia:Lizenzbestimmungen:
  1. Du musst die Autoren nennen. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf die Versionsgeschichte.
  2. Du musst die GNU Free Documentation License im englischen Volltext auf deiner eigenen Seite (!) bzw. im Druck zur Verfügung stellen.
  3. Du musst deutlich machen, dass die aus Wikipedia übernommenen Inhalte sowie deine eigene Bearbeitung ("Modified Version") davon unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
Bitte beachte, dass diese Punkte umstritten sind. Es gibt keine offizielle Auslegung der GNU FDL durch die Wikimedia Foundation. Es gibt eine abweichende Interpretation der GNU FDL, die eine komplette Wiedergabe der Versionsgeschichte und nicht nur einen Link fordert, da bei Löschungen oder Verschiebungen eines Artikels die Grundprinzipien der GNU FDL verletzt werden, da der Link zur Versionsgeschichte mit den Namen der Autoren dann ins Leere geht.
Wird eine Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Bitte beachte, dass Unklarheiten bei der Auslegung der GNU FDL ganz allein dein Risiko darstellen. Unabhängig von den Regeln dieses Projekts kann dich unter Umständen jeder Autor verklagen, der Grund zur Annahme sieht, dass du die Lizenzbestimmungen verletzt hast.
Bei einer Weiternutzung von Bildern, die unter GNU FDL (nicht CC-BY o. Ä.) stehen, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Bildlizenz. Mehrfach lizenzierte Bilder gestatten es, eine der Lizenzen auszuwählen.

[Bearbeiten] Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung auf Webseiten?

Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien.
Häufig gemachte Fehler:
  • So sollte eine Quellenangabe auf deiner Seite nicht aussehen:
    Quelle: Wikipedia. Alle Inhalte unter GNU-Lizenz.
  • Vermeide den Eindruck, die Inhalte der Seite stammten allein von dir, wenn dem nicht so ist. (z. B. sollten keine „(c) by XYZ“-Vermerke mit auf der Seite stehen.)
Weitere Hinweise zur Weiterverwendung von Wikipedia-Inhalten im Internet findest du unter Wikipedia:Weiternutzung. Dort gibt es auch eine Liste von Projekten, die korrekte Weiternutzungen betreiben.

[Bearbeiten] Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung in Druckmedien?

Für Druckmedien gilt, dass der Volltext (!) der GNU FDL sowie eine Liste der beteiligten Autoren abgedruckt werden müssen. Das schränkt die Verwendung von Wikipedia-Artikeln im Volltext für Printmedien erheblich ein.
Die gleichen Regeln gelten für Bilder. Da es oft unpraktisch ist, neben einem Bild den ganzen Volltext abzudrucken, ist es ratsam, sich direkt an den jeweiligen Fotografen zu wenden. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist.
Natürlich gelten für Druckmedien wie für Onlinemedien die Ausnahmen, die der Gesetzgeber im Zitatrecht vorgesehen hat. Das heißt: Als korrekt ausgewiesenenes Zitat sind Auszüge aus der Wikipedia immer erlaubt, ohne dass die Lizenzbestimmungen befolgt werden. Vollständige Textübernahmen zählen in der Regel nicht mehr als Zitat! Die Quelle bzw. der Autor (meist „Autorenkollektiv“) muss beim Zitieren genannt werden (Quellenangabe).

[Bearbeiten] Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei?

Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.
Für Texte gilt:
  • Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden in der Wikipedia nur unter dem Zitatrecht genutzt.
Für Bilder gilt:
  • Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden (siehe Recht am eigenen Bild).
  • Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Wikipedia-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
  • Die Logos der Wikipedia und der Wikimedia Foundation sind rechtlich geschützt. Ebenso ist der Name „Wikipedia“ geschützt.
  • Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot)
  • Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z. B. der Gestaltung des InterCityExpress) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten.
  • Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können. Siehe dazu die Diskussion unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum.
  • Die Olympischen Ringe unterliegen einem gesetzlichen Sonderschutz.

[Bearbeiten] Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus der Wikipedia entdecke?

Freue dich, dass Wikipedia ihren Zweck erfüllt – das ist nämlich erlaubt und erwünscht. Vielleicht handelt es sich ja um eines der zahlreichen Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen. Im Sinne der Wikipedia kannst du folgende Punkte überprüfen:
  • Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird?
  • Gibt es eine lokale Kopie der (englischen) Lizenz?
  • Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel in der Wikipedia gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind?
  • Wenn es sich um ein Bild aus der Wikipedia handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
  • Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Wikipedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, kannst du die Webseite auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen (falls sie nicht schon dort steht). Dort findest du auch weitere Informationen. Wenn du selbst etwas unternehmen möchtest, kannst du den Betreiber der Website direkt anschreiben. Eine vorformulierte Mail findest du unter Wikipedia:Textvorlagen#Lizenzverstöße.
Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus der Wikipedia stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite in die Wikipedia geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du im Forum Wikipedia:Urheberrechtsfragen andere Benutzer um Rat fragen oder den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten. Oft kann diese Frage an Hand der Versionsgeschichte einer Seite geklärt werden. Was du tun kannst, wenn du Artikel mit zweifelhafter Urheberschaft findest – selbst wenn es nur einzelne Sätze sind – steht im nächsten Abschnitt.

[Bearbeiten] Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke?

Du hast in der Wikipedia einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt, z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du den Artikel auf der Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen zum Löschen vorschlagen. Gib dabei die Gründe an, warum du der Meinung bist, dass es sich einen Verstoß handelt – einen Link, eine Literaturangabe oder dergleichen.
Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen.
Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen – Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind (siehe Wikipedia:Bildrechte), kannst du unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder eintragen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, kannst du andere Benutzer auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen um Rat fragen. Bitte lies zuvor Wikipedia:Textplagiat.
Auf der Seite Wikipedia:Helferlein#Urheberrechtsverletzungen findest du übrigens nützliche Hilfsmittel, um Urheberrechtsverletzungen in der Wikipedia aufzuspüren.

[Bearbeiten] Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das in Ordnung?

Das allein reicht nicht. Die Inhalte der Wikipedia unterliegen der GNU Freien Dokumentationslizenz. Das heißt: In der Wikipedia veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk unter der GNU FDL freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht in der Wikipedia verwendet werden.
Zu Anfragen an den Rechteinhaber siehe im nächsten Abschnitt.

[Bearbeiten] Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die Wikipedia einbauen?

Nein. Wir möchten, dass alle Inhalte hier unter der GNU FDL (oder einer vergleichbaren freien Lizenz) stehen oder gemeinfrei sind.
Die GFDL besagt, dass der Urheber anderen erlaubt, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten. Diese Regeln erlauben ausdrücklich die kommerzielle Verwendung. Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass auch alle Bilder urheberrechtlich unproblematisch sein müssen, das heißt, gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen erlaubt. „Share alike“ gilt als unproblematisch.)
Bildzitate oder Fair Use-Verwendung – in der englischsprachigen Wikipedia auf Grund des US-Rechts erlaubt – sind in der deutschsprachigen Wikipedia regelwidrig.
Der Vorteil dieser strengen Regeln ist: Wenn man ein Bild von uns benutzt, muss man sich nicht jedes Mal Gedanken darüber machen, ob man es auch kommerziell verwenden darf. Die kommerzielle Nachnutzung von Wikipedia-Inhalten (etwa durch sogenannte Klone oder auf DVD) wird als legitime Form der Wissensverbreitung betrachtet. Zur Wikipedia gehören selbstverständlich auch die Bilder. In der deutschen Wikipedia gelten daher fast dieselben Bestimmungen wie im zentralen Dateiarchiv Wikimedia Commons: Nahezu alle Bilder sind veränderbar und auch kommerziell verwendbar. (Ausnahmen sind solche Bilder, die dem Markenrecht, Wappenrecht oder der Panoramafreiheit unterliegen. Näheres siehe Wikipedia:Bildrechte.)
Es spricht jedoch nichts dagegen, den Urheber eines Bildes anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er das Bild unter einer freien Lizenz freigeben möchte. Aber Achtung: Nur der Urheber (Fotograf, Künstler) und der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte kann ein Bild freigeben, nicht der Inhaber einfacher Verwertungsrechte (Webmaster, Verleger etc.)! Ein vorformuliertes Anschreiben an den Rechteinhaber findest du bei den Textvorlagen. Der Rechteinhaber soll seine Genehmigung an info-de@wikimedia.org senden. Die entsprechende interne Eingangsnummer kann dann auf der Diskussionsseite des Artikels vermerkt werden.
Richtig „freie“ Bilder, die verwendet werden können, findet man übrigens unter Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen. Eine große Zahl an frei verwendbaren Bildern gibt es auf Wikimedia Commons – sie sind direkt in allen Wikipedias verwendbar.

[Bearbeiten] Darf ich meine selbst geschossenen Fotos in die Wikipedia hochladen?

Generell ja, das ist erwünscht. Beachte aber bitte die Ausnahmen (Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken, von Personen, von Innenräumen u. a.). Die wichtigsten Fragen werden auf den Seiten Wikipedia:Bildrechte und Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger beantwortet. Bitte informiere dich dort, bevor du deine Fotos hochlädst!
Wenn es um Fotos lebender Personen geht, lies am besten Recht am eigenen Bild über die rechtlichen Grundlagen.
Für Fotos aus Museen und fremden Privaträumen gilt: Lies Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum.

[Bearbeiten] Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel aus einer anderssprachigen Wikipedia übersetzen will?

Im Sinne der GNU-FDL ist eine Übersetzung eine Veränderung des Textes. Du darfst also Artikel aus anderen Wikipedias übersetzen, solange du dich an die Lizenzbestimmungen hältst. Näheres findest du bei Punkt 8 der Lizenz und unter Wikipedia:Übersetzungen.

[Bearbeiten] Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik in die Wikipedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?

Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei, dann darf es auch ohne Bedenken in die Wikipedia (siehe Regelschutzfrist).
Einfach gestaltete Logos sind allerdings mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt. Was Schöpfungshöhe bedeutet lies bitte in dem genannten Artikel nach. Dort findest du auch Bildbeispiele. Zu Logos siehe unsere Richtlinie unter Wikipedia:Bildrechte#Logos.

[Bearbeiten] Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?

Ja, wenn die Regelschutzfrist abgelaufen ist, d. h. wenn das Werk gemeinfrei ist.
Grundsätzlich erlischt die urheberrechtliche Schutzfrist nach deutschem (und europäischem) Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. (Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. Siehe dazu Anonymes Werk (Urheberrecht)). Nach dem Tod der Urhebers gehen seine Rechte an die Erben über und erlöschen mit dem Ablauf der Regelschutzfrist.
Als Stichtag gilt das Ende des 70. Jahres nach dem Ableben. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1932 starb, seit dem 1. Januar 2003 gemeinfrei.
Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken.
Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. Die genaue Formulierung dieser Regel findet sich auf Wikipedia:Bildrechte.
Bilder, die durch ihr Alter gemeinfrei sind, kannst du einscannen oder abfotografieren und in die Wikipedia hochladen. Auch Reproduktionen aus dem Internet sind okay. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Vorlagen, nicht für Skulpturen und andere Gegenstände. Durch die bloße Reproduktionen entsteht für dich allerdings kein eigenes Urheberrecht.
Weiterführende Seiten: Wikipedia:Bildrechte, Bildrechte, Gemeinfreiheit.

[Bearbeiten] Darf ich fremde Texte zitieren?

Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Wikipedia prinzipiell zitiert werden. Siehe hierzu die Ausführungen unter Wikipedia:Zitate. Bei gut geschriebenen längeren Artikeln gehören ausgewählte Zitate sogar zum guten Ton.
Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist. Ein Zitat muss immer kommentiert werden. Richtlinien und rechtliche Bestimmungen sind im Artikel Zitat zu finden.
Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.
Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl); wie man solche Quellenangaben im Artikel unterbringt, erfährst du unter Wikipedia:Literatur. Natürlich muss man sie auch angeben, wenn man ein Zitat aus dem Internet übernimmt.
Du kannst Fußnoten verwenden, um Aussagen in Artikeln und Zitate mit Quellenangaben zu versehen und so überprüfbar zu machen; der Umgang damit steht auf der Seite Wikipedia:Quellenangaben.
Unproblematisch sind Zitate aus gemeinfreien Texten (siehe oben), aber auch hier ist eine Quellenangabe sinnvoll.
Sehr lange Zitate und Zitatesammlungen sind nur zulässig, wenn es sich um gemeinfreie Texte handelt. Sie sind außerdem besser im Projekt Wikiquote aufgehoben, auf das man aus dem Wikipedia-Artikel verlinken kann.
Vollständige Bücher, Gedichte usw. gehören ebenfalls nicht in einen Wikipedia-Artikel, sondern in das Projekt Wikisource oder in das Projekt Wikibooks. Einige gemeinfreie Textquellen – Public Domain-Dokumentationen, Gesetzestexte, alte Bücher und Lexika – findest du unter Wikipedia:Public-Domain-Quellen.

[Bearbeiten] Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?

Generell gilt: Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar, Formulierungen schon. Es genügt daher nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der „sicheren Seite“. Verfasse kein Plagiat!
Lies weiter unter Wikipedia:Textplagiat.

[Bearbeiten] Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?

Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z. B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.
Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.

[Bearbeiten] Darf ich ein Stadtwappen verwenden?

In der Regel ja, siehe Wikipedia:Wappen. Vorsicht aber bei Stadtlogos, die, anders als Wappen, keine amtlichen Werke sind. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn die Schöpfungshöhe das für den Urheberrechtsschutz bei Gebrauchsgrafiken notwendige Maß nicht übersteigt.

[Bearbeiten] Darf man Screenshots von TV-Sendungen, Kino-Filmen oder von Computersoftware und Computerspielen in die Wikipedia einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.
Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU GPL oder einer freieren Lizenz unterliegen. Siehe hierzu auch: Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Screenshots. Für Fernsehbilder gilt UrhG §87, Abs. 1:
„Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, ... Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten.“

[Bearbeiten] Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese in die Wikipedia einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial (Fotos oder Zeichnungen).
Ausnahmen sind sehr einfache Gestaltungen, die nicht genügend Schöpfungshöhe aufweisen, um schützbar zu sein, beispielsweise der Umschlag eines Reclam-Heftchens.

[Bearbeiten] Darf ich Pressemitteilungen von Firmen verwenden?

Pressemitteilungen können im Normalfall in der Wikipedia nur als Zitat im engen Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Quellenangaben sind erforderlich.
Pressemeldungen sind wie andere Texte auch urheberrechtlich geschützt. Die in der Wikipedia verwendete Lizenz GFDL erfordert es, dass der Text verändert und kommerziell genutzt werden darf. Eine solche Lizenzierung von Pressemeldungen werden wohl die wenigsten Firmen zulassen. Bei einer Anfrage, ob ein Text in voller Länge verwendet werden darf, muss ganz gezielt um die Freigabe unter GFDL gebeten werden.
Pressemitteilungen der Wikipedia stehen unter der GNU FDL und können unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen verwendet werden.

[Bearbeiten] Darf ich fremde Texte unter CC-Lizenz einstellen?

Wikipedia ist unter der GFDL lizenziert. Diese freie Lizenz ist leider mit Creative Commons-Lizenzen nicht kompatibel. Unter CC lizenzierte Texte dürfen daher nicht in Wikipedia-Artikel eingefügt werden. Für Bilder gilt dies nicht: Bilder unter CC-Lizenzen sind ausdrücklich erlaubt (solange sie die kommerzielle Verwertung erlauben).

[Bearbeiten] Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?

Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen (siehe Haftung für Hyperlinks). Generell gilt für die Wikipedia: Externe Weblinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden. (In Deutschland wird dies begründet durch §5, Abs. 2 TDG sowie § 130a, Abs. 1, § 140 StGB [Beihilfe zur Anleitung und Billigung von Straftaten].)
Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Im wissenschaftsrelevanten Kontext können solche Verlinkungen jedoch erlaubt sein (siehe §86 Abs. 3, §86a Abs. 3, §130 Abs. 5 StGB); es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen auf die Wikipedia anwendbar sind, Gerichtsentscheidungen über diese Frage gibt es noch nicht.
Problematisch sind z. B. Links zu:
In den meisten Fällen dürfte der Link allerdings nach den Regeln für externe Links in der Wikipedia sowieso nicht angebracht sein. Die wichtigste Regel dort lautet nämlich: „Nur vom Feinsten“.

[Bearbeiten] Wie geht Wikipedia mit den Daten ihrer Mitarbeiter und Dritter um?

Fragen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrecht werden unter Wikipedia:Themendiskussion/Persönlichkeitsrechte diskutiert.

[Bearbeiten] Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?

Nein! Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter GFDL eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar. Siehe hierzu auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und das Diskussionsforum Wikipedia:Lizenzauslegung.
Wenn du Texte oder Bilder hochlädst, deren Urheber du bist, stimmst du automatisch der GNU FDL zu. Das heißt, deine Inhalte dürfen von Dritten ohne Rückfrage
  1. weiterverwendet
  2. verändert
  3. kommerziell verwertet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Wenn du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist, solltest du nicht an der Wikipedia mitarbeiten.

[Bearbeiten] Kann ich einmal der Wikipedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?

Ja! Du als Urheber bist nicht an die Lizenzbestimmungen gebunden, da die Wikipedia kein ausschließliches Nutzungsrecht erwirbt. Der Urheber kann seine Inhalte ohne Hinweis auf die Lizenz und die Wikipedia in beliebiger Weise anderweitig nutzen, sie kommerziell verwerten oder unter einer anderen (freien) Lizenz zur Verfügung stellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die eigenen Inhalte, nicht auf Veränderungen, die von anderen Mitarbeitern an einem Artikel vorgenommen wurden (sofern diese nicht nur geringfügiger Art sind, z. B. Korrektur der Zeichensetzung).
Das Commons-Logo
Das Commons-Logo

Wikimedia Commons (Hauptseite) wurde am 7. September 2004 als Wikimedia-Projekt zur zentralen Aufbewahrung von Bildern, Videos, Musik, Texten sowie gesprochenen Texten für alle Wikimedia-Projekte gegründet.

Commons hat den Vorteil, dass Bilder nicht mehr in jeder Wikipedia einzeln hochgeladen werden müssen. Auch lassen sich dort Galerieseiten für Bilder zu einem bestimmten Thema anlegen und durch Kategorien verknüpfen. So findet man dort leicht Bilder zu einem Thema und kann sehen und benutzen, was es schon gibt.

Im Bildertutorial wird Schritt für Schritt erklärt, wie man Bilder hochlädt.

[Bearbeiten] Grundinformation

[Bearbeiten] Anmelden

Um Bilder in Commons hochzuladen, muss man sich anmelden. Das funktioniert genau so wie hier in der deutschsprachigen Wikipedia: auf den Link log in or create account klicken. Empfehlung: einfach den gleichen login-Namen und das gleiche Passwort wie hier benutzen.

Anschließend lässt sich in den Einstellungen preferences unter dem Punkt User data > Interface language die deutschsprachige Oberfläche auswählen. (Eine gemeinsame Benutzerverwaltung für alle Wikimedia-Projekte ist übrigens geplant, siehe meta:Single login.)

Um ansprechbar zu sein, sollte man wenigstens auf seiner neuen Benutzerseite einen Link zu seiner deutschsprachigen Seite setzen.

[Bearbeiten] Urheberrecht

Die Wikimedia-Commons sind sehr streng in Bezug auf den Lizenzstatus der einzelnen Bilder. Genau wie in der deutschsprachigen Wikipedia, aber anders als in manchen anderssprachigen Wikipedias, müssen Bilder dort eindeutig entweder gemeinfrei sein oder unter der GNU-FDL bzw. gleichwertiger Lizenz stehen. Siehe Copyright-Informationen.

Wenn Bilder aus der Wikipedia auf die Commons übernommen werden ist es wichtig, dort auch anzugeben, wie die Datei lizenziert ist, was die Original-Quelle ist und wer die Datei auf die Wikipedia geladen hat. "Deutsche Wikipedia" als Quelle ist nicht gut, denn wenn die lokale Kopie der Datei von der Wikipedia gelöscht werden sollte, geht die Information verloren, wer die Datei hochgeladen hat. Auch kann es sein, dass die Quelle und die Lizenzinformationen dabei verloren gehen, oder dass diese Informationen hier gelöscht werden, damit sie nicht an mehreren Orten gewartet werden müssen.

Bilder sollten also auf den Commons immer die Information enthalten, wie sie lizenziert sind, woher sie stammen (unabhängig von der Wikipedia) und, falls das Bild aus einer Wikipedia stammt, wer die Datei zuerst der Wikipedia zur Verfügung gestellt hat.

[Bearbeiten] Commons-Dateien in der deutschsprachigen Wikipedia

[Bearbeiten] Einbindung in Artikel

Bilder und andere Medien, die sich auf Commons befinden, lassen sich genau so verwenden, wie die Bilder hier in der deutschsprachigen Wikipedia. Sie werden wie gewohnt mit [[Bild:]] eingebunden. Dabei schaut die Software immer zuerst, ob ein Bild hier mit dem gewünschten Namen existiert. Wenn nicht, sucht sie auf Commons und bindet das Bild ein, wenn es dort existiert.

[Bearbeiten] Gesonderte Bildbeschreibungsseiten

Bilder aus Commons besitzen keine automatisch generierte Bildbeschreibungsseite. Wenn man in der deutschsprachigen Wikipedia ein Commons-Bild anklickt, bekommt man zunächst eine Meldung, dass das Bild aus den Commons kommt und Angaben zu Quelle und der Lizenz auf der dortigen Bildbeschreibungsseite zu finden sind.

Darunter wird die Bildbeschreibung, wie sie auf Commons angegeben wurde, angezeigt. Deshalb sollen mittlerweile Bildbeschreibungen auf Commons mehrsprachig angelegt werden.

[Bearbeiten] Umgang mit namensgleichen Dateien

Existieren zwei unterschiedliche aber namensgleiche Dateien in der deutschsprachigen Wikipedia und auf Commons, wird auf Grund der prioritären Behandlung das Bild der deutschsprachigen Wikipedia eingebunden. Soll zusätzlich das Commons-Bild verwendet werden, empfiehlt es sich, die fragliche Datei in der deutschsprachigen Wikipedia unter anderem Namen und unter Übernahme der kompletten Bildinfos neu hochzuladen. Eventuell kann dies auch gleich auf Commons geschehen. Anschließend sollte man die alte Version löschen lassen.

[Bearbeiten] In Artikeln auf Bildergalerien hinweisen

Zu einigen Themen oder Objekten gibt es auf Commons regelrechte Bilderseiten. Im Artikel sollte unter dem Kapitel Weblinks darauf hingewiesen werden. Dieser Hinweis lässt sich pflegeleicht mit Hilfe des Bausteins Vorlage:Commons erstellen. Die Vorlage:Commons ist in drei Schreibweisen verwendbar:

{{Commons|Seitenname}} oder
{{Commons|Seitenname|Linktext}}

Beispiel 1: Verweis auf eine Bilderseite, die auf Commons „Frankfurt am Main“ heißt.

{{Commons|Frankfurt am Main}} liefert:

commons:Hauptseite
Commons
Commons: Frankfurt am Main – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

Beispiel 2: Verweis auf eine Bilderseite, die "Computer network" in Commons heißt, zu deutsch Computernetzwerk. Hierzu wird die zweite Schreibweise verwendet

{{Commons|Computer network|Computernetzwerk}} liefert:

commons:Hauptseite
Commons
Commons: Computernetzwerk – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

Beispiel 3: Verweis auf eine Bilderseite, die als eine Kategorie in Commons angelegt ist. Dass diese Seite auf Commons als Kategorie angelegt ist, interessiert in diesem Zusammenhang den Leser nicht und wird mit folgender Schreibweise ausgeblendet:

{{commons|Category:Hubble Space Telescope|Hubble-Weltraumteleskop}} liefert:

commons:Hauptseite
Commons
Commons: Hubble-Weltraumteleskop – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

[Bearbeiten] CommonsTicker

Der Wikipedia:CommonsTicker überwacht Änderungen auf den Commons und zeigt an, wenn eine Datei, die in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet wird, gelöscht oder überschrieben wird, oder wenn sie zur Löschung vorgeschlagen wird. Wer Bilder auf die Commons hochlädt oder häufig Bilder von Commons verwendet, sollte diese Seite im Auge behalten. Auch Administratoren und anderen Helfern, die sich in der Wikipedia mit Bildern befassen, soll der Ticker helfen, nicht von Löschungen überrascht zu werden und sich gegebenenfalls an der Diskussion auf Commons zu beteiligen.

[Bearbeiten] Einsortieren von Bildern auf den Commons

Die Commons sind wie die Wikipedia aufgebaut, die Artikel sind jedoch Galerien. Sowohl Galerien als auch einzelne Bilder lassen sich wie in der Wikipedia üblich in Kategorien einordnen. Damit man Bilder zu einem Thema auf den Commons überhaupt finden kann, sollten sie unbedingt auf einer Galerieseite platziert und/oder in eine Kategorie aufgenommen werden (welches die bessere Methode ist, darüber gibt es noch keine Einigung [1]). Existiert noch keine passende Seite oder Kategorie, kann man sie entweder anlegen oder einen "übergeordneten"/"allgemeineren" Ort wählen um das Bild zu platzieren. Hilfe bei der Einordnung auf den Commons bietet CommonSense.

Bei der Verwendung der Kategorien auf den Commons ist folgendes zu beachten:

  • Kategorienamen sollten englisch sein (außer bei Tieren und Pflanzen: dort sollte der wissenschaftliche Name verwendet werden). Mehrsprachige Kategorien wären wünschenswert, werden aber von der Software (noch) nicht unterstützt.
  • Kategorienamen auf den Commons sollten (meistens) im Plural sein (im Gegensatz zu Kategorien hier in der Wikipedia). Es empfiehlt sich hierbei meist das Kategoriensystem der englischen Wikipedia zu übernehmen, da es bereits erprobt und vielen Nutzern bekannt ist.

Das Finden von bereits vorhandenen Kategorien ist manchmal recht mühselig. Zur Arbeitserleichterung für sich und Andere empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Wenn im betreffenden Artikel bereits Bilder vorhanden sind, so schaue nach, ob diese bereits auf den Commons eingebunden sind. Oft kann die Galerieseite oder Kategorie übernommen werden. Falls der deutschsprachige Artikel keine Bilder enthält, so lohnt sich auch ein kurzer Blick in die englische Wikipedia und deren eingebundene Bilder von den Commons.
  2. Das Nachschauen, ob sich hinter einem Bild (auf seiner Bildbeschreibungsseite) ein Hinweis auf eine Galerieseite oder Commons-Kategorie verbirgt, ist sehr mühselig. Es empfiehlt sich daher, zu jedem eingebunden Bild im betreffenden Artikel einen kurzen Hinweis anzubringen, wo dieses Bild und zukünftige neue Bilder zum gleichem Thema auf den Commons zu finden sind. Für diesen Hinweis gibt es eine eigene Vorlage Commons1 und Commons2 die im Kapitel "Weblinks" eingeordnet werden sollte. Weitere Details sind im vorherigem Kapitel Bildergalerien erläutert. Dieser Hinweis sollte neben der deutschsprachigen Wikipedia auch im gleichen Artikel der englischen Wikipedia eingefügt werden.

[Bearbeiten] Umzug von Bildern auf die Commons

Bei den meisten Bildern auf der Wikipedia ist es sinnvoll, sie früher oder später auf die Commons zu verschieben, damit sie für alle Wikipedias zur Verfügung stehen.

Nicht auf die Commons geladen werden dürfen Bilder, die zwar den Anforderungen der deutschsprachigen Wikipedia, nicht aber denen der Commons entsprechen. Diese Bilder werden weiterhin auf die deutschsprachige Wikipedia geladen. Betroffen sind davon insbesondere Bilder von Kunstwerken im öffentlichen Raum (Panoramafreiheit) und Werke der Gebrauchsgrafik wie Logos, die wegen mangelnder Schöpfungshöhe nicht durch das deutsche Urheberrecht geschützt werden.


Leider muss man das auf Commons zu verschiebende Bild im Augenblick noch herunterladen und dann auf die Commons wieder hochladen. Dabei ist es wichtig, den Transwiki-Prozess zu befolgen, insbesondere heißt das:

  • Das Bild muss eine freie Lizenz tragen (siehe oben). Das sollte zwar eigentlich für alle Bilder auf der deutschsprachigen Wikipedia zutreffen (aber z.B. nicht unbedingt auf der englischsprachigen!), ist aber nicht immer der Fall.
  • Die Bildbeschreibungsseite auf den Commons muss einen der dortigen Lizenzbausteine tragen (siehe Commons:Copyright tags).
  • Die Original-Quelle sollte angegeben werden (siehe oben).
  • Die Versionsgeschichte muss auf die neue Seite auf den Commons kopiert werden - und zwar die Versionen und Autoren sowohl der Bildbeschreibungsseite als auch der einzelnen Versionen des Bildes - das verlangt die GNU-FDL.
  • Insbesondere muss der Benutzer, der die Datei auf die Wikipedia hochgeladen hat, angegeben und verlinkt werden (geht mittels {{Moved to commons|de|Hochlader|Hochladedatum}}) (siehe oben) - diese Information geht sonst bei einer Löschung der lokalen Kopie verloren und es wird schwierig, den Lizenzstatus zu überprüfen.


Natürlich sollte auch auf den Commons die Beschreibungsseite Informationen darüber enthalten, was das Bild zeigt, am besten auf Englisch, Deutsch und in evtl. jeder anderen Sprache, die der Hochladende spricht. Der Move-to-Commons-Assistant hilft bei der Erzeugung lizenzkonformer Bildbeschreibungsseiten beim Umzug auf die Commons.

[Bearbeiten] Anleitung für den Umzug von Bildern auf die Commons

Folgendes ist also zu tun, um ein Bild von einem beliebigen Wikipedia in die Commons zu schieben.

Zunächst zwei allgemeine Hinweise:

  1. Nicht bei allen Wikipedias sind die für die folgende Darstellung relevanten Vorlagen identisch und die dortigen Wikipedianer haben sich beispielsweise in Fragen des Urheberrechts, aber auch vielerlei Details, oft für andere Wege entschieden als in der deutschsprachigen Wikipedia. Eine kleine Improvisation löst diese Probleme jedoch meist, weshalb eine Übertragung der Bilder auch ohne eine spezifische Sprachkenntnis möglich ist.
  2. Der Zeitansatz für eine Bildübertragung ist grob einer halben Minute bis weit über 10 Minuten sehr variabel und richtet sich in erster Linie nach der Erfahrung und Wünschen des Uploaders, aber auch den Bildern selbst. Faktoren wie eine komplizierte Bildbeschreibung, die Notwendigkeit einer Umbenennung, der Wunsch Texte zu übersetzen und die Bilder in die Artikel anderer Sprachen einzubinden sowie eine lange Suche nach Kategorien und Artikeln, dabei besonders deren Erstellung, kosten Zeit. Man kann diese so kurz wie irgend möglich halten, es gibt jedoch ein unteres Minimum, nämlich der Verlust wichtiger Informationen durch den Übertragungsprozess. Dieses Minimum sollte man nicht unterschreiten.

Schritt für Schritt:

  • Es wird ein Benutzeraccount bei commons.wikipedia.org benötigt! Erstelle ihn, wenn noch nicht geschehen. Alternativ kann der Service zum Hochladen von Dateien verwandt werden.
  • Rufe die Beschreibungsseite des Originalbildes auf, zum Beispiel Guppy.jpg
  • Lade das dortige Bild auf deinen PC herunter. Dabei sollten unbedingt mögliche Vergrößerungen beachtet werden, wie etwa bei diesem Bild. Der neue Dateiname kann frei gewählt werden und sollte möglichst international gut versteh- und zuordenbar sein. Im Regelfall empfiehlt es sich jedoch den alten Dateinamen beizubehalten, denn jede Umbennung muss in den Artikeln, die das Bild unter altem Namen eingebunden haben, aktualisiert werden. Auch werden durch die Beibehaltung des Namens eventuelle Dopplungen besser erkannt, denn viele Bilder befinden sich oft schon auf den Commons, ohne das dies vermerkt wäre. Auf jeden Fall sollten aber keine Umlaute verwendet werden, sondern ausschließlich ASCII-Zeichen. Der Name sollte aus einem sinnvollen Text, nicht aus automatisch generierten Dateinamen (z.B. IMG00345.png) bestehen. Die Umbennung der Datei kann dabei jedoch auch direkt beim Upload erfolgen. Vor dem Hochladeprozeß wird ein automatisierter Abgleich mit dem Datenbestand durchgeführt. Im Trefferfall wird der Benutzer gewarnt, das heißt man kann die Datei entweder überschreiben oder unter einem anderen Namen hochladen. Bei Verwendung des Programms Commonist ist zu beachten, dass diese Warnungen nur auf der Archivseite eingetragen werden (commons:Dein Benutzername/gallery), der Upload also automatisch unterlassen wird.
  • Überprüfe die Lizenz auf der originalen Bildbeschreibungsseite. Es muss GNU-FDL-, eine entsprechende CC-Lizenz oder PD- sein. Bilder, die sich zu Recht auf der deutschsprachigen Wikipedia befinden, sollten diese Bedingung immer erfüllen - bei Bildern aus anderen Wikimedia-Projekten mit großzügigeren Lizenzrichtlinien ist das nicht unbedingt der Fall.
  • Nun lade das Bild in die Commons hoch. Dies geschieht analog zum Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia. Hierbei muss aus der Liste unter „Licensing“ die korrekte Lizenz ausgewählt werden. Diese kann später durch Editieren der Commons-Bildbeschreibungsseite angepasst werden. Übertragen kann man die Informationen am besten mit Drag & Drop, wofür sich die Nutzung von Registerkarten empfiehlt. Bei regelmäßiger Uploadtätigkeit und/oder vielen Dateien könnte sich zudem ein Hilfsprogramm als nützlich erweisen (siehe hierzu die Weblinks).
  • Nach dem Hochladen ist die Commons-Bildbeschreibungsseite unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Guppy.jpg (bzw. entsprechend dem von dir gewählten Dateinamen) zu finden. Diese Seite muss nun editiert werden, falls noch nicht alle Informationen im Uploadfenster vermerkt wurden. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich jedoch die Bildbeschreibungsseite aufzusuchen und alles zu kontrollieren. Anzugeben ist neben der Lizenz unbedingt der Urheber und der Uploader (also derjenige, der das Bild erstellt hat sowie jener Benutzer, der es in das ursprüngliche Wiki hochgeladen hat). Nur so kann Inhalt und Ursprung des Bildes später nachrecherchiert werden. Außerdem sollte ein Interwiki-Link zur ursprünglichen Bildbeschreibungsseite hinzugefügt werden, was jedoch weniger wichtig ist. Nicht in jedem Falle notwendig aber meist entscheidend für die Nutzung des Bildes ist eine aussagekräftige und präzise Bildbeschreibung. Dabei gilt: je mehr und genauer desto besser. Die Sprache ist dabei egal, also alles was man nicht lesen kann oder nicht übersetzen will einfach mitkopieren.
  • Damit das Bild auf den Commons auch von anderen Usern gefunden werden kann, sollte das Bild in eine sinnvolle Kategorie einsortiert werden. Füge also auf der Commons-Bildbeschreibungsseite etwas wie [[Category:Poeciliidae]] ein.
  • Zusätzlich oder alternativ kann das Bild in eine Galerieseite eingefügt werden. Einen genauen Standard hierfür gibt es noch nicht, siehe oben.
  • Schließlich sollte auf der ursprünglichen Bildbeschreibungsseite der Umzug vermerkt werden. Hierzu sollte die Bildbeschreibungsseite in der ursprünglichen Wikipedia mit Hilfe dieses Textbausteins mit (für die deutschsprachige Wikipedia) {{NowCommons|Commons-Dateiname.jpg}} oder {{NC|Commons-Dateiname.jpg}} OHNE den Vorsatz Image: gekennzeichnet werden, das ergibt:
Dieses Bild wurde zum sofortigen Löschen vorgeschlagen, weil unter Dateiname in den Commons.jpg das gleiche Bild auf Wikimedia Commons existiert. Der Löschantrag richtet sich nicht gegen das Bild selbst, sondern nur gegen die nun überflüssige Kopie. Einsprüche bitte auf die Diskussionsseite schreiben.

Der löschende Administrator ist verpflichtet, vor dem Löschen zu prüfen, ob es tatsächlich eine exakte Kopie der Abbildung auf Commons gibt.

Falls das Bild auf Commons anders heißt, müssen die entsprechenden Bild-Verweise angepasst werden.

Alle Bildinformationen (einschließlich Versionsgeschichte und Benutzerseitenlink) müssen komplett auf die Commons übertragen sein. Bitte auch prüfen, ob es verschiedene Bildversionen gibt, die dann auch alle übertragen werden müssen.

Eine neue Beschreibungsseite hier (Bild:Dateiname in den Commons.jpg) kann, z. B. mit einer deutschsprachigen Legende oder wenn ein Benutzer es wünscht, neu angelegt werden – das sollte ggf. vor dem Setzen dieses Bausteins geschehen. Mehr Informationen unter Umzug von Bildern auf die Commons.

Mehr Informationen unter Hinweise für Administratoren.


Bei Bildern, die auf den Commons den gleichen Dateinamen haben, kann man den Dateinamen auch weglassen, also einfach {{NowCommons}} oder {{NC}} verwenden.

Obige Vorlage kann, muss aber nicht in anderen Wikipedias identisch sein. Sollte es im ursprüngliche Wiki mehrere Versionen des Bildes geben (mit ausreichender Schöpfungshöhe), so ist die Versionsgeschichte inkl. aller Autoren - sowohl der Bildbeschreibungsseite als auch der Bilder - ebenfalls auf die Commons zu übertragen (siehe oben)! Dies wird zwar insbesondere bei Bildbeschreibungsseiten kaum praktiziert, es sollte aber immer beachtet werden, dass Bilder nicht wiederherstellbar sind und somit bearbeitete Originalversionen durch eine Übertragung ohne Berücksichtigung der Versionsgeschichte leicht für immer verloren gehen können. Wurden diese nicht leicht wiederauffindbar aus dem Internet entnommen, so ist auch die Übertragung nur leicht veränderter Originale trotz des Aufwands in Betracht zu ziehen.

  • Bei Bildern der englischen Wikipedia ist alles fast identisch (4. Juni 2006) zur deutschsprachigen Wikipedia,
    und folgende Vorlagen stehen dort auch zur Verfügung:
    • {{NowCommons|Commons-Dateiname.jpg}}
    • und im Falle von gleichbleibenden Dateinamen {{NowCommonsThis}}

[Bearbeiten] Ein Programm für den Umzug von Bildern auf die Commons

Für den einfachen Transfer von Bildern auf die Commons kann auch das Programm Move-to-Commons-Assistant genutzt werden, dass zur Erzeugung lizenzkonformer Bildbeschreibungsseiten für die Commons dient.

[Bearbeiten] Hinweise für Administratoren

Lokale Kopien von Bildern, die (unter dem gleichen oder einem anderen Namen) auf den Commons stehen, sind überflüssig und sollten gelöscht werden. Zu beachten ist dabei, dass Informationen jedweder Art auf die Commonsbildbeschreibungsseite kopiert werden sollte. Zusätzlich sollte der Vorlagenbaustein {{Moved to commons|de|Hochlader|Hochladdatum}} auf der Commonsseite eingefügt werden. Statts Hochlader sollte der Hochlader nach de: vermerkt werden, statts Hochladedatum das entsprechende Datum. Sollte das Bild nicht ursprünglich aus de: stammen, sollte statts de die entsprechende Sprache eingefügt werden.

Falls das Bild unter einem anderen Namen auf die Commons hochgeladen wurde, kann nach dem Löschen unter dem alten Namen bei besonders häufig verlinkten Bildern (z.B. Logos) wieder eine Bildbeschreibungsseite angelegt werden, die einen Redirect auf die neue lokale Bildbeschreibungsseite enthält. So funktionieren externe Links auf die Bildbeschreibungsseite (besonders von Google, etc.) weiterhin.

Der oben genannte Baustein Vorlage:NowCommons dient dazu, solche überflüssigen Bilddateien zu finden. Leider gibt es im Augenblick noch keine andere Möglichkeit, festzustellen, welche Bilder auch auf den Commons existieren. Auch gibt es noch keinen Weg, sich alle Commons-Bilder, die in der deutschen Wikipedia verwendet werden, auflisten zu lassen.

[Bearbeiten] Weblinks

Wichtige Seite dort:

  • Commons-Gemeinschaftsportal - Alles zur Anmeldung, zur deutschsprachigen Benutzeroberfläche, zur Struktur und zum Projekt ... FAQ, erste Schritte
  • Commonist: Java-Programm zum Bildupload für Windows, Linux und Mac
  • Move-to-Commons-Assistant: Programm zur Erzeugung lizenzkonformer Bildbeschreibungsseiten für die Commons.
  • CommonsClash: Listet Bilder, welche eine commons-Bild "verstecken" und markiert duplikate.

Die Wikipedia baut eine 'freie' Enzyklopädie auf, die jedermann unbesorgt kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig.

Diese Seite erklärt, was du beachten solltest, wenn du fremdes Material in Wikipedia-Artikeln verwenden willst, und wie du die Bestimmungen der Lizenz innerhalb der Wikipedia einhältst, zum Beispiel beim Kopieren von Artikelteilen auf andere Seiten. Wie man Wikipedia-Inhalte anderswo verwendet, ist auf Lizenzbestimmungen beschrieben.

Zentrale Hinweise:
Alle Beiträge zur Wikipedia fallen unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat. Bitte gib in der Zusammenfassung oder im Artikel deine Quellen an und weise ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde. Falls du nicht möchtest, dass dein Text verändert und verbreitet wird, dann speichere ihn nicht.
Beachte auch, dass deine IP-Adresse bzw. dein Benutzername in der Versionsgeschichte öffentlich mitprotokolliert wird (siehe Datenschutz-Policy).

Zu Verstössen gegen das Urheberrecht der Wikipedia durch andere siehe Weiternutzung.

[Bearbeiten] Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel in Wikipedia:

Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit der Wikipedia!

In diesen Fällen darfst du fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:

  • Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (z.B. der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
  • Der Autor stellt sein Material ausdrücklich zur Verwendung in der Wikipedia unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zur Verfügung.
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]). Hierzu gibt es die FAQ zu Bildrechten.
  • Bilder, Musik und Töne unter einer Creative Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden.

In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur "Nutzung in der Wikipedia" oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Bist du nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, musst du beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter GFDL einholen. Unter Wikipedia:Textvorlagen finden sich hierfür Formbriefe. Auch die Antworten hierauf müssen an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden.

Eine Übernahme von Bildern (auch aus anderssprachigen Wikipedias) verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.

Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht; die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erlaubt. Im deutschen Recht kommt das Zitatrecht in Betracht, aber auch dafür gilt nichts anderes. Siehe Näheres unter Wikipedia:Bildrechte.

Fakten können natürlich übernommen werden, Näheres unter Wikipedia:Textplagiat.

[Bearbeiten] Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen

Nach der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, der alle Wikipedia-Artikel unterliegen, muss die Information über die Originalautoren stets erhalten bleiben. Diese speichert die MediaWiki-Software in der Versionsgeschichte. Ein einfaches Cut&Paste von Text in andere Artikel ist nur erlaubt, wenn zumindest die wichtigsten fünf Autoren explizit genannt werden.

  • Benutze zum Artikelverschieben immer die Funktion Verschieben oder bitte einen erfahreneren Benutzer, der dazu berechtigt ist, darum.
  • Wenn du Artikel zusammenführst oder Teile kopierst, gib in der Zusammenfassung immer die Quelle und die fünf Hauptautoren an, z. B. »Material aus John Ronald Doe in Abschnitt 'Biographie' eingefügt. Mitarbeit: Schreiberling, 217.237.15.1«.
  • Artikel aufteilen: Als erste Version des neuen Artikels den vollständigen alten Artikelinhalt und die vollständige Versionsgeschichte kopieren und im Bearbeitungskommentar erklären, z. B. »Artikel und Versionsgeschichte aus John Ronald Doe (Version [Permanentlink]) kopiert.« Dann in einem zweiten Bearbeitungsschritt die nicht benötigten Teile und die Versionsgeschichte wieder löschen.
  • Hinweis nur für Admins: Das Zusammenführen der Versionsgeschichte sollte nicht benutzt werden, um zwei Artikel zu vereinigen. Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen für eine bessere Möglichkeit.

[Bearbeiten] Übersetzungen aus anderssprachigen Teilprojekten der Wikipedia

Das Vorgehen ist beschrieben unter Wikipedia:Übersetzungen.

[Bearbeiten] Hinweis an Rechteinhaber

Die Wikipedia weist ihre Autoren auf allen Eingabeseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt und versucht im Rahmen des Möglichen, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung hierher kopiert wurden, wenden Sie sich bitte per Mail an info-de@wikimedia.org. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre Mail den betroffenen Text in Wikipedia genau bezeichnen (URLs angeben) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der der Text stammt. Alternativ können Sie sich - per Mail oder schriftlich - in englischer Sprache auch an den nach US-amerikanischen Recht bestimmten Designated Agent von Wikipedia wenden.

[Bearbeiten] Urheberrechtsverletzungen (URV)

Alle Texte und Bilder, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen nach dem für die deutsche Wikipedia gültigen Meinungsbild unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation stehen oder gemeinfrei sein. (Überwiegend ist man der Ansicht, auch bestimmte - nicht alle - Creative Commons-Lizenzen erfüllen dieses Kriterium, nämlich jene, die Bearbeitungen und kommerzielle Nutzung zulassen.)

Ist das nicht der Fall, spricht man in der Wikipedia von einer Urheberrechtsverletzung (obwohl bei Bildern oft nur das derzeit gültige Meinungsbild verletzt wird oder eine exakte Rechteklärung nicht möglich ist und die Illustration nach dem Zitatrecht möglicherweise erlaubt wäre). Häufig wird in der Zusammenfassung bei einer Artikeländerung oder in Diskussionen das Kürzel URV geschrieben, um auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen.

Artikel, bei denen ein konkreter Grund vorliegt, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, sollten auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eingetragen werden, und der Artikeltext muss mit dem Baustein {{URV}} [adresse] --~~~~ und einer Quellenangabe versehen werden. Ein konkreter Grund, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, liegt vor allem dann vor, wenn der Text bei einer Quelle außerhalb der Wikipedia gefunden wurde. Bitte darauf achten, dass keine Wikipedia-Übernahmen und Mirrors irrtümlich als Primärquelle angesehen werden.

Für Informationen zu Werkzeugen zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen siehe: Wikipedia:Helferlein#Urheberrechtsverletzungen.

Texte, bei denen die Urheberschaft ungeklärt ist, aber keine Quelle gefunden werden konnte, sollten mit dem Baustein {{Urheberrecht ungeklärt}} markiert werden, sie werden dann automatisch in der Kategorie:Wikipedia:Urheberrecht ungeklärt aufgeführt. Solche Artikel gehören nicht auf die Liste der Urheberrechtsverletzungen.

Bilder ohne Lizenzangaben sind grundsätzlich verdächtig, gehören aber nicht auf die Liste der Urheberrechtsverletzungen. In solchen Fällen sollte der Baustein {{Vorlage:BLU-User}} auf die Bildseite gesetzt werden - sie werden dann unter einer Unterkategorie der Kategorie:Wikipedia:BLU-User gelistet. Die Benutzer, die das beanstandete Bild hochgeladen haben, müssen gleichzeitig aufgefordert werden, die fehlenden Informationen zu ergänzen. Zur Benachrichtigung der Benutzer kann beispielsweise die {{Vorlage:Bildquelle}} benutzt werden.


[Bearbeiten] Siehe auch

Fragen und Antworten

Enzyklopädie-Artikel

[Bearbeiten] Weblinks

"Von einem Autor abzuschreiben ist Plagiat, von mehreren abzuschreiben ist Forschung"
Wilson Mizner (1876-1933)

[Bearbeiten] Ein paar Worte zum deutschen Urheberrecht

Dass es ein Urheberrecht gibt, wissen wohl die meisten Menschen. Die wenigsten aber verstehen genau, was alles geschützt ist – und sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie selbst dagegen leicht aus Nichtwissen oder Unachtsamkeit verstoßen können oder die Rechtslage falsch einschätzen.

Aber schließlich reicht auch ein schneller Blick (oder auch zwei) in den Gesetzestext des deutschen UrhG nicht aus, um das alles zu verstehen. Kein Wunder, behandelt es doch die unterschiedlichsten „Werke“, die seinem Schutz unterliegen. § 2 (1) UrhG erklärt uns, was zu den so genannten „geschützten Werken“ gehört, nämlich Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Für diesen Zusammenhang interessiert Abschnitt 1: "Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme".

Um ein Textplagiat zweifelsfrei zu bestimmen, bedarf es der Experten, die Feinheiten kennen und einzuschätzen vermögen und vor allem das Schrifttum und die Rechtsprechung überschauen. Im Folgenden soll allerdings, abgeleitet von praktischen Erfahrungen, ein Leitfaden für die Behandlung von Textplagiaten in der Wikipedia gegeben werden.

[Bearbeiten] Geschützte Schriftwerke

Wann genau liegt bei Texten eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechts vor? – Das ist eine Frage, die sich Wikipedianer fast täglich stellen müssen, sei es beim Verfassen eigener Artikel oder beim Bewerten fremder Beiträge.

Man kann die Erfahrung machen, dass einige Wikipedianer der Meinung sind, schon ein einziger „geklauter“ Satz sei verboten, und ein solcher Artikel stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und müsse daher gelöscht werden. Dementsprechend werden immer wieder Artikel der Urheberrechtsverletzung bezichtigt, wenn im Internet oder in einschlägiger Literatur ein identischer Satz oder eine übereinstimmende kurze Passage gefunden wird.

So wichtig gerade für die Autoren die Einhaltung des Urheberrechtes ist, so falsch ist es aber auch, in dieser Weise vorzugehen. Denn so einfach ist die Sache nicht - zu oben zitiertem Absatz des § 2 gibt es nämlich noch einen zweiten Absatz, und der lautet:

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Nun ergibt sich die Frage, was genau im Falle eines Textwerkes eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist. Und dazu geben uns verschiedene Urteile Auskunft, z.B. hier. Zusammenfassend gesagt:

Bei "Textklau" liegt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dann vor, wenn auch die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt.

Man wird also immer im Einzelfall prüfen müssen, was erlaubt ist und was nicht. Falsch aber ist in jedem Fall, einfach zu prüfen, ob (kurze) Textpassagen „abgeschrieben“ wurden und dann automatisch zu urteilen, es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wichtige Werke dürfen - ja müssen - zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Wikipedia erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. (Und es gibt ja noch die Möglichkeit des Zitats, für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind, und zwar unterschieden nach einfachen und wissenschaftlichen Zitaten, siehe Wikipedia:Zitate)

[Bearbeiten] Gemeinfreie oder freie Werke

Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Bücher aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen. Eine Quellenangabe ist aus Sicht des Urheberrechts nicht, aber aus Sicht von Wikipedia:Quellenangaben sehr wohl erforderlich. Viele Wikipedianer sind allerdings der Ansicht, dass solche Übernahmen eigentlich nicht wünschenswert sind, weil wir aktuelles Wissen bereitstellen sollten und sehen in den etwa mit {{Meyers}} gekennzeichneten Artikeln, die aus dem alten Meyers-Lexikon entnommen sind, nur eine befristete Notlösung.

Eine Liste von hier verwendbaren Textquellen findet sich unter Wikipedia:Public-Domain-Quellen.

[Bearbeiten] Grauzonen

Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt. Auch erfahrene Juristen werden aber im Einzelfall nicht immer entscheiden können, ob bei eher geringfügigen Übernahmen die Grenze bereits überschritten ist. Wie ein Richter den Fall entscheiden würde, ist in diesen Fällen nicht vorherzusagen. Obwohl das Risiko gering ist, wegen der Entnahme weniger Sätze vor den Kadi gezerrt zu werden, sollte für die Mitarbeiter hier als Grundsatz gelten: Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten (auch um externer Kritik, die Wikipedia nehme es mit dem Urheberrecht nicht genau oder schreibe ab, zu begegnen). Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält.

Vor allem bei Fachpublikationen ist der Wortschatz eingeschränkt, daher muss man hier nicht zwanghaft nach Synonymen suchen, nur um den Eindruck einer Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.

Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden. Werden solche Anlehnungen festgestellt, kann man sie, wenn man sie mit Blick auf den oben angesprochenen Grundsatz nicht für wünschenswert hält, stillschweigend umformulieren.

Anmerkung: In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Versionslöschung durch einen Admin zu beantragen oder diese durchzuführen. Auch ist es nicht notwendig oder sachdienlich, den Urheber einer Übernahme als Plagiator zu beschimpfen oder aufzufordern, künftige URVs zu unterlassen.

[Bearbeiten] Ein konkretes zufällig ausgewähltes Beispiel

Von der Pressestelle der Universität Augsburg entnehmen wir als Zitat zur Veranschaulichung die folgende Passage einer Website aus dem Jahr 1999 (Quellenangabe):

Ralph Claessen, 1960 in Düsseldorf geboren und in Schleswig-Holstein aufgewachsen, studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, unterbrochen von einem einjährigem Studienaufenthalt am Cavendish Laboratory der University of Cambridge. Eine dort entstandene Studienarbeit wurde in Kiel als Diplomarbeit in Theoretischer Physik anerkannt. 1987 erfolgte ein Wechsel an das Kieler Institut für Experimentalphysik, wo Claessen 1991 bei Prof. Dr. M. Skibowski über elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern promovierte. Als Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung ging er anschließend als Postdoktorand an die University of Michigan, Ann Arbor, wo er bei Prof. Dr. J. W. Allen Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung untersuchte. Diese Arbeiten führte Claessen ab Ende 1992 an der Universität des Saarlandes fort. Hier habilitierte er 1998 bei Prof. Dr. S. Hüfner zum Thema "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern". In die Saarbrücker Zeit fallen mehrere Forschungsaufenthalte am Stanford Synchrotron Radiation Center (USA) und an der Photon Factory in Tsukuba, Japan.

Würde man diese 7 Sätze leicht gekürzt und wikifiziert übernehmen, wäre das wohl eine URV. Die Gedankenführung an sich erscheint nicht schützenswert, es handelt sich um die übliche Abfolge eines Lebenslaufs (Curriculum vitae), nicht in tabellarischer Form, sondern als Darstellung. Man kann also die aus dem Text entnehmbaren Fakten durchaus in der gleichen – chronologischen – Reihenfolge darstellen. Daneben gibt es aber auch kürzere Satzbestandteile, die urheberrechtlich unproblematisch sind:

  • Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Cavendish Laboratory der University of Cambridge
  • Kieler Institut für Experimentalphysik
  • elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern
  • Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung
  • University of Michigan, Ann Arbor
  • Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung
  • Universität des Saarlandes
  • "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern"
  • Stanford Synchrotron Radiation Center (USA)
  • Photon Factory in Tsukuba, Japan.

Selbstverständlich sind solche Namen von Institutionen und Fachbegriffe ohne weiteres verwendbar.

Aber auch allgemeine Verben wie studieren, untersuchen oder habilitieren muss man nicht zwangsläufig meiden, wenn sie bereits in der Vorlage stehen. Will man alle sachlichen Informationen behalten, kann man etwa den Text in folgenden Artikel verwandeln (ohne Wiki-Links).

Ralph Claessen (* 1960 in Düsseldorf) ist ein deutscher Physiker.
Er studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Während eines Aufenthalt am Cavendish Laboratory der Universität Cambridge fertigte er eine Studienarbeit an, die in Kiel als Diplomarbeit in Theoretischer Physik anerkannt wurde. 1987 ging er an das Kieler Institut für Experimentalphysik. Seine Dissertation schrieb Claessen bei M. Skibowski über elektronenspektroskopische Untersuchungen an Hochtemperatursupraleitern (1991). Als Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung wechselte er an die University of Michigan, Ann Arbor. Dort untersuchte er bei J. W. Allen Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung. Ab Ende 1992 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken tätig, habilitierte er 1998 bei Prof. Dr. S. Hüfner mit einer Arbeit über "Photoelektronenspektroskopie niederenergetischer Anregungen in niedrigdimensionalen Festkörpern". Während der Saarbrücker Tätigkeit hielt er sich mehrfach zu Forschungszwecken am Stanford Synchrotron Radiation Center (USA) und an der Photon Factory in Tsukuba auf.

Das ist vergleichsweise nah am Original, aber die Entlehnungen nehmen keine individuellen Eigentümlichkeiten des Textes auf. Bei weiterer stilistischer Überarbeitung, die aber nicht aus urheberrechtlichen Gründen geboten erschiene, und vor allem Hinzuziehung weiterer Quellen, würde die Abhängigkeit noch weiter verblassen. studierte von 1980 bis 1986 Physik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist zwar wortwörtlich übernommen, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die gebräuchlichste Formulierung studierte durch absolvierte ein Studium oder Von 1980 bis 1986 führte ihn das Studium usw. zu ersetzen. Wer besondere Fachkenntnisse hat, kann das aus der Vorlage stammende blasse untersuchen durch ein anderes Verb ersetzen. Wer keine solchen Fachkenntnisse hat, wird sich schwer tun, die Formulierung Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung zu umschreiben. Aus Sicht des Urheberrechts ist das aber gar nicht erforderlich, da es sich um einen physikalischen Fachbegriff handelt, möglicherweise einen Projekt- oder Publikationstitel. Auf rein stilistischer Ebene läge die Korrektur Ab 1992 statt Während der Saarbrücker Tätigkeit (er war ja gerade nicht in Saarbrücken!).

Man sieht also: Je mehr man sich sprachlich mit einem Text befasst und bewusst die beste eigene Formulierung sucht, um so weiter entfernt man sich von der Vorlage und um so besser genügt man dem oben aufgestellten Grundsatz.

Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört. Wörtliche Übernahmen, die irgendwo in einer Versionsgeschichte schlummern und nicht als grobe Plagiate erkennbar sind, werden in der Regel zu keinerlei juristischem oder anderem Ärger führen. Sie sollten – wie gesagt – stillschweigend bereinigt werden – und gut ist.

[Bearbeiten] Im Zweifel: Experten fragen!

Bei Wikipedia gibt es einige ausgewiesene Fachleute im Urheberrecht, die in Zweifelsfragen weiterhelfen können. Fragen zum Thema Urheberrecht stellt man am besten unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen.

[Bearbeiten] Wikilinks

[Bearbeiten] Weblinks

Diese Hinweise sollen die etwas verworrene Lage zu den Bildrechten für Wikipedianer verständlicher machen und es auch "Nicht-Juristen" ermöglichen, schnell einzuschätzen, ob das Hochladen bestimmter Bilder rechtlich erlaubt ist. Es soll versucht werden, den Artikel Bildrechte und die Ergebnisse der Diskussion auf das Wesentliche zu komprimieren.

Bei der Verwendung von Aufnahmen bei Wikipedia sind prinzipiell drei Dinge zu klären:

  1. Ist die Veröffentlichung eines eigenen Fotos erlaubt?
  2. Ist ein fremdes Foto urheberrechtlich geschützt?
  3. Falls eine Einverständniserklärung des Urhebers erforderlich ist, liegt diese in Form einer e-Mail an info-de@wikimedia.org vor?

Eine komprimierte Darstellung zur Lizenzproblematik bietet Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger.

Hinweise auf Sammlungen freier, für uns verwendbarer Bilder gibt die Seite Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen.

Im Zweifel bitte die Sachlage auf WP:UF klären lassen


[Bearbeiten] Benutzung eigener Aufnahmen

Generell kann jeder Fotograf seine eigenen Fotos zur öffentlichen Verwendung freigeben. Allerdings dürfen nicht alle Aufnahmen veröffentlicht werden.

[Bearbeiten] Aufnahmen von/mit Personen

„Eigene Aufnahme“ von Gerhard Schröder
„Eigene Aufnahme“ von Gerhard Schröder

Die Veröffentlichung kann durch Persönlichkeitsrechte der Fotografierten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. (siehe Recht am eigenen Bild)

Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Portraitfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen.

Berühmte Personen (absolute Personen der Zeitgeschichte, zum Beispiel bekannte Politiker) und Personen, die kurzzeitig im Licht der Öffentlichkeit stehen (relative Personen der Zeitgeschichte, zum Beispiel Menschen, die einen anderen vor dem Ertrinken retten), dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt und das Material verbreitet werden. Allerdings nur dann, meinen viele, wenn diese auf den Aufnahmen auch tatsächlich eine öffentliche Funktion wahrnehmen (siehe Caroline-Urteil). Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen. Das rechtsstehende Foto von Gerhard Schröder ist ein Beispiel für eine erlaubte „eigene Aufnahme“ einer Person der Zeitgeschichte.

[Bearbeiten] Öffentliche Reden

Erlaubterweise hergestellte eigene Videoaufnahmen von öffentlichen Reden im Parlament oder von anderen Verhandlungen können nach § 48 UrhG eingestellt werden, siehe dazu Öffentliche Rede (Urheberrecht). Mitschnitte aus dem Fernsehen oder Rundfunk haben hier aber nichts zu suchen, es sei denn, die Zustimmung der Fernseh- oder Rundfunkanstalt liegt vor.

[Bearbeiten] Gegenstände

modernes Denkmal
modernes Denkmal

Fotos von Werken, wie etwa Denkmäler oder moderne Architektur, die sich dauerhaft an Straßen und öffentlichen Plätzen befinden, dürfen ohne Bedenken veröffentlicht werden. Werden urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum veröffentlicht, so sind das Gebot der Quellenangabe und gewisse Einschränkungen des Änderungsrechts zu beachten. Es ist in der Wikipedia bislang Konsens, dass dies kein Hindernis für die Einstellung solcher Bilder darstellt. Zur Kennzeichnung der Bilder kann die Vorlage:Panoramafreiheit benutzt werden: {{Panoramafreiheit}}.

Dies gilt jedoch nicht für temporär öffentliche Kunstwerke, wie zum Beispiel den von Christo 1995 verhüllten Reichstag (siehe Panoramafreiheit).

Gezeigt werden dürfen auch Bild- und Schrifttafeln, die dauerhaft im Straßenbild angebracht sind (siehe das Bildbeispiel im Artikel Panoramafreiheit).

[Bearbeiten] Luftaufnahmen, Gebäude

Erlaubte Aufnahme eines Gebäudes
Erlaubte Aufnahme eines Gebäudes

Seit 1990 sind Luftbildaufnahmen nicht mehr genehmigungspflichtig. Allerdings dürfen auch aus Luftfahrzeugen keine Anlagen fotografiert werden, wenn zu befürchten ist, dass eine Sicherheitsgefährdung eintritt.

Als Schutzbereich gekennzeichnete militärische Gebiete dürfen ohne Genehmigung nicht fotografiert oder gezeichnet werden.

[Bearbeiten] Panoramafreiheit

Die Veröffentlichung von Gebäude-Fotos von Gebäuden in Deutschland (sowie in Österreich und der Schweiz) ist generell durch die Panoramafreiheit gedeckt. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nur auf die äußere Ansicht. Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.

Die obenstehende Aufnahme des Berliner Olympiastadions ist erlaubt, weil sie das Stadion von einem öffentlich zugänglichen Platz aus zeigt. Ein vom Glockenturm aufgenommes Bild müsste nach Ansicht einiger Mitarbeiter der Wikipedia aus der Wikipedia gelöscht werden.

Vorsicht: In manchen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten zu veröffentlichen. In der deutschsprachigen Wikipedia (nicht notwendigerweise auf Commons) werden aber auch Bilder geduldet, die nach den Maßstäben der deutschsprachigen Länder bedenkenlos sind. Mehr dazu siehe unten.

Zur Kennzeichnung kann die Vorlage {{Panoramafreiheit}} verwendet werden.

[Bearbeiten] Bahnhöfe und Verkehrsanlagen

Auch Bahnhöfe und Verkehrsanlagen unterstehen dem Hausrecht des jeweiligen Verkehrsbetriebes (Deutsche Bahn AG oder regionaler Verkehrsbetrieb). In ihnen darf in der Regel nicht ohne Zustimmung fotografiert werden.

Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain (siehe z.B. Image:0310-frankfurt-flughafen-fernbahnhof-1.jpg). Ansprechpartner ist die Öffentlichkeitsarbeit. Eine Fotogenehmigung für die Anlagen der DB ist prinzipiell nötig - siehe http://www.lok-report.de/news/news_foto.html - Fotos für private Zwecke sind gestattet, bei kommerzieller Verwendung (die von den hier benutzten Lizenzen erlaubt ist) ist eine Genehmigung erforderlich.

Öffentliche Verkehrsbetriebe handhaben die Genehmigung zum Fotografieren immer unterschiedlich. Fragen kostet hier nichts, hier gibt es eine kleine Info, wo man eine Fotogenehmigung braucht und wo nicht.

Für die Schweiz: Nach persönlicher Anfrage durch Benutzer:Keimzelle hat ein SBB-Presseverantwortlicher folgendes erklärt:

  • Aufnahmen in Bahnhöfen und von Rollmaterial müssen bewilligt werden
  • Für Bilder, die in die Wikipedia übernommen werden können: http://www.db.bielnews.ch/webpr20/sbb_d/sbb_d.html, ist aber kostenpflichtig und eigentlich für kommerzielle Verwender gedacht...

[Bearbeiten] Gegenstände in geschlossenen Räumen

Umstritten ist die Rechtslage für Gegenstände, die sich innerhalb geschlossener Räume, wie zum Beispiel in Museen oder Ausstellungen, befinden. Dies gilt vor allem dann, wenn vom Hausherrn das Fotografieren innerhalb der Räumlichkeiten untersagt bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt wird.

Da es ein Recht am Bild der eigenen Sache nicht gibt, vertreten einige Wikipedianer die Ansicht, einwandfrei lizenzierte Fotos, soweit diese nicht urheberrechtlich geschützte Gegenstände zeigen oder andere Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzen, könnten im Zweifel quasi-anonym hochgeladen werden, da durch die Verwendung eines temporären Accounts der Eigentümer den Fotografen nicht ausfindig machen kann.

Nicht erlaubt ist außerdem die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kunstwerke zu sehen sind, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Diese Rechte verfallen jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers (genauer: am 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag folgt, also für 1936 gestorbene Künstler am 1. Januar 2007).

Beispiele

Erlaubte Aufnahme von Grabmalereien
Erlaubte Aufnahme von Grabmalereien
  • Das rechtsstehende Foto zeigt eine erlaubte Aufnahme von Grabmalereien aus dem ägyptischen Tal der Könige. Zum Zeitpunkt der Aufnahme gab es kein Fotografierverbot in den Gräbern, die Maler waren außerdem schon länger als 70 Jahre tot.

Siehe die ausführliche Diskussion der Problematik unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum

[Bearbeiten] Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...)

Ist die Gestaltung des Produkts oder seiner Verpackung (z. B. Grafik) urheberrechtlich geschützt, darf es nicht abgebildet werden. Urheberrechtlich geschützt ist es, wenn es die Schöpfungshöhe erreicht. Einfache Gestaltungen erreichen diese nicht.

Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie eine Comicfigur vor, so sind auch alle Vervielfältigungen und Bearbeitungen (Merchandisingartikel, die erkennbar die gleiche Figur zeigen) geschützt und können hier nicht abgebildet werden. Es nützt also nichts, wenn man ein Bild bearbeitet oder die Figur selbst nachzeichnet. Auch eine Collage mehrerer Artikel ist nicht möglich, da die einzelnen Artikel nicht wegdenkbares Beiwerk sind. Wird ein Stapel mit Plattencovern fotografiert, auf dem das oberste zu erkennen ist, so handelt es sich also nicht um Beiwerk, da der Fotograf dieses Plattencover zeigen möchte. Es kann also nicht weggedacht werden.

Ist allerdings z. B. an einem Firmensitz eine Comicfigur bleibend angebracht und vom öffentlichen Straßenraum aus fotografierbar, dann greift die Panoramafreiheit.

Ausführlicher Artikel auf Commons mit weiterführenden Angaben und Beispielen: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bearbeitungen

[Bearbeiten] Logos

Logos sind häufig sowohl urheberrechtlich als auch als Bildmarke nach dem Markengesetz geschützt. In der deutschsprachigen Wikipedia herrscht Konsens, dass nur ein urheberrechtlicher Schutz ihrer Verwendung entgegensteht.

Allerdings sind Logos auf Commons nicht gern gesehen. Sie sollten daher besser auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. In Betracht kommen allerdings nur folgende Fälle:

  • einfache Gestaltungen, die nicht die für Gebrauchsgrafiken nötige Schöpfungshöhe erreichen, sind gemeinfrei, z.B. das Logo der ARD (OLG Köln, GRUR 1986, 889), das Logo Laufendes Auge von Franz Zauleck (BVerfG vom 26. Januar 2005, GRUR 2005, 410) und das Logo der SED (LG Hamburg vom 10.12.2004, 308 O 207/04, GRUR-RR, 2005, Heft 4, S. 106 ff)
  • Logos, die eine Schöpfungshöhe erreichen, die aber etwa auf Schrifttafeln bleibend im Straßenbild angebracht sind (Ausnahme der Panoramafreiheit). Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Ausnahme sich nicht auf das Markenrecht erstreckt und das „Führen“ des Logos auch in abfotografierter Form unrechtmäßig bleibt.
    • Geeignete Vorlage: {{Panoramafreiheit}} in Verbindung mit einer Lizenz für das eigene Leistungsschutzrecht am Foto.
  • Logos, die von ihren Rechteinhabern unter eine freie Lizenz gestellt werden. Hier sollte auf jeden Fall ein deutlicher Hinweis auf bestehende Rechte erfolgen.

Logos, die marken- und/oder namensrechtlich geschützt sind, sollen zusätzlich mit der Hinweisvorlage {{Logo}} versehen werden.

[Bearbeiten] Screenshots

Der Webbrowser Konqueror mit der Wikipediastartseite
Der Webbrowser Konqueror mit der Wikipediastartseite

Strittig ist auch die Verwendung von Screenshots zur Illustration von Software. Aus der Bildrechte-Diskussion geht hervor, dass diese bei der Wikipedia nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher im Grunde nicht erlaubt sind. Dies gilt auch für Screenshots von Fernsehaufnahmen. So darf die Tagesschau über Wikipedia mit dem Wikipedia-Logo berichten, aber Wikipedia nicht über diesen Bericht, denn die Fernsehanstalten beanspruchen einen Urheberrechtsschutz auch für Standbilder aus ihrem Programm. Ausnahmen bilden hierbei Screenshots, die von dem Urheberrechtsinhaber des abgebildeten Programms, Spiels oder Fernsehprogramms unter die GFDL gestellt oder der public domain überlassen wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Screenshots so genannter Freier Software (Achtung: Freeware ist etwas anderes!) hochgeladen werden, da in diesem Fall die Autoren die Nutzungsrechte an allen Aspekten des Programms von vornherein an die Allgemeinheit abgegeben haben (in der Mehrheit unter den Bestimmungen der GPL). Voraussetzung ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise eine Webseite oder die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind. Ein Fall, bei dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist beispielsweise ein Screenshot des freien Webbrowsers Konqueror unter der ebenfalls freien Benutzeroberfläche KDE mit der Wikipedia-Webseite, deren Inhalte frei unter der GFDL lizenziert sind – lediglich das Wikipedia-Logo ist geschützt und als "Copyright by Wikimedia" gekennzeichnet (Abbildungen nicht der GFDL unterliegender, eigener Wikimedia-Logos gelten projektweit als Ausnahmen).

[Bearbeiten] Karten

Bei Karten sind zwei Dinge zu beachten:

  • Die einzelnen reinen Geoinformationen (Vermessungsdaten zu den abgebildeten Informationen) genießen zwar als solche keinen Schutz, jedoch kann die sie beinhaltende Datenbank einem Datenbankschutz unterliegen (siehe Rechte an Geoinformationen).
  • Auswahl und Gestaltung der Karte sind zusätzlich durch UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 geschützt (siehe [2])

[Bearbeiten] Einschränkungen

Es ist bei Wikipedia nicht möglich, nur eine begrenzte Freiheit zu erklären. Wer die volle Kontrolle über die kommerzielle Nutzung seiner Fotos behalten möchte, kann sie allerdings bei Wikipedia in einer nicht reprofähigen Auflösung hochladen.

[Bearbeiten] Verwendung fremder Aufnahmen

Fremde Aufnahmen dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt sind (bzw. wenn sie eine passende Lizenz haben. Siehe Lizenzvorlagen für Bilder). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Aufnahmen, die generell nicht schutzfähig sind, und solchen, bei denen der rechtliche Schutz wieder erloschen ist. Wird in einem Buch beispielsweise eine gemeinfreie Fotografie unbearbeitet veröffentlicht, so darf diese selbstverständlich ohne Zustimmung des Verlages beliebig reproduziert werden.

Um Zweifelsfälle zu vermeiden, wird bei der Anfrage an Rechteinhaber die Verwendung der allgemeinen Einverständniserklärung unter Wikipedia:Textvorlagen dringend empfohlen. Es ist nicht ausreichend, ein Bild für die Wikipedia freizugeben, es muss unter einer freien Lizenz stehen, die einschließt, dass es - mit Blick auf das Urheberrecht - gewerblich genutzt und verändert werden kann. Dem Rechteinhaber ist es unbenommen, wegen anderer Rechte (z.B. Markenrecht, Recht am eigenen Bild) gegen Nachnutzer vorzugehen.

[Bearbeiten] Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen)

Nicht schutzfähige Reproduktion eines Gemäldes
Nicht schutzfähige Reproduktion eines Gemäldes

Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos...) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Gemälde und Fotografien nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt jedoch nicht für Aufnahmen von dreidimensionalen Gegenständen, wie beispielsweise einer Skulptur. In diesem Falle ist das Foto als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt, und die unten stehenden Bedingungen sind zu beachten.

Wikimedia Commons und die englischsprachige Wikipedia vertreten diese Position unter Berufung auf die US-Gerichtsentscheidung Bridgeman v. Corel von 1999.

Zu dem linksstehenden Detail aus einem Gemälde Heinrich Tischbeins (Goethe in der Campagna) heißt es in der Bildbeschreibung: "Die Urheberrechts-Schutzdauer des hier abgebildeten flächigen Kunstwerks ist weltweit abgelaufen, da der Künstler bereits seit über 70 Jahren tot ist. Es ist somit gemeinfrei ('public domain'). Ebenfalls gemeinfrei ist die vorliegende fotografische Wiedergabe des Werkes, da sie keine eigene Schöpfungshöhe aufweist."

Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt (Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1936 bedeutet, dass seine Werke ab 1. Januar 2007 gemeinfrei sind, nicht schon ab 15. Mai 2006).

Manche deutsche Juristen vertreten die Ansicht, dass bei Gemäldereproduktionen sehr wohl ein geschütztes Lichtbild entsteht. Dies ist jedoch eine Mindermeinung. Reproduktionen gemeinfreier Fotos sind aber auf jeden Fall unbestreitbar gemäß der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nicht geschützt, ebenso Reproduktionen gedruckter gemeinfreier Vorlagen.

Was ist zweidimensional? Gekrümmte Vorlagen (eine Höhlenwand, eine antike Vase usw.) sind sicher nicht zweidimensional, ebensowenig reliefartige Vorlagen. Bei Münzen und historischen Wachs-Siegeln (nicht Dienstsiegel in Stempel-Form) liegt die Annahme nahe, dass sie reliefartig sind und Fotos von ihnen somit geschützt sind. Fertigt dagegen jemand die Durchreibung einer Münze an, so darf man darin ein ungeschütztes Werk sehen.

Beispiel eines nicht geschützten amtlichen Werks (Hessischer Staatsanzeiger 1983)
Beispiel eines nicht geschützten amtlichen Werks (Hessischer Staatsanzeiger 1983)

Zeichnungen dreidimensionaler Vorlagen (etwa eines historischen Wachssiegels) sind in jedem Fall urheberrechtlich geschützt (Regelschutzfrist: 70 Jahre nach dem Tod des Zeichners).

Wenn ein Verlag ein Foto von 1905, dessen Fotograf nicht nach 1935 gestorben ist, reproduziert, ist ein Vermerk Alle Rechte vorbehalten oder ähnlich nicht zu beachten (siehe auch unten). Verlage erwerben keine Sonderrechte gegen Nachdruck, sie müssen sich an die Regelschutzfrist halten. Kritiker bedauern, dass es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich ist, gemäß unzulässiger Schutzrechtsberühmung die fälschliche Behauptung eines Urheberrechtsschutzes für ein gemeinfreies Werk rechtlich zu ahnden. In den USA wurden solche fälschlichen Ansprüche mit dem Begriff Copyfraud belegt.

[Bearbeiten] Amtliche Werke

In Deutschland (und ähnlich in den meisten europäischen Staaten) sind gem. § 5 Abs. 1 UrhG bestimmte amtliche Werke nicht urheberrechtlich geschützt:

Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Unter diese Regelung fallen nach den vorliegenden Urteilen und dem Meinungsbild der Wikipedia ebenfalls die vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Amtsblatt veröffentlichten Postwertzeichen und die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts. Siehe auch Amtliche Briefmarke (Deutschland), Wikipedia:Wappen und Wappensatzung.

Andere amtliche Werke, die nur im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, unterliegen dagegen (ebenso wie Fotos nach der Panoramafreiheit) gemäß § 5 Abs. 2 UrhG einem Änderungsverbot, das nach in der Wikipedia umstrittener Ansicht mit der Freiheit der Wikipedia nicht vereinbar ist. Gegner der Ansicht, dass die Bilder nicht verwendbar sind, verweisen neben der allgemein akzeptierten Panoramafreiheit auf den Umstand, dass beispielsweise auch Personenfotos keinen manipulierenden Veränderungen unterzogen werden dürfen.

Praktische Bedeutung könnte Absatz 2 bei den Patentschriften zukommen. Allerdings ist bei Bildern aus amtlichen Werken darauf zu achten, dass sie nicht aus ihrem Kontext gelöst werden. Werden beispielsweise in urheberrechtlich gemeinfreien Gerichtsurteilen (Absatz 1) urheberrechtlich geschützte Bilder zitiert, so werden diese dadurch nicht gemeinfrei, eine Wiedergabe ist nur im Zusammenhang des Urteilstextes zulässig.

Da Absatz 2 von § 5 UrhG in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur äußerst restriktiv ausgelegt wird, ist bei normalen Fotos (also solchen, die nicht unter die oben abschließend aufgezählten Fallgruppen fallen) nicht davon auszugehen, dass sie als amtliche Werke gemeinfrei sind. Dies betrifft etwa Fotos der Bundespräsidenten, die etwa auf einer Internetseite des Bundespräsidialamts herunterladbar sind, oder von Angehörigen der Verwaltung in der NS-Zeit gefertigte Fotos.

Da Deutschland Rechtsnachfolger der DDR und (geographisch) teilidentisch mit dem Deutschen Reich ist, fallen unter § 5 UrhG auch alle amtlichen Werke dieser Vorgängerstaaten.

[Bearbeiten] Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere)

Üblicherweise werden Bilder von US-Regierungsbehörden (nur Federal Government), die in den USA Public Domain sind, hier und auf Commons akzeptiert, da man darauf vertraut, dass die Behörden gegen ausländische Nutzer nicht vorgehen werden. Public Domain sind solche Fotos, die von Regierungsbediensteten im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt wurden, nicht jedoch alle Fotos, die auf einer Website der US-Regierung (Domain .gov) veröffentlicht sind. Es ist also in jedem Einzelfall anhand der Legal notices genauestens zu prüfen, ob die betreffende Aufnahme tatsächlich in den USA keinem Copyright unterliegt.

Nicht verwechselt werden darf diese Gattung von Fotos mit Fotos, die in den USA aus anderen Gründen Public Domain sind, nämlich aufgrund spezieller Copyright-Bestimmungen. Vor 1923 veröffentlichte Bilder sind in den USA Public Domain, aber nicht notwendigerweise in Europa, da hier die Regelschutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Fotografen zu beachten ist.

[Bearbeiten] Geschützte Fotos

Vor allem bei der Illustration von historischen Ereignissen oder Biografien historischer Personen ist man bei Wikipedia auf fremde Fotos oder künstlerische Darstellungen angewiesen. In vielen Fällen lässt sich die Rechtelage nicht eindeutig klären. Auch gibt es innerhalb der Diskussion Vertreter einer strikten Linie, die im Zweifelsfalle eher von einer Verbreitung von Fotos abraten, während andere nach der Devise agieren: Wo kein Kläger, da kein Richter. Jeder, der potenziell geschützte Aufnahmen bei Wikipedia als Public Domain hochlädt, sollte sich jedoch darüber im klaren sein, dass er mit diesem Schritt weltweit zur unbeschränkten Verwendung einlädt. Dies kann im Einzelfall zu Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber führen.

Es ist aber nicht so, dass es keine zweifelsfrei gemeinfreien Fotos gäbe. Nach deutschem Recht erlischt der Schutz bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (post mortem auctoris), genauer am 1. Januar des auf den 70. Todestag folgenden Jahrs. Leider sind in vielen Büchern keine Fotografen angegeben, sondern lediglich Institutionen, die die Originalaufnahmen verwahren. Ob diese zugleich über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte verfügen, muss jeweils geklärt werden. Das Eigentum an Abzügen oder Negativen begründet keine Befugnis, die Veröffentlichung zu gestatten. Werden unveröffentlichte Fotografien etwa aus einem Archiv ohne Zustimmung des Fotografen oder seiner Rechtsnachfolger publiziert, so stellt dies nach herrschender Meinung einen gravierenden Urheberrechtsverstoß dar, da § 12 UrhG (de) das Veröffentlichungsrecht dem Urheber vorbehält.

Bedenkenlos verbreitet werden dürfen solche Aufnahmen, die zu diesem Zweck ausdrücklich freigegeben worden sind. Allerdings behalten sich manche Urheber das Recht vor, dass ihre Aufnahmen nur unverändert reproduziert werden. Dieser Passus ist nicht mit der GFDL und somit auch nicht mit den Richtlinien der Wikipedia vereinbar.

[Bearbeiten] Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind

Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Beispiel: 2006 können Bilder aus dem Jahr 1906 und früheren Jahren unter der genannten Einschränkung genutzt werden.

Bitte beachtet, dass diese Regelung auf Commons nicht offiziell Geltung hat, Bilder also gelöscht werden können

[Bearbeiten] Probleme mit nachgelassenen Werken

Zunehmend von Bedeutung ist die seit der Schutzdauerrichtlinie EU-weit gültige Regelung der Editio princeps, die in Deutschland nachgelassenen Werken, also gemeinfreien Werken, die zuvor nicht erschienen sind oder öffentlich wiedergegeben wurden, einen Schutz von 25 Jahren nach Erstveröffentlichung zusichert. Soweit ein Herausgeber oder eine Institution nachweisen kann, dass er oder sie ein Bild nach Ablauf der Regelschutzfrist (bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Autors) erstmals veröffentlicht hat, kann er einen Schutz von 25 Jahren nach der Veröffentlichung beanspruchen. Ein Konsens, wie mit diesem Problem in der Wikipedia umzugehen ist, existiert nicht.

Problemlos sind in diesem Zusammenhang alte Bilder, die kurz nach ihrer Herstellung bereits in gedruckten Veröffentlichungen erschienen sind.

[Bearbeiten] Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist

Auch wenn der Urheber nicht bekannt oder mit vernünftigem Aufwand zu ermitteln ist, kann es sein, dass innerhalb der Regelschutzfrist von 70 Jahren nach seinem Tod Ansprüche seitens von Rechtsnachfolgern an einen Verwerter gestellt werden.

Für anonyme Werke bestimmt § 66 UrhG, dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt (bzw. nach der Erstellung, falls das Werk 70 Jahre lang unveröffentlicht blieb). Nach altem, weiter gültigem Recht gilt jedoch für vor dem 1. Juli 1995 erstellte Aufnahmen die normale Schutzfrist von 70 Jahren post mortem auctoris, sofern sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild bekannt hat. Ein vollgültiger Beweis, dass dies nicht der Fall war, ist faktisch kaum möglich. Es ist immer denkbar, dass der Urheber seinen Namen auf einem Abzug oder bei einer entlegenen Publikation bekanntgegeben hat.

Ausführliche Darstellung der Problematik unter Anonymes Werk (Urheberrecht).

[Bearbeiten] Fair use

Bilder, die in anderen Wikipedias als Fair use gekennzeichnet sind, entsprechen nicht den Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und können daher nicht verwendet werden. Bitte solche Bilder nicht hochladen.

Das betrifft selbstverständlich nicht Bilder, die nach anderen Regelungen hier verwendet werden dürfen, wie beispielsweise Logos ohne Schöpfungshöhe.

[Bearbeiten] Bildzitate

Die Verwendung von Bildern, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, wäre nach deutschem Recht unter bestimmten Umständen als Bildzitat nach § 51 UrhG zulässig. Bilder ohne freie Lizenz entsprechen jedoch nicht den derzeitigen Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und sollten daher auch dann nicht hochgeladen werden, wenn sie rechtlich gesehen in einem Wikipedia-Artikel als Bildzitat verwendet werden könnten.

[Bearbeiten] Ausländisches Recht

Der Schutz von Bildern im Internet bezieht sich immer auf den Staat, für den der Schutz begehrt wird (Schutzlandprinzip). Um Ansprüche durchsetzen zu können, ist auch bei Abmahnungen ein Gerichtsverfahren notwendig. Betrüblich ist, dass sich ein Rechteinhaber oder vermeintlicher Rechteinhaber das Land aussuchen kann, vor dessen Gericht er klagt (Forum shopping). Das Gericht hat dann zu entscheiden, welches Recht anzuwenden ist. Es kann durchaus vorkommen, dass es nach dem Recht eines anderen Landes urteilt, doch meistens entscheidet es nach dem Recht des eigenen Landes. Dies soll an einigen Beispielen erläutert werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Verbreitung von Postkarten des Hundertwasserhauses in Wien in Deutschland untersagt, weil die deutsche Panoramafreiheit nicht für Bilder gilt, die von einem Standpunkt aufgenommen wurden, der nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist. Das Foto wurde also aus einer oberen Etage eines gegenüber liegenden Hauses gemacht und war nach österreichischem Recht ganz legal. Hundertwasser war ein österreichischer Staatsbürger, das betreffende urheberrechtlich geschützte Werk der Architektur liegt in Wien, auf österreichischem Staatsgebiet. Da alle EU-Bürger in allen EU-Ländern den Schutz als Urheber nach dem Recht des betreffenden Staats genießen, konnte vor einem deutschen Gericht geklagt werden. Der Erschöpfungsgrundsatz wurde verneint.

Wenn also ein polnischer Bildhauer (z.B. Karol Badyna), in dessen Heimatland die Panoramafreiheit gilt, feststellt, dass ein Werk in der deutschsprachigen Wikipedia abgebildet wird, weil es sich in Kobern-Gondorf befindet, könnte er vor einem französischen Gericht gegen diese Abbildung klagen, da das Bild auch in Frankreich abrufbar ist. Vor einem belgischen Gericht wären seine Chancen womöglich größer, da sich die deutschsprachige Wikipedia natürlich auch an die deutschsprachigen Gebiete Belgiens wendet und Belgien ebenfalls keine Panoramafreiheit im deutschen Sinn kennt.

Wenn eine Klage vor einem ausländischen Gericht eingereicht wird, ist also zu prüfen, welche Rechte aufgrund nationaler Gesetzgebung und internationaler Abkommen (z.B. Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst) einem ausländischen Urheber zugesichert werden. Klagen die Rechtsnachfolger von Buster Keaton vor einem deutschen Gericht wegen des Vertriebs von Filmen, die in den USA Public Domain sind, so ist zu klären, was sich aus dem deutsch-amerikanischen Urheberrechtsabkommen (Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz von Urheberrechten vom 15. Januar 1892) ergibt. (Der Schutz der Filme wurde bejaht.)

Üblicherweise richtet sich die deutschsprachige Wikipedia nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, akzeptiert also die Panoramafreiheit nach deutschem Recht. Es gibt allerdings noch keinen Konsens, ob aus Gründen der Risikoverminderung Abbildungen von Objekten aus Ländern, die keine Panoramafreiheit kennen (wie Frankreich) grundsätzlich unzulässig sind.

[Bearbeiten] Urheberrechtsverletzungen

Leider findet man in der Wikipedia immer wieder nicht lizensierte Bilder. Im Gegensatz zu Zitaten bei Textausschnitten reicht es auch nicht aus, das Bild lediglich mit einer Quellenangabe zu versehen. Solche Bilder sind mit {{subst:Löschantrag}} zu kennzeichnen, aus den Artikeln zu entfernen und am besten mit Quelle des Originals oder Nennung des Rechteinhabers der Bilderlöschliste hinzuzufügen, damit sie aus der Wikipedia entfernt werden. Empfohlen wird, den Benutzer, der das Bild eingestellt hat, zu informieren. Einen vorformulierten Text, um bei Rechteinhabern eine Freigabe anzufragen, gibt es unter Wikipedia:Textvorlagen.

[Bearbeiten] Entscheidungsbaum

Dieser Entscheidungsbaum soll anhand eines kurzen Frage-Antwort-Schemas die Beantwortung der Frage erleichtern, ob ein Bild, das man hochladen will, wirklich frei im Sinne der GFDL ist. Er ist jedoch nicht für schwierige Spezialfälle gedacht.

Hinweis: Bilder sollten nur nach Wikimedia Commons hochgeladen werden. Dort wird eine Doppellizenz GNU FDL/Creative Commons empfohlen. Creative Commons-Lizenzen, die eine kommerzielle Verwendung (NC) oder Bearbeitungen (ND) ausschließen, sind nicht zulässig. Da in Deutschland eine echte Unterstellung eines Bilds unter Gemeinfreiheit nicht möglich ist, ist die mit {{Bild-PD}} zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung des Urhebers entsprechend auszulegen. Alle zulässigen Lizenzbausteine finden sich unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder (für die deutschsprachige Wikipedia) und unter Commons:Lizenzvorlagen. Im folgenden wird der Einfachheit halber nur die GNU FDL berücksichtigt.

Bild:Diskutierter Entscheidungsbaum2.PNG

[Bearbeiten] In Textform

Bild selbst erstellt?
„Selbst erstellt“ heißt nur selbstgemachte Fotos und Grafiken. Reine Reproduktionen (Abzeichnen, Abfotografieren), Fotos von Buchumschlägen (Ausnahmen nur bei mangelnder Schöpfungshöhe), CD-Covern, Kunstwerken (dazu zählen auch Plastikfiguren; Ausnahmen nur bei Panoramafreiheit), Scans, Screenshots, Überarbeitungen, Bearbeitungen, Nachahmungen und Verfremdungen anderer Werke (insbesondere "Fan-Art") sind kein (komplett) selbsterstelltes Werk.

  • Ja:
    Ich stimme zu, das Bild unter die GNU Freie Dokumentationslizenz zu stellen?
    • Ja: Bild hochladen und entsprechend beschriften, d. h. Beschreibung, passenden Lizenzbaustein, Urheber (kurzer Vermerk „selbst erstellt“) und Erstellungsdatum.
    • Nein: Bild nicht hochladen. Wenn das selbsterstellte Bild trotzdem hochgeladen wird, hat man den Lizenzbestimmungen zugestimmt und kann nachträglich nicht verlangen, dass das Bild gelöscht wird.
  • Nein:
    Ist der Urheber/Rechteinhaber (Erbe) des Bildes bekannt?
    • Ja:
      Hat der Urheber/Rechteinhaber des Bildes zugestimmt, das Bild unter die GNU Freie Dokumentationslizenz zu stellen?
      • Ja: Bild hochladen und entsprechend beschriften, d. h. Beschreibung, passenden Lizenzbaustein (z.B. {{Bild-PD}}, {{Bild-PD-USA}}, {{Bild-GFDL}}), (Internet-)Quelle/Urheber, Erstellungsdatum und Zitat der Einverständniserklärung des Urhebers. Eventuelle Veränderungen des Bildes mit angeben.
      • Nein:
        Ist der Urheber vor dem 1. Januar des Jahres (2007 minus 70) verstorben?
        • Ja: Das Bild kann hochgeladen werden.
        • Nein: Bild nicht hochladen. Wenn das Bild trotzdem hochgeladen wird und das Einverständnis des Urhebers/Rechteinhabers nicht eingeholt wird, muss es wieder gelöscht werden. Strittige Fälle („Lichtbild“ versus „Lichtbildwerk“) bitte auf WP:UF klären.
    • Nein:
      Ist das Bild älter als 100 Jahre?
      • Ja: Das Bild kann hochgeladen werden.
      • Nein: Bild nicht hochladen. Im Zweifelsfall (unbekannte Entstehung, Klärung des Urhebers) an die WP:UF zur genaueren Klärung wenden. Wenn das Bild trotzdem hochgeladen wird und die genaue Sachlage nicht oder negativ geklärt wird, muss es wieder gelöscht werden.

zurück zu Wikipedia:Bildrechte

verwandte Artikel, siehe auch: Wikipedia:Bilder, Wikipedia:FAQ Rechtliches, Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum

Fragen zu Urheberrechten (nicht nur zu Bildrechten) können gestellt werden unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Bevor hier eine Frage gestellt wird, sollte auch das Rechtsgutachten vom März 2005 gründlich gelesen werden

[Bearbeiten] Frühere Beiträge

Archiv Archiv
Teil 1 Teil 2 Teil 3
Teil 4 Teil 5 Teil 6
Teil 7

Es wird dringend empfohlen im Archiv der früheren Beiträge zu stöbern und zu schauen ob die eigene Frage bereits beantwortet wurde:

[Bearbeiten] Archiv 1 von "Diskussion:Bildrechte" von 4. Juli 2004 bis 30. September 2004

Inhaltsverzeichnis

  1. Schutzrechte und alte Fristen
  2. Magdeburg-Link
  3. Museen und Hausrecht
  4. Zum Artikelstand: 14. Juli 2004 - 19:00
  5. Panoramafreiheit
  6. Bildrechte der Archive
  7. Schutzfristen bei einfachen Lichtbildern
  8. Selbst geschossene Fotos privaten Besitzes
  9. Editionsschutz - editio princeps
  10. Luftbildaufnahmen
  11. Schutzdauer bei Fotos vor 1959
  12. Screenshots aus Microsoft-Programmen
  13. Gemeinfreiheit nach der Gesetzesänderung von 1995
  14. Rechte von Eigentümern von Foto-Originalen und Abzügen
  15. Alte Karten aus hist. Atlas
  16. Ars Electronica Logo
  17. US-Government Werke hierzulande NICHT Public Domain
  18. Depp und Ryder
  19. Briefmarken (Faröer)
  20. Bildrechtevermerk auf Webseiten
  21. Bitte mithelfen! Rechtsfragen im Meta strukturieren
  22. Alte Drucke im WWW - Datenbankschutz

[Bearbeiten] Archiv 2 von "Diskussion:Bildrechte" von 1. Oktober 2004 bis 31. Oktober 2004

Inhaltsverzeichnis

  1. Genehmigungsfreier Abdruck: PD?
  2. "copyright-free"
  3. Bild vom Bild
  4. Recht am eigenen Bild
  5. Bildrechte: Irische Präsidentin
  6. Briefmarken (Deutschland, Argentinien)
  7. Internationale Bildrechte und die Wikipedia als GNU-Projekt
  8. Schutzrechte bei Reproduktionen (Gemälde usw.)
  9. Schutzdauer bei Fotos: Lichtbilder oder Lichtbildwerke
  10. Bildrechte - Abtretung
  11. Uneindeutige Zustimmung
  12. Freigabe von Warenzeichen
  13. Kartendaten
  14. Anfrage an die ESA
  15. aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 27. August
  16. aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 23. Sept.
  17. Russische/Sowjetische Bilder
  18. Aus Büchern scannen
  19. Fotos von öffentlichen Schautafeln
  20. Alte Aktien
  21. Bild:Klas Pontus Arnoldson.jpg
  22. Anstoss nehmen ... GNU
  23. Kriegskasse
  24. Hilfe, diese Seite wird zu gross
  25. Eigene Bilder unter PD
  26. Geschmacksmusterrecht
  27. Fahndungsfotos

[Bearbeiten] Archiv 3 von "Diskussion:Bildrechte" von 1. November 2004 bis 31. Dezember 2004

Inhaltsverzeichnis

  1. Schutzfristen von Fotos nach deutschem Recht (Zusammenfassung)
  2. Klagerisiko
  3. Screenshots (aus Löschkandidaten/Bilder)
  4. Olympische Ringe (aus Löschkandidaten/Bilder)
  5. Datenbankschutz oder nicht?
  6. Modelle
  7. Wittgenstein, Swansea, 1947 - Problemfall?
  8. Exponate Naturkundlicher Museen
  9. Geschichte des Schutzes ... 1995
  10. Pressebilder eines Unternehmens - Verwendung in Wikipedia erlaubt?
  11. Freigabe eigener Bilder ohne Rechteaufgabe
  12. Bilder/Werke nur für die Verwendung innerhalb von Wikipedia lizensieren?
  13. Mathematische Graphen / Darstellungen
  14. Fotografie eines (zeitgenössischen) Gemäldes
  15. Scans alter Bilder aus neuem Buch
  16. Alte Postkarten in Wikipedia
  17. Flächige Kunstwerke
  18. Standbild aus ARD-Tagesthemen mit Wikipedia-Logo
  19. Datenbank
  20. Creative Commons -by- Namensnennung
  21. Bildrechte beachten!
  22. Führer zu Open-Content-Lizenzen
  23. Russland
  24. Nachgezeichnetes SPD Logo
  25. Bilder Musikfestival
  26. mal andersrum gefragt: Was bedeutet die GNU-FDL konkret für Fotos?
  27. Uraltes Foto von Gregor Mendel
  28. Reproduktionsfotografie in Frankreich
  29. Bildzitat in Österreich
  30. Englisches Template zu Fotos en:Template:PD-Germany
  31. Fotografierverbote auf Bahnhöfen und Verkehrsanlagen
  32. Euro-Münzen und -Banknoten

[Bearbeiten] Archiv 4 von "Diskussion:Bildrechte" von 3. Januar 2005 bis 19. Februar 2005

Inhaltsverzeichnis

  1. Zum Artikel
    1. Panoramafreiheit
    2. Mitterand und Kohl
    3. Weitere Hilfs-Seite, die aber leider Unsinn enthielt
  2. Wiederaufleben von Schutzrechten an Fotos 1995
  3. Grundsätzliche Probleme
  4. Meinungsbild bezüglich der Bild-Copyright-Problematik
    1. Kommentare
    2. Ich war jung und brauchte das Bild
  5. Umzug dieser Seite
    1. Zusammenfassung und Vorschlag
  6. Bild für Artikel Warjag
  7. Debatte: Kriterien bei einer Änderung des Meinungsbilds
  8. ...verfälscht, oder verfälschte....
  9. Jetzt aber!
  10. http://www.lexikon-der-wehrmacht.de
  11. Bilder aus der Website von Smithsonian Institution Libraries
  12. United States Library od Medicine
  13. Urheberrechtsverletzung, aufgrund von nicht greifender Panoramafreiheit
  14. Person der Zeitgeschichte+Pressefreiheit
  15. Bildzitate von Firmenlogos
  16. Angeblich abgelaufene Schutzfrist bei Bildern bis 1985
  17. Scans aus neueren Büchern
  18. Bild:SdKfz164-Nashorn.jpg
  19. Neues Meinungsbild einholen aber wie?
  20. Euromünzen
  21. Neues Meinungsbild
  22. Nochmals Panoramafreiheit, hier Ernst Barlach
  23. Markenlogo auf einem Foto
  24. Lizenz eines ursprünglich PD dann arber berarbeiteten Bildes
  25. Briefmarken fotographieren und einbinden
  26. Bild:Jungpionierausweis aussen.jpg
  27. Alte Ansichtskarten?
  28. Bild eines Ipaqs?
  29. Panoramafreiheit
  30. Selbsterstelltes Fensterbild der Comic-Figur "Hobbes"
  31. Totale Verzweiflung
  32. Swing tanzen verboten.jpg
  33. Screenshots aus der englischsprachigen Wikipedia?

[Bearbeiten] Archiv 5 von "Diskussion:Bildrechte" von 20. Februar 2005 bis 28. Juli 2005

Inhaltsverzeichnis

  1. Frei oder nicht?
  2. Software-generierte Karten
  3. vg-bild-kunst mahnt für französische architekten ab
  4. Andere Bildlizenzen
  5. Wappen - Stadt hat zugestimmt - verwirrt....
  6. Panoramafreiheit
  7. Wann ist ein Maler gestorben?
  8. Die ESA und die Commons
  9. Screenshots
    1. Screenshots von Anwendungssoftware
    2. Screenshots auf ein Neues
  10. Logos (von Vereinen, Firmen, ...)
  11. Bilder für Presse
  12. Bilder und WikiReader
  13. Fotos von Gemälden
  14. Eldorado des Nichtwissens hat reagiert: Luftaufnahmen
  15. Das Gutachten ist da!
  16. Fotografie privater Sachen - Rumgeeier des Rechtsgutachtens
  17. Flaggen und Wappen
  18. Neues Meinungsbild läuft!
  19. Büste
  20. Sonderfälle bei Photos
    1. Passbilder (Urheberrecht)
  21. Zoobilder
  22. Schöpfungshöhe erreicht?
    1. Verwirrt bez. Bildrechte
  23. Verwendung des Logos
  24. Wie formuliere ich am sinnvollsten einen Genehmigungsantrag
  25. eigenes Recht
  26. Portraits
  27. Verlag pleite?
  28. US-Bundesregierungsbehörden-Public Domain gilt nicht weltweit
  29. Verwendung des Logos II
  30. Bilder aus PD-Filmen
  31. Anfrage
  32. GFDL durch Minderjährige
  33. Anonymes Bild
  34. Abbildung von 1790
  35. Abbildung von Fahrzeugen
  36. Kommerzielle Nutzung; Bilder von Regierungsservern etc.
  37. Urheberrecht an Kunstwerken
  38. Portraits PD?
  39. Selbst erstellte Grafiken
  40. Verwendung von Schriftarten
  41. Sind Stimmzettel gemeinfrei?
  42. Wiederaufleben von Schutzrechten an ehemaligen Staatsgeheimnissen ausgeschlossen ?
  43. Amtliche Werke
  44. Eigene Zeitung + Bilder GNU-Lizenz!
  45. Gute Materialsammlung zu Screenshots
  46. Bild:Alan Turing.jpg nicht PD?
  47. Bilder von EU-Parlamentariern
  48. FreeArt - Lizen
  49. Zweidimensional
  50. Baersche Regel
  51. Bilder von der Wikipedia auf cityreview.de
  52. OT: Marke (Rechtsschutz)
  53. Anonymisierung (Augenbalken)
  54. Dinge die einem nicht selbst gehören
  55. WP Logo
  56. Freigabe unter CC-BY-ND
  57. Bildrechte von Kupferstichen?
  58. GFDL-Verletzung vom Tessloff-Verlag ("Was ist Was")
  59. Crown Copyright
  60. Anfrage bei Rechteinhabern
  61. Finnland
  62. GFDL-Verletzung durch http://www.lexi-tv.de (Sendung vom MDR)
  63. Diagramme wissenschaftlicher Arbeiten
  64. Verwendbar in der Wikipedia?
  65. Frage zu NASA-Foto
  66. Reicht wahrscheinlich PD?
  67. Moderne Faksimiles
  68. altes Bild
  69. Briefmarken der DDR
  70. Farbfeste
  71. Bildindex Foto Marburg

[Bearbeiten] Archiv 6 von "Diskussion:Bildrechte" von 29. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005

Inhaltsverzeichnis

  1. Bilder von presidencia.gov.co
  2. Notentafeln von geschützen Musikstücken
  3. Stark verfremdete Bilder
  4. 2x Tesla
  5. Bilder aus dem Deutschen Museum
  6. Nochmal Pressefotos (s.o)
  7. Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum
  8. GFDL und gedruckte Bücher
  9. Fortuna Düsseldorf
  10. Zeitungsausschnitt
  11. CD- und Buchcover
  12. Faksimile
  13. Archiv vs. Bildrechte?
  14. Wahlplakate
  15. Bayernviewer (Satillitenfotos)
  16. Altes Hornbuch
  17. Münzfoto aus der englischen Wikipedia
  18. Alte Bilder und Commons
  19. Bild:Tolkien 1916.jpg
  20. Schaufenster
  21. Bild:Lanz Bulldog D 5016.jpg
  22. Schutzrechte bei Reproduktionen von Kunstwerken ohne 70 Jahre pma?
  23. Wenn US Air Force draufsteht ...
  24. Wikipedia:Tag des offenen Denkmals / Fotosafari
  25. Bild:Emacs-plain-osx.png
  26. Bildlizenzen 2. Weltkrieg
  27. Luftaufnahmen
  28. PD-art: Englische Wikipedia und Commons
  29. Bilder von JAXA
  30. Kategorie:GPL-Bild
  31. Altes Manuskript Musiknoten
  32. Bildrechte glaubhaft machen
  33. Bild von 1879
  34. Fotos von alten Holzschnitten ohne Zustimmung des Fotografen gemeinfrei?
  35. Foto eines Buchdeckels von 1904/05
  36. Farbbilder
  37. LEGO vs. Playmobil
  38. Spezialfall: Deutsche Münzen und Geldscheine
  39. Welchen Lizenzbaustein/-text?
  40. Mal wieder NASA
  41. Nazi-Symbole: Adolf Hitler Standarte.png et al.
    1. Inhaltliche Bedenken
      1. Gesetze
      2. Vorschlag
      3. HowTo
      4. HowTo (technische Beschränkungen bei NS-Bildern)
    2. Urheberrechtliche Bedenken
  42. Anden
  43. Röntgenbilder
  44. Copyfraud
  45. Nochmal ein paar Zitate zum angeblichen Schutz originalgetreuer Reproduktionen zeidimensionaler Vorlagen
  46. Bilder von Futurama Figuren
  47. Bildrechte und Hausrecht
  48. Einstein-Bild von Karsh, in Kanada PD, hier nicht
  49. SPD-Abgeordnete
  50. Bilder aus dem Blitzlexikon
  51. Public Domain für eigene Bilder?
  52. Amtliche Werke (§ 5 UrhG) in Bezug auf Bilder
  53. Bilder fremder Webseiten nutzen
  54. Logo der Deutschen Post
  55. Fotos von zeitgenössischen Künstlern
  56. ZDF-Logo
  57. Bild:Dowding.jpg
  58. Bild einer militärischen einrichtung
  59. Fotos von unkenntlichen Personen
  60. Urheberrecht - 50 Jahre???
  61. PD-USGov-Military bearbeiten?
  62. Produktfotos
  63. NoRightsReserved
  64. Künstler / Jahr unbekannt, anscheinend jedoch vor 1900. Wie vorgehen?
  65. Fortbildung zum Fotorecht in einem Blawg
  66. Streit um eine Wappenabbildung von Hinterpommern
  67. Darf ich Bilder der "National Portrait Gallery" in Wikipedia einbinden?
  68. Textilkunst
  69. Lizenzvorlage fr:Modèle:DomainePublicPhotoAllemagne in der fr-Wikipedia
  70. Bilder der Bundeswehr / schweiz. Luftwaffe
  71. Eingeschränkte Bildrechte
  72. Du bist Deutschland
  73. Zwei Bilder von http://neo.jpl.nasa.gov/
  74. siehe hier
  75. Bild:Stadtplan museumsinsel.jpg
  76. Wachtturm-Logo
  77. Iwo Jima flag raising
  78. Toto-Schein
  79. Bilder von Wikipedia zitieren
  80. Reproduktion eines Bildes von 1513
  81. Bandlogo
  82. Wie eng ist die Grenze 1900?
  83. Bilder von Filmsequenzen bei Wikipedia
  84. Selbst erstellte Bilder ohne Lizenz GFDL?
  85. Bildbearbeitungsprogramme
  86. Kommerzielle oder kommerziell?
  87. Wladimir Putin
  88. Bilderrahmen/Datenbanken
  89. Lizenz oder keine Lizenz ?
  90. Innenaufnahmen von Kirchen
  91. Neue Regelung bei alten Bildern: statt vor 1900, nicht jünger als 100 Jahre
  92. 2 Lichtbild und Lichtbildwerk
    1. Dokumente der Zeitgeschichte
  93. Crown Copyright
  94. NICHT provokativ gemeint=
  95. Fotos Friedenssaal im Rathaus Münster


[Bearbeiten] Archiv 7 von "Diskussion:Bildrechte" von 31. Dezember 2005 bis 31. Mai 2006

Inhaltsverzeichnis

  1. François Ozon
  2. Bild:SCHULEER.JPG
  3. Abkürzung pma
  4. Nochmal Logos
  5. Bild:Wir packen zu.jpg Kürzere Schutzdauer bei anonymen Werken?
  6. Bahnhöfe und Verkehrsanlagen
  7. Bilder der Visby-Klasse
  8. Akzeptable Einschränkung von PD ?
  9. Neuer Vorschlag auf Commons
  10. Zwei konkrete Fragen
  11. Zur Geschäftsordnung: Diese Seite ist sehr groß
  12. Nutzungsbedingungen eines Angebots gemeinfreier Bilder
  13. Historiograf führt die 100-Jahre-Fair-Use-Regel ein...
  14. Fotos aus Frankreich - Kircheninnenaufnahmen
  15. noch 15 Monate warten?
  16. Screenshots für Game of ROBOT
  17. Firma als Urheber?
  18. Bild:Reichsparteitag.jpg
  19. public domain + Einschränkungen - was sticht?
  20. VG Bild-Kunst und freie Lizenzen
  21. Fahndungsfotos
  22. Bandlogo
  23. Bilder von Tieren
  24. Foto einer Reihe von Buchrücken, die eine Grafik ergeben
  25. Bild:Jeddah02.jpg
  26. VW verfolgt künstlerische Abbildungen des Käfers
  27. Bild:Vhhpvgbedienungsgebiet.jpg
  28. Nowitzki
  29. Schriftarten
  30. Keine Nachzeichnung, sondern Neuzeichnung
  31. Freie Werke und Nennung eines anderen Urhebers
  32. Bosnische Wappen und altes jugoslawisches Urheberrecht
  33. Copyright-aufhebung
  34. Wikipedia-Logoderivat
  35. Vorlage:Bild-PD-US
  36. Reproduktion von PD-Kunst?
  37. Pathologiae Cerebri et Nervosi Generis Specimen
  38. Werbefigur und Merchandising-Artikel
  39. Automatenfoto von 1928
  40. Fotografierverbot
  41. Modelle
  42. Schöpfungshöhe
  43. Screenshot
  44. Screenshot II
  45. Briefmarken Deutschland
  46. Screenshots aus Mods
  47. Nochmal schnell eine Frage zu Wappen
  48. RTL-Logos - Schöpfungshöhe?
  49. WM2006
  50. Schöpfungshöhe bei Bild:Komele Islami le Kurdistan.jpg ?
  51. Bild:Mp fotos 15.jpg jetzt: Bild:Mp spongebob.jpg
  52. Bild:Jack Greene.JPG
  53. Grabstein
  54. verwaiste Bilder für immer aufheben?
  55. Polnisches recht vor 94
  56. Bild:Giovanni casanova.jpg
  57. Recht am eigenen Bild
  58. Darf ich ein Bild hochladen, zu dem kein Copyright mit angegeben ist
  59. Fair Use
  60. Zeichnen
  61. Veranstaltungsbekanntgabe in Musikzeitschriften
  62. FIFA WM Logos werden freigegeben
  63. Foto von dreidimesionalen geschützten Werken
  64. Mal wieder Logos
  65. Abgezeichneter Spielplan
  66. Entscheidungsbaum-Neufassung
  67. Bild zu Magic: Die Zusammenkunft
  68. Schöpfungshöhe Urkunde, Zeugnis, Bescheid, Ausweis
  69. Bilder aus en & Co: Wirklich PD?
  70. Bild:Nsdap parteibuch.jpg
  71. Schöpfungshöhe erreicht?
  72. Spielkarten?
  73. Grundrißpläne
  74. Wappen Großbritanniens
  75. Foto Reichstagsrede
  76. Public Domain
  77. Schöpfungshöhe
  78. Bilder aus dem Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz
  79. Urteil (NL) zur CC-Lizenz
  80. Bilder in eigenem Webdesign mit Quell-Liste im Impressum?
  81. Schöpfungshöhe erreicht?
  82. Wappen aus Österreich / Vorlage:Wappen-AT
  83. Veränderte Bilder und sowieso
  84. Urheberrecht für Bilder, Briefmarken und Banknoten (Produkte der bildenden Kunst)
    1. Änderung des Bauscheins für Lizenz der Bilder
    2. Alle Bilder hochladen
  85. Innenaufnahmen des Charles-de-Gaulle-Flughafens
  86. Handgemaltes Plakat mit aufgeklebtem (Web(?))TV-Ausdruck
  87. Amtliche Werke
  88. Alte Bücher
  89. Bild:Carcassonne Alle Erweiterungen bis 2005.jpg
  90. Unklare Zustimmungen zu Lizenzen
  91. Lageplan Tierpark Berlin
  92. Standbilder aus alten Filmen (US-PD)
  93. The Lafayette Negative Archive
    1. Noch ein Archiv
  94. Kartenmaterial
  95. Foto von 1902
  96. Bild:Macvsog.jpg
  97. Verwendung nur für die Wikipedia
  98. Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen)
  99. Logo EMAS
  100. zwei GFDL-Vorlagen
  101. en:Image:Texas state seal.png
  102. Landkarten
  103. Bildrechte von Personen
  104. Bildrechte Foto 1938?
  105. Katalogbilder von 1920
  106. Kann ich das Bild verwenden oder nicht ?
  107. Bildrechte GIGA-Logos
  108. Frage zu Bildern, die älter als 100 Jahre sind, die (auch?) in lizenzfordernden Fotoarchiven wie Ullstein Bild sind
  109. Bild von einer Videoleinwand
  110. Geld generell PD?
  111. Recht am eigenen Bild von 1979
  112. Editio princeps
  113. Bildnutzung kann teuer werden (auch für Minderjährige)
  114. Foto des Benutzers auf Benutzerseite
  115. Hollywood-Trailer
  116. Vorlage für Anfragen an Website-Betreiber
  117. Lizenzfrage für angerfertigte Grafiken
  118. Siegel von Universitäten
  119. Mündliche Zustimmung des Admins/Lizenzinhabers
  120. Lizenz einer abgeänderten PD-US-Karte
  121. Briefmarken in der Wikipedia
  122. Logo der Fußball-WM
  123. Spiegel Online - Luftbilder von Berlin um 1880
  124. Persönlichkeitsrecht und Beiwerk
  125. zu Recht gelöschte Bilder...
  126. Pacman
  127. Bildzitat
  128. Bild auf den Commons
  129. WM-Eintrittskarten
  130. Schöpfungshöhe mal wieder: Bild:Merck-logousa.png
  131. Frage zu Bildern geschützter Objekte
  132. „Men at work“
  133. Stasi-Bilder gemeinfrei
  134. Bild:Heartfield der sinn.jpg
  135. Filmbilder, -plakate etc.
  136. Gemeindewappen Oberösterreichs
  137. Logo von Mattel und Masters of the Universe
  138. Bild mit Copyright, aber für Wikipedia erlaubt - was tun ?
  139. Schöpfungshöhe bei Logos (wieder mal …)
  140. Wiki.png und GFDL
  141. Münzbild von Bahram V.
  142. Papyrus 7Q5
  143. Bild:Adolf Hitler.jpg
  144. Wachtmeister Zumbühl
  145. Fotos von Geräten mit Logos
  146. Commons template
  147. Panoramafreiheit
  148. Nachkolorierung eines PD-Bildes
  149. Nutzbar
  150. immer 100 Jahre bei Autor unbekannt?
  151. Verweis auf den Autor als Teil das Bildes
  152. Universitätswappen

[Bearbeiten] Bildrechte: betreffen sie das Sujet oder das hochgeladene Bild?

Hallo. Wie sieht das aus: ich gebe ein Plakat einer Photographie-Ausstellung mit einer niedrigen Pixelzahl hier frei unter einer CC-Lizenz, sagen wir mal ein Bild mit 30KB. Bedeutet dies nun:
i) dieses Bild mit niedriger Aufloesung kann frei weiterverwendet werden; oder
ii) das Sujet als solches ist freigegeben, d.h. eine Person kann diese Bild z.B. aus einem Photoband neu einscannen oder sich in einer besseren Aufloesung vom Netz holen und dieses bessere Bild frei weiterverwenden.
Betrifft also die freie Lizenz die Freigabe am Sujet oder an der hier hochgeladenen Datei? Danke fuer die Antwort und Gruesse, --Coco wiki 15:47, 1. Jun 2006 (CEST)

Die Lizenz bezieht sich auf das, wobei sie steht, also auf die Datei. Im übrigen lehnen viele hier wie ich auch extrem generöse Spenden von 30 KB gerne dankend ab --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:13, 2. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Außenaufnahmen/Innenaufnahmen

Betrifft Panoramafreiheit in Deutschland. Die äußere Ansicht lässt ja z. B. beim totalverglasten Erfurter Opernhaus ohnehin die Innenansicht des Foyers mehr als nur erahnen, diese gehört sozusagen zur äußeren. Bei einem Bild mehr oder weniger des ganzen Gebäudes sehe ich da kein Problem (z. B. hier Image:Theater, Erfurt (Front).JPG). Was ist aber mit einer Aufnahme, die ich durch diese totalverglaste Fassade mache, von einem öffentlichen Weg, die eigentlich nur Innenansicht zeigt, da das Glas nicht zu erkennen ist. Ist das ein gangbarer Umweg oder fällt das auch unter die nicht gemeinfreie "Innenansicht" des deutschen Paragraphen? --AndreasPraefcke ¿! 16:41, 1. Jun 2006 (CEST)

Ich würde mal sagen, nachdem Kommentare bei Schaufensterdekorationen die Panoramafreiheit erwägen, kann man das auch unter die P. fallen lassen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:15, 2. Jun 2006 (CEST)

Es gibt da ein Grundsatzurteil (die Hundertwasserentscheidung) des BGH vom 5. Juni 2003(Az.: I ZR 192/00).[3] - die Schüsselfrage ist danach die Beteiligung des Urhebers an der "wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes". Wenn es um Bildeinstellungen in die Wikipedia geht fragt sich: Ist die Wikipedia in dieser Hinsicht gleichzusetzen mit der Metro? -- Wackelpeter 13:46, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Markenrecht

Verschoben nach WP:UF#Markenrecht --Rtc 16:11, 19. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Warhols MM

Ist Warhols MM in diesr Form nun commons compliant? Die angegebene cc 2.0 Lizenz muss ja nun nicht stimmen. --Huebi 22:07, 5. Jun 2006 (CEST)

Abgesehen davon, dass die Lizenz nicht erlaubt wäre (auch flickr nur by-nc-sa, also nur nichtkommerziell), stellt das Foto eine Reproduktion eines urheberrechlich geschützen Werkes dar und kann deshalb nicht verwendet werden. --Matt314 00:39, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich habs befürchtet. In letzter Instanz heisst das, das zahlreiche Artikel ueber Maler/Kuenstler ziemlich trockenes Brot bleiben werden. --Huebi 07:10, 6. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder von http://www.nuclear.gov

Ich habe auf zwei Unterseiten von http://www.nuclear.gov zwei Bilder gefunden die ich gerne nach Commons hochladen würde. Die Unterseiten sind: http://nuclear.gov/space/gphs.html und http://nuclear.gov/space/rhu-fact.html . Weiß jemand ob diese Bilder PD-USGov-DOE sind (auf den Seiten von Nuclear.gov gibt es keinen Copyrighthinweis)?--Uwe W. 10:56, 6. Jun 2006 (CEST)

Ich würde bedenkenlos PD-USGov-DOE verwenden. --h-stt !? 17:08, 6. Jun 2006 (CEST)
Ich auch. Wenn sie nicht PD sind oder es unsicher ist, ob es PD ist, dann steht es auch dabei, zB beim Harpers Archiv des NPS oder auch bei der NASA. --Huebi 19:01, 6. Jun 2006 (CEST)
Für sowas kannst du auch mal schaun ob jemand Lust hat ein svg zu basteln. Zum Beispiel kannst du bei Stefan-Xp oder in der Bilderwerkstatt fragen. --schizoschaf 08:38, 7. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Al Zarqawi08.jpg.jpeg

Schaut euch mal bitte diesen Fall an (die Begründung zum SLA steht auf der Diskussionsseite und erscheint mir nicht ganz unschlüssig). Sieht mir eher wie ein Paßfoto aus, und dann ist es sicher kein Werk einer US-Regierungsbehörde. --Fritz @ 01:23, 10. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Freie Lizenz vs. Recht am eigenen Bild

Da ich auf Anhieb nichts in WP:BR gefunden habe, wollte ich doch nochmal nachhaken: Kann man durch Freigabe eines Fotos einer Person der Zeitgeschichte unter einer freien Lizenz, verhindern, dass das Bild verfälscht oder fotomontiert wird?

In Recht am eigenen Bild steht zwar, dass das nicht geht, aber mir ist nicht ganz klar, inwiefern dieses Recht bei einer freien Lizenz noch gilt. Wenn ich BR richtig verstanden habe, gilt das für Personen der Zeitgeschichte nicht, oder etwa doch? --Flominator 11:51, 11. Jun 2006 (CEST)

Das Recht am eigenen Bild ist ja kein Recht, über das derjenige verfügen kann, der sein Foto unter eine freie Lizenz stellt. Bestimmte kommerzielle Nutzungen (z.B. Werbung, Merchandising) kann der Abgebildete in jedem Fall verbieten, desgleichen, siehe Disku zu Recht am eigenen Bild nach Bundesverfassungsgericht, auch jegliche Manipulation seiner Züge. Diese Bilder sind zwar urheberrechtlich absolut frei (und nur darauf bezieht sich eine freie Lizenz), ansonsten also halbfrei. Auch wer erlaubt, dass ein Foto seiner selbst hier eingebracht wird, verzichtet nicht auf alle möglichen Rechte hinsichtlich dieser Abbildung seiner Person. Die Reichweite einer solchen Erlaubnis ist freilich völlig ungeklärt. Sie dürfte auf jeden Fall die Klone und Nachnutzer der Wikipedia in DVD-Form usw. erfassen, wohl auch die Präsentation in einem redaktionellen Kontext. Aber das Recht am eigenen Bild wiegt schwer --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:46, 12. Jun 2006 (CEST)
Also ist eine Freigabe unter freier Lizenz mit der Maßgabe "dass das Bild nicht entfremdet wird" für uns OK? --Flominator 22:42, 12. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Problem Bilderwerkstatt / Administratoren entfernen BLU-Markierung

Hi, die Wikipedia:Bilderwerkstatt hat bekanntlich seit langem das Problem, dass einige ihrer Mitarbeiter geringfügig bearbeitete Versionen fremder Leute (oftmals Commonsbilder) in Massen in der Deutschen Wikipedia hochladen. Dabei werden diese Bilder fast nie mit vollständigen Lizenzinformationen versehen, sondern nur "bearbeitete Version von Bild:123.JPG" und eventuell noch ein Lizenzbaustein (manchmal auch der richtige) eingefügt. Gleichzeitig sollen die testweisen, oft eher scherzigen Bildern ohne sonstigen Einsatzzweck jetzt dauerhaft auf diesem Projekt behalten werden, siehe dazu die manifestierende Vorlage:Bilderwerkstatt.

Genau die Lizenzierung, die von allen anderen Benutzern immer verlangt wird, wenn sie z B Bilder aus einer anderen Wikipedia kopieren (Angaben zu Quelle, Fotograf/Zeichner, Datum usw), verweigern die Bilderwerkstattmitarbeiter regelmäßig. Anschreiben hilft nicht (eigene mehrfache Erfahrung), die Bildbearbeiter ändern ihre mangelhaften Bildbeschreibungen nicht. In den letzten Wochen habe ich daher für etliche Bilder stillschweigend die fehlenden Informationen ergänzt. Vor einiger Zeit war ich auch selbst von so einem Lizenzverstoß betroffen. Die anschließende Diskussion war sehr ärgerlich und hat dazu geführt, daß ich erstmal keine Fotos mehr zu Verfügung stellen werde. Dieses den eigentlichen Fotografen gegenüber ignorante Verhalten ärgert mich sehr.

An eine vernünftige Diskussion ist aber kaum noch zu denken, da diejenigen, die gegen die GNU-FDL verstoßen sich im Recht fühlen und von Admins auch noch in ihrem Verhalten bestärkt werden. Sogar BLU-Markierungen werden mittlerweile einfach kommentarlos entfernt wie bei [4] (nur ein kleines Beispiel).

Bildrechtler übernehmt bitte. Es langt mit der Bilder(ver)werkstatt! -G. 23:48, 11. Jun 2006 (CEST)

Warum? Das Bild war doch ordentlich belegt, Link auf das Orginal und Lizenzbaustein, dann hat eine IP (Deine IP) das Bild zum löschen vorgeschlagen und dann als BLU markiert. Mit einem Klick auf den Link kommt man zur Originalbeschreibung und diese ist normalerweise vollständig und i.O. --Stefan-Xp 23:04, 12. Jun 2006 (CEST)
Das Problem dabei ist, daß die Originalbilder auch aus diversen Gründen (URV, unter besserem Namen erneut hochgeladen, unter anderem Namen nach Commons verschoben o.ä) gelöscht werden könnten - schon oft genug passiert. Dann steht bei der überarbeiteten Version nur noch ein kaputter Link und die Infos zu Urheber, ursprünglicher Quelle, etc.. sind nicht mehr auffindbar. Außerdem verlangen die Lizenzen (außer PD) ausdrücklich die explizite Nennung der Autoren, nicht nur einen Link. --88.134.44.195 18:28, 19. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Emulator

Ich wollte mal nachfragen, ob ich Bilder/Screenshots von einem Windows-Emulator (z.B. Project64 hochladen kann? Robendo 12. Juni 2006 15:55 (CEST)

Was würde man denn auf den Screenshots sehen? Wenn es Bilder aus Spielen sind, wäre es jedenfalls URV --Stefan-Xp 23:07, 12. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Innenaufnahmen von Geschäftsräumen

Hallo. Wie sieht es mit Innenaufnahmen von Ladengeschäftsräumen aus? Ist sowas erlaubt oder nicht? In meinem Fall war soweit ich weiß kein ausdrückliches Fotografierverbot gegeben. Das Laden befindet sich übrigens in Schweden, falls das eine Rolle spielt. Danke, 84.168.226.100 11:58, 15. Jun 2006 (CEST)

So abstrakt nicht zu beantworten. Wenn auf dem Bild urheberrechtlich Geschützes nur als beiwerk (Recht) zu sehen ist, ist es OK. Ansonsten siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:19, 15. Jun 2006 (CEST)
Das Foto zeigt einen Laden als ganzes - ohne Fokus auf irgendetwas bestimmtes. -- 84.168.226.100 16:27, 15. Jun 2006 (CEST)
So abstrakt nicht beantworten. Wenn den Laden ein berühmter Innenarchitekt gestaltet hat, liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:07, 15. Jun 2006 (CEST)
Nee, auch das nicht. Ich habe mir übrigens Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum durchgelesen und bin nicht schlauer geworden :( -- 84.168.226.100 17:09, 15. Jun 2006 (CEST)
Sollen wir hier Lösungen für Probleme anbieten, die ungelöst sind? Lad die Fotos hoch, dann sieht man weiter --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:48, 16. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild: NZ Solider Dili2.jpg

Hallo! Ich habe gestern das Bild Bild:NZ Solider Dili2.jpg hier hochgeladen und gleichzeitig die Lizenz in Frage gestellt. Hier steht: „provided it is reproduced accurately and not used in a misleading context“. Im englischen Wikipedia, woher ich das Bild habe, war es zulässig, in Commons wurde diese Lizenz automatisch zum Löschauftrag (ist aber immer noch nicht gelöscht). In Commons hat man mir empfohlen, es im nationalen Wiki zu laden. Da ich aber sicher gehen will, stelle ich das Bild hier nochmals zur Diskussion. Genauer Text der Lizenz und Links zu Quelle und Bild im englischen Wiki beim Bild. --J. Patrick Fischer 08:59, 16. Jun 2006 (CEST)

Ist hier nicht zu gebrauchen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:49, 16. Jun 2006 (CEST)

Das war nicht die Frage. Ich will das Bild im Artikel Geschichte Osttimors nutzen. --J. Patrick Fischer 18:32, 16. Jun 2006 (CEST)

Nun, dann unmissverständlich. Die Lizenz ist für dieses Projekt nicht geeignet. Es kann in keinem Artikel hier genutzt werden. Das Bild ist zu löschen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:26, 16. Jun 2006 (CEST)

OK, wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, ist das Bild zu löschen, weil die NZ-Lizenz nicht mit den Wikipediaregeln vereinbar ist. Nur interessehalber (nicht um darüber zu streiten): Warum? UNd warum ist es beim englischen Wikipedia möglich, sogar mit eigener Lizenz-Vorlage? --J. Patrick Fischer 19:30, 16. Jun 2006 (CEST)

Danke für dieInformation. Bild bitte löschen! ;-) --J. Patrick Fischer 21:06, 16. Jun 2006 (CEST)

Unsere Grundsätze sind auf Wikipedia:Bildrechte nachzulesen. Sie gelten in etwa auch auf Commons: kommerzielle Nutzung und Veränderbarkeit müssen gegeben sein. Die en Wikipedia leistet sich die Aufnahme von fair use-Bildern. Jede Wikipedia entscheidet in einem gewissen Rahmen selbst über ihre Bildrechte-Policy, aber eigentlich steht das Board der Wikimedia Foundation eher hinter unserer Position. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:36, 16. Jun 2006 (CEST)

Danke für dieInformation. Bild bitte löschen! ;-) --J. Patrick Fischer 21:06, 16. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder von Flags of the world

Oft werden Flaggenbilder von Flags of the world geklaut. Manchmal wird nicht mal der Dateiname geändert. FOTW erlaubt die Nutzung ihrer Flaggenbilder nur für nicht kommerzielle Verwendungen und unter Nennung von FOTW und des Zeichners Copyright-Regeln FOTW. Flaggen ansich sind zwar nicht unter Copyright, die Arbeit einer Zeichnungen aber schon. Im englischen Wiki wird dies inzwischen so gehandhabt. In Vertretung der anderen Mitglieder der FOTW-Mailingliste möcht ich darum auf solche Diebstähle zu achten und bitten solche Bilder sobald eines bekannt wird sofort zu löschen. Danke. --J. Patrick Fischer 18:37, 16. Jun 2006 (CEST)

Bitte benenne die Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Flaggenbilder urheberrechtlich geschützt sein sollen. Danke. --ST 18:43, 16. Jun 2006 (CEST)

Wir berufen uns auf das Recht des Urhebers. Es ist teilweise ein großer Aufwand eine Flagge zu zeichnen, zuvor die korrekten Daten, wie Farbe und Maße zu ermitteln. Darf ein Photo einer Flagge z.B. einfach übernommen werden, weil das, was dargestellt wird, nicht vom Photographen kreiirt wurde? Wieso sollte es bei einer Zeichnung anders sein, zumal der Arbeitsaufwand größer ist? --J. Patrick Fischer 19:05, 16. Jun 2006 (CEST)

Handwerkliche Leistungen sind nicht schutzfähig. Eure Forderung ist daher zurückzuweisen. --ST 19:09, 16. Jun 2006 (CEST)

Es handelt sich nicht nur um handwerkliche Leistung, sondern auch um Forschungsarbeit diese Flaggen zu sammeln und die Bilder zu erstellen. FOTW ist keine Fundgrube für Wikipedia, aus der man einfach sich bedienen kann ohne die Arbeit der Schaffer zu würdigen. Selbst wenn es in Deutschland nicht juristisch nicht belangbar ist, ist es im höchsten Grade unmoralisch. Ich bin kein Jurist, aber die Forschungsarbeit in meiner Branche, Biochemie, darf auch nicht einfach ohne Nennung der Quelle genutzt werden. --J. Patrick Fischer 19:25, 16. Jun 2006 (CEST)

ST ist zuzustimmen. Wenn du kein Jurist bist, solltest du mal Schöpfungshöhe lesen. Euer Anspruch ist klares Copyfraud. Eure Leistung ist nicht geschützt, also dürfen wir sie nutzen. Flaggen zu zeichnen und zu recherchieren ist keine besondere Kunst, also wenn ihr nicht möchtet, dass jemand eure Flaggen benutzt, solltet ihr sie aus dem WWW nehmen. So einfach ist das.
[5] z.B. zeigt einen grünen Streifen, einen gelben Streifen und einen blauen Streifen. So etwas könnte ein fünfjähriges Kind hinkriegen. Und sicher gibt es jede Menge Bücher, in denen die Flagge drinsteht, von Webseiten mal ganz abgesehen. Die Rechercheleistung könnte gut auch ein 12jähriges Kind leisten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:33, 16. Jun 2006 (CEST)

Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden und die Sache mit dem 12jährigen kann auch nur jemand sagen, der von Flaggenkunde keine Ahnung hat. Wenn es so einfach ist, eine Flagge zu zeichnen, sollen die Leute doch selbst ihre Grafiken zeichnen, statt sie zu kopieren. Da scheitern die ersten schon bei solch einfachen Flaggen, wie der Türkei. Wir stellen unsere Sammlung online, damit jeder Mensch sich informieren und die Bilder auch eventuell privat nutzen kann. Eine kommerzielle Nutzung unserer Arbeit lehnen wir aber im Gegensatz zu Wikipedia ab. Und da hakt es genauso, wie beim fehlen der Nennung des Zeichners. Bei Photos kann hier ebenso gefordert werden, dass der Photograph bei Weiterverwendung genannt wird. Wir verlangen das selbe Recht. --J. Patrick Fischer 19:48, 16. Jun 2006 (CEST)

Es ist leider irrelevant, ob ihr eine kommerzielle Nutzung eurer Flaggenabbildungen ablehnt, oder nicht. Die Bilder dürfen frei verwendet werden, da ihr keine Schutzrechte an den Bildern oder gar Urheberrechte daran habt. Tut mir leid, aber so ist das nun mal. --ST 19:52, 16. Jun 2006 (CEST)

Ich muss schon sagen, ich bin entsetzt über eine solche Einstellung. Selbst wenn deutsche Copyrightregeln nicht so streng sind wie andere, ist es moralisch doch deutlich zweifelhaft, die Wünsche von denjenigen, die KOSTENLOS dafür arbeiten, Wissen zu sammeln und einer breiten Masse zur Verfügung zu stellen, einfach zu übergehen. Obwohl ich nun seit Oktober letzten Jahres doch ziemlich aktiv bei Wiki bin, finde ich immer mehr Punkte bei Wikipedia, die doch sehr an diesem Projekt zweifeln lassen. Es ist ja nicht so, daß FOTW die Verwendung seiner Bilder verbietet. Aber wenn noch nicht mal die Quelle und Erschaffer dieser Grafike genannt werden ist es schlicht Diebstahl und Faulheit. Es gibt doch bereits die Möglichkeit, daß bei Photos die Lizenz freigegeben wird, mit der Bedingung, daß der Photograph genannt wird. Noch nicht mal dieses bißchen von Anstand wird eingehalten. Es gibt auch keinen logischen Grund, hier von Seiten des deutschen Wikipedias freiwillig eine Einschränkung einzugehen. Wer zu faul ist, selbst eine Grafik zu zeichnen, kann ja zur FOTW-Seite verlinken. Ich handhabe dies bei vielen Artikeln so, wo eine Flagge fehlt. Es gibt keinen Grund alles Wissen auf Wiki-Servern abzuspreichern, zumal die Fachleute auf ihrer Seite ohnehin schneller neue Informationen und Links zu weiteren dazugehörigen Flaggen und Bereichen bieten. Dieses wissen geht dem Wikipedia-Nutzer ohne Quellenangabe und Link verloren. Man schneidet sich ins eigene Fleisch. --J. Patrick Fischer 21:23, 18. Jun 2006 (CEST)

Das Zetern ist völlig unangebracht. Die Rechtslage ist eindeutig. Wende dich bitte mit deinem Anliegen an den Deutschen Bundestag, der die Kompetenz besitzt, hier eine andere Regelung herbeizuführen. Bis von dort ein anderes Signal in Form einer Novelle des UrhG kommt, verstößt es weder gegen das Gesetz, noch gegen die Moral oder die guten Sitten, die Grafiken von Flags of the world zu verwenden. Es handelt sich auch keines Falles um Diebstahl oder Faulheit, eine Formulierung, die ich auf das Schärfste zurückweisen möchte. Einzig deinen Vorschlag/deine Forderung, Flags of the world als Quelle zu benennen, halte ich aber für richtig. --ST 21:41, 18. Jun 2006 (CEST)

Nana, zetern tu ich hier nicht, auch wenn ich die vorige Bemerkung über die nötige Arbeit um 57.000 Bilder auf 31.000 Seiten zu sammeln für äußerst fragwürdig halte und meinen anonymen Kollegen gut verstehen kann, dessen etwas erregten Kommentare gelöscht wurden. Ich zitiere hier nochmal die sachlichen Punkte seines Postings und Bitte um Stellungsnahme:
For your benefit here's an extract of the WIPO copyright treaty, which Germany signed, and to which is therefore legally bound:

Article 2 - Scope of Copyright Protection Copyright protection extends to expressions and not to ideas, procedures, methods of operation or mathematical concepts as such.

This means that the design of most flags may be public domain, which means that anybody can draw them freely, but its expression as a GIF or PNG image is copyrighted by the author of the image.

Furthermore, by your attitude, you and the whole german wikipedia are engaging in illegal activities and you may be pursecuted. Another quote of the same source:

Article 12 - Obligations concerning Rights Management Information

(1) Contracting Parties shall provide adequate and effective legal remedies against any person knowingly performing any of the following acts knowing, or with respect to civil remedies having reasonable grounds to know, that it will induce, enable, facilitate or conceal an infringement of any right covered by this Treaty or the Berne Convention:

(i) to remove or alter any electronic rights management information without authority;

(ii) to distribute, import for distribution, broadcast or communicate to the public, without authority, works or copies of works knowing that electronic rights management information has been removed or altered without authority.

(2) As used in this Article, “rights management information” means information which identifies the work, the author of the work, the owner of any right in the work, or information about the terms and conditions of use of the work, and any numbers or codes that represent such information, when any of these items of information is attached to a copy of a work or appears in connection with the communication of a work to the public.

The full text of this treaty can be found at wipo.int.

Danke für die Unterstützung bei dem Punkt bezüglich der Quellennennung. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Zeichner und FOTW genannt werden würden. --J. Patrick Fischer 22:45, 18. Jun 2006 (CEST)

Ach ja, das mit dem Bundestag kann man ja mal ins Auge fassen. Den Abgeordneten, der für die Petitionen zuständig ist, kenne ich zufällig persönlich. :-D --J. Patrick Fischer 22:55, 18. Jun 2006 (CEST)

Ich denke, es ist nicht erforderlich für Leistungen, die keinerlei Schöpfungshöhe aufweisen, auch nur den geringsten Schutz zu vereinbaren. Wenn ich 1,2,3 auf ein Blatt Papier schreiben und behaupte, das sei eine gewaltige Leistung, verpflichtet kein internationales Abkommen irgendeinen Staat der Erde, das zu schützen. In Deutschland sind Flaggen womöglich als amtliche Werke gemeinfrei und das wäre gut so. Da wir hier nicht mit dreisten Dieben an der Public Domain diskutieren, schlage ich vor, die Diskussion zu beenden. Im übrigen Wikipedia:Right to leave --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:47, 18. Jun 2006 (CEST)

Ich denke,
  1. ist es möglich FOTW auf der Bildbeschreibungsseite als Quelle zu nennen, ohne irgendeinen zusätzlichen Schutz zu vereinbaren.
  2. ist Histos Tonfall mal wieder völlig unangemessen. Pattrick repräsentiert hier keine dreisten Diebe, sondern diskutiert sachlich und ist ja auch zu Zugeständnissen bereit (s.o.).
--schizoschaf 09:20, 19. Jun 2006 (CEST)
Ich sehs genauso. Wo ist das Problem, FOTW als ursprüngliche Quelle zu erwähnen? Das verpflichtet ja niemanden, der die Flaggen von Wikipedia weiterverwendet, das auch so zu machen. Aber ich halte es einfach für fair, dazuzuschreiben "Erstellt von FOTW" o.ä. Schließlich schreibt das jeder User dazu, der bspw. eine Landkarte zeichnet. Ich sehe keinen Unterschied zwischen "selbst erstellt", "hat mein Kumpel gemacht" und "Von FOTW erstellt". Das ändert ja nichts an der Lizenz. --MarkGGN D 09:47, 19. Jun 2006 (CEST)
Die Inhalte von Schutzrechtsberühmung sind eindeutig. Histo hat inhaltlich Recht und spricht es einfach nur klar aus. FOTW kann sich schnell Haftungsansprüchen aus Schadenersatz ausgesetzt sehen, wenn man dort Urheberrechte für Werke für sich in Anspruch nimmt, an denen man keine Rechte besitzt. Ich weiß nicht, ob sich FOTW im Klaren darüber ist, dass solche Prozesse sehr schnell sehr teuer werden können, zumal die Rechtslage eindeutig ist. --ST 10:20, 19. Jun 2006 (CEST)
DAS ist das Problem von FOTW und IMHO nicht das der Wikipedia.
Im Gegenteil: Hier in der Wikipedia behauptet FOTW ja gerade in Besitz von Schutzrechten zu sein, die sie nicht besitzt und stellt rechtswidrige Forderungen gegen die WP. --ST 10:35, 19. Jun 2006 (CEST)
Mit "nicht das Problem von Wikipedia" meinte ich, daß solche Prozesse teuer werden können.--MarkGGN D 11:22, 19. Jun 2006 (CEST)

FOTW verlangt ja kein Copyright auf Flaggenabbildungen ansich, sondern auf die von Ihnen veröffentlichte Bilder. Um das Beispiel von vorher mit dem 1, 2, 3 auzugreifen. Das kann jeder schreiben, der möchte, aber eben nicht einfach das Bild kopieren und hier reinstellen. Natürlich ist es nicht einfach eine Kopie nachzuweisen, aber wenn z.B. der Dateiname beibehalten wird oder es sich um kompliziertere Flaggen geht, speziell bei den Farbtönen und die Formate, die bei FOTW standardisiert sind, kann man eine Kopie erkennen. Das zu bewerten wäre dann ohnehin wieder eine Frage, die zur Diskussion gestellt wird. Das Problem der Regeln zur Weiternutzung, die sich von denen von Wikipedia unterscheiden müßte natürlich weiterdiskutiert werden. Laßt uns doch damit anfangen, daß Kopien von FOTW mit Angabe von FOTW und dem Namen des Zeichners versehen werden sollen. Das sollte ohnehin für jedes Bild gelten, daß man sich aus dem Netz saugt. Es wäre ein Anfang. --J. Patrick Fischer 13:17, 19. Jun 2006 (CEST)

Nochmals und hoffentlich letztmalig: FOTW besitzt keine Urheberrechte an den dargestellten Bildern! Ich bitte, das nun endlich zur Kenntnis zu nehmen. Andernfalls bin ich geneigt, mich der Formulierung Histos anzuschließen und die dreiste Behauptung, ein Urheberrecht zu besitzen, als das zu bezeichnen, was es ist. Im Übrigen ist die Beratungsresistenz, die einige Leute an den Tag legen, immer wieder erstaunlich. --ST 14:37, 19. Jun 2006 (CEST)

Jetzt muß ich mal als Laie, der sich bisher nicht mit den Hierarchien in Wikipedia beschäftigt hat fragen, wer Dir das Recht gibt, mir den Mund zu verbieten? Ich habe niemanden beleidigt, ich sehe meine Angaben zum internationalen Urheberrecht nicht beantwortet und sehe weder eine Einigung, noch ein Kompromis, nicht mal ein Angebot. Ich antworte selbstverständlich auf Diskussionsbeiträge, die eine andere Position als die meine vertreten. Wenn Du der Meinung bist, daß ich ohnehin nichts neues mehr gesagt habe, was Du nicht schon widerlegt hast, brauchst Du ja keinen Kommentar mehr zu schreiben. Dann geht mein letztes Posting eben ins Leere. Mich oder meine Position durch Kommentare, die inhaltslos sind aber abzuwerten, ist nicht nur ein ungehöriger Diskussionsstil und wirft kein gutes Bild auf Wikipedia. Der Punkt mit der Verpflichtung zur Nennung der Quelle von wo man seine Grafiken holt (in diesem Fall FOTW) scheint ja nicht grundlegend auf Ablehnung zu stoßen. Ich würde diesen gerne festlegen. Oder dient diese Seite nur zum Verbreiten von heißer Luft, ohne daß ein Ergebnis greifbar wird? Wer entscheidet letztlich, was Regel wird? Ich zähle vier Stimmen inkl. Deiner, die eine Verpflichtung zur Nennung der Quelle befürworten. --J. Patrick Fischer 19:01, 19. Jun 2006 (CEST)

Er kapierts einfach nicht ... Benutzer ST ist eine erfahrene Autorität in diesem Bereich, wir stimmen hier nicht ab. Niemand zwingt dich, hier deine Zeit zu vertun. Du wurdest nicht persönlich beleidigt, man hat dich nur höflich darauf hingewiesen, dass deine Position Bullshit ist, um ein Modewort zu gebrauchen. Wende dich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des bitteren Unrechts, das wir hier verüben. Gerne warten wir dessen Entscheidung ab. Bis dahin: Und tschüss --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:59, 19. Jun 2006 (CEST)

@histo: Ich nehme an, Du übst Dich schon länger darin andere Leute unqualifiziert von der Seite anzumachen. Es steht nicht mein Beitrag zu Wikipedia zur Disposition. Der hat 0% mit FOTW zu tun. Ih spreche hier als Vertreter von FOTW. Es geht um Grafiken von FOTW, die hier genutzt werden. Wenn Du mit Deinen ständigen Aufforderungen, daß ich verschwinden soll, wenn es mir nicht gefällt meinst, daß alle FOTW-Dateien entfernt werden sollen, dann unterstütze ich Deinen Vorschlag. Oder ist das Deine übliche Art unangenehme Diskussionen zu beenden, Punkt und Schluß? Übrigens interessant, dass hier anscheinend die sonstige Vorgabe zur sachlichen Diskussion von Wikipedia ausgesetzt ist.
Nochmal zum Mitschreiben, da es mir um mehrere Punkte geht:
1. Verpflichtung zur Nennung von FOTW und dem Namen des Zeichners bei Grafiken, die eindeutig von dort stammen. ST hat dies ja auch als richtig bezeichnet. Ich würde mich freuen, wenn wir zumindest das klar als Ergebnis festhalten könnten.
2. Einschränkung der Nutzung von FOTW-Bildern, da FOTW keine kommerzielle Nutzung zustimmt. Hier können wir keine Einigung erzielen und auf meine vorigen Hinweise wird nicht eingegangen. Daher werde ich die Diskussion zu diesem Punkt von meiner Seite her hier einstellen.
Verbleibt nur Punkt 1, zu dem ich ja jetzt verfahrenstechnische Fragen hatte, wie das umgesetzt wird. Als Hinweis zu allgemeinen Bildlizenzregeln für Bilder? --J. Patrick Fischer 23:07, 19. Jun 2006 (CEST)

Zu Punkt 2: Es besteht hier Einigkeit. Nur einer will das nicht verstehen.
Zu Punkt 1: Ja, ich halte es für richtig, seine Quellen anzugeben. So weit möglich, halte ich mich persönlich an diese Vorgabe. Wie aber eine Verpflichtung hierzu aussehen soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sollen deiner Meinung nach gemeinfreie Bilder ohne Quellenangabe gelöscht werden? Wohl kaum. Mehr als eine Bitte kann daraus wohl nicht werden. Wenn du Bilder von FOTW eindeutig identifizierst, kannst du selbstverständlich auch die Quelle nachtragen. --ST 23:23, 19. Jun 2006 (CEST)

Ich fange bereits an solche Bilder mit entsprechenden Hinweisen zu versehen. Ich hatte es bisher so verstanden, daß Bilder immer mit einer Quelle versehen sein müssen. Ist diese Quelle falsch (z.B. nachweislich von FOTW und nicht vom Uploader gezeichnet, wie behauptet?) oder nicht vorhanden,was passiert dann gewöhnlich mit dem Bild? --J. Patrick Fischer 23:45, 19. Jun 2006 (CEST)

Bei gemeinfreien Bildern überhaupt nichts, da eine Quellenangabe rein rechtlich nicht erforderlich ist. --ST 08:14, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich halte das für etwas zu pauschal. Bei Bildern mit mangelnder Schöpfungshöhe braucht man sicher keine Quellenangabe. Bei anderen gemeinfreien Bildern schon - nicht rechtlich gesehen, sondern weil für die Wikipedia oder die Commons nachvollziehbar sein muss, warum das Bild gemeinfrei ist. —da Pete (ばか) 09:12, 20. Jun 2006 (CEST)

Ich möchte dieses Template aus dem englischen Wiki bei FOTW-Bildern, die ich hier finde anhängen mit dem Hinweis, daß dieses Bild nicht überall zur freien Verfügung steht. Zumindest im englischen Wiki. Hat jemand was konstruktives dazu zu sagen? --J. Patrick Fischer 10:48, 20. Jun 2006 (CEST)

Ja. Lass es. Die Vorlage ist schlicht falsch. Auf Grund der Informationen, die dir hier gegeben wurden, solltest du das bereits wissen. --ST 10:52, 20. Jun 2006 (CEST)
Gegen das von dir genannte Template habe ich auf der en-Wikipedia gerade einen Löschantrag gestellt. Wenn du magst, diskutiere bitte hier mit. --h-stt !? 13:30, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich schlage vor, alle Weblinks auf FOTW zu entfernen, da dort rechtswidrige Inhalte verbreitet werden. Siehe WP:WEB Keine Links zu rechtswidrigen ... Webseiten. --ST 18:19, 21. Jun 2006 (CEST)

Rechtswidrig bedeutet, daß sie gegen geltendes Recht verstoßen. Falsche Informationen (nach Deiner Meinung) sind nicht rechtswidrig. Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du FOTW ja verklagen. Impressum auf der Seite vorhanden. Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, liegst Du jedenfalls mit Deiner Forderung falsch. Ich komme nicht darum herum, wieder nach Deinen Qualifikationen zu fragen, wenn Du sowas aufstellst. --J. Patrick Fischer 23:36, 21. Jun 2006 (CEST)

Wie ich es bereits in enWP gesagt habe: Bei FOTW handelt es sich um eine Bande von Rechtsbrechern, die die Allgemeinheit um das PD betrügen. --ST 03:00, 22. Jun 2006 (CEST)

Und damit hast Du auch hier, wie im englischen Wikipedia bewiesen, daß Du keine sachliche Diskusion führen willst, weil Dir sachliche Argumente fehlen. Damit dürfte Dein Vorschlag erledigt sein. --J. Patrick Fischer 10:18, 22. Jun 2006 (CEST)

Ich denke, diese Bande sollte hier nicht noch ein Forum bekommen. Daher werde ich kurzfristig mit der Löschung beginnen, falls sich kein Widerspruch ernstzunehmender Gesprächspartner erhebt. --ST 19:11, 22. Jun 2006 (CEST)
Es sind nur 48 Links einschließlich dem auf dieser Seite. Also keine Einsprüche unbefangener Gesprächspartner? --ST 07:32, 23. Jun 2006 (CEST)

Du hast einen Widerspruch. Und im Gegensatz zu Dir halte ich mich an die Netiquette und verwende keine abwertenden Bezeichnungen wie "Bande". Du verstößt gegen die Wikiquette und kündigst öffentlich Vandalismus an. Ich bitte Dich nachdrücklich von Deinem geplanten Vorgehen abzusehen. --J. Patrick Fischer 07:43, 23. Jun 2006 (CEST)

Du bist als Mitarbeiter von FOTW befangen und daher weder zur Stellungnahme aufgefordert noch berechtigt. Als Kommunalpolitiker solltest du das kennen (Art 49 GO-Bayern). Im Übrigen ist dein Vorwurf betr. der Netiquette ein Missverständnis deinerseits. „Bande“ ist keine negative Bezeichnung. Öffentlichen Vandalismus kündige ich zudem nicht an, wenn ich mich dafür einsetzte, dass Links auf Seiten, die erklärterweise ein Copyfraud begehen, entfernt werden. Wikipedia steht für freie Inhalte. Internetseiten, die freie Inhalte für sich mit Urheberrechten belegen, obwohl ihnen dies nicht zusteht, widersprechen dem Geist der Wikipedia und der freien Verbreitung von Information. Zudem ist dieses Verhalten rechtswidrig, daher anstößig und hier nicht zu dulden. --ST 09:16, 23. Jun 2006 (CEST)

Du irrst Dich. Erstens gibt es bei Wikipedia keine Regelung, daß Angehörige irgendwelcher Gruppen bei der Meinungsbildung ausgeschlossen sind. Wenn Du schon versuchst Verordnungen anzuwenden, solltest Du darauf achten, ob sie für den entsprechenden Bereich gültig sind. Zweitens bin ich als direkt Betroffener sogar besonders gefragt zu diesem Punkt. Und ich wiederhole nur meinen Hinweis darauf, daß Wikipedia nicht die Verlinkung auf Seiten verbietet, die eine andere Auffassung als einzelne Wikipedianer hat, sondern nur auf solche, die gegen Gesetze verstoßen. Selbst wenn die Forderungen FOTWs nicht durch Gesetze abgedeckt sein sollten, verstoßt es nicht gegen die Gesetzgebung Rechte einzufordern. Daher ist es auch nicht rechtswidrig hier solche zu fordern. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei der Diskussion über das Template im englischen Wikipedia zeigt, dass die Rechtslage eben nicht ganz klar ist. Im Übrigen wirst Du mit der Löschung von FOTW-Links eben die freie Verbreitung von Wissen durch Wikipedia behindern und auch jede Lösung des Streites indem man zu FOTW verlinkt, statt Bilder von FOTW zu kopieren verhindern. --J. Patrick Fischer 09:49, 23. Jun 2006 (CEST)

Die Seite von FOTW verstößt sogar massiv gegen Gesetze. Aber das weißt du ja bereits. Du darfst als Ersatz FOTW auf Wikipedia:Websites mit rechtswidrigen Inhalten eintragen. --ST 09:57, 23. Jun 2006 (CEST)

Du solltest Dir nochmals den Unterschied zwischen rechtswidrig und dem Fordern nach Rechten verdeutlichen. Ansonsten weise ich hier auf das hin: Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem FOTW zwischen Steschke und J. Patrick Fischer. --J. Patrick Fischer 10:56, 23. Jun 2006 (CEST)

Wenn Dateien von FOTW in die Wikipedia integriert werden, stellt sich doch die Frage, wieso die Autoren der Bilder plötzlich das Recht haben sollen, einer kommerziellen Nutzung ihrer Bilder zuzustimmen! Dafür müssten sie doch schließlich Inhaber dieses Rechtes sein. Oder sie müssten von den Inhabern dieser Rechte zu einer solchen Zustimmung ermächtigt worden sein. Ich gehe mal davon aus, dass für nicht eines der FOTW-Bilder die Zustimmung der Rechteinhaber zur kommerziellen Nutzung vorliegt! Das gleiche gilt auch für die Open Clip Art Library. Z.B. untersagt der Flag Code der Vereinten Nationen in seinem Art. 7 ausdrücklich jegliche kommerzielle Nutzung der Flagge. Und dass die UN Inhaber dieses Verwertungsrechtes sind, ist wohl unbestritten. Henning Blatt 15:20, 16. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Archive sollen so oft es geht sich auf § 72 UrhG bei Reproduktionen berufen

Das empfiehlt eine archivische Transferarbeit, die unter [6] kritisiert wird. Für freie Projekte wie die Wikipedia, die NC ausschließen, gibt es demnach keine Bilder aus Archiven, jegliche Nutzung von Digitalisaten wird als "illegal" betrachtet. Umgekehrt bedient sich aber die neueste Ausgabe der baden-württembergischen Archivnachrichten an Wikimedia Commons --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:38, 16. Jun 2006 (CEST)

Ganz so schlecht ist die Arbeit nicht, deine Beschreibung hier liess mich schon das schlimmste annehmen. Trotzdem ist es nicht akzeptabel, wenn der Verfasser die "Flucht in das Privatrecht" als Weg vorschlägt, da dieses zunehmend als kritisch angesehen wird. Die Grenzen, die das Haushaltsrecht den Archiven setzt, sind aber real und müssen mitbedacht werden. --h-stt !? 22:36, 16. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wiederherstellung gelöschter Bilder

Ist für Bilder möglich, die nach dem heutigen Tage gelöscht werden (Bug 2099). --ST 21:04, 16. Jun 2006 (CEST)

Klappt schon ;-) --ST 21:09, 16. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Norman Bordin.jpg

Sehe das nur ich so, daß beim o. a. Bild eine Erlaubnis seitens des Abgebildeten erforderlich ist? „Aufnahmen von/mit Personen“ spricht diesbezüglich eine recht deutliche Sprache, meine ich. Insbesondere der Punkt, daß „die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein“ dürfe, verdient hier meines Erachtens Aufmerksamkeit. Aufklärer sieht’s anders, weshalb ich die Frage an die Insassen dieser Diskussionsseite weiterreiche. Sollten die Bordins dieser Welt am Ende gar „absolute Personen der Zeitgeschichte“ sein? ↗ Holger Thølking (d·b) 14:01, 17. Jun 2006 (CEST)

Um nicht wieder an x Stellen parallel zu diskutieren hier mal meine Begründung:
Bordin ist einer der bekanntesten Neonazikader zur Zeit, über den mehrfach in Wort und Bild in überregionalen Medien (TV, Zeitungen etc.) berichtet wurde. Dabei wurden in nicht wenigen Fällen sogar Porträtaufnahmen verwendet, z.B.:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/84/58026/
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,384654,00.html (in dem erwähneten TV-Beitrag).
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/041025/05/frames.html
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/rechtsterror/chronologie.xml Aufklärer 14:04, 17. Jun 2006 (CEST)

Mich würde interessieren, inwiefern die zu dokumentierenden „Bösen“ im Bild dargestellt werden können, während gleichzeitig die Gegendemonstranten (Hintergrund, nachfolgend als „die Guten“ bezeichnet) als Teilnehmer eben genau jener Veranstaltung/Demonstration unkenntlich gemacht werden und so offensichtlich andere Rechte genießen. --Polarlys 16:28, 17. Jun 2006 (CEST)

Das Bild wurde von einer Website "der Guten" übernommen, auf der es unter CC-Lizenz steht ( http://de.indymedia.org/2004/12/101445.shtml ). Auf dem Bild sind "die Guten" bereits unkenntlich gemacht. Ich habe nur versucht, die unschönen weißen Streifen zu kaschieren. Ursprünglich hatte ich nur einen Ausschnitt aus dem Bild verwendet, auf dem es keine "Guten" gab, aber das wurde beanstandet, da es offenbar Portraitcharakter hat. Wenn ich mit meiner Ansicht richtig liege, dass Bordin bereits eine absolute oder doch zumindest relative Person der Zeitgeschichte ist, können wir auch gern wieder das kleinere Bild nehmen, das sich als erste Version unter Bild:Norman_Bordin.jpg finden läßt. Aufklärer 17:47, 17. Jun 2006 (CEST)


Die Frage hierbei ist doch viel eher: Wie kann das Bild unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, wenn der Fotograf anscheinend doch unbekannt ist? Denn nur der kann das Bild unter dieser Lizenz freigeben. Bilder mit unbekannten Fotografen und damit ohne nachvollziehbare Lizenzierung werden normalerweise gelöscht. --88.134.44.195 12:36, 19. Jun 2006 (CEST)

Nein, denn der Fotograf oder eine von ihm beauftragte Person hat es ohne Namensnennung unter CC-Lizenz gestellt. Das Bild stammt wie angegeben von Indymedia, einem globalen Netzwerk von unabhängigen Medienaktivisten und Journalisten. Die Texte und Bilder erscheinen dort wahlweise unter Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Germany, Public Domain oder mit einem Copyright-Vermerk ( http://de.indymedia.org/static/onlicence.shtml ). Der Autor des Beitrages einschließlich der Bilder veröffentlichte unter dem Pseudonym tuwat. Natürlich können das auch als Fotograf angeben, aber was haben wir dabei gewonnen. Aufklärer 16:24, 19. Jun 2006 (CEST)

Diskussion ist eigentlich hinfällig, da das Bild offensichtlich retuschiert wurde und sowohl in journalistischer als auch in enzyklopädischer Sicht eine solche Vorgehensweise nicht zugelassen ist. (Ein Journalist beim Münchner Merkur, der gutgemeint Angela Merkels Schweißflecken wegretuschierte, wurde deswegen entlassen!) Abgesehen davon, dass eine Retusche POV darstellt (In diesem Fall: Gute/Böse schützen/zeigen), ist der gesamte Wahrheitsgehalt der Aufnahme in Frage zu stellen. Lieber kein Foto, als ein schlechtes Foto gilt auch hier. BTW: Dieses Foto gehört umgehend aus dem Namensraum der WP gelöscht, dieses Niveau haben wir nicht. Die Diskussion um Bildrechte erübrigt sich in diesem Fall, doch macht es mich stutzig, dass man Bilder einer Quelle verwendet, die solche Retuschen akzeptiert! --EscoBier Mein Briefkasten 19:27, 21. Jun 2006 (CEST)

Das verstehe ich nicht. Begründe doch bitte Deine Annahme, dass die Bildretusche am Beiwerk unzulässig wäre. Ich kann mich Deiner Argumentation nicht anschließen. --jha 19:33, 21. Jun 2006 (CEST)
Einer Retusche liegt eine Absicht zugrunde. Ob dies nun die Verschönerung einer Darstellung, die Unkenntlichmachung von Dingen und Personen oder inhaltliche Veränderungen sind - die originelle Aussage wird im Sinne des Retuschierenden verändert. Dies ist eindeutiger POV und somit nicht zulässig. Abgesehen davon gibt es eine Ethikauffassung im Redaktionswesen, die besagt dass in der Berichterstattung Retuschierungen absolut zu unterlassen sind. Die fadenscheinige Begründung, es würde nur Beiwerk retuschiert, ist abzulehnen, denn auch dies ist wertend bzgl. des Bildinhaltes und somit auch wieder POV. Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass einem Foto, an dem manipuliert wurde (nur dies und nichts anderes ist eine Retusche), nicht zu trauen ist, der Wahrheitsgehalt geht verloren. --EscoBier Mein Briefkasten 08:46, 27. Jun 2006 (CEST)

Relative Person der Zeitgeschichte, so what. Die Diskussion über die Retusche ist irrelevant, hier geht's nur um korrekte Lizensierung. Im Übrigen ist bereits die Komposition eines Bildes in diesem Sinne POV, in der Digitalfotografie ist die Nachbearbeitung von Bildern aus den Rohdaten absolut üblich.--Wiggum 11:18, 27. Jun 2006 (CEST)

Zur Erklärung: Mir ging es um die Unkenntlichmachung von Demonstranten im Hintergrund durch Unkenntlichmachung der Augenpartie, nicht um die zeitgeschichtliche Zuordnung oder Lizenzierung als Entscheidungsgrundlage. Außerdem besteht ein himmelgroßer Unterschied zwischen einer Nachbearbeitung und einer Retusche! Richtigstellung: Auch in der Analogfotografie war eine Nachbearbeitung absolut üblich, nicht nur in der Digitalfotografie. Aber mein Beitrag war sowieso BTW, also nicht beitragend. --EscoBier Mein Briefkasten 17:32, 28. Jun 2006 (CEST)

Halten wir also fest: Irgendjemand hat unter einem Pseudonym Bilder bei Indymedia gepostet und dabei CC als Lizenz angegeben. Ich halte diese Lizenzierung nicht für ausreichend für Wikipedia, da Indymedia in Hinsicht auf Bilder nicht wirklich vertrauenswürdig ist. --Zombi 20:40, 2. Jul 2006 (CEST)

Besser hätte es die Herzblatt-Sprecherin auch nicht zusammenfassen können. Zustimmung. --EscoBier Mein Briefkasten 20:56, 3. Jul 2006 (CEST)
Wenn die Argumentation logisch sein soll fordere ich die sofortige Löschung aller Bilder, die in der Wikipedia unter Pseudonym (Nutzername, der nicht identisch ist mit Realnamen) gepostet und bei denen irgendeine Lizenz angegeben wurde. Woher sollen denn bitte mehrere Aufnahmen von derselben Neonazi-Kundgebung stammen wenn nicht vom Fotograf oder einer mit dem Fotografen in Verbindung stehenden Verfasserin des Artikels? Nach der Logik könnten wir gar keine Lizenzangaben akzeptieren. Aufklärer 21:18, 3. Jul 2006 (CEST)
Woher sollen die Bilder stammen? Da würden mir sehr viele Möglichkeiten einfallen: verschiedene Photographen, Antifa-Websites, gehackte Nazi-Seiten, generell aus dem Internet... Alles schon bei Indymedia gewesen. Es geht mir auch nicht grundsätzlich um das Pseudonym, sondern um Indymedia als Quelle (insbesondere in Verbindung mit einem Pseudonym). --Zombi 00:34, 4. Jul 2006 (CEST)
Schaut man sich die Bilder mal an, v.a. im Zusammenhang mit dem Artikel ("Es folgen ein paar persönliche Eindrücke vom Naziaufmarsch in Dorfen am 11.12.2004") wird schnell klar, dass die Bilder entweder von dem Autor selbst oder einer in enger Verbindung mit dem Autor stehenden Person eingestellt worden sind, deren Einverständnis vorausgesetzt werden kann. Es handelt sich zweifellos um eine Serie von Bildern, womit alle genannten Spekulationen wegfallen. Ich kann auch gern einzeln begründen warum. http://de.indymedia.org/2004/12/101445.shtml Aufklärer 18:57, 4. Jul 2006 (CEST)
Eine Bildquelle, die Bilderuntertitel wie "Durchgeknallter Cop", "Der Spinner von vorne", "Nasen" usw. verwendet, Kommentare enthält wie z.B. "KÖNTET IHR DIE GESICHTER BITTE KOMPLETT SCHWÄRZEN UND NICHT NUR NEN WEISSEN BALKEN DRÜBER MACHEN ICH ERKENNE ZIEMLICH VIELE LEUTE UND DASS IST DOCH NICHT SINN DER SACHE ALSO BITTE NOCHMAL ÜBERARBEITEN WOBEI ES WAHRSCHEINLICH SCHON ZU SPÄT IST DIE BULLEN WERDEN SIE SOWISO SCHON RUNTERGEZOGEN HABEN. nazis erkennen und ins netz stellen ist gut linke sollte man allerdings wirklich komplett schwärzen danke" und diese Retuschen auch vornimmt, scheidet für mich und sicher für viele andere seriöse Autoren als Bildquelle kategorisch aus. Ich finde eine solche Handhabung von Informationen schlichtweg abstoßend, eine Weiterverwendung bei WP lehne ich kategorisch ab. Hier ist es gleich, ob eine oder mehrere Personen die Bilder gemacht haben, ob diese gehackt wurden oder sonstwas - die Bilder sind manipuliert und somit enzyklopädisch wertlos. --EscoBier Mein Briefkasten 19:37, 4. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Teil einer gambischen Banknote

Ich möchte für den (inzwischen lesenswerten) Artikel Gambia ein Bild vom Altpräsidenten Dawda Jawara hochladen. Über Geldscheine wurde schon oft diskutiert, aber ebenso oft keine Antwort gefunden. Deshalb will ich keine allgemeine Antwort für alle Geldscheine, sondern für diesen speziellen. Mein Bild ist ein vergrößerter Ausschnitt aus diesem Bild und zwar die rechte Seite mit dem Porträt. Da die linke Seite fehlt, kann man es nicht zur Fälschung verwenden. Darf ich das Bild hochladen? Oder wen müsste ich gegebenfalls fragen? Könnten das die englischen Wikipedianer wissen? Oder die auf Commons? --Ephraim33 19:11, 17. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild von Spielzeugmodell

Im Captain Future-Artikel wird ein Bild eines käuflich erwerbaren (mittlerweile ausverkauften) Spielzeuges des Cosmoliners verwendet, ist dies mit der angebenen GFDL vereinbar? --84.184.127.47 18:04, 18. Jun 2006 (CEST)

Schwierg. Es hängt davon ab, ob der Cosmoliner ein Werk der angewandten oder der reinen bildenden Kunst ist. Wenn er sich an der Darstellung in der Anime-Version orientiert, die letzteres ist, wäre es problematisch. Ich würde mal sagen: knapp beibehalten --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:08, 18. Jun 2006 (CEST)

Ist für jeden der die Serie gesehen hat eindeutig die Fassung der TV und nicht die in den Büchern beschriebene Version. Dieses Design des Cosmoliners kommt nur in der TV-Serie vor. --84.184.127.47 20:50, 18. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Verantwortung für Karten/veränderte Versionen?

Hallöchen mal wieder, ich bin gerade dabei, eine weitere Kartenwebsite für WP zu gewinnen. Bevor der Autor seine Karte unter GFDL stellt, will er allerdings einige Dinge geklärt wissen:

  1. Was passiert, wenn jemand seine Karten in einem abgestürzten Flugzeug findet und bei uns nicht stand, dass sie für die Navigation nicht geeignet sind? Eigentlich eine doofe Frage, aber vielleicht auch nicht, wenn man sich die Anmerkungen in amerikanischen Gebrauchsanweisungen so anschaut. Wir könnten ja einen weiteren Hinweis neben Gesundheit und Recht einführen ;) Was meint ihr dazu? Muss er sich Sorgen machen?
  1. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die GFDL den Urheber von der Verantwortung für spätere Versionen entbindet. Allerdings finde ich den Text nicht mehr, wo ich es gelesen hatte. Ideen?

Danke für eure Antworten, --Flominator 09:35, 20. Jun 2006 (CEST)

Ad 1: Das ist dann Pech. Ad 2: Es steht in der Präambel der GNU FDL und wird auf meiner bekannten Highway-Seite diskutiert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:32, 20. Jun 2006 (CEST)

Auf einer Radwanderkarte oder einer Autobahnübersichtskarte steht auch nicht, daß sie nicht für die Luftfahrt geeignet ist. Das liegt in der Verantwortung des Piloten und nicht des Kartenherstellers. Es gibt gesetzliche Vorschriften, daß eine zugelassene Luftfahrtkarte mitgeführt werden muß, und jeder Pilot hat sich daran zu halten. --Fritz @ 16:10, 20. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Mangelnde Schöpfungshöhe bei Bild:TastEx VEB Chemiekombinat Bitterfeld.jpg?

Darf man selbiges wohl annehmen oder verkompliziert das Logo die Situation? --Svencb 18:32, 23. Jun 2006 (CEST)

vermutlich verkompliziert die Tatsache, dass es keine "plan liegende Vorlage" (vulgo: Reproduktion/Scan), sondern ein Lichtbild/Foto ist. Frage für mich ist eher, wer der Lizenzgeber für das Foto ist. Da steht was von einer GbR, die jedoch keine natürliche(n) Personen referenziert.... --jha 19:02, 23. Jun 2006 (CEST)
Völlig unproblematisch. Das typografische Design der Verpackung erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe und nachdem wir hier pseudonyme User zulassen, sehe ich auch kein Problem mit der vermuteten Personenmehrheit. Allerdings muss der Benutzer noch eine Lizenz vergeben. Das sollte aber keine Problem sein. --h-stt !? 13:24, 24. Jun 2006 (CEST)
Danke für die Hinweise. Der Uploader hat zwischenzeitlich eine Lizenz vergeben und damit ist der Fall erledigt. --Svencb 14:12, 25. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Altes Foto aus Italien

Hallöchen, es geht um diese vier Bilder:

Sie stammen aus der Zeit von vor 1908. Auf der Diskussionsseite der Uploaderin steht auch noch was von italienischem Recht im Bezug auf diese Bilder, das eventuell auch mal geklärt werden sollte. Vielen Dank im Voraus, --Flominator 23:22, 23. Jun 2006 (CEST)

Ich halte das Risiko für vertretbar, diese Bilder als {{Bild-PD-alt}} zu kennzeichnen. --ST 13:33, 24. Jun 2006 (CEST)
me 2. greetings from spain --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:47, 25. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder für Durch die Wüste

Der Film wurde 1935 gedreht und kam 1936 in die Kinos, sind somit mehr als 70 Jahre her. Was meint ihr, kann man da jetzt das Filmplakat und Filmbilder in den Artikel einfügen? --W.W. 12:04, 26. Jun 2006 (CEST)

Nein. Es kommt auf das Sterbedatum der maßgeblich Beteiligten an. Und das ist mit Sicherheit weniger als 70 Jahre her. --ST 13:11, 26. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:The Times.PNG

Folgendes Problem:
Das Bild:The Times.PNG ist zur Löschung vorgeschlagen, weil es ein aus einer Zeitung eingescanntes Logo ist. Das ist ja eigentlich eine URV. Aber wenn das Logo nun die Schöpfungshöhe nicht erreichen würde, könnte es bleiben. Wie lautet die Meinung der Experten? Schöpfungshöhe: ja oder nein? --Thomaswm 14:41, 26. Jun 2006 (CEST)

Das Wappen in der Mitte hat sicher eine Schöpfungshöhe. Die Frage ist daher, wie alt ist das Times-Logo. Wagst du eine Anfrage an die Times? --ST 16:25, 26. Jun 2006 (CEST)
Ich hab einfach mal in einer treudoofe Mail nach der Heraldik und dem Ursprung des Wappens gefragt. Mal schaun, ob was zurückkommt ;) --Taxman Rating 17:47, 28. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Minderjährige

können der Veröffentlichung ihrer eigenen Bildnisse nur durch einen gesetzlichen Vertreter wirksam zustimmen. Muß uns (diverse Benutzerbilder, auf den Commons waren vor nicht allzu langer Zeit auch Kinderbilder bei den FA) das lizenztechnisch in irgendeiner Weise interessieren? (Beispiel wäre der Kollege Harddisk)--Wiggum 21:19, 26. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Szene mit Plakat

Ich bin gerade im Rahmen einer Benutzersperrung auf Bild:DameEdnaPoster.jpg aufmerksam geworden. Ich möchte jedoch nicht dem Betroffenen "eins reinwürgen", zumal er gar nicht der Uploader ist, sondern stelle die Frage aus allgemeinem Interesse, weil man sie auf jedes Bild eines Plakats anwenden könnte.

Zunächst einmal ist eine Aufnahme eines Plakats quasi als Fotokopie natürlich nicht zulässig. In diesem Fall ist aber deutlich mehr zu sehen als nur das Plakat, und vor dem Plakat steht zudem noch ein Mensch. Nun ist aber von dem Plakat nicht so viel verdeckt, daß es nicht ohne allzu großen Aufwand möglich wäre, mit etwas Retusche und Entzerrung zwar nicht das ganze Plakat, doch zumindest das Porträt zu rekonstruieren. Da es nach der GFDL erlaubt ist, vorhandene Bilder zu verändern bzw. Ausschnitte davon zu verwenden, würde es mich interessieren, wie die Fachleute so einen Fall beurteilen. --Fritz @ 17:12, 28. Jun 2006 (CEST)

Wenn das Plakat Beiwerk ist, ist's ok, wenn's aber "Hauptperson" ist, nicht. In diesem Fall würde ich sagen: URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:33, 28. Jun 2006 (CEST)

Zumal das Plakat ja Bestandteil des Dateinamens ist und somit das Ziel klar ist. M. E. kein Beiwerk - > URV. --ST 15:34, 2. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Newsletter Fotorecht

http://www.fotorecht.de/Fotorecht32-2006.pdf ist immer wieder aufschlussreich --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:59, 28. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] ebay-Logo

Servus, besteht beim e-Bay Logo ([7]) Schöpfungshöhe? --Flominator 15:25, 2. Jul 2006 (CEST)

Nein. --ST 15:32, 2. Jul 2006 (CEST)
ACK. Gruesse aus Marbella --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:48, 2. Jul 2006 (CEST)
Warum liegst du nicht in der Sonne und holst dir einen schönen Sonnenbrand? ;-) --ST 18:33, 2. Jul 2006 (CEST)
Hatte ich doch, aber ein Stuendchen Internet pro Tag ist doch vielleicht OK¿ --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:51, 3. Jul 2006 (CEST)
Danke für die Antworten. Mehr als ein Stündchen Sonne pro Tag soll ja nunmal auch ungesund sein ;) --Flominator

[Bearbeiten] Anfrage

Auch auf die Gefahr hin, dass die Experten für Bildrechte etwas genervt sind, eine Frage: Was muss ich machen, wenn ich auf Commons eine Urheberrechtsverletzung festgestellt habe? (Es handelt sich um einen in der dt. WP aktiven Benutzer, der mehrfach Bilder geklaut hat und sie unter commons als eigene ausgibt. Auf meine Hinweise auf seiner benutzerseite reagiert er, obwohl permanent aktiv, nicht.) Mein Englisch ist leider zu schlecht, als dass ich auf Commons herausbekommen könnte, was man machen muss, damit die Bilder entfent werden. In den dt. Artikel habe ich sie erst mal entfernt. Für einen Hinweis wäre ich dankbar --Decius 00:20, 3. Jul 2006 (CEST)

Nennen wir den Anonymus doch einfach mal Benutzer:Neoneo13 bzw. commons:User:Neoneo13. Ich werde ihn wohl mal ansprechen. --ST 00:46, 3. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Jet Ski

zweifelhaft

[Bearbeiten] Diagramme und Grafiken zum Thema Gentechnik - selbst erstellt, aber basierend auf anderen Quellen, Fakten

Meine selbst erstellten Grafiken aus meiner Präsentation exportiert:

Die Quellen, auf denen diese Schaubilder basieren:

kann mal jemand schauen, ob die distanz zu den ürsprünglichen Versioenn der DIgramme groß genug ist. Ich hab da ninercht so die Ahnung. mfg, CyborgMax 21:31, 3. Jul 2006 (CEST)

Ich halte das für absolut unbedenklich. Du solltest in der jeweiligen Bildbeschreibung, falls möglich, noch einen Link auf die Originalquelle angeben. --schizoschaf 10:40, 5. Jul 2006 (CEST)
Ach ja, ich hab die Grafiken in einer Präsentation verwendet, die ich bereits weitergegeben habe, ein meine Erdkundelehrerin, ohne, dass da eine Lizenz steht. Muss ich da jetzt hinterhertelefonieren, und sagen, dass die Grafiken unter einer bestimmten Lizenz stehen? (Abi ist vorbei und darauf hab ich eigentlich keinen Bock...). Kann ich die Grafiken ohne weitere Bedenken an dem Bildwettbewert teilnehmen lassen? --CyborgMax 19:35, 5. Jul 2006 (CEST)
Als Urheber darfst du damit machen was du willst. Unter anderem es unter mehreren Lizenzen veröffentlichen. Sollte es keine weiteren wichtigen Gründe geben, rate ich davon ab, deine Erkundelehrerin zu belangen :). --schizoschaf 19:55, 5. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Spon Artikel

Spiegel Online hat einen Artikel zum ablaufenden Copyright musikalischer Aufnahmen, der ganz gut zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht bezüglich Musik differenziert. Alllerdings wird dort auch behauptet, Fotografien von Gemälden würden ein neues Copyright erwirken. "Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.". Ich habe den Autor angeschrieben und um Korrektur gebeten. --schizoschaf 11:02, 5. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Elisabethschule 2006.jpg

Ich bin mir unsicher; ist hier nicht rein theoretisch eine Einverständniserklärung der Abgebildeten erforderlich? Oder fällt das unter „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“? ↗ Holger Thølking (d·b) 16:22, 5. Jul 2006 (CEST)

„...Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten...“ --ST 20:24, 5. Jul 2006 (CEST)
Und? Ist ein Treffen in der Aula zwecks Aufnahme eines Klassenphotos „öffentlich“ genug? StefanW schrieb auf seiner Diskussionsseite, das Bild sei „mit dem Zweck der Veröffentlichung im Internet und […] auch in der Zeitung aufgenommen“ worden; ist das von rechtlicher Relevanz? Ich bin nur ungerne päpstlicher als der Papst, aber mir persönlich würde es stinken, mein Klassenphoto hier wiederzufinden, und ich würde mich da auch ganz naiv rechtlich geschützt wähnen. ↗ Holger Thølking (d·b) 00:02, 6. Jul 2006 (CEST)

Wenn das wirklich für ne Zeitung war, ist das wohl OK. Problematisch wäre es, wenn das ein Klassenfoto wäre, das unter der Anmutung entstand, nur jeder der Fotografierten solle ein Foto bkeommen. Das Problem, dass früher harmlose Dinge heute verstärkt in der Öffentlichkeit stehen, bleibt natürlich davon unberührt. Früher stand was in der Zeitung, und eine Woche später wars vergessen. Oder jemand fragte nach dem Weg, und gut wars. Heute hast du den ganzen Mist im Internet, und wenn du jemand 1995 geholfen hast, seinen PC zu reparieren und dabei "Scheiss Microsoft" gesagt hast, stehts heute noch im Usenetarchiv und Microsoft kann es ergoogeln und seine Absage an Dich auf die Bewerbung zum Programmier damit interessant menschlich aufpeppen. Nur mal als Beispiel. In diesem Sinne finde ich das Bild zwar rechtlich OK, aber für die WP unnötig, da enzyklopädisch völlig belanglos. --AndreasPraefcke ¿! 00:25, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich meine, die Öffentlichkeit ist nur dann hergestellt, wenn ein ungehinderter Zugang (somit auch zum Personenkreis auf dem Bild) für jeden möglich ist. Auf dem Foto sind jedoch nur Abiturienten eines Jahrganges abgebildet, also eine konkret eingrenzbare Gruppe und keine Öffentlichkeit. Mit Sicherheit kann auch keine Zustimmung der abgebildeten Personen zu jedweder Verwendung unterstellt werden, wenn das Bild 'für das Internet' angefertigt wurde, denn die in der WP abgebildeten Bilder unter einer freien Lizenz dürfen für jedweden Zweck kommerziell verwertet werden. Die Nutzung ist daher aus meiner Sicht unzulässig. --ST 09:11, 6. Jul 2006 (CEST)
Siehe Andreas und ST - das Bild bietet IMHO auch keinen enzyklopädischen Mehrwert und sollte somit entsorgt werden. --Avatar 09:21, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich kann Steschke hier eigentlich nicht zustimmen. Die Bilder in der WP dürfen natürlich nicht für jedweden Zweck frei verwendet werden. Das "kommerziell verwendbar" bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Selbstverständlich darf ich kein selbstgeschossenes Foto von Angela Merkerl verwenden, um damit für Coca-Cola zu werben. Aber genauso selbstverständlich darf ich das Foto in öffentlicher Veranstaltung schießen und auch hier unter GFDL oder cc-by-sa veröffentlichen. Für Wappen gilt ja ähnliches. --AndreasPraefcke ¿! 13:01, 11. Jul 2006 (CEST)

Gerade bei Abbildungen von Schulklassen im WWW sind die Datenschützer recht sensibel. Die Frage der möglichen kommerziellen Nutzung würde ich nicht wie ST so in den Vordergrund spielen, da es sich, wie AP treffend meint, nur auf das Urheberrecht bezieht. Im Ergebnis moechte ich jedoch der Nichtverwendung und damit ST zustimmen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:23, 11. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Englischsprachige Wikipedia-Seite: The TV IV

Bin eben auf die Datenbank http://tviv.org/Main_Page gestoßen, die alles zum Thema Fernsehen beinhaltet. Dürfen dort gespeicherte Bilder in die deutsche Wikipedia kopiert werden, sofern ihre Verwendung dort nicht ausdrücklich eingeschränkt ist? Hier mal ein Beispiel für ein solches Bild: http://tviv.org/Image:Er-title.jpg#filehistory --Sammler05 20:12, 5. Jul 2006 (CEST)

Die Bilder sind für die Wikipedia nicht verwendbar, da sie unter einer CC-nc-Lizenz stehen - siehe auf jeder Seite ganz unten - und diese Lizenz ist in der Wikipedia unzulässig. --h-stt !? 21:50, 5. Jul 2006 (CEST)

Darf man Bilder wie diese http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Dotrice_Garber.jpg den deutschen Artikel einfügen und wenn ja, wie mache ich das mit der Lizenz richtig?
Lady Xbrost 15. Juli 2006 2:35

Liest eigentlich niemand unsere Grundsatztexte? Nein, nein und nochmals nein. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt und steht unter keiner freien Lizenz. VERGISS ES, Danke --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 04:21, 15. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wie wichtig sind Genehmigungen im OTRS?

Servus, nachdem man hier ja schon auf mir rumhackt, weil ich zwei Bilder zur Löschung vorgeschlagen habe, für die man der Wikipedia-Gemeinde seine, per Brief erhaltene, Genehmigung zur Freigabe unter GFDL vorenthalten will, würde mich mal interessieren, wie wichtig eigentlich Genehmigungen und ihr Weiterleiten ans OTRS sind? Dies war übrigens der Stein des Anstoßes.

Wenn das so weitergeht, könnte ja ich massenweise URVs einstellen und dann behaupten, dass mir die Genehmigung per Brief zugeschickt wurde, ich mir aber zu schade dafür bin, sie weiterzuleiten?

Sollte die Genehmigung jedoch so verpflichtend sein, wie ich mir das vorstelle, sollte dies m.E. auf WP:BR und WP:LFA dementsprechend ausgewiesen werden!

Meinungen? --Flominator 08:17, 6. Jul 2006 (CEST)

Volle Zustimmung. Eine Meldung an das OTRS halte ich immer für erforderlich. --ST 09:44, 6. Jul 2006 (CEST)
Ich war mal mutig und habs bei BR eingearbeitet. steht jetzt weit genug oben, denke ich. --Taxman Rating 13:02, 6. Jul 2006 (CEST)
Dankeschön. Ich hab gerade mal auf WP:LFA nachgezogen. --Flominator 18:29, 6. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild-by oder Löschantrag?

Bei Bild:Barcelona montmelo-14mayo2006.jpg bin ich mir unsicher ob man da entweder Bild-By als Lizenz eintragen oder einen Löschantrag wegen dem Satz "Das Foto wurde für die Öffentlichkeitsarbeit frei gegeben" stellen sollte. Meinungen? Danke im Voraus. --BLueFiSH  (Klick mich!) 15:30, 6. Jul 2006 (CEST)

Reicht meiner bescheidenen Meinung nach hinten und vorne nicht. Der Urheber hat nicht der Verwendung für jeden Zweck zugestimmt und auch nicht erlaubt, das Bild zu verändern. —da Pete (ばか) 16:42, 6. Jul 2006 (CEST)
Löschen, das ist keine freie Lizenz. --h-stt !? 17:39, 6. Jul 2006 (CEST)
erledigt. --h-stt !? 18:41, 6. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Spassky 1970.jpg

Ist sowas gemeinfrei? --Thgoiter 15:01, 8. Jul 2006 (CEST)

Früher ging man (in der Wikipedia) davon aus, dass nur sowjetische Bilder, die nach 1973 angefertigt wurden, urheberrechtlich geschützt sein. Tatsächlich sind die Bilder aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei, siehe auch im Archiv. Das Bild ist ohne Genehmigung des Urhebers zu löschen. --Matt314 15:42, 8. Jul 2006 (CEST)
Löschantrag gestellt. --Thgoiter 16:08, 8. Jul 2006 (CEST)
Über die Gemeinfreiheit gibt es nachwievor Unklarheit. (Von Tatsachen kann man wohl kaum sprechen) Ich bitte hierdrauf: [[8]] einen Blick zu werfen und die Löschung zu stoppen. Eine Mehrheit, soweit ich das überblickt habe, plädiert dafür, die sowjetischen PRE-1973-Bilder (möglicherweise kann man sogar irgendwann PRE-1991 dazuzählen), weiterzuverwenden, bis einschlägige Urteile, die es offenbar bislang nicht gab, bekannt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Miastko (DiskussionBeiträge) Thgoiter 18:16, 8. Jul 2006 (CEST))
Nun ja, es gab aber auch schon genug Fälle, wo solche Bilder gelöscht wurden. Der Löschantrag läuft ja noch eine Woche, ich denke man sollte mal abwarten. --Thgoiter 18:16, 8. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Ukipsm.jpg

Die Grafik ist in der englischen Wikipedia als fair use gekennzeichnet. Ist hier die Gemeinfreiheit gegeben? --Thgoiter 15:11, 8. Jul 2006 (CEST)

Aufgrund der mangelnden Schöpfungshöhe würde ich Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo + Vorlage:Logo vorschlagen. Ist auf en ja auch nur im Sinne eines Logos als fair use gekennzeichnet. --Taxman Rating 15:30, 8. Jul 2006 (CEST)
Hab es mal geändert. --Thgoiter 16:04, 8. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Adav-fahne.jpg

Unter Lizenz ist angegeben: „Mit Erlaubnis der FES (Zitat E-Mail: „selbstverständlich können Sie unser Angebot zum Herunterladen der SPD-Traditionsfahne nutzen“)“. Dies schließt keineswegs die Nutzung bei Wikipedia ein, oder? --Thgoiter 16:51, 8. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Triserv-600.jpg

Das Original von der englischen Wikipedia ([9]) ist durch Copyright geschützt. Muss das Bild hier gelöscht werden? --Thgoiter 17:04, 8. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] "Public domain unless fair use images" Kategorie

Sind Bilder dieser [10] Kategorie nun in de möglich oder nicht?. Konkret geht es mir um [11]. Danke und Grüße, -- Thomas M. 12:34, 9. Jul 2006 (CEST)

Natürlich nicht. Bilder ohne saubere Quellenangaben sind nicht akzeptabel. --h-stt !? 12:49, 9. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Recht am eigenen Bild

Von einigen Benutzern werden in letzter Zeit ständig LAs (hier und in Commons) für Bilder (insbesondere von WP-Stammtischen u.ä.) gestellt, mit der Begründung, die abgebildete Person habe einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Ich halte diese LAs für Unsinn, denn 1) ist die Einwilligung formlos ausschließlich dem Erstveröffentlichenden gegenüber zu erteilen und 2) Bedarf die Vernichtung von Exemplaren, die ja wohl in unserem Falle der Dateilöschung entspricht, eines Antrages des Abgebildeten (s. § 43 Kunsturhebergesetz). Der Hochlader versichert aber bereits, daß er keine fremden Rechte verletzt, so daß wir im einzelfall bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen dürfen, daß der Abgebildete der Veröffentlichung zugestimmt hat. --Mogelzahn 18:16, 10. Jul 2006 (CEST)

Sehe ich auch so --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:46, 10. Jul 2006 (CEST)

Wie verhindern wir, daß auf Commons ganze Gallerien mit von mir oben genannter Begründung mit LAs zugespammt werden? --Mogelzahn 00:28, 11. Jul 2006 (CEST)

Das lässt sich nicht verhindern --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 02:22, 11. Jul 2006 (CEST)

Auf commons gibt es immer wieder unsinnige Löschanträge und unsinnig abgelehnte Löschanträge - da werden Bilder behalten, die eindeutig Urheberrechtsverletzungen darstellen und Löschanträge gestellt, die sinnbefreit sind. Ein Grund mehr für mich, nichts mehr hochzuladen, was weiß ich, ob da mal jemand schnell aus meinem GFDL-Bild ein PD macht? Die englisch/amerikanische Übermacht portiert amerikanisch/canadisches Recht mit seltsamen PD-Definitionen und behält alles, was sie für richtig halten. Urheberrecht der Sowjetunion, von Polen oder aus der NS-Zeit in Deutschland wird einfach ignoriert. Dann kommen noch Leute, die wegen irgendwelcher Formalien Bilder von WP-Stammtischen löschen möchten - das ist doch abartig! Am besten, alle Stammtischbilder löschen, vielleicht ist da eine Mücke auf einem Bild, die nicht gefragt wurde! --Ralf 02:49, 11. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Porträts von Fotografen

Was mich interessieren würde (wohlmöglich ist die Frage schon gestellt worden), kann ich ein Porträt von mir auf WikiCommons hochladen und es mit einer Lizenz versehen, obwohl ich es nicht angefertigt habe? Ich habe es zwar in Auftrag gegeben, jedoch abgelichtet wurde ich von einem Fotografen, der von mir ein Honorar erhielt. LG César 12:53, 11. Jul 2006 (CEST)

Nein. Der Fotograf muss es unter eine freie Lizenz stellen. --AndreasPraefcke ¿! 12:58, 11. Jul 2006 (CEST)
Und dabei stellt sich die Frage: Kann er das? (ich gehe mal davon aus, dass Benutzer:César keine Person der Zeitgeschichte ist und der Fotograf damit das Bild nicht völlig frei lizensieren kann).--Schmelzle 21:03, 27. Jul 2006 (CEST)
Habe ich mir schon fast gedacht. Danke für den Hinweis! LG César 16:12, 11. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Broad Peak Kronthaler.jpg

Hi,

Um ehrlich zu sein sehe ich mich bei dem Dschungel von Bildrechten nicht mehr durch, was mich auch daran hindert, interessante Bilder zu Beiträgen von anderen Webseiten hochzuladen. Im Konkreten geht es um Bild:Broad Peak Kronthaler.jpg und andere Bilder von weltderberge.com - bitte um Hilfe! ;-) Vielen Dank! --menphrad 10:54, 12. Jul 2006 (CEST)

Hi, wir können Bilder in der Wikipedia nur akzeptieren, wenn sie unter einer freien Lizenz stehen (siehe Wikipedia:Bildrechte). Eine solche Lizenz kann nur vom Urheber des Bildes kommen, oder wie in diesem Fall, bei einem verstorbenem Urheber, von dessen Erben. Erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers wird ein Bild in Deutschland gemeinfrei. Das Bild muss also wieder gelöscht werden. Gruss --schizoschaf 11:02, 12. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder der EU (zb von Parlamentariern)

GIbt es bei der deutschen Wikipedia auch eine Vorlage für ein bild das von der EU kommt? Bei der englischen heißt das {{Image-EU}} und hat ungefähr folgenden Text: "This is a copyrighted image from the European Union web site. Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged. This is a non-free license, since modification is not permitted" --Juxi 17:55, 12. Jul 2006 (CEST)

Ist bei uns (genau wie bei Commons) sicher nicht erlaubt. Wir akzeptieren nur freie Lizenzen, also inklusive dem Recht, die Dateien zu ändern. —da Pete (ばか) 18:33, 12. Jul 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Bilder von Kunstwerken

Ich möchte den Artikel Tierpark Berlin um ein Kunstkapitel ergänzen. Inwiefern sind Bilder von Statuen, Mosaiks oder Tierhäusern in der Wikipedia verwendbar? --Smaragdenstadt-Fanpage 08:12, 15. Jul 2006 (CEST)

Bitte Wikipedia:Bildrechte und Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum lesen! Wenn die dargestellten Objekte nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sehe ich keine Probleme für uns (der Hochlader haftet für mögliche Vertrags- und Rechtsverletzungen). Bei einem Tierparkt dürfte die Panoramafreiheit nicht gegeben sein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:38, 16. Jul 2006 (CEST)

Ich habe diese und andere Artikel bereits vor meiner Frage gelesen und nun nochmals und verstehe sie immer noch nicht ... Hier mal was ich mir zusammengereimt habe:

  • Für den Tierpark wird Eintritt bezahlt also gilt die Panorama-Freiheit nicht, d.h. das Urheberrecht findet seine Anwendung.
  • Die ausgetellten Statuen und Skulpturen unterliegen dem Urheberrecht. Fotos davon sind erst zulässig wenn diese abgelaufen ist. - Wann ist das der Fall?
  • Bauwerke unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Fotos davon sind erst zulässig wenn diese abgelaufen ist. - Wann ist das der Fall? Und wer ist bei Bauwerken der Urheber?

--Smaragdenstadt-Fanpage 16:12, 17. Jul 2006 (CEST)

1. Richtig.
2. Das Stellen solcher Fotos unter eine für Wikipedia passende freie Lizenz ist erst zulässig, wenn der Urheber der Skulpturen 70 Jahre tot ist.
3. Richtig. Urheberrecht läuft ab 70 Jahre nach dem Tod des Architekten. --AndreasPraefcke ¿! 16:26, 17. Jul 2006 (CEST)

Noch mal eine kurze Erläuterung für das, was Histriograf mit der Hochlader haftet für mögliche Vertrags- und Rechtsverletzungen eher zwischen den Zeilen ausdrückt: Mach Dir ein neues Benutzerkonto auf den Commons, lade das Zeug deart "anonym" hoch, nenne nirgends deinen echten Namen, und sobald die Logs nach ein paar Wochen gelöscht werden, kann Dir niemand mehr an den Karren fahren, wenn er nicht beweisen kann, dass Du die Fotos gemacht hast... Und da die Wikimedia Foundation keinen Vertrag (per Eintrittskarte etc.) mit dem Zoo geschlossen hat, kann der Zoo der Foundation dann auch nichts wollen. Gleiches gilt für Museen, Kirchen, etc., immer vorausgesetz es werden keine urheberrechtlich noch geschützten Kunstwerke dabei (als Hauptzweck des Fotos) abgebildet --AndreasPraefcke ¿! 16:26, 17. Jul 2006 (CEST)

DANKE! --Smaragdenstadt-Fanpage 16:36, 17. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Erreicht Logo von boeder nötige Schöpfungshöhe?

Hallo, erreicht das Logo der Firma boeder die nötige Schöpfungshöhe (zu finden in einem Internetarchiv ) ? Vielen Dank! --Grandy02 15:06, 15. Jul 2006 (CEST)

Nein. --ST 15:12, 15. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort! :-) Habe es hochgeladen: Bild:boeder.gif . --Grandy02 17:06, 15. Jul 2006 (CEST)
Aber gerne doch ;-) --ST 17:08, 15. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder aus 100 Jahre alten Büchern

Darf man Bilder aus einem 100 Jahre alten Buch hochladen (als PD-alt)? --Jarlhelm 15:10, 16. Jul 2006 (CEST)

Hallo? Ist Wikipedia:Bildrechte irgendwie unverständlich?? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:39, 16. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Namensnennung

Muss man den echten Namen (Klarnamen) nennen, um ein Bild unter Creative Commons oder GNU-FDL zu lizenzieren? --Jarlhelm 16:33, 16. Jul 2006 (CEST)

Nein --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:40, 16. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder von Claas.com

Auf der Internetseite im Impressum von class.com findet sich u.a. dieser Hinweis:

Alle Rechte an den verwendeten Texten, Bildern, Logos, Animationen, Videos, Sounds, Graphiken, sowie deren Anordnung auf den Internetseiten sind der CLAAS KGaA mbH vorbehalten. Sie unterliegen dem Urheberrechtsschutz oder sonstigen Schutzrechten und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke Dritter genutzt, kopiert, verbreitet oder verändert werden.

Heißt das, dass man die Bilder jetzt in der WP nutzen kann? --Hansy 16:57, 16. Jul 2006 (CEST)

Das heißt, dass man die Bilder NICHT nutzen darf, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:12, 16. Jul 2006 (CEST)

Sorry, das hilft mir nicht wirklich weiter....da hatte ich vorher natürlich nachgeschaut. Schlauer bin ich jetzt leider nicht. Trotzdem danke! Gruß, --Hansy 17:19, 16. Jul 2006 (CEST)

Sollte dir irgendwie entgangen sein, dass diese Seite ebenso wie Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger deutlich herausstellt, dass Bilder vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte

Tja, in der Tat, das scheint mir irgendwie entgangen zu sein... --Hansy 17:31, 16. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Frage zu mehreren Bildern

Es geht um die Bilder D2, D4 und A3. Gibt es irgendwelche Bedenken diese Bilder Hochzuladen? --Stefan-Xp 17:18, 16. Jul 2006 (CEST)

Hallo??? Haben wir hier eine Glaskugel? Bitte umfangreiche Erläuterungen, wer die Bilder gemacht hat und wo das problem liegt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:26, 16. Jul 2006 (CEST)

Oh tut mir leid, ich dachte das könnte man aus der Beschreibung rauslesen... Die Bilder sind von mir, ich habe nur Bedenken weil auf den Bildern Plakate und Bilder im Hintergrund zu sehen sind... --Stefan-Xp 17:08, 17. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Personen der Zeitgeschichte auch auf Commons erlaubt?

Hallo zusammen,

laut Recht am eigenen Bild gibt es die Ausnahme, dass Fotos von Personen der Zeitgeschichte auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Zitat: „Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.“

1. M.E. zählen dazu auch sehr bekannte Musiker wie Spencer Davis und seine jetzigen Bandkollegen – Ist das korrekt?

2. Die eigentliche Frage lautet aber, dürfen diese Bilder auch ohne Problem auf Commons hochgeladen werden?

Danke und freundliche Grüße --Joachim Köhler 17:28, 16. Jul 2006 (CEST)

Beidesmal ja --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:38, 16. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Panoramafreiheit

Aus

Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein.

und

Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.

geht meines Erachtens hervor, daß aber eine Aufnahme eines Gebäudes von einem öffentlich zugänglichen Gebäude aus zulässig ist. Ist das so korrekt?

Aber was ist öffentlich zugänglich? Kostenlos oder auch gegen Eintritt? Durchgängig auf ewig oder auch zeitweise. Wenn beispielsweise in einem Stadtturm für ein halbes Jahr eine Wanderausstellung einzieht und diese gegen ein paar Euro von jedermann besucht werden kann. Ist der Turm dann öffentlich zugänglich und darf während dieser Zeit als Aufnahmestandort für Panoramaaufnahmen dienen? Was ist mit einer Dauerausstellung? Was ist wenn diese ohne Bezahlung besucht werden kann? --83.171.149.121 13:46, 18. Jul 2006 (CEST)

Das sind mehr Fragen, als kostenlos hier zu beantworten sind. RA David Seiler ist gern bereit, gegen Gebühr einzuspringen. Was die Wikipedia angeht, sollten wir die Kirche im Dorf lassen und uns darauf verlassen, dass ja erst einmal der Aufnahmestandpunkt zwingend nachgewiesen werden muss. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Erst der Richter entscheidet die gestellten Fragen, wobei man vorsichtshalber geneigt sein mag, überhaupt keine Aufnahmen aus Gebäuden der Panoramafreiheit zu unterstellen. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:22, 18. Jul 2006 (CEST)

Danke für die Antwort, ich sehe die Seite hier nicht als kostenloses Forum für allgemeine Fragen an. Meine Frage bezieht sich auf hier in die WP evtl. einzustellende Fotos, das vergaß ich zu schreiben.
Aus Deiner etwas ausweichenden Antwort entnehme ich, daß es keine feste Definition von "allgemein zugänglich" gibt. Das kompliziert die Sache natürlich. --83.171.167.208 17:13, 18. Jul 2006 (CEST)

Bei einzustellenden Fotos ist immer eine Einzelfallabwägung angesagt. Im übrigen: Es geht nur um Aufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke, nicht um allgemeine Panoramaaufnahmen, bei denen diese nur Beiwerk (Recht) sind --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:27, 18. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Nothammer

Hallo, ich habe in einer Regionalbahn in Deutschland ein Bild eines Nothammers für den entsprechenden Artikel geknipst, bin mir jetzt aber gerade nicht mehr sicher, ob das hier veröffentlicht werden kann. Danke schonmal, --Uploader17 11:42, 19. Jul 2006 (CEST)

Wenn du vielleicht das Problem etwas erläutern könntest? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:20, 19. Jul 2006 (CEST)

Kein Problem. Auf der Seite "Fotos von fremden Eigentum" steht etwas von "Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr. 3 vom 19.1.2001 über die Regelung zur Fotografiererlaubnis", diese kenne ich nicht. Außerdem war ich natürlich IN dem Zug (Thema Panoramafreiheit- gilt die auch hier?). Und dann stand auf der oben zitierten Seite etwas von Aufnahmen mit und ohne Blitzlicht, ich habe natürlich MIT Blitzlicht fotografieren müssen. Für den Gegenstand an sich (Nothammer) wird es sicherlich Copyrights geben, ist die Ablichtung wenn ich mich in dem Zug befunden habe trotzdem erlaubt? --Uploader17 21:37, 19. Jul 2006 (CEST)

Wieso sollte ein Nothammer urheberrechtlich geschützt sein? Ich sehe kein Problem --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:56, 19. Jul 2006 (CEST)

Ok, danke, dann lade ich`s hoch. --Uploader17 08:57, 20. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Binnenalster am Abend.jpg

Kann ein Bild unter CC-by-sa gestellt sein, und zugleich der "gebrauch ausschliesslich nur mit zustimmung des urhebers !!!" gefordert werden? Das widerspricht sich meiner Meinung nach. Sollte das so möglich sein, wäre es kein freies Bild mehr, und somit nicht für die Wikipedia geeignet.--GeorgHH 00:17, 21. Jul 2006 (CEST)

Das geht überhaupt nicht! Mit der Einschränkung ist das Bild nicht brauchbar. --Mogelzahn 00:21, 21. Jul 2006 (CEST)
Ich habe den Zusatz entfernt. Mal sehen, wie der Urheber reagiert. Das Bild wurde unter einer CC-Lizenz hochgeladen. Damit hat es sich dann auch. --ST 12:42, 21. Jul 2006 (CEST)
Das sehe ich anders. Der Uploader hat ausdrücklich klar gemacht, er wünsche den Gebrauch nur mit Zustimmung des Urhebers. Daran müssen wir uns halten und das Bild löschen (es halt nicht CC-by-sa, auch wenn der Uploader es so bezeichnet). --Mogelzahn 13:00, 21. Jul 2006 (CEST)

Im Zweifel sitzt der Urheber am längeren Hebel - ist das Bild überhaupt so wichtig? --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:26, 21. Jul 2006 (CEST)

Ob das Bild wichtig ist, ist natürlich Ansichtssache. Aber ob es hier überhaupt genutzt werden kann sollte erstmal geklärt sein. Wenn nicht braucht man sich über die Wichtigkeit nicht weiter den Kopf zerbrechen, und kann es löschen. Schließlich muß auch mal jemand aufräumen... ;-) --GeorgHH 23:32, 21. Jul 2006 (CEST)
Das Bild wurde ohne den Zusatz hochgeladen. Der fand erst im nächsten Edit 40 Minuten später Eingang in die Bildbeschreibung. Das ist ein klassischer Widerruf einer bereits erteilten Lizenz. --ST 00:40, 22. Jul 2006 (CEST)
Die zeitnahe Korrektur ist ein klares Zeichen dafür, dass sich der Hochlader im Irrtum befand und wohl das Bild nur für Wikipedia bei Namensnennung lizensieren wollte. Wäre wohl zu viel Stress, noch mit dem ihm zu streiten und ganz aussichtslos wäre seine Position sicherlich nicht, weil er sich offenbar mit Wikipedia und die Natur der hier verwendeten Lizenzen noch nicht auskannte, als er das Bild hochlud (war ja sein allererster Edit). Ich habe deshalb Löschantrag für das Bild gestellt. --Rtc 02:00, 22. Jul 2006 (CEST)
Er findet auf Anhieb eine Lizenz aber weiß nicht, was sie bedeutet? PG. Ich habe deshalb deinem LA widersprochen. --ST 02:03, 22. Jul 2006 (CEST)
Ja, man kann hier durchaus auch so argumentieren (aber: Was heißt findet auf Anhieb... Es ist eine der wenigen Auswahlmöglichkeiten beim Hochladen), aber ich bin im Zweifel gegen den Löschkandidaten. Gibt es denn keine Möglichkeit, ein gleichwertiges Foto zu machen? --Rtc 02:08, 22. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Abschreiben von Infotafeln erlaubt?

Hi, ne frei rumstehende Infotafel darf man ja, soweit ich weiß, unter Panoramafreiheit ablichten und bei uns hochladen, aber wie verhält es sich, wenn der Text davon 1:1 in einen WP-Artikel abgeschrieben wird. Gilt sowas als URV? --BLueFiSH  (Klick mich!) 08:13, 21. Jul 2006 (CEST)

Ich denke, wenn der Text nur aus zwei oder drei Zeilen besteht sollte es als Zitat wiedergegeben werden. --GeorgHH 12:09, 21. Jul 2006 (CEST)
Das ist richtig, bei längeren Texten hätte ich Bauchschmerzen, da die P.freiheit dann etwas überdehnt würde. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:24, 21. Jul 2006 (CEST)
Um genau zu sein sind es ungefähr 2,5 Sätze [12]. Kleinkram wurde weggelassen oder anders formuliert. Wenn ich noch mehr Infos dazu finde, wird der Absatz eh umgekrempelt. Danke und Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 17:11, 21. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:South East Asian Airlines Billboard.jpg

Kann das überhaupt PD sein? Erreicht dieses Foto tatsächlich nicht eine gewisse Schöpfungshöhe, weil ja ein Werbefoto abfotografiert wurde? --80.137.15.144 17:50, 21. Jul 2006 (CEST)

Bitte nicht alles durcheinanderwerfen. Das Foto wurde offensichtlich als PD freigegeben, das dargestellte Objekt (Plakat) ist geschützt, aber kann nach deutschem Recht als Panoramafreiheit durchgehen ("bleibende" Werbetafel) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:29, 22. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Henneberger-Land.jpg

Benutzer Willhelm01 hat auf seiner Diskussionsseite (ganz unten) gefragt, wie man das genannte Bild richtig in die Wikipedia bringen kann. Bitte macht Ihm ein paar Vorschläge. --HAH 17:12, 22. Jul 2006 (CEST)

Die gibt es leider nicht, ist URV. Karte muss ganz neu erstellt werden --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:55, 22. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Selbstgemalte Portraits

Servus, ich bin mir nicht sicher, ob das hier schonmal diskutiert wurde, aber wie sieht es hier mit Bildern aus, die selbstgezeichnete Portraits von Stars sind, aber von unfreien Fotos abgemalt wurden? Konkrete Beispiele sind Bild:Irishcent Rickman.JPG, Bild:Irishcent Weaver.jpg und die Zeichnung von Katie Holmes. Danke im Voraus, --Flominator 19:42, 22. Jul 2006 (CEST)

Und Bild:Scarlett Johansson sketch.jpg sieht auch nicht koscher aus. -- Lecartia Δ 19:51, 22. Jul 2006 (CEST)

Der SPIEGEL hat das bekannte Planschfoto mit Rudolf Scharping durch einen Illustrator nachmalen lassen und wurde wg URV verurteilt. Selbstgezeichznete Porträts halte ich auch aus anderen Gründen für problematisch (Wikipedia als Startbrett für Vanity-Publishing) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:28, 22. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Image:Max bruch.jpg

Darf ein Bild das mit PD US lizenziert ist, in der deutschen Wikipedia verwendet werden? --GeorgHH 20:06, 22. Jul 2006 (CEST)

Nein, es sei denn, es ist nach unseren Regeln gemeinfrei, siehe WP:BR --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:26, 22. Jul 2006 (CEST)

Ok, dann lassen wir es sein. Danke für die Antwort. --GeorgHH 22:35, 22. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Logos von Band o.ä.

Logos die nur aus einem einfaches Schriftzug bestehen haben ja, soweit ich weiss, eine zu geringe Schöpfungshöhe um geschützt zu sein und stehen daher unter PD. Wie schaut es denn mit Logos von Bands aus? Grade im Metal Bereich sind diese oftmals stark verziert (siehe z.B. [13]). Kann man die hochladen? Gibt es Richtlinien ab welchem "Verzierungsgrad" die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist? Ich bin da ein bisschen unsicher ob das so OK wäre. --Pacifier 23:24, 22. Jul 2006 (CEST)

Sobald ein Schriftzug von den üblichen Standardschriften abweicht und eine künstlerische Gestaltung aufweist, ist das urheberrechtlich als kreative Eigenleistung des Erstellers anzusehen (siehe nur die Coca Cola-Schrift). Wenn dann dazu/daraus noch ein Logo erstellt wird, erst recht. (Übrigens: Auch viele Schriften, die in Windows mitgeliefert werden, dürfen nicht den Original-Namen des urspünglichen Rechteinhabers verwenden ("Arial" ist eigenlich "Helvetica", diese Bezeichnung ist aber geschützt).) --W.W. 23:55, 22. Jul 2006 (CEST)
Dem möchte ich hier deutlich widersprechen. Die Grenze liegt wesentlich höher. Schriftbilder sind grundsätzlich erst mal unproblematisch und können abgebildet werden. Einfache Logos ebenfalls. Im Zweifel einfach hier anfragen. Auch der Vergleich von Arial und Helvetica hat nichts mit Urheberrechten, sondern mit Markennamen zu tun. --ST 00:22, 23. Jul 2006 (CEST)
Gut, Wie sieht es denn z.B. mit dem o.g. Logo aus [14]. Fällt das noch unter "einfaches Logo"? --Pacifier 16:23, 24. Jul 2006 (CEST)
Ich schließe mich dem Widerspruch voll und ganz an. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:31, 23. Jul 2006 (CEST)
Immer diese blöde "Copyright für Design"-Lobby, die den Rachen nicht voll genug bekommen können und für ihre drei Striche und vier Kreise a) keine Geschmacksmustergebür bezahlen wollen, b) zu faul sind, es anzumelden, und c) dafür den gleichen Schutz wie für einen Picasso beanspruchen. --Rtc 20:17, 23. Jul 2006 (CEST)
LOL --ST 20:50, 23. Jul 2006 (CEST)
Da haette ich gleich mal 'nen Fall. Ich würde gern das Logo von ACV Records, zB hier bei Discogs zu sehen einstellen. Verglichen mit zB dem ZDF Logo denke ich, müsste die Schöpfungshöhe noch unterschritten sein. Bin mir aber nicht sicher und habs mir daher nicht getraut. Alternativ könnte ich auch das Label einer Platte abbilden, aber dann habe ich ja wieder ein Problem wegen der Cover-Art. Was meint Ihr? --Manducus 14:03, 29. Jul 2006 (CEST)
Urheberrechtlich ist das Logo natürlich gemeinfrei, das kannst du unbesorgt hochladen. --h-stt !? 15:32, 29. Jul 2006 (CEST)
Ok, habs hochgeladen, Danke H-stt! --Manducus 20:28, 29. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Röntgenbildrechte

Ich habe mir das Sprunggelenk beim Sport verletzt. Im AKH wurde dann ein Röntgenbild gemacht, das ih dann auch bekam (einen Abzug). Ebendiesen habe ih selbst fotografiert und hier hoch geladen. Ist das okay oder verletze ih damit Rechte des Krankenhauses (an meinem Bild)? Selbiges habe ich noch mit einem MRT vor. --Thire 19:59, 23. Jul 2006 (CEST)

Ist nicht okay, das Bild ist mindestens als einfaches Lichtbild geschützt (Leistungsschutz). --Rtc 20:14, 23. Jul 2006 (CEST)
Ausweg? --Thire 20:43, 23. Jul 2006 (CEST)
Kein Ausweg. Arzt (oder das Krankenhaus, wenn er nicht selbständig ist) muss eine Einverständniserklärung liefern. Aber mach Dir lieber keine allzugroßen Hoffnungen, dass Du die bekommen wirst. PS: Sei froh, dass er Dir überhaupt das Bild selbst überlassen hat.[15][16] --Rtc 20:50, 23. Jul 2006 (CEST)
Ich wollte die Bilder haben, bin extra noch mal ins KH und habe dann eben den Abzug bekommen. --Thire 21:13, 23. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Zentrale Dienstvorschrift?

Könnte commons:Image:Die Uniformen der SS-Verfügungstruppe.jpg aus einer ZDV stammen und damit ein amtliches Werk sein? --ST 17:55, 24. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Diverse Zigarettensammelbilder

Kann mir jemand sagen wie es mit den alten Sammelbildern (die Übersichtsbilder + Einzelne Karten) aussieht? Benutzer:Kgberger (Bsp.) hat da außerdem noch einzelne Bilder hochgeladen. Ich selbst habe noch etliche Alben rumliegen, ich bezweifle aber dass ich alle als PD deklarieren könnte. Die sind allesamt aus den 20er oder 30er Jahren. Gruß Darkone (¿!) 08:43, 25. Jul 2006 (CEST)

Wie schon so oft über Bilder geschrieben: 70 Jahre nach dem Tode des Künstlers. --Mogelzahn 10:24, 25. Jul 2006 (CEST)
Und falls jemand auf den Trichter kommen sollte, die sind ja anonym und daher 70 Jahre nach Erstveröffentlichung frei. Leute lest mal genau Anonymes Werk#Fr.C3.BChere_Rechtslage_in_Deutschland. Für bildende Kunst gilt immer noch die alte Regelung, die solche Werke von der Vorschrift ausnahm. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 15:43, 25. Jul 2006 (CEST)
Ich danke euch, das mit dem anonymen Werk ist auch sehr interessant (und neu). Gruß Darkone (¿!) 22:40, 25. Jul 2006 (CEST)

Ja wie denn nun? Der autor ist erst 1963 gestorben, okay. Man findet sie auch hier: http://www.grosser-generalstab.de. Ich habe mit dem betreiber dieser internetseite, der übrigens ein renommierter historiker ist, korrespondiert: die bilder sind eigentlich frei, erben gibt es keine, der verlag gehörte einer verbotenen nazi-organisation (SA) - was spricht dagegen? Kgberger 11:21, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich habe das mit dem anonymen Werk gelesen. Schade aber auch. Dann halt löschen. :-( Kgberger 13:27, 26. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Löschpraxis auf den Commons

Nicht zu verstehen sind für mich solche] edits. Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, dass ein quer gestreiftes Quadrat gemeinfrei ist? Ich kann immer nur wieder mit dem Kopf schütteln. --ST 16:38, 26. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Panoramafreiheit - Stichwort "bleibend"

Hallo zusammen, es geht um den Artikel Buddy Bären sowie den in der Commonsgalerie enthaltenen Abbildungen der Buddy Bären. Die Bärenbilder von mir (der Großteil in der Galerie ist von mir) hab ich alle als PD-self mit dem Hinweis auf die Panoramafreiheit eingestellt, da alle an öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen stehen. Auch die anderen Bären standen (zum jeweiligen Zeitpunkt) im öffentlichen Straßenraum. Bilder von Bären innerhalb von Privatgebäuden haben wir keine. Ich habe heute nun eine Mail von der Buddy Bär Berlin GmbH (diejenigen, die die Bären herstellen und an Sponsoren verkaufen) erhalten, in der es darauf hinausläuft, dass sie nicht mit der Veröffentlichung der Bärenbilder auf Wikipedia/Wikimedia einverstanden sind. Sie argumentieren, dass die Bären "geschützte Werke" sind, sämtliche Verwertungsrechte bei der GmbH liegen und sie nicht "bleibend" wären (O-Ton: "Da die Bären keine bleibenden Kunstwerke im Straßenbild sind, greift die Panoramafreiheit hier nicht."). Nun ja, bei den United Buddy Bears, die so ne Art Wanderausstellung sind und jedes Jahr für einige Wochen in verschiedenen Weltstädten auf Tournee sind, kann ich das voll und ganz nachvollziehen und akzeptieren (von denen haben wir auch kein Bild in Commons), die "normalen" Bären jedoch befinden sich zum Teil schon bis zu 5 Jahre an den gleichen Stellen. Z.B. der hier: Bild:Buddy Bear Bärnhard front.jpg: trägt die laufende Nummer 95, wurde von der GASAG finanziert und steht heute immer noch am Originalplatz. Es ist schwer davon auszugehen, dass dieser zu ersten 350 Bären gehört, die im Jahr 2001 aufgestellt wurden. Gibt auch durchaus Bären, die heute nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort stehen, weil sie entweder verkauft oder einfach nur umgestellt wurden.

Stellt sich also nun die Frage, wie man „bleibend“ bei den Bären auslegt. Der entsprechende Absatz Panoramafreiheit#Das Kriterium „bleibend“ ist da etwas uneindeutig. Bären, die öfters umgestellt werden, sind denke ich eher nicht bleibend. Bären, die schon 5 Jahre an einer Stelle stehen, werden dies meiner Meinung nach auch die nächsten Jahre noch tun, wahrscheinlich so lange bis sie ihre "natürliche Lebensdauer" erreicht haben. Auch der Satz "Ist eine Aktion aber ersichtlich auf „open end“ angelegt" passt zu der Buddy-Bären-Aktion. Vielleicht noch nicht zu der Intention im ersten Jahr (die Bären sollten ursprünglich nur 1 Jahr stehen und dann versteigert werden), aber durch die Verlängerungen (die Aktion wurde seitdem am Leben gehalten, inzwischen gibt es über 1000 Bären) bzw. der Dauer der Aktion inzwischen schon.

Mit so einer Mail hab ich irgendwie schon von Anfang an gerechnet. Dass sie wirklich kommt, überrascht mich also nicht soo sehr. Hätte die Bilder auch als Sockenpuppe hochladen können (hatte ich vor dem ersten auch vor), habs dann doch "offiziell" gemacht. So zumindest kann man sich über das Thema nochmal unterhalten.

Was also nun tun? Würde nur ungern die Bilder löschen lassen, aber wenn es nicht anders geht, nehme ich auch das hin. Gruß --BLueFiSH  (Klick mich!) 16:41, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich bin da Deiner Meinung. Wahrscheinlich dürfen die das "bleibend" nicht anerkennen, da sie sonst ihre optische Umweltverschmutzung per Baugenehmigung anmelden müssten und das ZeEug endlich entfernt werden müsste... --AndreasPraefcke ¿! 16:45, 26. Jul 2006 (CEST)
Das wird wohl die Reaktion auf den Mini-Editwar um die mehrfache Webverlinkung mit dem Hersteller (siehe Special:Contributions/83.236.171.230) gewesen sein. Bei "fest verschraubten" Bären, die länger als 2 Jahre stehen, gehe ich (als Laie) von Panoramafreiheit aus. Diese Frage sollten wir ggf. auch ruhig gerichtlich klären lassen, um Rechtssicherheit für zukünftige ähnliche gelagerte Fälle zu erhalten. --jha 19:05, 26. Jul 2006 (CEST)
Hm, ich weiß nicht, ob ich mich auf was gerichtliches einlassen möchte... Bei der Weblink-Sache störte mich eigentlich nur wirklich, dass die IP drei oder mehr mal den Siehe auch in einen Weblink umgewandelt hat. Wo ich grad vom Siehe auch sprechen: Das Bild hier vom Bären ist von Anfang August 2004 und von da an im Artikel gewesen [17], das Bild hab ich im Januar 06 nach Commons übertragen. Zwei Jahre, und jetzt fällt denen ein, dass eine Abbildung derer nicht gestattet sein soll. Nun gut, der eigentliche Buddy-Bären-Artikel ist noch nicht so alt, knapp 2 Monate, aber finden hätte man den anderen Bären auch schon vorher können. --BLueFiSH  (Klick mich!) 22:21, 26. Jul 2006 (CEST)
Lass dich mal nicht scheu machen. Deine Argumentation ist durchaus nachvollziehbar. --ST 22:36, 26. Jul 2006 (CEST)

Nach Bearbeitungskonflikt: Huch, mir kommt das Zittern, ich hab ja soooo eine Angst ;-) Der Grassofa-Fall ist eindeutig, wir brauchen uns da nicht in die Hosen zu machen. Bei fest verschraubten Kunstwerken, bei denen nicht einer Tafel oder anderen Informationen zu entnehmen sind, dass sie nur eine strikt befristete Kunstaktion darstellen, greift die Panoramafreiheit eindeutig. Hier handelt es sich nicht um Wochen, sondern um einen sehr viel längeren Zeitpunkt. Also FUD ignorieren --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:39, 26. Jul 2006 (CEST)

Fest verschraubt sind die Bären mWn nicht, aber Sockel + Bär ist so schwer, dass man zum Wegtragen schon nen Gabelstapler oder sowas in der Art braucht. Eine Plakette am Sockel haben einige (meiner bisherigen Beobachtung nach ca. 1/3), da steht aber auch nichts drauf was auf Rechte und Verwertung hinweist, nur Bärenname, Künstler, Sponsor, die GmbH und die Nummer des Bären. Wie wär denn der Ablauf jetzt allgemein, soll ich gar nichts tun, die Forderung freundlich zurückweisen, oder abwarten bis eine Anfrage nach meiner IP bei der Foundation eingeht, damit die mir Post schicken können? --BLueFiSH  (Klick mich!) 22:51, 26. Jul 2006 (CEST)

Ich würde abwarten. Ich glaube auch nicht, dass die Foundation deine IP rausrücken wird. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:53, 26. Jul 2006 (CEST)

In diesem Fall würde ich mich auf einen Kuhhandel einlassen: Wenn die in der WP abgebildeten Werke aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, dann nehmen wir sie hier auch raus. Würden uns sicher viele Zeitgenossen danken.... ;-) --jha 14:24, 30. Jul 2006 (CEST)

Die Sache könnte auch darauf hinauslaufen, dass sie zum Beispiel sagen, ich wäre in der Bringpflicht und müsste die bisherige Standdauer jedes fotografierten Bärens angeben. Das geht natürlich nicht, die Info ist nicht mal auf deren Webseite zu finden. Dann bliebe z.B. nur, Bilder erst nach 6 Monaten Karenzzeit hochzuladen wenn der Bär dann immer noch am gleichen Platz steht. Und auch alle bisher vorhandenen Bilder nach 6 Monaten nochmal abklappern und bestätigen, dass sie immer noch am gleichen Platz stehen. Dann nicht mehr vorhandene Bären würden dann allerdings durchs Raster fallen. --BLueFiSH  (Klick mich!) 20:46, 1. Aug 2006 (CEST)

Hallo??? Wenn du dir s.v.v. in die Hosen machst, hättest du dir das beim Hochladen überlegen sollen. DIE müssen beweisen, dass du eine URV begehst. Offensichtlich ist dir nicht klar, dass wir uns hier nicht in Weißrußland befinden, wo man jemanden spurlos verschwinden lassen kann, weil der beknackte Bären, die offenkundig bleibend sich im Stadtbild befinden, fotografiert und veröffentlicht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:58, 1. Aug 2006 (CEST)

ist ja gut, ich halt die Füße still ;-) --BLueFiSH  (Klick mich!) 01:00, 2. Aug 2006 (CEST)


Das Kriterium bleibend interessiert mich auch im Falle der Bilder vom Fussball-Globus, der vor der WM auf Wanderausstellugn war, z.B. Image:Football globe Berlin.jpg oder Image:Nuernberg_football_globe.jpg. So wird sich das Ding zwar für seine Lebenszeit im öffentlichen Raum befunden haben, aber nicht am gleichen Standort. Was ist über solche Bilder panoramafreiheitstechnisch zu sagen? --83.171.153.106 16:07, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Aufnahme von Felix Jacoby

Darf die Aufnahme, die auf dieser Seite zu sehen ist, im Artikel Felix Jacoby verwendet werden? Sie stammt aus der Festschrift zum 80. Geburtstag Jacobys, 1956. --Bender235 23:19, 27. Jul 2006 (CEST)

Kennst du den Fotografen und ist der schon 70 Jahre tot? Wenn nicht, müssen wir 100 Jahre nach dem Entstehen des Bildes warten. --h-stt !? 00:45, 28. Jul 2006 (CEST)
Sehr richtig. Ich wundere mich immer wieder, dass Leute Wikipedia:Bildrechte nicht lesen können --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 00:57, 28. Jul 2006 (CEST)
Also der Fotograf wird kaum seit 70 Jahren tot sein, wenn das Foto vor 50 Jahren gemacht wurde. ;-)
Historiograf, ich kann die Bildrechte-Seite schon lesen, aber ich war mir unklar, ob so ein Foto in einer Festschrift vielleicht ein "für die Öffentlichkeit bestimmtes" Foto ist, für das andere Bestimmungen gelten. War vielleicht etwas naiv gedacht. Sorry. --Bender235 00:20, 30. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Gefahrensymbole

Erreichen die Piktogramme von [18] die Schöpfungshöhe oder handelt es sich um Schutzrechtsberühmung? --Phrood 21:36, 28. Jul 2006 (CEST)

Nichts zu sehen, was über grafisches Handwerk hinausgeht. --h-stt !? 22:27, 28. Jul 2006 (CEST)
Wie viele davon könnte man über den Daumen gepeilt veröffentlichen, ohne das Recht an der Datenbank zu verletzen? --Phrood 23:23, 28. Jul 2006 (CEST)

Als Laie noch einmal deutlich: Keine Schöpfungshöhe erkennbar, daher sind die Piktogramme gemeinfrei. Zumal die sich ja ohnehin nur auf die eps-Dateien beziehen und die für uns irrelevant sind. Insofern: copyfraud ignorieren. --Taxman Rating 23:37, 28. Jul 2006 (CEST)

ACK --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 23:41, 28. Jul 2006 (CEST)

Um nochmal bezüglich des Datenbankrechts nachzuhaken: gibt es eigentlich Einschätzungen oder Gerichtsurteile, die eine Obergrenze für die Anzahl gemeinfreier Bilder, die aus einer Bilddatenbank entnommen werden, nahelegen? --Phrood 00:28, 29. Jul 2006 (CEST)

Irgendwie reden wir glaube ich aneinander vorbei: Wenn ein Bild gemeinfrei ist, interessiert es keine Sau, woher Du es hast, ob du es aus einer Datenbank kopiert hast oder ob du eine Kritzelei aus dem Schulheft deiner Großtante gescannt hast. Das einzige, was eine Datenbank aufregen kann ist (Histo korrigier mich), wenn du dir unerlaubt Zutritt zu den dort liegenden Daten verschafft hast (etwa bei kommerziellen Archiven und Datenbanken). --Taxman Rating 02:54, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch das Piktogramm Bild:Piktogramm Videoüberwachung nach DIN 33450.svg für welches das DIN Nutzungsgebühren einzutreiben bemüht ist, weil es seiner Schöpfung entstamme. --jha 03:00, 29. Jul 2006 (CEST)
Nein, das ist so nicht richtig. Auch eine Datenbank gemeinfreier Einzelwerke kann Datenbankschutz beanspruchen. Was ein nach Art und Umfang wesentlicher Teil der Datenbank § 87b UrhG ist, kann man nicht exakt sagen. Einzelne Piktogramme sind unproblematisch. Würden aber nach und nach alle oder fast alle Piktogramme aus dieser Sammlung entnommen, sehe ich Probleme. --h-stt !? 08:02, 29. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Commons-Bild Image:Sex.jpg

Ist das Bild in der dt. Wikipedia verwertbar, Stichwort dt. Jugendschutz? Es wurde von einem dt. Autor dort eingestellt und auch schon ein paar mal in die Wikipedia mit anschließenden reverts eingestellt. Von der Lizenz her ist das Bild völlig in Ordnung, nur gibt das doch noch recht konservative (prüde) Deutschland sicherlich noch einige Regeln vor. --Haeber 02:52, 30. Jul 2006 (CEST)

Bezüglich der Behauptung, dass das Bild unter GFDL fällt und auch die abgebildeten Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben wäre ich bei einem Benutzer der mittlerweile gesperrt wurde vorsichtig. Da sollte man mal genauer nachforschen oder im Zweifelsfall gleich löschen. --Berthold Werner 10:54, 30. Jul 2006 (CEST)
ACK - der Anschnitt unten, bei einem ansonsten technisch perfekten Bild, lässt mich vermuten, dass das Bild beschnitten wurde, um einen Urheberrechtsvermerk zu entfernen. Aber zur ursprünglichen Frage: Jugendschutz ist für die Wikipedia kein Thema. Wenn ein Bild oder ein Text enzyklopädisch gerechtfertigt ist, können wir die gesetzlichen Privilegien von Wissenschaft und Lehre in Anspruch nehmen und sind nicht an irgendwelche Jugendschutzbestimmungen gebunden. --h-stt !? 11:45, 30. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] commons:Template:PD-German stamps

Bevor ich mich mit den Kollegen auf den Commons (und den Fußballfans) anlege, möchte ich dieses Bild: Bild:Bmblock-fussballwm2006.jpg und das zugehörige Commons-Template hier zur Diskussion stellen. Amtliche Briefmarken werden seit der Privatisierung der Bundespost über die Deutsche Post AG zur Deutschen Post World Net AG nicht mehr von der Post, sondern vom Bundesfinanzministerium herausgegeben. Ich halte das Template also schon mal für falsch. Vor allem erscheint es mir alber fehlerhaft, das Template der Briefmarken auch auf den ganzen Block anzuwenden. Die Unterlage basiert auch auf einer Fotografie, so dass nicht mit mangelnder Schöpfungshöhe argumentiert werden kann. Mache ich einen Denkfehler oder hat das Bild auch aus eurer Sicht ein Problem? --h-stt !? 20:52, 31. Jul 2006 (CEST)

Jein. Ein Auswahlgremium unter Beteiligung der Briefmarkensammler etc. beim BMdI waehlt das Motiv unter den eingereichten Vorschlaegen aus. Das ausgewaehlte Motiv, ob nun Briefmarke oder Block, wird im Amtsblatt veroeffentlicht und damit gemeinfrei. LA ist nicht erforderlich, Korrektur der Vorlage sehr wohl. --ST 16:18, 3. Aug 2006 (CEST)
Wie gut das ich diese Seite in Beobachtung habe und zufällig gesehen habe, dass es um das von mir erstellte Vorlage geht. Auch der o.g. Block ist von mir eingescannt. Ihr habt natürlich Recht. Ich werde die bestehende Vorlage auf die Deutsche Bundespost beschränken und für die Deutsche Post AG eine neue machen. Dann dürfte dieses Problem behoben sein, oder wie seht ihr das? Gruß --kandschwar 16:43, 3. Aug 2006 (CEST)

Schaut Euch bitte mal die neuen Vorlagen an. Mein englisch ist leider nicht so gut vielleicht könnte es noch jemand in ein besseres übersetzen.

--kandschwar 17:06, 3. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Berühmte Person bei öffentlicher Veranstaltung in einem geschlossenen Raum

Hallo!

Habe mal wieder eine recht komplizierte Fragestellung. Und zwar geht es um folgendes: Eine berühmte Persönlichkeit ist auf einer öffentlichen Veranstaltung anwesend und ist Teil derselben (d.h. er gibt Fotos und Interviews etc.). Die Veranstaltung findet in einem geschlossenen Gebäude statt und es ist eine Eintrittsgebühr an den Veranstalter zu entrichten. Gemäß WP:BR sollte es soweit ja eigentlich möglich sein, ein Foto von der Person hochzuladen, da öffentliche Veranstaltung und berühmte Persönlichkeit. Jetzt schreibt der Veranstalter in den AGBs der Veranstaltung, dass u.a. während der Veranstaltung gemachte Fotos nur mit seiner Genehmigung zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen. Ist diese Einschränkung überhaupt in oben beschriebenem Kontext zulässig? --NickKnatterton - !? 18:41, 2. Aug 2006 (CEST)

Beziehst du dich auf Image:GeorgeARomero WOH Muenster 2005.jpg? Ich sehe darin aber keinen Schnelllöschgrund. Histo? --Raymond Disk. 20:36, 2. Aug 2006 (CEST)
Nö ich auch nicht --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:18, 2. Aug 2006 (CEST)
Ja und wie jetzt? Habe nämlich auch keinen Bock, dass es nachher deswegen Ärger gibt. --NickKnatterton - !? 10:29, 3. Aug 2006 (CEST)
Na garnichts - liegt eh auf commons - da löschen sie nur Bilder von WP-Stammtischen --217.88.186.44 10:47, 3. Aug 2006 (CEST)
Toller Kommentar, liebe IP! ;( Aber mal abgesehen von dieser Null-Wert-Aussage des unbekannten Benutzers: Inwiefern ist das jetzt doch unproblematisch in Bezug auf die AGB des Veranstalters? --NickKnatterton - !? 14:22, 3. Aug 2006 (CEST)
Das hat doch Histo schon geschrieben --217.88.186.44 15:49, 3. Aug 2006 (CEST)
                                     |
                                     |
                                     |
                                     V

Die Fragestellung ist grundsätzlich nicht anders als bei Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wenn die AGB gültig sind, was ein Gericht überprüfen könnte, verstößt ein Hochlader, der sie kommerziell nutzt, gegen einen Vertrag und haftet dafür. Durch das Hochladen hier unter freier Lizenz erfolgt keine kommerzielle Nutzung, diese wird freilich ermöglicht. Hier wie auch sonst gilt: unter Sockenpuppe hochladen vermeidet Ärger. Wenn kein Hochlader greifbar ist, haftet der Anbieter nicht für Rechtsverstöße Dritter. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:46, 2. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Diskussion auf Commons bzgl. nachträglichen Lizenzwechsels (PD-self -> GFDL)

Hallo, nur zur Information, weil dieser Fall ja - nicht nur beim Übertragen von Bildern von A nach B – häufiger vorkommt: Es gibt erneut eine Diskussion auf Commons zum Umgang mit nachträglicher Lizenzänderung seitens eines Autoren, und zwar hin zu einer restriktiveren Lizenz (umgekehrt ist das bei eigenen Bildern unproblematisch). Eine klare Linie hat sich diesbzgl. auf Commons noch nicht durchgesetzt; momentan sieht es so aus, als wenn sowas weitgehend toleriert - womöglich sogar unterstützt - wird. Für mich stellt sich das allerdings so dar, das beim grundsätzlichen Tolerieren von späteren Lizenzeinschränkungen Commons für Drittnutzer keine verlässliche Quelle mehr ist ...

Auslöser der laufenden Diskussion ist dieses Bild, das ich im März von der en.wikipedia (völlig korrekt mit PD-Angabe) übertragen hatte. Nun, nach mehreren Monaten, möchte der Autor es allerdings gelöscht haben und mit anderem Dateinamen unter GFDL/CC-by-sa stellen. Verständnis habe ich natürlich immer dafür, wenn jemand auf einmal Wert auf Namensnennung legt, wenn er es zuvor nicht tat, doch mir geht es um die Frage, wie mit sowas ganz generell umzugehen ist. Die Frage, wie die Bilddatei jetzt benannt werden soll, ist dabei absolut nachrangig.

Bitte beteiligt Euch gegebenenfalls auf Commons, da diese Lizenzdiskussion auch für uns Auswirkungen hat, hier der Permalink (bitte Seite in aktueller Form laden bevor etwas dazu geschrieben wird).

Danke --Überraschungsbilder 00:28, 4. Aug 2006 (CEST)

commons ist rechtsfreier Raum, da kann man machen, was man will. Englische Diskussionen haben keine Auswirkung auf .de Einzige Konsequenz kann sein, derartige Bilder nicht in .de einzubinden. Konsequenz: commons für .de abschalten und alle Bilder nach deutschem Recht betrachten, dabei fallen ca. 50% aller commons-Bilder weg. Was amerikanische User und ignorante deutsche Admins für behaltenswert halten, ist irrelevant für die deutschsprachige Wikipedia - nur muß das mal irgendwann jemand begreifen...--217.88.160.79 02:12, 4. Aug 2006 (CEST)
...ach Ralf ... --Überraschungsbilder 08:21, 4. Aug 2006 (CEST)
Ich seh's so: Die alte Lizenz ist damit nicht zurückgezogen worden. Das Problem besteht für den Nutzer allerdings darin nachzuweisen, dass das Bild schonmal unter der genehmeren Lizenz freigegeben wurde. Also immer schön die Lizenz beim Bild aufheben, wenn man eins auf die Festplatte lädt ;-) Grüße, --Birger 03:34, 8. Aug 2006 (CEST)
Zumindest Bilder, die seit einiger Zeit (Juni) gelöscht werden können ja wiederhergestellt werden. Wenn man daher den alten Bildernamen hat ist es kein Problem nachzuweisen, dass das Bild einige Zeit lang als PD freigegeben war. Falls die Änderung nur innerhalb der Bildbeschreibung geschieht ist das ja noch einfacher. --Taxman Rating 07:57, 8. Aug 2006 (CEST)
Zumindest der Text zum Bild lässt sich sogar noch länger wiederherstellen. --Flominator 21:46, 3. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bahnhof

Ich habe ein selbstgemachtes Foto eines österreichischen Bahnhofs, das ich hochladen möchte. Es handelt sich dabei um eine Außenaufnahme des Bahnhofsgebäudes. Der Aufnahmestandpunkt befindet sich direkt neben den Gleisen, ist aber öffentlich zugänglich. Darf dieses Bild hochgeladen werden? --Jarlhelm 16:48, 5. Aug 2006 (CEST)

Nach deutschem und österreichischem Recht völlig unproblematisch. --h-stt !? 21:39, 5. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Antwort. Ich habe das Bild jetzt hochgeladen: ansehen --Jarlhelm 23:30, 5. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Pokémon-Logo

Erreicht das Schöpfungshöhe? Kann es hochgeladen werden? --Jarlhelm 15:20, 6. Aug 2006 (CEST)

Würde ich verneinen --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 18:03, 6. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Figur-Fotografien

Wie weit ist es möglich, Aufnahmen von Figuren aus Film und Comics (z. B. Snoopy/Tim und Struppi, siehe Bild:Wallace&Gromit.jpg) in WP einzufügen? Werden damit schon Urheberrechte der Erfinder/Autoren/Hersteller verletzt? Vielen Dank für eine Antwort! --JCS 18:00, 6. Aug 2006 (CEST)

Ist http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos_.28Marken.2C_Cover.2C_Comicfiguren.2C_....29 irgendwie mißverständlich? --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 18:04, 6. Aug 2006 (CEST)

Den Bildrechteabschnitt habe ich vor der Fragestellung bereits gelesen! Missverständlich ist er in der Kombination mit besagtem Bild. Wieso ist dieses erlaubt und Fotos anderer Figuren untersagt? Zu diesem Konflikt hätte ich gern eine Antwort. --JCS 18:51, 6. Aug 2006 (CEST)
BOAHHHH. Ist es vielleicht VORSTELLBAR, DASS HIER AUCH NUR MENSCHEN TÄTIG SIND, DIE NICHT ALLES ÜBERBLICKEN???? Das Bild ist eine glatte URV, es muss HIER raus und auf Commons muss ein Löschantrag gestellt werden. Ob der durchgeht, wissen die Götter. Ich hätte mir das Bild anschauen sollen, bevor ich dir antwortete, insofern ist deine implizite Kritik an mir berechtigt --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 19:15, 6. Aug 2006 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort. Nun ist meinerseits alles geklärt. MfG --JCS 19:19, 6. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Alte Fotos

Ist ja ganz nett dass der Entscheidungsbaum um manch wichtigen Aspekt erweitert wurde, allerdings muss ich dennoch wieder einmal etwas nachhaken, um sicherzugehen gegen keinerlei Rechte zu verstoßen. Ich habe also ein Foto dass älter als 100 Jahre ist, und soll nun die Bildrechte Dritter ausschließen. Wie mach ich das? Wenn ein Verlag dabei steht, heißt das ja noch nicht, dass dieser die Rechte hat. Und wenn Bilder im Museumsbestand sind, hat auch das Museum nicht die Rechte (oder schon, wenn ein Verwandter den Fotobestand dem Museum übergibt?). Und wenn der Fotograf unbekannt ist, wie soll ich dann das Einverständnis aller "Betroffenen" einholen? Wer ist denn eigentlich betroffen, außer dem Fotograf, bei einem Foto vom Stephansdom?

Ganz generell noch die Frage: Wie kann eigentlich ein Fotograf seine Urheberrechte (oder was auch immer da man tut, dass die Schutzfrist um 70 Jahre verlängert wird) jemandem übergeben? Ist das üblich, oder soll man im Normalfall davon ausgehen dass keiner irgendwelche Rechte für weitere 70 Jahre hat? Bitte um Aufklärung dieser wichtigen Frage. Grüße -- Otto Normalverbraucher 22:12, 7. Aug 2006 (CEST)

Ich habe den Entscheidungsbaum nicht geändert und lehne die Formulierung von den Rechten Dritter ab. Die Schutzfrist läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und keine Sekunde länger. Danach kommt nichts mehr, auch kein Anspruch eines Eigentümers (siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Bei einem Foto des Stefansdoms ist niemand anderes betroffen. Die Rechte eines Fotografen gehen nach seinem Tod für 70 Jahre an seine Erben bzw. Rechtsnachfolger über. Alles klar? --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:55, 7. Aug 2006 (CEST)

Bis auf das mit dem Rechtsnachfolger schon: Wie wird man Rechtsnachfolger? Und wenns Kinder gibt, gibts immer auch Erben. So gesehen ist doch jedes Bild weit über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, vorausgesetzt es gab Kinder? -- Otto Normalverbraucher 02:49, 8. Aug 2006 (CEST)

Hallo?? Schreibe ich Spanisch oder was???? In den meisten Staaten der Welt ist kein Werk länger als 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. BASTA ich verstehe deine absolut verquere Logik nicht. Bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers nehmen die Erben/Rechtsnachfolger des Urhebers die Rechte des Urhebers wahr. Wenn der Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte einem Verlag abgetreten hat, nimmt der Verlag die Rechte wahr und wenn der Urheber sein Werk wegen mangelnder Nutzung zurückrufen möchte, nehmen die Erben des Urhebers seine Rechte wahr. Wenn der Urheber ein Testament gemacht hat, was selten der Fall ist, kann er Institutionen oder Personen mit den Urheberrechten bedenken. Wenn nicht, dann sind Erben diejenigen Personen, die gesetzliche Erben sind (Ehefru, Kinder). Sofern keine Einigung über die Urheberrechte stattfindet, kann es im 69. Jahr nach dem Tod des Urhebers sein, dass 10 oder 20 Rechtsinhaber oder mehr (Enkel, Urenkel, Erben der Ehefrau usw.) einer Nutzung zustimmen müssen. Ich denke, du wirst es immer noch nicht kapiert haben, aber vielleicht vergnügen sich nun andere mit einer Antwort --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 03:18, 8. Aug 2006 (CEST)

Ätsch :-) Histo erwischt! Die Schutzfrist läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und keine Sekunde länger. 70 Jahre pma und dann noch bis zum 31. Dezember 23:59, ab Mitternacht ist die Schutzfrist abgelaufen. *duck und wegrenn* --217.88.145.157 02:33, 15. Aug 2006 (CEST)
Solamente en Mexico se existen 100 Años pma, unos Paises tienen 50 Años pma (Canada, China...) --217.88.145.157 02:42, 15. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Gemeinfreiheit von Bildern einschränken?

(Beitrag Manuel verschoben) Situation: Ich möchte für die Wikibooks (Gitarre) verschiedene Artikel erstellen, die sehr viele Grafiken enthalten. Dennoch möchte ich diese Grafiken ausschließlich für Wiki-Projekte und für die nichtkomerzielle Nutzung freigeben, jedoch die komerzielle Freigabe untersagen. Der Grund: eine umfassende gemeinfreiheit der Bilder sollte auf Gegenseitigkeit beruhen. Jedoch gerade Musikverlage und Copyrightinhaber (oder besser deren Anwälte) haben privaten Anbietern von Internetseiten dermaßen Steine in den Weg gelegt, vgl. Abmahnwelle und Kampf_um_Songtexte dass ich mich wirklich sträube selbsterstellte Bilder auch für diese Verlage freizugeben (damit sie mit meiner Arbeit Geld verdienen). Denn im Gegenzug sind diese Verlage (bis auf ein paar löbliche Ausnahmen) nicht so kollant. Ich bitte dahingehend noch einmal die Lizinzvergabe zu überdenken, und Raum zu schaffen für eine "Freigabe für Wiki-Projekte, nichtkommerzielle Nutzung incl. Unterricht an Schulen, Universitäten etc.; Die komerzielle Nutzung nicht ohne ausdrückliche Genemigung des Urhebers." Auch wenn es gegen die Wikipedia-Philosopie spricht, bitte ich diesen Punkt noch einmal zu überdenken. --Mjchael 15:41, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich würde mal spontan sagen: geht nicht! Mit Wikimusic ist allerdings ein Projekt in Planung, dass möglicherweise auch nichtkommerzielle Lizenzen (z.B. eine cc-by-nc) akzeptieren könnte. --Taxman Rating 01:16, 8. Aug 2006 (CEST)
p.s. Mal abgesehen davon, dass die Wikipedia nicht für Wikibooks zuständig ist.
Schau Dir einfach an, welche Folgen die GFDL für jemanden hat, der Deine Bilder in ein Buch drucken möchte. Er muss Dich sowohl Dich wie auch alle anderen Autoren nennen und die GFDL in voller Pracht ins Buch drucken. Ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass ein Musikverlag sich dies antun wird. Hat überhaupt schon irgendjemand eine lizenzkomforme kommerzielle Verwertung von GFDL-Bildern in Printmedien gesichtet (Wiki-Reader ausgenommen)? Grüße, --Birger 03:26, 8. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Bodensee-ak.jpg

Bild/Zeichnung von 1930. Ist als PD-Lizenz geflagt "Author Lifetime + 70 Years". Ohne jedoch den Autor zu benennen. Gibt es Anhaltspunkte, dass der Rechtehalter innerhalb von 6 Jahren nach Schaffung dieses Bildes verstorben ist? --jha 13:27, 8. Aug 2006 (CEST)

Enslin hat wohl kein Problem damit, wenn man seine Bilder, die nach neueren Maßstäben größtenteils unbrauchbar sind, weglöscht --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:43, 8. Aug 2006 (CEST)
Ich habe jetzt ca. 160 Bilder von Enslin BLU-gelisted. Mal sehen was passiert. --jha 00:26, 9. Aug 2006 (CEST)
Da wird nichts passieren! ich hab nur mal die beiden ersten angeklickt, sie liegen auf commons - dort sehen sie die Bildrechte etwas anders als hier :( --217.88.145.157 02:27, 15. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Weinflaschen

Auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage bereits gestellt und beantwortet wurde: Für den Artikel Weinbau auf Korsika würde ich gern ein Foto mit einer roten und einer rosé Flasche Wein Vin de Corse einstellen. Die Flaschenform ist einfach, das Etikett ausser mit dem Schriftzug nur mit einer goldenen Abbildung gestaltet, die eine Version eines alten korsischen Wappens darstellt, das wohl gemeinfrei sein sollte. Allerdings hat dieses eigentlich simple Design in der 1980ern einen Verpackungspreis gewonnen. Frage: Kann ich dieses Bild unbedenklich einstellen oder sind Weinflaschen aufgrund des Flaschendesigns grundsätzlich tabu? Gruß -- Achim Raschka 14:15, 9. Aug 2006 (CEST) (der sich mit diesem Artikel erstmalig auf dieses Gebiet begiebt und tatsächlich keinen Plan hat.)

Lade das Bild auf Flickr oder anderswo hoch oder gib einen Link an, wir haben hier keine Glaskugel und agieren nicht wie jener orientalische Arzt, der seine Patientinnen im Harem nur durch ein Loch in der Mauer befühlen durfte. Danke --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 14:54, 9. Aug 2006 (CEST)

Es handelt sich ziemlich exakt um diese Flasche (rosé) sowie eine optisch ähnliche mit schwarzer Baderole bsp (rot). Das Foto existiert noch nicht, deshalb kann ich es dir schwerlich zeigen. Danke für die wie immer sehr charmante Rückfrage. -- Achim Raschka 15:01, 9. Aug 2006 (CEST)
Soweit man was erkennen kann und gemäß deiner Beschreibung hätte ich keine Bedenken, da die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:23, 9. Aug 2006 (CEST)
Gracias - sollte es irgendwann jemand anders sehen, werde ich es wohl auch überleben. Ich stelle das Bild denn die Tage mal ein. -- Achim Raschka 17:41, 9. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bildnutzung

Erfolgt hier die Nutzung des Bildes von Jens Voigt korrekt. Liesel 10:55, 10. Aug 2006 (CEST)

M. E. nein. --ST 11:12, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Grundrißpläne von Museen

Wie sieht es rechtlich eigentlich mit den Bildrechten bei Grundrißplänen von Museen aus, wie man sie oft in Museumsführern findet. Ich meine sowas, wie hier beim Neuen Museum. Gilt da auch die Siebzig-Jahre-Frist nach dem Segnen des Zeitlichen oder weisen solche Arbeiten keine relevante Schöpfungshöhe auf? Und wenn doch, was ist dann maßgeblich, der Tod der Architekten oder desjenigen, der es für den Museumsführer gezeichnet hat? Danke. --Barbarelli 12:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Das Beispiel ist grenzwertig (knapp nach 1906). Grundsätzlich muss man - wie schon neulich ausgeführt - unterscheiden zwischen den Rechten an der Zeichnung und den Rechten des Architekten, wobei bei der Raumaufteilung oft Zweifel bestehen, ob diese die Schöpfungshöhe erreicht. Das kann man so generell nicht sagen, hier wie auch sonst gilt: Man muss immer den Einzelfall mit möglichst vielen Informationen betrachten. Moderne Pläne gemeinfreier Architektur sollte man sicherheitshalber umzeichnen --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 16:55, 10. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Info. --Barbarelli 17:58, 10. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Nachgezeichneter Filmcharakter / Logos

Ich habe diese Bilder abgezeichnet (sie ähneln Originalbildern sehr stark), ist das in Ordnung? Bitte Lizenzangabe entsprechend anpassen.


Außerdem hatte ich noch vor das Logo vom Film "Aliens - die Rückkehr" nachzuzeichnen, allerdings schien mir dass dann doch eine Copyrightverletzung zu sein, da ich ja im Grunde genommen Ihre Logo anzeige. Wie schaut hier die Lage aus?

-- Nelson 18:15, 10. Aug 2006 (CEST)

Bild:Xenomorph_bloody.jpg

Bild:Predator_Painted.jpg

Siehe: Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) N3MO™ 22:02, 10. Aug 2006 (CEST)

Durch Abzeichnen entkommt man der Urheberrechtsverletzung genausowenig wie durch Abscannen, Übersetzung, Abfotografieren, Verfremden, Bearbeiten, Nachahmen oder ähnliches. So dumm war der Gesetzgeber nun auch wieder nicht. Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Servus Juristen. Zu Logos lies mal Schöpfungshöhe. --Rtc 18:39, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] hohes öffentliches Interesse

Bei den Bildern:

Bild:Christuskirche Rostock Sprengung 1971.jpg

Bild:1942 Steinstraße und Neuer Markt - nach den Angriffen vom Apr 24-28.jpg

Bild:Brand der Synagoge 10.11.1938.jpg

handelt es sich deutlich um Fotografien von einem hohen historischen und öffentlichen Interesse. Reicht das dafür, dass diese Bilder gemeinfrei sind? Leider passt PD-Old nicht. Wenn jemandem andere Lizensierungen dafür bekannt sind, wäre es ebenso wichtig, diese zu erfahren. N3MO™ 21:53, 10. Aug 2006 (CEST)

Leider sind das für uns keine Kriterien, die Bilder müssen als URV raus --Historiograf WP:Bibliotheksrecherche 22:00, 10. Aug 2006 (CEST)

Okay, sehr schade. Trotzdem danke. N3MO™ 22:04, 10. Aug 2006 (CEST)
Tut mir leid, ich hab diese Mistregeln nicht gemacht --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] GPL soll reformiert werden, wann kommt die GNU FDL an die Reihe?

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=216&cHash=3849b76a31 --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

Das wurde in Boston besprochen. Es gibt keinen harten Zeitplan, aber wesentliche Arbeiten sollen noch dieses Jahr stattfinden. Eben Moglen, Juraprofessor an der Law School der Columbia University, NYC, und der "Chefjurist" der Free Software Foundation erklärte in Boston auch, dass er die (wesentlich von ihm selbst geschriebene) GFDL nie mochte und sie nur deshalb nicht durch etwas völlig neues ersetzt hat, weil die Wikipedia mit ihrem unerwarteten Erfolg unter der Lizenz steht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76450 --h-stt !? 08:04, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Vorschlag für ein gemeinsames Archiv-Inhaltsverzeichnis mit WP:UF

Siehe dort --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 00:19, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Erreicht Logo von Rollercoaster Tycoon nötige Schöpfungshöhe?

Die Logos von Rollercoaster Tycoon gibt es in der englischen Wikipedia (en:Image:RollerCoaster Tycoon 3.jpg, en:Image:RollerCoaster Tycoon (Xbox).jpg, en:Image:Rct2 triplethrillpack.jpg) auf Verpackungen des Spiels. Darf ich die Logos auch in der deutschen Wikipedia verwenden??

--Wiki der Wikinger/Robert Welker 14:54, 11. Aug 2006 (CEST)

Nein, sind eindeutig drüber --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 15:21, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Unterstützt die Online Petition DigiZeitschriften

--Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 15:26, 11. Aug 2006 (CEST)

Dein Engagement sowie der Vorstoß an sich ist sehr löblich. Aber findest du nicht, dass nach Diskussionen an präsenten Stellen wie WP:FZW sowie dein Aufruf innerhalb deiner Signatur die Werbung hier ein bisschen zu plakativ ist? Immerhin ist dieser neue Abschnitt ja offensichtlich nicht zur Diskussion gedacht. --CyRoXX (? ±) 16:11, 11. Aug 2006 (CEST)
Nein, finde ich nicht, da der Zugang zu DigiZeitschriften auch alte Abbildungen betrifft und die Frage der Lizenzbestimmungen durchaus wichtig ist --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 21:03, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Über den Zaun weg fotografiert

Ich habe vor kurzem über den Zaun einer österreichischen Bundesheerkaserne hinweg (vom öffentlichen Gehsteig ohne Leiter oder sonstige Hilfsmittel! ;-)) zur Ansicht ausgestellte ausgemusterte Geschütze fotografiert. Darf ich die veröffentlichen, ohne dass ich dafür an die berühmte weisse Wand gestellt werde? --GuentherZ 20:14, 11. Aug 2006 (CEST)

Na, das musst du das Bundesheer fragen, aus urheberrechtlicher Sicht sehe ich keine Probleme. Ob in Österreich Fotografierverbote bei Kasernen bestehen, solltest du im Portal Österreich in Erfahrung bringen --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 21:05, 11. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Spam

Dürfen diese Bilder in der Wikipedia gezeigt werden, oder sind die abgebildeten Objekte urheberrechtlich geschützt?

--Jarlhelm 01:13, 12. Aug 2006 (CEST)

Leider geschützt; Löschantrag gestellt. --Rtc 11:16, 12. Aug 2006 (CEST)

Das Problem sind die Lichtbilder auf den Verpackungen --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 12:13, 12. Aug 2006 (CEST)

Ich suche gerade verzeifelt "Mayonnaise im Glas", damit ich in den Artikel ein besseres Photo einstellen kann. Nur überall sind irgendwelche Salatkopf/Möhren/Eier-Bilder auf dem Etikett.... --jha 15:50, 12. Aug 2006 (CEST)
P.S. nur mal so als "Labormuster" habe ich das Foto auf dem mittleren Bild (Bild:Spam Usa fcm.jpg) völlig unkenntlich gemacht (nur noch ein unkenntlicher Farbbrei). Wäre soetwas o.k. für das Majoglas? --jha 16:28, 12. Aug 2006 (CEST)
Das ist eine Bearbeitung (es sieht jetzt aus wie ein Schnitzel und ist daher auch enzyklopädisch gefährlich). Wenn, dann einen dicken, schwarzen Balken, es geht hier nicth um unkenntlichkeit, sondern um urheberrechtliche unbedenklichkeit, und da reicht es nicht nur, das foto vermeintlich unbrauchbar zu machen; es soll außerdem auf den ersten Blick erkennbar sein, dass etwas zensiert wurde und dass das nicht der originalzustand des Bildes ist. --Rtc 16:59, 12. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Baptistische_Pfadfinder_de.png

Hallo an alle!

Ich wollte mal fragen, welche Lizenz auf das Bild zutrifft. Ich denke Schöpfungshöfe passt, weil ja das Kreuz und die Lilie (für Könige und ähnliches) recht verbreitet sind. Danke. --Xerxes2k 18:06, 12. Aug 2006 (CEST)

no 1wände --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften!


[Bearbeiten] EFTA

Darf man das Logo der Europäischen Freihandelsassoziation wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe hochladen? --Jarlhelm 02:04, 14. Aug 2006 (CEST)

ja --Historiograf Unterstützt die Petition DigiZeitschriften! 02:38, 14. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Caroline, Grace Kelly

Kurze Nachfrage: in einem Artikel über Caroline von Hannover prangt dieses schöne Bild. Nach intensiverer Suche findet man die genaue Quelle, laut der der Urheber nicht bekannt ist. Wie kann man sich jetzt das

Terms of use
Credit: Library and Archives Canada
Restrictions on use: Nil
Copyright: Bibliothèque et Archives Canada

genau vorstellen? Ist die Verwendung in der deutschsprachigen Wikipedia so eine Art fair use? -- Simplicius - 02:00, 15. Aug 2006 (CEST)

Wir hofften eigentlich, dass du deine Quertreibereien auf Meinungsbilder und FZW beschränkst. Das Bild ist zu löschen, danke für den Hinweis --Historiograf 23:40, 15. Aug 2006 (CEST)

Mich hat eigentlich auch gewundert, was das kanadadische Archiv da macht. Laut dieser Seite gilt bei tatsächlich unbekannten Autoren auch noch eine Schutzfrist von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung. Die sind also locker drauf. -- Simplicius - 00:51, 16. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Urheberrecht und natürliche Personen

In D kann nur eine natürliche Person Urheberrecht beanspruchen. Wie ist das nun, wenn als Erbe eines Urhebers eine Firma/Stiftung oder ähnliches eintritt? Eigentlich kann so eine Stiftung doch die Urheberrechte nicht haben? Was ist in den 70 Jahren? --217.88.145.157 02:49, 15. Aug 2006 (CEST)

Natürlich kann sie die Urheberrechte verwalten. Sie kann die Verwertungsrechte wahrnehmen und die Urheberpersönlichkeitsrechte im vermuteten Sinne des Urhebers wahrnehmen. Wißbegierige IPs seien aber ein für allemal auf die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt verwiesen. Danke und tschüss --Historiograf 23:42, 15. Aug 2006 (CEST)

Es ist aber einfacher, hier auf eine schnippische Bemerkung von dir zu warten, als den Freiherrn von G. zu befragen, der das Ganze furchtbar kompliziert formuliert ;) --Ralf 01:58, 16. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Logos von nicht mehr existierenden Vereinen

Ich wollte ältere Logos des ASK Vorwärts Berlin, des FC Vorwärts Berlin und des FC Vorwärts Frankfurt/Oder in den Artikel über den "Frankfurter FC Viktoria" integrieren und daher hochladen. Aus irgendeinem Grund wurden diese umgehend wieder gelöscht. Möglicherweise hat dies technische, vielleicht aber auch urheberrechtliche Gründe, die ich aber nicht beurteilen kann. Wie verhält sich das Urheberrecht eigentlich in einem solchen Fall, wenn beispielsweise ein solches Logo inzwischen als "historisch" angesehen werden könnte? Biss01 21:19, 16. Aug 2006 (CEST)

Also ich finde hier und hier zwei Bilder von Dir, die alles andere als gelöscht sind. Ich habe lediglich die Doppelung Bild:Vorwarts be ff.png.png gelöscht, das aber auch erst nach Deinem Eintrag hier. Urheberrechtlich sehe ich keine Bedenken, da mMn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 22:09, 16. Aug 2006 (CEST)
Das eigentliche Problem wird sicherlich noch mit der Löschwut gegen Vereinsartikel kommen. -- Simplicius - 10:29, 17. Aug 2006 (CEST)

Es war wohl irgendein Bedienfehler meinerseits, so dass ich die Verknüpfung nicht herstellen konnte - Anfängerpech halt...(Ich bin noch nicht allzu lange dabei). Trotzdem danke für die Beantwortung, Taxman!

Und gleich noch eine Frage an Dich, Simplicius: Was meinst Du mit "Löschwut gegen Vereinsartikel" ? Ist da irgendetwas "im Busch" ? Biss01 14:42, 17. Aug 2006 (CEST)

Simplicius spricht darauf an, dass nicht überregional bekannte Vereine gerne in das Vereinswiki übertragen werden, da sie für die Wikipedia nicht die notwendige Relevanz besitzen. Bei einem sechsmaligen DDR-Meister sehe ich hier allerdings keine Probleme. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 14:49, 17. Aug 2006 (CEST)
Ich würde auch anderen Artikeln über Fußball- oder Sportvereine keine Probleme gönnen. Ich finde das Quartettspieldenken (höchster Mast, die meisten Kanonen, betrunkenster Kapitän) völlig fehl am Platz. -- Simplicius - 12:57, 27. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Fotos von Wahlplakaten mit Abbildungen von Personen

Hallo, ist es möglich, eigene Fotografien von Wahlplakaten (z.B. zur bevorstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern), auf denen Kandidaten abgebildet sind (um z.B. Artikel zu diesen Personen zu illustrieren), auf Wikipedia unter einer freien Lizenz hochzuladen? Geht das als Panoramafreiheit durch? Ich möchte da auf Nummer Sicher gehen, um keinen Ärger von den Urhebern der Plakate zu bekommen. Vielen Dank vorab! :-) --Grandy02 21:35, 17. Aug 2006 (CEST)

Wir haben das immer mit nein beantwortet, da diese Plakate nicht "bleibend" sind, sondern ihre "natürliche Lebensdauer" klar begrenzt ist. Ein urheberrechtlich geschützter Schneemann fällt unter die Panoramafreiheit, obwohl er nicht bleibend ist, weil er nicht zu einem definierten Termin schmilzt. Die Grassofa-Entscheidung hat auch Kunstwerke, die sich "open end" im Rahmen von Kunstaktionen im öffentlichen raum befinden, unter die P. fallen lassen. So verhält es sich bei Plakaten aktueller Veranstaltungen nicht, wiewohl es sicher auch Juristen gäbe, die die Sachlage für uns günstiger sähen. Ich bedaure, keinen anderen Bescheid geben zu können und verbleibe mit allergrößtem Respekt vor allen, die sich um guite Illustrationen hier bemühen --Historiograf 00:35, 18. Aug 2006 (CEST)
Hmm, schade. Trotzdem vielen Dank! :-) --Grandy02 14:50, 18. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:CocaCola-001.jpg

Ist diese Bild wirklich frei? Haukur 11:06, 18. Aug 2006 (CEST)

Ich sehe keinen Grund, warum nicht. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 11:17, 18. Aug 2006 (CEST)
Da würde ich -wenn es in der de-wikipedia stehen würde, die Vorlage:Logo setzen. --jha 11:49, 18. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wieder einmal Schöpfungshöhe

Dürfen folgende Logos wegen nicht erreichter Schöpfungshöhe hochgeladen werden?

--Jarlhelm 14:40, 18. Aug 2006 (CEST)

Von mir aus ja. Kann man aber eigentlich auch aus Schöpfungshöhe und den wiederholten Ausführungen von rtc dazu ableiten, wenn man mir schon nicht glaubt --Historiograf 15:39, 18. Aug 2006 (CEST)

'Wenn man dir schon nicht glaubt.' Bezieht sich das auf mich? --Jarlhelm 16:03, 18. Aug 2006 (CEST)
Indirekt: Wenn Du schon "wieder einmal" schreibst scheinst Du ja zu Wissen, was Schöpfungshöhe bedeutet, und diese Logos sind nun wirklich nichts, was man nicht auch des öfteren in Schulheften findet also ... warum fragst Du? --Taxman ¿Disk?¡Rate! 16:11, 18. Aug 2006 (CEST)
Aber die Frage nach Schöpfungshöhe ist etwas, das ein Laie nicht ohne weiteres erkennen kann. Und ich dachte Fragen sei beser als URV. --Jarlhelm 16:18, 18. Aug 2006 (CEST)
Ich bin auch Laie, aber selbst wenn Du einen Richter vor Dir hättest, könnte er Dir keine verläßliche Auskunft geben, wie du dem Artikel Schöpfungshöhe entnehmen kannst. Daher bin ich einfach pragmatisch und denke, dass das Bayernlogo wohl kaum schwerer zu zeichnen ist als das SED-Logo und damit unter die Schwelle fallen dürfte. Gruß, Taxman ¿Disk?¡Rate! 16:26, 18. Aug 2006 (CEST)
Dann werde ich eben versuchen, in Zukunft weniger (über Schöpfungshöhe) zu fragen. --Jarlhelm 16:41, 18. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] (eigene) Scans von (einzelnen) Buchseiten/Titeln

Was ist da maßgebend für die Schutzdauer? Tod des Autors? Herausgabedatum des Werkes? Oder sind diese als "Zitat" stets zulässig, sofern ich als Hersteller des Scans auf meine Urheberrechte an dem Scan (sofern vorhanden) verzichte? --RokerHRO 18:12, 18. Aug 2006 (CEST)

Unterscheide Buchseite und Titel. Titel: wenn Schöpfungshöhe erreicht 70 Jahre pma Tod Titelgrafiker. Buchseiten: 70 Jahre pma. Zitat is hier nich, steht aber überall --Historiograf 22:02, 18. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:AMG-Taxi.jpg - BLU?

Bild:AMG-Taxi.jpg wurde mit einem BLU-Baustein versehen. Für mich ist das klar und schlüssig CC-by-sa, die Exif-Daten stimmen mit anderen Bildern des gleichen Fotografen überein, der zudem unter Realnamen bei Flickr auftrit. Die Auflösung ist so, dass es nicht "irgendwo aus dem Internet" zu sein scheint. Aber vielleicht übersehe ich was. (Dass ich immernoch ein Bild eines völlig normalen Taxis für den ARtikel suche steht außer Frage, diese E-Klasse ist nur eine Notlösung) --jha 14:32, 21. Aug 2006 (CEST)

Ob jemandem das Bild gefällt, ob es als Illustration geeignet ist - das steht völlig außen vor. Das Bild ist korrekt lizensiert. --Ralf 14:39, 21. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Überarbeiten / Übersetzen von Skizzen aus anderen Sprachen

Von den beiden Bildern http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:BluetoothPiconet.png und http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:BluetoothScatternet.png habe ich neue Versionen erstellt. Mit folgenden Änderungen:

  1. neu gebaut als SVG, damit man es leichter gearbeiten kann
  2. Texte / Labels ins Deutsche übertragen.
  3. beim zweiten Bild (Scatternet) eine Netz-Variante hinzugenommen (rechts oben ist ein Gerät gleichzeigt Master und Slave)

Die Dateien sind als Bild:BluetoothScatternet-de.svg und Bild:BluetoothScatternet-de.svg bereits auf commons horgeladen.

Fragen:

  1. Das Original-Bild steht unter der GNU FDL. Muss meine Version davon, auch unter der FDL stehen, oder kann ich eine andere Lizenz heraussuchen?
  2. Wie muss ich dann den Eintrag für die Lizenz gestalten?
  3. Kann ich meine Bilder in ein Buch übernehmen? Wie muss hier der Lizenz-Hinweis gestaltet sein?

-- essich 10:16, 2006-08-22

  1. Unterschreiben geht ganz einfach mit vier Tilden (~~~~)
  2. Wenn du die Zeichnung selbst erstellt hast und nicht nur die vorhandene veränder hast (das entnehme ich deinem ersten Satz) kannst Du es unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen. Wenn deine Version eine Bearbeitung der Version aus der fr-WP ist, muß diese unter GFDL stehen, mit Verweis auf das originalbild und dessen Autor(en). Allerdings denke ich nicht, dass bei so einer Grafik die Schöpfungshöhe erreicht ist, weswegen sie ohnehin gemeinfrei sein dürfte.
  3. Zur Weiternutzung von Bildern unter GFDL siehe Lizenzbestimmungen und die FAQ, wenn Du sie selbst erstellt hast bist Du aber nicht daran gebunden. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 10:30, 22. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Herriman 1917.png

Bild von der aktuellen Hauptseite mit Lizenzangabe: "Quelle: Eingescannt (Ausschnitt) aus Krazy & Ignatz 1933-1934, Fantagraphics, Seattle 2004. Dort folgende Quellenangabe: "An article from the September 1917 issue of The Dead-line.W". Das sind meines Erachtens a) unbekannter Fotograf und b) keine 100 Jahre. Macht sich auf der Hauptseite evtl. nicht so gut. --jha 12:16, 22. Aug 2006 (CEST)

Das sehe ich ebenso, würde das Bild nicht auf der Hauptseite stehen, bekäme es einen SLA von mir. --Ralf 12:19, 22. Aug 2006 (CEST)
Komisches Argument, grade deshalb müsste es doch um so schneller da verschwinden. --BLueFiSH (Klick mich!) 12:30, 22. Aug 2006 (CEST)
Ich habs mal gegen das andere aus dem Artikel ausgetauscht. --BLueFiSH (Klick mich!) 12:33, 22. Aug 2006 (CEST)
Dann aber ohne LA oder SLA, gleich raus - alles andere wäre etwas peinlich (meine Meinung) --Ralf 12:34, 22. Aug 2006 (CEST)
Hat seit 12:20 bereits LA, aber es scheint einen Bug mit MediaWiki zu geben, die Vorlage will sich nicht substen lassen...... --BLueFiSH (Klick mich!) 12:36, 22. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Zwei Bilder

Soweit ich das sehen kann, handelt es sich bei diesen Bildern um Urheberrechtsverletzungen (wegen der abgebildeten "Comicfiguren". In den Commons wir das aber anders gesehen. Daher wollte ich fragen, ob es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt oder nicht. --Jarlhelm 03:06, 23. Aug 2006 (CEST)

Bei dem Milkyway hätte ich keine Bedenken, URV zu verneinen, bei den Pringles werden viele die Schöpfungshöhe der Grafik bejahen. Im übrigen: merk dir ein für allemal. Niemand kann mit letzter Sicherheit sagen, ob URV oder nicht. Dazu gibt es viele hundertseitige Kommentare und dutzende Gerichtsentscheidungen und tausende Anwälte mit zehntausenden verschiedener Meinungen usw. Also bitte nie mehr diesen unendlich naviven Kinderglauben, man könne in einer Grauzone URV so berechnen wie 1 und 1. --Histo Bibliotheksrecherche 05:06, 24. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bildrechte Dritter

Guten Tag, ich könnte ein Portrait hochladen von einer Person. Diese hat auch zugestimmt, dass das Foto auf Wikipedia kostenlos veröffentlicht wird. Sie möchte jedoch nicht, dass das Foto noch auf anderen Webseiten kostenlos angezeigt wird. Wenn andere Webseiten oder Zeitungen das Foto übernehemen sollen, sollen diese nach dem Willen der portraitierten Person einen extra Vertrag abschließen, der die Abbildung erlaubt. Mein Urheberrecht an dem Foto würde ich dagegen unter die GNU-FDL stellen, so dass meine Urheberrechte freigegeben sind. Ist das für die Wikipedia ausreichend? Reicht es, wenn eine abgebildete Person nur der Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmt, oder ist eine generelle Genehmigung notwendig? Schöne Grüße --Eilmeldung 12:57, 25. Aug 2006 (CEST)

Das ist nicht möglich, weil es dem Konzept der Wikipedia als freie Enzyklopädie wiederspricht. Alle Inhalte müssen (im Rahmen der Lizenz) auch für eine beliebige Weiternutzung zur Verfügung stehen. Daher müssen wir das Angebot der Person leider ablehnen. --h-stt !? 13:57, 25. Aug 2006 (CEST)
Aber H-stt, er will das Foto doch im Rahmen der Lizenz für eine beliebige Weiternutzung zur Verfügung zu stellen, aber die abgebildete Person will eine Einschränkung durch das Recht am eigenen Bild machen. Ich habe im Merkblatt geschrieben als Bedingung für sonstige Rechte "konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal" (ich meine damit: auch für kommerzielle enzyklopädische Nutzung, und nicht nur in der Wikipedia), weil es mir das sinnvollste schien, wir haben ja keine Richtlinie dazu. Für Fotos von Personen der Zeitgeschichte haben wir zudem auch keine Erlaubnis, das Foto z.B. im Rahmen einer Werbekampagne zu verwenden. Du verlangst effektiv ein Model Release im Umfang der GFDL, was dazu führen würde, dass a) quasi alle Bilder von Personen gelöscht werden müssten, b) wohl garnicht in dem Umfang rechtlich möglich wäre (muss es eine abgebildete Person dulden, wenn sie in einen pornografischen Kontext montiert wird, was nach GFDL urheberrechtlich erlaubt ist?) --Rtc 20:03, 25. Aug 2006 (CEST)
Dem stimme ich zu, ich hatte zunächst auch zu flüchtig gelesen. Zum Recht am eigenen Bild existiert keine Richtlinie, man wird in der Tat die kommerzielle Nutzung durch Klone und DVDs hinzunehmen müssen, evtl. auch einen redaktionellen Kontext, aber auch bei prominenten Personen, die ohne ihre Einwilligung hier abgebildet werden, bleibt die kommerzielle Verwertung ihrer Bilder vorbehalten --Histo Bibliotheksrecherche 20:37, 25. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Gezeichnetes Wappen

Hier hat ein Benutzer ein gezeichnetes Wappen eingestellt, muss da nicht auch der Zeichner gefragt werden? Oder fält das wieder unter die zu geringe Schöpfungshöhe?--NB > ?! > +/- 13:11, 25. Aug 2006 (CEST)

Dieses Wappen ist ein amtliches Werk nach §5 UrhG. Daran kann kein Urheberrecht bestehen. --h-stt !? 13:59, 25. Aug 2006 (CEST)
Naja, darüber kann man streiten, Weckhofen ist Teil von Neuss und ob das mal das amtliche Wappen war ... Ich bezweifle aber auch die Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 14:01, 25. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Logos und Schöpfungshöhe

Hallo Zusammen!

Ich wünsche mir eine Einschätzung der Schöpfungshöhe folgender Logos, um ggf. eine Umsortierung von {{Bild-Lizenz-unbekannt}} in {{Bild-PD-Markenrecht}} vorzunehmen.

Ihr habt die lustigen kleinen Zahlen unter den Bildern bemerkt, diese kann man nutzen, um den jeweiligen Bildern Schöpfungshöhe zuzusprechen, dies erscheint mir weniger arbeitsintensiv als anders herum. Die Gallery werde ich nach einiger Zeit herausnehmen und verlinken, um diese Seite nicht zu sehr vollzumüllen. Ich freue mich auf Rückmeldungen und auch auf deftige Worte, welche:

meine Vorgehensweise / meine sinnfreie Auswahl von Bildern / den Umstand, das alles aus Schöpfungshöhe ersichtlich ist / die Unmöglichkeit absoluter Aussagen und vieles mehr

anprangern. Grüsse, --Mdangers 13:29, 25. Aug 2006 (CEST)

Hallo Mdangers, bitte lies Schöpfungshöhe, da ist alles draus ersichtlich. Deine Auswahl ist nicht ganz sinnvoll, denn dass z.B. Logos von 16xx gemeinfrei sind, braucht man wohl nicht zu diskutieren. Wir können auch keine absoluten Aussagen machen und keine Erlaubnis geben, dieses Schild reinzumachen oder dieses nicht. Die Verantwortung liegt bei dem, der es letztendlich reinmacht. Man kann das Bundesverfassungsgericht so interpretieren, dass Logos, wie auch alle anderen Gebrauchsgegenstände, grundsätzlich (bis auf wenige theoretische, eher akademische Einzelfälle) urheberrechtlich nicht geschützt sind, weil das Geschmacksmustergesetz als lex specialis greift. Wenn Du eine verbindliche Aussage haben willst, musst Du Deinen Anwalt um Rat bitten. --Rtc 18:50, 25. Aug 2006 (CEST)
Ich hätte nur bei 14 und 15 gewisse URV-Bedenken --Histo Bibliotheksrecherche 20:40, 25. Aug 2006 (CEST)
Dankeschön für die konkreten und abstrakten Antworten und die Erfüllung meienr Wünsche. Das PD-alte Logo war tatsächlich eher blöd. --Mdangers 14:19, 28. Aug 2006 (CEST)
Hoffe dass jetzt zumindest das Fragezeichen hinter #20 aufgehoben ist. --Martin B. 00:26, 6. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}

Nochmals Hallo und zwei Vergleichsweise einfache Fragen, die ich nach dem Studium der relevante Seiten nicht beantworten konnte:

Dankeschön, --Mdangers 13:36, 25. Aug 2006 (CEST)

Nein --Histo Bibliotheksrecherche 20:40, 25. Aug 2006 (CEST)

Die aktuellen Vorlagen sind unsystematisch, und eine der beiden Vorlagen ist überflüssig. Entweder steht auf der Bildbeschreibungsseite als zusätzliche Erklärung, welcher der beiden PD-Gründe warum vorliegt (dann ist nur Vorlage:Bild-PD erforderlich und Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe redundant), oder man nutzt zwei eindeutige Vorlagen Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Bild-PD-Freigegeben (dann ist die Vorlage:Bild-PD redundant). Grüße, --Birger 02:20, 30. Aug 2006 (CEST)
Und Vorlage:PD-70-Jahre-pma sowie Vorlage:PD-US-GOV, Vorlage:PD-Wappenrecht, Vorlage:PD-Gesetzestext...Ralf 08:28, 30. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Alte Landkarten: Nutzungsbedingungen verbieten Kopieren

Vom Landesvermessungsamt NRW gibt es CD-Roms HistoriKa25 mit alten Landkarten ab 1801. Die Nutzungsbedingungen verbieten ausdrücklich jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung (auch auszugsweise). Wenn ich den Abschnitt "Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen)" richtig verstehe, ist das urheberrechtlich null und nichtig. Aber trotzdem verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen. Kann das irgendwie geahndet werden oder ist man auf der sicheren Seite, selbst wenn das LVermA nachweisen können sollte, dass man die Karten verbreitet hat? --88.76.202.122 23:57, 25. Aug 2006 (CEST)

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung sind die Nutzungsbedingungen schlichtweg ignorierbar. Karten vor 1906 sind PD und damit frei. Das Einscannen der Karten schafft kein neues Werk, wenn sie da nicht irgendwas ihrer heutigen Daten einkopiert haben. Wenn da allerdings GPS-Daten enthalten sind oder moderne Koordinaten, dann muß man vorsichtig sein... Ralf 00:08, 26. Aug 2006 (CEST)
Danke. Also reinkopiert ist da nichts. Es wäre ja auch ein Frevel, wenn man in die Tranchot-Karten oder die preußische Uraufnahme GPS-Daten setzen würde ;-) --88.76.202.122 00:26, 26. Aug 2006 (CEST)
Bitte abwarten, bis Histo oder andere kompetente Stimmen was sagen! Ralf 00:27, 26. Aug 2006 (CEST)
Histo würde in diesem Zusammenhang sicher noch erwähnen, dass man mit dem Upload unter einer nur für diesen Zweck verwendeten Sockenpuppe auf der sichereren Seite wäre. --BLueFiSH (Klick mich!) 01:04, 26. Aug 2006 (CEST)
Nein, das betrifft den Fall, dass eine Rechtsgrundlage da ist (z.B. Hausrecht). Diese Nutzungsbedingungen haben aber keine Rechtsgrundlage (soweit sie sich auf die historischen Karten und nicht auf das mitgelieferte Programm beziehen). Andererseits kanns allerdings auch nicht wirklich schaden... --Rtc 01:54, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich könnte mir nur vorstellen, daß die verwendete Scantechnik, die bei einem Landesvermessungsamt durchaus exotisch sein kann, Probleme bereiten kann. Die nehmen keinen Flachbettscanner von Aldi...Ralf 07:11, 26. Aug 2006 (CEST)
Guten Morgen, sind die so genannten "Nutzungsbedingungen" überhaupt wirksam in einen Vertrag einbezogen worden? Denn durch einseitige Erklärung werden sie nicht gültig. Wie wurde die CD gekauft? Im Laden oder im Versand, wenn Versand dann in einem Online-Shop der Behörde oder im Buchhandel? Wurde beim Kauf und vor der entscheidenden Willenserklärung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Daten der CD Nutzungsbeschränkungen unterliegen und waren diese an dieser Stelle im Volltext zugänglich? Wenn nicht, sind die Bedingungen nicht wirksam einbezogen. Eine evtl Abfrage bei der Installation/dem Aufruf der Karten ist unwirksam, da zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist. --h-stt !? 10:04, 26. Aug 2006 (CEST)
Ich habe noch keine CD gekauft und wollte das auch davon abhängig machen, ob ich die Karten nur für mich nutzen kann oder auch für die Allgemeinheit. Soweit ich weiß, kann man die CDs nur im Online-Shop des LVermA erwerben. Muss man die CDs wohl erst kaufen, um dann sicher sagen zu können, ob eine Verbreitung (nur der Karten natürlich) rechtlich doch möglich ist? --88.76.212.120 18:47, 26. Aug 2006 (CEST)

Hallöchen allerseits. Vielleicht kann man mir ja den Titel Inofficial Director of de.wikipedia.org Copyright Clearance Center (IDWCCC) verleihen und dann einige Positionen für Inofficial Assistant of the Inofficial Director of de.wikipedia.org Copyright Clearance Center (IAIDWCCC) ausschreiben (für H-stt, Rtc u.a.m.)? Dann könnte man Bescheide erlassen des Inhalts: Unser IDWCCC ist offenbar einige Stunden offline, wenden Sie sich bitte an einen der folgenden IAIDWCC ... Scherz beiseite. Wir gehen das Problem systematisch an:

  • Ansprüche aufgrund des Urheberrechts. Wie hier einige Beiträge höher ausgeführt wurde, rechtfertigt auch ein erhöhter Scanaufwand nicht die Zubilligung eines Leistungsschutzes nach § 72 UrhG für originalgetreue Reproduktionen. Das Landesvermessungsamt kann dies anders sehen. Mit einer Sockenpuppe wäre der Hochlader auch hier auf der sicheren Seite, dann müsste das LVermA den Forenanbieter (Wikimedia Foundation) verklagen. Sofern die Kartographen 70 Jahre tot sind, sind Karten nach Bundesrecht schutzlos und können allenfalls im Rahmen einer Editio princeps bei zuvor unveröffentlichten Karten remonopolisiert werden (was man aber meist verneinen wird).
  • Zum Datenbankschutzrecht §§ 87a ff. UrhG verweise ich auf meine Ausführungen zur Entnahme gemeinfreier Artikel aus DigiZeitschriften, erreichbar über die Diskussionsseite der Online-Petition wg. DigiZeitschriften (siehe meine Signatur, von dort weiterklicken).
  • Die "Nutzungsbedingungen" als AGB. Zur wirksamen Einbeziehung hat H-stt schon einiges gesagt. Klauseln, die vom gesetzlichen leitbild abweichen, können uwirksam sein. Das kann man auch auf Vertragsbedingungen anwenden, die den freien Umgang mit bundesrechtlich gemeinfreien Werken (§ 64 UrhG) betreffen. Sind die Nutzungsbedingungen gültig, hilft auch hier die Sockenpuppe, da kein Vertragspartner greifbar ist.
  • Und nun das juristische Schmankerl für Freunde der Spitzfindigkeiten. Da Simplicius Rechte an Geoinformationen lange in seinem Würgegriff hatte, findet man dort nur wenig zu meiner Kritik an den Genehmigungsvorbehalten der Landesvermessungsgesetze, die nichts anderes im Sinn haben als die bundesrechtlich angeordnete Gemeinfreiheit (siehe auch § 5 Abs. 1 (nicht Abs. 2 die Karte für Badegefahren!) UrhG für einen winzigen Bruchteil der Karten, vor allem rechtswirksame Katasterkarten) aus fiskalischem Interesse unzulässig auszuhebeln (unveröffentlichtes Gutachten von Katzenberger aus den 1990er Jahren liegt mir vor). Das VermKatG NRW bestimmt in § 1 Abs. 3, dass auch historisch gewordene Geobasisdaten zu den Geobasisdaten gehören. Wer einen Flug bucht, bei dem möglicherweise für das Landesluftbildarchiv relevante Luftaufnahmen geschossen werden, unterliegt auch als Privatmann einer Anzeigepflicht nach § 3. Die Luftbilder können in das Luftbildarchiv eingearbeitet werden, aus dem natürlich nur gegen Gebühr veröffentlicht werden kann. Ebenso könnte man aus § 3 auch die Verpflichtung der Eigentümer historischer Karten von NRW ableiten, diese zur Verfügung zu stellen. Ich halte dieses Monopol für klar rechtswidrig und wäre sehr dafür, dass sich eine Zeitung auch hierzulande zu einer Kampagne "Free our data" bereitfände, wie sie der Guardian insbesondere zu den englischen Geodaten seit einiger Zeit führt. § 5 Abs. 2 ist eindeutig nichtig, da es in ein geschütztes Grundrecht eingreift, indem es die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Geobasisdaten von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht. Es müsste nach der Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (Nachweis in Genehmigungsvorbehalt) die Modalitäten dazuschreiben, unter welchen Bedingungen die Genehmigung gewährt wird. Die alten Karten auf der CD sind eindeutig historische Geobasisdaten, deren Nutzung dem Genehmigungsvorbehalt des § 5 unterfällt, da die CD im Rahmen der Aufgaben des amtlichen Landesvermessung erstellt wurde - so könnte dss Vermessungsamt argumentieren. Für den Rechtsstreit wäre der Verwaltungsrechtsweg gegeben, da § 5 eine öffentlichrechtliche Norm ist. Auch hier hülfe eine Sockenpuppe dem Uploader, während der Forenanbieter angesichts meiner schlüssig begründeten Ablehnung der Gültigkeit von § 5 Vermessungsgesetz NRW sich wohl entspannt wird zurücklehnen dürfen. --Histo Bibliotheksrecherche 20:19, 26. Aug 2006 (CEST)
Danke für die ausführliche Antwort. --88.76.196.28 23:43, 29. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wappen PD?

Ist dieses Wappen wirklich Public Domain: Bild:589px-BrasaoPMSM.jpg? --тнояsтеn 18:52, 26. Aug 2006 (CEST)

Wappenfragen bearbeitet ST, der im Urlaub ist. Urlaubsvertretung: keine --Histo Bibliotheksrecherche 20:23, 26. Aug 2006 (CEST)
Ohne auch nur den leisesten Hauch an Wissen über brasilianisches Urheberrecht zu haben, ist das höchst schwierig. Alle im Wappen verwendeten grafischen Elemente sind jedoch entweder trivial oder vorvorhanden, was durchaus die Vermutung einer Gemeinfreiheit rechtfertigen könnte. --ST 22:49, 27. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder von Raumsonden

Eine Raumsonde fotografiert einen Himmelskörper. Die Fotografie erfolgt automatisch und wurde vorprogrammiert (so wie hier). Gilt hier das gleiche wie bei Luft- und Satellitenbildern, d.h., das Bild ist ein einfaches Lichtbild geschützt, oder unter liegt es keinem Schutz, weil es keinen Urheber hat? Von eventuellen Nachbearbeitungen mal abgesehen. --Phrood 20:33, 26. Aug 2006 (CEST)

Leider sehen manche Urheberrechtler dergleichen als einfaches Lichtbild an, obwohl alles dagegen spricht, dass eine persönliche Leistung vorliegt. Generell ist diese Community nicht bereit, auch nur einen Millimeter von ihrer URV-Paranoia abzuweichen --Histo Bibliotheksrecherche 23:35, 26. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Foto von Videospielen

Wenn ich ein Foto von einer Videospielverpackung und/oder einem Lösungsbuch, kann ich die dann auf Commons als GDFL oder ähnliches einstellen? --Anibas 20:13, 27. Aug 2006 (CEST)

Eine Screenshot des Spiels selber dürfte (ähnlich wie Screenshots von Programmen oder aus Zeichentrickfilmen) urheberrechtlich geschützt sein, dementsprechend dürfte es nicht unter einer freien Lizenz hochgeladen werden. -20:50, 27. Aug 2006 (CEST)
Danke für die Anntwort. Und wie sähe es mit der Verpackung aus? --Anibas 21:45, 27. Aug 2006 (CEST)
Die Verpackungen enthalten fast immer Ausschnitte aus dem Spiel, außerdem ist auch meist von einer Schöpfungshöhe auszugehen, Bilder von Verpackungen dürfen also auch nicht hochgeladen werden. Wenn man einen ganzen Stapel verschiedener Spiele macht, könnte man mit etwas Phantasie davon ausgehen, daß die einzelnen Spiele Beiwerk sind, das ist aber auch grenzwertig - also Finger weg! --Ralf 22:18, 27. Aug 2006 (CEST)
Wäre die Vorderseite, da sind keine Bildausschnitte, aber das Logo ganz groß (Wäre um ein Foto von dem hier gegangen, ist da eigentlich das Logo über der Schöpfungshöhe?). Naja lassen wir es leiber, danke für die Antworten. --Anibas 22:24, 27. Aug 2006 (CEST)
Um mit Histo zu sprechen: Schöpfungshöhe grenzwertig, als Sockenpuppe in meinen Augen akzeptabel. --Ralf 22:30, 27. Aug 2006 (CEST)
  • grummel* Bei Sockenpuppen muss man immer soviel nachdenken damit man sich nicht verrät, also vorläufig besser kein Bild. --Anibas 22:34, 27. Aug 2006 (CEST)
Ob man als Sockenpuppe erkannt wird (oder IP) - oder ob das gerichtlich verwertbar ist, ist zweierlei! Mich hat man als IP schon manchmal aufgrund einer einzigen Bemerkung entlarvt - aber nur, weil die Bearbeiter des jeweiligen Artikels meine Meinung, meine Standpunkte oder was auch immer kennen - Beweise gibt es deshalb nicht! Lies das hier mal zwischen den Zeilen! --Ralf 22:38, 27. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Der Bevölkerung

Im Heise Online Artikel Der Bevölkerung gewidmetes Kunstwerk darf nicht auf private Homepage wird berichtet, dass der Künstler Hans Haacke einer Bloggerin verbietet ein Foto seines Werkes Der Bevölkerung in ihrem Blog zu veröffentlichen. Auch eine Lizensierung über die VG Bild-Kunst lehnt er ab. In Ihrem Blog Hotel Falckenstein gibt es mehr. Wir haben auch ein Bild: Bild:Bev.jpg, welches als PD gekennzeichnet ist. Betreibt der Herr FUD oder müssen wir das löschen? --schizoschaf 09:56, 29. Aug 2006 (CEST)

Panoramafreiheit gilt nur an „öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“. Innenhöfe gehören da nicht zu, also ist das Kunstwerk geschützt, Fotos sind zu löschen. --h-stt !? 09:33, 30. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Portrait von Fotostudio

Ist es nicht so, dass immer der Fotograf die Rechte am Bild besitzt und somit die hier gegebene Einverständniserklärung hinfällig ist: Bild:Portrait_Knauss_1.jpg? --тнояsтеn 20:54, 29. Aug 2006 (CEST)

Völlig korrekt, die Lizensierung ist nicht in Ordnung, der Urheber muß zustimmen. --Ralf 21:00, 29. Aug 2006 (CEST)
Vorab: Ich habe kein ausreichend fundiertes Wissen in diesem Bereich, im folgenden also meine Laienansicht: Wenn ich das richtig sehe, stimmt eure Auffassung in dem Fall, indem "ein normales Portraitfoto" ohne weiteren Lizenzvertrag vorliegt - insofern sollte der vorliegende Fall durchaus geklärt werden. Aber ich wüsste nicht, was dagegen spräche, dass der Fotograf per Lizenzvertrag ein (umfassendes) Nutzungsrecht weitergibt - in einem solchen Fall ist die Zustimmung des Urhebers (Fotograf) meiner Ansicht nach nicht mehr erforderlich. --Avatar 22:48, 29. Aug 2006 (CEST)
Das umfassende Nutzungsrecht umfaßt nicht das Urheberrecht des Fotografen. Auch wenn alle Nutzungsrechte abgetreten sind, behält der Fotograf das Urheberrecht - muß also einer freien Lizensierung zustimmen. Dies ist nunmal deutsches Urheberrecht. Auch wenn der Politiker das Bild frei verwenden darf, kann er (sie) es nicht unter eine freie Lizenz stellen, dazu ist die Zustimmung des Urhebers nötig. --Ralf 22:52, 29. Aug 2006 (CEST)
Ah, danke. Ich glaube der Knackpunkt ist das hier:
§35 UrhG: "Einräumung weiterer Nutzungsrechte
(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist."
Wieder was gelernt. --Avatar 23:00, 29. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Personenfotos: US-Regierungsbehörden-Public-Domain versus Persönlichkeitsrecht ?

Eine Diskussion kopiert aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen, da ich gerne mehrere Meinungen zu diesem Thema hören würde. --Jan R 10:52, 30. Aug 2006 (CEST)

Im Artikel Impfung befinden sich drei Fotos mit Personen: ein Bild von der Navy sowie zwei Bilder von kranken Kindern (herausgegeben vom CDC), die mit der Public-Domain-Lizenz (da von US-Regierungsbehörden) geführt werden. Benutzer Hati hat nun im Review des Artikels die Frage aufgeworfen, ob hier nicht das Persönlichkeitsrecht der Fotografierten verletzt würde, da kein Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Wie sieht das rechtlich aus? Da hiervon ziemlich viele Bilder bei Wiki betroffen wären, wiegt ein Persönlichkeitsrecht mehr als die US-Public-Domain-Lizenz? --Jan R 09:49, 29. Aug 2006 (CEST)

Die US-Regierung schert sich nicht um irgendwelche Rechte und setzt massenhaft Bilder unter PD, die das nichtmal nach US-Recht sein dürften. Geschweige denn internationales Recht. Die Verwendung derartiger Bilder sollten wir verhindern, wenn schon sowas auf commons rumschwirrt und niemand das löscht. --Ralf 14:00, 29. Aug 2006 (CEST)

Was heisst das im konkreten Fall? Löschen? Zensurbalken über die Augen? Masernkranke selber fotografieren? --Jan R 14:08, 29. Aug 2006 (CEST)

Natürlich löschen (also die Bilder aus den Artikeln nehmen) und auf freie Bilder warten. --Ralf 14:18, 29. Aug 2006 (CEST)
Kommt auf den Einzelfall an. Das Bild ganz oben halte ich für unbedenklich, stellt schliesslich US-Militärangehörige dar, so dass man davon ausgehen darf, dass das DoD alle notwendige Formalien geklärt hat.--Wiggum 14:28, 29. Aug 2006 (CEST)
"..davon ausgehen kann.." - wenn ein Benutzer hier dieses Bild als seins hochgeladen hätte, würden wir auch nicht davon ausgehen. Ich gehe einfach davon aus, daß sich die Regierungsbehörden nicht um Persönlichkeitsrechte scheren. Von mir aus kann das erste bleiben, aber zumindest bei den Kindern geht sowas garnicht. --Ralf 14:52, 29. Aug 2006 (CEST)

Die Bilder der beiden Kinder stammen aus der Public Health Image Library (PHIL) vom Centers of Disease, welche freie medizinische Bilder zu Krankheiten zur Verfügung stellt. Diese werden explizit als Public Domain bezeichnet. Fast alle Krankheitsartikel in Wiki (de wie auch en) verwenden Bilder aus dieser Datenbank. Weiterhin dürfte es schwierig sein, heute Patienten mit Pocken zu finden, die man selber fotografieren kann. Angesichts des Ausmaßes der zu löschenden Bilder finde ich die Formulierung "Ich gehe einfach davon aus, daß sich die Regierungsbehörden nicht um Persönlichkeitsrechte scheren." etwas zu wage (nichts für ungut). Also: wenn eine Behörde explizit etwas frei gibt, muss man da in Wiki weiterhin auf direkte Freigabe durch fotografierte Personen bestehen? --Jan R 09:56, 30. Aug 2006 (CEST)

Definitiv: JA! Die USA geben auch Bilder aus Deutschland oder der Sowjetunion frei, die bis 1945 bzw. 1973 entstanden sind und eindeutig dem Urheberrecht unterliegen. --Ralf 10:21, 30. Aug 2006 (CEST)

/* bis hierhin kopiert aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Jan R 10:54, 30. Aug 2006 (CEST)*/

Die meisten US-Regierungsquellen sind sauber, allerdings muss man im Einzelfall mitdenken. PD-USGov reicht uns als Lizenz wenn nicht besondere Umstände dafür sprechen, dass die US-Behörde ein Werk unberechtigt verwendet. Die Persönlichkeitsrechte von US-Militärangehörigen halte ich für völlig unproblematisch, bei den von Ralf angesprochenen Archivaufnahmen muss man ansehen, was genau am Bild dransteht und wie oben gesagt selbst mitdenken ob das Bild wirklich von einem Bundesangestellten im Dienst gemacht wurde. --h-stt !? 12:29, 30. Aug 2006 (CEST) PS: Es gibt nach US-Recht kein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das bei Bildern dieser Art greifen würde.

[Bearbeiten] Panoramafreiheit II

Könnt ihr mal ein Auge auf das Plakatbild werfen? Auf der Disk. steht meine Meinung dazu - history ist auch interessant. Danke Ralf 15:09, 30. Aug 2006 (CEST)

Wer definiert denn "open end"? Der Künstler? Der Hausbesitzer? Wenn man diese Frage nicht einigermaßen klar beantworten kann (ich kann's nicht) wäre es zumindest als Illustration für den Artikel ungeeignet. Ach so, warum sollte das Plakat - speziell der Text - nicht geschützt sein?--Wiggum 22:01, 30. Aug 2006 (CEST)
Mangelnde Schöpfungshöhe? Aber egal ob oder nicht, allein die Diskussion darum zeigt, daß dieses Bild wenig geeignet ist, gerade den Artikel Panoramafreiheit zu illustrieren. Gerne in Hausbesetzung oder so, aber bei diesem Artikel paßt es einfach nicht, weil es kein typisches Beispiel ist. --Ralf 22:38, 30. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bild:Vorschrift_HDv0003_4.jpg

Müßte das Bild nicht wegen mangelnder Schöpfungshöhe unter PD statt unter CC-BY-SA stehen? --Mogelzahn 21:08, 30. Aug 2006 (CEST)

Das sehe ich auch so. --Ralf 21:31, 30. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bildzitate

Nach Hoch auf einem Baums Kommentar auf der Bilderrechte-history

okay, mal die geltende praxis erläutert. laut meinungsbild von märz 2005 wäre es zwar möglich, einzelne ausnahmeregelungen vorzuschlagen, hat aber noch niemand gemacht)

möchte ich eine Diskussion vorschlagen darüber, welche "Ausnahmeregelungen" gelten sollten. Meine Idee ist es für Zitatzwecke,

  • Anonyme Werke vollumfänglich freizugeben (aus Gründen, die in diesem Artikel beschrieben sind)
  • und/oder Werke, deren kommerzieller Wert seit längerem abhanden gekommen ist (minimiert das Risiko einer Urheberrechtsklage).

Die Wikipedia wäre viel reicher mit voller Nutzung von Zitaten. Ob jemand ein urheberrechtlich geschütztes Bild, das hier zitiert wurde, von uns herunterladet und verwendet - oder ob er das Bild anderswo klaut, spielt für uns keine Rolle, denn wir haben korrekt zitiert. Ich habe bis jetzt noch keinen Grund dafür erhalten, weshalb eine Wiki mit Bildzitaten keine freien Inhalte mehr anbieten könnte. Wer heute Bilder von hier nutzen möchte, muss auch schon gucken, ob etwas unter GFDL, cc-by-sa oder public domain läuft. Ein disclaimer, der auf eine nur zitatweise Nutzung hinweist, würde das Problem lösen. --Keimzelle talk 01:03, 31. Aug 2006 (CEST)

Es gibt keine Ausnahmeregelungen und wird auch keine geben. Anders als Du das verstehst sind Bildzitate bei weitem kein Freibrief alles zu verwenden und genau diametral zu Deinen Beispielen. Du weißt garnicht, wie sehr Du hier mit solchen Argumentationen à la "minimiert das Risiko einer Urheberrechtsklage" Salz in tiefe Wunden gießt, die auf Commons momentan in schweren Gefechten erzeugt werden. Rechtlich sind sie nur in sehr speziellen Fällen möglich, wenn objektiv über das zitierte Bild als solches gesprochen wird (und nicht über das, was abgebildet ist!); es ist auch nicht lediglich zur Illustration erlaubt. Sie würden missbraucht werden, wie wir das bereits auf EN sehen. Sie würden der Freiheit der deutschen Wikipedia schweren Schaden zufügen. Wir hätten kein Druckmittel mehr "entweder ein freies Bild oder gar keins". "viel reicher" wäre hier überhaupt nichts, was das Ziel der Wikipedia angeht (die Schaffung von freien Inhalten). Mit Ausnahmeregelung war sowieso damals gemeint, dass jedes Bildzitat einzeln beantrag werden und darüber abgestimmt werden muss; keine generelle Freigabe für ganze Sparten u.ä. Also, vergiss es bitte ganz schnell. Bei Bildern muss das Sammeldenken aufhören und durch ein Selbsterstell-Denken ersetzt werden. Du sprichst das falsche Thema genau zur falschen Zeit an. --Rtc 07:19, 31. Aug 2006 (CEST)
Kein Freibrief, um alles zu verwenden: Das verstehe ich selber sehr gut. (Aber danke für die Belehrung, bin ja so wahnsinnig vergesslich.)
Rechtlich sind sie nur in sehr speziellen Fällen möglich, wenn objektiv über das zitierte Bild als solches gesprochen wird (und nicht über das, was abgebildet ist!): Bitte Belege angeben für diese Sichtweise. Nach allem, was ich weiss, muss ein Zitat bloss in Umfang und Inhalt seinen Zweck erfüllen (z.B. als geeignete Illustration eines Sachverhalts), und wie man zwischen sinnvoller Verwendung innerhalb eines selbst geschaffenen Werkes und Plagiat/"Klau" unterscheidet, weiss ich. Ach ok, bin ja immer noch so vergesslich.
Du sprichst das falsche Thema genau zur falschen Zeit an: Wenn ich einen Vorschlag habe, etwas gut finde, dies gerne umgesetzt haben möchte und dies anderen Leuten sagen möchte bitte ich nicht dich um Erlaubnis. Deine Art lädt nicht wirklich dazu ein, Dir zuzuhören.
Schaffung freier Inhalte: Ich bitte dich, mein Posting etwas besser zu lesen (ausser du meinst mit "freie Inhalte" auch, dass die eingebundenen Bilder auch frei sein sollten). Ich strebe eher danach, freie Artikel zu haben - und innerhalb jedes Artikels erfüllt jedes Bild seinen gesetzlich geschützten Zweck. Die Artikel kann dann jeder nach Belieben reproduzieren und verändern.
Naja, was ich tun werde ist, mich ausführlich über den Stand der Bildzitat-Diskussion und der Argumentation zu informieren.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Anonyme Werke sind 70 Jahre nach Erstveröffentlichung respektive Schaffung frei. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese gesetzliche Regelung zu missachten. Was ein Werk sein soll, dessen kommerzieller Nutzen abhanden gekommen ist, ist mir schleierhaft. Ganz abgesehen davon, dass sich der Wert eines Bildes im Laufe der Zeit ändern kann, wer will das entscheiden? Dieser Vorschlag ist völlig weltfremd. Im Rahmen eines Zitats müsste man sich nicht auf diese Beispiele beschränken, sondern könnte alles verwenden. Zitate wollen wir nicht, die Gründe hat Rtc bereits hinreichend dargelegt.--Wiggum 09:57, 31. Aug 2006 (CEST)
Ok, Beispiele für "keinen kommerziellen Wert mehr" sind schwierig zu finden, da man im Alltag - so zum Beispiel in Zeitungen - nur auf aktuelles, heute und jetzt kommerziell verwertetes Bildmaterial stösst. Als Beispiel möchte ich z.B. eine französische Landeskarte von 1946 anführen - vom Informationsgehalt (Landesgrenzen, Gebirge) ist sie so aktuell wie eine Karte von heute, aber kein Verlag kommt auf die Idee, seinen Atlas mit 1946er-Karten auszustatten. Das heisst, der Urheber dieser 1946er Karte hat seine Gewinne schon in den 40er und 50er Jahren erzielt - wer also solche Karten nutzen würde, schadet kaum mehr seinem kommerziellen Interesse. Wer über den kommerziellen Wert eines Werkes zu entscheiden hätte: Wir. Es gibt sicher genügend Wikipedianer, welche einen Überblick darüber besitzen, welche Bilder noch einen kommerziellen Wert besässen.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Zum Thema Bildzitate als große Kleinzitate gibt es keine einschlägige Rechtsprechung. Bilder als Großzitate sind lediglich in wissenschaftlichen Werken gestattet (§51-1 UrhG). Also sollten wir äußerst vorsichtig Einzelfälle prüfen, auf keinen Fall eine generelle Freigabe erteilen. --Ralf 11:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Zu den "Einzelfällen": Wäre ein "Kandidaten für Fair use/Zitat-Bilder"-Portal eine gute Idee? Genauso wie ein ernsthafter Sprachwissenschafter nicht ein Halbgedicht oder Viertelgedicht in seiner Abhandlung verwenden kann, sollte die Untergrenze für Bild-"Kleinzitat" prinzipiell ein ganzes Bild sein. Ich bin kein Jurist, aber logischen Gründen müsste es so sein... ausserdem ist die Wikipedia ein wissenschaftliches Werk, wenn man von schlechten Inhalten in gewissen Artikeln absieht.--Keimzelle talk 14:24, 31. Aug 2006 (CEST)
Siehs doch einfach mal von der technischen Seite. Bilder werden als Bilder hochgeladen und können in allen Artikeln verwendet werden, also unabhängig von ihrem Verwendungszweck. Solange also nicht die technische Möglichkeit besteht, Bilder spezifisch für einen Artikel hochzuladen ist es mehr als fahrlässig Fair Use zuzulassen. Die Wikipedia ist übrigens kein Wissenschaftliches Werk, sondern ein Community Projekt mit wissenschaftlichen Ansprüchen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:32, 31. Aug 2006 (CEST)
Alles was du schreibst ist irrelevant. Weder unterscheiden wir hier nach kommerziellen Gesichtspunkten noch betreiben wir Rätselraten hinsichtlich Gewinnerzielungszwecken (Es gibt ja auch diese auf alt gemachten Repro-Drucke, das Beispiel mit der Karte ist also objektiv unhaltbar). Unter [19] kannst du hinsichtlich Bildzitaten nachlesen: Per Beschluß im einstweiligen Verfügungsverfahren verpflichtete das Gericht den Tagesspiegel künftig die Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen. Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf. (Fettung von mir). Ansonsten gilt auch weiterhin, dass auch die Bilder frei sein sollen und nicht nur die Texte inklusive der Bilder. Auf Commons wäre dein Vorschlag ohnehin abwegig, da dort die Bilder ohne Kontext als Selbstzweck angeboten werden. Das kann im Übrigen auch für die lokalen Wikipedias gelten, da hier jeder was schreiben und vorgehaltene Bilder verwenden kann.--Wiggum 14:42, 31. Aug 2006 (CEST)

Habe mal diese Diskussion unter User:Keimzelle/Bildzitate gespeichert.--Keimzelle talk 14:52, 3. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Passfoto von 1941

Aus gegebenem Anlass (Bild:Karl Friedrich Stellbrink.jpg): 1) Ist ein Passfoto von 1941, das mit Sicherheit in einem Atelier aufgenommen wurde, ein Lichtbildwerk? 2) Kann das Ök Heiligenlexikon dieses Bild überhaupt gemeinfrei stellen, wie behauptet? 3)Ist diese Aussage richtig oder falsch: Ich lass mir ein Passbild in einem Fotoatelier machen, bezahle dafür und wenn ich dann das Passbild in einen Kopierer stecke, dann muss ich beim Fotografen um eine Genehmigung ansuchen, da die Rechte des Bildes bei ihm sind Danke für die Auskünfte --Concord 03:30, 2. Sep 2006 (CEST)

Das Bild ist mit Sicherheit urheberrechtlich geschützt, es ist nicht frei! Es ist nicht PD und muß gelöscht werden, was ich gleich mache. --Ralf 03:34, 2. Sep 2006 (CEST)
Man kann es garnicht oft genug wiederholen: "Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind." (Lichtbildwerk) Das gilt rückwirkend und auch für Werke, die nach der alten Gesetzeslage bereits gemeinfrei waren. Zu 3): Wir geben keine Rechtsberatung. --Rtc 03:56, 2. Sep 2006 (CEST)
Dankeschön. 3) war auch nicht meine Aussage, sondern die Zuspitzung meines Einwandes (Lichtbildwerk) durch den Einsteller des Bildes (Bwag). --Concord 04:24, 2. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bildrecht von digitalisierten Büchern

Hat eine Bibliothek das Recht an von ihr aus ihrem Besitz digitalisierten Büchern, die älter als 200 Jahre sind? Wenn ich das bei den Landkarten oben richtig verstanden habe: Nein. Aber viele Bibliotheken behalten sich solche Rechte vor. Konkret geht es mir um Bilder aus dem Theatrum Europaeum von 1702, das die Universitätsbibliothek Augsburg digitalisiert hat und mit diesem Copyright-Hinweis versieht. --Ephraim33 12:38, 3. Sep 2006 (CEST)

Der Akt des Scannens begründet kein eigenes Werk. Der Arbeitsaufwand oder die Kosten der Technik sind dabei irrelevant, es mangelt an Individulität. Die Bibliotheken können sich vorbehalten was sie wollen, die Werke sind gemeinfrei. Eigentlich eine Frechheit sowas.--Wiggum 13:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Vielen Dank für deine Antwort. --Ephraim33 14:16, 3. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Scan aus Büchern

Grüß euch!
Ich möchte euch fragen was ich zu beachten habe, wenn ich Fotos und 3D-Risse vom Buch
"Heinz J. Nowarra: Die deutsche Luftrüstung 1933-1945, Bernard & Graefe Verlag, ISBN 3-8289-5315-8"
einscannen und hier zur Verfügung stellen möchte. Dazu möchte ich sagen, dass die dort gezeigten Fotos nicht vom Autor stammen, sondern eine Sammlung von verschiedensten Quellen sind.
Verstoße ich, wenn ich Fotos aus einem (speziell diesem) Buch einscanne gegen das Urherrecht ? --Lukas Mall 09:26, 4. Sep 2006 (CEST)

Du verstößt gegen das Urheberrecht, wenn der Fotograph nicht nachweislich über 70 Jahre tot ist. Aus welchem Buch du scannst ist egal.--Wiggum 11:20, 4. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder aus der Commons

Hiho, kann ich Bilder aus der Commons in die deutsche Wikipedia einbinden, die in Deutschland IMO nicht erlaubt sind? Nach meiner Meinung nicht, wollte aber noch mal nachfragen. Es geht um dieses Bild: Navigator

Und das sagt Ford:

Copyright Notice:
All rights reserved. All text, images, graphics, animation, videos, music, 
sounds and other materials on this site are subject to the copyrights and 
other intellectual property rights of Ford Motor Company, its affiliated 
companies and its licensors. Ford Motor Company owns the copyrights in the 
selection, coordination and arrangement of the materials on this site. 
These materials may not be copied for commercial use or distribution, nor 
may these materials be modified or reposted to other sites.

Accredited journalists may use Ford Motor Company information and photography 
from media.ford.com for editorial use only. Personal or commercial use of this 
material is prohibited.

Tzign 10:43, 5. Sep 2006 (CEST)

Nein. Das Bild liegt auch nicht auf commons, sondern in der englischen Wikipedia. Dort ist so etwas als Fair Use derzeit noch geduldet. In den commons und in der deutschen Wikipedia müsste dieses Bild gelöscht werden. Gruss --schizoschaf 10:50, 5. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Fotos von Urkunden

Ich würde diese Urkunde gern als Bilddatei in Wikicommons setzen. Gibt es da Möglichkeiten? --Of 12:02, 5. Sep 2006 (CEST)

Nicht auf den Commons. Logos weden dort nicht akzeptiert. Aber du kannst die Urkunde hier in de hochladen und mit Vorlage:Bild-PD-Markenrecht ({{Bild-PD-Markenrecht}}) versehen. --h-stt !? 13:40, 5. Sep 2006 (CEST)

Ich habe es als Bild:Urkunde-bridge-ioc.jpg hochgeladen, bin mir aber nicht sicher, was ich in Felder Datum, Autor und ähnliches einsetzen soll. --Of 14:01, 5. Sep 2006 (CEST)

Unter Quelle die Webseite, wo du sie her hast, Autor ist das IOC und als Datum trägst du das Jahr der Ausstellung ein. Ist das irgendwie missverständlich? --h-stt !? 09:10, 6. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder eines verschollenen Künstlers

1933 erschien in Hamburg das Zigarettenbilder-Sammelalbum Märchen der Völker, herausgegeben vom "Cigarettenbilderdienst Hamburg-Bahrenfeld", einer Gründung des Reemtsma-Konzerns. Als Autor der Texte zeichnet ein gewisser Stefan Mart, der im Impressum des Werkes auch als Illustrator genannt ist, obwohl viele der Bilder mit "Digeer" signiert sind. Keiner dieser beiden Namen ist in den einschlägigen Künstlerverzeichnissen zu finden. Mittlerweile gibt es eine Webseite zu diesem Buch Hommage an einen verschollenen Künstler, deren Ziel es ist, das längst vergriffene Werk wieder zugänglich zu machen und das Urheberschaftsrätsel zu lösen, letzteres bisher offenbar ohne Erfolg. Der Webmaster der Seite rechtfertigt die Wiederveröffentlichung von Texten und Bildern des Märchenbuches unter Berufung auf § 66 Abs. 1 S. 1 und 2 UrhG (Urheber unbekannt – für die Schutzfrist ist 1933 als Jahr der Erstveröffentlichung maßgebend – Datum der Wiederveröffentlichung Dezember 2004 – Schutzfrist von 70 Jahren somit abgelaufen, vgl. Impressum. Seine Erläuterungen, Bildkommentare und Übersetzungen der Texte in Englische stellt er unter eine Creative Commons Lizenz (Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany). Frage: Kann ich einige der Bilder aus dem Märchenbuch – nur von Bildern ist die Rede – auf Wikipedia Commons hochladen um sie ggf. in einen Artikel einzubauen? Falls ja, welche Art der Lizenz muss ich dazu auswählen? -- Lesabendio 14:41, 5. Sep 2006 (CEST).

Nein, kannst du nicht. Nachdem die Texte und Bilder signiert wurden, handelt es sich nicht um anonyme Werke - daran ändert nicht, dass du bislang keine Lebensdaten des Schöpfers recherchieren konntest. Nach unseren Regeln heißt das, dass die pragmatische 100-Jahres-Grenzen greift und diese Bilder nicht vor 2033 in der Wikipedia verwendet werden können. --h-stt !? 09:13, 6. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Le Voyage dans la lune

Mir geht es um die im Filmartikel Die Reise zum Mond verlinkten Bilder, anscheinend Screenshots. Der Film ist aus dem Jahr 1905. Auf der Bildbeschreibungsseite in Commons steht zwar, dass die Bilder in den USA Public Domain sind, jedoch mit einem Hinweis versehen, dass die Lizenz in Deutschland oder der Schweiz nicht gültig ist (vgl. [20]). Dürfen also die Bilder im dt. WP-Artikel erscheinen? LG César 11:37, 9. Sep 2006 (CEST)

Mal wieder ein falscher Lizenzbaustein auf commons - die Bilder sind aufgrund ihres Alters gemeinfrei und dürfen verwendet werden. --Ralf 11:44, 9. Sep 2006 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! LG César 12:14, 9. Sep 2006 (CEST)

warum sollten sie?

(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. § 65 Urhg.

Georges Méliès († 21. Januar 1938) -->gemeinfrei 2009; da es nur 2 1/2 Jahre sind, würde ich es trozdem im Artikel lassen --Isderion 13:23, 9. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wikipedia-LOGO und Schriftzug

Hallo Freunde, ich möchte für den Artikel Gravur den ich bearbeiten will eine Messingplatte gravieren mit dem Logo des Puzzle-Weltballs und dem Schriftzug. Dies dann Fotografieren als GNU und in dem Artikel dann die Vorgehensweise kurz erläutern. Ich glaube nicht, dass ich das Bild, welches ich bereits auf meiner Website ( http://www.detailor.com/Neue_Dateien/bilderr.html z.B. oben rechts Tabasco-Logo )habe, dafür verwenden kann wegen der möglichen Urheberrechtsverletzung obwohl ich das Teil selber gemacht habe und auch selber fotografiert habe. Daher meine Bitte, ob mir jemand sagen kann wer das Wikilogo gemacht hat und ob es das im Vektor-Format (*.ai; *.cdr; *.eps; *.dxf) gibt um damit meine Maschine zu füttern. Auch den Schriftzug bräuchte ich. Gruß --Elnolde 18:25, 9. Sep 2006 (CEST)

Das wird ein Problem geben, denn das Wikipedia-Logo ist nicht unter einen freien Lizenz veröffentlicht, sondern unterliegt dem ganz normalen Urheberrecht. Wende dich bitte in englischer Sprache an die Foundation in Florida (Link unten auf jeder Seite im Impressum) und frage nach, ob du das darfst. Oder nimm ein anderes Beispiel. --h-stt !? 12:51, 10. Sep 2006 (CEST)
Danke H-stt. Ich habe mich für die weitere Vorgehensweise bereits an die Foundation gewand. Leider ist die Verbindung derart lahm, das ich noch nicht überprüfen kann ob mir geantwortet wurde. Gruß --Elnolde 13:50, 10. Sep 2006 (CEST)
Wobei schon merkwürdig ist, warum für das WP-Logo nicht die "Schöpfungshöhe-Keule" gezückt wird. --jha 13:14, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Panoramafreiheit III

Zahlreiche Bilder, die unter die Panoramafreiheit fallen, sind auf den Commons. Nun lese ich, dass es in den USA keine Panoramafreiheit gibt und deshalb diese Bilder auf Wikipedia hochgeladen gehören. Ich selbst habe auch schon zahlreiche, unter die Panoramafreiheit fallende Fotos auf Commons hochgeladen. Sollen diese nun alle auf Wikipedia verschoben werden? Könnte man nicht, wie hier, eine Vorlage Vorlage:Panoramafreiheit erstellen und dort regeln, in welchen Ländern diese gilt und wo nicht. Immerhin fallen doch zahlreiche Gebäudefotos unter diese Lizenz und für Commons wäre es ein großer Verlust, wenn diese dort nicht gefürt wären. Gibt es eigentlich einen englischen Namen für Panoramfreiheit? Bis jetzt habe ich geschrieben german Panoramafreiheit und damit auf die o. g. Vorlage verlinkt, was sicherlich nicht die eleganteste Lösung ist.--Borheinsieg 12:21, 10. Sep 2006 (CEST)

Die Rechtsfragen rund um Commons sind ein Chaos. Wir wissen schlicht nicht, welche Rechtsordnungen wir anerkennen sollen. Für einen großen Befreiungsschlag gibt es derzeit keine erkennbare Diskussionsposition. Aber worum geht es dir denn? Bilder aus Deutschland, den USA odr Drittstaaten? In den USA gilt die Panoramafreiheit nur für Architektur, nicht aber für Kunstwerke und andere Objekte im öffentlichen Raum. Soweit es also um Gebäude geht, bestehen keine Bedenken die Bilder auf den Commons zu veröffentlichen. Bei Bildern von Kunstwerken (Statuen, Gedenktafeln, etc) oder sonstigen Objekten im öffentlichen Raum sind nach US-Recht solche vor 1923 legal, die können also auf den Commons bleiben (Jahreszahl unbedingt nachtragen, wenn noch nicht vorhanden), jüngere solltest du nach meinem Verständnis von der aktuellen Situation unter dem selben Namen auf die de-Wikipedia kopieren und das mit dem Grund auf der Beschreibungsseite vermerken, damit sie nicht verloren gehen. Hier erkenen wir derartige Bilder an. --h-stt !? 12:59, 10. Sep 2006 (CEST)
Gut, ich wusste nicht, dass die Panoramafreiheit in den USA für Gebäude schon gilt. Somit war meine Entscheidung, Dieses Bild (von einer Übersichtstafel im öffentlichen Raum abfotografiert) auf Wikipedia hochzuladen, wohl richtig, im Gegensatz zu Commons (Galerien) verwahrlost es hier bislang, da ich es nicht in einen Artikel eingebunden habe. Also müssen die zahlreichen, auf Commons hochgeladenen Skulpturen der neueren Zeit wieder zurück? Schade für diese von mir angelegte Kategorie.--Borheinsieg 17:37, 11. Sep 2006 (CEST)
Commons war eine Sturzgeburt, bei der anscheinend niemand wusste, was für ein Monster man da gebiert. Für Deine Bilder aus Bonn, die unter die deutsche Panoramafreiheit fallen, sehe ich kein Problem. Höchstens für Skulpturen, die in den USA stehen. --AndreasPraefcke ¿! 12:19, 12. Sep 2006 (CEST)
Spannend wird's doch erst mit Bildern von öffentlichen Plätzen in Frankreich, denn dort gibt's weder Panoramafreiheit noch Beiwerk. D.h. ein Architekt eines Bauwerks aus dem 20. Jahrhundert, selbst wenn "nur im Hintergrund/am Bildrand", kann in seinen Rechten verletzt werden. Da kann man sich dann fragen, was es für einen Einfluss hat, dass Fotograf und Uploader in Deutschland sitzen und die Bilder in den Vereinigten Staaten gehostet werden. Oder ob dieser Gedankengang als solcher prizipiell nicht erwägenswert ist. --jha 13:12, 12. Sep 2006 (CEST)
Ähm, gilt nicht das Recht des Landes, in dem das Foto aufgenommen wurde? Ein in Deutschland unter Panoramafreiheit aufgenommenes Bild eines Kunstwerkes kann doch wohl problemlos auf die Commons hochgeladen werden (und an sich auch in die en: und fr:). Oder liege ich da falsch? --jailbird 15:50, 12. Sep 2006 (CEST)

@jha. Du liegst falsch. Eine französ. Gerichtsentscheidung lässt es zu, Kunstwerke als Beiwerk zu zeigen, wenn sie nicht das Hauptmotiv ausmachen. @Jailbird. Du liegst falsch. Ein polnischer Urheber kann vor einem französischen Gericht wegen einem in Deutschland aufgestellten Kunstwerk klagen, wenn dieses auf einer österreichischen Internetseite publiziert wird. Liest eigentlich niemand http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht ??? --Histo Bibliotheksrecherche 18:25, 17. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] IMG 2293.jpg & IMG 2293.JPG

Das zweite Bild ist Bild-PD, beim ersten wurde keine Lizenz angegeben bzw. der BLU-Baustein mit hochgeladen. Die Bilder sind wohl identisch, jedoch in der Größe verschieden. Kann man die Bild-PD Lizenz für das größere Bild annehmen und das kleinere löschen, obwohl bei den Daten unterschiedliche Einträge stehen? Gruß, --Svens Welt 00:39, 11. Sep 2006 (CEST)

Ich habe mal in beide Bilder einen BLU gesetzt und den Hochlader informiert. Leider hat der bisher nur diese Bilder hochgeladen (und einen weiteren Edit gemacht), so dass ich skeptisch bin, ob er seinen Account nutzt. Ich vermute allerdings, dass Benutzer:JKA Jonas Kahl ist, der Fotograf der Bilder. Sollen wir vielleicht das Bild-PD einfach in PD-self umwandeln wenn er sich nicht meldet? --h-stt !? 20:01, 11. Sep 2006 (CEST)
Davon ist wohl auszugehen, dass er sich nicht noch mal meldet. Ich habe bisher mit Bildern soviel zu tun gehabt, dass ich Benutzer auf nicht komplette Bildquellen hingewiesen habe, sonst nichts. Daher auch meine Frage hier. Man lernt ja nie aus. Du kannst das gerne machen und die Bilder/das Bild mit einer entsprechenden Lizenz zu versehen, da man doch das kleinere löschen könnte, oder etwa nicht? Gruß, --Svens Welt 21:13, 11. Sep 2006 (CEST)
Da eins der Bilder als PD gekennzeichnet wurde, kann man davon ausgehen, daß auch das andere PD ist - ich habe BLU rausgenommen und PD eingetragen. Der user ist nicht aktiv, kann es ja im Bedarfsfalle ändern - also abgeschlossen die Sache. Das Ganze geschah nach Absprache mit H-stt. --Ralf 01:04, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Schöpfungshöhe gegeben?

Das Logo auf dem Eishockeyportal besitzt das nötige Schöpfungshöhe? Wenn ja zwei weitere Fragen. Erstens warum hat dann dieses Bildnicht diese Schöpfungshöhe? Zweitens woran kann man das mit der Schöpfungshöhe ungefähr festmachen? Danke. Flaxman 01:30, 13. Sep 2006 (CEST)

Ich tendiere dazu, bei detaillierten Darstellungen von Menschen die Grenze zu ziehen. Der Indianer wäre dann geschützt, der symbolische Kicker nicht. Das eine harte Kriterium gibt es nicht, wir tasten uns hier anhand der von der Rechtsprechung (Schöpfungshöhe) entwickelten Maßstäben vor. --h-stt !? 07:47, 13. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Verschieben nach commons

Wie sieht es aus mit dem Verschieben nach commons?

  1. Gibt es eine Technik, die die Bildübernahme vereinfacht?
  2. Sind da irgendwelche Probleme zu befürchten, wenn es sich um Außenaufnahmen handelt, die unter CC 1.0 und GFDL stehen und von anderen Benutzern hochgeladen wurden, oder sollte man hier besser kopieren?

--Seewolf 11:01, 13. Sep 2006 (CEST)

Wikipedia:Wikimedia Commons enthält eine ausführliche Anleitung zum Umzug auf commons. Sofern die Übertragung dorthin (inclusive alter Versionen, richtiger Lizenz, Kategorisierung) vollständig kann das Bild mit Vorlage:NowCommons gekennzeichnet und gelöscht werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:37, 13. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Creative commons

Ist wahrscheinlich schon häufig gestellt worden, ich finde aber im Moment nichts dazu: WIe sieht es mit Bildern aus den commons aus, die folgende Lizensierung haben:

  • This file is licensed under the Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License

Darf man die in der deutschen Wp verwenden? Danke --Geos 16:25, 13. Sep 2006 (CEST)

Konkret haben die mich interessierenden Bilder folgende Bezeichnungen:

Icons englische Kurzform Bedeutung
by-sa Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Version 2.5)

Beispiel: [21]

ja (Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5) --Isderion 16:55, 13. Sep 2006 (CEST)
Grundsätzlich sollten alle Bilder auf commons, die korrekt lizenziert sind, hier verwendet werden dürfen. Dass es in letzter Zeit Probleme darum gab, sollte hoffentlich die Ausnahme bleiben. Aufpassen muß man hauptsächlich bei Bildern aus en-WP, da dort Fair use zugelassen wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:12, 13. Sep 2006 (CEST)
Genau deshalb hab ich ja sicherheitshalber noch mal nachgefragt, Danke! --Geos 10:46, 14. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Noch einmal Spam

Spam
Spam

Es geht noch einmal um dieses Bild. Wie Rtc hier schon beschrieb handelt es sich bei dem unkenntlichen Foto auf der Dose jetzt um ein Derivat, also immer noch um eine URV. Weiterhin gibt es noch ältere Versionen, die Fotos zeigen. --Jarlhelm 03:00, 16. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Vereinte Nationen

Um der ganzen Diskussion um die Urheberrechte mal ein wenig Würze zu verleihen, habe ich dieses schöne Bild zu Löschung vorgeschlagen:

Immerhin handelt es sich um eine glasklare Copyrightverletzung, da jeder kommerzielle Gebrauch der Flagge ausdrücklich untersagt ist, Art. 7 des Flag Code.

Diese Flagge steht als nächstes auf der Agenda:

Gruß! Henning Blatt 12:41, 16. Sep 2006 (CEST)

Du verwechselst Urheberrecht mit Markenrecht, Namensrecht und Persönlichkeitsrecht. Ich lade die Bilder auf de hoch, den commons-Leuten kann man nicht trauen. --ST 12:43, 16. Sep 2006 (CEST)
Dem stimme ich voll und ganz zu. Leider kapieren die wenigstens, was in unseren Wikipedia:FAQ Rechtliches unter Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei? steht. Die wenigsten haben diesen Passus wohl gelesen. NEIN, nicht alle Inhalte der Wikipedia sind unterm Strich in dem Sinn völlig frei, dass sie beliebig verändert und kommerziell genutzt werden können.
Die GNU FDL bezieht sich nur auf urheberrechtlichen Aspekte. Es ist sehr wohl rechtlich möglich, ein Bild unter GNU FDL zu stellen, das ausschließlich im Rahmen des Zitatrechts genutzt werden kann. Unsere Richtlinien erlauben das allerdings nicht. Wir könnten auch Textzitate ganz verbieten, weil das keine freien Inhalte sind. Wir wären allerdings schlecht beraten, dies zu tun (ebenso Bilder lebender Personen). --Histo Bibliotheksrecherche 22:05, 16. Sep 2006 (CEST)
Hallo Histo,
Du bist der erste, der sich hier zur Sache äußert - ganz im Gegensatz zu Steschke, der sich lieber als selbstgefälliger Zeitgenosse inszeniert.
Könntest Du für mich die LAs zu Bild:ICDO_logo.gif und Bild:France signing EU Constitution.jpg, die von Benutzer:Addicted gestellt wurden, erledigen? Dort scheint ja genau die gleiche Lage wie hier bei den Vereinten Nationen gegeben zu sein.
Im übrigen sollte die Auffassung, dass solche Bilder, die laut Rechteinhaber "nicht zu kommerziellen Zwecken" verwendet werden dürfen, eben gerade doch in der Wikipedia "als Illustration genutzt" werden dürfen, an zentraler Stelle bekanntgemacht werden (sofern sie zutreffend ist).
Es bleibt dann als Frage nur noch, warum in dem FAQ folgendes zu lesen ist: "Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die Wikipedia einbauen? _Nein._"
Henning Blatt 00:34, 17. Sep 2006 (CEST)
Das erste Bild erreicht keine Schöpfungshöhe, beim 2. sieht es anders aus. "Urheber: Council of the European Union" stimmt schonmal nicht, weil Urheber eine natürliche Person war/ist. Somit ist "Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet." nichtig, weil der Fotograf unbekannt ist. Auch wenn der Rat der Europäischen Union meint, sich über Urheberrecht hinwegsetzen zu können, ist das nicht für uns gültig. --Ralf 10:27, 17. Sep 2006 (CEST)
Von einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet widerstrebt es mir zutiefst, mit Hilfe des Argumentes "mangelnde Schöpfungshöhe" einen Urheberrechtsschutz abzulehnen. Das ist nämlich alles hinten und vorne nicht tragfähig, wiegt die User in falscher Sicherheit, öffnet Mißbrauch Tür und Tor. Und wenn es dann wirklich mal hart auf hart kommt, dann wird die gesamte deutsche Wikipedia völlig hilflos zurückrudern und als erste Reaktion mal gleich sämtliche Bilder deaktivieren... Aber bis dahin werde ich ab sofort dieses Argument nutzen, um Löschanträge wie diesen abzufertigen. Damit kann man alles ganz einfach tot machen...
Dein Einwand, der Rat wäre nicht Urheber des ersten Bildes, ist zutreffend. Aber die Bildbeschreibungsvorlage ist hier unzureichend. Wer der Urheber eines Bildes ist, ist völlig gleichgültig bzw. nur von informatorischem Interesse. Rechtlich (und Wiki-richtlinienmäßig) relevant ist allein der Rechteinhaber; und der ist unzweifelhaft der Rat. Insofern müsste die Vorlage geändert werden.
Henning Blatt 11:18, 17. Sep 2006 (CEST)
Ein blauer Hintergrund und eine Runde Sterne bringt keine Schöpfungshöhe, ebensowenig eine Weltkugel, ein Dreieck und Ährenkränze - beachte bitte das Urteil zum SED-Emblem! Da brauchen wir nicht mutmaßen... Beim Foto ist nicht der Rat der Rechteinhaber sondern der Fotograf, Urheberrecht ist nicht übertragbar, nur Nutzungsrecht. Also muß der Urheber, also der Fotograf einer freien Lizenz zustimmen, was der Rat sagt, ist uninteressant. --Ralf 00:45, 18. Sep 2006 (CEST)

1. Zum ICDO-Bild: Dein Hinweis auf das SED-Emblem ist wichtig, aber man kann ja auch auf den Bundesadler hinweisen. So ganz ohne ist die Flagge der UN nämlich nicht, es handelt sich immerhin um eine Stilisierung stereografisch projektierter Landmassen. Das ist m.E. schon ziemlich anspruchsvoll.
2. Zum EUV-Bild: Generell - also für alle Bilder in der Wikipedia - müssen wir davon ausgehen, dass jemand, der seine Nutzungsrechte auf die Wikipedia überträgt, dies in rechtlich zulässiger Weise tut. Das kann natürlich einerseits der Urheber sein, andererseits aber auch der Inhaber der Nutzungsrechte, dem eben diese Nutzungsrechte vollständig übertragen wurden. Urheber des EUV-Bildes ist natürlich der Fotograf, klar. Aber wir haben ja keine Ahnung, in welchem Umfang er seine Nutzungsrechte auf den Rat übertragen hat. Das geht aus der Copyright-Erklärung des Rates nicht hervor. Es spricht nichts dagegen (und ist sogar sehr wahrscheinlich), dass sämtliche Nutzungsrechte beim Rat liegen. Insofern könnte dieser - sofern er denn wollte - eine Freigabe für die Wikipedia (also PD) erklären. Hat er in diesem Fall nicht - zugestanden! Aber generell ist die Bildbeschreibungsvorlage m.E. in diesem Punkt unzureichend.
Henning Blatt 10:41, 18. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Schöpfunghöhe bei diesen Logos?

Kann ich folgende Fußballlogos hochladen, wegen mangelnder Schöpfungshöhe?

Sind alles Bilder von HQFL.dk wo man sie mit Quellenangabe benutzen darf, nur für die Wikipedia müssen die Bildrechte auch stimmen. Tut es das bei diesen Bildern? Gruß -- Don Vincenzo 16:28, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich sehe keine Logos, wenn ich auf die Links klicke. --Jarlhelm 17:41, 17. Sep 2006 (CEST)
kopier die Links in deinen Browser dann geht's --Isderion 18:09, 17. Sep 2006 (CEST)
Ich würde mal unverbindlich sagen, alle außer Palermo und Ajax gehen problemlos und letztere wahrscheinlich auch (ich stellte auch schon ein paar Fragen zu Schöpfungshöhe und darüber war niemand erfreut). --Jarlhelm 18:21, 17. Sep 2006 (CEST)
Danke Jarlhelm, ich werde dann mal all diese Logos mit geringen Schöpfunghöhen hochladen. Nur ne Frage noch, um es später auch erkennen zu können: Warum hat das Palermo-Logo eine große Schöpfunghöhe? Grüße -- Don Vincenzo 19:14, 17. Sep 2006 (CEST)
Die Benutzer, die im Gegensatz zu mir wirklich Ahnung haben, antworten auf diese Frage meist mit "lies dir Schöpfungshöhe durch und mach dir selbst ein Bild". --Jarlhelm 23:04, 17. Sep 2006 (CEST)
Richtig, dort findet man alles, worauf sich auch die hiesigen Benutzer mit "wirklich Ahnung" stützen. Wie ein Gericht im Streitfall zur Schöpfungshöhe urteilen wird, kann niemand zuverlässig bestimmen. Wir orientieren uns an exemplarischen Urteilen (Laufendes Auge, SED-Logo etc.), bei denen das Vorliegen von Schöpfungshöhe verneint wurde. Bei Logos ist es ein ganz brauchbarer Orientierungspunkt, wenn man prüft ob das Logo aus trivialen und lange bekannten Elementen besteht (einfache geometrische Formen, Ährenkränze o.ä.). Das Logo von Inter Mailand besteht bloss aus einer Buchstabenanordnung innerhalb von mehreren Kreisen, dass darf man wohl getrost als nicht geschützt ansehen. Grade bei dem Männlein von Ajax ist aber die individuelle Gestaltung ganz klar. Auch der Adler von Palermo besteht nicht aus trivialen Argumenten, obwohl es ein übliches Motiv für Wappen und Logos ist.--84.179.112.87 23:24, 17. Sep 2006 (CEST)
Und hier noch ein paar Links, die fast alle um Fußballlogos gehen:
--Jarlhelm 23:30, 17. Sep 2006 (CEST)
Noch mal etwas anders. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wenn ein Bild PD-low ist, dann ist doch auch die Quellenangabe nicht mehr nötig (wie etwa "HQFL.dk"), wobei es natürlich generell immer besser ist, die Quelle zu nennen. --Jarlhelm 01:00, 18. Sep 2006 (CEST)

Okay, alles klar, ich hab jetzt mal drei weitere Logos hochgeladen, bei dem ich mir sicher bin, das sie nicht die nötige Schöpfungshöhe besitzen:

Ich denk bei diesen Logos gibts auch keine Probleme oder? Grüße -- Don Vincenzo 13:24, 18. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Gleispläne von Bahnanlagen

Hallo zusammen, ich bin mir unsicher, ob Bahnhofspläne einer aufgegebenen Eisenbahnstrecke (Preußische Eisenbahnverwaltung also vor 1914) als öffentliche amtliche Dokumente oder Karten durchgehen und damit gemeinfrei sind. Wie seht ihr das? -- Gruß Moinert 20:15, 17. Sep 2006 (CEST)

"vor 1914" ist dehnbar... Wann war es genau? Wir akzeptieren hier 100 Jahre pma, also 1. 1. 1907. Nun könnte man anführen, daß Gleispläne von "älteren" Bahnbeamten angefertigt wurden, da ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie 1936 tot waren, recht wahrscheinlich. Es kommt auf den Einzelfall an, ob man sowas dulden kann, pauschal 1914=ja gibt es nicht. --Ralf 00:37, 18. Sep 2006 (CEST)
Wohl nur ein Tippfehler, aber nicht 100 Jahre pma, sondern 100 Jahre alte Bilder, weil dann mit recht hoher Wahrscheinlichkeit 70 Jahre pma zutrifft. --Jarlhelm 00:54, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich hatte eher gemeint, dass es sich um Werke einer staatlichen Stelle für den öffentlichen ? Gebrauch handelt. Da zählt doch nicht das Urheberrecht des Zeichners, denn er hat ja im Auftrag eine technische Zeichnung angefertigt. --Moinert 22:34, 18. Sep 2006 (CEST)
Nein, auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind nicht völlig ohne Rechte (auch solche nicht, die unter Roland Koch dienen müssen). Es kann sein, dass der Arbeitgeber/Dienstherr ein Nutzungsrecht hat, aber Urheber bleibt der Mitarbeiter. --ST 23:07, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich wußte garnicht, daß Roland Koch auch für die Preußische Eisenbahnverwaltung zuständig ist ;-) --Mogelzahn 17:34, 20. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Lehmann-Gross-Bahn

Übersteigt das recht runde Logo hier die Schöpfungshöhe? --Logosammler 20:45, 18. Sep 2006 (CEST)

Ich tendiere dazu, in einem Schattenriss einer Lok mit einer Namenskartusche keine Arbeit zu sehen, die das alltägliche Niveau eines Grafikers deutlich übersteigen würde. --h-stt !? 15:14, 19. Sep 2006 (CEST)

Sehe keine Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 15:42, 19. Sep 2006 (CEST)

Danke: Bild:Lehmann-Gross-Bahn.svg. --Logosammler 18:54, 19. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder zu den Arbeiten zur Verhüllung des Reichstag

Habe ich grad in Commons welche gefunden und wollte abklären, ob solche auch vom Veröffentlichungs"verbot" eingeschlossen sind. Den verhüllten Reichstag sieht man darauf noch nicht, nur Details zu den Arbeiten und Vorstufen zur Verhüllung. Hab sie mal zusammengetragen, siehe commons:User:BLueFiSH.as/temp. --BLueFiSH (Klick mich!) 16:14, 20. Sep 2006 (CEST)

Das (nicht bleibende) Kunstwerk war der verhüllte Reichstag, nicht die Vorbereitungsarbeiten dazu. Da auf den Bildern kein Kunstwerk zu sehen ist, greift die Panoramafreiheit. --Ralf 16:42, 20. Sep 2006 (CEST)
Über diese Bilder bin ich hier auf de auch schon einmal gestolpert - Benutzer Diskussion:Dontworry#Bilder wie z.B. Bild:Reichstagchristo001.jpg. Gruß --Btr 00:48, 21. Sep 2006 (CEST)
PS:...Bild:Christo The Gates New York City path.jpg

Ich hab keine Bedenken gegen die Bilder --Histo Bibliotheksrecherche 02:38, 21. Sep 2006 (CEST)

Danke für die Antworten, so hatte ich mir das auch gedacht. Gruß --BLueFiSH (Klick mich!) 07:03, 21. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Angebliches PD bei Panoramafoto

Bin gerade auf einen etwas komplizierten Fall gestoßen, und zwar geht es um dieses Bild von dieser Seite. Angeblich stehen sämtliche Bilder auf der Seite zur freien Verfügung, sprich PD. Aber da das Foto von einem erhöhten Standpunkt aus gemacht wurde, erscheint mir das etwas fragwürdig, ob die genannte Person, die u.a. dieses Foto zur Vefügung gestellt hat, es auch tatsächlich gemacht hat. Es könnte ja auch von einem anderen Militärangehörigen gemacht worden sein, entweder einem niederländischen oder einem amerikanischen. Bei letzterem wäre die Sache ja klar und kein Problem, aber ansonsten? Reicht allein die Aussage, dass alle Bilder frei verfügbar sind, um es als PD hochzuladen? --NickKnatterton - !? 21:48, 23. Sep 2006 (CEST)

Da sehe ich kein Problem. Die Angaben auf der genannten Seite erscheinen glaubhaft, nichts spricht dagegen, dass der Fotograf selbst den kleinen Hügel hochgelaufen ist um ein Übersichtsbild zu machen. --h-stt !? 12:10, 25. Sep 2006 (CEST)
Naja das Problem ist nur, dass es dort keinen Hügel gibt, wovon das Foto aus gemacht werden könnte. Habe mir die Sache zudem auch noch direkt vor Ort angeschaut. Eventuell kann es von einem Kasernengebäude aus gemacht worden sein, allerdings erscheint mir das doch ein wenig zu niedrig zu sein, um aus diesem Winkel zu fotografieren. Habe den vermeintlichen Fotografen zur Sicherheit eben extra mal angeschrieben. --NickKnatterton - !? 23:06, 30. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Lizenzierung von Wappen

Es geht um die Wahl einer passenden Lizenz für ein Foto eines Wappens einer Studentenverbindung. Die Studentenverbindung besitzt bereits einen umfassenden Artikel, was fehlt, ist ein Bild zur Illustration, um den Artikel etwas aufzulockern. Hier bietet es sich an, das Wappen der Studentenverbindung, das auch im Artikel beschrieben wird, abzubilden. Zwei Optionen stehen zur Auswahl: (1) Erstellen eines 1:1-Abbildes von einer Vektorgrafikvorlage und (2) fotografieren des Wappens, das an einer Wand hängt.

Anscheinend müssen/sollten Bilder für die Verwendung in Wikipedia als gemeinfrei, GDFL oder einer passenden CC-Lizenz lizenziert werden. All diese Lizenzen beinhalten die Gewährung weitreichender Verwertungsrechte, darunter das Erstellen und Veröffentlichen abgeleiteter Werke. Die Studentenverbindung, deren Wappen abgebildet werden soll, befürchtet nun, dass bei Lizenzierung mit einer der angeführten Lizenzen die Kontrolle über die Verwendung das Wappens verloren gehen könnte.

Dass das Wappen die zum Genuss urheberrechtlichen Schutzes erforderliche Schöpfungshöhe aufweist, ist unbestritten. Die Zustimmung des Fotografen und des Bearbeiters des Fotos als dessen Urheber zu dessen freier Verwendung stellt kein Problem dar. Dennoch ist unklar, welche möglichen Folgen eine Lizenzierung als gemeinfrei, GDFL oder einer passenden CC-Lizenz nach sich ziehen kann.

Ist etwa das Aufbringen des Wappens auf Bierkrüge, Bekleidung und dessen Verwendung zur Dekoration (etwa in einem Film) oder auf Transparenten bei Demonstrationen als abgeleitetes Werk anzusehen und damit gestattet? Könnte jemand, der einen Artikel verfasst, der sich gegen die betreffende Verbindung richtet, das Bild – modifiziert oder nicht – unter Nennung des Urhebers benutzen? Dies alles wäre nicht im Sinne der Studentenverbindung.

Welche Möglichkeit besteht nun, dennoch ein Bild des Wappens zu veröffentlichen? Bleibt einzig und alleine das Erstellen eines qualitativ so minderwertigen Fotos, dass dieses für jegliche weitere Nutzung ungeeignet ist? Was genau ist unter „abgeleiteten Werken“ zu verstehen? Bezieht sich dies auch auf eine Nutzung ausserhalb der Wikipedia? 128.131.208.105 16:30, 24. Sep 2006 (CEST)

Studentenverbindungen sind Vereine = Körperschaften öffentlichen Rechts. Ihre Wappen sind daher public domain --> Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.123.37.103 (Diskussion • Beiträge) 21:47, 24 Sep 2006) -- Isderion 22:14, 24. Sep 2006 (CEST)
Einen Verein mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gleichzusetzen ist falsch, ebenso der Schluss. --Isderion 22:14, 24. Sep 2006 (CEST)
Die Wappen von Studentenverbindungen sind wohl nicht gemeinfrei. Manche Studentenverbindungen sind formal nicht als Verein eingetragen. Lediglich die Alten Herren sind Mitglieder eines eingetragenen Vereins. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Wappen bei der Vereinspolizei hinterlegt sind. Interessieren würde mich hier auche eine Einschätzung im Vergleich zwischen Österreich und Deutschland, da es sich um eine Studentenverbindung aus Österreich handelt. 128.131.208.105 00:02, 25. Sep 2006 (CEST)
Vereine sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts, die Wappen sind nicht frei. --Ralf 12:19, 25. Sep 2006 (CEST)
Das ist schon klar. Die betreffende Studentenverbindung hätte kein Problem mit einer Veröffentlichung des Wappens in Wikipedia, fürchtet aber dessen missbräuchliche Verwendung durch die erforderliche weitreichende Nutzungslizenz. 128.131.208.105 12:52, 25. Sep 2006 (CEST)

Vereine sind juristische Personen des Privatrechts. Das Wappen des Vereins ist bei Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Wenn der Urheber (nicht der Verein) das Wappen unter eine freie Lizenz stellt, kann es hier hochgeladen werden. Die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz beeinträchtigt nicht die Namens- und Persönlichkeitsrechte der Studentenverbindung. Somit besteht der Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung des Wappens auch dann. --Tintagel 13:58, 25. Sep 2006 (CES

Was ist in diesem Fall eine missbräuchliche Verwendung? Noch einmal die Beispiele:
  • Besticken eines Kleidungsstücks mit dem Wappen und Tragen desselben.
  • Einbau des Wappens als Hintergrund in einem Mittelalterfilm.
  • Veränderung des Wappens durch Durchstreichen und Führen desselben auf einem Transparent bei einer gegen Studentenverbindungen gerichteten Demonstration.
Wo wird dies rechtlich geregelt (Verbindung ist in Österreich)--128.131.208.105 22:44, 13. Okt. 2006 (CEST)
Rechtsberatung erhälst du / die Studentenverbindung vom Anwalt deiner Wahl. In Deutschland ergibt sich das aus § 12 BGB. Lies dir Namensrecht und Persönlichkeitsrecht durch. Gegenfrage: Was wäre, wenn der Urheber des Wappens bereits mehr als 70 Jahre das Zeitliche gesegnet hätte? --ST 00:59, 14. Okt. 2006 (CEST)
Das ist nicht der Punkt. Meine Frage ist, inwieweit eine Lizenzierung als GDFL o.ä. überhaupt möglich ist, wo das abgebildete Wappen Schutz durch andere Rechte als dem Urheberrecht geniesst, welche die durch GDFL zugesicherten weitreichenden Verwertungsrechte beeinträchtigen. Diese Diskussion kommt ja immer wieder auf, z.B. bei Stadtwappen und Signets, die aufgrund ihrer geringen Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt sind. --128.131.208.105 19:34, 22. Okt. 2006 (CEST)
Wir lizensieren hier Wappen als gemeinfrei. Das ist nur eine urheberrechtliche Einstufung. --ST 20:32, 22. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Automatische Lizenzierung beim Bilderupload?

Sollen eigene Aufnahmen automatisch beim Hochladen unter einer freien Lizenz stehen? Bitte äußert euch hier und zwar nur hier. Danke im Voraus, --Flominator 17:23, 25. Sep 2006 (CEST

[Bearbeiten] Bildrecht

Hallo, sind die Bilder in diesem Artikel wirklich frei?--Xani 18:50, 29. Sep 2006 (CEST)

Welche? Die Wappen/Flaggen ohne Schöpfungshöhe oder die Landkarte? --jha 18:52, 29. Sep 2006 (CEST)
Ich meine die Fahnen--Xani 19:03, 29. Sep 2006 (CEST).
Was verleitet dich zu dieser Frage? --ST 19:07, 29. Sep 2006 (CEST)
Ja, ob die Quellen zulassen die Fahnen in Wikipedia zu veröffentlichen. --Xani 19:10, 29. Sep 2006 (CEST)
siehe Wikipedia:Bildrechte#Logos. --ST 20:01, 29. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] nen Wahlplakat gefunden

Hallo, hab eben durch Zufall in Commons ein Wahlplakat gefunden: Image:SPÖ election poster Sept 2006 003.jpg. Da ich hier schon früher mal gesehen hatte, dass Wahlplakate unfrei sind, weil nicht dauerhaft bleibend, müsste es ja gelöscht werden. Weiß aber nicht, wie das in Commons geht, wär nett, wenn das jemand machen könnte. Danke im Voraus. --88.72.215.204 03:59, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich hab mir grad mal das Bild angesehen, ein Löschantrag ist inzwischen drin, aber was ich da schon wieder in der Diskussion lese... Zum Haareraufen: "..German Wikipedia may not show this image, however Commons and the English Wikipedia may. And if it can be shown on the English Wikipedia, then Commons may be used as depository.." Soviel zum kleinsten gemeinsamen Nenner und den Löschungen von Bildern der Louvre-Pyramide und Kunstwerken in Ney York City... --BLueFiSH (Langeweile?) 15:18, 16. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Mannschaftsbilder Sportverein - Gruppenbilder Kindergarten, etc.

Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung zu Mannschafts- bzw. Gruppenbilder interessieren.

Wenn die Presse kommt und macht ein Foto einer Mannschaft (Dorfverein), liegt dann schon eine Einwilligung der betroffenen vor, dass das Bild in Print- und Onlinemedien veröffentlicht wird? Wenn ich dann noch vom Fotografen ein OK bekomme, kann ich dann solch ein Bild auch veröffentlichen?

Ehrung von langjährigen Vereinsmitgliedern (Dorfverein - auch hier war die Presse da. Die Veröffentlichung fand in der Zeitung statt): Darf man solche Bilder auch online stellen? (natürlich immer vorausgesetzt, dass der Fotograf mitspielt).

Bilder von Kindergartengruppen (Dorfkindergarten). Wie seht Ihr diese Thematik?

Im Voraus herzlichen Dank. --Ali aka Alexander 14:01, 2. Okt 2006 (CEST)

In allen genannten Fällen muß die Genehmigung des jeweiligen Fotografen vorliegen, ohne geht nichts. Bei Kindergartenbildern sollte außerdem die Genehmigung aller Eltern eingeholt werden, weil die Kinder ihr Recht am eigenen Bild noch nicht wahrnehmen können - den Eltern ist es womöglich überhaupt nicht recht, daß ihr Kind überhaupt fotografiert wurde. Bei einer großen Gruppe Erwachsener ist es weniger kritisch, bei kleinen Gruppen oder Einzelpersonen muß wiederum die Genehmigung der dargestellten eingeholt werden. --Ralf 19:01, 2. Okt 2006 (CEST)
Das mit der Genehmigung des Fotografen hab ich soweit verstanden. Das Thema Urheberrecht wäre damit eigentlich geklärt (wenn ich selbst fotografiere ist das ja eh kein Problem ;-)) ). Wenn der Fotograf von der Presse ist, wird meines Wissens nicht nochmal explizit eine Genehmigung eingeholt, dass das Bild in der Zeitung veröffentlicht wird. Das ist ja klar, wenn's die Presse ist. Ist dann eine weitere Genehmigung fürs Internet überhaupt noch notwendig? Wo ist die Grenze zwischen großer und kleiner Gruppe?--Ali aka Alexander 08:15, 4. Okt 2006 (CEST)
Es gibt keine bindende Festlegung, ab wieviel Menschen man fragen "muß". Ich selbst frage bei 5 oder weniger Personen jeden einzeln. --Ralf 14:13, 6. Okt 2006 (CEST)
Danke für Deine Einschätzung und Vorgehensweise. D.h. dass Du Bilder von Gruppen Erwachsener größer fünf Personen ohne weitere Nachfrage veröffentlichst, sofern Du fotografiert hast oder der Fotograf Dir das erlaubt, oder?--Ali aka Alexander 14:51, 6. Okt 2006 (CEST)
Im Großen und Ganzen stimmt das so, wenn ich selbst fotografiert habe. Ausnahmen sind Fotos von Personen beim Essen, im Krankenhaus, bei Ausübung ihrer Arbeit - da frage ich prinipiell nach. Fremde Bilder lade ich nur in sehr enigen Ausnahmen hoch und dann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers und der dargestellten Person(en). Ich gehe sogar soweit, bei Personen der Zeitgeschichte um Genehmigung zu fragen, obwohl das eigentlich nicht erforderlich ist. --Ralf 15:05, 6. Okt 2006 (CEST)
Wie lässt Du Dir das bestätigen? Kannst Du vielleicht noch was zum Thema Presse von oben sagen?--Ali aka Alexander 15:27, 6. Okt 2006 (CEST)
Ich spreche die Personen an und vertraue darauf, daß sie sich später auch an ihre Aussage halten. Wenn jemand im Nachhinein von seiner Zusage zurücktritt, verwende ich das Bild nicht. Ich frage auch Bonnie Tyler, Matthias Reim, die Puhdys oder Mike Oldfield, ob ich ihre Fotos unter freier Lizenz veröffentlichen darf - auch wenn das rein rechtlich nicht notwendig ist - im letztgenannten Fall wollte er nachträglich keine freie Veröffentlichung, ich habe mich dran gehalten, obwohl ich es nicht machen müßte. Als Person des öffentlichen Interesses kann er der Veröffentlichung nicht widersprechen, das ist deutsches, europäisches, britisches und US-Recht, aber ich halte mich an seinen Wunsch. Nur so wird man bekannte Persönlichkeiten dazu bewegen können, auch mal Aufnahmen zuzustimmen, die völlig frei sind. Ich habe Fotos von Bonnie Tyler im Backstage-Bereich im Damenklo, sie hat sogar der Veröffentlichung zugestimmt - ich werde mich aber hüten, das hier hochzuladen - man muß immer Fingerspitzengefühl bewahren. Das würde ihrer Persönlichkeit schaden und deshalb bleibt es bei mir auf der Platte. Ob bekannte Person oder nicht - die Rechte der abgebildeten Person muß man achten, da hilft nicht immer ein Gesetz. Es gibt Papparazis, die das nicht interessiert, aber die schaden der Zunft der Fotografen nur. --Ralf 01:21, 9. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Welche Lizenz fürs eigene Passbild?

Im Zuge der Aktualisierung der Admingalerie möchte ich ein neues Foto von mir hochladen. Ohne an Urlaubsfotos rumzuschneiden oder selbst ein neues Foto zu machen, habe ich so direkt nur ein Passfoto zur Hand. Haben wir irgendeine Lizenz unter der ich dieses Bild hochladen darf? Dies wurde schon mal diskutiert; es bedeutet vereinfacht, dass ich das Verwertungsrecht am Bild habe, der Fotograf aber nach wie vor das Urheberrecht. GNU FDL wäre demnach z.B. nicht erlaubt, aber vielleicht gibt es eine andere Lizenz, die passt. Wahrscheinlich nicht, aber es interessiert mich trotzdem mal. Vielen Dank für eure Hilfe, Langec 17:32, 2. Okt 2006 (CEST)

Der Fotograf hat die Urheberrechte und muß GFDL oder cc zustimmen. Anders verhält es sich mit Automatenfotos, da der Automat keine natürliche Person ist, kann er auch keine Urheberrechte haben (zumindest nicht in Europa, in USA sieht man das mitunter etwas anders. --Ralf 18:56, 2. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bundeswehrwappen

Servus, ich wollte mal fragen, was es mit diesen Wappen auf sich hat. Sind die PD-Schöpfungshöhe, amtliches Werk oder doch URV? Danke im Voraus, --Flominator 21:53, 3. Okt 2006 (CEST)

Unserem Regelwerk sollten alle Bilder genügen. Für eine Darstellung in der WP erreichen sie m. E. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Ob Bundeswehrwappen in einem ministeriellen Amtsblatt veröffentlicht werden und damit den Sprung zu einem amtlichen Werk schaffen, entzieht sich leider meiner Kenntnis. --ST 19:50, 18. Okt. 2006 (CEST)
Wappenfragen beantwortet ST hier federführend. Seinem Votum zu widersprechen habe ich keine Veranlassung --Histo Bibliotheksrecherche 01:15, 19. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Panoramafreiheit - Stichwort "bleibend" [2]

Das Kriterium bleibend interessiert mich auch im Falle der Bilder vom Fussball-Globus, der vor der WM auf Wanderausstellugn war, z.B. Image:Football globe Berlin.jpg oder Image:Nuernberg football globe.jpg. So wird sich das Ding zwar für seine Lebenszeit im öffentlichen Raum befunden haben, aber nicht am gleichen Standort. Was ist über solche Bilder panoramafreiheitstechnisch zu sagen? --83.171.164.110 14:07, 6. Okt 2006 (CEST)

Ich sehe in dem Fußball keine Schöpfungshöhe --Ralf 14:12, 6. Okt 2006 (CEST)
Problematischer wird's da schon bei dieser "Skulptur" oder gar Der version mit "Bild vom Lichtbild". Und wo man diese Installation mit echter Klingeltonreklame einordnet.... --jha 19:39, 6. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Benutzer:Ralf Roletschek/kommerzielle Bilder

Könnt ihr mal bitte drübergucken und im Bedarfsfall hemmungslos ändern/löschen/ergänzen ? --Ralf 19:18, 6. Okt 2006 (CEST)

Profis könnten unter Umständen Schwierigkeiten durch Bildspenden bekommen, siehe hier Benutzer_Diskussion:Martina_Nolte, das sollte man evtl. auch noch erwähnen. lg --Herbert Ortner 14:48, 29. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Russian Five

Im englischen Wikipedia gibt es ein Bild unter dieser Adresse. Es hat eine GNU-Lizenz, aber es steht nicht dabei, wer es gemacht hat und wann es entstanden ist. Kann ich es trotzdem im deutschen Wikipedia benutzen, wenn ich es hier hochlade? --Max666 00:04, 9. Okt 2006 (CEST)

Nein, besser nicht. Da nicht genannt wird, wer der Autor ist, ist das Löschantrag-fähig. --BLueFiSH (Langeweile?) 00:47, 9. Okt 2006 (CEST)
Es ist kein Autor genannt, sowas wird hier gelöscht. --Ralf 00:55, 9. Okt 2006 (CEST)
übrigens auch in Commons. --BLueFiSH (Langeweile?) 00:58, 9. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Miikka Kiprusoff

Kann vielleicht jemand mal schauen, ob das Bild von der Lizenz her in Ordnung ist, oder ob es ein Löschkandidat ist:Bild von Miikka Kiprusoff]. Schon mal danke im Vorraus. --Max666 23:49, 9. Okt 2006 (CEST)

Anhand der Kommentare auf der Flickr-Seite darf man annehmen, dass die Lizenz von CC auf "All rights reserved" geändert wurde. Da freie Lizenzen nicht kündbar sind würde ich sagen die Lizensierung ist in Ordnung, im Zweifel haben wir halt ein Beweisproblem. Der Flickr-Nutzer hat die Verschiebung in die WP jedoch zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen. --Wiggum 23:51, 9. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Münze Österreich

Unter der Seite [22] (und anderen Seiten) der Münze Österreich gibt es Pressefotos. Es steht dort zwar copyright bei Münze Österreich aber Alle hier veröffentlichten Pressefotos stehen zum honorarfreien Abdruck zur Verfügung.. Was bedeutet das für uns kann man das unter cc2 veröffentlichen oder nicht? --K@rl 10:12, 10. Okt. 2006 (CEST) WP:LFA --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:16, 10. Okt. 2006 (CEST)

Nein. Zum hundersten Mal: Abdruck ist nicht Online-Nutzung. Pressefotos sind für die Presse da, unsere Inhalte für alle (auch kommerzielle Nutzer außerhalb der Presse). Die Bilder hier müssen verändert werden können. Also Finger weg --Histo Bibliotheksrecherche 17:43, 13. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Naruto-Brücke

Ich würde gerne diese Bild aus der englischen Wikipedia beziehungsweise ursprünglich der japanischen auf Commons hochladen. Auf Fragen zur Wikipedia hat eine IP Bedenken wegen der Formulierung „The photographer is presumed to be the uploader.“ angeregt, ich glaube zwar, dass das in Ordnung geht, möchte allerdings hier nochmals nachfragen. Außerdem wüsste ich gern, welche Lizenz ich angeben soll, die von Nosfi in besagtem Teil vorgeschlagene? -- Geo1860 12:52, 12. Okt. 2006 (CEST)

Schon aufgrund dieses "presumed" wird klar, dass der Lizenzstatus unsicher ist. Der link auf die japanische WP führt ins Nichts. Ergo: Uploader in der en-WP ist nicht der Autor und hat die Lizenz auch nur geraten.--Wiggum 13:13, 12. Okt. 2006 (CEST)
Okay, danke für die Info. -- Geo1860 13:19, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich sah grade bei FZW einen funktionierenden Link in die ja-WP. Kommt halt drauf an, was dort angegeben ist.--Wiggum 13:22, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe nun im Japan-Portal nachgefragt: hier. Laut Asthma steht dort, dass ein gewisser Benutzer しいな das Bild hochgeladen hat und auch der Urheber ist. Reicht das und wenn ja, was muss ich dann als Lizenz angeben.
P.S.: Der Link zur funktionierenden japanischen Seite war aber auch auf der englischen Seite. ;-) -- Geo1860 13:57, 12. Okt. 2006 (CEST)
Wenn keine offensichtlichen Dinge dagegen sprechen, kann und muss man die Angabe wohl glauben. Als Lizenz kannst du bei Commons die Vorlage GFDL-user nutzen: {{GFDL-user|benutzername|wikicode}}. Da das englische Bild eine Bearbeitung ist, muss man den en-User und den japanischen Urheber nennen, ggf. GFDL-user zweimal einfügen oder halt das Bild der ja-WP übernehmen. Jetzt seh ich den funktionierenden Link auch... :-) --Wiggum 14:06, 12. Okt. 2006 (CEST)
So, ich denke, so sollte es dann in Ordnung sein. -- Geo1860 14:18, 12. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Golfplatz

Benutzer:Geo-Loge hat in der Diskussion zur KLA die Frage aufgeworfen, ob die Bebilderung des Artikels im Sinne der Panoramafreiheit okay ist oder nicht. Leider hat sich niemand um die Beantwortung gekümmert (wahrscheinlich hätte ich es machen sollen/müssen), deshalb hätte ich jetzt gern recht schnell eine Antwort. Sorry für die Mühen, Grüße --Scherben 09:39, 13. Okt. 2006 (CEST)

Wozu Panoramafreiheit? Ich seh auf den Bildern nichts, was urheberrechtlich geschützt wäre. Panoramafreiheit kommt nur dann in Betracht, wenn man ein Bild eines urheberrechtlich geschützten Werkes anfertigt. Man kann wohl getrost davon ausgehen, dass das bei einer Wiese mit Fähnchen nicht in Frage kommt.--Wiggum 10:13, 13. Okt. 2006 (CEST)
Es ist das erste Mal, dass ich mich damit auseinandersetzen muss. Die Frage ist wahrscheinlich, wie eng oder weit man den Begriff des Gebäudes fasst. Ein Golfplatz ist ja eben nicht nur eine Wiese mit Fähnchen, sondern ein geplantes Areal. Aber danke. --Scherben 10:24, 13. Okt. 2006 (CEST)
Es sind teilweise Bilder, die auf Privatbesitz gemacht wurden, womit die Panoramafreiheit nicht greift. --Ralf 10:27, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe bei den Gebäuden kein Überragen einer Durchschnittsgestaltung, das sind alles Zweckbauten, daher imho keine Schöpfungshöhe.--Wiggum 10:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Okay, dann fällt dieser Punkt flach. ;) Wie ist es denn einzuschätzen, wenn Fotos von einer Landschaft auf Privatgelände gemacht werden? Und ist das nicht eigentlich immer so, wenn man in der freien Natur herumläuft und fotographiert? --Scherben 10:35, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ich kann die Frage nicht beantworten, hier sind unsere Experten gefragt. Würde mich auch interessieren. Könnte mir andersrum durchaus vorstellen, daß ein Landschaftsarchitekt durchaus eine Schöpfungshöhe sieht...--Ralf 10:43, 13. Okt. 2006 (CEST)
Das ist aber schon die richtige Seite hier, oder? Ich blicke nicht so richtig durch, wann es um Urheberrechts- und wann es um Bildrechtefragen geht. Zumal es hier scheinbar um beides geht, right? --Scherben 10:55, 13. Okt. 2006 (CEST)
Das paßt schon hier - geht zwar um Bildrechte, aber die werden hier oft besprochen. --Ralf 11:11, 13. Okt. 2006 (CEST) Was für'n Quatsch, wir sind doch hier bei den Bildrechten *kopfschüttel*
Angenommen ein Golfplatz wäre ein Bauwerk iSv § 2 UrhG (was noch zu zeigen wäre), dann wäre Schöpfungshöhe anzunehmen, wenn es sich um eine aus der Masse herausragende Gestaltung handeln würde. Nicht geschützt wäre hingegen die rein routinemäßige Ausführung einer vorgegebenen Aufgabe ohne individuelle Eigenart. Ich wüsste nicht, warum man bei einem normalen Golfplatz (Wiese, Wald, Sand, Wasser) ersteres annehmen sollte.--Wiggum 11:29, 13. Okt. 2006 (CEST)
Hier sind 2 verschiedene Dinge zu betrachten: Fotos auf fremden Grund und Boden - und die Frage, ob eine Landschaft Schöpfungshöhe haben kann. Jemand, der 5 Jahre Landschaftsarchitektur studiert hat, wird das sicher bejahen, wie das ein Richter im Zweifelsfalle sieht, steht wohl in den Sternen. Oder gibts da vielleicht noch andere Aspekte? --Ralf 11:37, 13. Okt. 2006 (CEST)
Ein Golfplatz wird (ggfs. im Gegensatz zu Parkanlagen) nicht als Kunstwerk entworfen, sondern als praktisch genutzte Sportstätte. Diese wird zwar von einem Golfarchitekten entworfen, unterliegt jedoch in der Folge beliebigen Veränderungen durch den Inhaber, oft gemäß Wünschen der Golfspieler. Mit anderen Worten: mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Golfarchitekt versucht hat "sein" Werk in irgendeiner anderen Form zu schützen als durch die Bewerbung um anliegende Folgeaufträge. Zwar kommt es unter Experten immer wieder zu Diskussionen, ob bestimmte Golfplätze überhaupt verändert werden dürfen ohne ihren ursprünglichen Charakter einzubüßen oder ob bestimmte Arten der Modernisierung einfach notwendig sind. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem solche Meinungsverschiedenheiten am Ende vor Gericht und damit für uns verwertbar behandelt wurden. --ulim, 12:45, 15. Okt. 2006 (CEST)

Hier wirft man mal wieder munter Panoramafreiheit und Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum durcheinander. Ich spreche Golfplätzen die Eigenschaft als urheberrechtlich geschütztes Werk schlichtweg ab und wir sollten nicht durch extreme Haarspaltereien, mit denen der von mir absolut nicht geschätzte Benutzer Scherben uns hier belästigt, unseren ohnehin engen Illustrationsspielraum weiter einengen. --Histo Bibliotheksrecherche 17:47, 13. Okt. 2006 (CEST)

Erstmal danke für die Antwort, ich betrachte das dann als erledigt und vermerke das in der Diskussion zum Artikel. Ansonsten: Wenn du ein persönliches Problem mit mir hast (warum du das hast, erschließt sich mir bis heute nicht), dann versuche es auszuräumen oder schenke dir diese dümmlichen Kommentare. Weder ist der Artikel meiner noch ist die Frage von mir aufgeworfen worden. Ich habe höflich darum gebeten, dass die Frage von Geo-Loge nach der Paroramafreiheit, die für Martin Bahmann bei der Abarbeitung von WP:KLA von Bedeutung war, von den Experten auf diesem Gebiet beantwortet wird. Wie du vor diesem Hintergrund darauf kommst, dass ich euch bewusst mit Haarspaltereien ärgern will, erschließt sich mir in keinster Weise. Dennoch: Hab' Dank für die Antwort. Gruß --Scherben 18:16, 13. Okt. 2006 (CEST)
Auf allen mir bekannten Golfplätzen ist das Fotografieren erlaubt, großteils aus Marketinggründen sogar erwünscht. Eine Ausnahme bilden Profiturniere, dort ist das Fotografieren oft explizit verboten, jedoch nur deshalb, weil die Profispieler sich durch massenhaft klickende Kameras in ihrer Konzentration gestört fühlen. Es liegen also keine rechtlichen Gründe für diese Verbote vor, von derselben Klausel sind z. B. auch Mobiltelefone erfasst. --ulim, 12:45, 15. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Bahnhöfe

Im Artikel selbst steht, daß das beschriebene falsch ist. Der verlinkte Vordruck sagt: Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG, Abt. GKW 2,Tel. 069/26540179. - somit müssen sämtliche Bilder für die Wikipedia genehmigt werden, weil die GFDL und cc eine kommerzielle Weiternutzung gestatten. Ich ändere das. --Ralf 14:44, 16. Okt. 2006 (CEST)

Das scheint mir keine urheberrechtliche Frage zu sein, sondern eine Frage des gewerblichen Rechtsschutzes, die uns hier nicht tangieren. --ST 19:52, 18. Okt. 2006 (CEST)
Aber wir gestatten gewerbliche Weiterverwendung. Wer Bilder von hier weiternutzt, vertraut darauf, daß er sie frei verwenden darf. Oder sehe ich da was falsch? --Ralf 21:18, 18. Okt. 2006 (CEST)
Wir beziehen uns ausschließlich auf Urheberrechte. Sonstige missbräuchliche Verwendungen der hier gezeigten Bilder - persönlich herabsetzende Verfremdungen von Personenbildern, Kennzeichnung von Waren mit falschen Firmennamen, Nutzung ohne Urheberangaben, Verletzungen der GFDL etc. - bleiben die Angelegenheit des Verwerters. --ST 22:09, 18. Okt. 2006 (CEST)
könnten wir dann nicht auch das Hausrecht von Museen mißachten? --Ralf 22:23, 18. Okt. 2006 (CEST)
doch, wir haben keine Regel, dass Fotografien, die einem Hausrecht zuwider laufen, gelösch werden (s. Wikipedia:Bildrechte#Gegenst.C3.A4nde_in_geschlossenen_R.C3.A4umen) --Isderion 22:54, 18. Okt. 2006 (CEST)
Klar. Das Hausrecht der Museen interessiert uns nicht - bestenfalls den Updoader, der Ärger bekommen könnte. Das Bild ist dann aber immer noch korrekt lizensiert und kann bleiben. --ST 23:00, 18. Okt. 2006 (CEST)
Nachtigall, ick hör dir tapsen ;) Verstehe. --Ralf 23:50, 18. Okt. 2006 (CEST)
jenau ;-) --ST 00:13, 19. Okt. 2006 (CEST)

Ich stimme wie häufig mit ST voll überein und würde Ralf bitten, seinen Eifer diesbezüglich etwas zu zügeln. --Histo Bibliotheksrecherche 01:17, 19. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Wappen der Stadt Lörrach

Hallo,

folgende Mail habe ich von der Stadt Lörrach erhalten:

Sehr geehrter Herr Sojka,

mit anhängendem Mail haben wir am 18.5. 2005 die Genehmigung erteilt, das Wikipedia das Lörracher Wappen im Lörracher Beitrag (natürlich mit Ortsteilen) verwenden darf. Wir haben das Wappen damit keinesfalls zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Die Nutzungsfreigabe in Wikipedia hat nun dazu geführt, dass Dritte das Wappen widerrechtlich verwenden und sich auf Wikipedia berufen. Wir fordern Sie daher auf, umgehend folgenden rotmarkierten Text von Ihrer Homepage zu entfernen:
Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben oder erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Das Bild ist damit gemeinfrei („public domain“).
Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass das Bild beliebig, auch ohne Namensnennung, verbreitet, kommerziell genutzt und verändert werden darf, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist.
Genehmigung am 18.05.2005 erteilt durch. Angelika Messer Fachbereich Medien und Kommunikation 79539 Lörrach, Luisenstraße 16.
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

§5 (1) des UrhG besagt: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz". Daraus lässt sich nicht ableiten, dass unser Wappen gemeinfrei ist. Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde und Gemeindewappen genießen gegen eine unzulässige Führung den gleichen Rechtsschutz wie der Gemeindenamen und die Bezeichnungen. Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Genmeindewappens grundsätzlich untersagt. Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht, ein Wappen zu führen, als sogenanntes Personlichkeitsrecht in analoger Anwendung des § 12 BGB gegen Unbefugte geschützt. Für das Wappen einer Gemeinde ist auch der strafrechtliche Schutz des § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben. Durch § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 8.2.1978 (GBl. S. 102) wurde die unbefugte Benutzung des Wappens einer Gemeinde zur Ordnungswidrigkeit erklärt.

Wenn Sie der Forderung, umgehend die o.g. Genehmigung über die uneingeschränkte Nutzung des Wappens und den daran anschließenden Text bei dem Lörracher Wappen von Ihrer Homepage zu entfernen, nicht bis zum 25. Oktober 2006 nachkommen, wird die Stadt Lörrach rechtliche Schritte gegen die Falschaussagen einleiten.


Mit freundlichen Grüßen Daniela Meier (Fachbereichsleiterin)

Bevor ich hier irgendwelche Handlungen einleite, frage ich erstmal nach Deiner Meinung, was hier für tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.

(1) nur den Hinweis auf die Gemeinfreiheit löschen? (2) gar nichts (3) das Wappen komplett herauslöschen?


Danke und Gruß --Wladyslaw Disk. 20:06, 20. Okt. 2006 (CEST)

P.S. Habe bereits Histo geschrieben, da es aber zeitlich drängt, stelle ich hier das Anliegen erneut.

(4) Nimm aus der Bildbeschreibung den Hinweis auf die Genehmigung durch die Stadt raus. Der ist irreführend. Erstens hat die Stadt die Genehmigung widerrufen, zweitens ist eine Genehmigung für die Wikipedia nicht erforderlich. Die Begründung steht in Wikipedia:Wappen und in Histos Antwort. --h-stt !? 11:34, 21. Okt. 2006 (CEST)


alles erledigt, Antwort an die Stadt ist auch schon unterwegs. --Wladyslaw Disk. 13:57, 21. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Diagramme wissenschaftlicher Arbeiten

Hallo!

Ich habe vor, ein Diagramm aus einem wissenschaftlichen Werk nachzuzeichnen und als SVG in einem Artikel einzubauen. Wäre das legal? Fällt das unter das Recht, aus wissenschaftlichen Werken zu zitieren?

In Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Diagramme_wissenschaftlicher_Arbeiten haben die Bearbeiter die "Rohdaten" der Grafik verwendet und daraus eine neue Grafik erstellt. Aber das scheidet für mich aus, denn hier handelt es sich aber nicht um Mathematik, sondern um einen Sprachenstammbaum. Der Autor fasst damit seine Theorie zusammen. Er dürfte vor ca. 20 noch gelebt haben. --MaEr 19:55, 21. Okt. 2006 (CEST)

Vor ca. 1920 oder vor ca. 20 Jahren? --ST 20:09, 21. Okt. 2006 (CEST)
Oh, kleiner Fehler! Vor 20 Jahren, meinte ich. --MaEr 20:19, 21. Okt. 2006 (CEST)
Ohne das Original und die Fälschung zu kennen ist das schwierig. Du darfst natürlich Informationen verarbeiten. Wenn sich eine bestimmte Form einfach zwingend ergibt, wird es kein Problem sein. Versuche trotzdem die Grafik erkennbar unterschiedlich zu gestalten. --ST 22:27, 21. Okt. 2006 (CEST)

Wissenschaftliche Theorien sind nicht geschützt, nur ihre sprachliche Präsentation. Bei einem Stammbaum besteht ein gewisser Spielraum der Darstellung, was aber nicht bedeutet, man dürfte die fraglichen Filiationsverhältnisse nicht 1:1 übernehmen. Und es kommt natürlich darauf an, ob das Diagramm überhaupt Schöpfungshöhe hat, was z.B. bei einer normalen genealogischen Darstellung, bei der einfach waagrechte und senkrechte Striche verwendet werden, nicht gegeben ist. --Histo Bibliotheksrecherche 23:44, 22. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] (Bild-)Zitatrecht und Wissenschaftsfreiheit sowie Meinungsfreiheit

Als Neueinsteiger bei Wikipedia hätte ich gerne ganz frech einen 'Profi' oder eine 'Profiin' unter Euch gebeten, mir kurz und knackig zu erläutern, woher all dies Aufhebens um das Zitieren von Bildern bei Wikipedia kommt? Die Diskussionen dazu sind so ellenlang, dass ich Tage verbringen müsste, sie zu lesen (und die Zeit habe ich nicht).

Es gibt in Deutschland das UrhG, in dem ein Grundgedanke klar zum Ausdruck kommt (§ 51 UrhG): wo die Freiheit der Wissenschaft, der Erziehung und der Meinung möglich sein soll, muss man die Ansichten, die man - wissenschaftlich oder volkserzieherisch - äußert und/oder zur Diskussion stellt, belegen und/oder verdeutlichen bzw. illustrieren können. Deshalb ist das Recht des Urhebers an seinem Werk in dieser Hinsicht klar eingeschränkt und das Zitieren frei (vorausgesetzt Quellenangabe). Wikipedia liegt eindeutig im Bereich Wissenschaft/(Volks)Erziehung (hier wird nichts verdient, also ist die Abgrenzung zum "Kommerz" eindeutig, obwohl selbstverständlich auch der Sachbuchautor verdienen darf und trotzdem zitieren kann). Also kann und sollte (!) hier - was auch immer - zitiert werden (im sachlich gebotenen Umfang natürlich nur, d.h. kommerzielle Bildpublikationen, z.B. Kunst-Bildbände, mit Mini-Alibi-Texten sind nicht erlaubt; oder anders: wenn ich als Unternehmer einen Kalender herausbringen will, als Werbung oder gar zum Verkaufen, dann darf ich nicht einfach die Bilder eines Fotografen klauen und diesen leer ausgehen lassen; wenn ich aber eine Ansicht über dessen Werk vertreten will, oder sein Werk mit einem Text bekannt machen will, dann kann ich und sollte ich, wo nötig, meinen Text mit seinen Bilder belegen und illustrieren [stringente Beziehung Text-Bild ist nötig!]. Übrigens: um kommentierte Rechtsliteratur zu lesen, habe ich mir einige Zeit genommen..., und kann meine Ansichten hier auf Wunsch gerne mit Zitaten belegen. Sollte jemand meinen, dass ich falsch liege: Belehrungen sind willkommen!).

Wer sich dagegen wendet, schränkt die Möglichkeiten von Wissenschaft und Bildung ein! Würde mich also freuen, wenn mir jemand kurz und bündig beibiegen könnte, woher die Skrupel rühren (doch hoffentlich nicht bloß Unkenntnis der Gesetzeslage und der Grundideen des Gesetzes!) und wo mensch ggf. zu dieser Frage mitvotieren kann?!

Danke! --217.83.108.221 00:50, 23. Okt. 2006 (CEST)

Mailadresse entfernt. Wir bestreiten nicht die Möglichkeit von Bildzitaten und in der en WP sind leider viele Bilder "fair use". Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter dieses Projekts legt aber auf FREIE INHALTE auch bei der Bebilderung Wert. Daher wird ein Mitvotieren nichts nützen. Wir fördern und unterstützen Bildzitate AUSSERHALB unseres Projekts, wenden uns also nicht gegen sie. Nur hier haben wir einen anderen strengeren Maßstab, nämlich FREIE INHALTE. Für mehr musst du in der Tat die unzähligen Seiten durchlesen, deren Lektüre du dir ersparen willst --Histo Bibliotheksrecherche 03:00, 23. Okt. 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Können TV-Bilder aus englischer Wikipedia über schwere Menschenrechtsverletzungen in deutscher Wikipedia verwendet werden?

Ich habe eine Frage zur Übernahme von ganz bestimmter TV-Sreenshots, die in der englischen Wikipedia benutzt werden. Ich meine einige Bilder im Beitrag über das Massaker von Srebrenica. http://en.wikipedia.org/wiki/Srebrenica_massacre

Im diesem englischen Beitrag werden auch Bilder eingestellt, deren Quelle und Urheberrecht/Verwendungsrecht offenbar nicht völlig geklärt sind.

Ein Beispiel:

http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Srebr2.JPG

Viele dieser Bilder haben vermutlich folgenden Ursprung: Es waren entweder (bosnisch-)serbische TV-Teams, die die Geschehnisse filmen durften, weil ihnen das durch die bosnisch-serbische Armee erlaubt war. Oder es waren TV-Teams der bosnisch-serbischen Armee selbst oder des Geheimdienstes.

Die freie Presse war nicht zugelassen, bei diesem Geschehen Aufnahmen zu machen, im Gegenteil.

Die TV-Sreenshots zeigen Teile eines Verbrechens, das durch das UN-Kriegsverbrechertribunal als Völkermord bewertet wird. (Fraglich ist, ob die Kameraleute selbst „gewähren lassend“ am Geschehen beteiligt waren.)

Dürfen diese TV-Screenshos in der deutschen Wikipedia verwendet werden? --Atomiccocktail 13:10, 23. Okt. 2006 (CEST)

Kurz und bündig: nein. Das es keine anderen Bildquellen zu diesem Ereignis gibt spielt dabei genausowenig eine Rolle wie die moralische Bewertung der Tätigkeit dieses Filmteams oder die zeitgeschichtliche Bedeutung.--Wiggum 13:20, 23. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Vorschlag zur Neugestaltung des Upload Dialogs

Ein Vorschlag zur Neugestaltung des Upload Dialogs ist hier zu finden, ich bitte um freundliche Beachtung. Kommentare bitte auch dort und nur dort. Dankeschön im voraus, --Mdangers 15:17, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Scan von Jungpionierausweis: PD oder "Jugendsünde"?

hallöchen, trau mich gar nicht recht, mein Anliegen vorzutragen. Ich hab grad mal ein paar meiner noch hier lokal hochgeladenen Bilder durchgeschaut und fragte mich nun, ob ich bei Bild:Jungpionierausweis aussen.jpg eine "Jugendsünde" begangen hab und das Bild fälschlich PD als Lizenz hat und eigentlich gar nicht bei uns vorgehalten werden dürfte. Schöpfungshöhe hat die Abbildung ja sicherlich, wie siehts mit dem Rechtsstatus dabei aus? Darf das oder löschen? --BLueFiSH (Langeweile?) 19:45, 24. Okt. 2006 (CEST)

Tja, Jugendsünde würde ich mal sagen. PD isses sicher nich. Ohne die linke Grafik würde ich 5e grade sein lassen, da die rechte Grafik keine Sch.höhe für mich hat und der Text in der Mitte mit Ach und Krach durchgehen könnte --Histo Bibliotheksrecherche 20:00, 24. Okt. 2006 (CEST)

Stelle grade fest, dass es aus dem entsprechenden Artikel bereits vor 9 Monaten mit der Begründung "keine lizenz" herausgenommen wurde... Hätt diejenige Person ja auch gleich nen Löschantrag dafür stellen können... Die Jungpionier-Gebote stehen auch so im Artikel Pionierorganisation Ernst Thälmann drin und das Logo dazu steht auch an prominenter Stelle. Wobei ich grad beim Logo wegen der Lizenzierung mit GFDL stutzig werde. Das SED-Logo hat ja auch keine GFDL als Lizenz... --BLueFiSH (Langeweile?) 23:51, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Warum ist der Verweis auf diese Diskussionsseite aus dem Intro von WP:UF verschwunden

fragt sich --Histo Bibliotheksrecherche 20:01, 24. Okt. 2006 (CEST)

[23]? --ST 20:23, 24. Okt. 2006 (CEST)
Naja, die Antwort ist nicht das, was ich möchte. Ich wäre sehr dafür, den Verweis wieder einzufügen, da die Änderung auf keinem Konsens beruhte. --Histo Bibliotheksrecherche 01:33, 26. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe es mal auf einen älteren Stand zurückgesetzt. Seit wann bist du so zurückhaltend und machst das nicht selbst? --ST 10:10, 26. Okt. 2006 (CEST)
Naja, ST, ein Gemeinschaftsprojekt funktioniert halt mittel- bis langfristig nicht durch Alleingänge. WIKIPEDIA bedarf der Zusammenarbeit. Jahn SPRiCH miT miR ... 10:39, 26. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Zeitungsausgaben?

Ich habe für den Artikel Braunschweiger Zeitung eine entsprechende Fotografie gemacht (Bild:Braunschweiger Zeitung 2006-10-21.jpg). Muss ich dafür jetzt auch die Einverständniserklärung des jeweiligen Verlages haben, oder wie ist das? Es ist ja eigentlich nur eine einzelne Ausgabe, die am nächsten Tag schon wieder veraltet ist... --Rohieb 会話 01:24, 27. Okt. 2006 (CEST)

Nö, ist überhaupt kein Aufwand. Du brauchst die Erlaubnis der Fotografen bwz. Grafiker für die einzelnen Bilder und die Erlaubnis der Autoren der abgebildeten Artikel. Jeweils bitte die Einverständniserklärung an info (at) wikipedia.de. Gruß --ST 01:27, 27. Okt. 2006 (CEST)
OK, dann muss ich da wohl mal anfragen. Gibt es da irgendwo Textschablonen für? Ich habe zur Zeit nur [hier] gefunden, die ist aber eignetlich dafür gedacht, wenn ein Bild von jemand anders gemacht wurde... --Rohieb 会話 02:29, 27. Okt. 2006 (CEST)
Unter Wikipedia:Textvorlagen gibt es weitere Beispieltexte. --Matt314 10:16, 27. Okt. 2006 (CEST)

Ich würde hier mal die Kirche im Dorf lassen. Schöpfungshöhe weist allenfalls die große Ozonloch-Grafik auf, aber die Darstellung ist ja nicht genau erkennbar und die dargestellten Teile sind eine Weltkarte mit ein bisschen Farben drumrum. Die beiden kleinen Bilder sind "Beiwerk", die man auch wegdenken kann und die man ebenfalls gar nicht genau erkennen kann. Die Überschriften sind nicht urheberrechtlich geschützt, Artikel kann man nicht lesen. Ich sehe hier eigentlich keinen Grund eine Genehmigung einzuholen, Rechte von Urhebern werden nicht verletzt, das Bild ist so OK und basta. Das gilt allerdings nicht für die hochaufgelöste Version, das Bild muss also verkleinert werden und die hochaufgelöste Version gelöscht, da die beiden Lichtbilder sehr deutlich zu erkennen sind. Bei dem linken Artikel bezweifle ich Schöpfungshöhe, da es sich nur um Nachrichten tatsächlicher Art handelt, die nicht geschützt sind. --Histo Bibliotheksrecherche 15:53, 27. Okt. 2006 (CEST)

OK, dann werd ich das Bild verkleinern. Danke für eure Ratschläge. --Rohieb 会話 01:02, 28. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] URV in Exzellenten?

Im Artikel Marienkirche (Dortmund), der gerade zu den Exzellenten kandidiert, fallen mir mehrere Fenster-Bilder auf, die auch nicht unter Gesichtspunkten der Panoramafreiheit unter einer freien Lizenz stehen können, da es sich um Innenaufnahmen handelt:

--ST 21:21, 27. Okt. 2006 (CEST)

Das sehe ich ebenso, die Bilder müssen eigentlich gelöscht werden. Zumindest sollte man sie aus dem Artikel entfernen, da das mit Löschen bei commons ja bekanntlich länger dauern kann. --Ralf 21:27, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe das anders. Die Kirche ist laut dem Verständnis der Kirchengemeinde ein öffentliches und offenes Gebäude. Der Autor der Fotografien hatte die Erlaubnis im Gebäude Fotos anzufertigen. Eine E-Mail an die Kirchengemeinde sollte den Sachverhalt klären können.--thorsten 21:42, 27. Okt. 2006 (CEST)
Wie ich dir bereits auf der Exzellentenseite gesagt habe: Es handelt sich um eine URV zu Lasten Prof. Johannes Schreiters, die auch nicht durch eine Genehmigung der Kirchengemeinde geheilt werden kann. Zum weiteren Einwand siehe Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit unserer Richtlinien. --ST 21:48, 27. Okt. 2006 (CEST)
Richtig! Der Künstler muß zustimmen, eine Zustimmung der Kirche reicht nicht aus. --Ralf 21:49, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich verweise auf die Diskussion Marienkirche (Dortmund). Ansonsten sollten wir uns einigen die Diskussion an einem Ort zu führen. Würde es für alle Beteiligten vereinfachen. --thorsten 21:55, 27. Okt. 2006 (CEST)

Zitat aus der Excellent-Diskusion um den Faden aufzunehmen: Bist du dir da so sicher? Kennst du die Verträge zwischen Prof. Johannes Schreiter und der Mariengemeinde? Die Wertung "faustdick" will ich jetzt mal nicht beurteilen. Sollte der gute Herr Schreiter noch leben, könnte man ihn sicher auch mal befragen. Ansonsten gibt es da sicher Erben. Alles wunderbare Aufgaben, die ein wenig mehr Arbeit erfordern als einfach nur Nein zu sagen. Verstehe mich bitte nicht falsch - ich schätze deine Aufmerksamkeit bezüglich Urheberrechtsverletzungen. --thorsten 21:51, 27. Okt. 2006 (CEST)

Die Bilder sind momentan nicht korrekt lizensiert, das ist ein Fakt. Das kann aber nachgeholt werden. Wenn der Künstler oder seine Erben zustimmen, ist alles in Ordnung... aber ohne die Zustimmung eben nicht. --Ralf 22:14, 27. Okt. 2006 (CEST)
Bleibt trotz allem die Frage, ob dieser formale Aspekt Grund genug zu Abwertung des Artikels ist. Ansonsten mag ich es wenn man miteinander redet und einander zuhört. Ich wiederhole: Selbst ohne die beanstandeten Bilder halte ich den Artikel für Exzellent. Schaue dir bitte mal die Artikel unseres letzten Schreibwettbewerbs an - eine Menge Innenaufnahmen und deiner Meinung nach demnach URVs. Auch hier wünsche ich mir einen Klärung. Mögen andere entscheiden.--thorsten 22:03, 27. Okt. 2006 (CEST)
Das reicht nicht nur für eine Abwertung, das reicht für ein Veto! Auch nur ein nicht-korrekt lizensiertes Bild im Artikel verhindert jede Auszeichnung. Siehe: Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Illustrationen als Bedingung für Exzellente Artikel oben in WP:KEA verlinkt. Bitte nimm die Bilder raus, stell Löschanträge auf den Commons. Das ist sehr schade, aber diese Bilder sind mit unserem Anspruch an eine freie Enzyklopädie nicht vereinbar. --h-stt !? 10:05, 28. Okt. 2006 (CEST)

Als Hauptautor des Artikels verstehe ich die Kritik. Der ganze Stil missfällt mir dennoch. Es wird nicht vorrangig nach Wegen gesucht, die Aufnahmen zu erhalten, sondern eher nach Möglichkeiten, den Artikel anzugreifen. Natürlich gibt es in Wikipedia zahlreiche Innenaufnahmen, vielleicht gibt es für dieses Grundproblem einen Klärungsbedarf, wie genau eine akzeptable Erlaubnis aussehen könnte. Es gibt zahlreiche Publikationen zu der Kirche, die Abbildungen der Fenster zeigen. Also muss es hier auch einen Weg geben. Die Kompetenz der Bildleute geht mir in dieser Diskussion zu sehr in Richtung auf Löschen, nicht in Richtung der Erschließung möglicher Wege.

Vielleicht ist es für mich auch einfach noch zu früh, mich hier zu engagieren, mir geht der ganze Stil doch ziemlich auf die Nerven. Natürlich hatte ich vor Ort gefragt, was ich auf welche Weise fotografieren dürfte, ich war mehrmals in der Kirche und bin von den Leuten von der Stiftung sogar aktiv unterstützt worden. Es kann sein, dass das unzureichend ist, ich wette aber, dass tausende von Bildern auf der Wikipedia und den Commons nicht aufgrund einer solchen Erlaubnis entstanden sind.

Ich habe auch den Antrag auf Exzellenz nicht gestellt. Deshalb waren die Eintragungen

„Es tut mir leid, aber ich muss dich auf diese Diskussion hinweisen. Es ist ja durchaus möglich, dass ich etwas übersehen habe. Gruß --ST 21:59, 27. Okt. 2006 (CEST)
Da war jemand zu mutig. Jetzt sollte es wieder gehen. --ST 05:31, 28. Okt. 2006 (CEST)“

auf meiner Diskussion bisher auch unverständlich. Jetzt ahne ich, worum es geht, der zweite Satz ist mir immer noch unklar.

  • <Einfügung>Du hattest auf meiner Disk nachgefragt, auf was ich dich hinweisen möchte. Zwischen meinem Eintrag und dener Frage war diese Seite gelöscht worden, was ich mit 'Da war jemand zu mutig.' umschrieben hatte. Deshalb funktionierte der Link hierher nicht mehr. --ST 19:08, 28. Okt. 2006 (CEST) </Einfügung>

Insgesamt scheint mir die Faszination, Einträge vorzunehmen wie Contra, "löschen, auch gerne schnell" usw. für einige Wikipedianer doch etwas zu groß zu sein. Da machen Überlegungen, wie man inhaltliche Beiträge unterstützen kann, anscheinend einfach weniger Spaß. Am Anfang habe ich mich darüber amüsiert, etwa als ich Sekunden nach meinem ersten Artikelanfang ein QS-Bapperl auf der Seite hatte, versehen mit einem aggressiven Kommentar. Dass solche Projekte Menschen mit mangelnder realer Macht virtuelle Macht zur Verfügung stellen, war mir aus vorherigen Internetprojekten klar. Inzwischen bemerke ich bei mir einen Humorverlust, vielleicht weil ich blauäugig zuviel Arbeit in die Sache gesteckt und mich in die Möglichkeiten und Perspektiven der Wikipedia verliebt habe. Ich lege mal eine kleine Wikipause ein, um zu überlegen, wie eine sinnvolle Mitarbeit am Projekt für mich aussehen kann.

Wenn Tbachner einverstanden ist, der Wesentliches für den Artikel geleistet hat, würde ich die Exzellenz-Kandidatur gern zurückziehen. Mbdortmund 15:12, 28. Okt. 2006 (CEST) --

Ich hoffe, ich habe dir gegenüber keinen agressiver Kommentar verwendet. Eine Exzellenzkandidatur darf nach unseren Richtlinien nicht über einen Artikel stattfinden, der mögliche Urheberrechtsverletzungen enthält. Daher bieten sich verschiedene Lösungen an:
  1. Du klärst die Urheberrechte und stellst die Kandidatur bis dahin zurück.
  2. Du lässt die Kandidatur laufen und entfernst die Bilder aus dem Artikel.
  3. Du lässt die Bilder im Artikel und die Kandidatur laufen. In diesem Falle werde ich LAs für die Bilder stellen müssen.
Urheberrechtsverletzungen können von erheblichem Schaden für den Verletzer, aber auch für die WP sein. Daher ist mit diesen Dingen nicht zu spaßen oder eine falsche Zurückhaltung zu üben. Es ist unsere Aufgabe, solche Dinge klar anzusprechen, zu klären oder die URVs zu löschen. --ST 19:21, 28. Okt. 2006 (CEST) PS: Unter normalen Umständen wären diese Bilder ohnehin bereits mit einem LA versehen. Da ich aber davon ausgegangen bin, dass die URV aus Unkenntnis der Rechtslage entstanden sind, wollte ich hier zunächst einen sanfteren Weg gehen. --ST 19:24, 28. Okt. 2006 (CEST)

Bei den Ausschnitten der Fenster scheint mir die Frage nach einer URV klar zu sein. Aber liegt sie auch bei der Ansicht des Altars und des Chorraums vor? Hier sind die fraglichen Fenster nur ein geringer Bestandteil der Aufnahme, die Perspektive läst erkennen, dass sie nicht vorrangig dargestellt werden sollen. Die Fenster sind mit dem Chor verbunden, machen aber nur einen geringen Teil davon aus, von der Aufnahme sowieso. Reicht das schon für eine URV? - Weetwat 18:09, 31. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Lageplan-gemeinfreiifizieren

Liebe Bildrechtler, kann ich das hier irgendwie in eine gemeinfreie Grafik überführen (z.B. durch radikales Vereinfachen, Abzeichnen)? Bitte sagt "ja"! (Es handelt sich um einen Plan der Villa Romana del Casale auf Sizilien) --Gnom 23:36, 28. Okt. 2006 (CEST)

Wenn du die Mauergrenzen nachzeichnest (am besten gleich als SVG) und die Einfärbungen/Beschriftungen selbst erstellts, ist das wohl kein Problem. So lange ausgehend vom gleichem Datenbestand jede Zeichnung zu einem ähnlichen Ergebnis führen müsste, ist keine für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine rein handwerkliche Leistung. --ST 23:50, 28. Okt. 2006 (CEST)
Ganz so einfach ist es nicht. Ich verweise auf den Beschluss des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 17.12.2002, Az. 4 Ob 274/02a (zu finden: hier) nach dem die Bearbeitung einer fremden Vorlage, die (aufgrund der Unsicherheit der Archäologie) spekulative Elemente hat, als Urheberrechtsverletzung angesehen wurde. Österreichisches Recht ist in diesem Zusamenhang dem deutschen sehr ähnlich, dortige obergerichtliche Urteile werden auch in Deutschland gelegentlich zur Argumentation herangezogen.
Was kann man tun, was muss man machen? Mehrere Quellen verwenden, eigene Erfahrung haben (dortgewesen sein) und begründbar auswählen, bei welchen Elementen man Quelle X folgt und wo man sich für Y entscheidet. Problem: Das kommt original research und Theoriefindung sehr nahe und ist in der Wikipedia deshalb eine Gratwanderung.
Eine bessere Antwort habe ich nicht anzubieten. Sorry --h-stt !? 08:51, 29. Okt. 2006 (CET)
Ja, aber ganz so schwierig ist es dann doch nicht - das Ding steht ja noch und von daher ist der Einwand spekulativer Elemente wohl eher nicht gegeben. --ST 09:00, 29. Okt. 2006 (CET)
Das was da steht ist mit Sicherheitzumindest partiell aus Ruinen rekonstruiert und dabei wurden Spekulationen vorgenommen. Aber du hast recht, wenn man sich auf das beschränkt, was da heute steht, dann sollte eine eigene Gestaltung der handwerklichen (nicht urheberrechtsfähigen) Aufnahme durch Dritte ausreichen. --h-stt !? 09:30, 29. Okt. 2006 (CET)
Juhuuu!!! -- Gnom 09:40, 29. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Schöpfungshöhe, PD etc. bei israelischen Orden

Im neuen Artikel Orden und Ehrenzeichen der Israelischen Streitkräfte sind ein Haufen offizielle Bilder der Israelischen Streitkräfte eingebunden und die sind soweit ich weiss geschützt bzw. nicht für eine Weiterverwendung freigegeben. Der Autor argumentiert nun aber auf fehlende Schöpfungshöhe. Ich würde nun gern wissen was die Experten davon halten. --GrummelJS 17:12, 29. Okt. 2006 (CET)

Außer eventuell bei Bild:Dec-president.jpg kann ich auch nicht so sehr viel an Schöpfungshöhe erkennen. --ST 17:20, 29. Okt. 2006 (CET)
Bild:Dec_HeroOfIsrael.jpg ist ein Foto, also greift das Recht am Lichtbild - löschen. Dec-president sehe ich auch kritisch. --h-stt !? 22:34, 29. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Scans von Dokumenten

Kann durch den Scan eines Dokuments Bild:Beuys Gesamtkunstwerk.jpg die Urheberschaft des Autors ausgehebelt werden? Kann das PD sein? Ein etwas anders gelagerter Fall ist das commons-Bild Bild:Documenta 7 Free International University 1982.jpg. Das kann doch nicht einfach ohne den Macher des Titels zu fragen unter GFDL gestellt werden, oder sehe ich das zu verbissen? --Lyzzy 19:53, 30. Okt. 2006 (CET)

1. Fall Schöpfungshöhe gegeben (LA!), 2. nicht. --Histo Bibliotheksrecherche 00:32, 31. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Bearbeitung von Bildern aus der Library of Congress

Im Artikel Geschichte der Chinesen in den Vereinigten Staaten habe ich eine Reihe von gemeinfreien Bildern aus der Library of Congress verwendet. Viele dieser Bilder wurden mit Farbkontrollfeldern versehen, die bei der Verwendung sehr stören. Ist es zulässig, die Bilder zu bearbeiten? --Stilfehler 19:14, 31. Okt. 2006 (CET)

Es ist kein Problem sie zu ändern, nur zu! --Matt314 20:00, 31. Okt. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Logos aus Ghana

In der französischen Wikipedia existiert z.B. dieses Logo vom ghanaischen Fußballverein Asante Kotoko Ich würde gern dieses Logo auch hier bei uns verwenden und auch noch weitere, wie z.B. die Logos von politischen Parteien in Ghana. Gibt es rechtliche Bedenken bei ausländischen Logos? Welches Recht gilt eigentlich, das ghanaische oder das deutsche? --JenneInBerlin 14:13, 2. Nov. 2006 (CET)

Die Verantwortung liegt letztlich beim Hochladenden, aber wir löschen hier nach momentanen Diskussionstand jedenfalls keine Bilder, die nach deutschem Recht legal sind. Also läuft es auf eine Diskussion um die Schöpfungshöhe hinaus und alle Elemente des Logos incl dem Stachelschwein sind nach deutschem Recht bei Gebrauchsgrafiken IMHO nicht schutzwürdig. --h-stt !? 22:08, 2. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Panoramafreiheit und WM-Logo

Bitte schaut euch das mal an. --Jarlhelm 16:13, 3. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Bilder aus den Commons

Hallo, ich bin hier noch recht neu und habe daher einige Fragen zu den Bildern aus den Commons. Wenn unter der Lizenzierung etwas von GNU-Lizenz steht, darf ich das Bild dann in einen Artikel einstellen? Und wie sieht es aus, wenn da Public Domain angegeben ist? Was hat die Namensnennungs-Weitergabe zu bedeuten? Dürfen auch diese Bilder verwendet werden? --217.224.90.11 19:45, 3. Nov. 2006 (CET)

Bilder mit GNU-Lizenz oder Public Domain dürfen in Artikeln verwendet werden. Eigentlich dürfen alle Bilder aus den Commons verwendet werden, leider gibt es ganz wenige Ausnahmen (die es eigentlich gar nicht geben dürfte). Die GNU-Lizenzen sind immer mit Namensweitergabe verbunden, genau wie die CC-by-sa Lizenz. Aber das ist eigentlich nur wichtig, wenn du die Bilder außerhalb der Wikipedia (oder anderen Wikimedia Projekten) nutzen willst. Für weitere Informationen solltes du Copyleft, GNU-FDL, Creative Commons und Gemeinfreiheit lesen. --Jarlhelm 20:53, 3. Nov. 2006 (CET)

Diese Sammlung enthält Textvorlagen, die genutzt werden können, um

  • bei der unrechtmäßigen Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten auf den Lizenzverstoß aufmerksam zu machen
  • eine GFDL-konforme Freigabe für bereits veröffentlichte Texte zu erhalten
  • eine GFDL-konforme Freigabe eines Textes zu erhalten, der bereits wegen URV entfernt wurde

Darüberhinaus enthält sie

  • eine Standardeinverständniserklärung, die als E-Mail-Anhang einer Anfrage verwendet werden kann
  • Hinweise zur Vorgehensweise

Selbstverständlich können die Formulierungen angepasst oder selbst formulierte Texte verwendet werden, dabei muss weiterhin deutlich bleiben, dass Genehmigungen ausdrücklich unter den Bedingungen der genannten Lizenzen ausgesprochen werden müssen.

[Bearbeiten] Lizenzverstöße

Um Nutzer, die Daten aus der Wikipedia auf ihren Webseiten verwenden, auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam zu machen, kann der folgende Standardbrief verwendet werden. Bitte solche Projekte auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen und den Versand der Mail dort vermerken.

Guten Tag,

wir freuen uns, dass Sie sich auf Ihrer Website [1] dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [2] zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen.

Leider haben Sie es bisher versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Texte zur Verfügung gestellt wurden, zu beachten. Die GNU Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) [3] erfordert zwingend

  • die Nennung der fünf an einem Text beteiligten Hauptautoren
  • einen eindeutigen Hinweis, dass der Text der GFDL unterliegt
  • eine lokale Kopie des Lizenztexts von http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html

Die meisten Autoren der Wikipedia geben sich mit einem „Gentleman's Agreement“ zufrieden, dessen Gestaltung Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen nachlesen können.

Wir möchten Sie bitten, dies unverzüglich nachzuholen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass jede Verwendung ohne Einhaltung der Lizenz einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen, XXX
Ehrenamtlicher Mitarbeiter

Wikipedia – die freie Enzyklopädie

[1] {URL der Seite, welche die GNU FDL verletzt}
[2] {Artikel-Quelle in der Wikipedia}
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL

[Bearbeiten] Textfreigaben

Sehr geehrte(r)/Liebe(r) <ANREDE>,

mein Name ist <NAME> und ich bin einer von vielen Autoren der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org).

An diesem internationalen Projekt ist jeder zur Mitarbeit eingeladen. Ich selbst arbeite derzeit an einem Artikel zu <ARTIKELNAME> und bin dabei auf Ihre Seite <URL> gestoßen, die ich für äußerst informativ halte und deren Inhalt ich gerne im Wikipedia-Artikel verwenden würde.

Wikipedia kann dies nur, wenn Sie erlauben, den Inhalt unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu verwenden. Das bedeutet: Der Text ist frei (mit gewissen Vorbehalten wie Namensnennung aller beteiligten Autoren, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Freie_Dokumentationslizenz) und wird dem gemäß für immer frei bleiben.

Die Lizenz garantiert, dass sämtliche Autoren als Urheber genannt werden, entbindet aber auch jeden Autor der Verantwortung für später von anderen vorgenommene Änderungen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen.

Um einen Eindruck von Wikipedia zu bekommen, können Sie auch selbst, ohne Registrierung, an fast jedem Wikipedia-Artikel sofort Änderungen vornehmen. Unter der Adresse http://de.wikipedia.org/wiki/<RELEVANTE_WIKIPEDIA_SEITE> können sie eine (die) bezüglich dieses Schreibens relevante Seite aufrufen und jederzeit bearbeiten.

Falls Sie den Text unter den Bedingungen der „GNU freien Dokumentationslizenz“ der Wikipedia spenden möchten, bitte ich Sie um eine Textfreigabe an die E-Mail-Adresse info-de@wikimedia.org.

Ich würde mich sehr über Ihre positive Reaktion freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

<NAME>

[Bearbeiten] Textfreigabe bei URVs

Guten Tag,

ich bin ein ehrenamtlicher Autor der freien Enzyklopädie Wikipedia [1] und bin heute auf einen Artikel in der Wikipedia gestoßen, der Text aus Ihrer Website enthielt.

URL-Wikipedia:
URL-Urheber:

Es kommt leider vor, dass unerfahrene Benutzer in die Wikipedia Texte einfügen, die von anderen verfasst wurden und dadurch sowohl deren Urheberrechte verletzen als auch der Wikipedia schaden. Der Text ist mittlerweile nicht mehr öffentlich sichtbar und wird nach einer bestimmten Frist vollständig gelöscht. Falls Sie selbst den Text eingestellt haben oder den Text unter den Bedingungen der „GNU freien Dokumentationslizenz“ [2] der Wikipedia spenden möchten, bitten wir Sie um eine Textfreigabe an die E-Mail-Adresse info-de@wikimedia.org. Sie werden dann in den Quellen selbstverständlich als Autor genannt.

Mit freundlichen Grüßen, XXX
Ehrenamtlicher Mitarbeiter

Wikipedia – die freie Enzyklopädie

[1] http://de.wikipedia.org/
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen

[Bearbeiten] Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben

Aufgrund der vielen unklaren Antworten auf die Anfragen bezüglich der Genehmigung der Nutzung eines Bildes (wie „Ich erlaube der Wikipedia meine Fotos zu nutzen.“) empfiehlt es sich, der E-Mail eine Standardeinverständniserklärung anzuhängen (und auf diese in der E-Mail hinzuweisen), die dann vom Autor/Rechteinhaber in der Antwortmail, um die jeweiligen konkreten Informationen ergänzt, verwendet werden kann:

Hiermit erkläre ich in Bezug auf das Bild OBJEKTNAME [ggf. Weblink/Quelle angeben], dass ich der Fotograf oder Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts bin.

Ich erlaube, das Bild unter der freien Lizenz LIZENZ /den freien Lizenzen [ Auswahl gemäß http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder bzw. http://commons.wikimedia.org/wiki/Copyright_tags ] zu veröffentlichen.

Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.

Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen.

DATUM, NAME DES RECHTEINHABERS

Hinweis: englische Fassung unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Email_templates

[Bearbeiten] Einverständniserklärung für Textfreigaben

Es ist zu beachten, dass alle Inhalte der Wikipedia gemäß der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) weiterverwendet werden dürfen.
Daher ist es nicht ausreichend, wenn ein Text ausschließlich „für Nutzung in der Wikipedia“ freigeben wurde. Es bedeutet, dass gespendeter Text auch von Dritten (außerhalb der Wikipedia) weiterverwendet werden kann. Selbstverständlich müssen auch diese „Weiterverwender“ die Bestimmungen der GFDL beachten. Dazu zählt auch, dass die Autoren namentlich genannt werden.

Wichtig für die Freigabe eines Textes unter GFDL ist, dass der fragliche Text frei von Rechten Dritter ist.
Nur der Besitzer der ausschließlichen Rechte kann diese Freigabe erteilen!

Nähere Informationen dazu befinden sich unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen

Bitte folgende Vorlage für Mail an info-de@wikimedia.org nutzen:

Hiermit erkläre ich in Bezug den Text OBJEKTNAME [ggf. Weblink/Quelle/Artikelname angeben], dass ich der Autor oder Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts bin.

Ich erlaube, den Text unter der freien Lizenz LIZENZ GNU-FDL [siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License und http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen] zu veröffentlichen.

Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, den Text gewerblich zu nutzen und zu verändern.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass der Text dauerhaft auf der Wikipedia eingestellt wird.

Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Werk im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen.

DATUM, NAME DES RECHTEINHABERS

[Bearbeiten] Hinweise zur Vorgehensweise

  • Erhaltene Genehmigungen für die Nutzung von Texten oder Bildern sollten auf der Diskussionsseite des betroffenen Artikels dokumentiert werden, damit Leser und Autoren eine Urheberrechtsverletzung ausschließen können.
  • Zusätzlich muss die Genehmigung an info-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, um eine Archivierung und einen späteren Rückgriff auf die Mail zu ermöglichen. Nach Eingang einer Genehmigung wird dies mit der Ticketnummer des OTRS auf der Diskussionsseite des Artikel vermerkt.

[Bearbeiten] Siehe auch

Der Nutzen dieser Seite ist umstritten und steht derzeit zur Diskussion.


Hier werden Projekte Dritter gesammelt, bei denen Zweifel bestehen, ob sie die Inhalte der Wikipedia lizenzkonform nutzen. Ebenso wird hier die Einordnung neuer Projekte diskutiert.

Bitte beachte vor dem Eintragen folgende Hinweise:


Rechtliche Konsequenzen
Durch die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten für andere verstößt Du möglicherweise gegen geltendes Recht.
Bitte beachte unbedingt die laufende Diskussion, bevor Du einen vermeintlichen Lizenzverstoß anmahnst.

Keine Doppeleinträge
Bitte diese Seite, das Wikipedia:Weiternutzung/Archiv und die bereits als lizenzkonform Eingestuften mit Strg+F bzw. Apfel+F durchsuchen, um Doppeleinträge zu vermeiden. Zusätzliche Informationen oder Einschätzungen zu diesen Seiten sollt Ihr natürlich dort eintragen oder ggf. bei Änderungen das Projekt hier wieder neu einstellen.

Korrekte Form
Als Betreff bitte den Namen des Projektes oder der Webseite ohne „http://“ angeben, welche dann automatisch unter noch nicht eingeordnet aufgeführt werden.
Bitte einen kurzen Kommentar zu Lizenzverstoß und Umfang der Nutzung der Wikipedia abgeben und mit vier Tilden (~~~~) signieren.

Bitte trage nun den Kandidaten unter Beachtung der vorstehenden Hinweise ein:
Hier den neuen Kandidaten eintragen


Folgen einer nichtkonformen Nutzung:
Jeder Autor, dessen Texte kopiert wurden, ohne dass die Lizenzbestimmungen eingehalten wurden, kann den Betreiber der Site wegen Verletzung seiner Urheberrechte verklagen. In der Praxis sollte zu diesem Mittel jedoch erst gegriffen werden, wenn freundliche Ermahnungen nicht gefruchtet haben.

Live-Mirrors:
Sites, die Inhalte ohne Genehmigung live von den Wikimedia-Servern beziehen, werden von den Server-Administratoren blockiert. Schick dazu eine Nachricht an info-de@wikimedia.org oder sprich die Admins im Chat auf #wikimedia-tech an. Trage den gefundenen Live-Mirror bitte auch unten auf dieser Seite im Abschnitt „== Live Mirrors ==“ ein, um Dein Vorgehen zu dokumentieren.

Archivierung/Offline Seiten
Abgearbeitete Vorgänge und Seiten, die z. Zt. offline sind, sollten im Archiv abgelegt werden. Lösche die erledigten Fälle und gib den Link mit dem Versionsunterschied der Löschung zusammen mit einem kurzen Kommentar dort an, so kann man alte Fälle einfach wiederfinden.

Markenrechtsverletzungen:
„Wikipedia“ ist eine in der EU geschützte, auf die Wikimedia Foundation eingetragene Marke. Das Wikipedia-Logo ist zudem urheberrechtlich geschützt (es steht nicht unter einer freien Lizenz). Wenn Du festgestellt hast, dass eine Website durch ihrem Domain-Namen oder durch ihre Gestaltung zur Verwechslung mit der Wikipedia Anlass gibt, weise bitte die deutsche Wikimedia e.V. per E-Mail an info@wikimedia.de auf diesen Umstand hin.

[Bearbeiten] Volle Mirrors nicht lizenzkonforme Nutzung

Nota Bene: Solange die genannten Mängel bestehen, werden zu den folgenden Projekten keine "anklickbaren" Links angeführt.

[Bearbeiten] www.doctor-net.de (nicht lizenzkonform)

Doctor-net.de spiegelt seit 2004 Inhalte der deutschen WP und kennzeichnet diese nicht ausreichend, siehe z.B. hier. Zwar werden die Texte unter die GNU-FDL gestellt (kaum lesbar ganz unten), jedoch fehlt die Erwähnung der WP als Quelle, der Link auf die Autorenliste und die lokale GNU-FDL. Mehrere Kontaktversuche (siehe archivierte Diskussion, lang) haben zu nichts geführt.

Viele Adressen verweisen auf die Doctor-net.de Seite, es handelt sich immer um denselben Betreiber. Doctor-net Klone sind leicht an dem blau/orangem Design und dem Doctor-net Logo links oben zu erkennen. --Mdangers 23:39, 14. Dez 2005 (CET)

MSN-Suche nach "Geometrisierung Thurston" brachte über 100 verschiedene Umleitungen auf Doctor-net-Seiten, habe nur die ersten paar davon ergänzt. (MSN scheint gut geeignet zur Klon-suche zu sein, da "echte" Wikipedia-Seiten wohl herausgefiltert werden...). --Yonatan 11:54, 16. Dez 2005 (CET)

Danke dafür! --Mdangers 15:54, 16. Dez 2005 (CET)
2. email ist raus. --Mdangers 00:21, 31. Jan 2006 (CET)
Kontakt. Bei näherem Hinsehen (d.h. ignorieren von einigen Popups und wühlen durch laaange Listen an Amazon-Links und ähnlicher Werbung) sind alle Anforderungen der GNU-FDL erfüllt. Ich habe den kooperativen Vorstand des betreibenden, gemeinnützigen (!) Vereins gebeten, eine etwas lesbarere Auszeichnung zu verwenden. --Mdangers 17:42, 31. Jan 2006 (CET)
Auszeichnung ist verbesssert, ist lizenzkonform, dieser Eintrag verbleibt aufgrund der Menge an Domains hier. --Mdangers 11:16, 1. Feb 2006 (CET)
p.p.s: Recherche bei Denic ergab, dass alle Domains auf die selbe Person registriert sind und zwar derjenigen, der auch docnet.de, bzw. doctor-net.de gehört. Sollte man da nicht darauf hinweisen, dass auch solche Klone die lokale GFDL und entsprechende Hinweise benötigen? Ich hab die Domain daher mal auf der Hauptseite als legitimen Klon ausgetragen --Taxman 議論 11:17, 10. Apr 2006 (CEST)

Jawoll, ist ein Doctor-Net Klon, guckst du einmal auf dieser Seite auf den ersten Eintrag (TOC 1.1). Ich stimme absolut mit Dir überein, das die Seite bemerkenswert schlecht gestaltet ist, ich habe das gegenüber den Betreibern auch bereits angesprochen (s.o.). Wenn man gaaaanz genau hinschaut, ist unten rechts der korrekte Disclaimer eingebaut. Die Links waren vormals ok, d.h. die Seite war lizenzkonform. Dies ist scheinbar nicht mehr der Fall, zumindest sind die Links jetzt für mich tot (FF1.5, Opera lädt die Seite ohne WP-Inhalte). Deswegen alles gut mit der Entfernung, ich werde demnächst eine mail schreiben. --Mdangers 14:51, 10. Apr 2006 (CEST)

Tatsächlich ist ein Anteil der Seiten korrekt AUsgezeichnet, die Mehrheit jedoch nicht. Email deswegen geschrieben, zusätzlich wikipädia.de und den Schutz des Begriffes "Wikipedia" angesprochen. --Mdangers 00:11, 26. Apr 2006 (CEST)

Ich habe heute mal den Impressum ganz prominent ins Auge fallenden Prof. Dr. J. Kornhuber mal gefragt, wie er dazu steht. --Bahnmoeller 23:42, 15. Aug 2006 (CEST)

Sehr innovativer und guter Ansatz, ich sprach bisher immer nur mit Herrn M. Schlabeck. --Mdangers 09:52, 16. Aug 2006 (CEST)
Antwort von Professor Kornhuber: "vielen Dank für den Hinweis. Ich habe mit diesen Aktivitäten jedoch nichts zu tun." --Bahnmoeller 07:59, 19. Aug 2006 (CEST)

Bekannte Umleitungen auf Doctor-net:

  • adipositas-fachklinik.de
  • angehörigen-beratung.de
  • angehörigenselbsthilfe.de
  • änr.de
  • änu.de
  • anwälte-suche.de
  • ärx.de
  • arzt-telefon.de
  • ärzte-apotheken.de
  • ärzte-hilfe.de
  • ärzte-verbund.de
  • ärztlicher-psychotherapeut.de
  • ästhetische-therapie.de
  • beauty-chirurgen.de
  • beautyzentrum.de
  • bücher-bestellung.de
  • bücher-dienst.de
  • bulimieklinik.de
  • clinicnet.de
  • clinic-net.de
  • clinix.de
  • chirurgisches-centrum.de
  • d-arzt-praxis.de
  • däs.de
  • demenz-centrum.de
  • demenzzentrum.de
  • dermatologischetagesklinik.de
  • diagnose-center.de
  • diseasemanagementzentrum.de
  • easysurfing.de
  • erlanger-arkaden.de
  • fachärzte-24.de
  • fachklinik-psychosomatik.de
  • gastroenterologieklinik.de
  • gerontozentrum.de
  • geriatriefachklinik.de
  • hausaerzte-praxis.de
  • hauttagesklinik.de
  • homöopathie-therapie.de
  • homöopathischepraxis.de
  • impotenz-behandlung.de
  • kinder-kliniken.de
  • klink-fürth.de --> xn--klinik-frth-0hb.de (nur Artikel Fürth ohne irgendwelchen Sinn, Domain-Inhaber Schlabeck aber mit 'Doctor-Net'-Mailaddy)
  • kopfpraxis.de
  • kranke-kassen.de
  • laser-korrektur.de
  • love-gui.de
  • lungen-sprechstunde.de
  • maennerklinik.de
  • medikamenten-bestellungen.de
  • näs.de
  • nervenaerzte-online.de
  • nervenarzt-psychotherapeut.de
  • nervenfachklinik.de
  • neurologietagesklinik.de
  • neurologischeklinik.de
  • nürnberg-psychotherapeuten.de
  • öas.de
  • online-diseasemanagement.de
  • ophtalmologie-praxis.de
  • order-apotheke.de
  • orthopädie-sprechstunde.de
  • orthopaediekliniken.de
  • orthopaedischeszentrum.de
  • panik-störung.de
  • pharma-führer.de
  • pharmabestellung.de
  • pharmaka-service.de
  • pharmazentrale.de
  • pneumologiezentrum.de
  • praxis-vertretungen.de
  • privat-psychotherapeuten.de
  • privatbegutachtung.de
  • privatbetreuung.de
  • private-clinic.net
  • private-psychotherapeuten.de
  • privatuni-klinik.de
  • privat-hospital.de
  • psychiatrie-klinik.de
  • psychiatrie-praxis.de
  • psychiatrischeklinik.de
  • psycho-therapy.com
  • psychotherapeut-nuernberg.de
  • psychotherapeuten-privat.de
  • psychotherapie-goettingen.de
  • psychotherapieratgeber.de
  • psychotherapiesupervision.de
  • radiologieklinik.de
  • rechtsanwalts-sozietät.de
  • rekonstruktionschirurgie.de
  • rückenschmerz-online.de
  • schlaf-stoerungen.de
  • schoenheitschirurgische-ambulanz.de
  • schoenheitschirurgischeklinik.de
  • schoenheitschirurgie-klinik.de
  • seel-sorge.de
  • senioren-praevention.de
  • shop-apotheke.de
  • sucht-rehabilitation.de
  • suchtselbsthilfe.de
  • tagkliniken.de
  • tcm-clinic.de
  • therapeuten-suche.de
  • therapie-guide.de
  • urologie-klinik.de
  • urologie-praxisgemeinschaft.de
  • vt-fachklinik.de
  • web-praxis.de
  • wikipaedia.de
  • wwwapotheken.de
  • wwwgutachter.de
  • wwwtherapeuten.de
  • www.madeasy.de
  • zahnfachklinik.de
  • zmk-ambulanz.de
  • zmkklinik.de

Doppelnennungen scheinbar neuer Seiten:

  • laser-korrektur.de
  • tages-kliniken.de
  • homoeopathieklinik.de
  • kopfpraxis.de
  • ophtalmologie-praxis.de
  • psychiatrie-klinik.de
  • xn--rechtsanwlte-kanzlei-jzb.de
  • gesundheits-prämie.de
  • www-psychologen.de
  • xn--gynkologie-rzte-2kbi.de

[Bearbeiten] www.xn--wikipdia-4za.com (www.wikipädia.com, auch .org)

scheinbar je nach artikel unterschiedlich falsche lizenzeinhaltung ("wikipedia.de", gfdl-text nicht auf eigenem server, kein link auf autoren,...). ich kann das mit meinem 56k-modem nicht wirklich nachvollziehen, weil es dermaßen mit werbung und popups vollgeballert ist - deshalb meine bitte, dass das jemand anderes übernimmt. --JD {æ} 01:42, 19. Mär 2006 (CET)

Sehe ich auch so, gehört zu doctornet. --Raymond 09:21, 19. Mär 2006 (CET)
Jau, schlimme Seite. Wird demnächst in die Liste eingefügt. --Mdangers 19:45, 20. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] homöopathische-klinik.de

Bin während einer Recherche auf das hier gestoßen. Neben dem allgemeinen Chaos auf der ganzen Seite läßt das Impressum ganz unten links (nicht auf der "Hauptseite" vorhanden) vermuten, dass die Inhalte von docnet.de geklaut sind. Selbstverständlich weder ein Link auf WP, noch auf die Hauptseite oder gar eine lokale Kopie der GFDL. --Taxman 議論 11:08, 10. Apr 2006 (CEST)

p.s. Daneben sollten auch die "Weitere Links zum Thema" (http://biomentalmanagement.com/ , http://wellnessmedizin.de/ , http://psychologie-klinik.de/ ,etc. etc.) gecheckt werden. Sieht für mich nach massivem Google-Spam aus.
p.p.s: Recherche bei Denic ergab, dass alle Domains auf die selbe Person registriert sind und zwar derjenigen, der auch docnet.de, bzw. doctor-net.de gehört. Sollte man da nicht darauf hinweisen, dass auch solche Klone die lokale GFDL und entsprechende Hinweise benötigen? Ich hab die Domain daher mal auf der Hauptseite als legitimen Klon ausgetragen --Taxman 議論 11:17, 10. Apr 2006 (CEST)

Jawoll, ist ein Doctor-Net Klon, guckst du einmal auf dieser Seite auf den ersten Eintrag (TOC 1.1). Ich stimme absolut mit Dir überein, das die Seite bemerkenswert schlecht gestaltet ist, ich habe das gegenüber den Betreibern auch bereits angesprochen (s.o.). Wenn man gaaaanz genau hinschaut, ist unten rechts der korrekte Disclaimer eingebaut. Die Links waren vormals ok, d.h. die Seite war lizenzkonform. Dies ist scheinbar nicht mehr der Fall, zumindest sind die Links jetzt für mich tot (FF1.5, Opera lädt die Seite ohne WP-Inhalte). Deswegen alles gut mit der Entfernung, ich werde demnächst eine mail schreiben. --Mdangers 14:51, 10. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] seniorgui.de (Doctor-Net Klon)

Scheint sich auf Geriatrie-spezifische Themen zu beschränken, macht das aber in einer Art und Weise die man einfach nur noch traurig nennen kann. Ganz zu schweigen davon, dass ihm anscheinend das Mitkopieren von Sonderzeichen als unnötiger Luxus erschien. Lennert B d·c·b 18:34, 8. Mai 2006 (CEST)

Das ist ein Doctor-Net Klon, guckstu ganz oben (unter 1.1), verschiebe ich demnächst dorthin. Grüße, --Mdangers 22:57, 13. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] homöopathie-ärzte.de/ (Doctor-Net Klon)

Gehört zu doctor.net (s.o.). --Raymond Disk. 19:51, 3. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] gedaechtnis-sprechstunde.de/ (Doctor-Net Klon)

Nochmals doctor.net. --Raymond Disk. 09:24, 7. Jun 2006 (CEST)

Können auch einfach dort nachgetragen werden, oder?!? --Mdangers 16:23, 8. Jun 2006 (CEST)
Logo, mache ich in Zukunft gerne so :) --Raymond Disk. 21:33, 8. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] xn--rntgen-ambulanz-8sb.de

xn--rntgen-ambulanz-8sb.de zeigt einzelne Artikel, verlinkt aber nichts. Man findet per Google mittels "site:" nichts, aber in anderen Suchen finden sich Ergebnisse, z.B. [24] Google zeigt als eigentlichen Titel "r%C3%B6ntgen-ambulanz.de" (Ersetzung des ö vom Browser Mozilla ? Ist möglich.) Per Klick auf wikiverlinkte Seiten kann man erkennen, dass es sich womöglich um einen Vollmirror handelt. -- Amtiss, SNAFU ? 18:22, 22. Jul 2006 (CEST)

Wiedermal Doctor-Net. -- Timo Müller Diskussion 22:08, 23. Jul 2006 (CEST)

wohl auch: xn--rzteempfehlung-4hb.de/index.php/Quatsch --W!B: 21:37, 26. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Merkel Internet Service

Diverse Domains, die mit verschiedenen Tricks versuchen, das Google-Ranking zu erhöhen. Stichwörter oder Inhalte der Wikipedia wurden verwendet in folgenden Seiten, dies ist scheinbar nicht mehr aktuell (hier archivierte Diskussionen):

  • www.uratmosphaere.de
  • www.graptolithen.de
  • www.indexsuche.de
  • www.steine.de
  • www.kuiperguertel.de
  • www.oortschewolke.de
  • www.themensuche.de

[Bearbeiten] www.melifon.de

Sieht nach einem kompletten Spiegel aus. Lokaler Link auf die GNU-FDL ist da, ansonsten gibts nur den lapidaren Hinweis "Original, History and Authors: de-wikipedia-org/wiki/[Artikelname]" (nicht als Link). Standardmail ging gerade raus. Electrocat 01:37, 5. Feb 2005 (CET)

  • Hallo, der jeweilige Link auf den Stichwortseiten ist gesetzt, auch wenn die Lizenzbedingungen dies nicht erfordern. mfg 217.225.190.182 11:00, 7. Feb 2005 (CET)
  • Desgleichen haben wir jeweils einen link zur Versionsgeschichte gesetzt. 217.225.190.182 11:04, 7. Feb 2005 (CET)
sehr richtig, die Lizenzbedingungen erfordern mehr, unter anderem die Nennung der Autoren - dass das Verlinken reicht, ist ein Entgegenkommen unsererseits - darüber müssen wir aber hier nicht diskutieren ... oben im Artikel sind alle wichtigen Informationsquellen verlinkt. -- Schusch 11:34, 7. Feb 2005 (CET)
Der Link auf die Versionsgeschichte gilt doch als Nennung der Autoren, wenn wir das richtig verstehen? Somit dürfte die Site jetzt als "konform" gelten? 217.225.178.77 15:44, 7. Feb 2005 (CET)
mein Kommentar bezog sich auf auch wenn die Lizenzbedingungen dies nicht erfordern. Das ist richtig, die Lizenzbedingungen erfordern eine Nennung mindestens (sofern so viele vorhanden) der fünf letzten Autoren, außerdem noch einiges mehr, ich bitte das selber zu lesen. Und wie auch unter dem oben angeführten Artikel "Wikipedia anderswo verwenden" (o. ä.) zu lesen steht, ist es ein Entgegenkommen der Wikipedia, dass ein Link ausreicht. Insofern war der Kommentar der Nicht-Erforderniss aus Sicht von Wikipedia-Mitarbeitern eher wenig konstruktiv. Aber solange sich die Spiegel an die Spielregeln halten, ist das Spiegeln völlig in Ordnung. Aus meiner Sicht wäre es übrigens immer ein Gebot der Fairness, auf der Einstiegsseite zu erwähnen, wo man denn diese riesige Datenbank herhat – auf Paragraphen möchte (und kann) ich da nicht rumreiten. -- Schusch 17:56, 7. Feb 2005 (CET)
Immer noch nicht korrekt. Erinnerung ist raus. --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)
Der Bearbeiten Link ist eine Weiterleitung an Amazon, d.h. Werbung. Version und Link zur WP nur über eine weitere Seite. Kontakt gehabt, eher unerfreulich. --Mdangers 17:51, 22. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] visits-for-link.com

Sieht lizenzkonform aus. --Raymond 22:23, 9. Mär 2006 (CET)

Nachtrag: Der Bearbeiten-Link geht auf eine Werbeseite. Vom Aufbau her identisch mit www.melifon.de (siehe oben). --Raymond 22:38, 9. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.geodatabase.de

und www.hadida.de, wie Melifon, jedoch mit funktionierendem Bearbeiten link, d.h. lizenzkonform. --Mdangers 18:18, 22. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] www.noerdlinger-ries.de

www.noerdlinger-ries.de/tektite_und_moldavite.html Verwendet Text und Bildmaterial aus dem Artikel Tektit. Keinerlei Verweis auf Wikipedia sowie auf die GFDL.

[Bearbeiten] bizkitt.de

Ist das noch okay? Sehr sparsame Hinweise auf Wikipedia, Beispiel: fertighaus.bizkitt.de/Fertighaus_102248.html --MichaHablitzel 00:53, 24. Mai 2004 (CEST)

Der Betreiber ist angeschrieben. --APPER\☺☹ 22:04, 8. Jun 2005 (CEST)
Sehr schnelle Antwort. Mal sehen, ob sich was ändert. --APPER\☺☹ 22:11, 8. Jun 2005 (CEST)
Unten am Ende jedes Artikels steht nun gut lesbar Dieser Artikel oder Teile dieses Artikels stammen aus Wikipedia und werden durch die GNU FDL lizenziert., mit links auf de.wikipedia.org und die gfdl --mGla 16:52, 9. Aug 2005 (CEST)
Soweit, sogut, Autorenliste und Artikelverlinkung fehlt noch. --Mdangers 23:45, 29. Nov 2005 (CET)
Und da hat sich auch bis jetzt nichts geändert! - --Hubertl 15:06, 28. Jan 2006 (CET)
2. email ist raus. --Mdangers 00:21, 31. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.trendmarke.de

Aufgrund des praktisch identischen Aufbaus dieser 3 Auftritte liegt der Verdacht nache, dass der Betreiber nur zugunsten der werbenachrichten seine Bekanntheit und Trefferquote bei Google steigern möchte. -- RainerBi 10:19, 16. Jun 2004 (CEST)

[Bearbeiten] www.tigersuche.de

Wie trendmarke.de vom gleichen Betreiber wie bizkitt.de. Aufgrund des praktisch identischen Aufbaus dieser 3 Auftritte liegt der Verdacht nache, dass der Betreiber nur zugunsten der werbenachrichten seine Bekanntheit und Trefferquote bei Google steigern möchte. -- RainerBi 10:19, 16. Jun 2004 (CEST)

[Bearbeiten] www.xasa.com

www.xasa.com/wiki/de/wikipedia/h/ha/hauptseite.html -Rrdd 21:26, 19. Feb 2004 (CET) Unformatierte WP-Kopie, ohne Link auf Originalartikel und Autoren, WP nur als Wort auf der Seite, kein Hinweis auf die Urheberschaft - Nb 00:41, 14. Nov 2004 (CET)

Ist ein spanischer Anbieter, email auf engl./dt. ist raus. --Mdangers 00:19, 20. Okt 2005 (CEST)
2.email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.mauspfeil.com

  • zwar Hinweis auf Wikipedia-Abstammung, aber kein Edit-Link, keine History. Außerdem veralteter Artikelstand inkl. Benutzer- & Diskussionsseiten (Stand wahrscheinlich zwischen 13.08. und 21.08.). Dafür aber ein Amazon-"Shopping-Tipp" zum angezeigten Artikel. --BLueFiSH ✉! 00:14, 24. Dez 2004 (CET)
  • Keine Autoren, nur Link auf WP --Ariser 10:48, 29. Jan 2005 (CET)

Standardtext ist raus. --Ariser 10:58, 29. Jan 2005 (CET)

Über den eigentlich rechtlich verpflichtenden Impressumshinweis bin auf eine alte Version des Artikels Impressum, gestoßen, an dem noch lauter krudes Diskussionszeug hing. So viel Ignoranz gehört... ihr wisst schon, Leute --Joachim T. 23:45, 16. Feb 2005 (CET)
Lizensierung OK, auch wenn an der lokalen Lizenzkopie auch Diskussionreste hängen. -- Timo Müller Diskussion 15:27, 19. Sep 2005 (CEST)
War kurz offline, Links zu Artikeln funktionieren nicht, Link zu Autoren nicht da. GNU-FDL und link zu WP ok. --Mdangers 00:02, 20. Sep 2005 (CEST)
email ist raus. --Mdangers 23:21, 23. Sep 2005 (CEST)
Der Disclaimer verweist jetzt auf die Hauptseite der Wikipedia, ein Link auf den Entsprechenden Artikel hier (bzw auf die History) wäre aber gut. Die Links im Hinweistext sind Selbst-Links... Davon abgesehen sind viele Seiten verkrüppelt (Diskussionsbeiträge mittendrin, etc) -- D. Dÿsentrieb 13:13, 18. Okt 2005 (CEST)
@Duesentrieb: Wie bereits oben erwähnt, detailierte Anmahnung der Fehler ist per email raus. Ich schreibe erstmal alle "Sünder" an, dann alle nochmals überprüfen und dann per Snail-Mail weitermachen, u.U. mit Briefkopf vom Verein (noch mit niemandem besprochen, ist das einzig offiziell wirkende, das mir einfällt) oder so. Blockierung der Remote-Loader ist bisher das einzige, was wirklich zieht, wenn die Menschen nicht von sich aus kooperativ sind. Sollte jemand (Du) bessere Ideen haben, heraus damit! --Mdangers 00:19, 20. Okt 2005 (CEST)
Jetzt ganz fast i.O., nur der Link zur Versionsgeschichte führt zum editieren, email ist raus. --Mdangers 12:33, 15. Jan 2006 (CET)

Deutscher Inhalt ist lizenzkonform. Email zum en: Inhalt ist raus. --Mdangers 13:49, 21. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.know-library.net/www.ilexikon.com

www.ilexikon.com, *.know-library.net, www.internet-abkuerzungen.de (Offline), Details s.u.. Von der Firma Rabbit Media (Litauen) betriebene Seiten. Inzwischen wird korrekt verlinkt auf die WP und den Originalartikel aus der WP und unter GNU-FDL gestellt. Verlinkung der Autoren fehlt. Mehrfach Kontakt durch Benutzer:Beyer. --Mdangers 12:49, 29. Dez 2005 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 00:21, 31. Jan 2006 (CET)

Inzwischen sind www.know-library.net & www.ilexikon.com streng lizenzkonform, nur die korrekte Auszeichnung der Bilder fehlt. Archivierte Diskussion. --Mdangers 12:10, 14. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] encyclopedie-de.snyke.com

1:1 aus der Wikipedia, aber anstatt unserem Baustein nur ein lapidares: "License : GFDL - Source: Wikipedia - Article - History". Diese sind zwar verlinkt, aber mMn nicht ausreichend. -- da didi | Diskussion 13:15, 15. Sep 2005 (CEST)

Und auch das wird nur angezeigt, wenn man Javascript aktiviert hat. Werde eine Email schreiben. --C.Löser Diskussion 11:35, 10. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.wissensnetz.de

Unter www.wissensnetz.de/lexikon/ kommt man zur Hauptseite, wo der Link zur Wikipedia fehlt (ich entdecke ihn nicht) - alle Artikelseiten enthalten aber den üblichen Satz, Benutzerseiten sind leider teilweise auch da (in der Suche Benutzer:name) eingeben, allerdings verstehe ich da das System nicht - könnte sein, daß die Inhalte von einem anderen Klon kopiert wurden ... -- Schusch 20:25, 29. Jan 2005 (CET)

Ist mMn jetzt ok. 2. Meinung? --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)
Keine interne Kopie der Lizenz, Links im Lizenzhinweis funktioniern mit Javascript: Link in Neuem Fenster öffnen nicht möglich. -- Timo Müller Diskussion 21:27, 16. Sep 2005 (CEST)
Mein Fehler, man muß tatsächlich alles anklicken. Link auf Wikipedia ist kaputt, keine lokale Lizenz. Die Verwendung von Javascript und Link-in-neuem-Fenster nicht möglich ist mMn unerheblich für die Lizenzkonformität. --Mdangers 14:47, 17. Sep 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 22:07, 23. Sep 2005 (CEST)
2.email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.lexikon-online.info

Nicht lizenzkonform. Klare Wikipedia Erwähnung und Liste der Autoren fehlt. --Mdangers 02:19, 18. Sep 2005 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 22:07, 23. Sep 2005 (CEST)
Immer noch keine Autorenliste. Hat der Betreiber geantwortet? --C.Löser Diskussion 11:49, 10. Dez 2005 (CET)
Nein, Kontakt mit dem Betreiber trage ich immer hier ein. 2. Email geht demnächst (= nicht zwingend 2005) raus, danach offizielles Anschreiben per Post. --Mdangers 17:37, 10. Dez 2005 (CET)
". emali raus 17. Dez 2005, Kontakt, Autorenliste ist jetzt drin, Erwähnung der Wikipedia fehlt noch, aber wird sicherlich gleich nachgereicht. --Mdangers 12:47, 18. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] de.freeglossary.com

Mirror anscheinend aller großen WP.

  • [25]- About der Seite, Wikipedia powered. Sehr magere Erklärung.
  • in den Artikeln gibt es dafür ein mehr oder weniger verstecktes "about" Darkone (¿!) 22:09, 10. Sep 2004 (CEST)
Zu versteckt. Es sollte in jedem Artikel auf die Herkunft/Lizenz hingewiesen werden. --zeno 13:10, 16. Sep 2004 (CEST)
Immer noch so. "About" ist korrekt. --Mdangers 02:19, 18. Sep 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 22:07, 23. Sep 2005 (CEST)
2.email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.uni-protokolle.de

  • http://www.uni-protokolle.de/ Gefunden mit Google-Suche nach "Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist ein Landkreis" Lizenzhinweis ist m.E. in Ordnung, der Hinweis aur WIKIPEDIA ("Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.") am Schluss ist aber etwas dürftig, einen Link auf den Originalartikel "Landkreis Grafschaft Bentheim" fehlt (Fehlerhafter Link, von anderen Seiten aus scheint's aber zu funktionieren), so dass auch die Verionsgeschichte und damit die Autoren nicht erreichbar sind. Alles in allem eher Lappalien. -- RainerBi 11:21, 29. Jun 2004 (CEST) Link geht inzwischen.
Uni-Protokolle wurde vom Benutzer Pomponius bei seiner URV-Anklage fälschlich als Quelle für Hexentheoretiker angegeben, obwohl am Fuss der Seite die Wikipedia als Quelle genannt wurde.
Ja, so was passiert immer wieder. Eine meiner Mitarbeiterinnen wollte allen Ernstes einen Artikel von www.uni-protokolle.de als Zitatangabe in einer Arbeit aufnehmen. Darauf hingewiesen, dass der Artikel 1:1 aus der Wikipedia stamme und sie eigentlich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (und wegen Fehlern, die in der von uni-protokolle.de gerade verwendeten Version enthalten sein können) auf die Wikipedia-Originalseite referenzieren sollte, hat sie überhaupt nicht begriffen: "Wieso Wikipedia? Das is' doch Uni-Protokolle.de, dieses Lexikon, nicht? Die werden das doch schon überprüft haben..." Fazit: der Hinweis am Fuss der Seite ist viel zu klein. Die meisten Leser übersehen das schlicht. --Weiacher Geschichte(n) 19:54, 4. Jun 2005 (CEST)
Kein Verweis auf Versionsgeschichte, WP nur erwähnt, nicht verlinkt, sonst alles gut --Mdangers 19:15, 5. Okt 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Dieses Lexikon ist eine Kopie der Wikipedia von etwa August 2004 oder noch älter. -- Martin Vogel قهوة؟‎ 01:47, 11. Jan 2006 (CET)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

-- umgetragen -- Die Lizenzinformationen sind etwas sehr knapp. Kein Hinweis auf die Autoren/Versionsgeschichte. -- Timo Müller Diskussion 12:57, 30. Jan 2006 (CET)

Wird bereits weiter oben diskutiert (2.13, ich bin ganz sicher ;-)), wird demnächst nach oben verschoben. Willkommen zurück! --Mdangers 22:43, 30. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] powerwissen.com, xpsearch.to

anscheinend recht vollständiger mirror, mit google-ads. lizenzhinweis: Dieser Artikel stammt aus der Wikipedia und ist durch die GNU FDL lizensiert. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren. aber keine links auf wikipdia, den artikel, die gfdl oder die autorenliste.

laut diesem artikel auf dialerschutz.de (siehe auch das posting dazu auf der wikide-l-mailingliste)

[verlinkt] Die Pseudo-Suchmaschine Powerwissen.com [..] auf Texte des kostenlosen Lexikons Wikipedia. Der Betreiber der "Suchmaschine" verdient an den fremden Texten - er bietet sie über eine teure 0137-Nummer zum Download an.

(ein artikel als pdf für 49 Cent). ich konnte den im screenshot als beispiel gezeigten artikel Nokia 7650 jedoch kostenfrei herunterladen... grüße, Hoch auf einem Baum 05:25, 28. Apr 2005 (CEST)

Beispiel: [26]

Nur der Hinweis "Dieser Artikel stammt aus der Wikipedia und ist durch die GNU FDL lizensiert. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren" Der Hinweis ist aber ein Bild und es gibt keine Links, weder auf die Wikipedia noch auf die Lizenz. -- Timo Müller Diskussion 20:53, 9. Sep 2005 (CEST)

Email geschrieben. --Mdangers 17:02, 15. Sep 2005 (CEST)
jetzt offline, mal abwarten. --Mdangers 19:13, 15. Sep 2005 (CEST)

Verwendet WP-Inhalte, Beispiel: [27] und [28] identisch mit Konrad Adenauer (scheint aber eine etwas ältere Artikelversion zu sein). Hinweis auf Wikipedia ist drin, allerdings nur als Bild mit dem Text "Dieser Artikel stammt aus der Wikipedia und ist durch die GNU-FDL lizensiert. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren". Keine Links auf Artikel, Autoren, GNU-FDL etc.. Außerdem halte ich den Hinweis in einem Bild auch für untauglich (kann bspw. mit Textbrowsern nicht gelesen werden). Außerdem kann der Artikel auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden (Link direkt über dem Artikeltext), allerdings ist darin die Wikipedia überhaupt nicht mehr erwähnt. (von Benutzer:Kam Solusar, umgetragen von offline) --Mdangers 16:57, 12. Okt 2005 (CEST)

Für mich schon wieder offline. Liegts an mir? --Mdangers 20:38, 19. Okt 2005 (CEST)
Bei mir sind beide Seiten erreichbar. --Kam Solusar 16:06, 20. Okt 2005 (CEST)
Danke, ist wohl tatsächlich mein Problem. Hängt wohl vom ISP ab, zu Hause über Freenet wirds nix, von der Arbeit i.o.. Dasselbe vier Einträge weiter unten. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)

Offensichtlich ordnungsgemäß GFDL deklariert, nicht verlinkt.
Beispiel: http://xpsearch.to/j2UKcjyEHnoAteY1b7SiYQ%3D%3D_Kredentialismus.html --Addicks 21:58, 22. Nov 2005 (CET) Verschoben --Mdangers 00:44, 24. Nov 2005 (CET)

Enthält zwar einen Baustein, dass der Text aus WP stammt, aber keinen Link auf WP, die GFDL oder die History. Ich kann leider keine Mail schicken, weil keine Addy im Impressum steht und ich nicht weiss, wer "Denic" für .com-Domains ist. --Flominator 07:48, 14. Mär 2006 (CET)

Powerwissen ist weiter oben (1.14) bereits eingetragen. Ich benutze www.dnsstuff.vom für Whois Anfragen, Ich weiß nicht ob es bessere/andere gibt. Dieser Eintrag wird demnächst vereint, --Mdangers 10:53, 14. Mär 2006 (CET)
E-Mailadresse lautet: yvonne.plattes@papalado.com Körnerbrötchen 17:25, 16. Aug 2006 (CEST)
Dankeschön, das ist die Adresse für Powerwissen, die bereits 2 emails erhalten hat. Bei xpsearch fand ich nix. Grüsse --Mdangers 08:50, 17. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.unipedia.info/Index.html

Umgetragen von Wikipedia:Weiternutzung, nicht lizenzkonform. --Mdangers 17:04, 28. Nov 2005 (CET) Kopien der Artikel Wikipedias.Alopex 13:01, 29. Nov 2005 (CET)

Nicht lizenzkonform, nur kurzer Hinweis. Betreiber sitzt in Bulgarien. --Mdangers 00:06, 3. Dez 2005 (CET)
Für mich offline. --Mdangers 17:26, 24. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.voyager.in/Hauptseite

Mediawiki Installation mit de: Inhalten. Miesestmögliche Ausführung, keinerlei Lizenzhinweise, Gebrauch des Begriffes "Wikipedia". Übernommen von T.G. --Mdangers 14:52, 1. Dez 2005 (CET)

Böse Inder, wenig Hoffnung auf Besserung, auch en: und fr:. --Mdangers 00:35, 3. Dez 2005 (CET)
Da hängt unter www.voyager.in auch noch die komplette en: drauf. Fragt mal hier Benutzer:Voyager, das scheint -wenn man sich auf besagter Seite die Recent changes anschaut- mehr als eine zufällige Koinzidenz zu sein. --jha 06:24, 4. Dez 2005 (CET)
Die Verbindung zum Benutzer:Voyager Kann ich nicht nachvollziehen, bei de, en und fr Recent changes, taucht der Benutzer nie auf. Kannst du das näher erklären jha? Grüße, ElRakı ?! 06:41, 4. Dez 2005 (CET)
Anmerkung mywikipedia.us besitzt die gleichen Inhalte wie voyager.in und mywikipedia.com wohl auch bald (sind alles Links bei fr.mywikipedia.us/Accueil linksunten). Grüße, ElRakı ?! 06:46, 4. Dez 2005 (CET)
wenn man sich den edit vom 18:19, 28. Nov 2005 anschaut und dabei sieht, dass das die einzigen seit Monaten sind, vielleicht sogar die einzige in der Datenbank überhaupt, dann drängt sich der Verdacht zumindest auf. --jha 06:58, 4. Dez 2005 (CET)
  • Sorry, Fehler meinerseits. Ich meinte natürlich nicht Benutzer:Voyager, sondern Benutzer:Robert Kropf, wobei sich da natürlich auch jemand verlaufen haben könnte, um dort "aufzuräumen". --jha 07:08, 4. Dez 2005 (CET)
Okay, das klingt logischer, nachdem du ja schon gefragt hast, brauchen wir hier darüber nicht weiterdiskutieren. Grüße, ElRakı ?! 07:19, 4. Dez 2005 (CET)
Tja, leider/zum Glück negativ. Damit stehen wir wieder am Anfang.

[Bearbeiten] www.infobitte.de

bekannt durch Lexika wie Kunst-Lexikon der Weltkunstgeschichte, hat nach eigenen Angaben Ende 2004 Artikel via XML übernommen: http://www.infobitte.de/free/lex/wpdeLex0/online/_main.htm -- Cherubino 22:01, 14. Dez 2005 (CET)

Ist nicht vollständig ok, Email ist raus. --Mdangers 19:18, 16. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] startpage.iload.to

Vollständiger Mirror mit Startseite dem aktuellen Tag z.B. heute 16. Dezember. Als Quelle erscheint nur (als Bild!) "Dieser Artikel stammt aus der Wikipedia und ist durch die GNU FDL lizensiert. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren". Kein Link zu GNU FDL, Wikipedia, Artikel oder Autorenliste. --Yonatan 12:07, 16. Dez 2005 (CET)

Kann ich nicht beurteilen, Webseite nicht erreichbar mit Freenet als ISP. --Mdangers 23:14, 17. Dez 2005 (CET)

-Verschoben aus Archiv- Da wurde wohl im Oktober 2004 nur einmal ein Snapshot gemacht. Bilder fehlen. Kein eigenes Impressum. Das angegebene verweist direkt auf das von Wikipedia. Keine Autorenliste. Kein Hinweis der Art „… stammt aus Wikipedia …“. Liebloser geht's nimmer. Benutzerseiten ebenfalls übernommen. Habe meine gerade mal geleert. — KMJ Benutzer Diskussion:KMJ 22:06, 29. Dez 2004 (CET)

Habe beim Betreiber mal meine E-Mail-Adresse hinterlassen. — KMJ Benutzer Diskussion:KMJ 17:39, 2. Jan 2005 (CET)
Ist scheinbar offline. --Mdangers 23:15, 23. Sep 2005 (CEST)

Ist nicht offline, Yonatans Angaben von oben sind korrekt. --Mdangers 16:15, 26. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] deutsch.asinah.net/www.aseannewsnetwork.com

Zwar wird unterhalb der Artikel aufgeführt: Dieser Artikel steht unter der GNU Freien Dokumentationslizenz, siehe auch Lizenzbestimmungen. Wikipedia.org Diese Formulierung ist jedoch verwirrend, da nicht eindeutig die Wikipedia als Quelle daraus hervorgeht, sondern vielmehr der Eindruck entsteht, Wikipedia.org sei für vorstehenden Link zur GNU verantwortlich.

Anmerkung von Asinah.net (13/Maerz/2004 Das Wikipedia ist unter www.asinah.net/de/ abrufbar und nicht unter: www.asinah.net/community/deutsch.html

Die Software Loesung heisst Wiki2static und ist auf www.wikpedia.org gelisted. Ich kenne die anderen Webseiten nicht aber alle scheinen Wiki2static zu benuzten. http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copies_of_Wikipedia_content_(medium_degree_of_compliance)#Asinah.net

Die deutsche Fassung beginnt unter: deutsch.asinah.net Ekliges Plagiat mit Bezug zu Reisen, Hotelbuchungen, Länderinformationen, dumpfer Werbematsch. -- Simplicius 11:38, 1. Jul 2004 (CEST)

von weiter unten ebenfalls hierhin:

deutsch.asinah.net - Übernahme zahlreicher Artikel aus mehreren der großen Wikis. Über dem Artikel steht ein Link zur Hauptseite (der zur dortigen deutschen Startseite führt) und ein Link zum editieren des Textes, über den man direkt zur Wikipedia geleitet wird. Unten befindet sich ein Verweis, dass die Artikel unter der GNU Freien Dokumentationslizenz stehen (der aber selbst auf die dortige englische Hauptseite führt) und ein Link zur Wikipedia. Die ursprünglichen Autoren werden nicht genannt. -- jed 22:23, 4. Jun 2004 (CEST)

Egal. Die Autoren der Artikel sind ohnehin unbekannt, oder soll als Autor tsor, sansculotte oder Katharina angegeben werden? Selbst bei Angabe von voll ausgeschriebenen Klarnamen ist die Urheberschaft unklar und nach spätestens 80 Tagen (Frist für die Aufbewahrungspflicht von Verbindungsdaten) in keinem Fall mehr nachweisbar. Ein Link ist ebenfalls nicht notwendig, es reicht laut GNU-FDL die Angabe einer Netzwerkadresse, ob diese clickbar ist (link) oder nicht (Quellenangabe) ist demnach völlig egal (ganz analog übrigens zu dem Verfahren, das hierseits auf anderweitige Quellen angewendet wird! Wer im Glashaus sitzt ...). In diesem Sinne wäre es ein für alle Mal besser, hier dem Wortlaut der Lizenz zu folgen und nicht den eigenen Illusionen darüber. 217.225.181.161 19:41, 14. Jun 2004 (CEST)
Kleiner Irrtum bezüglich Aufbewahrungspflicht für Verbindungsdaten. 80 Tage mag für Deutschland zutreffen. Es gibt aber auch noch andere Länder. Da gelten 6 Monate oder sogar wesentlich mehr (wenn nachrichtendienstliche Erfassung betroffen ist). --Weiacher Geschichte(n) 14:27, 25. Aug 2004 (CEST)
nicht egal - klar soll als Autor tsor, sansculotte oder Katharina angegeben werden - ist das so schwer zu kapieren? (mir ist schon klar, daß es Menschen gibt, denen jedes Gespür für Fairness abgeht, aber das muß ich deswegen nicht gut finden). Und durch Frechheit ist Mißbrauch auch nicht zu legalisieren (das bezieht sich auf den Kommentar der IP und nicht auf asinah.net) -- Schusch 13:05, 16. Jun 2004 (CEST)
Ich bitte auch in diesem Fall um die Beachtung der Ausführungen, die ich weiter unten im Bereich "Homoeopathieklinik.de" mache. Auch hier die Empfehlung an einen Administrator, eine Frist von einer Woche zur Umsetzung der Bedingungen zu setzen und die Nutzung durch die andere Website ggf. nach Ablauf der Frist zu unterbinden. Unscheinbar 13:48, 16. Jun 2004 (CEST)
die Empfehlung an einen Administrator, eine Frist von einer Woche zur Umsetzung der Bedingungen zu setzen Ich glaube, ein Administrator kann das nicht tun, da er kein Vertreter der Wikipedia ist? Das müßte Jimbo Wales oder die Foundation tun. und die Nutzung durch die andere Website ggf. nach Ablauf der Frist zu unterbinden Nur wie, ist die Frage, darüber lohnt es sich mal wirklich nachzudenken, denn diese Para-Sites werden wie Pilze aus dem Boden spriessen, wenn sich mal rumspricht, wie damit eine Mark zu machen ist. Pearl 12:08, 17. Jun 2004 (CEST)

In den URLs steht sogar wikipedia:

http://deutsch.asinah.net/de/wikipedia/f/fr/frankfurt_am_main.html

Am Ende der Artikel steht dann die Aufforderung: Bitte linken Sie direkt zu diesem Artikel von Ihrer Webseite: <a href="http://deutsch.asinah.net/de/wikipedia/f/fr/frankfurt_am_main.html">Asinah.NET Artikel</a>. Das ist schon ziemlich dreist, oder? --Magadan 15:47, 28. Okt 2004 (CEST)

jetzt www.asinah.org und kein Lexikon mehr.--^°^ @

www.asinah.net/community/deutsch.html - Wer erkennt hier noch WP? --Rrdd 21:21, 19. Feb 2004 (CET)

jetzt www.aseannewsnetwork.com, siehe z.B. http://www.aseannewsnetwork.com/artikels/deutsch/n/ne/neu_isenburg.html. Nur unvollkommener Link auf GNU-FDL, keine Erwähnung Wikipedia als Quelle. --Mdangers 23:25, 28. Sep 2005 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 12:28, 29. Dez 2005 (CET)
Ich bin gerade auch per Google zufällig an diese Seite gelangt (Per Suche nach einem Lemma, das es offenbar nur in WP gibt. ;-) ) Haben die irgendwie reagiert? Wenn man es nicht schon weiß, dann wird man dort nach wie vor in keiner Weise darauf hingewiesen, woher das Material stammt (abgesehen davon, dass der Stand dieses Mirrors offenbar ca. 1 1/2 Jahre als ist) --JrohrDiskussion 10:16, 12. Jan 2006 (CET)
Keine Reaktion bisher, ich vermerke das sonst immer hier. Demnächst folgt ein 2. Anschreiben. Gruß --Mdangers 00:06, 13. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] meine.name

Geklaut ohne ein Hinweis auf die Quelle, Beispiel -- da didi | Diskussion 08:19, 25. Okt 2005 (CEST)

Wie oben, ist für mich (bzw. für freenet) offline. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Von der Arbeit aus gesehen, übler verstoß, keine Erwähnung der WP. Email ist raus. --Mdangers 14:50, 1. Nov 2005 (CET)
Kontakt gehabt, wird lt. Betreiber geändert. --Mdangers 14:06, 2. Nov 2005 (CET)

Die Situation hat sich nach über 2 Monaten offenbar immer noch nicht geändert. Sollte man da nochmal nachhaken? -- lley 14:04, 11. Jan 2006 (CET)

Habe nochmal eine erinnernde Mail (mit Bezug auf die erste) hinterhergeschoben. -- lley 19:02, 11. Jan 2006 (CET)
Jetzt offline. --Mdangers 22:49, 25. Jan 2006 (CET)
Falsch... ist wieder online. --Timer 07:07, 18. Apr 2006 (CEST)
Tatsächlich, und jetzt auch nochmal eine Mail geschrieben. --Mdangers 17:33, 24. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] web9.gotodoc.com

  • web9.gotodoc.com/wiki/index.php/Hauptseite

Anscheinend kompletter mirror einer sehr alten Wikipedia Version (Hauptseite vom 16. Jun 2004). Auf der Hauptseite steht Willkommen in der Wikipedia!. Keine Quellhinweise, kein Link auf die Historie (die lokale Historie enthält imemr nur den letzten Edit), kein Hinweis auf die GFDL, Inpressum-Links etc gehen ins leere bzw auf entsprechende Wikipedia-Seiten. Benutzernamensraum und Diskussionseiten sind komplett kopiert. In einer Box mit dem Titel "Partner" am linken Rand findet sich de.Wikipedia.org neben PLoSMedicine.org und CARE2x.de. Ich finde, so geht das wirklich nicht... -- D. Dÿsentrieb 17:14, 15. Jan 2006 (CET)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 22:10, 15. Jan 2006 (CET)
Da scheint sich nichts zu tun... würdest du nochmal drängeln? -- D. Dÿsentrieb 14:31, 10. Mär 2006 (CET)
Ok, 2. email ist raus. --Mdangers 19:17, 13. Mär 2006 (CET)
Tatsächlich ist die 2. email (an info ät gotodoc) neulich nach 6 Wochen als unzustellbar zurückgekommen. Hmm. --Mdangers 11:00, 7. Apr 2006 (CEST)
Als Versuchsballon habe ich einfach mal mit dem Betreiber der Seite telefoniert. Dies war immens interressant, der Mensch war eigenen Angaben zufolge in Tunis auf dem WSIS und hat sich dort mit der Foundation und dem Jimmy [sic] gestritten. Die Seite soll nur eine Demo der MediaWiki-Software sein und eigentlich nicht online stehen. Keine Lösung des ganzen, Verbindung sehr schlecht und Betreiber z.Z. nicht in Deutschland. Soweit der verblüffte --Mdangers 16:57, 24. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.steuer-foren.de/Definition/Hauptseite

Anscheinend kompletter Mirror (live? Datum der Hauptseite ist von heute). Kein GFDL-Hinweis, kein Hinweis auf die Wikipedia, viel Werbung. JensMueller 01:08, 23. Jan 2006 (CET)

Die gesamte Seite ist absolut im Aufbau, bis jetzt fast keine Inhalte der WP (verstümmelte Hauptseite und Eintrag "Wikipedia") vorhanden. Noch kein Impressum, keine emailadresse bei WhoIs, deswegen mMn erstmal abwarten. --Mdangers 17:36, 23. Jan 2006 (CET)
http://www.steuer-foren.de/Definition/Skelettmuskel hab ich über Google gefunden (mit -wikipedia, um den ganzen Spam rauszukriegen). http://www.steuer-foren.de/Definition/Deutsches%20Reich http://www.steuer-foren.de/Definition/Frankreich http://www.steuer-foren.de/Definition/Turing-Maschine - nur mal ein paar zufällige Beispiele - alles da, alles mit ordentlich Werbung, auch bei Google zu finden. JensMueller 23:53, 24. Jan 2006 (CET)
Ok, du hast ja recht. Wenn du jetzt auch noch eine email-adresse aus dem Hut zauberst, bin ich glücklich :-). Sonst muß ich tatsächlich einen Brief *horror* schicken, Adresse gibt's bei WhoIs nämlich. Gruß, --Mdangers 01:24, 25. Jan 2006 (CET)
Ich würde mal info@, webmaster@ etc. ausprobieren ... Ansonsten hat er im Forum ein Kontaktformular (also Nachrichtenfunktion für den Benutzer Admin), das man verwenden kann, wenn man angemeldet ist - wenn Du keinen Bock hast, Dich da anzumelden, könnte ich eine Nachricht dahin weiterleiten. Google nach Name und Straße vom Registranten sind leider erfolglos, ansonsten fällt mir auch nix mehr ein ... Außer vielleicht, ihn bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, das müßte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (Mainz ist in RLP, oder?) sein, wegen Verletzung der Impressumspflicht anzuschwärzen. JensMueller 10:17, 25. Jan 2006 (CET)
Also: Info@, webmaster@ und admin@ sind zurückgekommen, habe jetzt ein Schreiben gepostet, sollte so wohl ankommen. Google Suche war auch bei mir sinnlos, leider ein Allerweltsname. Wenn du magst, kannst du den Text auch noch per Kontaktformular weiterleiten. So weit, --Mdangers 23:17, 25. Jan 2006 (CET)
Toll - gestern hat der Admin mal wieder ein "test bla bla" oder so ins Forum geschrieben - aber an der Urheberrechtsverletzung nichts geändert. JensMueller 19:36, 1. Mär 2006 (CET)
Gerade nochmal den Benutzer Admin per Forumsfunktion auf den Hinweis im Forum aufmerksam gemacht. Die eMail-Kopie an mich enthielt den Satz: "Die folgende E-Mail wurde von tessarakt über Ihren Account auf steuer-foren.de gesendet. Wenn diese E-Mail unerwünschten Inhalt (Spam) enthält, dann kontaktieren Sie bitte den Administrator unter: automailer@steuer-foren.de" JensMueller 23:37, 1. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.mrspell.com

Spiegelt scheinbar alleWikipedias! Lizenzhinweis nicht ausreichend. Beispiel: [29]. -- Timo Müller Diskussion 18:05, 31. Okt 2005 (CET)

Fast alle notwendigen Hinweise da, aber in mieser Form. Ist ein Amerikanischer Anbieter, Ich werde versuchen, den Burschen en: unterzuschieben. --Mdangers 20:50, 31. Okt 2005 (CET)
Links auf die Orginalsiete und auf die Versionsgeschichte sowie ein richtiger Hinweist, dass der Inhalt unter GFDL steht, fehlen. -- Timo Müller Diskussion 11:16, 1. Nov 2005 (CET)

Dazu kommt, dass sie die Daten von den Servern in Echtzeit saugen. Ich werd mich mal ums Blacklisten kümmern. Darkone (¿!) 11:05, 1. Nov 2005 (CET)

Hoffentlich hilft es. -- Timo Müller Diskussion 11:16, 1. Nov 2005 (CET)
Ich bezweifele, das die Seite Live Content saugt. Gegenbeispiele Einbeinigkeit und Artikel vom 30.11.05. Vielleicht ist auch einfach nur die Sperrung durchgeführt und bereits geladenen Seiten werden gecacht. --Mdangers 01:13, 30. Nov 2005 (CET)

Jetzt normaler Mirror, alles bis auf Autorenliste und klarer Bezug zur GFDL vorhanden, aber mies gemacht. --Mdangers 00:13, 26. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.gesund-abnehmen-tipps.de/lexikon

Falls das hier nicht bereits abgehandelt wurde: Auf der Website konnte ich keinen Hinweis auf die WP finden, lediglich "Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation", was aber dem dortigen Impressum widerspricht. Die Bilder scheinen direkt von den Servern der Wikipedia geladen zu werden, anders kann ich mir z. B. diesen Link: [30] im Artikel Apotheke nicht erklären. --Pikdame 21:31, 4. Feb 2006 (CET)

Unvollständige Auszeichnung (nur GNU-FDL ohne Link) und Bilder von Wikipedia, wie oben erklärt. --Mdangers 00:01, 7. Feb 2006 (CET)
Email ist raus. --Mdangers 22:53, 7. Feb 2006 (CET)
Kontakt, wird lt. Betreiber verändert. --Mdangers 10:27, 8. Feb 2006 (CET)
Jetzt ohne Bilder und alles bis auf Link zur Autorenliste i.O. --Mdangers 17:48, 24. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] wissenglobal.de

IT Lexikon zu allen Themenbereichen Sieht eigentlich alles in Ordnung aus, nur der Benutzernamensraum wurde mitkopiert. --ElRakı ?! 06:23, 11. Jul 2005 (CEST)

Was genau ist gemeint mit "Benutzernamensraum" ? auch an(info@wissenglobal.de) Danke.

Damit sind alle Benutzerseiten gemeint (Benuter:XXX und Benutzer_Diskussion:XXX). Durch das Kopieren dieser Seiten entsteht sehr leciht der Eindruck, dass diese Personen bei den Projekt wissenglobal.de mitarbeiten, was falsch ist. Soviel ich weiß, wird der Benutzernamenraum normalerweise nicht mitkopiert (falls das falsch ist, bitte korrigieren) --ElRakı ?! 14:36, 15. Jul 2005 (CEST)
Die Benutzerseiten stehen aber auch unter der GNU FDL. -- Timo Müller 20:14, 9. Aug 2005 (CEST)

Die Benutzerseiten (nicht die Benutzer user) ist in der cur MySQL Tabelle dabei die zum Download angeboten wird. Es waere sicherlich sinnvoll wenn dies nicht mitgeliefert wird, falls dies nicht erwuenscht ist. Es waere auch gut dies der Gemeinschaft klarzumachen und verleumderische Darstellungen obiger Art zu unterlassen. Ebenso waere die "juristische" Entruestung glaubhafter wenn illegale Logins, Vandalismen und DOS Attacken nicht auf referrer Benutzter:X von Wikipedia in den Logfiles zurueckfuehrbar waeren. Irgendwie scheint sich eine Art Lynchjustiz eingeschlichen zu haben, die sicherlich der Wikipedia schadet wenn Sie bekannt wird.

Ich ignoriere mal das Geschrei von kurz über mir. Fast Lizenzkonform, direkter Link auf den Artikel fehlt noch, deshalb email geschrieben. --Mdangers 20:55, 15. Sep 2005 (CEST)
Wissenglobal jetzt offline. --Mdangers 14:26, 15. Jan 2006 (CET)
2. Email ist raus. --Mdangers 23:22, 30. Jan 2006 (CET)
Heute kam eine "Plagiat-gefunden" E-Mail eines irrierten Surfers (OTRS Ticket 2006021310006553). Wissenglobal hat scheinbar noch nicht gehandelt, ich kann auch keinerlei Hinweise auf den Ursprung ("Dieser Artikel basiert auf ... aus der Wikipedia") finden, nur die GFDL ist am Seitenende verlinkt. --Raymond 15:49, 14. Feb 2006 (CET)
Wissenglobal ist scheinbar ganz frisch, war zwischendurch offline, und hat genau wie beschrieben jetzt deutlich mehr Lizenzkonformitätsprobleme. U.U. mache ich noch eine Mail, wahrscheinlicher aber ein Anschreiben per Papier. Danke für die Meldung, --Mdangers 16:50, 14. Feb 2006 (CET)
Hat sich schon was neues ergeben? Es fehlt immer noch definitiv ein Hinweis auf die Wikipedia... -NicoHaase 16:52, 12. Mär 2006 (CET)
Habe bei der unter wissenglobal aufgeführten Telefonnummer angerufen, ein verwirrter Minderjähriger, u.U. inkorrekte Telefonnummer. Wissenpur ist fast korrekt, nur Link zum Artikel fehlt. --Mdangers 18:01, 24. Apr 2006 (CEST)
Wissenglobal und Wissenpur haben nicht mehr denselben Betreiber. --Mdangers 17:32, 26. Apr 2006 (CEST)
Ich weiß ja nicht, wie’s am 24. April aussah, aber gegenwärtig fehlt in den Artikeln jeder Hinweis auf die Wikipedia. ↗ Holger Thølking (d·b) 20:53, 23. Jun 2006 (CEST)

Wurde gerade nochmal auf WP:AU gemeldet. Immer noch kein Hinweis auf die Quelle, geweige denn Link auf Artikel oder Version --schlendrian •λ• 11:36, 9. Aug 2006 (CEST)

Habe den auch gerade entdeckt. Scheint ein ziemlich alter Wikipedia-Clone zu sein. Wikipedia ist nicht erwähnt, kein Link auf History etc. etc. --Olaf1541 13:23, 2. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.ratgeber-lexikon.de

Hinweis auf Original und GNU FDL, Link auf Wikipedia, Link auf Versionen, Link auf Bearbeitungsmöglichkeit in der Wikipedia. --Sascha Claus 19:45, 15. Okt 2004 (CEST)

Hinweis ist gut... die GNU FDL liegt nicht lokal vor und ist nicht verlinkt. --Avatar 16:59, 9. Feb 2005 (CET)
Korrekt beschrieben. --Mdangers 02:11, 18. Sep 2005 (CEST)
Emails versucht, beide Mailadressen (felber@... von WhoIs und kontakt@ratgebe...) nicht mehr existent. Hmm. --Mdangers 23:59, 15. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] therfcc.org/anoca.org

Kompletter Klon, kein Weblink auf die Hauptseite, kein Link auf einzelne Artikel und Versionen. GNU FDL lokal vorhanden und am unteren Rand erwähnt. --Taxman 議論 10:02, 18. Feb 2006 (CET)

Ist bereits gelistet in en:Wikipedia:Mirrors_and_forks/Abc#Anoca.org, ist scheinbar ein Anbieter aus Panama, werde mit den en: Leuten sprechen. --Mdangers 16:12, 21. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] de.news-server.org/h/ha/hauptseite.html

Scheint eine völlig veraltete Kopie zu sein (150.000 Artikel), aber wurde heute im OTRS als Quelle für einen Fehler genannt. Kein Verweis auf Autorenliste, im Firefox gar nicht darstellbar, nur im IE. --Raymond 23:12, 22. Feb 2006 (CET)

Sieht schlimm aus, Tschechischer Betreiber, mache ich später. --Mdangers 15:47, 23. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.daswillichwissen.de/Hauptseite

War schon als offline archiviert, ist aber wieder online. Es erfolgt am Ende jeweils ein Verweis auf www.wikipedia.org/wiki/(Seitenname) und damit auf en: wo aber logischerweise die de:-Artikel nicht zu finden sind. --Raymond 21:55, 1. Mär 2006 (CET)

Link zur Versionsgeschichte fehlt, Link zum Artikel wie beschrieben nicht i.O., mail ist raus. --Mdangers 00:07, 2. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.infos-aktuell.de/lexikon.php/index.php/Hauptseite

Nicht lizenzkonform, da läuft ein kaputtes Skript und ganz oben wird Werbung für DSL usw. eingeblendet. Laut Spezial:Version läuft da MediaWiki 1.4.9. --Raymond 21:24, 1. Mär 2006 (CET)

Sieht nach einem abgebrochenen Experiment aus, email zur Klärung ist raus. --Mdangers 23:49, 1. Mär 2006 (CET)
Kontakt, wird lt. Betreiber bis März entweder lizenzkonform oder abgeschaltet. --Mdangers 21:30, 2. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.lexlkon.de

Ausser dem Hinweis auf die GNU FDL und einem allgemeinen Link auf die WP fehlt jeder lizenzkonforme Hinweis :-( --Raymond 22:50, 9. Mär 2006 (CET)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 18:33, 13. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.encyclopediawiki.org

auf der startseite gerade mal ein link auf de.wikipedia.org. ansonsten eher eine chaoswebsite, unübersichtlich und voller fehler, nutzt aber unsere artikel, ohne von den artikelseiten auf uns zu verweisen. stolperte darüber als ich recherchierte. wenn bekannt, entsorgen. gruß --ee auf ein wort... 02:58, 14. Mär 2006 (CET)

Kannte ich/das Archiv nicht. Irgendwie merkwürdige Seite, email ist raus, Dankeschön. --Mdangers 19:45, 20. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.panathonmestre.it

Link auf GFDL funktioniert nicht ("Diese Seite existiert noch nicht."), kein Link zum WP-Artikel. --Matt314 11:49, 7. Apr 2006 (CEST)

Genauso: www.onlineenzyklopaedie.de. Zusätzlich auch noch Zitat: "We actually support Wikipédia offering 2000 GigaByte of monthly trasfer bandwidth.". Wahrscheinlich ital. Betreiber, email dt./engl. ist raus. --Mdangers 11:04, 14. Apr 2006 (CEST)
Kontakt, volle Überstzung ins engl. gesendet. --Mdangers 12:29, 14. Apr 2006 (CEST)

(Verschoben) Die Seite enthält keine funktionierenden Verweis auf die Lizenzbestimmungen von Wikipedia.

Dankeschön, schon gemeldet und bearbeitet auf dieser Seite (weiter oben , Kapitel 1.34). --Mdangers 10:50, 5. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.aligisassu.it

Ziemlich alter Klon (Datenbestand ca. Dez. 2004/Januar 2005), Gentleman-Footer sieht vollständig aus. Schnell und eigentlich schick gemacht :) --Raymond Disk. 19:24, 23. Mai 2006 (CEST)

Ist ein Klon von www.panathonmestre.it, siehe weiter oben (1.33). Hatte bereits Kontakt, ist inzwischen fast perfekt, bis auf den Link zur GNU-FDL, der besser sein könnte (zum Text, nicht zum Artikel über GNU-FDL). Email unterwegs, die Einträge vereine ich demnächst, kommt nach Verbesserung zu lizenzkonform. --Mdangers 19:57, 23. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.omega.it

Identischer Klon mit www.aligisassu.it + panathonmestre.it, siehe 2 Einträge höher. --Raymond Disk. 00:04, 2. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.lexikon-portal.de

Es fehlt ein Link auf den WP-Artikel und die Historie. Der Rest sieht ok aus. --Raymond 19:40, 26. Mär 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 19:52, 3. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.hypotheek-portal.nl/tuin/Kapital.htm

Link-Farm ohne Hinweise auf Originalartikel, Autoren, usw. --Joystick 11:20, 26. Mär 2006 (CEST)

Stimmt so, Kein Impressum gefunden, WhoIs nicht geklappt (temporäres Problem?!?), Versuche es wieder. --Mdangers 19:47, 3. Apr 2006 (CEST)
Whois erfolgt scheinbar NUR über http://www.sidn.nl/ (anschliessend Sprache auf english umstellen). Möchte hier aber nicht die Domaindetails reinsetzen. --Joystick 10:02, 5. Apr 2006 (CEST)
Ok, habe die "Details" nicht angeklickt, jetzt (mit leichter Hilfestellung :-)) email raus. --Mdangers 00:04, 29. Apr 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.all2know.com/de/wikipedia/

vollständiger Mirror, im Grund schön gestaltet, allerdings keine lokale GFDL Kopie und kein Link auf die Autorenliste/Versionsgeschichte. Link auf die Hauptseite wikipedia.org, nicht auf de.wikipedia.org. --Taxman Rating 15:10, 13. Mai 2006 (CEST)

Ok, Schwedischer Betreiber. Email folgt später. --Mdangers 22:43, 13. Mai 2006 (CEST)

(Verschoben von Live Mirrors) Offenbar ein weiterer Livemirror, diesmal auch (?) mit der deutschen Wikipedia. -- Amtiss, SNAFU ? 17:33, 3. Jul 2006 (CEST)

Ist bereits weiter oben aufgeführt, Live mirror kann ich nicht bestätigen (außer Hauptseite), baer kann mein Fehler sein. Hast du einen aktuelle seite (außer der Hauptseite)? Gruß, --Mdangers 17:48, 5. Jul 2006 (CEST)
Ist inzwischen nicht mehr so aktuell wie damals als ich in gefunden habe. Dennoch ist z.B. dieser Edit vom 19.7. 19:43 bereits übernommen: [31] -- Amtiss, SNAFU ? 18:32, 22. Jul 2006 (CEST)


[Bearbeiten] protectfly.com (viele Domains)

Sammelbecken für eine Vielzahl von Domains, die Artikel verschiedener Sprachen ohne ersichtliches Zusammenhang darstellen und Werbung einbinden. Keine Hinweise auf Quellen, whois verweist auf einen "Whois Protection Service", email ist XXX@protectfly.com". Bisher keine Schritte eingeleitet. --Mdangers 17:02, 21. Jun 2006 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 15:11, 29. Jun 2006 (CEST)
Kontakt, bereits eine Auszeichnung vorhanden, habe noch Verbesserungswünsche geäußert. Bin überrascht. --Mdangers 14:24, 30. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] bonnie.tyler.de.lmoney.info

heftige sache. scheint zigtausend artikel einfach untereinander auf diversen unterseiten zu verteilen, um auf google nach oben zu kommen. keine ahnung, ob es da auch direkt noch weitere subdomains unter lmoney.info betroffen sind... das sollten experten hier prüfen. gracias, --JD {æ} 01:27, 20. Mai 2006 (CEST)

Ich kenne nach diesem Muster verfahrende Seiten, geht nach dem Muster http://(Artikelnamme).(Länderkürzel).(Domain).(TLD). Vermutlich verschiedene Domains desselben Anbieters, internationaler Google Spam. Bin ich etwas überfragt. --Mdangers 21:22, 21. Mai 2006 (CEST)
vielleicht klappt z006m28wwktu0k@protectfly.com ???Ralf 17:00, 23. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] reference.pl

Verlinkt ganz merkwürdig nur mit rudimentärem Hinweis auf die GFDL. Siehe z.B. "route.der.industriekultur.geschichte.und.gegenwart.der.ruhr.de.reference.pl"/ --Raymond 01:54, 3. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] serigrafie.de.oviture.info

Die Seite http://serigrafie.de.oviture.info/ ist eine 1:1 Kopie von Siebdruck ohne irgendwelche Lizenshinweise --fubar 02:53, 19. Jun 2006 (CEST)

Gehört zu protectfly.com, s.o., wird demnächst dahin verschoben. --Mdangers 17:02, 21. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] <Artikelname>.de.car03.info/

Skript-unterstützte Seitenaufbereitung ohne Lizenzeinhaltung, ich bin über alkoholembryopathie.de.car03.info/ gestolpert, aber auch 'FAS', 'Speicher' funktionierten... --NB > ?! > +/- 10:16, 19. Jun 2006 (CEST)

Gehört zu protectfly.com, s.o., wird demnächst dahin verschoben. --Mdangers 17:02, 21. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] infoax.biz

sieht für mich nach groß angelegtem Google-spam aus - der Name Wikipedia verirrt sich da höchstens im Zuge der zufälligen Textverteilung irgend eines Algorithmus auf die jeweilige Seite, konkretes Beispiel [32] - ein Impressum kann ich auf die Schnelle auch nicht finden. -- Schusch 10:42, 23. Jun 2006 (CEST)

Ist identisch mit Einträgen etwas weiter oben ("protectfly.com", eine sinnvollerer Name fällt mir nicht ein) wird demnächst dahin verschoben. --Mdangers 10:58, 23. Jun 2006 (CEST)
Weitere Seite infoax.com -- sk 13:08, 6. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] aforeignaffair.info

Ich fand folgenden Hinweis von Dickbauch auf meiner Diskussionsseite:

[33] hier gibt es Kopien unserer Artikel ohne jegliche Hinweise etc. ((ó)) Käffchen?!? 11:20, 18. Jun 2006 (CEST)

Ich denke wir können's erstmal im guten versuchen. --Kurt Jansson 15:08, 23. Jun 2006 (CEST)

Ich wiederhole mich gern: Ist identisch mit Einträgen etwas weiter oben ("protectfly.com", diesmal sogar eine sinnvolle email-adresse pch008 ät gmail com), wird demnächst zusammengelegt. Das Schema der Webseiten ist <Artikelname>.<Sprachenkürzel>.car03.info/. Da diese Seiten inzwischen immer häufiger auftauchen, werde ich mal eine Mail an Google versuchen. Seiten existieren im Grunde hingegen schon länger, vgl. 3.20 auf dieser Seite. Gruß, --Mdangers 15:17, 23. Jun 2006 (CEST)
Okay, gib Bescheid, falls Du Briefpapier oder sonstige Unterstützung brauchst :-) --Kurt Jansson 16:09, 23. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] kaliumrhodanid.de.pdapalm.info

Hat einen Hinweis, setzt aber weder link auf den Originalartikel noch auf die Versionsgeschichte. --132.230.20.112 13:12, 29. Jun 2006 (CEST)

Gehört zu protectfly.com, s.o., wird demnächst dahin verschoben. --Mdangers 14:30, 29. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] db.regio.de.phonelg.info/

Beim Googeln nach "Verkehrsunternehmen RheinNeckar" bin ich gerade auf diese Seite gestoßen, ist eine ältere Kopie von DB Regio, dahinter (auch wenn man die URL ändert z.B. in de.phonelg.info/) vesteckt sich aber eine Kopie der Wikipedia in mehreren Sprachversionen. Lizenzbestimmungen auf der Seite sind entweder nicht vorhanden oder ungenügend. -- LosHawlos 17:40, 2. Aug 2006 (CEST)

Es handelt sich dabei um einen bekannten Betreiber ("protect-fly.com"), mit dem ich auch schon Kontakt hatte, siehe diese Seite weiter oben. Lösung steht aus, dieser Beitrag wird demnächst mit o.g. vereint. --Mdangers 13:08, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.infofx.info

Nennt zwar Wikipedia als Quelle und verlinkt die GFDL. Aber weder die Wikipedia noch Versionsliste oder Originalartikel sind verlinkt und die GFDL wird nicht lokal vorgehalten. Zudem erfolgt die Lizenzangabe nur in Englisch. Hält auch andere Wikipedias vor. --jailbird 00:25, 24. Aug 2006 (CEST)

Selber Betreiber. --Mdangers 18:54, 6. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] web4640.server74.greatnet.de/

Verwendet Wikipedia-Inhalte ohne Quellen- und Lizenzangabe, z.B.

Mitten im Text werden Werbesätze platziert. --Greenhorn 17:40, 22. Jun 2006 (CEST)

Email an Hoster greatnet ist raus. --Mdangers 20:12, 22. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] IT-Schleuder.de

Im Footer von http://www.it-schleuder.de sind mehrere durcheinander gewürfelte Texte/Zitate (Google-Spam) von Wikipedia zu sehen. Dies betrifft außerdem zahlreiche weitere Domains, der Domaininhaber und Admin-C sind immer die gleichen.

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 17:34, 5. Jul 2006 (CEST)
Kontakt mit Admin-C, Betreiber noch nicht erreicht. --Mdangers 18:23, 6. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.enciclopedia.com/de/artic/h/ha/hauptseite.html

Klon mit altem Datenbestand (August 2004), kein Verweis auf Versionsgeschichte bei uns. --Raymond Disk. 18:59, 3. Aug 2006 (CEST)

Tatsächlich sind sonst alle Voraussetzungen eingehalten. Zusätzlich keine Werbung. Nette email ist raus, sonst wäre ich fast glücklich und würde dies so laufen lassen. --Mdangers 12:01, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] wiki.sl.to

komplette übernahme der wikipedia-inhalte. unzureichende quellenangabe und lizenzhinweise: ganz am ende jeder seite nur ein eingebundenes bild mit entsprechendem text [40]. --JD {æ} 02:02, 11. Aug 2006 (CEST)

Die Aufmachung und das Lizenz-Bild kenne ich irgendwoher, ist wahrscheinlich ein Klon irgendeiner bereits gelisteten Seite. Seite ohne Werbung. WhoIs für mich erfolglos, kein Impressum. Ideen, jemand? --Mdangers 10:12, 11. Aug 2006 (CEST)
Verschleierungsmethoden eines Profi-Spammers, möglicherweise eine geparkte domain, die irgendwann für spam/phishing/sonstiges genutzt werden soll und inszwischen schon mal listings in Suchmaschinen sammelt. Tonga hat kein Whois, die nameserver sind auf den britischen Virgin Islands registriert, koordiniert bei isp-services in den Niederlanden. Ich würde es mal mit einer freundlichen Mail an abuse (at) isp-services.nl probieren. --h-stt !? 13:03, 11. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] lexikon.web-katalog.org

  • nutzt den namen "wikipedia" auf startseite, kategorien etc.
  • entsprechend dem gentleman's agreement fehlt link auf wikipedia-startseite
  • außerdem bisheriger quellen-/lizenznachweis in gebrochenem deutsch: "Basierent auf dem Artikel der Wikipedia und unersteht der GNU Free Documentation License. Zur Liste der Autoren"

--JD {æ} 02:09, 11. Aug 2006 (CEST)

Ist bisher als lizenzkonform gelistet. Ich hatte vor einiger Zeit Kontakt mit dem Betreiber, tatsächlich stimme ich Dir zu, es wäre schöner, wenn alles auf weissem Hintergrund + "Wikipedia nach Themen" nicht vorhanden wäre. Meiner Einschätzung nach muss dies jedoch nicht sein, da auch alle Projektbezogenen Seiten unter der GNU-FDL stehen und eine Verwechslungsgefahr mMn kaum besteht bzw. nichts vorgetäuscht wird. Schwache Rechtschreibung ist ebenfalls unproblematisch, ich werde einfach mal den Betreiber nochmals anschreiben. --Mdangers 10:12, 11. Aug 2006 (CEST)
stimme dir von a bis z zu – das ist sicherlich kein ganz „böser“... verwechslungsgefahr sehe ich auch nicht, aber wikipedia sollte mMn so sehr wie möglich darauf achten, dass ihr name nicht überall verstreut und damit verwässert wird. punkt zwei und drei sind pillepalle-sachen, die meines erachtens aber trotzdem umgesetzt bzw. verbessert werden sollten.
aber frage an dieser stelle: sowas hier besser nicht melden, sondern nur für harte fälle nehmen? oder weiter alle (zufalls)fünde hier rein, wie bisher geschehen? --JD {æ} 23:45, 11. Aug 2006 (CEST)
Jümmer rin, wie wir Plattschnacker sagen, ein Eintrag hier ist ja erstmal folgenlos bzw. hat a priori keine Aussenwirkung. Und ich stimme mit dir überein, das wir übereinstimmen :-). Die Email ist raus, noch keine Antwort. Grüsse, --Mdangers 22:28, 13. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.lumrix.de

War bereits hier erledigt, aber erneut wird Gentleman-Agreement nicht eingehalten: kein Link auf den Artikel, kaputter Link zur History, z.B. hier. --Raymond Disk. 17:19, 14. Aug 2006 (CEST)

Schon das 2. Mal, email ist raus. --Mdangers 08:38, 15. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Nutzung einzelner Artikel

[Bearbeiten] www.china-guide.de

verwendet mehrere Wikipedia-Artikel aus dem Bereich China, wörtlich kopiert, z.B: china-guide.de/china/China-A-Z/index.html usw., setzt noch ein Coypright-Zeichen darunter und erweckt so den Eindruck, er sei der Verfasser und Rechteinhaber. 19. März 22.15. Immerhin hat er jetzt unter die komplette Webseite den Hinweis gesetzt: "Einzelne Texte stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation", allerdings kein Link auf Wikipedia oder die einzelnen Wikipdia-Artikel...also immer noch nicht ganz korrekt.

Jetzt hat er den Text, mit dem er auf Wikipedia verweist, geändert, ganz klein, ganz unten:

"Nur einzelne Textepassagen stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Der Inhalt dieser Internetseite (Texte, Bilder und Grafiken) sowie deren Zusammenstellung unterliegt dem Copyright. Jegliche Verwendung ohne eine schriftliche Zustimmung ist untersagt." Der Autor wurde wohl noch nicht angeschrieben. (25.Juli 2005)

Email ist raus. --Mdangers 23:51, 6. Okt 2005 (CEST)
Email wurde beantwortet - die Verwendung ist nicht wie dargestellt --61.51.194.90 13:49, 9. Okt 2005 (IP des anonymen Benutzers nachgetragen von Kam Solusar 16:09, 9. Okt 2005 (CEST))
Folgende Textpassage weist auf die Wikipedia hin (so klein, dass ich beinahe Opas Lupe verwenden musste um das ganze zu entziffern):
Unsere deutsche Version verwendet ausser eigenem Material auch Texte und Textepassagen (keine Fotos oder Grafiken) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Der Inhalt dieser Internetseite (Texte, Bilder und Grafiken) sowie deren Zusammenstellung unterliegt dem Copyright. Jegliche Verwendung ohne eine schriftliche Zustimmung ist untersagt.
Dass die gesamte Internetseite dem Copyright unterliegt bezweifle ich. Die aus der Wikipedia entnommenen Passagen doch sicher nicht, oder? lg Gugganij 21:47, 13. Dez 2005 (CET)
Sehe ich genauso. Per email nachgehakt. --Mdangers 12:25, 29. Dez 2005 (CET)
Der Disclaimer ist jetzt nachgebessert, weitere Verbesserungen fraglich/später. --Mdangers 10:04, 30. Dez 2005 (CET)
Sagen die, daß sie ihrem Copyright unterliegt? ;-) JensMueller 21:03, 25. Jan 2006 (CET)
Ja und Nein, Sie sagen alles ausser WP Sachen unterleigt Ihrem copyright. War Minimalkonsens, sind noch schlimmere Sachen unterwegs, deswegen erstmal für mich so ok. --Mdangers 23:17, 25. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.gagabot.com

irgendeine obskure Zusammenstellung (unter Dunkelkammer den Text von Komplette Lungenvenenfehlmündung bekommen....:

  • www.gagabot.com/Foto+Camcorder/Labor+Dunkelkammer/Komplette+Dunkelkammern/l_6_663.html

Fußnote: "gagabot.com bedankt sich bei wikipedia.org für die Unterstützung bei den Inhalten." (Impressum ist ein toter Link)- NB > + 12:05, 21. Jan 2005 (CET)

Bedankt sich zwar artig bei Wikipedia, mehr aber auch nicht. Beispiel: www.gagabot.com/Uhren+Schmuck/Wei%C3%9Fgoldschmuck/Ohrringe/d_1_453.html. -guety 00:10, 22. Jan 2005 (CET)

www.gagabot.com/Haus+Garten/K%C3%BCche+Haushalt/Kochen+Backen/a_1_315.html ist eine Kopie von de.wikipedia.org/wiki/Ahornsirup aber der Lizenzangabe ist nur: "gagabot.com bedankt sich bei wikipedia.org für die Unterstützung bei den Inhalten."--WiseWoman 19:57, 29. Jan 2005 (CET)

Das ist bereits am Ende von 'nicht Lizenzkonform' aufgeführt und wird von mir bearbeitet (außerdem keine Links auf diese Angebote, d.h. kein http:// am Anfang....) - NB > + 10:13, 30. Jan 2005 (CET)

genau siehe http://www.gagabot.com/Haus+Garten/Party+Geschenke/Blumen/c_0_757.html Wer kümmert sich eigentlich um die Beanstandungen hier??? --Historiograf 02:13, 30. Jan 2005 (CET)

Anschreiben mit Standardtext ist unterwegs - NB > + 17:14, 25. Jan 2005 (CET)

Steht doch schon oben unter nicht Lizenzkonform ;-). Habe zuerst wg. fehlendem Impressum an Domaininhaber gemailt, danach an den im Impressum genannten Verantwortlichen und nach Mail-Return gefaxt. Mal sehen, was kommt - NB > + 10:10, 30. Jan 2005 (CET)

Immer noch problematisch. Email ist raus. --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] www.orthopedia-shop.de

Keine lokale GNU, keine Links auf Bearbeiten und Artikel-Historie, Kein Link auf Wikipedia.de

Artikel sind anders als in der richtigen Wikipedia, manipulative Auslassungen und Ergänzungen im Sinne der Schulmedizin (z.B.) beim Artikel "Neue Medizin": Bei Orthopedia-shop.de: www.orthopedia-shop.de/glossar/lexikon-Neue_Medizin Original: http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Medizin

Es werden also falsche Inhalte als in der Wikipedia stehend verkauft, und das evtl. sogar im wörtlichen Sinne, denn Betreiber ist eine Firma!

Um so schlimmer ist das man das als einen der ersten Treffer bei Google findet!

bei "Österreich" link zur wikipedia nicht klickbar (http:// fehlt). Image (Wikipedia-Logo direkt verlinkt). --nemonand 16:06, 23. Sep 2004 (CEST)

email ist raus. --Mdangers 00:56, 20. Okt 2005 (CEST)
wollte hierzu gerade einen neuen eintrag machen, da das wirklich ziemlich konfus dort ist. komische verweise auf wikipedia, irgendwelche erklärungen, was wikipedia sein soll und irgendwelche exzerpte aus nicht aktuellen versionen von wikipedia-artikeln... nur link auf originalartikel, autorenhinweis, lizenznachweis und gfdl-kopie fehlen irgendwie komplett. --JD {æ} 16:39, 1. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] versicherung-versicherungen.biz

  • http://www.versicherung-versicherungen.biz

Wir haben viele Inhalte aus Wiki übernommen und die Quelle sowie Links eingefühgt. Ich hoffe es ist alles so in ordnung. Bitte mal checken. Vielen lieben Dank!

ToxoT

  • IMHO nicht makelos: Der link zur WP ist immer nur auf die hauptseite und nicht zu den entsprechenden Artikel,
  • Autore/Versionen unverlinkt!--^°^ @
  • Möchte ich gerne verlinken, nur wo oder wohin, bzw. wo finde ich die Autoren?
unter dem link "Versionen/Autoren", der bei jedem artikel steht. beispiel: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kfz-Haftpflichtversicherung&action=history
außerdem fehlt beispielsweie der hinweis, dass die artikel unter der GNU-FDL stehen.
auch hier sei wieder auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien verwiesen: am besten einfach den dort vorgeschlagenen satz übernehmen, so machen das auch die meisten akzeptierten mirrors.
bitte korrigieren. danke für die meldung hier und viel erfolg mit der website.
grüße, Hoch auf einem Baum 20:42, 12. Jun 2005 (CEST)
Leider immer noch nicht GNU-FDL-konform, es findet sich bei den jeweiligen Artikeln nur der Vermerk Diese Informationen sind Auszüge der deutschsprachigen Wikipedia. grüße, Hoch auf einem Baum 06:15, 31. Aug 2005 (CEST)
nochmals per email erinnert. --Mdangers 23:29, 15. Sep 2005 (CEST)
Kontakt gehabt, wird lt. Betreiber demnächst geändert. --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)
Immer noch keine ausreichende Quellenangabe. Wieder Mail raus. Viele Grüße Pill δ 11:22, 23. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] aniki.info

Problematisch! Anime-Enzyklopädie, gefunden mit Google suche nach "Hakodate war einer von fünf Häfen" Ist durch die thematische Beschränkun weitgehend eigenständig (vergleiche Synchronisation!), zum Teil sind Artikal aber auch praktisch identisch wie zum Beispiel Buddhismus - Schulen und Systeme. Auf [41] fehlt jeder Hinweis auf WIKIPEDIA. -- RainerBi 07:12, 23. Jun 2004 (CEST)

Nachdem sich ein User beschwert hat sind wir auf die Problematik aufmerksam geworden und diskutieren gerade das weitere Vorgehen auf unserer ML. Siehe auch http://www.aniki.info/cgi-bin/mailman/listinfo/aniki und http://www.aniki.info/Benutzer:Ninjamask. -- Ranma 21:36, 5. Sep 2004 (CEST)

Wir haben die kopierten Artikel aus dem Aniki gelöscht, sofern sie in der Versionshistorie als Kopien gekennzeichnet waren, siehe 6. September im Aniki:Lösch-Logbuch. Vermutlich haben wir noch ein paar kopierte Artikel übersehen (Tippfehler in der Versionshistorie oder nicht korrekte Kennzeichnung), diese werden aber in Zukunft ebenfalls entfernt werden. Außerdem werden in Zukunft mehr direkte Verlinkungen auf die Wikipedia benutzt werden. Guckt uns bitte nochmal jemand an und schiebt uns in die Kategorie "kleine Mängel" oder "ohne Beanstandungen" hoch? --Mitch 23:09, 13. Sep 2004 (CEST)
Der Artikel über Japan ist auch wortwörtlich aus der Wikipedia kopiert, ohne entsprechende Hinweise. --guenny (+) 11:19, 7. Dez 2004 (CET)

[Bearbeiten] kunst-und-antiquitaeten.nyet.de

Gefunden durch Suche nach M. C. Escher: http://kunst--und-antiquit-aeten.nyet.de/poster--und-kunstdrucke/escher.html - zwar mit lapidarem Hinweis auf Wikipedia versehen (Dieser Artikel oder Teile dieses Artikels stammen aus Wikipedia und werden durch die GNU FDL lizenziert.), jedoch nicht verlinkt, keine Versionsgeschichte, kein lokaler GNU-FDL-Text. Murks. :Bdk: 04:47, 9. Okt 2004 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 21:05, 25. Sep 2005 (CEST)
Ich sehe immer noch keine Verlinkung. Hat der Betreiber geantwortet? --C.Löser Diskussion 11:43, 10. Dez 2005 (CET)
Nein, Kontakt mit dem Betreiber trage ich immer hier ein. 2. Email geht demnächst (= nicht zwingend 2005) raus, danach offizielles Anschreiben per Post. --Mdangers 17:35, 10. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.reptilikus.de

Ausgewählte Artikel aus dem Reptilien-Bereich. jeglicher Hinweis auf Wikipedia fehlt. keine Angaben zur GNU-FDL. steht in mir nicht 100%ig klarer verbindung zu [lexikon.trinler.net]. scheint von dort über ein skript die daten zu beziehen. --BLueFiSH ✉! 01:15, 26. Dez 2004 (CET)

Schon mal gesehen, wer hinter dem Angebot steht? Ein Klickfarmer: Jörg Dudzinski - hyro-mediaservice e.K. aus Schwäbisch Gmünd; steht auch hinter den im Impressum angegebenen aussagekräftigen Mailadressen xxx@traffichome.com... - Nb 14:32, 28. Dez 2004 (CET)
email ist raus, habe aber tatsächlich nur einen Artikel Bartagame als klare URV gefunden. --Mdangers 23:21, 23. Sep 2005 (CEST)
Andere Hyro-Seite (Lexikonia.de) war lizenzkonform. --Mdangers 21:05, 25. Sep 2005 (CEST)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.bigtrail.de

Kopien der Artikel Trekking, Kungsleden, Rennsteig, Frankenweg u.a. teilweise mit marginalen Modifikationen. Mail an Betreiber ist raus. --Momo 20:42, 5. Jun 2005 (CEST)

Betreiber reagiert nicht. --Momo 17:01, 15. Jun 2005 (CEST)
Nochmal versucht. --Mdangers 18:34, 22. Sep 2005 (CEST)
Ebenso. Viele Grüße Pill δ 11:32, 23. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] florian.faule-schweine.com/tiere-lexikon/

ursprünglich eingetragen in Wikipedia:MediaWiki, private homepage, keinerlei quellen oder lizenzinfos, beispielartikel: [42] -- 23.144.186.42 19:10, 26. Jun 2005 (CEST)

Wie oben beschrieben ohne jegliche Lizenzkonformität. Email ist raus. --Mdangers 20:55, 15. Sep 2005 (CEST)

Der bisher einzige hinweis auf die Lizenz sind ein GFDL-Logo und ein Wikipedia-Logo, dass so winzig ist, das man es praktisch nicht erkennen kann. Das GFDL-Logo ist ein link auf [[43]] und das Wikipedia-Logo ein Link auf unsere Hauptseite. -- Timo Müller Diskussion 17:51, 16. Sep 2005 (CEST)

Seit ca 10 Monaten immer noch nicht geändert, da sollte man mal abmahnem etc. 84.148.9.128 16:05, 2. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.besserfliegen.de

Verwendet Texte aus dem Bereich "Luftsport". Beispiel: Segelflugzeug, dort h**p://www.besserfliegen.de/luftsport/segelflugzeug/index.html. Unter dem Artikel steht "Text von Wikipedia.de. Verfasst von WiESi. Alle Rechte vorbehalten!". Dieser Hinweis befindet sich auch nur auf dem Oberartikel; Weitere Absätze von Segelflugzeug befinden sich in einzelnen Unterseiten, welche den Hinweis nicht mehr enthalten. --BLueFiSH ✉! 09:25, 10. Feb 2005 (CET)

Stimmt so. Email ist raus. --Mdangers 00:19, 16. Sep 2005 (CEST)
Kontakt gehabt. Bisher noch nicht umgearbeitet, aber Betreiber sehr kooperativ. --Mdangers 19:04, 31. Okt 2005 (CET)
Immer noch nicht geändert, wie wärs mit Abmahnung durch Wikimedia e.V. oder ähnlichen harten Mitteln? 84.148.9.128 16:03, 2. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.fotoalbum-leipzig.de/immobilien

Da sind zwar nur 21 Artikel zu finden, aber: Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU Free Documentation License (www.gnu.org) ist eindeutig zu wenig. --ElRaki ?! 16:15, 8. Feb 2005 (CET)

Definitiv zu wenig, email ist raus. --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] www.ama-schoenerwohnen.de

Verschoben von Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#Textklau aus Wikipedia. HTTP-Links entschärft. -- Schnargel 19:37, 20. Dez 2004 (CET)


Textklau aus Wikipedia

siehe www.ama-schoenerwohnen.de/news2/renzopiano.htm, weitere Seiten sind dort verlinkt. Da das kommerziellen Zwecken dient, finde ich das weniger schön. Was unternimmt man in solchen Fällen?--dbh 09:49, 20. Dez 2004 (CET)

Wird dort der Inhalt (Text) oder eine andere Ware beworben? ERDINC 10:11, 20. Dez 2004 (CET)

Die GNU-FDL, unter der hier alle Artikel veröffentlicht werden schließt eine kommerzielle Nutzung nicht aus. Jedoch müssen die Lizenzbedingungen beachtet werden und die sind dort, wie ich nach einer oberflächlichen Betrachtung meine, nicht erfüllt. Wir haben für solche Fälle die Seite Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen. -- Schnargel 10:27, 20. Dez 2004 (CET)
www.ama-schoenerwohnen.de/news2/iannisxenakis.htm z.B. wurde so modifiziert, dass der zweite Absatz Produkte der Firma bewirbt. Auch das dürfte mit der Lizenz kompatibel sein. Nicht jedoch das nicht nennen der Quelle, also Wikipedia.--dbh 10:47, 20. Dez 2004 (CET)
Das ist schon eine bemerkenswerte Geschäftsidee und ein gewisser Fleiß, in einige Hundert (Tausend?) Artikel eine Anpreisung der tollen Glasvitrinen unterzubringen, wobei der Text jeweils halbwegs (naja) passend zum Artikel modifiziert wurde. --Pjacobi 11:05, 20. Dez 2004 (CET)
Ist sicher gestellt, wer hier von wem "geklaut" hat? --ST 11:31, 20. Dez 2004 (CET)
Da sie angeben, dass er Text aus Wikipedia stammt, ist das wohl ziemlch klar. Die Frage nach dem Vorgehen: Nach GFDL ist es jedem gestattet, die Texte privat und kommerziell zu nutzen, wenn er Quelle und Autoren angibt. Auf der Seite wird zwar die Wikipedia als Quelle angegeben, auf einen Link zum Artikel, zur Versionsgeschichte und zur Wikipedia überhaupt wurde verzichtet. Auch steht nirgends ein Hinweis darauf, dass der Artikel unter GFDL veröffentlicht wird und damit (auch in der von ihnen modifizierten Form) frei ist. Der infachste Weg, da Problem zu lösen stellt sicher eine freundliche Ermahnung an die Betreiber der Websites dar, in dr sie auf die GFDL hingewiesen und aufgefordert werden, die fehlende Nennung der Quellen, der Lizenz und die Verlinkung nachzuholen. Es müßte also irgendwer ein freundliche Mail verfassen und darauf hinweisen, wobei ich grad keine Zeit habe. Gruß -- Achim Raschka 11:38, 20. Dez 2004 (CET)
Ich schlage vor, diese Diskussion nach Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen zu verschieben. Sollte sich bis 15:00 Uhr kein Widerspruch erheben, gehe ich davon aus, dass das in Ordnung ist. --ST 11:50, 20. Dez 2004 (CET)

www.ama-schoenerwohnen.de/news4/andreapalladio.html usw., keinerlei Hinweise auf W. Jcr 22:08, 2. Mär 2005 (CET)

hat sich leider bisher nichts getan. www.ama-schoenerwohnen.de/news4/michelangelo.html. Jcr Spam 22:57, 8. Jun 2005 (CEST)

Verlinkung und Lizenz ist jetzt in wenigen Seiten korrekt (s. Link oben), aber noch viele Artikel inkorrekt. Email ist raus. --Mdangers 19:41, 16. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] friedensvertrag.info

Im Abschnitt "Der Staat Deutschland" werden ältere Kopien der entsprechenden Wikipedia-Text dargestellt ohne jeglichen Verweis auf die Quelle.

Als Beispiele zwei Artikel bei denen die ich geprüft habe und die auf den ersten Blick ohne dass man in der History wphlen muss als Kopien erkennebar sind:
[44] ist äquivalent zu Artikel Staat#Völkerrecht,
[45] ist offensichtlich eine frühere Kopie von Weimarer Republik, wie man deutlich am 2. Satz und den folgenden erkenn kann.

Gruß Finanzer (eingetragen aus mailinglist --Mdangers 12:12, 21. Sep 2005 (CEST))

Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)
Wiederum daran "erinnert". Viele Grüße Pill δ 11:44, 23. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] autoprep.de

Die Site nutzt unter Unter "Analytik" Inhalte aus der Wikpedia und das m.E. ohne ausreichende Hinweise. Da ich bei der Beurteilung derartiger Sachverhalte noch wenig Erfahrung habe, möge doch bitte ein "alter Hase" sich das mal ansehen und ggf. reagieren. --Keuner 01:25, 28. Mai 2005 (CEST)

Ist nicht i.O. WIkipedia erwähnt und GNU-FDL vorhanden, aber keine Verlinkung von Autoren und org. Artikel. --Mdangers 10:33, 23. Sep 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 22:07, 23. Sep 2005 (CEST)
Für mich jetzt offline. Immernoch online, Freenet Problem. --Mdangers 11:35, 12. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] Nomenestomen.info, www.designclassics.info/, www.bestoffilms.info

Artikel Vornamen (bzw. entsprechende andere Themenartikel) als Homepage-Aufmacher - aber ohne eingehaltene Lizenzbestimmungen. Lediglich im Impressum ("Kunstverein IVG, A-1060 Wien", ohne Adresse oder Telefon) ein kurzer Hinweis "Textauszüge übernommen von http://de.wikipedia.org/wiki"... --NB > + 20:08, 1. Okt 2005 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Kontakt gehabt, wird lt. Betreiber geändert. --Mdangers 14:07, 2. Nov 2005 (CET)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] spiel-viel.de

Ich habe gerade diese Seite (spiel-viel.de/holzspielzeug-spielregeln/dame.htm) gefunden, wo die erste Hälfte des Artikels Damespiel verwendet wird. --Robert 17:31, 1. Okt 2005 (CEST) (umgetragen --Mdangers 21:56, 1. Okt 2005 (CEST))

Beschreibung ist korrekt, nur das Wort "Wikipedia" taucht verschämt am Rande auf. --Mdangers 20:44, 4. Okt 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Kontakt gehabt, wird nächste Woche bearbeitet. --Mdangers 23:40, 31. Okt 2005 (CET)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)
Nr. 3. Viele Grüße Pill δ 11:49, 23. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.ihrenachrichten.de

übernimmt Texte aus der Wikipedia z.B. www.ihrenachrichten.de/nachrichten/Wikipedia.org/2005/01/29/Hans_Geisler.html ist eine Kopie von Hans Geisler

Es erfolgt kein Hinweis auf GNU-FDL, kein Link zu Versionsgeschichte und zum Artikel. Verlinkt ist lediglich:

Quelle "Hans_Geisler" : Wikipedia.org
Der darunterliegende Link zur Haupt Seite von "Hans_Geisler" führt auf www.ihrenachrichten.de --ahz 17:10, 9. Okt 2005 (CEST)
Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Die Betreiber der Seite in Holland wurden von mir auch schon am 9.Oktober angemailt - Reaktion Fehlanzeige. --ahz 10:18, 6. Nov 2005 (CET)

Hab erst jetzt diesen Eintrag gefunden und meinen Beitrag nachträglich hierher verschoben: Dürfte wohl so nicht ausreichend sein, denn z. B. fehlen bei Entwicklung des PSE Links zur Versionsgeschichte sowie ein Hinweis auf die Lizenz. Bei den anderen Artikeln (anscheinend unter [46] zu finden) sieht es ähnlich aus. --CyRoXX (?) 14:35, 19. Mär 2006 (CET) (verschoben --CyRoXX (?) 21:40, 19. Mär 2006 (CET))

[Bearbeiten] lochhausen.muenchen-touristinformation.de

Auf der Seite sind in erheblichem Maße Texte von Wikipedia enthalten, ohne dass irgend eine Angebabe zu WP steht. Insbesondere die ganzen Bundesländer sind übernommen. Z.B. Hessen (siehe lochhausen.muenchen-touristinformation.de/hessen/hessen_100242_0.html scheint ganz von WP abgeschrieben zu sein, Sachsen Geschichte etc..

Verantwortlich für den Inhalt ist:
Tourismus-Deutschland.de e.V.
Truderinger Strasse 13
81677 München
Tel.: 0800 0852 963
Fax: 0700 998 998 88
Wem die Webseite tourismus-deutschland.de gehört, kann auf http://www.denic.de/de/ abgefragt werden.

Ich komme leider nicht dazu, mich darum zu kümmern. Andreas56 11:28, 20. Okt 2005 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 20:34, 31. Okt 2005 (CET)
Andere Seite von Dasat.com (www.tourismus-deutschland.de) jetzt i.O., hier immer noch nicht i.O. --Mdangers 14:12, 15. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.tourinaut.com

www.tourinaut.com/index_infos.php?content=tourinaut_cities_venedig_markusdom und viele andere Artikel - ohne den geringsten Hinweis auf die Wikipedia. -- Jcr 14:03, 2. Nov 2005 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 00:47, 3. Dez 2005 (CET)
Kontakt, wird laut Betreiber im Jan. 06 geändert. --Mdangers 00:56, 3. Dez 2005 (CET)

der betreiber von tourinaut: 1.) allgemeine quelle war schon immer über footer erreichbar. 2.) wir arbeiten noch an der entsprechenden technischen lösung, zwecks quellen angabe 3.) texte werden in der regel nicht eins zu eins übernommen 4.) unsere redaktion darf 20% seiner arbeitszeit nutzen, die qualität von wikipedia mit unseren neutralen texten zu verbessern und zu erweitern. leider endete dieses aufgrund von kommunikation von "ober gurus von wikipedia" und permanentem löschen von artikeln, aufgrund mangelnder fachkenntnis der löscher.

wir arbeiten dran! vielleich auch wikipedia.

lg alexander kretzschmar

Nochmals Per email nachgehakt, mal sehen was wird, Auszeichnung (für mich!) noch mangelhaft, aber am Schluß wird ja bekanntlich alles gut :-). 20% Arbeitszeit lässt sich doch sinnvoll nutzen, ich bin sicher, das auch die Löschhölle durch ein wenig Aufklärung auf beiden Seiten entschärfbar ist. --Mdangers 23:58, 23. Jun 2006 (CEST

per e mail geantwortet und lösungsvorschlag unterbreitet, leider noch keine antwort erhalten. lg ak tourinaut

[Bearbeiten] www.promi-forum.com

siehe auch die links am unteren ende unter "Weitere nackte Stars in unserer Datenbank:" - sieht mir nicht allzu GFDL-konform aus. -- 22:02, 28. Okt 2005 (CEST)

Kein Impressum, Whois landet bei einem Amerikanischen Reseller. Hmm.--Mdangers 20:50, 31. Okt 2005 (CET)
Doch noch mail Adresse entdeckt, email ist raus. --Mdangers 00:28, 26. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.westlord.com

Das betrifft nicht nur die deutsche WP, über deren Links zu anderen Sprachen kann man in einigen Fällen die entsprechenden Artikel aus anderssprachigen WPs erreichen. Bisher gefunden: Al Pacino ([www.westlord.co m/alpacino/ger-home.html]), Robert De Niro und Salma Hayek ([www.westlord.co m/salmahayek/ger-home.html] zumindest der Anfang, der Rest ist eine bizarre automatische Übersetzung). Eine Suche nach "westlord" zeigt weitere Artikel, die dort übernommen wurden. Grüsse,--Michael 10:50, 16. Nov 2005 (CET)

Ist definitiv nicht in Ordnung, WhoIs ergab nichts, aber Kontaktformular vorhanden. Mache ich, wenn ich den engl. Text wiederfinde. --Mdangers 23:47, 18. Nov 2005 (CET)
P.S. Linkspam von Westlord entfernt, wer braucht einen Link auf eine Kopie des WP Artikels... --Mdangers 00:41, 19. Nov 2005 (CET)
Westlord.com ist jetzt auf der SPAM-BLacklist, deswegen Links hier unbrauchbar gemacht. --Mdangers 10:48, 21. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.wiki.oekonux.org

Dieses Wiki enthält neben weiteren URVs unter anderem eine nicht lizenzkonforme Kopie des Artikels Freie Software aus der Wikipedia. Laut den Lizenzberstimmungen stehen sämtliche Inhalte des Wikis unter der CC-BY, und der Projekt Oekonux e.V. ist der angebliche Lizenzgeber(!!!). Eingestellt wurde diese Wikiseite vom Benutzer StefanMertenEdit; dahinter verbirgt sich Stefan Merten, der Vorsitzende des besagten Vereins. -- Sloyment 23:45, 25. Nov 2005 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 00:20, 3. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.netzcheckers.de

Umgetragen von Wikipedia:Weiternutzung, nicht lizenzkonform. --Mdangers 17:04, 28. Nov 2005 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 23:37, 2. Dez 2005 (CET)
Kontakt, sehr kooperativ. Angeaben sind jetzt fast korrekt (GFDL nicht lokal), aber die Seite leecht Live Content. Ich warte die Antwort des Betreibers ab, bis weitere Schritte eingeleitet werden.. --Mdangers 17:46, 5. Dez 2005 (CET)
Mirror wird erstellt lt. Betreiber. --Mdangers 16:06, 16. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.boese-lokfanz.de/

Verwendet Artikel ohne Hinweis auf die Herkunft. -- Budissin - Disc 16:40, 28. Nov 2005 (CET)

Find ich so nicht. --Mdangers 00:20, 3. Dez 2005 (CET)
Siehe z.B. hier und bei diversen anderen Seiten dieser Art. Nennt sich "Fußball-Lexikon". Gruß, Budissin - Disc 13:06, 3. Dez 2005 (CET)
Dankeschön! Email ist raus. --Mdangers 14:28, 29. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.genealogie-mittelalter.de

http://www.genealogie-mittelalter.de/wettiner/rochlitz_burg.html ist identisch mit der ersten Hälfte des Artikels Schloss Rochlitz. Ob noch weitere Texte übernommen wurden, habe ich nicht geprüft. Natürlich wäre es auch möglich, dass Benutzer:Krtek76, der Einsteller des Textes in die Wikipedia, den Text kopiert hat. Ich hatte ihn wegen der Klärung des Punktes privat angeschrieben, leider hat er nicht reagiert. Aber die Webseite führt als Beschreibung - Materialsammlung - und besteht quasi nur aus fremden Texten. --jed 09:26, 8. Okt 2005 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 19:24, 31. Okt 2005 (CET)
2. Email am 10. Jan 2006 raus, Kontakt, Seite wird geändert oder Inhalte entfernt. --Mdangers 13:08, 18. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.langau.de

Hat den Artikel Bund Christlicher Pfadfinderinnen übernommen [47], dort kein Quellenhinweis, keine Lizenz, keine Autorenliste. Entsprechende Mail habe ich abgesandt. --jergen ? 19:02, 5. Dez 2005 (CET)

Bis heute keine Reaktion des Betreibers. --jergen ? 10:49, 11. Jan 2006 (CET)
Noch eine Mail raus. Viele Grüße Pill δ 15:03, 11. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.wikiwiki.de

So ziemlich der dreisteste Lizenzmissbrauch. Wikipedia-Texte werden per Copy&Paste einfach kopiert, ohne irgendeinen Verweis auf Wikipedia. Im Projektportal heißt es dazu nur: "Als Grundlage kann man die bereits vorhandenen wikipedia-Artikel benutzen, da diese ja "frei" nach GNU-FDL sind." und "Regeln gibt es hier keine. Neutralität (NPOV) und Verzicht auf Urheberrechtsverletzungen (URV) sind hier nicht notwendig". Mail ist unterwegs. Mwka

Ich finde keine Verstösse mehr, der vorhandene Inhalt ist deutlich zu POV für WP. Email scheint gewirkt zu haben. --Mdangers 23:21, 23. Sep 2005 (CEST)
Also, ich finde da noch reichlich Wikipedia-Artikle, insbesondere dioe beiträge von SchreiberD. Bitte nochmal nachhaken... -- D. Dÿsentrieb 00:24, 25. Okt 2005 (CEST)

[Bearbeiten] china-reisen-info.de

Verwendet verschiedene Bilder (z.b. hier jene aus dem Artikel Xi'an), die unter GFDL lizenziert sind, ohne Autoren-, Quell- oder Lizenznennung. Zudem steht im disclaimer: "Bildmaterial und Urheberrecht: Alle Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt!" --Tsui 21:50, 12. Dez 2005 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 19:28, 16. Dez 2005 (CET)
Kontakt, Betreiber kooperativ. --Mdangers 22:57, 17. Dez 2005 (CET)
Bei einigen der Bilder (zumindest auf der o.g. Seite) steht zwar nun "Quelle Wikipedia", was auf den Disclaimer von china-reisen-info.de verweist, wo wiederum ganz unten zu lesen ist " Gekennzeichnete Bilder basieren auf Bildern aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org/) und steht unter der GNU-Lizenz (http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL) für freie Dokumentation." aber es fehlen immer noch die Angaben zum jeweiligen Autor/Fotografen (für mich der wesentlichste Teil neben der Lizenz). --Tsui 10:18, 30. Dez 2005 (CET)
Das war der Minimalkonsenz. Die direkten Links habe ich bereits angesprochen, mal sehen... --Mdangers 11:45, 30. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.maislinger.net

Die einzelnen Biographien auf [48] sind aus der Wikipedia übernommen. Wikipedia wird auch als Quelle angegeben, aber ohne die korrekte Lizenz anzuführen. lg Gugganij 21:38, 6. Jan 2006 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 22:48, 12. Jan 2006 (CET)

-- umgetragen -- Verwendet Biographien aus WP, allerdings ohne die Versionsgeschichte zu verlinken. Eine Lizensierung ist auch nicht angegeben. --13:49, 26. Jan 2006 (CET)

Siehe etwas höher (3.28), email ist bereits raus. Diesen Eintrag wird demnächst entfernt/verschoben. --Mdangers 15:43, 26. Jan 2006 (CET)
Okay, meine Schuld, sorry. --149.229.96.110 15:18, 28. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] airgirls.de

Verwendet Biographien aus der Wikipedia, ohne ausreichend zurückzuverweisen (es ist jeweils nur ein pauschaler link auf die Hauptseite gesetzt). Lizensierung fehlt auch, die Wikipedia ist als Quelle nur in der URL erwähnt. --149.229.88.197 15:19, 24. Jan 2006 (CET)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 23:26, 24. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] autowelt-schoenbuch.de

http://www.autowelt-schoenbuch.de/kfz-fahrzeughersteller/automobilhersteller-modell.htm. Wikipedia wird zwar als Quelle angegeben aber kein Hinweis auf die Lizenz. --JuergenL 17:27, 11. Feb 2006 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 13:55, 21. Feb 2006 (CET)
Kontakt mit Webseitenagentur, nette Menschen. Inhaltsänderung noch nicht geschehen. --Mdangers 14:10, 6. Mär 2006 (CET)
Bis heute keine Änderung. Einzige Angabe ist immer noch nur der Hinweis Quelle: Wikipedia oder sogar Quelle: Wikkipedia [sic] --84.60.113.91 19:44, 15. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.afrika-online.com

  • www.afrika-online.com/suedafrika/index.php

Diese Seite verwendet Texte und Bilder aus dem Artikel Südafrika der Wikipedia, ohne diese als Quelle zu zitieren. Ich weiß das, da die Bilder von mir in die Wikipedia hochgeladen wurden und der Text teilweise auch von mir erstellt wurde --Zakysant 15:33, 14. Feb 2006 (CET)

Korrekt beschrieben, auch weitere Artikel betroffen, nur ab und an eine GNU-FDL Lizenzierung. Email ist raus. --Mdangers 15:46, 14. Feb 2006 (CET)
Benutzer:Protea hat einige Male auf diese Webseite verlinkt, aber auch Inhalte davon in die Wikipedia kopiert. Habe die Links entfernt und auch den geklauten Text aus dem Artikel Westkap. Hoffe, das war alles so richtig... --Zakysant 16:05, 14. Feb 2006 (CET)
Habe deine Nachricht an den Benutzer und deine reverts gesehen, hätte ich tatsächlich genauso gemacht. u.U. ist das tatsächlich der Betreiber der Webseite, dann wäre der edit in Westkap keine URV gewesen, aber das läßt sich im Nachhinein noch ändern/wiedereinbringen. Mal sehe, wer zuerst eine Rückmeldung bekommt, ich werde auch deine Diskussionsseite für einige Zeit beobachten. Gute Sache, soweit, ich denke wir haben beide freundlich und angemessen agiert. --Mdangers 16:18, 14. Feb 2006 (CET)

Hallo!

Ich bin der Webmaster von www.Afrika-Online.com Ich habe die Kritik gerade gelesen. Ich werde umgehend meine Seite entsprechend korrigieren

[Bearbeiten] www.kreisgebiet-xyz-Kreis.de/

Die ganze Site enthält Angaben über alle Kreise Deutschlands und die zugehörigen Gemeinden. Dazu wurden offensichtlich die entsprechenden Kreisbezeichnungen mit vorangestelltem 'kreisgebiet-' registriert. Beispiel www.kreisgebiet-wetterau.de/: Zusammengestückelte Informationen aus den Artikeln Wetteraukreis und der einzelnen Gemeinden wie etwa Büdingen (www.kreisgebiet-wetterau.de/frameset/buedingen.htm) einschließlich Bildern aus der Wikipedia/Commons etwa Bild:Buedingen_Muehltorbruecke.jpg dort www.kreisgebiet-wetterau.de/pictures/buedingen.jpg stammt von Hagrid. Kein Hinweis auf Wikipedia, Urheber, Autoren etc. Der Büdinger Text enthält Änderungen, die erst am 6. Februar von Pikdame im Artikel eingebracht wurden. Impressum nicht auffindbar (möglicherweise eine Problem meiner Bildschirmeinstellung). Quelltext zeigt: Proweb Consulting GmbH und info (at)proweb-consulting.de. --ST 09:05, 22. Feb 2006 (CET)

PS: Das Bild www.kreisgebiet-wetterau.de/pictures/friedberg.jpg ist definitiv von mir Bild:Friedberg (Hessen) Eingang Burg.jpg, wenn auch stark bearbeitet. --ST 10:00, 22. Feb 2006 (CET)
Bei einigen der Seiten gibt es einen Lizenzhinweis (z. Bsp. [49]), aber bei vielen, die eindeutig Wikipedia-Texte enthalten, fehlt er. Die Lizenzen für die BIlder sind scheinbar gar nicht angegeben. Außerdm fehlen Lizenzhinweise ein Link auf die History und eine lokale Kopie der GFDL. -- Timo Müller Diskussion 14:18, 22. Feb 2006 (CET)
Wenn ich die Firma nun privat abmahnen will wegen Bilder und Texten, was kann ich da pro rechtswidrig verwendetem Bild verlangen? --ST 20:41, 22. Feb 2006 (CET)
Ist so, wie Timo M. sagt, ich mache erstmal was ich immer mache, Email ist raus. @Steschke: Ich würde Geld verlangen, das ist am einfachsten weiterverwendbar ;-). Im Ernst würde mich die Reaktion des Betreibers immens interessieren, sag mal, ob Du tatsächlich Kontakt aufnimmst. Der Sachverhalt sollte ja unstrittig sein. --Mdangers 15:47, 23. Feb 2006 (CET)
Bislang hatte ich noch nicht den Nerv dafür. --ST 00:25, 28. Feb 2006 (CET)
Ich hatte soeben Kontakt mit dem Betreiber, wird lizenzkonform ausgebaut werden, ich habe nochmals auf die korrekte Auszeichnung der Bilder/Autoren hingewiesen. Laut dem Betreiber sind die Artikel von "freiberuflichen Mitarbeitern" eingestellt, deswegen die fehlenden Angaben zu den Quellen. --Mdangers 14:57, 1. Mär 2006 (CET)
Anschreiben und Rechnung sind gedruckt und kuvertiert. --ST 19:00, 19. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] samsungnotebooks.sa.funpic.de/

Sieht nach einer Linkfarm aus, mit Wikipedia-Artikeln
(Google-Suche nach "cutewiki" fördert einige Seiten hervor) (siehe auch gebrauchtepc.ge.funpic.de/ und notebookshop.no.funpic.de/)

Wie gemeldet Googlespam sehr wahrscheinlich für com-winner.com. Keinerlei Informationen zur Wikipedia oder Lizenz. Email ist raus. --Mdangers 16:22, 1. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.news-from-newspapers.com

Kopien vieler Artikel, z. B. [50] von Core Design. Einzige Angabe: Quelle "Core_Design" : Wikipedia.org. Ich meine mich ganz dunkel zu erinnern, daß die Seite vor langer Zeit schonmal hier stand, habs aber auf Anhieb nirgendwo finden können... --Kam Solusar 19:53, 24. Feb 2006 (CET)

Mir kommt das Design auch sehr bekannt vor, aber finde auch nichts. In jedem Fall ist eine email raus. --Mdangers 15:28, 1. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.binnenschiffahrtswelt.de/ruhr/ruhr.htm

Artikel ist 1:1 aus der Wikipedia, alle (?) Fotos ebenfalls, die pauschal angegebene CC-Lizenz stimmt so nicht. Auf der Hauptseite steht noch was zur Wikipedia, ist alles in allem aber nicht lizenzkonform. --Raymond 21:07, 27. Feb 2006 (CET)

Email ist raus. --Mdangers 15:45, 1. Mär 2006 (CET)
Lizensierung des Textes jetzt ok, meines eigenen Bildes auch, aber zwei weitere Bilder sind noch fehlerhaft, habe der Betreiberin die entsprechenden Bildbeschreibungsseiten genannt. --Raymond 19:00, 1. Mär 2006 (CET)
Hatte inzwischen tatsächlich auch schon Kontakt per email, mache morgen weiter. --Mdangers 20:29, 1. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.germanscooterwiki.de

Artikel von Admin und Bürokrat MaNiAc LRSC geklaut, dem Betreiber der Homepage. Er ist nicht bereit die Beiträge zu Lizensieren weder so noch so?? Nachdem ich alle von meinen von hier kopierten Seiten gelöscht habe ist mir aufgefallen, daß er das auch so gemacht hat (wohlwissend, das er GNU ablehnt). [1] {http://www.germanscooterwiki.de/index.php?title=Zweitaktprinzip}
[2] {Zweitaktmotor}
Ich hab ihm mal den Brief auf seiner Benutzerseite hinterlassen.++Scooterman 02:24, 10. Mär 2006 (CET)

Uneindeutige Angelegenheit, laut letzten Änderungen/Versionenabgleich hatte Scooterman selber mehrere Wikipedia-Artikel einkopiert und bei dem angemahnten Zweitaktmotor-Artikel einen vorhandenen Wikipedia-Hinweis entfernt. Zudem ist der Lizenzverstoß-Standardtext mehrfach im Wiki platziert worden - aktuelle Benutzerdiskussionen deuten auf eine private Auseinandersetzung? 89.50.225.45 03:56, 10. Mär 2006 (CET)

Bei der Vorgare sind fehler drin, ich bitte um Linkfix. Grus Admin von [51]

[Bearbeiten] www.frontal-lengefeld.net/lf/index.htm

Artikel Lengefeld geklaut. Liesel 14:24, 10. Mär 2006 (CET)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 18:33, 13. Mär 2006 (CET)
Kontakt mit Betreiber, wird verändert. --Mdangers 10:54, 14. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.smart-travel-germany.com

Angeschrieben habe ich heute Marcus Hochstadt über sein Kontaktformular. --elya 18:35, 12. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.sportbranche.de

ich habe folgendes eingefügt und wollte wissen ob es ok ist, oder habe ich etwas vergessen?! zu finden auf,

http://www.sportbranche.de/ unter sportarten

http://www.sportbranche.de/american_football.htm http://www.sportbranche.de/Sportart-Kategorie-Angelsport.htm

ist noch nicht ganz fertig, aber bevor ich da anfange irgendetwas falsch zu machen bilder zb. lasse ich raus.

ansonsten ok?! hilfe :-) bin ich hier richtig?!

Na, ja, so halb richtig :) Also, es sollte noch ein Link zum Wikipediaartikel selbst und zur entsprechenden Versionsgeschichte hinzugefügt werden. Einen Entsprechenden Text für Artikel findest du unter diesem Link, zur Einbindung von Bildern aus Wikipedia siehe hier. Viele Grüße Pill δ 20:50, 23. Mär 2006 (CET)
Erinnerungsmail raus. --Mdangers 19:33, 3. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.bad-bad.de

Verwendet in der Beschreibung von Reisezielen ohne sichtbaren Verweis WP-Texte, die schlicht nur anders gegliedert werden, bspw. vgl. das hier mit dem größtenteils von mir erstellten Oppenau. Gleichzeitig wird im Impressum [53] ein Recht an den Inhalten behauptet. --Pischdi >> 20:45, 23. Apr 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 18:17, 24. Apr 2006 (CEST)
Kontakt, habe eine immens unfreundliche Mail zurückbekommen. Auch nur ein Mensch=ich, ebenso unfreundlich geantwortet, mal sehen. --Mdangers 22:46, 25. Apr 2006 (CEST)
Jetzt wurden die Texte bei bad-bad.de geändert. Besser wurden sie dadurch nicht, aber immerhin anders. Scheint somit erledigt. --Pischdi >> 20:10, 26. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.staedte-wissen.de

Bin über „deren“ Eintrag zur Gemeinde Hattert gestolpert und habe festgestellt, dass noch einige mehr (alle??) aus der WP stammen. Und ich finde keinerlei Hinweis auf die WP, GFDL oder Autoren (temporäre Blindheit?). Standard E-Mail habe ich an die Adresse der Betreiber (it-effects.de) geschickt. Owly K blablabla 14:57, 25. Mär 2006 (CET)

...und bis heute keine Antwort erhalten. Aber die Seiten scheinen z.Zt. auch down zu sein, außer der Startseite ist Hängen im Schacht. Owly K blablabla 18:30, 30. Mär 2006 (CEST)
Da ist einiges im Argen, aber z.B. unter [54] sind noch Inhalte vorhanden. --Mdangers 19:39, 3. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.grup-tekkan.de.vu/

der artikel "geschichte" ist einfach aus wiki kopiert, unformatiert, ohne jegliche nennung irgendwelcher quellen o.ä.

habe mich auch schon hier Diskussion:Grup_Tekkan eingeschaltet.

--Sebastien 20:42, 31. Mär 2006 (CEST)

Stimmt, gute Sache auf der Diskussionsseite. --Mdangers 20:02, 3. Apr 2006 (CEST)
Webmaster angeschrieben. Viele Grüße Pill δ 19:06, 23. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] myblog.de/metal-zone/

ein blog, das scheinbar vollkommen ohne irgendwelche lizenz-/quellennachweise auskommen möchte. es gibt dort aber wohl reihenweise komplett übernommene artikel aus dem musikbereich; zufällig per google bin ich auf [55] und [56] gestoßen. --JD {æ} 01:46, 2. Apr 2006 (CEST)

Kümmer mich gleich darum (das sind wirklich viele URVs). Viele Grüße Pill δ 22:17, 2. Apr 2006 (CEST)
Mail raus. Viele Grüße Pill δ 19:24, 3. Apr 2006 (CEST)
Jetzt ist der Standard-Footer drin, aber die Links fehlen. Immerhin etwas, hakst Du nochmal nach?!? --Mdangers 15:47, 4. Apr 2006 (CEST)
Hab nochmal hingeschrieben. Viele Grüße Pill δ 12:54, 21. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Taakefrost.de

http://taakefrost.de/Info.htm - Verwendung der Artikel Black Metal („Black Metal - Was ist das”) und National Socialist Black Metal(„NSBM - Das wohl umstrittenste Sub-Genre der (Black) Metal-Szene”), ich habe den Betreiber angeschrieben und er versprach erst die Lizenz et cetera nach zu tragen, dann versprach er die Inhalte zu löschen. Sollte sich in sieben Tagen nichts getan haben sollte man noch mal nachhaken. Verwüstung 18:18, 23. Apr 2006 (CEST)

Inhalte sind nun gelöscht, kann als erledigt betrachtet werden. Verwüstung 20:05, 24. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.förderland.de

(Siehe auch hier)

Auf der Webseite förderland.de ist unter diesem Link ein Artikel zum Thema Mindestlohn zu finden. Da ich einer der Hauptautoren des Wiki-Artikels bin und regelmäßig im Netz nach anderen Quellen suche, bin ich darauf gestoßen. Es decken sich mehrere Teile mit Formulierungen aus dem Wiki-Artikel, insbesondere ist die Tabelle hier (nach unten scrollen) 1:1 kopiert worden. Eine vor zwei Wochen an förderland.de versendete eMail mit dem Hinweis darauf und der Bitte, Wikipedia als Urheberin zu nennen wurde bis heute nicht beantwortet. Hardern -T/\LK 17:11, 26. Apr 2006 (CEST)

Habe eben eine Erinnerungsmail geschickt. Hardern -T/\LK 17:41, 26. Apr 2006 (CEST)
Erledigt, Wikipedia wird als Quelle genannt. Hardern -T/\LK 10:42, 27. Apr 2006 (CEST)

Die Seite ist trotzdem nicht lizenzkonform: keine lokale GPL-Lizenz; kein Link auf Wikipedia Hauptseite; kein Link zu dem Artikel aus welchem das Material stammt; kein Link zu den Autoren/Versionsgeschichte

[Bearbeiten] www.meybohm.de

Die Seite nutzt die Popularität von Ulli Meybohm, um Geld zu verdienen und hat die Texte der WP einfach ohne Hinweis kopiert. Ralf 11:06, 21. Mai 2006 (CEST)

Jawoll, email ist raus. --Mdangers 21:42, 21. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] ebay Artikel werden mit verlinkten Wikitexten eingestellt

Ebay Artikel Ich habe mich mit dieser Materie bisher nicht beschäftigt. Was ist zu tun? Gruss Araba 16:31, 18. Mai 2006 (CEST)

Ist eindeutig eine URV. Passend wäre es, sich bei eBays VeRI-Programm anzumelden, muss aber für die erste Meldung per Fax/Post geschehen. --Raymond Disk. 18:13, 18. Mai 2006 (CEST)
Ich würde dass gerne weitergeben. Vieleicht findet sich jemand dies zu tun? Danke für die Antwort. GrussAraba 18:51, 18. Mai 2006 (CEST)
ich bemühe mich morgen darum. Tatsächlich ist die Sache etwas problematisch, da tatsächlich ein Autor des Artikels der Inhaber der Urheberrechte ist und nicht ich oder die Wikimedia Foundation oder Wikimedia Deutschland. Mal sehen, Gruß --Mdangers 21:42, 21. Mai 2006 (CEST)
Das "VeRI-Programm" ist tatsächlich nur möglich, wenn man Rechteinhaber ist. Ich bin mal den einfachsten Weg gegangen und habe das eBAy Mitglied angeschrieben. Mal sehen. --Mdangers 17:53, 23. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.drogen-heute.com/

Auf der Website http://www.drogen-heute.com/ werden gegen Entgelt Artikel aus Wikipedia zu Drogen angeboten und unter abenteuerlichen Bedingungen Kinder und Jugendliche in Abos gelockt. Es handelt sich dabei um die schon von anderen Abzockereien bekannte "Andreas und Manuel Schmidtlein GbR aus Vor der Hube 64572 Büttelborn. 81.189.22.70 17:22, 12. Mai 2006 (CEST)

Also erstens hab ich keine Lust da ein Abo einzugehen, um herauszufinden, ob es sich um URVs handelt und kann das deshalb nicht nachprüfen und zweitens hege ich Zweifel, dass diese, quasi schon "berühmten Gauner" irgendwie auf eine nette Erinnerung unsererseits eingingen. Viele Grüße Pill δ 17:49, 12. Mai 2006 (CEST)
Ohne Zweifel richtig. Die Leute haben grössere Probleme als ein Beschwerdebrief von uns, siehe B. Syndikus weiter oben. Trotzdem: email ist raus, Elektronen sind billig, heute ;-) --Mdangers 22:43, 13. Mai 2006 (CEST)
  • dito songtexte-heute.com --ST 15:00, 1. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.uefa-archiv.de

Hat Texte aus Wikipedia-Artikeln übernommen, z.B. http://www.uefa-archiv.de/nordamerika.html aus CONCACAF Gold Cup, http://www.uefa-archiv.de/wolfsburg.html aus VfL Wolfsburg, usw. Bei allen drunter "Copyright(c) 2006 uefa-archiv.de. Alle Rechte vorbehalten." geschrieben, und die Seite mit Google Anzeigen gepflastert.

Und als Krönung des Ganzen wird der Link der Webseite jetzt massiv in Wikipedia-Artikel hineingespammt (wohl um das PageRank zu heben, und noch mehr Traffic für die Google-Anzeigen zu generieren). Ist mir aufgefallen als ich den Linkspam von Benutzer Danyell verfolgt habe. --Nanouk 15:09, 6. Mai 2006 (CEST)

Ich leg noch einen drauf: Die Inhalte dieser Seite sind im Rahmen des allgemeinen Urheberrechts geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Verfassers in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Anzeige (aus http://www.uefa-archiv.de/impressum.html). Abgesehen von Wikipedia-Inhalten werden auch noch Texte von anderen Sites, wie bspw. www.weltfussball.de 'adoptiert'. Ich schätze mal, spätestens wenn die UEFA von der Site Wind bekommt wird sich die Sache erledigen. --Gnu1742 11:38, 9. Mai 2006 (CEST)
Ich habe mal nicht auf die UEFA gewartet, die sind mit Geldzählen seeehr beschäftigt, email ist raus. --Mdangers 22:54, 13. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] peter-diem.at/Chernivtsi/ukraine.htm

Zusammengesammelte Bruchstücke aus div. Artikeln der WP. Bilder und Grafiken aus Commons und von hier. --ST 23:01, 11. Feb 2006 (CET)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 16:00, 21. Feb 2006 (CET)
Der Schuss wird, wenn ich das Bild verwenden darf, nach hinten los gehen. peter-diem.at ist eine auch mehrfach in de Wikipedia verlinkte Quelle zu Geschichte und Heraldik Österreichs und von Gebieten, die mal zur Monarchie gehörten. Leider habe ich diese Meldung hier erst jetzt gesehen, sonst hätte ich schon früher darauf aufmerksam machen können.
Welche Textpassagen oder Bilder sollen denn konkret von Wikipedia und Commons übernommen worden sein? Ich gehe davon aus, dass, falls es solche Stellen oder Bilder gibt, der Weg genau umgekehrt war. --Tsui 16:06, 21. Feb 2006 (CET)
PS: Ich muss mich korrigieren: ganz oben auf der genannten Seite steht: Allgemeines: http://de.wikipedia.org/wiki/Ukraine http://www.ukraina.at; das habe ich jetzt erst gesehen. Finde ich gut, dass dort auf Wikipedia zurückgegriffen wird - das kann durchaus als Qualitätssiegel betrachtet werden. Ein korrekter Hinweis auf GFDL, Quellen und Versions-/Autorenhistory wäre auch in dem Fall natürlich angebracht. --Tsui 16:10, 21. Feb 2006 (CET)

Mir ist tatsächlich auch aufgefallen, das u.U. die Sache nicht ganz so einfach ist, deswegen Zitat aus meiner Mail:

(Kurzer inoffizieller Einwurf)
Guten Tag!
Aufgrund der Biographie auf ihrer Webseite vermute ich, dass ich eher 
von Ihnen etwas über die korrekte Zitierung von online Inhalten lernen 
könnte als anders herum, deswegen entschuldigen Sie bitte den nachfolgenden 
standardisierenden Formbrief, der nicht anmaßend klingen soll. Ich nehme 
weiterhin an, das die fehlende lizenzkonforme Auszeichnung der Inhalte 
der Wikipedia auf Ihrer Seite ein Mißverständnis darstellt und hoffe auf 
eine unproblematische Lösung.
Viel Spass mit dem folgenden Standardbrief  :-) 
(Ende kurzer inoffizieller Einwurf)

Die mail ist soeben zurückgekommen (access denied, wasauchimmer das heißt), d.h. ich darfs nochmal versuchen. Vorschläge dazu? Gruß --Mdangers 16:22, 21. Feb 2006 (CET)

Nochmals versucht, jetzt "Disk quota full", hoffentlich gehts dem Menschen gut und er schaut bald in seine email. --Mdangers 11:20, 14. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.archiv.tagesspiegel.de

Der Tagesspiegel Online hat Texte von uns auf deren HP veröffentlich, ohne Lizenz (Autoren / Quellen) -angabe. Es geht um folgendes: Der Artikel Wetten dass wurde teilweise vom Tagesspiegel auf der HP hier veröffentlicht. Ich habe die eine E-Mail am 12.02.2006 um 16:52 Uhr an die Redaktion geschickt und warte nun auf antwort. Gruß --DennisNenner 17:06, 12. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] freifunk.net

Auf [57] und [58] wird anscheinend WRT54G bzw. Wireless Access Point genutzt. Hinweise auf die Textherkunft konnte ich dort nicht erkennen. --83.171.188.225 23:10, 3. Jun 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 23:04, 4. Jun 2006 (CEST)
Kontakt, u.U. Textfluß von dort zu uns, wird untersucht. --Mdangers 18:32, 7. Jun 2006 (CEST)
Möglich ist das natürlich, deren Wikihistory ist leider sehr undurchsichtig und schwer zurückzuverfolgen. Allerdings sieht mir "unser" Artikel durch das schrittweise Wachstum zum jetzigen Stand eher wie das Original aus. Aber ich bin nicht darauf aus, jemandem was zu unterstellen - also mal abwarten. --83.171.182.234 23:56, 7. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] elib

Hauptseite. Gut gemeint, mangelhaft umgesetzt. Österreichbezogene Artikel sollen zur freien Nutzung veröffentlicht werden. Dazu werden auch zahlreiche Wikipedia-Artikel übernommen. Es wird zwar eine "gegenseitige Unterstützung" erwähnt, aber Bestimmungen zur Weiternutzung der Wikipedia werden (bisland) nicht eingehalten. Ein Beispiel: Der Artikel Österreichische Filmgeschichte wurde am 6. Juni aus der Wikipedia kopiert. Gemäß den Weiternutzungsbestimmungen müsste die Wikipedia als Quelle samt Autoren/Versionenliste genannt werden. Tut es aber nicht. Pikant find ich auch den Hinweis auf den elib-Lizenzbestimmungen, wo steht, dass bei Eingabe von Textinhalt auf Elib die Copyright-Rechte an Elib übergehen. Irgendwas stimmt da nicht. -- Otto Normalverbraucher 22:04, 15. Jun 2006 (CEST)

Nicht i.O.. Hinweis per Mail und auf die Disk des Admins, Beispielverlinkung im o.g. Artikel eingefügt. Gegenseitige Unterstützung erweckt den Anschein einer offiziellen Kooperation. --Mdangers 17:59, 21. Jun 2006 (CEST)
Bitte Diskussion HIER weiterführen. Thx. --Gego 01:03, 23. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] swisscharts.com

Übernahme des Artikels über Eminem, siehe [59] ohne Quellen-, Lizenz- und Autorenangabe. Siehe außerdem [60]. --Matt314 16:34, 27. Jun 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 14:38, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] soundlexikon.de

Das Wiki unter www.soundlexikon.de enthält Kopien von Wikipedia-Artikeln aus den Bereichen Akustik und Musik.

  Folgende Mängel sind mittlerweile abgestellt.
  Wikipedia ist auf der Hauptseite deutlich erwähnt. 
  Der Hinweiß auf soundlexikon.de ist in Wikipedia entfernt worden.
  Der Betreiber der Seite hat versprochen, Versionsgeschichten und Autoren
  nachzutragen (Wiki ist neu aufgesetzt). JK

Überprüfte Beispiele: www.johannes-kraemer.de/wiki171/index.php/DJ, www.johannes-kraemer.de/wiki171/index.php/Schallbeschleunigung. Versionsgeschichten wurden nicht übernommen. Es findet sich keinerlei Hinweis auf Wikipedia. (Andererseits hat man sich bereits die Mühe gemacht, Links auf soundlexikon.de - eine Weiterleitung dorthin - in Wikipedia-Artikel einzufügen...) grüße, Hoch auf einem Baum 23:47, 20. Jul 2006 (CEST)

 Vielen Dank für die Hinweise. 
 Das Soundlexikon ist noch nicht fertig und soll "howto" und "kursartige"
 aufsätze in Form von Portalen bekommen, die ich so nicht in Wikipedia machen 
 könnte und die mir beim Unterrichten  Hilfe leisten. Das Soundlexikon soll 
 sich an eine bestimmte Benutzergruppe richten. Der Verweis auf Wikipedia wird
 selbstverständlich kommen, ebenso wenn die Programmierung gelungen ist, der 
 Nachtrag der Quellen. Einfach in einem Monat oder so nochmal schauen und für
 meine Lernphase mit dem Wiki Verständnis haben. 
 Und den Fehler oben johannes-kraemer.de = soundlexikon.de habe ich 
 korrigiert.
 JK mail@soundjohannes.de

[Bearbeiten] n.tv.de

Unter http://www.n-tv.de/img/695166_src_path11.2d9g.jpg findet man das Bild Bild:Vertrag-von-verdun 1-660x500.png (GNU FDL) auf de und auf commons), welches in der N-TV-Bilderserie Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation verwendet wird. Kein Verweis auf Wikipedia oder den Bildersteller oder sonst irgendetwas --Heiko A 23:33, 2. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Karl Dall

Was machen wir denn in dem interessanten Fall, dass jemand seine Biografie von der Wikipedia kopiert hat? Karl Dall ist so jemand... --Andibrunt 16:10, 9. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] de.geocities.com/akademie_der_kuenste/

Benutzt zumindest die Artikel Kunst und Romantik, letzterer ist jedoch nirgens verlinkt, kann aber mit Google gefunden werden (3. Hit mit "Romantische Malerei"). Keine Links zu Wikipedia, kein Änderungsnachweis, keine Angaben zu Autoren. Noch keine Aktionen unternommen --WanjaChresta 18:40, 21. Aug 2006 (CEST)

Meldung an die Abuse-Stelle von Yahoo! ist raus. Gruß, --Mdangers 12:19, 22. Aug 2006 (CEST)

Doppeleintrag: Benutzt Lemma Kunst und Schmuck. Kein Hinweis auf Quelle. Was mich wundert, ist die gleichartige Aufmachung einzelner Seiten bei verschiedenen Webhostern. Weiterhin gibt es dann noch wahlweise Diskussionen auf WP (schuheundschmuck.goracer.de/sic/online-fotolabor.html , schuheundschmuck.goracer.de/sic/online-fotolabor.html) Habe die erste Seite zufällig gefunden und mich dann noch umgeschaut, es gibt sicher noch ähnliches. --Polarlys 23:57, 23. Jul 2006 (CEST)

Abuse-Mail an Yahoo wegen der ersten Seite ist raus. Viele Grüße Pill δ 16:14, 7. Aug 2006 (CEST)
yahoo müllt mich zwar zu mit einer halben seite an vorgaben, wie ich weiter verfahren soll, schreib (an andere stelle) nochmal was hin. --Pill δ 22:10, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.kfz-kennzeichenauskunft.de

Verwendet die Bilder zur Lage der Landkreise .. ich weiß leider nicht genau inwiefern die geschützt sind und welche Lizenzangaben notwendig sind... kann das jemand prüfen? Ich hab den Betreiber bereits kurz per Kontaktformular auf diesen Umstand hingewiesen. --Self 13:55, 5. Jun 2006 (CEST)

Ich habe per Formular die Einzelheiten nachgereicht, Bilder stehen unter GNU-FDL und ein Link zur Bildbeschreibungsseite muß mind. da sein. Außerdem werden bisher die Bilder live von der Wikipedia geladen. Dankeschön für die Meldung und erste Mail, Gruß --Mdangers 12:27, 6. Jun 2006 (CEST)
Kontakt, Betreiber ist kooperativ. --Mdangers 18:41, 6. Jun 2006 (CEST)
Jetzt Auszeichnung im Impressum. --Mdangers 11:28, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] rbb online

Der Rundfunk BerlinBrandenburg verwendet insbesondere zur Information über Gäste ihrer Sendungen oder anderer Artikel Wikipedia-Artikel dieser Personen. Am Fuß steht stets (Quelle: Wikipedia) oder vergleichbarers, aber kein Link, Autorenlink, Lizenzhinweis etc.

Beispiele: http://www.rbb-online.de/_/zibb/beitrag_jsp/key=4232163.html

Zu Gast: Jasmin Wagner

Biografie:

Jasmin Wagner ist die Tochter eines Deutschen und einer Kroatin. Zum ersten Mal öffentlich in [...](aus: Wikipedia)

http://www.rbb-online.de/_/zibb/beitrag_jsp/key=4244874.html http://www.rbb-online.de/_/zibb/beitrag_jsp/key=4216641.html

Standard-Mail wurde versandt.

Stm999999999 23:05, 7. Jun 2006 (CEST)

Antwort erhalten: Selbstverständlich wolle man Lizenzbestimmungen einhalten, man habe die Seiten entfernt.

mein Kommentar dazu: 1) Ich habe ausdrücklich darauf verwiesen, daß die von mir genannten URLs nur exemplarisch sich, prompt wurden andere Artikel auch nicht entfernt (etwa hier der dritte Link oben). 2) Lieber wäre mir natürlich, anstatt zu entfernen, daß sie einen korrekten Quellenverweis machen würden.

meine Reaktion: einen neue Mail, in der ich a) darauf hinweise, daß es noch etliche andere Inhalts-Übernahmen gibt und b) in der ich nochmal deutlich darauf hinweise, daß eine Übernahme grundsätzlich erlaubt und erwünscht(!) ist, es lediglich eines korrekten Urheber- und GNU-Verweises im Sinne des Gentleman's Agreement bedarf. --Stm999999999 13:36, 22. Jun 2006 (CEST)

Immer noch problematisch. --Mdangers 11:28, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.dach-portal.de

Die Seite kopiert Wikipedia-Artikel und setzt teilweise einen Link auf den Originaltitel. Allerdings kein Wort von GFDL oder Autoren. Standardmail ist raus. --Flominator 20:47, 11. Jun 2006 (CEST)

Antwort erhalten. Link auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen ist nun statt GFDL Kopie drin und Liste der Urheber ist nicht verlinkt. Nachbesserung verlangt. --Flominator 16:37, 12. Jun 2006 (CEST)
Mittlerweile ist gar kein Verweis aus WP mehr drin :( --Flominator 14:55, 16. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.bettawiki.org

[61] nutzt einige Artikel aus der de-Wikipedia ohne Quellenangabe. --jha 21:21, 14. Jun 2006 (CEST)

Ich habe eine Nachricht auf der Diskussionsseite der Hauptseite hinterlassen und beispielhaft verlinkt, Vorlagen und anderes funktionieren anscheinend in diesem Wiki nicht, deswegen eher einfach ausgeführt. Leider keine Emailadresse gefunden, mal sehen. --Mdangers 17:15, 21. Jun 2006 (CEST)
Kontakt, Betreiber sehr positiv, wird verändert. --Mdangers 11:28, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.flight-monster.com/wiki

Das Wiki verwendet einige Artikel und Bilder aus der Wikipedia ohne Quelle und Autoren zu nennen. --JuergenL 10:14, 28. Jun 2006 (CEST)

Ich hab mal Benutzer:Daniel DIA037 als einen der Admin angeschrieben. --JuergenL 10:25, 28. Jun 2006 (CEST)
Ja, ich werde selbstverständlich diese Fehler berichtigen! Mfg --Daniel DIA037 10:35, 28. Jun 2006 (CEST)
Quasi erledigt, Vorlagen sind bereits teilweise eingebaut. Wird demnächst verschoben. --Mdangers 15:16, 29. Jun 2006 (CEST)
Der gute Wille ist zwar da, noch gibt es aber viel zu tun, vor allem bei den Bildern. Also bitte noch abwarten. --JuergenL 13:36, 30. Jun 2006 (CEST)
Ja, das stimmt! Artikel sind jetzt alle mit diesem Kasten versehen! Bei den Bildern sind wir dran! Mfg --Daniel DIA037 12:45, 1. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] pcopen.de

Verwendet Teile aus Wikipedia-Artikeln aus dem Bereich Informatik als eigene Texte. Keine Bennennung von Wikipedia als Quelle. Keine Verlinkung mit Wikipedia, Autorenliste oder Orginalartikel. Statt der GFDL wird eigenes Copyright angegeben. Zu ca. 10 % sind die Inhalte leicht verändert und neu sortiert aber zu ca. 90 % wortwörtlich aus Wikipedia kopiert. Dies fällt nicht sofort auf, da die kopierten Versionen aus Anfang 2005 und früher stammen. Ich empfinde dies als besonders störend, da bereits umgekehrte Urheberrechtsverletzungen vermutet wurden [[62]]. Lehmi 15:07, 2. Jul 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 17:34, 5. Jul 2006 (CEST)
Kontakt, Betreiber ist kooperativ. --Mdangers 18:23, 6. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.seen.de

Recht dreister Contentklau, da im Impressum sogar ein Urheberrecht beansprucht wird. --AndreasPraefcke ¿! 16:49, 3. Jul 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 17:34, 5. Jul 2006 (CEST)
Kontakt, Betreiber ist kooperativ. --Mdangers 18:23, 6. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.tour-de-france.de

Dieser Artikel (Text z.B. Etappen/Teilnehmer) schein komplett von http://de.wikipedia.org/wiki/Tour_de_France zu stammen.

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 17:34, 5. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.giswiki.org

Das Wiki kopiert massenweise Wikipedia-Artikel, bei denen ab und zu in der Zusammenfassung "Wikipedia" angegeben wird. Ich habe den Verantwortlichen (?) hier angesprochen und die Vorlage "aus Wikipedia" erstellt. Vielleicht bringt es was ... --Flominator 13:05, 11. Jul 2006 (CEST)

Der Betreiber hat bereits geantwortent, habe dort auch nochmal Stellung genommen. --Mdangers 15:53, 11. Jul 2006 (CEST)
Scheint aber trotzdem etwas uneinsichtig ... --Flominator 21:28, 17. Jul 2006 (CEST)
Sieht jetzt besser aus, nochmals Stellung genommen. --Mdangers 13:50, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.philosophbar.at

[63] Da gehts los, kein Hinweis auf Wikipedia, kein Hinweis auf GNU-FDL usw. Umfang der Nutzung nicht bekannt, Datum des Datenbankdumps ebenfalls unbekannt (wahrscheinlich relativ alt), ob auch nicht-WP-Artikel dort vorhanden sind ebenfalls unbekannt. Der erste Eintrag dort Abolitionismus ist hier übrigens unter Abolitionismus (Prostitution) zu finden. Getätigte Aktionen: keine außer diesem Eintrag hier. --Olaf1541 15:36, 15. Jul 2006 (CEST)

Mail raus. Viele Grüße Pill δ 17:09, 15. Jul 2006 (CEST)
Betreiber verspricht, das Problem zu lösen. Viele Grüße Pill δ 23:31, 15. Jul 2006 (CEST)
Nichts passiert, erinnere morgen (bzw. heute mittag) nochmal dran. Viele Grüße Pill δ 00:17, 6. Aug 2006 (CEST)
Nochmal email raus.--Mdangers 14:30, 10. Aug 2006 (CEST)
betreiber scheint kooperativ, verspricht erneut zu reagieren („Bin kurz darauf nach spanien geflogen, wo ich noch bis ende august bin. anfang september bin ich vor ort und kann persönlich reagieren. versprochen“). viele grüße Pill δ 22:08, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.krankheiten.de/Krankheiten/argyrie.php

der dortige artikel ist von unserem Argyrie abgeschrieben, ohne hinweise auf die quelle. Email geht heute von mir raus. Redecke 15:32, 19. Jul 2006 (CEST)

Es geht tatsächlich um eine Vielzahl, aber nicht alle Artikel, die entweder veraltet oder leicht umgeschrieben sind. Noch eine email von mir, doppelt ... --Mdangers 13:34, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] haypedia.org

Frage: ist es korrekt, wenn "Haypedia" (http://de.haypedia.org/) ohne Angabe von Wikipedia und ohne Versionsgeschichte Artikel aus der Wikipedia uebernimmt? Konkretes Beispiel: Mleh= [[64]], Rubeniden, Hethumiden yak 11:41, 7. Aug 2006 (CEST)

Nein, das geht überhaupt nicht. E-Mail ist raus. --Taxman Rating 15:18, 7. Aug 2006 (CEST)
Antwort erhalten. Dürfte in nähehrer Zukunft überarbeitet werden. --Taxman Rating 20:03, 7. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.zrhwiki.ch/wiki/Ruth_Genner

Der am 6. August 2005 erstellte Text in diesem "ZRHwiki" benutzt eindeutig den von mir zuvor für die Wikipedia geschriebenen Artikel Ruth Genner. Ich bin erst jetzt durch den Hinweis auf der Diskussionsseite darauf aufmerksam geworden. Da ZRHwiki alle seine Texte nicht unter die GNU-FDL, sondern unter die Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 stellt, ist das wohl ein Verstoss gegen unsere Lizenz. Gestumblindi 00:15, 2. Sep 2006 (CEST)

Eine Einzelauszeichnung der Inhalte ist mMn der korrekte Weg, dies zu Handdhaben, ausserdem fehlen ja Angaben zu Autoren und Quelldokument. Standardtexte und freundl. Ansprache folgt etwas später heute. Gruss, --Mdangers 09:58, 4. Sep 2006 (CEST)
4.9., 14.9. oder 15.9, Ich habs endlich geschafft, tatsächlich ist die Auszeichnung drin. Dank an 217.162.. für die Erinnerung.

[Bearbeiten] www.rsvcd.com/svcd.htm

Übernimmt Text von Super Video Compact Disc, einzige – nicht ausreichende – Angabe „Quelle Wikipedia“ unter dem Text. In unseren (sic!) Artikel wurde deshalb bereits ein URV-Hinweis hineingesetzt und der Artikel sogar schon ganz gelöscht (habe ihn wiederhergestellt).

Ebenso betroffen: www.rsvcd.com/xvcd.htm u.a. (nicht weiter durchgeklickt). --:Bdk: 14:39, 13. Sep 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 17:28, 13. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.pferdeanzeiger.net/index.php?area=1&p=static&page=glossar (erledigt)

Dort sind nahezu alle Begriffe aus der Wikipedia gklaut und auf eine Seite gesetzt, Galle (Tiermedizin) z.B. wörtlich. Ich habe die Betreiber mittels Kontaktformular auf dieser Seite verwarnt. --Uwe G. ¿⇔? 14:09, 8. Okt 2006 (CEST)

Ist mMn ereldigt, Seite besteht nicht mehr. --Mdangers 14:10, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] de.wikiplant.org

bsp. Welwitschie und [65], dazu bilder Image:Helleborus niger Leaf.jpg und [66]. gilt mehrere weitere artikel und bilder dort. -- Arne 04:39, 9. Okt. 2006 (CEST)

Menschen dort informiert. --Mdangers 14:10, 24. Okt. 2006 (CEST)
Danke für den Hinweis auf meiner Diskussions-Seite! Ich habe den Hinweis den Richtlinien entsprechend verändert (s. hier und werde entsprechende Artikel (bei denen es noch nicht geschehen ist) mit dieser Vorlage versehen. Was muss ich bei den Bildern beachten? Reicht ein entsprechendes "Lizenz: GNU-FDL" oder "CC-by-sa 2.5" (z. Bsp.) samt Verlinkung auf Lizenztext? --GARTENFLO¿! 19:33, 24. Okt. 2006 (CEST)
Vorlage: alles gut! Zu den Bildern: Verlinke einfach auf die Bildbeschreibungsseite, Irgendwie mit "Quelle:Wikipedia, Autor und Lizenz s. hier" o.ä., das müsste passen. Wobei diese Sache gerade noch diskutiert wird, also eher ohne Gewähr. Gruss, --Mdangers 10:21, 25. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.sirene.elf88.de

[67] ist größtenteils uas Sirene zusammenkopiert. -- Timo Müller Diskussion 21:59, 14. Okt. 2006 (CEST)

Link will nicht, für mich. Etwas wirre Sache, ich weiss nicht genau, wo die Inhalte sind. Gruss, --Mdangers 14:10, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Live-Mirrors

Verkürzte Liste der aktuelle Live-Mirrors siehe Wikipedia:Weiternutzung/Live Mirorrs


[Bearbeiten] themenpark.iai.fzk.de

Korrekt. Weiteres Beispiel: Löschkandidaten des aktuellen Datums. --Mdangers 01:01, 30. Nov 2005 (CET)
Tatsächlich sind alle Lizenztechnischen Vorgaben sehr genau eingehalten. Trotzdem ein Mirror. Email zur Klärung unterwegs. --Mdangers 00:19, 15. Dez 2005 (CET)
Kontakt, Betreiber (Landesregierung BaWü) ist sehr kooperativ, Seite wird in der Testphase weiter Live Content nutzen, später wird auf einen lokalen Mirror umgestellt. Sehr lizenzkonform, nicht-kommerziell, mMn ist abwarten sehr i.O.. --Mdangers 18:30, 23. Jan 2006 (CET)

Die haben aber lange Testphasen, http://themenpark-umwelt.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/Global..ShowWikiPage/?page=/wiki/Chemie läuft immer noch alles live drauf, siehe Diskussionsseiten... --gunny Fragen? 13:26, 12. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] wikipedia.7val.com (bleibt)

Dank den beiden Eintragungen hier (1) (2) wissen wir von dieser Seite: [68]. Nicht nur, dass sie sich Wikipedia nennt, auch sind alle Kriterien bis auf die lokale GFDL-Kopie so, dass man das Teil direkt vom Netz nehmen könnte. Allerdings geht aus den Seiten nicht hervor, dass die GFDL sich auch auf den Text bezieht und auf ihn angewendet werden kann. Peritus 19:52, 23. Dez 2005 (CET)

Da ist in Sachen GFDL noch deutlich Nachbessern angesagt (Autorenhinweis fehlt). Zu den Namensrechten steht die Firma in Gesprächen mit dem Verein (Erlaubnis, den Domain-Namen zu verwenden, haben sie AFAIK). --Elian Φ 22:13, 27. Dez 2005 (CET)
Also ich finde da auch heute Artikel ohne jeglichen _konkreten_ Hinweis auf Wikipedia (z. B. [69], Autoren und GFDL. Ein paar aneinandergereihte Links unten ohne weitere Erklärung reichen doch bei weitem nicht aus? --88.134.45.204 23:34, 24. Jun 2006 (CEST)
Sehe ich auch so. Mal schau'n, entweder meldet sich einer vom Verein und segnet das so ab, oder aber die Bedinungen sind denen unklar. Peritus 10:55, 3. Jul 2006 (CEST)
Ok, das erscheint aber u.U. ein wenig schwieriger zu sein, heute (immer? ;-))) ohne Zeit, aber ist auf meine ZuMachen-Liste. Gruß --Mdangers 17:44, 5. Jul 2006 (CEST)

Nach Rücksprache mit Brion und Jeluf heute im tech-channel ist dieser Live-Mirror in Ordnung, da er auf mobile Clients spezialisiert und werbefrei ist. --Raymond Disk. 23:13, 2. Aug 2006 (CEST)

ok, damit hier erledigt, dieser Eintrag wird demnächst archiviert. --Mdangers 15:05, 10. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.therapeutikon.de (gesperrt, nicht erledigt)

Live-Mirror, sogar die Bilder werden transparent durchgeleitet. Bitte abklemmen. --h-stt !? 13:52, 24. Jul 2006 (CEST)

Kümmer mich heute od. morgen drum, wenn ich brion antreffe. Viele Grüße Pill δ 00:44, 6. Aug 2006 (CEST)
wird morgen wahrscheinlich geregelt --Pill δ 22:13, 10. Aug 2006 (CEST)
Immer noch live, s. RecentChanges. --Mdangers 12:41, 22. Aug 2006 (CEST)
Es werden weiterhin Artikel ohne Nennung von Wikipedia benutzt, siehe auch [70] --Dinah 21:35, 5. Sep 2006 (CEST)
Dito (22. Sept.) --Polarlys 16:15, 22. Sep 2006 (CEST)
IP wurde gesperrt. --Revvar (D RT) 12:30, 24. Sep 2006 (CEST)
trotzdem immer noch Artikel-Kopien (1:1) ohne Nennung der Wikipedia als Quelle, ohne Verlinkung ... -- Schusch 23:07, 28. Sep 2006 (CEST)
Weiterhin aktiv, war sogar heute Quelle eines URV-Vorwurfs gegen eine Autorin, wobei auch der URV-Hinweis auf der Seite erschien und nach Wegnahme in Wikipedia wieder verschwand, ist also weiterhin auch live. --Bjs (Diskussion) 15:47, 8. Okt 2006 (CEST)
Schon wieder darüber gestolpert. :-( --Polarlys 22:30, 11. Okt. 2006 (CEST)
bin auch gerade druebergestolpert. [71] scheint live zu sein.Elvis untot 15:36, 19. Okt. 2006 (CEST)
...immer noch oder schon wieder [72], Gruß, JHeuser 18:42, 3. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.koordinaten.de

Live-Mirror, siehe www.koordinaten.de/cgi-ko/wikikexikon.cgi?begriff=Spezial:Recentchanges --Raymond Disk. Bew. 22:54, 26. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.1bx.com/askmore.net

Live-Mirror ohne jede Lizenzangabe (siehe www.1bx.com/de/Hauptseite.htm). --Raymond 01:43, 3. Mär 2006 (CET)

Irgendwie hängt die Domain de.askmore.net, siehe hier, da mit drin. Verlinkt nach 1bx.com --Raymond 01:47, 3. Mär 2006 (CET)
Stimmt beides, kann ich auch nicht richtig zuordnen, sind beide Live, siehe aktuelle löschkandidaten. Email und Blockierung unterwegs. --Mdangers 11:42, 6. Mär 2006 (CET)
Immer noch live. --Mdangers 23:27, 21. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.lebentoday.de

Und noche einer (nehme ich zumindest mal an). --Sebastien 17:02, 15. Apr 2006 (CEST)

Ist richtig, ist live. --Mdangers 23:27, 21. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] xxx.lextoday.de

Auszeichnung ist vorbildlich, war unter Lizenzkonform. Bilder werden jedoch live geladen. Email ist raus. --Mdangers 23:50, 24. Apr 2006 (CEST)

Archivierte Diskussion: www.lextoday.de Quellenangabe (ziemlich klein) unten an der Seite, alle Links sind aber Lokal und zeigen nicht auf die Wikipedia -- D. Dÿsentrieb 02:26, 14. Nov 2005 (CET)

Die Quellenangabe ist tatsächlich nur mittelgroß, naja. Die Links sind aber korrekt ausgeführt, muß man nur mal klicken, und nicht nur gucken ;-). Bin aber auch schon diverse Male drauf reingefallen... . mMn so ok, wenn kein Wiederspruch, verschiebe ich nach Nutzung ohne Beanstandungen. --Mdangers 23:40, 18. Nov 2005 (CET)

Auch:

  • www.lebentoday.de
  • www.naturtoday.de
  • www.techniktoday.de
  • www.kunsttoday.de
  • www.geotoday.de

[Bearbeiten] lex.izynews.de (selber Betreiber)

http://lex.izynews.de lex.izynews.de

  • Nach Anpassung der beanstandeten Formulierung wieder unter Konform eingestellt.

M.E. konform, aber man weiss ja nie. Also bitte prüfen und ggf. benachrichtigen. Eventuelle Beanstandungen werden dann umgehend beseitigt.

Danke für die Mühe,

Ulrich Schwanitz uschwanitz ..ahem.. izynews.com

Scheint live übernommen zu sein:

Vgl.: Hauptseite = Hauptseite Wikipedia, das Wort "Wikipedia" ist durch das Wort "Lexikon-Datenbank" ersetzt.

So heißt es zum Beispiel auch: "Lexikon-Datenbank aktuell: Die englische Lexikon-Datenbank hat vor kurzem ½ Million Artikel erreicht - the English Lexikon-Datenbank has just published its 500,000th article! Wir gratulieren!"

Vgl. auch andere Seiten: z.B.: Wikipedia: Hier steht unter dem Wikipedia-Logo: "Logo der Lexikon-Datenbank (geschützt)"

Und die sind auch zum Grimme-Preis vorgeschlagen? --NB > + 14:04, 2. Jun 2005 (CEST) scnr ;-)
Was natürlich gar nicht so toll ist ist der Einbau von Promolinks (vom Layout her nicht unterscheidbar) in den ansonsten unveränderten Text. Zur Qualität der Links vgl. http://lex.izynews.de/de/lexw.aspx?doc=Ani_(T%c3%bcrkei). Die Formulierung der Quellennennung lautet: In diesem Dokument werden Materialien aus dem Artikel "[...]" (Stand: [...] ) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia verwendet. In Anbetracht der Art der Verwendung (Komplettkopie statt Zitat) ist das wohl nicht lizenzkonform. Bildlizenzen werden nicht angegeben, stattdessen wird zur WP-Seite verwiesen. Keine automatische Commons-Umleitung. "Wikipedia"-Mamensraum wird auf "Lexikon" abgebildet, bleibt allerdings in der URL erhalten. --213.54.205.187 17:45, 11. Jun 2005 (CEST)

Darf ich höflich nachfragen, worin Sie eine Lizenzverletzung sehen? Soweit wir erkennen können, sind die Lizenzbedingungen streng nach Ihren Richtlinien für die praktische Anwendung umgesetzt.

  1. Modifikationen, also auch Erweiterungen und Ergänzungen, sind nach Ihren Vorgaben zulässig. Siehe auch hier.
  2. Quellennennung: Unsere Quellenangabe geht sogar über Ihre eigene Formulierung hinaus: Datum und einen Verweis auf Ihre Dachorganisation sind angegeben.
  3. Die Bildunterschriften entsprechen ebenfalls der empfohlenen Vorgehensweise. Über einzelne Wörter oder die Satzstellung müssen wir hoffentlich nicht streiten.
  4. Zum guten Schluss beachten wir natürlich auch den Hinweis auf eventuelle Markenrechte an dem Begriff "Wikipedia", wie hier, 3. Absatz beschrieben.

Bitte lassen Sie mich wissen, wo für Sie das Problem liegt, damit wir ggf. Abhilfe schaffen können. Danke für die Mühe,

Ulrich Schwanitz

Das Problem ist der nicht konforme Quellennachweis. Nach Ihren Angaben "verwenden" die Artikel "Materialien aus Wikipedia". Damit legen Sie den Schluss nahe, Sie würden nur auszugsweise zitieren und die Rechte an dem Artikel lägen bei Ihnen. Bitte verwenden Sie eine konforme Formulierung wie "dieser Artikel basiert auf ...". --213.54.211.137 14:19, 19. Jun 2005 (CEST)
Wunschgemäss umgesetzt. Dürfen wir damit davon ausgehen, dass Sie -unter Berücksichtigung der jetzt gefundenen Formulierung- keine weiteren Einwände haben gegen:
Änderungen, Ergänzungen, Weglassungen oder Zusammenfügungen aus verschiedenen Quellen ?
Durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern in den von uns unter GFDL zur Verfügung gestellten Dokumenten verstossen Sie gegen die Lizenzbedingungen. Die Bilder müssten entfernt werden oder dürften bestenfalls in einem separaten Zusammenhang (ausserhalb der eigentlichen Dokumente) dargestellt werden. --213.54.215.90 23:25, 27. Jun 2005 (CEST)

[Bearbeiten] www.wagners-home.de

Live-Mirror wie es mir scheint. --Raymond Disk. 22:19, 8. Mai 2006 (CEST)

Ich finde tatsächlich die Inhalte nicht. Noch mal nen spezifischeren Tip, bitte! Gruß, --Mdangers 22:54, 13. Mai 2006 (CEST)
Habe auch eine Weile gebraucht, aber www.wagners-home.de/wiki.php?Begriff&wikiname=Deutschland bzw. www.wagners-home.de/wiki.php?Begriff&wikiname=Hauptseite ist eindeutig :) --Raymond Disk. 12:16, 16. Mai 2006 (CEST)
Dankeschoen! Hmm, scheinen nur einige Artikel zu sein, Footer ist gut, Artikel sind vielleicht gecacht, auf jeden Fall nicht völlig live. Email zur Klärung ist raus. --Mdangers 15:56, 16. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] radiosaw.de

  • www.radiosaw.de/start.php?wikipedia

Haben scheinbar techn. Schwierigkeiten, Links sind nicht korrekt. Auszeichnung mangelhaft, gebrauchen WP-Logo. --Mdangers 18:53, 13. Mai 2006 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 22:43, 13. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.formel-sammlung.de

Zwar anscheinend nicht über deren Hauptseite zu erreichen (hab's auch nicht in der Sitemap gefunden), aber in der google-Suche tauchen die Live-Versionen auf - gefunden über www.formel-sammlung.de/wiki_Igor_Dmitrijewitsch_Ado.html (Syntax: www.formel-sammlung.de/wiki_<Artikelname>.html) - ein kurzer check mit den letzten Änderungen ergab, dass es sich tatsächlich um einen Live-Abgriff handelt (einfach das Lemma des neusten Eintrags verwenden). -- srb 23:30, 24. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] http://en.wikipedia.b4d.pl

Offenbar ein Livemirror (relativ aktuell zumindest), allerdings gibts dort nur die englische Wikipedia. -- Amtiss, SNAFU ? 20:03, 21. Jun 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.power-pedia.com/pedia/Kalifornien

Live-mirror, alle Bilder! --Carl 04:16, 7. Jul 2006 (CEST)

Stimmt so, siehe Recentchanges. Email ist raus. --Mdangers 11:32, 7. Jul 2006 (CEST)
Erinnerung geschrieben. Viele Grüße Pill δ 18:18, 9. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.j-box.at/wiki/

Live-Mirror mit winzlings Quellangabe. Holt auch alle Thumbs vom Wp-Server. [73] Darkone (¿!) 10:47, 10. Sep 2006 (CEST)

Ausserdem steht dort "Willkommen bei Wikipedia", was nicht ok ist. Email ist raus. --Mdangers 12:44, 12. Sep 2006 (CEST)
Kontakt, lt. Betreiber nur Test, wird vom Netz gnommen. --Mdangers 14:47, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Google-Spam, Live Übernahme Hauptseite

[Bearbeiten] www.moestl-pfettrach.de

Z.B. www.moestl-pfettrach.de/index.php?Begriff&wikiname=Benutzer_Diskussion:Elian/Archiv5. Ganz komische Seite, jeder erneute Aufruf dieser URL liefert dieselbe "Grundseite" mit Lizenztext, der immer auf einen anderen WP-Artikel verlinkt. Also eigentlich kein Lizenzverstoß mangels Artikeltext, kümmern wir uns dann darum überhaupt? --Raymond 21:09, 1. Mär 2006 (CET)

Versteh ich auch nicht, u.U. versteckter Google-Spam?!? --Mdangers 00:07, 2. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.gerätehaus-24.de/wiki/Documenta

Bei google erscheint unter der Suche "landschaft im dia" folgender Text: Auszug aus Wikipedia"Landschaft im Dia" Der d6 am Staatstheater. Einige Der ausgestellten Werke verblieben in Kassel, So zB Die "Landschaft im Dia" vom Künstlerkollektiv Haus ... www.gerätehaus-24.de/wiki/Documenta - 38k - Zusätzliches Ergebnis -

Wenn man dem Link folgt, dann landet man auf einer Seite "http://www.mesem.de/" und da gehts nicht um die documenta sondern um Besondere Schwerpunkte liegen auf den folgenden Themen: Gartenhaus, Gartenhäuser- und Pavillion-Bau, Gartenhaus-Bausätze, Carport, Parkett, Sauna, Bangkirai und Gartenmöbel.

Besuchen Sie unsere große Gartenhaus- und Parkett-Ausstellung in Dülmen. -- SkINMATE 13:12, 23. Mär 2006 (CET)

mit der gleichen suchanfrage kommt man unter "ber1in.com/lexikon/Documenta" zu einer Seite wo man Gratis skat spielen kann. auch keine spur von Inhalten aus dem wikipedia. -- SkINMATE 13:14, 23. Mär 2006 (CET)

Das ist eine Googlespam Geschichte, bei der auf irgendeine Art und Weise irrelevante Inhalte der WP auf die Seiten gebracht werden. Verschoben in entsprechende Rubrik. --Mdangers 19:36, 3. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] ber1in.com/lexikon/

leecht die Hauptseite der deutschen Wikipedia. --Fb78 10:54, 4. Nov 2005 (CET)

Sehe ich auch so. Scheint aber nicht verlinkt, weitere Inhalte werden nicht angezeigt. Korrekte Quellenangabe hingegen ist da, ich warte noch mal ab, was das wird. --Mdangers 23:37, 2. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] broogs.de/enz

<von Fragen zu Wikipedia verschoben>

Und das habe ich eben beim Googeln (trotz -wikipedia) gefunden. Ist das OK? --Wilhans Komm_herein! 12:18, 27. Nov 2005 (CET)

<Ende des verschobenen Teils --Begw 14:01, 27. Nov 2005 (CET)>

Nicht i.O., email ist raus. --Mdangers 23:37, 2. Dez 2005 (CET)
Nur noch die aktuelle hauptseite wird angezeigt. Seite defekt? --Mdangers 21:54, 15. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.docju.de/wikipedia/wikinews.php

Dreiste Kopie. Behauptet "Willkommen in der Wikipedia". Es steht zwar unten klein geschrieben "dieser Artikel basiert auf der Wikipedia..." blablabla. Aber ob das alles so ganz rechtens und ok ist? -- Otto Normalverbraucher 23:44, 18. Nov 2005 (CET)

Email zur Klärung ist raus, ist scheinbar nur die Hauptseite. --Mdangers 23:37, 2. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.chessica.de

Deklariert als GFDL, verlinkt zur Wikipedia, jedoch layout aber als Linkfarm plausibel. Auch Benutzer-Namens-Raum übernommen. Beispiel: http://www.chessica.de/spieler.php?Spieler&wikititle=Benutzer:SirJective/Wartungslisten/Halbwaisen/K Für Google Volltext-Index der WP, für Browserbenutzer nur Startseite der WP sichtbar. versteckter Googlespam --Addicks 22:11, 22. Nov 2005 (CET) www.chessica.de/spieler.php?Spieler&wikititle=Tangstedt_(Kreis_Pinneberg) - Keine Links zur Lizenz --Begw 02:01, 29. Nov 2005 (CET) Außerdem Hauptseite live vom WP-Server geladen. --Mdangers 20:35, 29. Nov 2005 (CET)

[Bearbeiten] wikimiki.org/875420

Ich kann keine Lizenzangaben finden, fürchterliches Kraut und Rüben.

Dem kann ich mich nur anschließen. Google Spam?!? --Mdangers 18:32, 24. Apr 2006 (CEST)

Übernimmt einen Haufen Artikel aus mehreren WP-Sprachversionen, z. B. http://spieleentwickler.de.wikimiki.info/ von Spieleentwickler. Keinerlei Hinweis auf Wikipedia oder GFDL. Artikelstand scheint allerdings nicht ganz aktuell zu sein. --88.134.45.204 21:40, 23. Jun 2006 (CEST)

Ist schon weiter oben (Google-Spam 4.7) eingetragen, email ist jetzt raus. --Mdangers 14:49, 29. Jun 2006 (CEST)

Auch wikimiki.us ist sowas. Siehe z. B. http://literatur.de.wikimiki.us/ Hinweis auf Wikipedia, aber kein Link, keine Autoren. Und ein ganz ganz fürchterlicher Google-Spam. --AndreasPraefcke ¿! 22:57, 19. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Seiten von Bernhard Syndikus

Es existieren eine Vielzahl von Domains, die von einem nicht lizenzkonformen Wikipedia Mirror mit Inhalten versorgt werden. Betreiber sind lt. WhoIs Tomas Doezal (vgl. hierund Bernhard Syndikus. Weiterhin wird die Laten8 Limited (vgl. Heise Artikel von Syndikus vertreten. Auch auf Seiten dieser Firma werden Inhalte der WP nicht korrekt ausgezeichnet, laten8 Seiten zeichnen sich aus durch wirr gemischte Textpassagen, die aus WP Artikeln entnommen wurden. Die Seiten dienen zur Erhöhung von Google Ratings. Im Impressum wird auf Wikipedia bezug genommen. Es wurden bereits zwei emails versendet, s.u. --Mdangers 23:22, 30. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.musikforum-bremen.de und VIELE andere (Syndikus)

Kopiert viele Artikel, vor allem zum Thema Musik, meist aber nur manche Teile der Artikel in falscher Reihenfolge. Keinerlei Hinweise auf Wikipedia. Bsp.: [74] aus Weltmusik --Kam Solusar 23:26, 16. Dez 2005 (CET)

Jawoll, korrekt beschrieben, email ist raus. --Mdangers 23:14, 17. Dez 2005 (CET)
Lt. Whois wohnt die Firma, der diese Domains gehört, in derselben Strasse wie der Betreiber von musikforum-bremen.de. Ich nehme damit an, das eine email ausreicht. --Mdangers 23:14, 17. Dez 2005 (CET)
2. email raus. --Mdangers 00:00, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.freier-webworker.de (Syndikus)

3 google-blöcke und alles was mit dem Web zu tun hat ist von WP, ein entsprechender Hinweis ist nicht zu finden. Leon bot an, sich morgen drum zu kümmern. --WikiWichtel Cappuccino? 17:22, 28. Jan 2006 (CET)

Ist eine Seite von Bernhard Syndikus, siehe 5.5 auf dieser Seite, wird demnächst dahin verschoben. Wenn email geschrieben wurde oder Kontakt erfolgte, bitte hier eintragen. Dankeschön, --Mdangers 22:43, 30. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.g-foren.de (Laten8)

Inhalte wie Kondom.

Am Ende lediglich ein Link betitelt mit "Impressum / Legal Notice" auf http://www.g-foren.de/legal.png, wo sich zwar ein Hinweis auf Wikipedia findet, aber sehr versteckt und ohne Link.

-- da didi | Diskussion 02:58, 14. Apr 2005 (CEST) (Hinweis kam per Mail, ich habe es nicht kontrolliert)

Ist mir zu wirr, konnte stichpunktartig keine handfeste URV finden. --Mdangers 00:19, 16. Sep 2005 (CEST)
Ebenfalls eine Seite von Bernhard Syndikus. --ST 01:47, 25. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.sintmaartenszee.de (Laten8)

Mir ist aufgefallen, dass bei Google-Suchen im Bereich Urlaub diese Seite immer wieder auftaucht. Sie enthält den Inhalt vom Artikel Urlaub, ohne jeden Hinweis auf Wikipedia, auf allen möglichen Seiten (www.sintmaartenszee.de/Urlaub.htm, www.sintmaartenszee.de/Angebote/, www.sintmaartenszee.de/Last%20Minute/, etc.) Ich weiß aber nicht, ob nur der Artikel "Urlaub" von Wikipedia geklaut ist, oder ob man bei anderen Anfragen auch andere Wikipedia-Artikel erhält.

[Bearbeiten] www.extrasens-marketing.de (Laten8)

Verwendet den Text aus Marketing, anscheinend zu irgendwelchen Testzwecken (Google-rating?!), jedenfalls ohne irgendwelche Lizenzinformationen, Autoren-History etc. --Tsui 01:12, 8. Feb 2005 (CET)

Standardtext an eine per whois gefundene Adresse ist raus - ansonsten scheint es sich um irgendeine Firma mit Sitz in England zu handeln. Mwka 23:13, 3. Mär 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.arguscom.de (Laten8)

  • www.lasrich.de/Fonds/Klettwitz.htm
  • www.lasrich.de/Near%20Shore/Rhede.htm
  • www.arguscom.de/Bimolten/Fischbeck.htm

und wahrscheinlich noch mehr Unterseiten nutzen einen Text aus Windpark ohne jeden Hinweis auf die wikipedia und mit eigenenm Copyright-Vermerk Hadhuey 13:38, 8. Jan 2005 (CET) Auch Latten8. --Mdangers 18:34, 22. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] www.fettes-radio.de

Für normale Browser nur Übernahme der Startseite, jedoch für Google-Crawler offensichtlich ein fulltext-index sichtbar. Als GFDL deklariert, verlinkt. versteckter Googlespam --Addicks 22:15, 22. Nov 2005 (CET)

[Bearbeiten] www.mirandino.de

Blendet in die Suchergebnisse durcheinandergewürfelte Wikipediaseiten ein, die offenbar live abgefragt werden (siehe z.B. Suche nach "Wikipedia:Spielwiese"; garniert mit Promolinks für Suchmaschinen). Die Texte sind nicht direkt lesbar, weil sie in einem <div> mit style="position:absolute; width:200px; height:115px; left: -1600; top: -2300; overflow:hidden" stecken (können mit javascript:document.getElementById('L1').removeAttribute('style') sichtbar gemacht werden).

Hinweis auf Wikipedia und GFDL ist drin (wegen zahlreichen HTML-Syntaxfehlern u.Ä. auch in einem Textbrowser u.U. nicht lesbar), "Liste der Autoren" ist nicht korrekt verlinkt (führt immer zur Hauptseitenhistory). --84.150.152.93 03:29, 6. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Verwendung des Wikipedia-Logos

[Bearbeiten] wiki.lumrix.net/en/

Schöner Service, aber das Logo wird verwendet als handele es sich um eine Wikimedia-Webseite -- Nichtich 14:10, 24. Nov 2005 (CET)

Scheinbar kein Logo mehr vorhanden. Kann in "Konform" verschoben werden? 09. Juni 2006 (CEST)

[Bearbeiten] OWiki

Das OWiki verwendet das Wikipedia-Logo (hier und das Hauptlogo). Erlaubt? Erlaubnis habe ich nirgendwo gefunden. --FGodard 15:00, 22. Jan 2006 (CET)

Die Thematik is auch schon mal im OWiki gewesen. hier. Die Sache scheint ok zu sein. ^^--Japan01 14:48, 20. Aug 2006 (CEST)
Zumindest können wir hier nix machen, solange die WF sich nicht dazu äußert. --Taxman ¿Disk?¡Rate! 14:54, 20. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Logo auf wiki.suche.web.de (erledigt)

Die Wiki Suche von Web.de [85] verwendet das offizielle Wikipedia Logo.

Die Verwendung ist dabei nur offiziellen Projekten der Foundation gestattet. Ebenso scheint der Copyright Verweis für die Bezeichnung Wikipedia zu fehlen. Das copyright der Seite weist nur © 2006 WEB.DE aus.

Nicht mehr vorhanden, damit erledigt. --Mdangers 23:16, 2. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Printmedien

[Bearbeiten] Broschüre der jungen Grünen

Im Impressum steht das einzelne bilder von uns kommen: "Bilder: de.wikipedia.org (GNU-Lizenz)", auch unter einzelnen Textblöcken kann man das lesen. Jedoch werden die bedingungen der lizens nicht eingehalten, nirgendwo stehen Namen der Autoren und auch die Lizenz selbst ist nicht abgedruckt. Hier das ganze als PDF: http://www2.gruene-jugend.de/uploads/atombroschuereweb.pdf

Stimmt, wobei die Broschüre selber auch unter der GFDL veröffentlich wurde. Wie geht man da am besten vor? --Raymond 13:25, 20. Mär 2006 (CET)
Ich sehe tatsächlich auf der 2. Seite (Impressum) eine Auflistung der Namen der Photographen, kann sich das geändert haben?!? mMn ist dies so ausreichend, schöner wäre vielleicht die Nennung der Bilderautoren direkt am Bild, aber ich wäre so zufrieden. Vielleicht nochmal einen Autoren (z.b Benutzer:Aka fragen? Gruß, --Mdangers 19:38, 21. Mär 2006 (CET)
Die Bestimmungen der Lizenz sehen vor, dass man die Lizenz mit abdrucken muss. Wenn man das nicht mag, hat man die freie Wahl, auf das Bild oder den Text zu verzichten. Und natürlich kann ich die Bestimmungen der Lizenz auch nicht dadurch aushebeln, dass ich die Broschüre mit Texten und Bildern wieder selbst unter die GFDL stelle. Wäre ja noch schöner! Wenn nicht mal die Leute, die selbst Inhalte unter die GFDL stellen, sich daran halten - wie soll es dann der Rest tun? Wenn wir nicht mal die Leute, die die GFDL prinzipiell anerkennen, auf die Einhaltung der Lizenz hinweisen - warum geben wir das ganze Projekt dann nicht ganz auf?

[Bearbeiten] Printausgabe der Thüringer Allgemeine

Die Thüringer Allgemeine vom 15. April 2006 zitiert in ihrem "Ratgeber" im Artikel "Kulinarischer Spaziergang" einen Teil des Artikels Bärlauch (Den Teil über die Verwechselungsgefahr bis zur Liste, nur leichte sprachliche Änderungen im letzten Teil) ohne jegliche Quellenangabe. Auch das im Artikel verwendete, aber gemeinfreie Bild Bild:Baerlauch-etc.jpg wird mit verwendet. Die Online-Ausgabe hat den Artikel in der Suche, man benötigt aber eine Registrierung, um ihn dort lesen zu können. --Carstor 22:51, 16. Apr 2006 (CEST)

Hmm, die Online-Version hat wohl die betreffende Infobox nicht mit übernommen. --Carstor 23:53, 16. Apr 2006 (CEST)
Bin unsicher, wie wir fortfahren, habe weder Zugang noch Zeitung. Grundsätzlich mail an den Redakteur schreiben?!? Etwas ratlos, --Mdangers 18:36, 24. Apr 2006 (CEST)
Na ja, also wenn es nur in der Printausgabe steht dann kann man wohl nix machen, oder? Viele Grüße Pill δ 19:55, 24. Apr 2006 (CEST)
Müßt mal suchen, ob ich die entsprechende Ausgabe noch finde, aber da war eh' kein Name des Redakteurs unter dem Artikel. Viel mehr als darauf hinweisen, es das nächste mal richtig zu machen kann man eh nicht. Aber welche Zeitung will schon die GFDL in jeder Ausgabe abdrucken? --Carstor 17:35, 25. Apr 2006 (CEST)
Zumindest ein Hinweis wäre schön, ich bin Freund des Kirche im Dorf lassens, siehe Junge Grüne von weiter oben. Ich kann etwas Nettes (ohne Ironie) schreiben, oder willst Du? --Mdangers 22:44, 25. Apr 2006 (CEST)

Hmmm, war jetzt ein paar Tage nicht da und konnte nicht gleich reagieren: Ich denke mal, Du bist da der Erfahrenere in dieser Richtung und dadurch auch etwas geübter in der Wortwahl. Wenn es jetzt nach 2 Wochen überhaupt noch Sinn macht, da was zu unternehmen, würd' ich das doch gern an Dich abtreten. ;) --Carstor 19:42, 30. Apr 2006 (CEST)

Sorry, war ein bißschen faul, die letzten 2 Wochen. Aufklärungsmail geht demnächst raus. Gruß, --Mdangers 23:05, 13. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Joaquín Navarro-Valls und Sächsische Zeitung vom 12. Juli. 2006

Der Artikel in der Sächsischen Zeitung (SZ) vom 12. Juli 2006, S. 4 über den Rücktritt des Vatikansprechers (Joaquín Navarro-Valls) kam mir beim Lesen derart bekannt vor, dass ich prompt bei uns mal nachschauen musste. Und siehe da: Die bisherige Biographie entspricht größtenteils den Inhalten und Formulierungen unseres Artikels. Quelle sei „SZ“ und „dpa“. Grüße, Polarlys 10:19, 12. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Klaus J. Jacobs und Bremer Nachrichten vom 2. November 2006

Die Bremer Nachrichten veröffentlichen in ihrer heutigen Ausgabe einen Artikel über Klaus J. Jacobs (online unter [86]), der mit geringen Änderungen aus Wikipedia abgeschrieben ist, ohne die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Formbrief ist verschickt.

--[Rw] !? 09:39, 2. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Commons-Bilder-Problem

Es geht darum, dass keine Lizenzen geschweige denn Autoren bei Bildern aus Commons bei den Mirrors erscheinen. Sogar bei lexikon.freenet.de fehlen alle. Von "ohne Mängel" kann man dort nicht mehr so wirklich sprechen. Wurde das Thema schon irgendwie irgendwo angesprochen? Gruß Darkone (¿!) 13:49, 16. Sep 2006 (CEST)

Das Gleiche gilt für die Wikipedia, auch hier erscheinen kaum noch Informationen. --Ralf 17:13, 24. Sep 2006 (CEST)
Also in de:WP kann ich das zumindest für meine Bilder nicht bestätigen; da wird die komplette Beschreibung angezeigt, siehe z.B. [87]. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, ob man die Bildbeschreibungsvorlage für Commons benutzt hat. --Túrelio 00:55, 7. Okt 2006 (CEST)
Es kommt manchmal vor, dass sich der Server verschluckt und die Commons-Seite nicht unter dem roten Trennstrich wiedergegeben wird, sondern ohne Fehlermeldung fehlt. So habe ich es zumindest schon erlebt. Wenn man es genau nehmen würde, müsste auch unter dem Thumbnail im Artikel selbst je nach Lizenz der Autor genannt werden, nicht erst auf der Bildbeschreibungsseite. --Bob. 14:08, 7. Okt 2006 (CEST)
Ralf, falls Du damit meinst, dass bei der wikimediainterner Einbindung außerhalb der Commons kein Name oder Link auf die Benutzerseite erscheint, weil jemand als Hochlader den originalen Autor nicht nachvollziehbar verlinkt hat wie z.B. hier, dann ist dies ähnlich zu werten wie fehlende Quellenangaben bei klarer Textübernahme in Artikeln. Die Absurditäten wie „selbst fotografiert“ ohne Autorenangabe sind altbekannt, m.E. aber mehrheitlich faulheits- wenn nicht gar dummheitsbedingt, auf jeden Fall respektlos gegenüber den Originalautoren. Dies ist jedoch kein generelles Problem der Commons, sondern eines von Nutzern und mangelnder Konsequenz/Kontrolle/Anleitung (je nach Projekt). Für de.wikipedia und Commons selbst sind die Anweisungen für Nutzer ziemlich von Anbeginn an (2004) sehr eindeutig (u.a. weil ich und andere schon frühzeitig immer wieder an entsprechenden Stellen klar und deutlich geschrieben haben, dass eine Verlinkung aller Bildinformationen notwendig ist). Wenn dies nicht befolgt wird, u.a. von Dir selbst bei fremden Bildern in etlichen Fällen – (diesen Hinweis gebietet die für Mitleser wichtige Diskussionstransparenz) – ist dies kein Sache, die den Commons als Projekt angelastet werden kann.
Solltest Du hingegen die von Bob. angesprochenen Cacheprobleme meinen, dann ist dem nichts hinzuzufügen. Es ist jedoch weder ein neues, noch ein ausgesprochen schwerwiegendes Problem, da die dann eingeblendete Nachricht immer noch eine sehr klare Anweisung gibt (im Unterschied z.B. von den freenet-Fehlern). Die Frage der Thumbnails bzw. die der direkten Artikeleinbindung hingegen ist eine grundsätzliche Frage, die ggf. auf breiter Front diskutiert werden muss. -:Bdk: 00:38, 8. Okt 2006 (CEST)

Bilder auf freenet.de Auf Benutzer:Ralf_Roletschek/kommerzielle_Bilder#Contra hat mich jha darauf hingewiesen, daß meine Fotos (sofern sie auf commons liegen) ohne Nennung des Autors weitergenutzt werden. Deshalb werde ich mich in eigenem Namen an freenet wenden und die Antwort (sofern eine kommt) hier posten. Es betrifft in meinem Fall etwa 600 Fotos, scheinbar sind alle commons-Bilder betroffen. Weiter oben wurde schon kritisiert, daß sich die Wikipedia ebenso nicht an korrekte Weiternutzung hält (was offenbar ein Bug ist). Autorennennungen der commons erscheinen nicht mehr in der Wikipedia. --Ralf 15:49, 4. Okt 2006 (CEST)

  • Naja es liegt eher am System, die Images bieten die Bildbeschreibungen nicht mit an. Müsste man einen Developer mal fragen, was man da machen könnte. Ärgerlich isses auf jeden Fall. Irgendwie scheints auch totgeschwiegen zu werden oder unbekannt. Darkone (¿!) 17:33, 4. Okt 2006 (CEST)
War das nicht mal anders? Ich glaube, mich zu erinnern, "früher" alle commons- Informationen gesehen zu haben. Aber egal, warum - jemand, der weiternutzt, muß den Autoren nennen, wie auch immer er das anstellt. Daß sich die Wikipedia selbst nicht daran hält, tut dabei nichts zur Sache. --Ralf 17:37, 4. Okt 2006 (CEST)
Ralf, was genau meinst Du wo gesehen zu haben? Auf freenet?
Wobei hält sich auf welche Art und Weise Wikipedia selbst nicht dran? --:Bdk: 00:38, 8. Okt 2006 (CEST)

Vgl. Commons-Dumps. Die Verantwortung, ob nur Bilder oder Bilder mit Beschreibungsseiten und Versionsgeschichten übernommen werden, bzw. die Pflicht zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen liegt zentral bei den weiternutzenden Seiten (wie bei ausnahmslos allen Angeboten im Netz, die fremde Bilder verwenden). Das Angebot, um Bilder und Bildbeschreibungen (und Versionsgeschichten) korrekt zu übernehmen, ist vorhanden. Externe Lizenzverstöße sind keine Besonderheit der Commons.
Ansonsten siehe Copyright and license ("Image copyright information is contained in the image description page inside the text dumps."). --:Bdk: 00:38, 8. Okt 2006 (CEST)

Ich meine konkret dieses Bild, welches ohne Autorennennung übernommen wird, in der Wikipedia klappts aber momentan wieder??? Ich habe gestern nur mal testweise dieses Bild angeklickt, da stand definitiv auch nichts drunter. Diesen Effekt habe ich schon öfters bemerkt, bei KEB wurde schon mehrmals mangelnde Bildbeschreibung bemängelt, was sich dann im Nachhinein als falsch herausstellte nach Klick auf die Commons-Seite. Ich verstehe nicht, wann und warum dieser Effekt auftritt, der Wikimedia-Link hilft mir auch nicht weiter, weil ich es nicht verstehe. --Ralf 11:19, 8. Okt 2006 (CEST)
Ich habe den Effekt, der auf diesem Screenshot dargestellt ist, wenn ich "Bild:Tallinn-hafen.jpg" im Suchfeld eingebe. Wenn ich aus einem Artikel, in den es eingebunden ist, draufklicke gehts. --Wiggum 12:04, 8. Okt 2006 (CEST)
Dieser Fall zumindest ist so jetzt nicht mehr möglich, vgl. [88]. Danke für diesen Hinweis und den Screenshot! --:Bdk: 23:44, 10. Okt. 2006 (CEST)
Versuch doch mal für die Bildbeschreibungsangaben zu diesem Bild auf Commons das dort empfohlene Template (s.u.) zu verwenden, falls man das nachträglich noch ändern kann; vielleicht verschwindet das Problem dann ja.
{{Information
|Description=
|Source=own work
|Date=
|Author=
|Permission=Lizensiert unter CC-BY-SA-2.5 (siehe unten)
|other_versions=
}}
--Túrelio 16:16, 8. Okt 2006 (CEST)

tomshardware.thgweb.de/ Seite steht schon bei den Lizenzkonformen, trotzdem habe ich ein unkoshere Sachen entdeckt. Die Bildbeschreibungen von Commons-Bildern wurden nicht übernommen, ergo existiert keine. Genauso lustig sind Beschreibungen in denen "selbst fotografiert" ohne Autor stehen. Bsp. [89]. Ich weiß nicht worans liegt, ist wohl zuviel Aufwand für jedes Bild die Bildbeschreibung nicht-automatisiert rauszufinden oder geht das sonst ratzfatz mittlerweile? Darkone (¿!) 11:45, 29. Aug 2006 (CEST)

www.suchmappe.de Scheint sich bei Artikeln an das Gentleman-Agreement zu halten. Bildbeschreibungsseiten wie diese http://www.suchmappe.de/bildinfo/Ravensburg_Fasnet_Papierkrattler_2005.jpg.html empfinde ich jedoch als Verletzung meines Urheberrechts. Ich weiß nicht, wie andere das sehen. --AndreasPraefcke ¿! 09:31, 5. Sep 2006 (CEST)

Damit irgendjemand etwas sagt, Vielleicht wäre WP:UF ein günstigerer Platz zur Diskussion.

Hmm, ich sehe einen Link auf die org. Bildbeschreibungsseite, auf der dann der Name des Autors auftaucht. Ich empfinde dies als equivalent zur Verlinkung der Versionsgeschichte, die das GA fordert. Nur meine 2cent. --Mdangers 12:02, 12. Sep 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Noch nicht eingeordnet

[Bearbeiten] freunde-indonesiens.de

Unter www.freunde-indonesiens.de/html/seebeben_2004.html ist IMHO eine -nicht mehr ganz aktuelle- Kopie von Seebeben im Indischen Ozean 2004 zu finden, ohne jede Angabe zur Quelle... --NB > ?! > +/- 09:18, 17. Aug 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. Und mit dem HTTP hast du natürlich auch recht... . Grüsse, --Mdangers 11:18, 17. Aug 2006 (CEST)
Kontakt, brauchen ein wenig Zeit, wird aber verändert. --Mdangers 13:25, 17. Aug 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.bashr.com

Beispiel http://www.bashr.com/de_bio_pics/Erdpyramiden - Merkwürdige Kombination aus Wikipedia, Flickr und Delicious. Bzgl. Wikipedia offenbar nur Textübernahme ohne Lizenzhinweis oder sonstwas weit und breit - garniert mit falscher Quellverlinkung (immer nur en.wikipedia, obwohl Artikel nur in de.wikipedia vorhanden).

Kontakt?

  • Whois bashr.com > contactprivacy.com (service von tucows.com) > Mailanfrage ohne Antwort

oder aber

Tja. --Überraschungsbilder 03:39, 26. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.fixdarlehen.de

Hinweis kam per E-Mail (OTRS-Ticketnr. 2006082210006856):

An:  <info-de@wikimedia.org>
Betreff: Seltsame Inhaltsgleichheit
Erstellt: 22.08.2006 13:44:01
Hallo!

Unter
http://www.fixdarlehen.de/amortisation.htm
findet sich eine seltsame Inhaltsgleichheit zu
http://de.wikipedia.org/wiki/Amortisation

Wer hat da wohl von wem geklaut. Auf http://www.fixdarlehen.de befindet
sich jedenfalls keine Quellenangabe. Unter
http://www.fixdarlehen.de/lexikon.htm finden sich zahlreiche Begriffe,
die nur wenig abgewandelt zur Wikipedia erscheinen.

--Raymond Disk. Bew. 18:40, 28. Aug 2006 (CEST) Deutlicher ist Girokonto, email ist raus. --Mdangers 10:37, 29. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.fussball-auktion.de / .ch

Es werden viele Bilder aus der Wikipedia verwendet, zwar mit Autorennennung, aber ohne jeden Lizenzhinweis. Ausgehend von dem gefundenen Foto http://www.fussball-auktion.de/cgi-bin/reisefuehrer.php?id=105 (mein eigenes) einfach mal vor/zurück blättern. E-Mail auf mein eigenes Foto bezogen ist raus. --Raymond Disk. Bew. 11:24, 29. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.velomobilportal.de

hat seinen weblink in den artikel Velomobil gesestzt, nutzt WP-Text ohne Lizenz und Quellangaben. ([90]) Hadhuey 16:50, 3. Sep 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 09:58, 4. Sep 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.arikah.net/enzyklopadie/

Der Mirror „www.arikah.net/enzyklopadie“ erwähnt zwar Wikipedia und die Gnu unter jedem Artikel, aber die Liste der Autoren und Direktlinks zu den "Originalen" fehlen leider. Bsp. Bildlizenzen werden auch ignoriert und nur eine größere Bildversion zur Verfügung gestellt. Darkone (¿!) 23:01, 6. Sep 2006 (CEST)

Direktlink zu Artikel und lokale GNU-FDL sind da (s. www.arikah.net/enzyklopadie/Berlin), aber Autorenliste fehlt tatsächlich. Email ist raus. --Mdangers 12:36, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Lizenzwidrige Bildnutzung vom "Lokalanzeiger Siegerland" (Printausgabe), www.lokalanzeiger-siegerland.de

Lizenzwidrig genutzt wurde in der Printausgabe vom 06.09.2006 auf Seite SI-3 das Bild Image:Kreuztal_Schloss_Junkernhees.jpg, nämlich indem der Autor (ich) nicht genannt worden ist. Die Lizenz CC-by selbst (wie das nach den CC-Lizenzen ja erforderlich ist) wurde auch nicht genant, da ich aber sowieso alles auf attribution zusätzlich ändere, kann man das außer Acht lassen. --Bob. 02:23, 8. Sep 2006 (CEST)

Kannst Du evtl. Einen Scan / ein lesbares Foto der Seite (mit Ausgaben-Nummer/DAtum) auftreiben, irgendwo extern (nicht in der WP!) hinlegen (z.B. bei http://www.imageshack.us) und dann hier verlinken? --jha 02:52, 8. Sep 2006 (CEST)
In einem ähnlich gelagerten Fall habe die Redaktion angeschrieben und sie auf den Lizenzverstoß hingewiesen und direkt eine Rechnung mitgeschickt. Einen Musterbrief findest du hier. Du musst ihn nur anpassen, da ich meine Bilder unter GFDL lizensiere. Wenn du Hilfe brauchst, kannst du mir gerne eine E-Mail schreiben. --Raymond Disk. Bew. 07:23, 8. Sep 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.gratis-wiki.com/audio-branding/index.php?title=Hauptseite

Diverse Artikel direkt aus der Wikipedia kopiert, siehe hier. --AT talk 23:17, 10. Sep 2006 (CEST)

Ich habe eine Beispielsverlinkung und Nachricht auf der HAuptseite hinterlassen. --Mdangers 12:36, 12. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] i77.de, artie.de,... / black-marketing.de (?)

mal wieder was größeres heute... eine ganze reihe websites – zumeist subdomains von www.i77.de, www.artie.de, www.kosiama.de, aber auch z.b. direkt www.charivari-online.de oder www.kunst-szene.net – scheinen von ein und dem selben spaßvogel betrieben zu werden. quellenangaben fehlen komplett, lizenznachweis nicht vorhanden bzw. eindeutig falsch ("(c) 2006 black-marketing.de"), von links auf history und co ganz zu schweigen. ein gutes beispiel für die ausmaße des ganzen siehe diese google-anfrage. --JD {æ} 23:37, 14. Sep 2006 (CEST)

Stimmt so, email ist raus. --Mdangers 10:16, 15. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Printmedium "Hernalser Schaufenster"

Das "Wiener Einkaufsstraßen-Management" (Wirtschaftskammer Wien) hat an (laut Impressum) 40.000 Haushalte ein Blatt namens "Hernalser Schaufenster" (Ausgabe 9/2006) versandt, das (neben viel Werbung) fast ausschließlich aus (zt. abgewandelten) WP-Artikeln besteht. Da es für jeden Bezirk ein solches "Schaufenster" gibt, nehme ich an, dass die Artikel (zu Jeans und Weinherstellung) auch dort erschienen sind (=Mutationen), in Summe also eine Millionenauflage. Mangels Vorlage für Lizenzverletzungen durch Printmedien habe ich die für Online-Medien leicht abgewandelt:

Guten Tag,

wir freuen uns, dass Sie sich in Ihrer Druckschrift "Hernalser Schaufenster" (sowie weiteren 
Bezirksmutationen) dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [1-4] zu verwenden. U. a. 
für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen.

Leider haben Sie es versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Texte zur Verfügung 
gestellt wurden, zu beachten. Die GNU Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) [5] erfordert zwingend

   * die Nennung der fünf an einem Text beteiligten Hauptautoren
   * einen eindeutigen Hinweis, dass der Text der GFDL unterliegt
   * eine Kopie des Lizenztexts von http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html

Nähere Details können Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen nachlesen.

Wir möchten Sie bitten, in der nächsten Ausgabe Ihrer Medien eine entsprechende Klarstellung zu 
veröffentlichen und weitere Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen. Vorsorglich weisen wir Sie 
daraufhin, dass jede Verwendung ohne Einhaltung der Lizenz einen Verstoß gegen das Urheberrecht 
darstellt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen, XXX
Ehrenamtlicher Mitarbeiter
Wikipedia – die freie Enzyklopädie

[1] Seite 6, linke Spalte vollständig aus http://de.wikipedia.org/wiki/Denim, 
http://de.wikipedia.org/wiki/Jeans, sowie http://de.wikipedia.org/wiki/Indigo
[2] Seite 6, linke Spalte, Illustration von http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Denim_closeup.jpg
[3] Seiten 4-7, Artikel "Jeans - das nächste Revival", absatzweise aus http://de.wikipedia.org/wiki/Jeans 
und http://de.wikipedia.org/wiki/Indigo
[4] Seiten 14-15, Artikel "Es wird ein Wein sein", absatzweise aus 
http://de.wikipedia.org/wiki/Weinherstellung
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL

--Helge 22:35, 15. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] activepaper.tele.net/vntipps/Kiebitz_Infos.pdf#search=%22sammeln%20von%20Kiebitzeiern%20Friesland%22

Hier wird ein Text aus der Wikipedia Kiebitz (Art) wortwörtlich übernommen und als PDF ins Netz gestellt. Die Hauptautorin juonline hat nicht selbst den Text eingestellt. Ich kann keinen Urheber ausmachen. Was tun? -- Zirpe 14:50, 16. Sep 2006 (CEST)

Ist für mich offline, nochmal einen Link?!? Gruss --Mdangers 18:08, 6. Okt 2006 (CEST)
Ist nicht offline, Problem meines providers. Und dummerweise fehlen Impressum oder Informationen zu irgendetwas. --Mdangers 13:28, 10. Okt. 2006 (CEST)
Hat laut Logo offensichtlich etwas damit zu tun

[91] -- 84.129.140.139 10:01, 12. Okt. 2006 (CEST)

Danke an 84. Email ist raus. --Mdangers 11:36, 12. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.Lnformationen.org

www.Lnformationen.org/ benutzt wiki Inhalte keine Spur von Lizens o.ä. 84.186.64.238 16:29, 19. Sep 2006 (CEST)

Ist für mich ohne Inhalte, genauerer Linkl? --Mdangers 18:30, 6. Okt 2006 (CEST)
Logisch mit Inhalt. WhoIs führt zu nichts, Impressum leer. Hmmm. --Mdangers 13:30, 10. Okt. 2006 (CEST)
Dank Ralf besseres/anderes WhoIs benutzt, email ist nochmals raus. --Mdangers 15:24, 10. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.narres.com/web-anwendungen (erledigt)

Einziger Quellennachweis ist "Quelle: Wikipedia", keine Linke, keine Kopie der FDL, .. - habe selber keine Mail gesendet. Togs 17:00, 24. Sep 2006 (CEST)

Email ist raus. --Mdangers 11:36, 12. Okt. 2006 (CEST)
Kontakt, alles gut und erledigt. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.magie-blog.de

  • www.magie-blog.de/archiv/39/satanismus/ „Satanismus“
  • www.magie-blog.de/archiv/40/satanismus-als-philosophie-und-religion/ „Satanismus als Philosophie und Religion“
  • www.magie-blog.de/archiv/41/ouroboros/ „Ouroboros“

Wahrscheinlich mehr, aber ich wollte nicht die ganze Website abgrasen. – Holger Thølking (d·b) 18:11, 27. Sep 2006 (CEST)

Mail raus. –Pill δ 21:59, 4. Okt 2006 (CEST)
Nochmal als Kommentar gepostet. --Mdangers 18:14, 6. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] mytechniker.de

http://www.mytechniker.de/wiwimod+index.page+WikiProjekt-Farbe.htm spiegelt das Wikipedia:WikiProjekt Farbe (nichtmal aus dem artikelraum). der link in Dieser Artikel basiert auf dem Artikel WikiProjekt Farbe lautet auf javascript:Artikellink('WikiProjekt Farbe'), bei eingeschaltetem Javascript des Browsers schiebt sich aber ein böses werbefenster über den text, sodass weder text noch link erreichbar ist. dürfen die das? --W!B: 14:15, 27. Sep 2006 (CEST)

Ach, das ist ein weites Feld! Im Wesentlichen nicht (keine techn. Hürden bei Hinweisen zu Autor etc., sagt die GNU-FDL verkürzterweise), aber die Auszeichnung ist eigentlich i.O., ich würde nicht weiter meckern wollen. Du bist eingeladen, dies zu tun. Gruss, --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] IGM München

Auf der Demo am Samstag wurden T-Shirts verteilt welche ein Auszug aus ein Artikel da stehlen
dieser Auszug war recht lang so das ich glaueb das er nicht unter das Zitat rwecht fehlt
Muh kuh 11:02, 23. Okt. 2006 (CEST)

Welcher Artikel, welches Zitat, wie lang? Wenn das Zitat auf ein T-Shirt passt, sehe ich wenig Probleme, normale Schriftgrösse vorausgesetzt. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.sciencia-academica.de

Bitte um Pruefung auf Lizenzkonformitaet

163.247.61.13 01:30, 11. Okt. 2006 (CEST)

Fast perfekt! Der Link zur GNU-FDL sollte auf eine lokale Fassung des hier zu findenden Textes verlinken (z.B. www.sciencia-academica.de/fdl.txt), bisher verlinkt er einen Artikel über die GNU-FDL.
Wichtiger ist, das Bilder aus der Wikipedia auch ausgezeichnet werden müssen. Dies gilt nicht für wegen Alter gemeinfreie Bilder, aber bei GFDL und CC-by Bildern muss der Autor angegeben werden, auch wenn die Bilder nur anteilig oder in eiener Kollage verwendet werden.
Ansonsten gefällt mir das Projekt ganz gut, interessante Darreichung der Inhalte. Gruss, --Mdangers 09:51, 11. Okt. 2006 (CEST)

Hallo Mdangers, Vielen Dank fuer den Hinweis mit der GNU-Lizenz; wird heute noch korrigiert und online gesetzt. Aber: Was versteht man in Wikipedia unter "Bilder" - auch solche, die nur Formeln enthalten? Wo finde ich bei Bildern die entsprechenden Autorenverweise? Habe mich z.T. schon wundgesucht ;-)

Entschuldige die lange Wartezeit, "Bilder" wie Dieses brauchen nicht ausgezeichnet werden, diese sind nicht schützbar und wurden automatisch aus den Formeln generiert. "Echte" Bilder haben immer eine Beschreibungsseite, wie z.B. Dieses hier. Diese Bildbeschreibungsseite sollte als Quelle verlinkt sein. Bei Kollagen von Bildern würde ich nur gemeinfreie Bilder (=Public Domain, s. Kategorie:Public-Domain-Bild und Kategorie:Public-Domain-Kunst) wählen, diese müssen nicht ausgezeichnet werden. Ich hoffe, dies half, Gruss --Mdangers 11:08, 24. Okt. 2006 (CEST)

Hallo MDanger, dann hoffe ich, dass ich alles richtig gemacht habe und kann die naechsten Seiten einstellen. Noch ein dickes Lob

[Bearbeiten] magazine.web.de/de/themen/gesundheit/ernaehrung/gesund-ernaehren/3063030.html

Teile von Lebensmittelskandal beinahe wörtlich übernommen. --Starwash 19:59, 15. Okt. 2006 (CEST)

Das gilt - der Vollständigkeit halber - auch für [92] und [93] --Flominator 20:08, 15. Okt. 2006 (CEST)
Email an Web.de ist raus, 100%ige Kopie. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.hannes-lambert.de/?m=200602 (erledigt/Zitat?)

Teile von Lebensmittelskandal beinahe wörtlich übernommen. --Starwash 20:00, 15. Okt. 2006 (CEST)

Hier mMn deutlichst umformuliert, wenige Sätze 100%ig kopiert, mMn geringfügig/ Zitat. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)
Lebensmittelskandal auf WP war eine Copyvio von einem Wikipedianer. -- Mathias Schindler 11:31, 9. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] www.kaffeeseiten.de/site/kaffeewissen.php (erledigt)

Hallo Wikipedia,

ich habe den Artikel 'Kaffee' von euch in diese Seite übernommen!

Und da ich keinen Ärger mit euch will (Euer Projekt ist sensationell) waere es schön wenn Ihr diese Seiten einmal kontrollieren könntet ! Vielen Dank für die Mühe S.Wiedemann Adresse ist marketing(at)oyos.net

sollte es sich nur um diese eine verlinkte seite handeln: alles wie gewünscht, dankeschön. --JD {æ} 17:40, 17. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.burgbernheim.de/tourismus_und_natur/sehenswuerdigkeiten_/aischquelle/

Bis auf zwei Worte entspricht der Text dort dem von Aisch in einer Version von 2. Juni bis 14. Oktober 2004. Hundertprozentig sicher, daß der Text auf unserem Mist gewachsen ist, bin ich mir zwar nicht, aber auf Grund des Wachstums in drei Stufen bis zum genannten Stand sieht es doch so aus. --jailbird 17:31, 20. Okt. 2006 (CEST)

Stimmt so, ist sehr wahrscheinlich von uns. Email ist raus. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.mallorca-historica.de

Die Seite bindet direkt Bildmaterial der Wikipedia als auch der Commons ein, übernimmt diverse Artikel als Kopie ohne eine lokale Kopie der Lizenz vorzuhalten mit fragwürdiger Herkunftsangabe.

Bildmaterial:

Gruß diba 10:58, 22. Okt. 2006 (CEST)

Die Auszeichnung ist nicht optimal, aber zumindest in minimaler Form erfolgt. Nette Erinnerung per email ist raus. --Mdangers 13:55, 24. Okt. 2006 (CEST)


[Bearbeiten] www.sh-kompass.de

Die Seite scheint zahlreiche Artikel in den Rubriken "Kreisfreie Städte", "Landkreise" und "Städte und Gemeinden" (zum Beispiel Eckernförde in einer alten Version) ohne Hinweis auf Quelle und Lizenz aus der Wikipedia entnommen zu haben. -- Sciurus 23:19, 24. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.ilmenauwiki.de

Die Seite nutzt zumindest im Impressum Inhalte der Wikipedia, ohne unter GFDL zu stehen oder die Quellen zu nennen. Webmaster angemailt. --Flominator 20:50, 27. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] www.spiegel.de

Spiegel Online nutzt auf [95] (Großbild) das Bild Image:Keyboard-left keys.jpg von commons:User:Mboverload, ohne jedoch den Benutzer zu attributen oder auch die GFDL anzubieten oder zumindest zu verlinken. Nicht mal ein Wikipedia-Link ist vorhanden. --jha 01:08, 30. Okt. 2006 (CET)

es steht "wikipedia.org" drunter... zumindest ein anzeichen von gutem willen, nicht wahr? ;-) --JD {æ} 01:13, 30. Okt. 2006 (CET)
Das reicht, um "bösen Vorsatz" auszuschließen, trotzdem stellt diese Weiternutzung eine Lizenzverletzung dar. --jha 01:43, 30. Okt. 2006 (CET)
Das Bild wurde von seinem Autor als "Public Domain" gekennzeichnet, demnach ist eine Nennung des Autors nicht notwendig. --Matt314 13:24, 30. Okt. 2006 (CET)
In der Tat, Schande über mein Haupt, Knick in der Optik. --jha 21:17, 3. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] AOL

AOL benutzt ohne jede Quellenangabe Bild:Portuguese Man-O-War (Physalia physalis).jpg (hier) und nur mit der Quellenangabe "Wikipedia", aber ohne Urhebervermerk und ohne Weitergabe der Lizenz etc. das Bild:SCORPIO MAURUS PALMATUS.jpg (hier). Außerdem Bild:FierceSnakeOlive.jpg (hier) und Bild:Tetraodon-hispidus.jpg (hier). Fraglich: dieses (bei Planet-Wissen) und dieses. LG -- Martina Nolte 20:19, 3. Nov. 2006 (CET)


bis auf Bild:SCORPIO MAURUS PALMATUS.jpg sind alle PD, z.B. US-Gov&Co, es ist also eigentlich keine Quellennennung erforderlich. Bei den "fraglichen" finde ich auch nichts. Zumindest die Plattschwanzschlange sieht nach "Hobbyfoto" aus und könnte daher GFDL sein. --jha 21:28, 3. Nov. 2006 (CET)


Die Seite Commons:Lizenzen soll juristisch nicht Vorgebildeten an Hand von Beispielen einen Überblick über die komplizierte Situation im internationalen Urheberrecht verschaffen. Die Seite soll bei der Einschätzung helfen, ob es erlaubt ist, ein Bild oder eine andere Mediendatei auf Wikimedia Commons hochzuladen oder nicht.

Auf Wikimedia Commons sind nur freie Inhalte erlaubt, das heißt, Bilder und andere Mediendateien, die von jedem und für jeden Zweck benutzt werden dürfen.[1]

Freie Lizenzen stellen oft auch die Bedingung, dass bei Weitergabe der Datei diese Freiheit gewahrt bleibt. Anders als die englischsprachige Wikipedia akzeptieren die Commons keine Bilder unter der Fair-Use-Klausel. Ausgeschlossen sind Inhalte, die nicht kommerziell genutzt werden dürfen.

Auf der Beschreibungsseite jedes Bildes und jeder Mediendatei muss die Lizenz eindeutig vermerkt sein. Das geschieht mit Lizenzvorlagen. Die Informationen, die die jeweilige Lizenz erfordert, müssen ebenfalls auf der Beschreibungsseite stehen. Die Information auf der Beschreibungsseite muss es anderen ermöglichen, im Zweifelsfall die Berechtigung der Lizenz zu überprüfen. Ideal ist es, diese Informationen gleich beim Hochladen anzugeben. Bilder, die keine ausreichenden Angaben zur Lizenz haben - oder bei denen diese zweifelhaft sind -, werden nach kurzer Zeit gelöscht.

Dieser Comic demonstriert den Zweck, eigene Werke mehrfach zu lizenzieren. Klicke, um das Bild in voller Größe zu sehen.
Dieser Comic demonstriert den Zweck, eigene Werke mehrfach zu lizenzieren. Klicke, um das Bild in voller Größe zu sehen.

[Bearbeiten] Welche Lizenz ist OK?

Alles Material auf den Commons muss unter einer freien Lizenz stehen, die es jedem erlaubt, es für jeden Zweck zu verwenden (siehe Commons:Aufnahmekriterien). Insbesondere muss die Lizenz Folgendes erlauben:

  • Wiederveröffentlichung und Verbreitung muss erlaubt sein
  • Veröffentlichung von Bearbeitungen muss erlaubt sein
  • Kommerzielle Verwendung muss erlaubt sein
  • Die Nennung der beteiligten Urheber kann erforderlich sein
  • Die Veröffentlichung von Bearbeitungen unter derselben Lizenz kann erforderlich sein
  • Die Verwendung eines offenen Dateiformats und die Vermeidung von digitaler Rechtebeschränkung können erforderlich sein

Die folgenden Einschränkungen dürfen für das Material nicht gelten:

  • Verwendung ist auf die Wikipedia oder andere Wikimedia-Projekte beschränkt (Ausnahmen sind die Logos und geschützten Designelemente der Wikimedia Foundation)
  • Kommerzielle Nutzung ist untersagt oder Verwendung ist nur für Unterrichtszwecke erlaubt
  • Verwendung geschieht unter fair use-Bedingungen
  • Genehmigung des Urhebers muss für alle oder manche Nutzungsweisen gesondert eingeholt werden

Ganz allgemein sind die folgenden Inhalte verboten:

  • Fernsehbilder und Filmstills
  • CD- und Plattencover, Filmposter
  • Screenshots von Software (die nicht unter einer freien Lizenz steht; Screenshots von Software, die unter GPL oder vergleichbaren Lizenzen veröffentlicht wurde, wird gemeinhin akzeptiert)
  • Scans oder Fotografien von urheberrechtlich geschütztem Material, insbesondere Kunstwerken, Buchumschlägen usw. (solange es nicht gemeinfrei ist)
  • Spielzeug, Modelle, Masken und andere Objekte, die von einem urheberrechtlich geschützten Werk abstammen, etwa einer Comic- oder Filmfigur
  • Markenrechtlich geschützte Symbole und Logos

Erlaubt sind selbstverständlich Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das sind einerseits Werke, die gemeinfrei (Public Domain) sind; hier gelten gesetzlich festgelegte Fristen. Es kann von Land zu Land unterschiedlich sein, welches Material als gemeinfrei eingestuft wird (siehe unten). Andererseits können das Werke sein, deren Gestaltung so trivial ist, dass sie nicht urheberrechtlich schützbar sind (diese Beurteilung ist jedoch subjektiv und die Grenze wird allgemein sehr niedrig angesetzt).

[Bearbeiten] Mehrfachlizenzierung für eigene Bilder

Beispiel eines freien Bildes, das von seinem Urheber doppelt lizenziert wurde - unter GFDL und CC-BY-SA (siehe Bildbeschreibungsseite)
Beispiel eines freien Bildes, das von seinem Urheber doppelt lizenziert wurde - unter GFDL und CC-BY-SA (siehe Bildbeschreibungsseite)

Du kannst ein selbst gemachtes Bild unter verschiedenen Lizenzen zugleich veröffentlichen, so lange wenigstens eine davon die oben genannten Bedingungen erfüllt.

[Bearbeiten] Beliebte Lizenzen

Auf Commons sind die folgenden Lizenzen besonders verbreitet:

Siehe Commons:Lizenzvorlagen für weitere Möglichkeiten.

Achtung: Die GFDL ist für Bilder und kurze Texte eher unpraktisch, besonders, wenn sie in Printmedien wiedergegeben werden sollen. Sie fordert, dass bei Weiterverwendung des Materials der komplette Text der GFDL abgedruckt werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, selbst gemachtes Material zusätzlich unter einer Creative Commons-Lizenz freizugeben.

Die folgenden Lizenzen sind verbreitet, aber ausdrücklich nicht erlaubt (es sei denn, das Material steht zusätzlich unter einer freien Lizenz):

  • Creative Commons Non-Commercial Only (-NC)
  • Creative Commons No-Derivatives (-ND)
  • Material, das unter der Fair-Use-Klausel verwendet wird

[Bearbeiten] Erforderliche Informationen auf der Beschreibungsseite

Beispielbild mit einer vorbildlich detaillierten Beschreibung auf der Beschreibungsseite
Beispielbild mit einer vorbildlich detaillierten Beschreibung auf der Beschreibungsseite

Alle Beschreibungsseiten auf Wikimedia Commons müssen klar angeben, unter welcher Lizenz das Material von seinem Urheber veröffentlicht wurde. Zusätzlich müssen alle Informationen angegeben werden, die die Lizenz fordert (Urheber, Bearbeiter usw.) Zusätzlich sollte sie Informationen enthalten, die es anderen ermöglichen, die Lizenzierung zu überprüfen (ein Link zur Quelle, Angabe einer Kontaktadresse oder Ähnliches).

Die folgenden Angaben sollten immer auf der Bildbeschreibungsseite stehen, egal ob die Lizenz sie fordert oder nicht:

  • eine Beschreibung des Inhalts des betreffenden Bilds oder der Mediendatei. Was ist zu sehen? Diese Angaben sollten selbstverständlich sin, damit jeder den Inhalt des Bildes zuordnen kann. Bildbeschreibungen auf den Commons sollten auf Englisch sein, nach Möglichkeit auch in anderen Sprachen.
  • der Autor/Urheber des Materials. Für Material, das als gemeinfrei eingestuft wird, weil die Schutzfrist abgelaufen ist, ist auch das Todesdatum des Urhebers von Belang (siehe unten).
  • die Quelle des Materials. Wenn es sich nicht um ein selbst gemachtes Bild handelt, sollte hier ein Weblink oder eine Literaturangabe stehen. Selbst gemachte Bilder sollten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

Wenn es möglich ist, sind auch die folgenden Informationen nützlich:

  • Datum und Ort der Aufnahme
  • Für Material, das als gemeinfrei eingestuft wird, weil die Schutzfrist abgelaufen ist, ist das Datum der erstmaligen Veröffentlichung von Belang (siehe unten).
  • Eine schriftliche Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers, falls die Abbildung bzw. die Mediendatei die Urheberrechte von anderen Personen als dir selbst berührt.

Diese Angaben kann man am besten mit der Vorlage {{Template:Information}} machen. Wie man diese Vorlage verwendet, steht auf Commons:Aufnahmekriterien.

[Bearbeiten] Wer ist der Urheber?

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Dokument oder eine Mediendatei verschiedene schützbare Elemente haben kann, die alle bei der Lizenzierung berücksichtigt werden müssen. Jede Person, die einen wesentlichen Beitrag zu einem Werk geleistet hat. hat daran Rechte erworben, und jede von ihnen muss einer freien Lizenzierung zustimmen. Oft sind die Unterscheidungen jedoch problematisch und unterscheiden sich von Staat zu Staat. Hier einige Beispiele:

  • Bei der Aufnahme eines Musikstücks sind folgende Aspekte zu berücksichtigen, die alle unter einer freien Lizenz stehen müssen:
    • die musikalische Komposition (die Rechte liegen beim Komponisten)
    • der Text (die Rechte liegen beim Autor)
    • die Aufführung (die Rechte liegen beim Sänger und den Musikern)
    • die Aufnahme (die Rechte liegen beim Toningenieur oder der Plattenfirma)
Beispiel einer Reproduktion eines Werks, dessen Schutzfrist abgelaufen ist
Beispiel einer Reproduktion eines Werks, dessen Schutzfrist abgelaufen ist
  • An der Abbildung eines Gemäldes (oder Buchumschlag, Plattencover etc.) haben Rechte:
    • der Schöpfer des eigentlichen Kunstwerks hat Rechte an diesem
    • der Fotograf, der das Kunstwerk abfotografiert, hat Rechte an der Fotografie (das gilt nach maßgeblichen Gerichtsurteilen nicht für zweidimensionale Kunstwerke, die zweidimensional reproduziert werden)
    • an Bildern, die das Innere eines Gebäudes abbilden, kann der Architekt des Gebäudes eventuell Rechte an abgebildeten architektonischen Elemente haben (so zumindest die deutsche Rechtslage).
  • An der Aufnahme eines Bauwerks (von außen) haben Rechte:
    • der Fotograf
    • der Architekt
In manchen Ländern (Deutschland, Österreich) gilt die Ausnahme der Panoramafreiheit, jedoch nur für Bilder, die von öffentlich zugänglichen Orten aus gemacht wurden. In anderen Ländern (z.B. Frankreich) gibt es diese Ausnahme nicht - der Architekt hat immer ein Recht an Aufnahmen des Bauwerks.
  • An der Aufnahme eines geschützten Objekts (Skulptur, Designobjekt, Sammelfigur) haben Rechte:
    • der Fotograf
    • der Schöpfer der Skulptur
    • der Schöpfer des Entwurfs, der der Skulptur zugrundeliegt
Das führt oft zu Problemen, insbesondere dann, wenn ein geschütztes Kunstwerk zufällig auf einer Aufnahme abgebildet ist. Wenn beispielsweise eine Gruppe von Personen in einem Museum fotografiert wird und im Hintergrund des Bildes ein Kunstwerk eines modernen Künstlers zu sehen ist, müssen dessen Rechte nicht unbedingt berücksichtigt werden. Die Tendenz geht jedoch zu einer strengen Auslegung.

Die Lizenz muss ausdrücklich für alle zu berücksichtigenden Aspekte eines Werkes gelten.

Die Reproduktion einfacher zweidimensionaler Werke ist im Allgemeinen selbst nicht geschützt. Wer ein Bild (Gemälde, Buchumschlag, Plattencover) abfotografiert oder einscannt, hat im Allgemeinen keine Urheberrechte am Scan oder der Fotografie erworben. Es sind lediglich die Rechte des Urhebers des eigentlichen Werks zu berücksichtigen. (Das gilt auch für Screenshots.) Scans oder Fotografien gemeinfreier Werke können daher nicht unter GFDL oder CC-BY-SA stehen. (Siehe auch Bridgeman Art Library v. Corel Corp. sowie de:Bildrechte#Schutz für Reproduktionen).

[Bearbeiten] Gemeinfreiheit/Public Domain

Auf den Commons wird gemeinfreies Material generell akzeptiert (siehe auch en:Wikipedia:Public Domain). Dazu gehört Material, das nicht urheberrechtlich geschützt werden kann oder dessen Schutzfrist abgelaufen ist. Als Faustregel gilt: Die Schutzfrist läuft ab, das Material wird gemeinfrei, wenn der Urheber des Werks seit mehr als 70 Jahren (in den USA seit mehr als 95 Jahren) tot ist. Bei anonymen Werken oder Werken mehrerer Urheber, die nicht im Einzelnen genannt werden (z.B. Lexika) gilt nach der Berner Übereinkunft eine Frist von 70 Jahren nach Veröffentlichung.

Allerdings sind das Jahr und der Ort der Veröffentlichung entscheidend. In manchen Ländern gibt es ein festes Datum, das als Grenze gilt: Alle vor dem 1. Januar 1923 in den USA veröffentlichten Werke sind dort prinzipiell gemeinfrei, in der Sowjetunion verfielen die Schutzfristen für Werke, die dort vor dem 27. Mai 1973 veröffentlicht wurden. In einigen Ländern ist sämtliches Material, das von Behörden veröffentlicht wurde, gemeinfrei (z.B. USA), während andere urheberrechtlichen Schutz auch für amtliche Werke beanspruchen (Genaueres siehe unten).

Man kann davon ausgehen, dass auf ein einzelnes Werk die Gesetze des Landes anzuwenden sind, in dem es geschaffen und erstmals veröffentlicht wurde. Doch dies gilt nicht uneingeschränkt - es gibt internationale Verträge und Abkommen, und in einigen Fällen wurde in einem Land auf das Urheberrecht eines Werkes geklagt, das in einem anderen Land bereits als gemeinfrei galt.

Es ist in manchen Ländern (etwa den USA) möglich, eigene Werke für gemeinfrei zu erklären. In der EU ist das rechtlich nicht möglich. Ersatzweise kann der Urheber das Werk zur uneingeschränkten Verwendung freigeben (siehe Commons:Donate to the public domain).

[Bearbeiten] Fair Use ist verboten

In der englischsprachigen Wikipedia wird derzeit urheberrechtlich geschütztes Material auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers verwendet (z.B. Promofotos, Plattencover usw.). Dies geschieht unter Berufung auf die Fair-Use-Klausel des US-amerikanischen Urheberrechts, nach der unter bestimmten Bedingungen geschütztes Material straffrei weiterverwendet werden darf. Da es eine solche Klausel in vielen Ländern nicht gibt, schließen die Wikimedia Commons alles Material unter der Fair-Use-Klausel aus.

Die Fair-Use-Klausel gilt selbst in den USA nur dann, wenn ein Bild (oder anderes Werk) in einem bestimmten Kontext verwendet wird. Was in dem einen Zusammenhang als Fair Use gilt, würde in einem anderen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Fair-Use-Regelung erlaubt auch nicht, dass geschützte Werke in einer Datenbank gesammelt werden, wie es auf den Commons der Fall ist. Eine solche Sammlung von Mediendateien würde schlichtweg nicht unter diese Klausel fallen.

Die Richtlinien der Commons fordern, dass hier gesammeltes Material von jedem, für jeden Zweck verwendet werden kann - damit ist Fair Use ausgeschlossen.

[Bearbeiten] Screenshots

Screenshot eines Demoprogramms, das unter CC-BY-SA steht
Screenshot eines Demoprogramms, das unter CC-BY-SA steht
Freier Screenshot des GPL-lizenzierten Programms Konqueror, das die GFDL-lizenzierte Wikipedia-Hauptseite anzeigt
Freier Screenshot des GPL-lizenzierten Programms Konqueror, das die GFDL-lizenzierte Wikipedia-Hauptseite anzeigt

Screenshots sind vom Urheberrecht betroffen, wenn das abgebildete Programm oder Betriebssystem urheberrechtlich geschützt ist (Genaueres z.B. unter [96]]) Daher können Screenshots nicht auf die Commons geladen werden, es sei denn, alle Programme und Daten, die abgebildet sind, stehen unter einer freien Lizenz. Beispielsweise erlauben die Richtlinien der Firma Microsoft keine Bearbeitungen (siehe [97]); das heißt, Screenshots von Microsoft-Produkten können nicht auf Commons geladen werden.

Ein Screenshot darf nur dann unter freier Lizenz hochgeladen werden, wenn alle Bilder und Icons, die von den abgebildeten Programmen verwendet werden, unter einer freien Liznenz stehen. Wenn sie beispielsweise alle gemeinfrei sind, ist auch der Screenshot gemeinfrei (der Ersteller des Screenshots erwirbt keine zusätzlichen Rechte daran, weil die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird). Wenn der Screenshot aber schützbare Icons oder nicht-freie Webseiten zeigt, ist er nicht frei (Siehe die Antwort auf die Anfrage an debian-legal@lists.debian.org, gesendet von User:Paddy an debian-legal@lists.debian.org: Antwort).

Das heißt, wenn die Programmierer das Programm nicht unter eine freie Lizenz stellen beziehungsweise nicht zustimmen, dass der Screenshot (oder alle Screenshots) unter eine freie Lizenz gestellt werden dürfen, ist der Screenshot nicht frei. Das gilt für die USA, Deutschland und vermutlich alle EU-Staaten.

In manchen Fällen ist das Programm selbst ein schützbares Werk (etwa das oben abgebildete Demo-Programm). Screenshots solcher Werke sind nur dann frei, wenn das Programm selbst frei ist.

Ausnahmen stellen Werke dar, die mit Hilfe eines Programms erstellt wurden, jedoch nicht wesentliche geschützte Elemente des Programms selbst abbilden. Das gilt vor allem für Fonts, die in manchen Fällen als Software gelten.

Um einen freien Screenshot zu erzeugen:

  1. Beschränke dich auf ein freies Programm mit einem vollständig freien Skin (etwa ein KDE-Programm mit Crystal-Skin)
  2. Schneide alles weg, was möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist
  3. Der Inhalt muss ebenfalls frei sein. Vergewissere dich, dass der Screenshot kein Material zeigt - Bilder, Texte, Logos - das geschützt sein könnte.

Für freie Screenshots gibt es die Vorlage {{Template:free screenshot}}, die zusätzlich angebenen werden sollten - neben der obligatorischen Angabe, unter welcher Lizenz das abgebildete Programm steht.

[Bearbeiten] Bearbeitungen/Derivative Works

Du willst ein Bild von Mickymaus, aber natürlich weißt du, dass du nicht einfach einen Comic einscannen darfst. Warum nicht einfach ein Foto von einer kleinen Mickymausfigur machen und hochladen? Tu es nicht. Solche Fotos gelten als Bearbeitung (englisch: derivative work). Sie dürfen nur mit der Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers gemacht und veröffentlicht werden.

Wenn du Bilder von Comicfiguren, Skulpturen, Actionfiguren usw. siehst, bitte trage sie auf Commons:Löschanträge ein.

Siehe hierzu ausführlich: Commons:Bearbeitungen

[Bearbeiten] Checkliste

Nehmen wir an, du hast ein Foto mit deiner Kamera geschossen oder ein fremdes Bild eingescannt. Nun willst du es auf Wikimedia Commons hochladen. Woher weißt du nun, ob du es darfst oder nicht? Hier ist eine einfache Liste, die dir bei der Entscheidung hilft.

Wenn du dir nicht sicher bist, lies bitte zuerst die unter Commons:Lizenzen#Deutschland verlinkten Seiten. Falls noch Unklarheiten bestehen, kannst du auf Commons:Forum oder Wikipedia:Urheberrechtsfragen weitere Fragen stellen.

Mit Sicherheit in Ordnung:

Selbst gemachte Fotos bzw. Scans von:

  • Natur (Wald, Himmel, Berge...)
  • Tieren (Hund, Katze...)
  • Insekten (Käfer, Schmetterling...)
  • Menschen, die der Veröffentlichung des Bildes zugestimmt haben
  • dir selbst (solange du die Commons nicht als private Homepage missbrauchst)
  • Gegenständen, die durch ihr Alter gemeinfrei sind:
    • Gebäude, deren Architekt vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist
    • Kunstwerke, deren Schöpfer vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist
    • Bücher, deren Autor vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist

Entscheidung von Fall zu Fall:

Alles, das urheberrechtlich geschützt sein könnte:

  • Logos (nur sehr einfache Gestaltungen - und bitte Markenrechte beachten!)
  • Autos
  • Produkte des täglichen Gebrauchs (einfache Gestaltungen sind OK)
  • Buchumschläge (sehr einfache Gestaltungen sind OK)
    • Gebäude, deren Architekt vor weniger als 70 Jahren gestorben ist oder noch lebt (siehe Panoramafreiheit)
    • Kunstwerke, deren Schöpfer vor weniger als 70 Jahren gestorben ist oder noch lebt und die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen (siehe Panoramafreiheit)
  • Räume in Privathäusern oder Museen
  • Screenshots (siehe oben)

Nicht erlaubt:

  • Bilder, die unter der "Fair Use"-Klausel verwendet werden (siehe oben)
  • Fankunst, die urheberrechtlich geschütztem Material gleicht
  • Fotos von Menschen, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben (mit Ausnahme von Personen des öffentlichen Lebens)
  • Fotografien, Zeichnungen, Scans und andere Reproduktionen von Material, bei dem das Urheberrecht nicht ausschließlich bei dir liegt, z.B.:
    • Kunstwerke, die nicht dauerhaft installiert sind und deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist
    • Actionfiguren, Sammelfigürchen und anderes Spielzeug (siehe Commons:Lizenzen#Bearbeitungen/Derivative Works)
    • CD-Cover, Filmposter
    • Fernsehsendungen und Filmstills
    • Fotografien, die du nicht selbst erstellt hast

[Bearbeiten] Internationales Recht

[Bearbeiten] Berner Übereinkunft

Fast alle Staaten haben die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (englisch: Berne Convention) unterzeichnet (Volltext). Diesem Abkommen gemäß ist es möglich, die Verletzung eigener Urheberrechte auch in anderen Ländern zu verfolgen. Das heißt, dass die Urheberrechte desjenigen Landes beachtet werden müssen, in welchem die Rechte begehrt werden (Artikel 5.1).

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang Artikel 7, der die Schutzfristen regelt. Die Mindestschutzdauer beträgt generell 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, doch kann jedes Land diese Schutzdauer nach Ermessen verlängern.

Im Einzelfall richtet sich diese Dauer nach der Gesetzgebung des Landes, in welchem das Urheberrecht eingeklagt wird. Solange jedoch die Gesetzgebung dieses Landes nichts anderes vorsieht, soll die Schutzdauer nicht die Frist überschreiten, die in dem Land gilt, in welchem das Werk entstanden ist.

[Bearbeiten] Europäisches Urheberrecht

Die Europäische Union hat Richtlinien zur Harmonisierung des Urheberrechts verabschiedet. Allerdings gelten diese Richtlinien, anders als Verordnungen, nur eingeschränkt: Sie sollen von den einzelnen Ländern in nationale Gesetze umgesetzt werden. Bei der Umsetzung ist ein beträchtlicher Spielraum gegeben. So sind etwa, von Land zu Land unterschiedlich, Ausnahmen möglich, die dem US-amerikanischen "Fair Use" entsprechen. In Deutschland und Österreich bestehen derartig Regelungen, wie oben festgehalten, leider nicht.

Für unsere Zwecke ist vor allem die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts von Bedeutung. Diese Richtlinie legt die Schutzfrist von urheberrechtlich geschützten Werken auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest (bei mehreren Urhebern ab dem Tod des letzten Beteiligten; für kollektive, pseudonyme oder anonyme Werke ab dem Datum der Veröffentlichung).

Diese Richtlinie verkürzt jedoch nicht bereits laufende längere Schutzfristen in Ländern, die solche anwenden. Das heißt z.B., dass die verlängerten Schutzfristen in Frankreich, die erlassen wurden, um die Kriegszeiten zu kompensieren, nach wie vor gelten (siehe unten).

[Bearbeiten] Urheberrecht in einzelnen Staaten

Das Urheberrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Im Allgemeinen versuchen die Commons nur Material zuzulassen, das in allen (oder wenigstens den meisten) Ländern verwendet werden kann. Die Gesetzgebungen unterscheiden sich oft besonders in folgenden Punkten:

  • Die Gültigkeitsdauer von Urheberrechten (Schutzfrist). In den meisten Ländern überschreitet sie nicht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Der Status amtlicher Werke. In vielen (aber nicht allen) Ländern sind Dokumente, die von der Regierung oder Behörden zum offiziellen Gebrauch veröffentlicht werden, gemeinfrei.
  • Umfang des schützbaren Materials. In vielen Ländern können Fotos von Kunstwerken, Gebäuden, Skulpturen, Kleidung usw. nicht ohne Genehmigung des Urhebers des abgebildeten Werkes verwendet werden.

Um also einen brauchbaren Weg zu finden, mit den komplizierten Verhältnissen im internationalen Urheberrecht umzugehen, gibt es folgende Goldene Regel:

  • Das Urheberrecht des Landes, in dem das Werk zum ersten Mal veröffentlicht wurde ist anzuwenden (und bestimmt darüber, ob es als gemeinfrei einzustufen ist).
  • D.h. um herauszufinden, ob ein Gemäldes, das in zuerst in Frankreich veröffentlicht wurde, gemeinfrei ist, ist nicht das US-Recht oder das deutsche Recht anzuwenden, sondern das französische Recht.

[Bearbeiten] Ägypten

Nach ägyptischem Recht sind Fotografien für 15 Jahre ab der Veröffentlichung geschützt.

[Bearbeiten] Algerien

Unter algerischem Recht sind Fotografien und Filme bis 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt.


[Bearbeiten] Arabische Staaten

Regelungen beim Arab Committee for Protecting Intellectual Property und der Arab Law Group Organization.

[Bearbeiten] Argentinien

Für in Argentinien veröffentlichte Photos gilt eine Schutzfrist von 25 Jahren nach der ersten Veröffentlichung. Für "kinematografische Werke" gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Ablebens des Drehbuchautors, des Produzenten und des Regisseurs. Anonyme Bilder, Zeichnungen, etc., die von einer Intitution, Firma oder juristische Person in Argentinien registriert und die vor mehr als 50 Jahren zum ersten Mal veröffentlicht wurden, sind gemeinfrei. Bilder der argentinischen Regierung sind gemeinfrei.

[Bearbeiten] Australien

[Bearbeiten] Werke der Regierung

Gemäß [98] (PDF) verfällt das Urheberrecht an Werken der australischen Regierung (Commonwealth, States oder Territories) 50 Jahre nach der Erschaffung des Werks. Das heißt, alle Werke der Regierung, die vor dem 1. Januar 1956 entstanden sind, sollten gemeinfrei sein.

[Bearbeiten] Andere Werke

Zur Bestimmung der Schutzfrist sollte der Australian Copyright Act 1968 zu Rate gezogen werden.

  • Australisches Urheberrecht gilt für Werke, die zuerst in Australien veröffentlicht wurden oder deren Urheber Bürger oder Einwohner Australiens ist ([99]).
  • Der Schutz veröffentlichter Werke erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. [100]
  • Der Schutz zuvor unveröffentlichter Werke gilt bis mindestens 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung ([101]), ebenso bei anonymen und pseudonymen Werken ([102]).

Entsprechend gilt:

  • Werke, deren Autor vor 70 Jahren (es gilt das Ende des laufenden Kalenderjahrs) starb, sind gemeinfrei; anonyme/pseudonyme Werke, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, sind es ebenfalls.

[Bearbeiten] Dänemark

Nach dänischem Recht (Consolidated Act on Copyright 2003) erlischt der Urheberrechtschutz für "Fotografien" 50 Jahre nach deren Entstehung, für "fotografische Werke" jedoch erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Der Unterschied von Fotografien und fotografischen Werken ist (ähnlich wie im deutschen Recht "Lichtbild" und "Lichtbildwerk") nicht genau definiert. Um als Werk zu gelten, muss eine Fotografie eine gewisse Originalität oder andere künstlerische Eigenschaften aufweisen; einfache Schnappschüsse würden demnach nicht als "Werk" gelten. Die Auslegung ist jedoch subjektiv. Es gibt Diskussionen, ob alle Werke von Berufsfotografen als "fotografisches Werk" zu gelten haben.

[Bearbeiten] Deutschland

Siehe hierzu:

Das deutsche Urheberrecht findet sich hier im Volltext.

[Bearbeiten] Panoramafreiheit

Gemäß der deutschen Panoramafreiheit dürfen Gebäude und Kunstwerke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, von öffentlich zugänglichem Gelände aus fotografiert werden, ohne dass Urheberrechte des Künstlers oder Architekten beachtet werden müssen. Es dürfen dafür jedoch keine Hilfsmittel benutzt werden (wie etwa eine Leiter, ein Baugerüst oder das obere Stockwerk eines Nachbarhauses). Es gilt jedoch die Einschränkung, dass der Architekt oder Künstler Veränderungen an der Abbildung, die das geschützte Objekt betreffen, untersagen kann. Die Panoramafreiheit gilt nicht für Objekte, die nur vorübergehend im öffentlichen Raum zu sehen sind. Ein bedeutender Fall war der Verpackte Reichstag: An Bildern dieses nicht-dauerhaften Kunstwerks hat das Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude die Rechte.

[Bearbeiten] Amtliche Werke

Nach deutschem Recht sind amtliche Werke gemeinfrei, wenn sie "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" sind. "Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind." (UrhG §5)

Wappen deutscher Gemeinden, Länder und des Bundes werden dementsprechend als gemeinfrei eingestuft. Siehe dazu Wikipedia:Wappen.

[Bearbeiten] Finnland

Nach dem finnischen Urheberrecht gilt für Fotografien, die nicht als "Werk" gelten können, eine Frist von 50 Jahren nach der Entstehung. Fotografische Werke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Der Unterschied ist nicht präziser definiert (siehe Dänemark, Deutschland). Nach dem Finnischen Urheberrechtsrat gelten Fotografien als nicht als Werk, wenn der Fotograf die Komposition oder Beleuchtung des Bildes nicht kontrollieren konnte.

Das Urhebergesetz von 1995 verlängerte die Schutzfrist von 25 Jahren (nach einem Gesetz von 1961) auf 50 Jahre. Material, das zuvor bereits gemeinfrei war (und damit auch Fotografien, aber nicht fotografische Werke) sowie alles Material, das vor 1966 veröffentlicht wurde, ist gemeinfrei.

Die sprachlichen Schilderungen finnischer Wappen (Gemeinde, Regions- und Provinzwappen) gelten als amtliche Verlautbarungen und sind nicht geschützt ([103] und [104]), ebenso deren grafische Darstellung. Das gilt auch für die Wappen historischer Provinzen und andere historische Wappen.

[Bearbeiten] Frankreich

Die für Frankreich geltenden Gesetze (CPI/(englisch) richten sich nach der Berner Übereinkunft und der EU-Direktive.

Die gewöhnliche Schutzfrist ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei mehreren Urhebern nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers. Für anonyme, pseudonyme und kollektive Werke gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung (falls die Urheber sich nicht zu ihrem Werk bekannt haben. Daneben gibt es einige wichtige Verlängerungen dieser Frist (siehe unten).

[Bearbeiten] Bilder von staatlichen Webseiten

Die französische Regierung beauftragt oft Berufsfotografen, die nicht Angestellte des Staates sind, um offizielle Lichtbilder anzufertigen. Sie erwirbt dann das Nutzungsrecht, nicht aber das Urheberrecht der Bilder, und ist dementsprechend nicht in der Lage, die Bilder unter einer freien Lizenz freizugeben

Die Regeln, die für amtliche Werke gelten, sind unscharf. Generell ist anzunehmen, dass alles Material, das von einer Behörde kommt, urheberrechtlich geschützt ist ([105], [106]). Falls du also nicht ganz genau weißt, was du tust, übernehme keine Bilder von Webseiten der französischen Regierung auf die Commons.

[Bearbeiten] Verlängerte Schutzfristen

Das französische Urheberrecht gewährt längere Schutzfristen, um die Dauer der Weltkriege zu kompensieren (siehe CPI L123-8 ff.]). Es gelten folgende Fristverlängerungen, die (ggf. auch mehrfach) auf geltende Fristen zu addieren sind:

  • etwa 5 Jahre für den Ersten Weltkrieg
  • etwa 8,5 Jahre für den Zweiten Weltkrieg
  • 30 Jahre für Personen, die (im Zweiten Weltkrieg) für Frankreich gefallen sind (darunter etwa Antoine de Saint-Exupéry)

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht macht diese Erweiterungen nicht ungültig. Der gegenwärtige rechtliche Status ist unklar; das französische Kulturministerium rät jedoch dazu, generell von der Gültigkeit der erweiterten Fristen auszugehen ([107]).

Achtung: Man sollte nie annehmen, dass die Inhaber der Urheberrechte nicht versuchen werden, diese Verlängerungen juristische inzuklagen. Im Jahr 2005 verlangten die Inhaber der Rechte Entschädigun für einen Film, in dem die Internationale gepfiffen wurde, deren Urheber 1932 starb. Andererseits entschied das Pariser Berufungsgericht 2004 gegen die Anwendung der Fristverlängerungen ([108]).

[Bearbeiten] Architektur und Kunst im öffentlichen Raum

Der Architekt eines Bauwerks besitzt das Recht auf Abbildungen desselben, also etwa auf Fotografien, Zeichungen und Postkarten. So kann etwa der Architekt der Glaspyramide im Louvre gegen die Veröffentlichung von Abbildungen dieses Bauwerks klagen. In einem bekannten Fall ging dies sogar bis hin zum Recht an bestimmten Beleuchtungen: Die Firma, den Eiffelturm beleuchtet, fordert ihre Rechte an Bildern, die den beleuchteten Eiffelturm bei Nacht zeigen.

Jedoch wurde in diesem Urteil vom 15. März 2005 den Urhebern einzelner Kunstwerke, die auf einem öffentlichen Platz installiert wurden, das Recht an Fotografien abgesprochen, die den gesamten Platz zeigen:

uling #567 of March 15, 2005] of the Court of Cassation denied the right of producers of works of arts installed in a public plaza over photographs of the whole plaza:

"Das Gericht befindet, dass, wie auf den in Frage stehenden Bildern zu sehen ist, das Werk von Herrn X. und Z. mit dem architektonischen Kontext des Place des Terreaux verschmolzen ist, ein einfaches Element desselben bildet. Daraus schloss das Berufungsgericht korrekt, dass die Abbildung des strittigen Kunstwerks ein Nebenaspekt des abgebildeten (Bild-)Gegenstandes ist, welches die Abbildung des Platzes War; daher stellt das Bild keinen Versuch dar, das strittige Kunstwerk der Öffentlichkeit mitzuteilen."

Das Gericht unterschied zwischen der Abbildung eines Kunstwerks und der Abbildung einer Umgebung, von der das Kunstwerk nur ein Teil ist, und verweigerte dem Künstler das Recht an letzteren Abbildungen.

Während Architekten und bildende Künstler ein Recht an Bildern ihrer Werke haben können, gilt diese nicht für deren Besitzer. In Zusammenfassung eines urteils vom 7. Mai 2004 gilt:

"Der Besitzer eines Gegenstandes hat kein exklusives Recht an der Abbildung dieses Gegenstandes; er kann jedoch den Gebrauch dieses Bildes durch Dritte einschränken, wenn dieser Gebrauch ihm erhebliche Belastungen erzeugt."

In dieser Entscheidung schloss das Gericht aus, dass der Besitzer eines Hotels, der zu hohen Kosten umfangreiche Reparaturen und Erweiterungen an seinen Gebäuden hatte vornehmen lassen, das exklusive Recht an Bildern des Hotels erwarb.

Das Gericht vertrat bereits in diesem Urteil vom 5. Juni 2003 die Ansicht, dass das Recht des Eigentümers keinerlei Recht am Bild von diesem Eigentum mit sich bringt. Jedoch betont das Urteil auch das Recht auf die Privatsphäre der Hausbesitzer; im vorliegenden Fall wurde nicht nur ein Foto des Hauses veröffentlicht, sondern auch Name und Adresse der Besitzer. Ein früheres Urteil vom 2. Mai 2001 lehnte ebenfalls das Recht am Bild des eigenen Besitzes ab, wenn keine erheblichen Belastungen gegeben sind.

[Bearbeiten] Großbritannien / Vereinigtes Königreich

Wie im Rest der EU gilt im Vereinigten Königreich eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Es gibt jedoch Abweichungen. Werke fallen in drei Kategorien: 1. Crown Copyright und 2. Parliamentary Copyright für Werke der Regierung und ihrer Bediensteten und 3. das gewöhnliche Urheberrecht für alle anderen Werke.

[Bearbeiten] Crown Copyright

Werke, die unter Crown Copyright stehen, sind 50 Jahre nach der kommerziellen Erstnutzung geschützt. Für Werke der englischen Krone, die vor Inkrafttreten des Copyrightgesetzes, also vor dem 30. Juni 1956, hergestellt wurden, gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren ab der Herstellung. Vor dem 30. Juni 1957 erstellte Stiche sind 50 Jahre nach der kommerziellen Erstnutzung geschützt. Unveröffentlichte Stiche aus dieser Zeit sind bis 2039 geschützt. Andere Werke als Stiche und Fotografien, die vor dem 30. Juni 1957 erstellt wurden, haben eine Schutzfrist von 50 Jahren ab Herstellung.

Weitere Regeln gelten für Kunstwerke der Krone, die zwischen dem 30. Juni 1957 und dem Inkrafttreten des Copyright Designs and Patents Act 1988 am 1. August 1989 geschaffen wurden. Veröffentlichte Stiche aus dieser Zeit sind 50 Jahre nach kommerzieller Veröffentlichung geschützt. Unveröffentlichte Stiche aus dieser Zeit sind bis 2039 geschützt. Andere Kunstwerke sind bis 50 Jahre nach der Herstellung geschützt.

Eine Zusammenfassung findet sich unter http://www.museumscopyright.org.uk/crown-a.pdf (PDF, englisch).

Tonaufnahmen unter Crown Copyright sind einfacher zu beurteilen. Das Copyright läuft 50 Jahre nach der Herstellung aus, es sei denn, das Werk wird während dieser Zeit kommerziell veröffentlicht, worauf das Copyright 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung ausläuft.

[Bearbeiten] Parliamentary Copyright

Das Parliamentary Copyright gilt seit dem Inkrafttreten des Copyright Designs & Patents Act am 30. August 1989. Seine Schutzfristen entsprechen dem des Crown Copright.

[Bearbeiten] Gewöhnliches Copyright

Für das Copyright gewöhnlicher Werke ist die wichtigste Unterscheidung die zwischen Werken mit einem namentlich bekannten Urheber und anonymen bzw. pseudonymen Werken. Es gibt auch Unterschiede zwischen Kunstwerken und Tonaufnahmen. Relevant sind die Daten des Inkrafttretens des Copyright Act von 1957 und des Copyright Designs & Patents Act von 1988.

Wenn ein Werk nach dem 30. August 1989 erschaffen wurde und einen namentlich bekannten Urheber hat, verfällt das Copyright 70 Jahre nach dessen Tod. Wenn das Werk eine Fotografie eines bekannten Urhebers ist und vor dem 30. Juni 1957 aufgenommen wurde, verfällt das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wenn das Werk ein nicht-fotografisches Kunstwerk mit einem bekannten Urheber ist und vor dem 30. August 1989 erschaffen wurde, können folgende Situationen zutreffen:

  • Wenn das Werk zu Lebzeiten des Urhebers erstmals veröffentlicht wurde, verfällt das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
  • Wenn das Werk vor dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde und der Urheber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung länger als 20 Jahre tot war, verfällt das Copyright 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
  • Wenn das Werk vor dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde und der Urheber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weniger als 20 Jahre tot war, verfällt das Copyright 70 Jahre nach seinem Tod.
  • Wenn das Werk nach dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde und der Urheber nach 1968 gestorben ist, verfällt das Copyright 70 Jahre nach seinem Tod.
  • Wenn das Werk nach dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde und der Urheber vor 1969 gestorben ist, verfällt das Copyright am Ende des Jahres 2039.

Wenn der Urheber unbekannt ist, ist generell eine Schutzfrist von 70 Jahren anzunehmen. Wenn ein anonymes Werk vor dem 30. August 1989 erschaffen wurde, verfällt das Copyright entweder 70 Jahre nach der Erstellung oder, falls das Werk während dieser Zeit veröffentlicht wird, 70 Jahre nach Veröffentlichung. Wenn das Werk eine Fotografie ist, die vor dem 1. Juni 1957 aufgenommen wurde, dann verfällt das Copyright 70 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufnahme bzw. 70 Jahre nach Erstveröffentlichung. Wenn das anonyme Werk vor 1969 entstanden ist, können folgende Situationen zutreffen:

  • Wenn das Werk vor dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde, verfällt das Copyright 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
  • Wenn das Werk erstmals nach 1968 veröffentlicht wurde, verfällt das Copyright 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
  • Wenn das Werk bislang unveröffentlicht ist, verfällt das Copyright am Ende des Jahres 2039.
  • Wenn das Werk erstmals vor 1969 veröffentlicht wurde, verfällt das Copyright am Ende des Jahres 2039.

Siehe hierzu die Zusammenfassung unter http://www.museumscopyright.org.uk/private.pdf (PDF, englisch)

Für Tonaufnahmen gelten die gleichen Regeln wie für Tonaufnahmen unter Crown Copyright.

[Bearbeiten] Typographical Copyright

Wer aus einer britischen Publikation ein gemeinfreies Werk einscannt, muss das typographische Copyright beachten. Für die Typographie eines Druckwerks gilt eine Schutzfrist von 25 Jahren nach Erstellung.

[Bearbeiten] Publication Right

Eine weitere Bestimmung ist das Publication Right, das für alle Werke gilt, die unter das gewöhnliche Copyright (nicht Crown Copyright) fallen. Wenn das Copyright eines bislang unveröffentlichten Werkes verfällt (also im Jahr 2039), hat der Veröffentlicher für 25 Jahre ein Publication Right, das dem gewöhnlichen Copyright entspricht. Erstveröffentlichungen sind also für mindestens 25 Jahre geschützt.

[Bearbeiten] Datenbanken

Wenn Material aus einer Publikation gescannt wird, die 1982 oder später erschienen ist, muss die Schutzfrist von Datenbanken beachtet werden. Sie gilt 15 Jahre ab der Erstellung oder substanziellen Ergänzung einer Datenbank. Bücher gelten als Datenbanken, weil sie systematische Sammlungen von Information darstellen. Werke, die zwischen 1982 und 1997 erstellt wurden, sind dadurch bis Ende 2012 geschützt, d.h. 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

[Bearbeiten] Ausnahmen

Wie viele Staaten macht Großbritannien eine Ausnahme bei Kunstwerken, die dauerhaft im öffentlichen Raum installiert sind (Panoramafreiheit). Abschnitt 62 des Copyright Designs & Patents Act 1988 legt fest, dass es keine Verletzung des Urheberrechts darstellt, ein Gebäude, eine Skulptur, ein Modell oder sonstiges Werk mit Bildmedien abzubilden, wenn dieses dauerhaft auf öffentlich zugänglichem Gelände installiert ist.

[Bearbeiten] Hong Kong

In Hong Kong läuft dere urheberrechtlich Schutz eines Werkes 50 Jahre nach dem Tod des letzten bekannten Urhebers ab bzw. 50 Jahre nach der Veröffentlichung bei anonymen Werken. Für Werke der Regierung gelten andere Bestimmungen. [109]

[Bearbeiten] Kanada

Gemäß dem kanadischen Copyright Act gilt die urheberrechtliche Schutzfrist bis 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers (bis zum Ende des dann laufenden Kalenderjahres). Für anonyme oder pseudonyme Werke gilt dies entweder 50 Jahre nach Veröffentlichung oder 75 Jahre nach der Entstehung; gültig ist das frühere der beiden Daten.

[Bearbeiten] Indien

Nach indischem Urheberrecht sind alle Bilder, die vor mehr als 60 Jahren in Indien veröffentlicht wurden, in der Public Domain ([110]).

[Bearbeiten] Iran

Nach Iranischem Recht vom 1. Januar 1970 sind viele Bilder in der Public Domain, wenn alle beteiligten Urheber vor mindestens 30 iranischen Kalenderjahren gestorben sind.

In besonderen Fällen, falls das Werk filmisch oder fotografisch ist oder die Nutzungsrechte an eine juristische Person übertragen wurden, ist das Werk 30 iranische Jahre nach Veröffentlichung oder Verkauf in der Public Domain.

[Bearbeiten] Israel

Nach israelischem Urheberrecht endet der urheberrechtliche Schutz von Werken 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Es gilt Panoramafreiheit.

[Bearbeiten] Mexiko

Nach mexikanischem Recht (Art. 29, Ley federal del derecho de autor) besteht der urheberrechtliche Schutz für 100 Jahre nach dem Tod des Urhebres (bis zum Ende des dann laufenden Kalenderjahrs), bzw. 100 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers, bei anonymen und staatlichen Werken 100 Jahre nach Veröffentlichung. Diese Frist gilt nicht für Werke, die vor dem 23. Juli 2003 bereits gemeinfrei waren, das heißt für alle Werke, deren Urheber vor dem 23. Juli 1928 (75 Jahre nach alter Frist) gestorben ist.

[Bearbeiten] Niederlande

Veröffentlichungen der niederländischen Regierung sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine entsprechende Copyright-Notiz tragen (Niederländisches Urheberrecht, Art. 15b). Gesetze und Gerichtsurteile sind urheberrechtsfrei.

Im allgemeinen sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers geschützt.

[Bearbeiten] Norwegen

Bilder von Kunstwerken im öffentlichen Raum können nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden, es sei denn, das Werk ist eindeutig nicht der Hauptgegenstand des Bildes. Auf Bilder von Gebäuden gibt es keine Beschränkungen.

Gesetze, Gerichtsurteile, amtliche Berichte und Verlautbarungen der Regierung oder von Behörden sind nicht geschützt. Bilder, die in solchen Werken verwendet werden, sind jedoch möglicherweise geschützt, sofern sie nicht speziell für diese Veröffentlichung angefertigt wurden.

Fotos von Menschen dürfen nicht ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden, es sei denn, a) das Bild illustriert ein aktuelles Ereignis von öffentlichem Interesse, oder b) die Person ist eindeutig nicht Gegenstand des Bildes (z.B. zufällige Passanten vor einem Gebäude), oder c) das Bild zeigt eine öffentliche Versammlung, eine Parade o.ä. von öffentlichem Interesse.

[Bearbeiten] Sowjetunion (bis 1991)

Werke, die erstmals in der Sowjetunion vor dem 27. Mai 1973 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter internationale Übereinkommen und sind daher gemeinfrei. Manche dieser Werke sind jedoch wiederum im heutigen Russland urheberrechtlich geschützt. Sowjetische Veröffentlichungen vor dem 28. Juli 1954 sind weltweit gemeinfrei.

Diese Behauptungen sind unbewiesen und umstritten, siehe Template talk:PD-Soviet.

[Bearbeiten] Spanien

Nach spanischem Recht verfällt das Recht am geistigen Eigentum 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Royal Act 1/1996, PDF). Falls es keinen Besitzer dieses intellektuellen Eigentums gibt, verfällt es 70 Jahre nach der Veröffentlichung.

[Bearbeiten] USA

Für die USA gilt:

  • Alles Material, das in den USA vor dem 1. Januar 1923 veröffentlicht wurde, ist Public Domain (gemeinfrei).
  • Alles, was vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurde, ist Public Domain, sofern das Copyright nicht verlängert wurde (hier findet sich eine Datenbank für Bücher und Karten).
  • Alles, was vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk ("©", "Copyright" or "Copr." sowie das Jahr der Veröffentlichung und der Inhaber des Copyrights) veröffentlicht wurde, ist Public Domain.
  • Fotografien, die nach dem 1. Januar 1978 aufgenommen wurden, sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.
  • Werke, die vor dem 1. Januar 1978 erschaffen, aber nicht veröffentlicht wurden, sind ab dem Zeitpunkt, da für sie Copyright beantragt wurde, 95 Jahre lang geschützt; ansonsten sind anonyme/pseudonyme Werke 95 Jahre nach Erstellung und Werke namentlich bekannter Urheber bis 120 Jahre nach Erstellung geschützt. Es gilt die jeweils kürzere Frist.

Auf [111] gibt es weitere Informationen.

[Bearbeiten] Werke der US-Regierung

Beispiel einer Public-Domain-Fotografie. Sie wurde von der NASA erstellt, die eine Bundesbehörde der USA ist
Beispiel einer Public-Domain-Fotografie. Sie wurde von der NASA erstellt, die eine Bundesbehörde der USA ist

Werke der US-Regierung und ihrer Bundesbehörden sind grundsätzlich Public Domain. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Die Public-Domain-Regelung gilt für die Werke mancher, aber nicht aller Regierungen der einzelnen US-Bundesstaaten.
  • Ausgeschlossen sind Firmen, die nicht von der Regierung finanziert werden, wie Amtrak oder der US Postal Service, der das Copyright an US-amerikanischen Briefmarken nach 1978 hält (ältere Briefmarken sind Public Domain).
  • Ausgeschlossen sind auch Werke, die zwar von der US-Regierung in Auftrag gegeben worden sind, aber von Fremdfirmen produziert werden. In diesem Fall kann das Copyright auf die Regierung übertragen worden sein (So wurde etwa das Copyright am Handbuch der Programmiersprache Ada dem US-Verteidigungsministerium übertragen).
  • Manche Bundesbehörden arbeiten mit anderen Instituten oder Firmen zusammen. Das gilt in besonderem Maße für die NASA, die zusammen mit Caltech das Jet Propulsion Laboratory betreibt und gemeinsam mit der ESA und CNES Weltraumprojekte unterhält. In solchen Fällen ist nur Material als Public Domain einzustufen, das allein von der NASA produziert wurde; die anderen Organisationen können auf manches Material, das auf NASA-Seiten veröffentlicht wird, Urheberrechte beanspruchen. Auf der offiziellen Webseite der NASA gibt es in diesen Fällen Copyright-Vermerke.
  • Bilder, die auf Webseiten und in Archiven der US-Regierung oder ihren Bundesbehörden liegen, sind nicht notwendigerweise Public Domain. Bitte halte immer nach Copyright-Vermerken Dritter Ausschau!

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Es kann Einschränkungen durch lokale Gesetze, das Markenrecht und andere nicht auf das Urheberrecht bezogene Gesetze geben, welche Wikimedia Commons jedoch nicht berücksichtigt. Wikimedia Commons versucht, solche Einschränkungen auf der Bildbeschreibungsseite anzugeben, aber es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die Nutzung der Medien nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Insbesondere kann Material, das in einem Land gemeinfrei ist, in einem anderen noch urheberrechtlich geschützt sein.


Vorlage:Abstract


Die folgende Sammlung von Antworten zu ausgewählten Rechtsfragen wurde vom Verein Wikimedia e.V in Auftrag gegeben. Der Text ist unter den Bedingungen der GFDL auch als PDF und OpenOfficeWriter-Datei verfügbar.

AUSGEWÄHLTE RECHTLICHE ASPEKTE DER ERSTELLUNG VON BEITRÄGEN FÜR WIKIPEDIA
Eine kurze Darstellung der bestehenden Probleme in Frage-/Antwortform
JBB Rechtsanwälte Dr. Till Jäger, München; Dr. Carsten Schulz, München
März 2005

[Bearbeiten] Inhalt

  • Einführung
  • Urheberrecht
    • I. Anwendbares Recht
    • II. Rechtsinhaberschaft
    • III. Nutzung
    • IV. Ansprüche Dritter bei Rechtsverletzungen auf Wikipedia
    • V. GNU Free Documentation License (GNU-FDL)
    • IV. Ansprüche gegenüber Dritten bei GNU FDL Verletzungen
    • VII. Bilder
    • VIII. Urheberrecht und Hausrecht
  • Persönlichkeits- und Datenschutzrecht

[Bearbeiten] Einführung

Die nachfolgenden Hinweise sollen eine erste Orientierung für alle diejenigen geben, die Wikipedia nicht nur nutzen möchten, sondern auch eigene Beiträge für Wikipedia zur Verfügung stellen. Dabei sollte eines klar sein: Rechtsberatung im Einzelfall kann und darf dabei an dieser Stelle nicht gegeben werden. Es handelt sich vielmehr auch nicht um eine kurze, erschöpfende Darstellung aller Urheberrechtsfragen und Fragen zur Bild- und Textnutzung, die im Zusammenhang mit Wikipedia auftauchen können, sondern lediglich um eine kursorische Übersicht über mögliche Problemfelder.

Unter Juristen sind zahlreiche Rechtsfragen, die die Nutzung und Einstellung von Beiträgen bei Wikipedia betreffen, umstritten. Die Vielzahl dieser unterschiedlichen Meinungen konnte hier unmöglich vollständig aufgearbeitet werden. Der nachfolgende Fragen-/Antwortenkatalog ist daher von vornherein auf die Darstellung einzelner Ansichten beschränkt. Dabei wird vorrangig die jeweils in der Rechtsprechung vorherrschende Auffassung nachgezeichnet, um auf diese Weise eine zügige Orientierung für die Praxis zu ermöglichen.

Die Darstellung befindet sich auf dem Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Februar 2005.

[Bearbeiten] Urheberrecht

[Bearbeiten] I. Anwendbares Recht

[Bearbeiten] 1) Wann ist welches Recht für urheberrechtliche Fragen des deutschsprachigen Wikipedia-Angebotes anwendbar?

Die Frage nach dem anwendbaren Recht richtet sich nach dem Internationalen Privatrecht (IPR), das sich – anders als der Name vermuten lässt – aus den jeweiligen nationalen Regelungen eines Staates zu grenzüberschreitenden Sachverhalten ergibt. Das deutsche IPR kennt keine expliziten gesetzlichen Regelungen für urheberrechtliche Fragen, die Gerichte wenden aber das sogenannte „Schutzlandprinzip“ an. Dieses Prinzip beruht auf der Überlegung, dass die Geltung von nationalen urheberrechtlichen Befugnissen auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt ist. Dem Urheber kommt also kein einheitliches „internationales“ Urheberrecht zu, sondern ein Bündel nationaler Urheberrechte, deren Inhalt sich nach den jeweiligen Urheberrechtsordnungen richtet. Daher wenden deutsche Gerichte deutsches Urheberrecht an, wenn für Handlungen in Deutschland um Schutz nachgesucht wird. Da das deutschsprachige Wikipedia-Angebot in Deutschland abrufbar ist und sich an Nutzer in Deutschland richtet, wird ein deutsches Gericht stets (auch) deutsches Urheberrecht anwenden, wenn Verletzungen gegen die Betreiber von Wikipedia geltend gemacht werden.

Kompliziert wird die Problematik des anwendbaren Rechts dadurch, dass auch von (fast allen) anderen Staaten aus auf die deutschen Wikipedia-Seiten zugegriffen werden kann. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind gerichtlich nicht entschieden und in der rechtswissenschaftlichen Literatur stark umstritten. Dies hat dazu geführt, dass ganz unterschiedliche Vorschläge zum anwendbaren Recht gemacht werden. Diese reichen vom Recht des Staates, in dem sich der Server befindet, über das Recht des Staates, in dem der Betreiber der Website seinen Sitz hat, bis zu der Ansicht, dass die Urheberrechtsordnungen aller Staaten anwendbar sind, in denen ein Werk abrufbar ist. Dann würden immer die strengsten urheberrechtlichen Regelungen den Maßstab bilden. Um diese praktisch kaum durchführbare Konsequenz zu vermeiden, findet eine Meinung zunehmend Anhänger, die darauf abstellt, für welche Staaten das Angebot intendiert ist. Demzufolge wären für die deutschsprachige Wikipedia die Urheberrechtsordnungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz anwendbar.

Ein weiterer Aspekt tritt hinzu, wenn Urheberrechte vor einem Gericht im Ausland geltend gemacht werden. Dieses Gericht wendet sein eigenes, nationales IPR an und kann daher wiederum zu anderen Ergebnissen kommen. So kann es durchaus sein, dass ein Gericht in den USA das US-Copyright anwendet, weil das deutschsprachige Wikipedia-Angebot in den USA abrufbar ist. Allerdings haben sich diese theoretischen Risiken in der Praxis bislang nicht realisiert. Das Fehlen von einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Deutschland trotz der inzwischen jahrelangen Nutzung des Internet zeigt, dass die Beachtung ausländischer Rechtsordnungen für Betreiber in Deutschland derzeit keine praktische Bedeutung hat. Dies mag auch darin begründet sein, dass bei Beachtung des hohen urheberrechtlichen Schutzstandards in Deutschland die Gefahr der Verletzung ausländischer Urheberrechte gering ist.

[Bearbeiten] II. Rechtsinhaberschaft

[Bearbeiten] 1) Wer ist Inhaber der Rechte an Texten und Bildern?

In Deutschland gilt das sogenannte „Schöpferprinzip“. Danach ist Inhaber des Urheberrechts stets derjenige, der das geschützte Werk geschaffen hat. Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, sind sie Miturheber. Nimmt jemand Veränderungen an einem fremden urheberrechtlich geschützten Werk vor, kann er als Bearbeiter ein eigenes Urheberrecht erwerben. Bei diesem Bearbeiterurheberrecht handelt es sich um ein abhängiges Recht: zur Verwertung der bearbeiteten Fassung ist sowohl die Zustimmung des Bearbeiters als auch die Zustimmung des Urhebers des Originalwerks erforderlich.

Das Urheberrecht schützt den Urheber – wie es das Gesetz ausdrückt – „in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“ (§ 11 UrhG). Das Urheberrecht gewährt damit seinem Inhaber sowohl persönlichkeitsrechtliche als auch vermögensrechtliche Befugnisse.

Das Urheberrecht kann der Urheber nach deutschem Rechtsverständnis (anders als etwa das US-amerikanische Copyright) nicht insgesamt auf Dritte übertragen. Dies hängt damit zusammen, dass es sich nicht allein um ein Vermögensrecht, sondern eben auch um ein Persönlichkeitsrecht handelt. Denn wenn das Urheberrecht auch die Persönlichkeit des Urhebers schützt, kann es natürlich nicht frei handelbar sein, sondern muss stets derjenigen Person zustehen, deren Schutz es dient, nämlich dem Urheber.

Allerdings kann der Urheber Dritten Nutzungsrechte einräumen. Diese Nutzungsrechte gestatten es ihrem Inhaber, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu benutzen (§ 31 Abs. 1 UrhG). Dabei können entweder einfache (nicht-exklusive) oder ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte eingeräumt werden. Während das einfache Nutzungsrecht jeweils nur zur Nutzung auf die erlaubte Art berechtigt, gestattet das ausschließliche Nutzungsrecht darüber hinaus die Nutzung des Werkes „unter Ausschluss“ aller anderen Personen, grundsätzlich auch unter Ausschluss des Urhebers. Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist in diesen Fällen, derjenige, der grundsätzlich über die Nutzung des Werks durch Dritte entscheiden darf. Insoweit kann man dann sagen, dass er „Inhaber der für die Nutzung erforderlichen Rechte“ ist; er kann Dritten Unterlizenzen einräumen, wenn der Urheber zustimmt.

Dass ein anderer als der Urheber über die ausschließlichen Rechte verfügt, ist in der Praxis vielfach der Regelfall. Arbeitgeber lassen sich häufig bereits im Arbeitsvertrag die ausschließlichen Nutzungsrechte für Arbeitnehmerwerke einräumen (bei Software erhält sie der Arbeitgeber sogar schon von Gesetzes wegen, § 69b UrhG). Auch bei Zeitungs- oder Buchverlagen ist es üblich, dass diese sich die ausschließlichen Rechte für eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsarten einräumen lassen. In diesen Fällen ist es dem Urheber nicht möglich, sein Werk (auch) bei Wikipedia einzustellen. Denn das ausschließliche Nutzungsrecht beschneidet, wie oben ausgeführt, auch die Rechte des Urhebers.

Insgesamt kann man festhalten: „Inhaber der Rechte“ ist grundsätzlich der Urheber (Schöpfer); er entscheidet darüber, ob seine Texte, Bilder, etc. auf Wikipedia eingestellt werden können und sollen; bei Miturheberschaft müssen sich alle darüber einig sein; bei der Bearbeitung müssen Bearbeiter und Urheber des Originalwerks zustimmen. Stets ist zu prüfen, ob einem Dritten ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden; dann gilt: Bitte nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des Dritten auf Wikipedia einstellen.

[Bearbeiten] 2) Können gesonderte Rechte an Zusammenstellungen von Texten und Bildern entstehen?

Ja. In Betracht kommt auf der einen Seite ein Schutz als Sammelwerk (und – als dessen Unterfall – als Datenbankwerk) und auf der anderen Seite ein Schutz als Datenbank (ohne „-werk“). Dieser Schutz kann gegebenenfalls neben einen Schutz der Einzelelemente treten, er kann aber auch dort greifen, wo die Einzelelemente selbst nicht (mehr) geschützt sind. Im Überblick gilt hier:

Die Auswahl und die Anordnung geschützter oder ungeschützter Werke können zu einem eigenen urheberrechtlichen Schutz der Zusammenstellung als sogenanntes Sammelwerk führen, § 4 UrhG. Voraussetzung des Schutzes ist dabei, dass es sich bei dem Schaffensergebnis um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt; es muss ein gewisses Maß an Individualität zugrunde liegen. Dies ist bei reinen Adresssammlungen regelmäßig nicht der Fall; Sammelwerk ist aber beispielsweise ein schriftliches oder als elektronisch strukturiertes und abrufbares Lexikon oder eine Enzyklopädie.

Geschützt ist bei Sammelwerken die Auswahl oder Anordnung. Dieser rechtliche Schutz des Sammelwerkes ist zu trennen vom Schutz der einzelnen Elemente (z.B. einzelne Artikel einer Enzyklopädie). Die Trennung hat zur Folge, dass urheberrechtlich nicht geschützte Elemente eines Sammelwerkes als solche frei genutzt werden dürfen, wenn durch die Übernahme nicht zugleich eine Übernahme der geschützten Auswahl oder Anordnung erfolgt.

Von dem Schutz als Sammelwerk bzw. als Datenbankwerk ist ein Schutz als Datenbank (ohne „-werk“) zu unterscheiden. Datenbank in diesem Sinne ist eine Anordnung unabhängiger Elemente, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder in anderer Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung wesentliche Investitionen erfordert. Die Schutzschwelle ist hier niedriger anzusehen als bei „Datenbankwerken“, da es nicht auf die Frage ankommt, ob es sich um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt, sondern lediglich darauf, ob wesentliche Investitionen erforderlich waren.

Geschützt wird der Hersteller der Datenbank vor der unrechtmäßigen Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank und der wiederholten und systematischen Übernahme kleinerer Teile. Das bedeutet, dass einzelne Elemente ohne weiteres übernommen werden können, soweit nicht sonstige Rechte (z.B. Urheberrechte) an diesen bestehen und solange die Übernahme nicht systematisch erfolgt.

[Bearbeiten] 3) Welche Rechte können durch Reproduktion gemeinfreier Texte und Bilder entstehen? Können dadurch Verbotsrechte gegenüber Wikipedia entstehen?

Die bloße technische Reproduktion gemeinfreier Texte und Bilder ist keine persönliche geistige Leistung sondern lediglich eine handwerkliche Vervielfältigung. Ein eigenes Urheberrecht entsteht an den Reproduktionen daher nicht. Denkbar ist allerdings, dass aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente ein Schutz als Sammelwerk besteht, oder dass die gemeinfreien Texte und Bilder in eine geschützte Datenbank eingestellt werden (dazu s.o. „Können gesonderte Rechte an Zusammenstellungen von Texten und Bildern entstehen?“). Weder der Schutz als Datenbank noch der Schutz als Datenwerk schützten jedoch das einzelne Element. Dieses kann daher nach wie vor auch bei Wikipedia eingestellt werden, solange nicht gleichzeitig wesentliche Teile der Datenbanken übernommen werden oder eine Übernahme der geschützten Anordnung oder Auswahl von Sammelwerken erfolgt.


Von der technischen Reproduktion zu unterscheiden ist die sogenannte Reproduktionsfotografie. Fotografien von Werken der bildenden Künste können – auch wenn letztere bereits gemeinfrei sind – Schutz als Lichtbild oder Lichtbildwerk genießen (dazu siehe unten „Unterschiede im Schutz von Lichtbildern und Lichtbildwerken?“). Denn dort wird erstmals ein Foto, nicht aber die Vervielfältigung eines Fotos hergestellt. In diesen Fällen können Verbotsrechte des Fotografen bestehen.

Die Abgrenzung schutzfähiger Reproduktionsfotografie von bloßer technischer Reproduktion ist dabei im Einzelfall nicht immer leicht zu ziehen. Zum einen kann bedeutsam sein, ob ein Mindestmaß an eigener Leistung erbracht wurde, etwa durch die Wahl bestimmter Blickwinkel und/oder Beleuchtungen. Zum anderen kann es auch darauf ankommen, ob durch die eigene Leistung ein neues, selbständig verwertbares Wirtschaftsgut entsteht. Stets als Lichtbilder geschützt sind wohl jedenfalls Reproduktionen von dreidimensionalen Kunstwerken; hier kann sogar ein Schutz als Lichtbildwerk vielfach zu bejahen sein, da von der Beleuchtung bis zur Auswahl der Perspektive und des Fotopapiers zahlreiche Gestaltungsspielräume bestehen.

[Bearbeiten] 4) Sind Wikipedia-Artikel, die anonym erstellt wurden, überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Ja. Das Entstehen des Urheberrechts ist nicht daran gebunden, dass sich eine bestimmte Person öffentlich zu ihrer Urheberschaft bekennt.

Für anonyme Werke gelten allerdings gewisse Besonderheiten. So erlischt das Urheberrecht bei diesen – wenn nicht der Urheber innerhalb der Schutzfrist seine Identität offenbart – bereits siebzig Jahre nach Veröffentlichung, unter bestimmten Voraussetzungen siebzig Jahre nach Entstehung des Werkes. Demgegenüber erlischt das Urheberrecht bei Werken, deren Urheber benannt sind, erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

[Bearbeiten] III. Nutzung

[Bearbeiten] 1) Unter welchen Voraussetzungen dürfen „fremde“ Texte und Bilder für Wikipedia genutzt werden?

Die Voraussetzungen, unter denen fremde Texte und Bilder für Wikipedia genutzt werden dürfen, richten sich zunächst danach, ob es sich bei diesen überhaupt um immaterialgüterrechtlich geschützte Leistungen handelt, oder ob ein solcher Schutz von vornherein nicht besteht oder später weggefallen ist. Weiter kommt es darauf an, ob die vorgesehenen Handlungen gesetzlich oder vertraglich gestattet wurden.

[Bearbeiten] a) Sind Texte und Bilder immaterialgüterrechtlich geschützt oder nicht?

Uneingeschränkt nutzen darf man fremde Texte und Bilder, wenn an diesen überhaupt keine Rechte Dritter bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die Texte oder Bilder entweder von vornherein überhaupt nicht durch das Urheberrecht oder durch sonstige Rechte Dritter geschützt sind, oder wenn zwar ursprünglich ein Schutz bestand, dieser aber mittlerweile abgelaufen ist.

Von vornherein urheberrechtlich nicht geschützt sind Texte und Bilder, die keine – wie es das Gesetz in § 2 Abs. 2 UrhG ausdrückt – „persönliche geistige Schöpfung“ sind. Damit es sich bei Texten und Bildern um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt, ist unter anderem ein gewisses Maß an Individualität erforderlich. Das Werk muss sich von der Masse des Alltäglichen und von lediglich handwerklichen oder routinemäßigen Leistungen abheben. Diese Anforderungen werden in der Praxis allerdings vielfach sehr großzügig gehandhabt. Urheberrechtlicher Schutz wird auch schon für Leistungen gewährt, die in großen Massen hergestellt werden und lediglich ein geringes Mindestmaß an Individualität aufweisen (Formulare, Adressbücher, Bedienungsanleitungen, etc.). Allerdings ist auch zu berücksichtigen: Man muss sich immer den Werkteil anschauen, der übernommen werden soll und nicht das Werk als Ganzes. Und dabei gilt: Nicht jedes einzelne Stück (z.B. jeder einzelne Satz) eines individuellen Werkes muss individuell sein.

Auch wenn kein urheberrechtlicher Schutz vorliegt, kann es sein, dass die Schaffensergebnisse noch durch andere Immaterialgüterrechte geschützt sind. Dies ist zum Beispiel bei Lichtbildern der Fall. Hier hat der Gesetzgeber in § 72 UrhG ein eigenes, vom Urheberrecht zu trennendes Leistungsschutzrecht für den Fotografen geschaffen. Geschützt ist danach jedes eigenständig geschaffene (d.h. nicht von einem anderen Foto abfotografierte) Foto für die Dauer von fünfzig Jahren nach Erscheinen des Lichtbildes (siehe dazu ausführlicher unten „Unterschiede im Schutz von Lichtbildern und Lichtbildwerken?“).

Sind Texte und Bilder zwar ursprünglich urheberrechtlich oder durch sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte geschützt gewesen, so kann es dennoch sein, dass dieser Schutz mittlerweile „erloschen“ ist; die Werke sind dann „gemeinfrei“. Beim Urheberrecht beträgt die Schutzdauer 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Besonderheiten gelten für anonyme Werke; hier endet der Schutz regelmäßig 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.

Wichtig ist auch die Schutzfrist für das Leistungsschutzrecht des Lichtbilderherstellers. Diese Frist beträgt – wie bereits angedeutet – anders als der urheberrechtliche Schutz als Lichtbildwerk gemäß § 72 Abs. 2 UrhG in der Regel 50 Jahre ab Erscheinen des Lichtbildes.


[Bearbeiten] b) Ist die angestrebte Nutzung schon von Gesetzes wegen gestattet?

Auch wenn Dritte Urheberrechte oder sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte an Texten und Bildern haben, kann dennoch deren Verwendung schon durch das Gesetz selbst gestattet sein. Das Gesetz sieht bestimmte Grenzen (sogenannte „Schranken“) der weitreichenden Urheberbefugnisse vor.

Die bekannteste Schranke ist sicherlich die sogenannte „Privatkopie“: Jedermann ist nach § 53 UrhG befugt, unter den dort genannten Voraussetzungen einzelne Vervielfältigungen für den privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch herzustellen. Die Privatkopie spielt allerdings, da die Informationen bei Wikipedia jeweils öffentlich zugänglich gemacht werden sollen und gerade nicht „privat“ bleiben, für den Betrieb einer Online-Enzyklopädie keine Rolle. Im Zusammenhang mit der Einstellung von Artikeln bei Wikipedia ist von den unterschiedlichen Schranken im Wesentlichen das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG von Bedeutung. Bei Abbildungen können daneben die Schranken in § 57 UrhG (unwesentliches Beiwerk) und § 59 UrhG (Werke an öffentlichen Plätzen) von Bedeutung sein:

[Bearbeiten] (1) Zitatrecht

Das Zitatrecht soll eine Auseinandersetzung mit fremden Werken ermöglichen. Dabei regelt das Urheberrechtsgesetz unterschiedliche Fallgruppen des Zitatrechts, und zwar das sogenannte wissenschaftliche Großzitat (dieses betrifft die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit vollständig zitierten ganzen Werken und ist bei einer Online-Enzyklopädie in der Regel nicht einschlägig), das Kleinzitat und das Musikzitat. Alle Arten der gestatteten Zitate haben dabei gewisse gemeinsame Voraussetzungen. Insbesondere sind Zitate stets durch einen bestimmten Zweck gebunden und nur in dem jeweils gebotenen Umfang zulässig.

Aus der Zweckgebundenheit folgt zunächst, dass man nicht einfach zitieren darf, nur um sich eigene Ausführungen zu ersparen. Zitieren setzt vielmehr voraus, dass damit ein bestimmter Zweck verfolgt wird. Dieser kann beim Kleinzitat in der kritischen Auseinandersetzung mit einer bestimmten Aussage liegen. Denkbar ist aber auch die Verwendung als Devise oder Motto, die Verwendung zum Zweck der Ehrerbietung etc.

Weiter ist das Zitieren auch nicht unbegrenzt zulässig, sondern jeweils nur in dem „gebotenen Umfang“. Dabei gibt es keine bestimmte Faustregel für den zulässigen Umfang (also z.B. 12 Worte sind zulässig, 13 unzulässig). Es kommt vielmehr jeweils darauf an, wie lang das Werk war, aus dem zitiert wurde, wie lang die Passage ist, deren Zitieren für den jeweiligen Zitatzweck tatsächlich erforderlich ist, etc. Man sollte sich aber merken, dass das Zitatrecht wie alle sogenannten Schranken des Urheberrechts tendenziell eng ausgelegt wird. Bei Zitaten gilt daher in besonderem Maße: Fasse dich kurz!

Wird zur inhaltlichen Erörterung ein Foto oder Screenshot verwendet, darf dies vollständig wiedergegeben werden. Dies sollte aber nur geschehen, wenn sicher ist, dass die Verwendung nicht nur zur bloßen Bebilderung des Textes dient.

[Bearbeiten] (2) Unwesentliches Beiwerk / Werke an öffentlichen Plätzen

Das Einstellen von Abbildungen auf Wikipedia, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke zu sehen sind, kann insbesondere durch die §§ 57, 59 UrhG gesetzlich gestattet sein:

Gemäß § 57 UrhG dürfen Werke Dritter vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe anzusehen sind. Diese Schranke ist eng auszulegen; sie erfasst im Wesentlichen die Fälle, bei denen ein geschütztes Werk – z.B. im Rahmen eines Personenfotos – nur zufällig mit in Erscheinung tritt und so nebensächlich ist, dass es austauschbar ist, ohne die Gesamtwirkung zu beeinträchtigen.

Gemäß § 59 UrhG ist es zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

[Bearbeiten] c) Besteht eine vertragliche Gestattung der angestrebten Nutzung?

Ist ein fremder Text oder ein Bild urheberrechtlich oder durch ein sonstiges Schutzrecht geschützt und ist dessen Nutzung auch nicht durch das Gesetz ausnahmsweise gestattet, dann benötigt man eine vertragliche Gestattung („Lizenz“), wenn man das Werk für Wikipedia verwenden möchte. Der Rechtsinhaber muss einer Vereinbarung zustimmen, die festlegt, dass seine Werke für Wikipedia verwendet werden dürfen.

Ist der Lizenzgeber dazu nicht bereit, gilt: Die Texte oder Bilder dürfen nicht bei Wikipedia eingestellt werden. Werden sie dennoch eingestellt, drohen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und schlimmstenfalls Schadensersatzansprüche des Rechtsinhabers (siehe „Welche Ansprüche können Urheber bei der Verletzung von Rechten geltend machen?“).


[Bearbeiten] 2) Kann es aus urheberpersönlichkeitsrechtlichen Gründen zu Schwierigkeiten bei der Veränderung oder bei der Löschung von Wikipedia-Einträgen kommen?

Das Urheberrecht schützt den Urheber nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern gemäß § 11 UrhG auch in seinen „geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk“. Dieser persönlichkeitsrechtliche Schutz ist im kontinentaleuropäischen Urheberrecht deutlich stärker ausgeprägt als im angloamerikanischen „Copyright“. Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten gehören das Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), sowie das Recht, Entstellungen und Beeinträchtigungen zu verbieten (§ 14 UrhG).

Konflikte zwischen den genannten urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen einerseits und der Veränderung oder Löschung von Wikipedia-Einträgen andererseits treten in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle nicht auf:

Das Veröffentlichungsrecht gemäß § 12 UrhG betrifft die Frage, ob ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Der Urheber soll in der Entscheidung geschützt sein, ob er das Werk überhaupt an die Öffentlichkeit gelangen lassen möchte. Dieses Recht wird (spätestens) durch das Einstellen bei Wikipedia verbraucht. Es kann also nicht mehr durch spätere Änderungen oder Löschungen betroffen sein.

Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 UrhG wird allein durch eine durch den Urheber gestattete Bearbeitung des Werkes nicht beeinträchtigt, solange nicht zugleich ausdrücklich die Urheberschaft des Originalurhebers bestritten wird. Auch die Löschung stellt kein Bestreiten der Urheberschaft im Sinne dieser Vorschrift dar.

Ob eine Entstellung oder Beeinträchtigung im Sinne des § 14 UrhG vorliegt, ist im Wege einer Interessenabwägung festzustellen. Bei der vollständigen Löschung auf Wikipedia stellen sich hier keine Probleme; das Werk selbst wird durch solche Handlungen nicht beeinträchtigt, es wird lediglich dessen Auffindbarkeit eingeschränkt. Bei der Veränderung ist im Rahmen der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, ob derjenige, der ein Werk verändert, aufgrund einer Nutzungsrechtseinräumung zu Änderungen des Werkes befugt war. In diesem Fall muss der Urheber Veränderungen weitgehend hinnehmen. Denn dort, wo der Urheber Dritten die Rechte zur Bearbeitung erteilt hat, Dritte also Veränderungen vornehmen dürfen, gehen zwangsläufig Beeinträchtigungen des Integritätsinteresses des Urhebers damit einher. Da bei Wikipedia keine Beiträge eingestellt werden, die nicht unter der GNU FDL stehen und diese Lizenz jedermann Rechte zur Bearbeitung einräumt, muss der Urheber es regelmäßig auch hinnehmen, dass von diesen Befugnissen Gebrauch gemacht und sein Beitrag geändert wird.

Das Vorgesagte bedeutet allerdings nicht, dass es unter keinen Umständen zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Urheberpersönlichkeitsrechte kommen kann. Finden massive (z.B. ideologische) Verzerrungen des Werkes statt und muss der Leser den Eindruck gewinnen, dass diese vom Originalurheber selbst stammen, kann es unter Umständen doch einmal zu rechtswidrigen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte kommen. Rücksicht auf denjenigen, der das vorbestehende Werk schuf, ist daher stets geboten.

[Bearbeiten] 3) Schließen die einzelnen Autoren einen Verlagsvertrag im Sinne des Verlagsgesetzes, der Wikipedia zur Veröffentlichung verpflichtet?

Ein Verlagsvertrag ist ein spezieller urheberrechtlicher Vertrag für den es im sogenannten Verlagsgesetz eine Reihe besonderer gesetzlicher Bestimmungen gibt. Eine der wesentlichen Regelungen des Verlagsvertrages ist, dass der Verleger verpflichtet ist, das vertragsgegenständliche Werk zu verlegen, d.h. körperliche Werkexemplare zu vertreiben. Tut er dies nicht, kann der Autor auf Erfüllung klagen. Umgekehrt muss der Autor dem Verleger in der Regel das ausschließliche Verlagsrecht verschaffen und sich weiterer Vertriebshandlungen enthalten.

Da das Verlagsgesetz nur bei Verträgen über den körperlichen Vertrieb anwendbar ist, findet es keine Anwendung auf die Online-Zurverfügungstellung von Beiträgen für Wikipedia. Zudem räumt der einzelne Autor Wikipedia keine ausschließlichen („exklusiven“) Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Zugänglichmachung der Rechte ein. Die Autoren stellen ihre Beiträge unter die GNU FDL und räumen damit jedermann einfache Nutzungsrechte ein; jeder darf die Beiträge kopieren, weitergeben, im Internet bereithalten etc. Eine Pflicht, die Beiträge zu veröffentlichen, geht Wikipedia daher nicht ein.

[Bearbeiten] 4) Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?

Teile von Werken, die für sich selbst nicht schutzfähig sind, darf man ohne weiteres aus diesem Werk übernehmen und ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen (dazu siehe oben „Sind Texte und Bilder immaterialgüterrechtlich geschützt oder nicht?“). Sätze und Absätze, die das für einen Schutz erforderliche Mindestmaß an Individualität nicht erreichen, dürfen daher ohne weiteres in Zitatensammlungen etc. eingestellt werden. Allerdings sind die nicht individuellen Teile urheberrechtlich geschützter Werke nun gerade vielfach nicht diejenigen, die eine Zitaten- oder Aphorismensammlung interessant machen. Vielmehr wird oftmals ein Interesse daran bestehen, auch urheberrechtlich geschützte Teile in die Zitatensammlung zu übernehmen. Hierfür bedarf es einer Zustimmung der Urheber, denn eine solche Übernahme von Zitaten ist vom Zitatrecht in § 51 UrhG nicht gedeckt:

Das Urheberrechtsgesetz regelt in § 51 UrhG unterschiedliche Arten von Zitaten, nämlich das sogenannte Großzitat, das Kleinzitat und das Musikzitat (dazu siehe oben „Zitatrecht“). Gemeinsam ist dabei allen Arten von Zitaten, dass jeweils nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zitiert werden darf. Gleichzeitig müssen die Zitate jeweils in einem selbständigen, selbst urheberrechtlich schutzfähigen Werk angeführt werden.

Sammlungen urheberrechtlicher Zitate oder Aphorismen erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Denn die eigentliche Substanz einer derartigen Sammlung beruht auf dem Urheberrechtsgut Dritter. Daher kann – so hat es der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden (BGH GRUR 1973, 216) – nicht mehr von einem „Anführen“ in einem selbständigen Werk die Rede sein. Der BGH weist zudem darauf hin, dass schon im allgemeinen Sprachgebrauch die Aneinanderreihung fremder Textstellen nicht als „Zitieren“, mithin als Anführen von Belegstellen für eigene Gedankengänge, bezeichnet werde. Die Unzulässigkeit von reinen Zitatensammlungen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ergebe sich zudem aus der Entstehungsgeschichte des Urheberrechtsgesetzes.


[Bearbeiten] IV. Ansprüche Dritter bei Rechtsverletzungen auf Wikipedia

[Bearbeiten] 1) Welche Ansprüche können Urheber bei der Verletzung von Rechten geltend machen?

Urheber können – je nach Lage des Einzelfalls – im Wesentlichen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Schadensersatzansprüche geltend machen, vgl. § 97 UrhG. Hinzu kommen unter anderem Auskunftsansprüche, (§§ 242, 259, 260 BGB; 101a UrhG) und Ansprüche auf Vernichtung rechtswidriger Vervielfältigungsstücke (§ 98 UrhG).

Der Unterlassungsanspruch ist auf die Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen gerichtet. Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG ist, dass objektiv eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und eine Wiederholungsgefahr besteht. Ein Verschulden des Verletzers ist hingegen keine Voraussetzung. Die Wiederholungsgefahr wird dabei aufgrund des vorangegangenen Rechtsverstoßes nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich vermutet. Sie kann im vorgerichtlichen Verfahren in der Regel nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Der Beseitigungsanspruch ist dann gegeben, wenn auch nach Unterlassen der verletzenden Handlung eine Störung fortbesteht, die eine Gefährdung des geschützten Rechts zur Folge hat. Auch der Beseitigungsanspruch setzt – wie der Unterlassungsanspruch – kein Verschulden voraus. Voraussetzung ist vielmehr allein, dass eine Störung des Rechts vorliegt. Beispiele bilden das nachträgliche Entfernen (Beseitigen) einer auf einem Werkstück angebrachten falschen Signatur und das „von der Webseite nehmen“ (Beseitigen) von urheberrechtswidrigen Internetinhalten.

Der Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass die Verletzung des geschützten Rechts schuldhaft erfolgte, also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Schadens kommen nach ständiger Rechtsprechung drei unterschiedliche Wege in Betracht: Der Rechtsinhaber kann den konkret entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns beziffern. Er kann aber auch eine Zahlung in Höhe einer für die Überlassung angemessenen Lizenzgebühr verlangen (ohne dass der Verletzer daraufhin weiter nutzen dürfte). Schließlich kann er auch die Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns verlangen.

[Bearbeiten] 2) Wer haftet für Urheberrechtsverstöße? Der Autor, Wikipedia, der Inhaber von Internetadressen oder aber alle zusammen?

Eine Haftung kommt – auch nebeneinander – bei allen genannten Personen und Institutionen in Betracht. Allerdings sind die Voraussetzungen einer Haftung bei den verschiedenen Beteiligten nicht einheitlich. Zudem ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Haftung für (künftiges) Unterlassen handelt oder aber um eine Haftung im Rahmen von Schadensersatzansprüchen. Denn das Gesetz sieht für die Betreiber von Tele- und Mediendiensten zwar besondere Verantwortlichkeitsregelungen vor, diese finden jedoch nach überwiegender Ansicht auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung.

Unterlassungsansprüche bestehen grundsätzlich gegenüber jedermann, der als Täter oder Teilnehmer an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt ist. Sie richten sich darüber hinaus auch gegen jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat. Damit die Haftung nicht uferlos wird, gilt im letzteren Fall allerdings, dass der Störer die rechtliche Möglichkeit haben muss, die Rechtsverletzung zu verhindern, und ihm ein Einschreiten zumutbar ist.

Vor diesem Hintergrund gilt, dass die Autoren auf jeden Fall Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein können. Bei den übrigen Beteiligten ist hingegen zweifelhaft, ob man bei diesen von vornherein von einer Störerhaftung ausgehen kann, oder ob damit nicht zu weitgehende und nicht mehr zumutbare Prüfungspflichten für das gesamte (kaum kontrollierbare) Angebot statuiert werden. Es spricht – da sich ja sämtliche Inhalte ständig ändern können – viel dafür, Wikipedia und die Inhaber der verschiedenen nationalen Internetadressen (z.B. www.wikipedia.de), die auf das Angebot weiterleiten, erst dann als „Störer“ zu betrachten, wenn sie von den Rechtsinhabern über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurden oder anders Kenntnis von dieser erlangt haben. Denn ab diesem Moment kann gezielt gegen eine Rechtsverletzung vorgegangen werden und ist ein Vorgehen auch zumutbar. Rechtsprechung ist hierzu allerdings noch nicht bekannt.

Bei Schadensersatzansprüchen ist der Autor des Beitrages dann verantwortlich, wenn er die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Für die Haftung von Wikipedia dürften hingegen bestimmte Haftungsprivilegierungen des Mediendienstestaatsvertrages und des Teledienstegesetzes eingreifen:

Die Inhalte, die über die Internetseiten von Wikipedia verfügbar gemacht werden, können von jedermann zur Verfügung gestellt und geändert werden. Insofern handelt es sich daher nicht um eigene Inhalte, sondern um Inhalte Dritter, die von Wikipedia gespeichert werden. Für gespeicherte Inhalte Dritter sind Anbieter jedoch gemäß § 11 TDG nicht verantwortlich, wenn sie

  1. keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
  2. unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

[Bearbeiten] 3) Reicht der Umfang der gegenwärtigen Anmeldung/Identifizierung/Serverlogs der Benutzer aus, um Wikipedia von rechtlicher Verantwortung freizustellen?

Liegen die Voraussetzungen einer Haftung durch Wikipedia vor, so kann sich Wikipedia nicht dadurch befreien, dass sie den Anspruchsteller auf den eigentlichen Autor verweist. Insofern spielt die Ausgestaltung der Anmeldung bzw. Identifizierung keine entscheidende Rolle.

Wichtig ist die Frage, ob und in welchem Umfang die Autoren der einzelnen Beiträge zurückverfolgt werden können, aber dann, wenn tatsächlich Unterlassungsansprüche gegenüber Wikipedia geltend gemacht bzw. sogar gerichtlich durchgesetzt wurden. In diesem Fall muss Wikipedia, um die Geltendmachung von Ordnungsmitteln etc. zu verhindern, sicherstellen, dass die urheberrechtsverletzenden Inhalte nach der Entfernung vom Server nicht erneut hochgeladen werden. Und dies wird vielfach am effektivsten durchsetzbar sein, wenn man direkt mit dem Autor Kontakt aufnimmt und ihn auf die Konsequenzen seines Tuns hinweist. Hinzu kommt, dass die Inanspruchnahme wegen Urheberrechtsverletzungen umfangreiche Kosten verursacht, nicht zuletzt durch vielfach sehr hohe Anwaltskosten. Hier ist stets zu überlegen, ob man insoweit Regress beim primären Verletzer nehmen möchte. Dies ist jedoch nur dann denkbar, wenn überhaupt eine sichere Identifizierung möglich ist.

[Bearbeiten] V. GNU Free Documentation License (GNU-FDL)

[Bearbeiten] 1) Welche Punkte müssen Lizenznehmer nach der GNU-FDL in jedem Falle beachten?

Die GNU-FDL gestattet es jedem, der die Lizenzbedingungen akzeptiert, das jeweilige, unter der Lizenz stehende Werk zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten und über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Im Gegenzug werden allerdings dem Lizenznehmer eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, die sich danach unterscheiden, ob eine unveränderte oder eine veränderte Version des Werks vertrieben werden soll:

[Bearbeiten] a) Vertrieb unveränderter Versionen

Beim Vertrieb von Vervielfältigungen in unveränderter Form ist in jedem Fall zu beachten, dass

  • ein auf dem Werk angebrachter Copyright-Vermerk auf allen Kopien wiedergegeben wird; und
  • zusammen mit allen Kopien ein Lizenzhinweis erfolgt, der darauf hinweist, dass das Werk unter der GNU-FDL steht; und
  • keine Bedingungen zusätzlich zu den Lizenzbedingungen der GNU-FDL hinzugefügt werden.

Für gedruckte Kopien des Werks und für Kopien auf solchen Medien, die üblicherweise gedruckte Umschläge haben, sieht die GNU-FDL zusätzlich vor, dass vom Autor entworfene Umschlagtexte auf dem Umschlag der Kopie anzubringen sind, wenn es sich um eine Auflage von mehr als 100 Stück handelt und wenn der Autor überhaupt entsprechende Umschlagstexte entworfen hat und auf diese im Lizenzhinweis des Dokuments hingewiesen wird.

Wenn mehr als 100 Kopien in einem Dateiformat vertrieben werden, welches nicht ohne weiteres Änderungen der Inhalte durch jedermann zulässt (sog. opake Kopien, z.B. PDF), verpflichtet die GNU-FDL den Lizenznehmer dazu, entweder mit jeder dieser Kopien eine weitere Kopie in einem Format mitzuliefern, welches ohne weiteres Änderungen durch Dritte zulässt (sog. transparente Kopien) oder aber zumindest eine Internetadresse mitzuliefern, unter der der Download einer transparenten Kopie mindestens ein Jahr über die Auslieferung der opaken Kopie hinaus möglich ist.

Schließlich ist es beim Vertrieb größerer Mengen von Kopien erwünscht, jedoch nicht gefordert, dass der Lizenznehmer mit den Autoren Kontakt aufnimmt, um diesen die Möglichkeit zu geben, dem Lizenznehmer eine aktualisierte Version des Dokuments zuzuleiten.

[Bearbeiten] b) Vertrieb veränderter Versionen

Sollen veränderte Versionen des Dokuments vertrieben werden, bedarf es in jedem Fall einer gründlichen Durchsicht von Ziffer 4 der GNU-FDL. Diese Vorschrift enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die beim Vertrieb modifizierter Versionen zu beachten sind. Da die Interessen der verschiedenen Beteiligten sehr unterschiedlich sind, man aber zugleich bestrebt war, einen möglichst weitreichenden Interessenausgleich zu schaffen, sind verschiedenste Punkte ausdrücklich geregelt worden. Insbesondere die folgenden Regelungen sollte man stets im Hinterkopf haben:

  • Grundsätzlich benötigt man einen eigenen Titel für das Werk, der sich vom früheren Titel des Werks unterscheidet; man kann aber vom Urheber von diesem Erfordernis befreit werden;
  • grundsätzlich sind neue und alte Autoren nebeneinander zu nennen, wobei es allerdings Mengenbegrenzungen gibt (fünf alte Autoren);
  • alte Copyright- und Lizenzvermerke, Beiträge zur History etc. sind in der Regel beizubehalten, neue hinzuzufügen;
  • der Lizenztext ist mitzuliefern;
  • „Unveränderliche Abschnitte“, also solche, deren Titel in die Liste der unveränderlichen Abschnitte eingestellt wurde, sind unverändert zu lassen.
  • die volle Liste der Unveränderlichen Abschnitte und benötigten Cover-Texte, die in dem Lizenzhinweis des Dokumentes gegeben ist, ist beizubehalten;

Noch einmal: aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen ist stets ein Blick in die Lizenz erforderlich.

[Bearbeiten] 2) Ist eine Doppellizenzierung von Inhalten unter der GNU-FDL und einer weiteren Lizenz möglich? Was ist zu beachten?

Es kann für Urheber interessant sein, ihre Werke gleichzeitig unter unterschiedlichen Lizenzen zu veröffentlichen, sei es unter verschiedenen Open Content Lizenzen oder aber nebeneinander unter nicht-freien Lizenzen und unter Open Content Lizenzen.

Grundsätzlich steht es dem Urheber oder dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte frei, unter welchen Bedingungen er seine Werke lizenziert. Er kann daher mit unterschiedlichen Personen unterschiedliche Vertragsbedingungen vereinbaren. Daher ist es auch möglich, dass der Urheber oder Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes sein Werk gleichzeitig unter der GNU-FDL und unter einer weiteren Lizenz vertreibt.

Dabei ist allerdings folgendes zu beachten:

  • Es dürfen nicht mit einem der Verträge einem Dritten ausschließliche Rechte eingeräumt worden sein. Denn wenn ein Dritter Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist, kann der Urheber über diese Rechte nicht mehr verfügen. Dies ist regelmäßig bei Buch- und Zeitschriftenverträgen der Fall. Dort räumt der Urheber dem Verlag gewöhnlich ausschließliche Rechte ein; ein anschließender GNU-FDL-Vertrieb kommt daneben nicht mehr in Frage, es sei denn, der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes stimmt zu.
  • Der Urheber muss über alle Rechte verfügen, um in seiner Entscheidung über die Art und Weise der Lizenzierung frei zu sein. Bei Bearbeitungen von GNU-FDL-Werken ist dies nicht der Fall; dort hat auch der Originalurheber Rechte. Und diese Rechte setzt er bereits dazu ein, um den Vertrieb von Modifikationen auf eine GNU-FDL-Lizenzierung zu beschränken. „Freie Auswahl“ hat daher in der Regel nur der Originalurheber. Der Bearbeiter kann das Werk nicht unter weiteren Lizenzen auf den Markt bringen, sofern nicht derjenige oder diejenigen, die ebenfalls Rechte an dem Werk haben, nicht ebenfalls zustimmen.

[Bearbeiten] 3) Wie ist mit der Namensnennung im Rahmen der GNU FDL umzugehen, wenn der Artikel anonym erstellt wurde?

Der Umgang mit anonymen Beiträgen ist in der GNU FDL nicht ausdrücklich geregelt; sachgerechte Ergebnisse ergeben sich dennoch aus den bestehenden vertraglichen Klauseln in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden: erstens die Erstellung eigener anonymer Beiträge, zweitens die anonyme Veränderung bestehender namentlich gekennzeichneter Beiträge und drittens die namentliche Veränderung anonymer Beiträge.

[Bearbeiten] a) Erstellung eigener anonymer Beiträge

Auch wenn die GNU FDL nicht ausdrücklich vorsieht, dass Beiträge anonym lizenziert werden können, der Autor sich also nicht zu erkennen gibt, so ist dies doch ohne weiteres möglich. Dies ergibt sich bereits aus den gesetzlichen Vorschriften zu den Urheberpersönlichkeitsrechten, insbesondere aus § 13 UrhG, der das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft regelt. § 13 UrhG lautet: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Dieses Recht, als Urheber bezeichnet zu werden, schließt auch den gegenteiligen Fall ein, also das Recht, gerade nicht als Urheber genannt zu werden.

[Bearbeiten] b) Anonyme Veränderung namentlich gekennzeichneter Beiträge

Wenn namentlich gekennzeichnete Beiträge anonym verändert werden, gleichzeitig aber der Name der Vorautoren genannt bleibt, kann das Problem auftauchen, dass nach außen hin der Eindruck entsteht, die ursprünglichen Autoren seien auch für die letzte – durch einen Dritten anonym geänderte – Fassung voll verantwortlich. In diesem Fall kann ein rechtswidriger Eingriff in das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende Recht auf Anerkennung der Nichturheberschaft („droit de non-paternité“) der ursprünglichen Autoren vorliegen. Dieses Recht gestattet es jedem, einer falschen Zuordnung seiner Person zu einem fremden Werk entgegenzutreten.

Gleichzeitig liegt, wenn die bearbeitete Version ohne Hinweis auf zumindest einen verantwortlichen Bearbeiter vertrieben wird, ein Verstoß gegen die lizenzvertraglichen Bestimmungen der GNU FDL vor. Diese bestimmt in Ziffer 4 ausdrücklich, dass auf der Titelseite (bei Wikipedia: die Seite „Versionen/Autoren“) ein oder mehrere Personen als Autoren aufgenommen werden müssen, die für das Einbringen von Veränderungen in die modifizierte Version verantwortlich sind. Die GNU FDL ist in ihrer Formulierung dabei nicht eindeutig, ob dabei ein Name oder wenigstens Pseudonym genannt werden muss, oder ob auch ein Hinweis auf einen anonymen Beitrag (wie häufig alleine durch eine IP-Adresse) ausreicht.

[Bearbeiten] c) Namentliche Veränderung anonymer Beiträge

Bei der Bearbeitung anonymer Beiträge und der ausdrücklichen Nennung des Bearbeiters kann der Eindruck entstehen, dass das vollständige Werk (also auch das übernommene Original) von dem Bearbeiter herrührt.

Wenn dieser Eindruck erweckt wird, liegt ein rechtswidriger Eingriff in das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft aus § 13 UrhG vor. Denn in diesem Falle maßt sich der Bearbeiter die Urheberschaft an dem originalen Werk an und erkennt damit zugleich dem Originalurheber die Urheberschaft ab. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Originalurheber das Werk anonym veröffentlicht hat. Denn in der Ausübung des Rechtes, das Werk anonym zu veröffentlichen liegt keineswegs die Gestattung an jedermann, sich ohne weiteres mit fremden Federn zu schmücken und ein fremdes Werk als eigenes ausgeben zu dürfen.

Bei der Bearbeitung von anonymen Werken sollte daher immer darauf hingewiesen werden, dass „Anonymus“ ursprünglicher Autor des Werkes war. Sofern – wie auf der Webseite von Wikipedia – die einzelnen Änderungsschritte lückenlos dokumentiert sind, besteht keine Gefahr einer fehlerhaften Zuordnung.

[Bearbeiten] 4) Dürfen Artikel, die unter der GNU FDL stehen, einfach so auf den Seiten von Wikipedia gelöscht werden? Oder braucht man dafür ein „Recht zum Löschen“?

Sämtliche Beiträge, die auf den Seiten von Wikipedia eingestellt werden, stehen unter der GNU FDL. Mit dieser Lizenz wird jedermann ein einfaches Nutzungsrecht gewährt, aufgrund dessen die Beiträge vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und verändert werden dürfen. Eine Ausübungspflicht enthält der Lizenzvertrag jedoch nicht. Wikipedia ist daher nicht verpflichtet, die Rechte auch tatsächlich auszunutzen. Daher können die Beiträge auch jederzeit gelöscht werden.

[Bearbeiten] VI. Ansprüche gegenüber Dritten bei GNU FDL Verletzungen

[Bearbeiten] 1) Welche Ansprüche bestehen bei Verletzung der GNU FDL?

Verstößt ein Lizenznehmer gegen die Pflichten aus der Lizenz so entfallen gemäß Ziffer 9 GNU-FDL automatisch die Rechte aus der Lizenz. Jede weitere Nutzung der Inhalte ist unzulässig, sofern es sich nicht ausnahmsweise um gesetzlich gestattete Nutzungen (z.B. Privatkopie, Zitat) handelt. Wer die Inhalte anschließend dennoch (unverändert oder modifiziert) kopiert, verbreitet und/oder öffentlich zugänglich macht, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Gegen den Rechtsverletzer stehen dem Rechtsinhaber in diesem Fall gemäß § 97 ff. UrhG unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und – bei Verschulden – Schadensersatz zu (vgl. zu diesen Ansprüchen im Einzelnen bereits oben „Welche Ansprüche können Urheber bei der Verletzung von Rechten geltend machen?“).

[Bearbeiten] 2) Kann der Wikimedia Verein bestehende Ansprüche durchsetzen? Oder muss das eine betroffene Person machen?

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, so kann nicht jedermann die Beseitigung oder Unterlassung der Rechtsverletzung verlangen oder den Rechtsverletzer auf Zahlung von Schadensersatz an den Rechtsinhaber verklagen. Grundsätzlich sind vielmehr nur der Urheber sowie der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte dazu berechtigt.

Da mit der GNU FDL nur einfache und keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist der Wikimedia Verein grundsätzlich nicht zur Durchsetzung der Ansprüche berechtigt. Die Rechtsverfolgung müssen die Urheber vielmehr in der Regel selbst in die Hand nehmen. Soll dennoch eine Rechtsverfolgung durch den Wikimedia Verein erfolgen, muss sich dieser die ausschließlichen Nutzungsrechte von dem jeweiligen Urheber übertragen lassen.

Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist weiter zu beachten, dass zwar Unterlassungsansprüche ohne weiteres von jedem Urheber alleine geltend gemacht werden können, wenn der Beitrag von mehreren gemeinschaftlich geschaffen wurde. Sind mehrere als Miturheber oder Bearbeiter an einem Werk beteiligt oder haben sie Ihre Werke zur gemeinsamen Verwertung verbunden, sind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen alle Urheber als Berechtigte zu benennen bzw. müssen diese gemeinsam klagen.


[Bearbeiten] 3) Können dem Rechtsinhaber Nachteile entstehen, wenn nach einer Rechtsverletzung nicht schnell und entschieden gehandelt wird?

Das deutsche Zivilprozessrecht sieht die Möglichkeit vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein „einstweiliges Verfügungsverfahren“ durchgeführt werden kann. In diesem Verfahren wird summarisch geprüft, ob die Voraussetzungen eines Anspruchs vorliegen. Das einstweilige Verfügungsverfahren soll lediglich eine vorübergehende Regelung bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache schaffen.

Ein solches einstweiliges Verfügungsverfahren ist dort von Interesse, wo dem Rechtsinhaber weitere wesentliche Nachteile drohen, wenn nicht eine weitere Verletzung umgehend abgestellt wird. Denn anders als bei einem normalen Hauptsacheverfahren wird hier eine Entscheidung umgehend, d.h. unter Umständen bereits innerhalb weniger Tage oder Stunden, getroffen.

Allerdings werden an die Zulässigkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Voraussetzungen gestellt. So muss ein besonderer „Verfügungsgrund“ für die Eilentscheidung bestehen. Einen solchen Grund stellt regelmäßig die besondere Eilbedürftigkeit der Entscheidung dar.

Diese Eilbedürftigkeit kann man aber dort kaum begründen, wo der Rechtsinhaber selbst lange wartet, bevor er den Anspruch geltend macht. Daher können insofern Nachteile entstehen, wenn nicht schnell und entschieden nach Kenntnis von der Rechtsverletzung gehandelt wird. So lassen zahlreiche Gerichte lediglich einen Monat ab Kenntnis von der Rechtsverletzung Zeit, um Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Danach muss ein normales - und oft langwieriges - Hauptsacheverfahren betrieben werden.

[Bearbeiten] VII. Bilder

[Bearbeiten] 1) Unterschiede im Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern?

Fotografien können urheberrechtlich als „Lichtbildwerke“ geschützt sein. Unterhalb des urheberrechtlichen Schutzes hat der Gesetzgeber in § 72 UrhG ein eigenes, vom Urheberrecht zu trennendes (ihm aber verwandtes) Leistungsschutzrecht für den Fotografen geschaffen. Die Schutzvoraussetzungen sind hier deutlich niedriger; geschützt ist jedes eigenständig geschaffene (d.h. nicht von einem anderen Foto abfotografierte) Foto für die Dauer von fünfzig Jahren nach Erscheinen des Lichtbildes. Für die Abgrenzung von Lichtbildwerken und Lichtbildern gilt: Lichtbildwerke müssen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, die sie von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt. Im Einzelfall kann die Abgrenzung hier schwierig sein.

Der Schutz des Lichtbildes ist gemäß § 72 Abs. 1 UrhG inhaltlich an den des Lichtbildwerkes angelehnt. Da sich der Schutzumfang eines Werkes nach seiner Individualität richtet, ist er jedoch bei Lichtbildern enger. Er beschränkt sich in der Regel auf die Übernahme des Fotos, so das jeder Dritte ein nahezu identisches Foto fotografieren darf.

Unterschiede bestehen insbesondere auch bei der Schutzdauer: Während der urheberrechtliche Schutz als Lichtbildwerk regelmäßig erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen endet, beträgt die Schutzdauer bei Lichtbildern in der Regel 50 Jahre ab Erscheinen des Lichtbildes.


[Bearbeiten] 2) Dürfen Abbildungen und Fotografien von Marken und Firmenlogos oder -zeichen für Wikipedia genutzt und unter der GNU FDL zur Verfügung gestellt werden?

[Bearbeiten] a) Markenrecht

Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten bestehen in der Regel keine Probleme bei der Einstellung von Abbildungen oder Fotografien von Marken in die freie Enzyklopädie Wikipedia. Das Markenrecht schützt nur vor bestimmten Angriffshandlungen, insbesondere nur vor solchen Handlungen, die „im geschäftlichen Verkehr“ erfolgen. Das Verwenden einer Marke in Nachschlagewerken stellt kein solches Handeln „im geschäftlichen Verkehr“ dar. Anders wäre dies, wenn die Marke zur Kennzeichnung von Wikipedia benutzt würde.

Allerdings hat der Markeninhaber in den Fällen, in denen seine Marke in einem Nachschlagewerk aufgelistet oder dargestellt wird, einen besonderen Anspruch: Gemäß § 16 MarkenG kann der Rechtsinhaber, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung handelt, verlangen, dass der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.

Der Hintergrund dieser Regelung ist folgender: Wenn eine bestimmte Bezeichnung eine ganze Gattung von Produkten kennzeichnet, dann ist sie als Marke nicht mehr schutzfähig. Darum müssen die Inhaber der Marken auch die Möglichkeit haben, einer Entwicklung eines bestimmten Wortes hin zu einem Gattungsbegriff entgegenzuwirken. Sonst würden letztlich stets die Inhaber besonders starker Marken „bestraft“, da hier leicht die Tendenz besteht, den Namen des Produktes als Bezeichnung für eine ganze Gattung von Produkten zu verwenden. Deshalb sind im Duden® beispielsweise die Marken „Coca Cola®“ und „Aspirin®“ ausdrücklich als Marken gekennzeichnet.

[Bearbeiten] b) Firmenrecht

Auch unter firmenrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Schwierigkeiten, solange Firmennamen etc. lediglich wiedergegeben werden. Denn zwar unterfällt die Firma dem Namensschutz gemäß § 12 BGB. § 12 BGB schützt jedoch nicht gegen jede Verwendung des Namens. Geschützt wird vielmehr allein der Name als Identitätsbezeichnung gegen Namensleugnung und Namensanmaßung. Beide Fälle liegen bei der reinen Wiedergabe in einer Enzyklopädie nicht vor.

[Bearbeiten] c) GNU-FDL-Lizenzierung

Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken und Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel problemlos möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen, wenn die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL gestellt werden.

Denn die GNU FDL gestattet die umfassende Nutzung und kann damit nach ihrem Wortlaut auch solche Nutzungen erfassen, die – anders als das Einstellen in eine Enzyklopädie – marken- und firmenrechtsverletzend sind. Da gleichzeitig für den Nutzer nicht stets erkennbar ist, dass es sich um eine Marke oder eine Firma handelt (nicht jede Marke ist so bekannt wie Coca Cola®), besteht hier die Gefahr, dass dieser – ohne dies unbedingt zu wollen – Markenverletzungen begeht, für die er dann dem Rechtsinhaber gegenüber einzustehen hat.

Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt unter der GNU FDL lizenziert werden.

[Bearbeiten] d) Urheberrecht

Auch wenn die Wiedergabe von Marken oder Firmennamen und Firmenlogos unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, kann es dort zu Problemen kommen, wo die Bezeichnung oder Gestaltung auch urheberrechtlich schutzfähig ist. Dies ist bei entsprechender künstlerischer Gestaltung möglich. In diesen Fällen bestehen die verschiedenen Rechte nebeneinander. Hier bedarf es, wenn nicht ausnahmsweise gesetzliche Schranken (insb. Zitatrecht) eingreifen, einer Nutzungsrechtseinräumung durch die Rechtsinhaber.

[Bearbeiten] 3) Unter welchen Bedingungen können Screenshots von Computerprogrammen, Fotografien von Buchcovern, Abbildungen von Donald Duck Figuren, Briefmarken, Münzen, Banknoten und Wappen von Nationen, Städten und Gemeinden zur Erläuterung und Illustration von Artikeln in Wikipedia verwendet werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn an den unterschiedlichen Elementen ein immaterialgüterrechtlicher Schutz besteht (insbesondere durch das Urheberrecht) und nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Gestattung vorliegt, bedarf die Benutzung einer Lizenz durch den Rechtsinhaber. Im Einzelnen:

[Bearbeiten] a) Screenshots

Bei den Screenshots kommt es darauf an, ob diese die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darstellen. Wenn ja, dann ist ein erlaubnisfreies Kopieren und Einstellen bei Wikipedia grundsätzlich nicht möglich, soweit nicht ausnahmsweise eine der bereits oben erläuterten urheberrechtlichen Schranken eingreift (insbesondere das Zitatrecht). Dabei ist zu beachten, dass Benutzeroberflächen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie ein gewisses Maß an Individualität aufweisen. Das, was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, kann jedoch nicht zur Individualität beitragen.

[Bearbeiten] b) Fotografien von Buchcovern

Ähnliches wie für Screenshots gilt auch für Fotografien von Buchcovern: Es kommt darauf an, ob der Einband selbst ein gewisses Maß an Individualität aufweist, wobei die Anforderungen relativ niedrig anzusetzen sind. Ist die Schwelle urheberrechtlichen Schutzes überschritten bedarf es einer Gestattung des Rechtsinhabers, soweit nicht ausnahmsweise eine urheberrechtliche Schranke eingreift.

[Bearbeiten] c) Donald Duck Figuren etc.

Donald Duck und andere Comic-Figuren sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, so dass die Verwendung regelmäßig einer vorherigen Gestattung des Rechtsinhabers bedarf.

[Bearbeiten] d) Banknoten

Banknoten dürfen nicht ohne weiteres abgebildet werden. Hier sind vielmehr streng vorgegebene Voraussetzungen einzuhalten, die in den von der Bundesbank veröffentlichten „Abbildungsvorschriften von Banknoten zu Werbe- und anderen Zwecken“ nachgelesen werden können. Die Abbildung auf elektronischem Wege ist danach zulässig, wenn

  • auf der Reproduktion das Wort „SPECIMEN“ in der Schriftart „Arial“ oder einer der Schriftart „Arial“ ähnlichen Schriftart quer gedruckt ist und die Abmessungen des Wortes „SPECIMEN“ mindestens 75 % der Länge und 15 % der Breite der Reproduktion betragen und das Wort „SPECIMEN“ eine undurchsichtige (opake) Farbe hat, die einen Kontrast zur Hauptfarbe der jeweiligen Euro-Banknote bildet; und
  • die Auflösung der elektronischen Reproduktion in Originalgröße 72 Punkte pro Inch nicht überschreitet.

Siehe dazu: http://www.bundesbank.de/download/bargeld/abbildungsvorschriften_euro_banknoten.pdf

[Bearbeiten] e) Münzen

Ebenso wie Banknoten sind auch Münzen einem urheberrechtlichen Schutz zugänglich und dort, wo die Darstellung Individualität aufweist, auch tatsächlich urheberrechtlich geschützt (sofern nicht die Schutzdauer inzwischen abgelaufen ist). Inwieweit die Münzen dennoch dargestellt werden dürfen, ist abhängig von der Gestattung des Inhabers der Rechte an den jeweiligen Münzbildern.

Für die gemeinsame Seite der Euro-Münzen (also diejenige, die bei den Euro-Münzen aller Staaten gleich ist) hat die Kommission beispielsweise bestimmt, dass Abbildungen ohne besondere Verfahren zulässig sein sollen bei Fotografien, Zeichnungen, Bildern etc., sofern sie die Euro-Münzen wahrheitsgetreu wiedergeben und in einer Weise verwendet werden, die das Ansehen des Euro nicht beeinträchtigt oder herabsetzt (vgl. ABlEG Nr. C 318/3 vom 13.11.2001 „Mitteilung der Kommission zum urheberrechtlichen Schutz des Münzbilds der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen“). Bei anderen Münzbildern können jedoch andere Regelungen bestehen.

[Bearbeiten] f) Briefmarken

Briefmarken sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Ein Nachdruck ist daher nur mit Zustimmung der Rechteinhaber zulässig und wird von diesen (jedenfalls in Deutschland) nicht generell sondern nur für den jeweiligen Einzelfall erteilt. Erforderlich ist es daher jeweils, sich eine Genehmigung bei dem jeweiligen Rechtsinhaber einzuholen.

Deutsche Briefmarken werden vom Bundesministerium der Finanzen ( http://www.bundesfinanzministerium.de/ ) herausgegeben, welches ein eigenes Referat „Postwertzeichen“ unterhält. Dorthin muss man seine Anfrage stellen, wenn eine bestimmte deutsche Briefmarke bei Wikipedia abgebildet werden soll (Bundesministerium der Finanzen, Referat Postwertzeichen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin). Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich dann mit dem jeweiligen Graphiker in Verbindung und trifft gemeinsam mit diesem eine Entscheidung.

Bei ausländischen Marken ist zunächst der jeweilige Rechtsinhaber zu ermitteln.

[Bearbeiten] g) Wappen und Flaggen

Wappen und Flaggen können urheberrechtlich geschützt sein. Maßgeblich ist dafür zunächst, ob ursprünglich urheberrechtliche Schutzfähigkeit vorlag, es sich also um ein individuelles Werk handelte. Dies wird bei Wappen regelmäßig der Fall sein, kann jedoch bei einfachen Flaggen durchaus fraglich sein. Weiter kommt es darauf an, ob der urheberrechtliche Schutz gegenwärtig noch fortdauert oder ob die Schutzdauer bereits abgelaufen ist (70 Jahre nach Tod des Urhebers). Bei Traditionswappen oder -flaggen wird dies vielfach der Fall sein.

Daneben können Wappen etc. namensrechtlichen Schutz genießen. Dies ist dann der Fall, wenn sie aufgrund ihrer individualisierenden Unterscheidungskraft geeignet sind, auf den Namensträger hinzuweisen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass eine bestimmte Institution oder Person mit einem Wappen etc. bezeichnet werden soll und kann (z.B. Universitätsemblem, Rotes Kreuz).

Besteht urheberrechtlicher oder namensrechtlicher Schutz, dürfen entsprechende Flaggen, Wappen oder sonstige Symbole nicht ohne Weiteres bei Wikipedia eingestellt werden. Vielmehr bedarf es in diesen Fällen einer Genehmigung durch die jeweiligen Rechtsinhaber.

Unabhängig vom immaterialgüterrechtlichen und namensrechtlichen Schutz ist stets zu berücksichtigen, dass die Verwendung hoheitlicher Symbole (z.B. Bundesadler, Bundesflagge) ordnungs- und strafrechtlich reglementiert ist und z.B. verunglimpfende Darstellungen etc. auf jeden Fall zu unterbleiben haben.


[Bearbeiten] VIII. Urheberrecht und Hausrecht

[Bearbeiten] Dürfen Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts oder entgegen einem Fotografierverbot (beispielsweise in einem Museum) gemacht worden sind, deren Abbildungsgegenstand aber gemeinfrei ist, eingestellt werden?

Klar ist, dass ein Eingriff in fremde Urheberrechte in diesen Fällen nicht vorliegt. Darüber hinaus kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Hausrecht, im Sinne eines Rechts über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen, das spätere Veröffentlichen von Fotos dieses Raumes nicht erfasst.


Es gilt jedoch: Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine theoretische bleiben. Dies gilt auch dann, wenn man sich im Einzelfall aufgrund gesamtgesellschaftlicher Interessen oder sonstiger Allgemeininteressen eine weitergehende Zugänglichkeit der gemeinfreien Gegenstände wünscht.

Hinzu kommt, dass dort, wo eine Hausordnung oder Allgemeine Benutzungsbedingungen das Fotografieren ausdrücklich verbieten, bereits mit dem Fotografieren ein Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen vorliegt, der unter Umständen sanktioniert sein kann, z.B. durch künftige Benutzungsverbote etc. Auch ist zu berücksichtigen, dass das Hausrecht in bestimmten Umfang strafrechtlich geschützt ist.

Außerdem kommen vielfach auch andere Rechte in Betracht, die einer Veröffentlichung entgegenstehen können. Zu nennen sind hier insbesondere mögliche Persönlichkeitsrechte Dritter. Insbesondere die Veröffentlichung von Aufnahmen von Privatwohnungen oder sonstiger Fotografien mit Bezug zum Privat- oder Intimbereich bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch den Rechtsinhaber, auch wenn die abgebildeten Gegenstände nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind.

[Bearbeiten] Persönlichkeits- und Datenschutzrecht

[Bearbeiten] 1) Was ist bei der Aufnahme von Berichten über Personen zu berücksichtigen? In welchen Grenzen darf über öffentliche Termine und Reden, sowie über private oder intime Erlebnisse unbekannter Personen in Wort und Bild berichtet werden?

Im Folgenden wird unterschieden zwischen der Wort- und der Bildberichterstattung:

[Bearbeiten] a) Wortberichterstattung

Erfolgt Wortberichterstattung nicht mit der gebotenen Sorgfalt, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Unwahre Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Werturteile über Personen sind daher (von engen Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich verboten und können in der Regel auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Daneben unterliegt – zum Schutze der Persönlichkeit derjenigen Personen, über die berichtet wird – auch die Verbreitung wahrer Tatsachen bestimmten Grenzen. Diese beruhen auf einer Abwägung der widerstreitenden gegenläufigen Interessen. Dabei kann grob wie folgt untergliedert werden:

  • Über die Intimsphäre eines Menschen darf überhaupt nicht berichtet werden; Ausnahmen gelten allein dort, wo der Betroffene einwilligt oder das Geschehen von vornherein öffentlich ist. Zur Intimsphäre zählen stets sexuelle Vorgänge.
  • Über die Privatsphäre – also das Privat- und Familienleben, soweit es nicht bereits der Intimsphäre unterfällt – darf grundsätzlich nicht berichtet werden, es sei denn, an dem grundsätzlich privaten Ereignis kann die Öffentlichkeit ein berechtigtes Informationsinteresse geltend machen, was zum Beispiel der Fall ist, wenn die private Information Rückschlüsse auf politische Vorgänge erlaubt.
  • Berichte über die Sozialsphäre – im Wesentlichen also die Beziehungen eines Menschen zu seiner Umwelt – sind bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Berichterstattung in der Regel zulässig.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen: Kinder haben ein besonderes Recht darauf, unbeobachtet durch Medien und Öffentlichkeit aufzuwachsen. Sie sind daher noch stärker gegen eine Berichterstattung geschützt als erwachsene Personen.

[Bearbeiten] b) Bildberichterstattung

Für die Bildberichterstattung gilt grundsätzlich ebenfalls die oben geschilderte Einteilung nach Intim-, Privat und Sozialsphäre. Zusätzlich sind unter anderem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Bilder von Versammlungen und Demonstrationen sind ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen zulässig, es dürfen jedoch ohne ein besonderes Informationsinteresse einzelne Teilnehmer nicht in Großaufnahmen bloßgestellt werden.
  • Begleiter prominenter Personen müssen es hinnehmen, wenn sie zusammen mit den Prominenten dargestellt werden, solange sie nicht im Vordergrund stehen und solange die Ablichtung des Prominenten zulässig ist.

Schließlich gilt auch bei der Bildberichterstattung: Kinder haben ein besonderes Recht darauf, unbeobachtet durch Medien und Öffentlichkeit aufzuwachsen. Die Abbildung von Fotos von Kindern ist daher grundsätzlich unzulässig.

[Bearbeiten] 2) Welche Ansprüche bestehen bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte? Wer haftet?

Bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch das Einstellen von Berichten bei Wikipedia kommen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung weiterer Störungen und, bei Verschulden, auch auf Schadensersatz für bereits erfolgte Verletzungen in Betracht. Die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz richten sich zunächst gegen den unmittelbaren Verletzer, also denjenigen, der die Beiträge eingestellt hat. Ob daneben auch Wikipedia haftet, richtet sich nach den bereits oben bei den urheberrechtlichen Ansprüchen geschilderten Grundsätzen (siehe oben „Wer haftet für Urheberrechtsverstöße? Der Autor, Wikipedia, der Inhaber von Internetadressen oder aber alle zusammen?“) . Daneben sind im Falle einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung Ansprüche auf Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) denkbar.

Außerdem kann unter Umständen – namentlich im Falle von Tatsachenbehauptungen, ganz gleich ob diese wahr oder unwahr sind – ein Gegendarstellungsanspruch bestehen, d.h. ein Anspruch darauf, dass eine persönliche Erklärung des Betroffenen zugänglich gemacht wird, in der dieser seine eigene Sicht der Dinge wiedergibt. Maßgeblich ist dafür, ob Wikipedia als ein Dienst anzusehen ist, bei welchem „in periodischer Folge Texte verbreitet werden“. Dies kann jedenfalls für die Rubrik „Artikel des Tages“ und ähnliche Rubriken gelten. Der Gegendarstellungsanspruch richtet sich allein gegen den „Diensteanbieter des journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots“, also nicht auch gegen den Ersteller des Beitrags.

[Bearbeiten] 3) Was regelt das Datenschutzrecht? Kann es das Einstellen von Artikeln auf Wikipedia beeinflussen?

Grundsätzlich darf niemand ohne Einwilligung des Betroffenen persönliche Daten an Dritte übermitteln und diese auch nicht im Internet zur Verfügung stellen. Erfolgt eine solche Übermittlung dennoch, stehen dem Betroffenen unter Umständen (und vielfach: wenn weitere hier nicht näher beleuchtete Voraussetzungen vorliegen) verschiedene Ansprüche zur Verfügung, u.a. Ansprüche auf Auskunft sowie auf Sperrung oder Löschung der Daten. Dies ist auch beim Einstellen von Artikeln bei Wikipedia zu beachten: Personenbezogene Daten dürfen auch dort nicht ohne weiteres eingestellt werden.

Eine Ausnahme gilt gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 BundesdatenschutzG, wenn die Daten allgemein zugänglich sind, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse an der Nutzung bei Wikipedia offensichtlich überwiegt.

Static Wikipedia (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2007 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2006 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu

Static Wikipedia February 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu